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Verhalten im Kreisverkehr: Was ist erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Kreisverkehr

BeschreibungBußgeld
Bei Einfahrt in den Kreisverkehr geblinkt bzw. bei Ausfahrt nicht geblinkt10 €
Mittelinsel verbotswidrig überfahren // Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295).10 €
... mit Sachbeschädigung35 €
Beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet35 €
Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs gehalten20 €
... mit Behinderung35 €
Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs geparkt25 €
... mit Behinderung40 €
... länger als eine Stunde40 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung50 €
Entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr gefahren25 €
... als Fahrradfahrer20 €
... mit Behinderung25 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Sachbeschädigung35 €
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Keine Lust zum Lesen? Infos zum Kreisverkehr gibt’s auch hier im Video!

Video: Kreisverkehr
Welche Verkehrsregeln gelten im Kreisverkehr? Erfahren Sie es in unserem Video!

Das besagt die Straßenverkehrsordnung zum Kreisverkehr

So sieht das Verkehrszeichen für den Kreisverkehr aus.
So sieht das Verkehrszeichen für den Kreisverkehr aus.

Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die ersten Kreisverkehre eingerichtet, die umgangssprachlich auch als „Kreisel“ bekannt sind.

In Deutschland besteht die Beschilderung im Kreisverkehr aus zwei Verkehrszeichen: Nr. 215 (drei weiße Pfeile auf blauem Grund, die einander in einem Kreis folgen) sowie Nr. 205, das „Vorfahrt gewähren“-Schild. Aufgrund der niedrigen Geschwindigkeit, die im Kreisverkehr gefahren wird, trägt dieser an gewissen Stellen einen großen Teil zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Doch wie müssen sich Autofahrer im Kreisverkehr verhalten? Wer hat Vorfahrt? Und wie sehen die Strafen aus, wenn gegen die Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Thema Kreisel verstoßen wurde? Informationen rund um die Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr, die StVO, mögliche Bußgelder sowie Ausnahmeregelungen erhalten Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Kreisverkehr

Wer hat in einem Kreisverkehr Vorfahrt?

Die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vorfahrt. Nähern Sie sich einem Kreisel und möchten einfahren, müssen Sie demzufolge den anderen Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren.

Wann müssen Sie im Kreisverkehr blinken?

Das Blinken ist lediglich bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr vorgeschrieben. Wenn Sie bei der Einfahrt blinken, müssen Sie ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nicht blinken.

Welche Bußgelder können drohen, wenn Sie sich in einem Kreisverkehr nicht korrekt verhalten?

Je nachdem, welchen Verstoß Sie sich in einem Kreisel geleistet haben, können Bußgelder zwischen 10 und 50 Euro auf Sie zukommen. Detaillierte Infos dazu finden Sie in dieser Tabelle.

Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Kreisverkehr besagt Folgendes: Es haben grundsätzlich die Fahrzeuge Vorfahrt im Kreisverkehr, die sich bereits darin befinden. Andere Fahrzeuge müssen ihnen beim Einfahren die Vorfahrt gewähren:

Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.“ (Quelle: § 8 StVO)

Aus diesem Grund sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit drosseln, wenn sie sich einem Kreisverkehr nähern. Das Verkehrsschild für den Kreisverkehr zeigt im Übrigen auch die vorgeschriebene Fahrtrichtung an. Es wird stets entgegen dem Uhrzeigersinn gefahren. Halten Sie sich nicht daran, können dem Bußgeldkatalog zufolge Sanktionen fällig werden.

Wann ist Blinken im Kreisverkehr notwendig?

Die Verkehrsregeln zum Thema Kreisverkehr und Blinken finden sich ebenfalls in der StVO wieder. In § 8 StVO heißt es:

Bei der Einfahrt in einen […] Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.“

Dementsprechend müssen bzw. dürfen Sie beim Einfahren in den Kreisverkehr mit dem Auto nicht blinken. Um den übrigen Verkehrsteilnehmern, die sich im Kreisverkehr befinden, mitzuteilen, wann Sie diesen verlassen, sollten Sie jedoch in jedem Fall den Blinker beim Verlassen des Kreisverkehrs setzen.

Da sich von Zeit zu Zeit im Kreisverkehr auch Fußgänger oder Fahrradfahrer aufhalten, muss auf diese besondere Rücksicht genommen werden. Letztere haben übrigens im Kreisverkehr stets Vorrang und müssen vorbeigelassen werden.

Mehrspuriger Kreisverkehr: Gilt rechts vor links?

Es existiert für einen mehrspurigen Kreisverkehr kein gesondertes Schild.
Es existiert für einen mehrspurigen Kreisverkehr kein gesondertes Schild.

In Deutschland kommen die meisten Kreisel mit einer einzelnen Spur aus.

In Einzelfällen, wie beispielsweise in Großstädten, existiert jedoch aufgrund der Verkehrsdichte des Öfteren ein zweispuriger Kreisverkehr. Die Regeln unterscheiden sich jedoch nicht vom einspurigen Kreisverkehr.

Befinden Sie sich bereits in einem Kreisel mit mehreren Spuren, dann haben Sie Vorfahrt.

Fahren Sie in einen solchen Kreisverkehr ein, müssen Sie den anderen Fahrern die Vorfahrt gewähren. Rechts vor links gilt als Vorfahrtsregel im Kreisverkehr demnach nicht.

In einem mehrspurigen Kreisel sollten Sie trotzdem besonders aufmerksam sein. Häufig verhält es sich so, dass die Spuren von innen nach außen verlaufen. Haben Sie die Ausfahrt verpasst, können Sie demnach nicht – wie bei einem Kreisverkehr mit nur einer Spur – einfach eine Runde im Kreis fahren.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich direkt beim Einfahren rechts einzuordnen, um so eine der ersten Ausfahrten erwischen zu können. Müssen Sie die zweite Ausfahrt nehmen, bietet es sich an, sich auf der mittleren Spur einzuordnen. Das Gleiche gilt für die linke Spur, wenn Sie eine spätere Ausfahrt benutzen möchten.

Ein Spurwechsel im Kreisverkehr ist mit einem hohen Unfallrisiko belastet. Oft bemerken Kraftfahrer ziemlich spät, dass sie sich auf der falschen Spur befinden und werden leicht panisch, weil sie meinen, die Spur nicht mehr rechtzeitig wechseln zu können. Ein spontanes Wechseln der Spur sollte jedoch in jedem Fall vermieden werden.

Was ist im Kreisverkehr laut StVO außerdem verboten?

Neben den bereits genannten Verhaltensregeln in einem Kreisel existieren noch einige weitere Vergehen, bei denen sich Autofahrer oft gar nicht bewusst sind, dass sie damit gegen die StVO verstoßen. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Halten und Parken im Kreisverkehr: Es ist verboten, ohne triftigen Grund auf der Fahrbahn anzuhalten. Lassen die Umstände jedoch nichts anderes zu, wie es beispielsweise bei stockendem Verkehr der Fall ist, müssen Sie mit keinen Strafen rechnen, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Verkehr abstellen. Lassen Sie Ihr Kraftfahrzeug jedoch einfach im Kreisverkehr stehen und verlassen dieses, dann parken Sie und müssen in jedem Fall mit einem Bußgeld rechnen.
  • Befahren der Mittelinsel: In der Regel ist es Kraftfahrern nicht gestattet, die Mittelinsel mit ihrem Auto oder einem anderen KFZ zu befahren. In speziellen Fällen können jedoch Ausnahmen genehmigt werden. Sind z. B. Fahrzeuge oder ganze Züge aufgrund ihrer Bauart nicht in der Lage, den Kreisel zu befahren, ohne die übrigen Verkehrsteilnehmer aufgrund ihrer Überlänge in Gefahr zu bringen, dürfen diese gerade über den Kreisel fahren. Natürlich gilt dies lediglich bei Kreiseln, die dies auch zulassen und nicht anderweitig bepflanzt oder bebaut sind.

Welche Bußgelder drohen im Kreisverkehr?

Schild zum Kreisverkehr übersehen? Neben Bußgeldern kann es schnell zu Unfällen kommen.
Schild zum Kreisverkehr übersehen? Neben Bußgeldern kann es schnell zu Unfällen kommen.

Mit jedem Vergehen, das von Kraftfahrern im Kreisel begangen wird, steigt auch das Risiko für einen Unfall. Aus diesem Grund sollten die Vorschriften der StVO in jedem Fall eingehalten werden.

Blinken Sie beispielsweise beim Einfahren in den Kreisverkehr, anstatt bei der Ausfahrt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Halten Sie Ihr Fahrzeug plötzlich im Kreisel an und behindern so andere Autofahrer, beträgt das Bußgeld 15 Euro.

Auch Fahrradfahrer müssen Verkehrsregeln beachten. Aus diesem Grund droht auch ihnen ein Bußgeld, wenn sie beispielsweise entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr unterwegs sind. An dieser Stelle werden Radler mit 20 Euro belangt. Liegt eine zusätzliche Behinderung vor, steigt der Betrag auf 25 und bei einer Gefährdung sogar auf 30 Euro.

Wie bereits erwähnt, gibt es Ausnahmen, in denen es beispielsweise Fahrzeugen mit Überlänge gestattet ist, die Mittelinsel im Kreisverkehr zu überfahren. Doch selbst, wenn Ihnen dies erlaubt ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie dadurch auch von jeglichen Sanktionen befreit sind: Führen Sie durch diese Ausnahmegenehmigung die Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers herbei, kann ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro die Konsequenz sein.

Bildnachweise: fotolia.com/josfor (Header), istockphoto.com/xyno, istockphoto.com/bfiggis, fotolia.com/andrea lehmkuhl

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

15 Kommentare

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  1. FLA Karslruhe
    Am 27. August 2021 um 9:09

    Fraglich ist wieso es ein Bußgeld von 10€ gibt für nicht blinken beim ausfahren aus einem Kreisverkehr wenn es doch überhaupt keine rechtsgrundlage für das Blinken beim verlassen gibt?!

    §8 1a StVO verbietet lediglich das blinken beim einfahren. Das beim Ausfahren geblinkt werden muss steht nierdens ebenso steht nirgends das ein ausfahren ein abbiegen ist oder habe ich irgendwo etwas übersehen?

    LG

    Fahrlehreranwärter Nico

  2. Dennis
    Am 14. Januar 2020 um 21:22

    Ist es erlaubt in einem Kreisverkehr von links zu überholen, wenn der PKW vor mir die Ausfahrt nehmen möchte und warten muss?
    Vorausgesetzt es gibt genug Platz zum überholen.

  3. Hansi
    Am 28. Mai 2019 um 22:18

    Sonderfall Kreisverkehr?
    So wird vom Diepholzer Kreisverkehr behauptet, das Radfahrer immer Vorfahrt haben? Wie kann dieses sein?
    Um dem besagten KV führt ein von der Fahrbahn räumlich abgetrennter Radweg.
    Dieser darf laut Aussage eines Verkehrsexperten der Polizei mit dem Rad in beide Richtungen befahren werden. (Verkehrszeichen: Vorfahrt Achten und Kreisverkehr, sowie Zusatzt das mit Radfahern aus beiden Richtungen zu rechen ist. Diese Verkehrszeichen sind auch für Radfahrer auf der neben dem neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg gut zu erkennen. Wenn man denn die rechte Fahrbahnseite nutzt!

    Doch wie sieht es z.B. für KFZ beim Verlassen der Kreisbahn aus? Hier queren täglich mehrere hundert Schüler auf dem Weg zur Schule mit dem Rad die Ausfahrtstraßen aus beiden Richtungen!!!
    Laut Zeitungsartikel der Polizei und Aussage eines Fahrschulehrer haben hier alle Radfahrer Vorfahrt gegenüber den Kraftfahrzeugen?
    Läuft da nicht irgendwas falsch?

    Neuerdings sind für Radfahrer direkt vor allen Querungpunkten auch noch Verkehrzeichen 237 (Radweg) aufgestellt. Egal aus welcher Richtung man den Radweg befährt.
    Sieht eine sichere Schulwegführung nicht anders aus?

  4. Frank H.
    Am 20. Mai 2019 um 14:20

    Beim Ausfahren aus einem kleinen Kreisverkehr kommt mir ein KFZ entgegen, welches rückwärts in den Kreisverkehr einfahren möchte um dann korrekt im Kreisverkehr weiter zu fahren! Ist das erlaubt? Muss ich Platz machen? Welches Bußgeld wäre für welchen Verkehrsteilnehmer fällig?

  5. Marcel
    Am 18. Januar 2019 um 17:06

    Hallo,
    ich habe innerhalb eines Kreisverkehrs geparkt und mein PKW wurde leider abgeschleppt, aber laut Ihren Informationen hätte mich maximal ein Bußgeld von 35€ erwartet.
    Wie konnte das passieren und gibt es rechtliche Wege, welche ich dagegen einleiten kann?

  6. Thomas
    Am 7. November 2018 um 11:11

    Hallo, ich bin in einem Kreisverkehr von der rechten Fahrspur auf die linke gewechselt, dabei über eine durchgezogene Linie(im Kreisverkehr) gefahren und habe den Fahrer hinter mir etwas behindert.Was kostet das?

  7. Steffen
    Am 28. Juni 2017 um 17:52

    In Ihrer Auflistung heißt es “Mittelinsel verbotswidrig überfahren 10 €”.
    Im offiziellen Bußgeldkatalog findet sich jedoch keine solche Regelung. Hier gibt es lediglich den Tatbestand “Beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel eines
    Kreisverkehrs einen anderen Verkehrsteilnehmer
    gefährdet”, welcher mit 35€ geahndet wird.
    In meinem konkreten Fall (Mittelinsel überfahren) wurde ein Verwarnungsgeld von 25 € mit Bezug auf 139.1 BKat (Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht
    befolgt) ausgesprochen.

    Können Sie mir sagen, auf welchen Punkt sich ihre Formulierung bezieht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 16:59

      Hallo Steffen,

      unsere Tabelle ist in dem Fall offensichtlich etwas missverständlich. Vielen Dank für den Hinweis – wir werden dies entsprechend erweitern. Gemeint ist damit die Tb.-Nr.: 141253 (Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Theo
    Am 26. April 2017 um 10:28

    Ich durchfahre täglich mehrere Kreisel. An einigen (kleineren) nehme ich direkt die erste Ausfahrt. Aufgrund der sehr geringen Fahrstrecke blinke ich nun oft schon, bevor ich in den Kreisel einfahre, da ich sehr darauf bedacht bin, anderen diese Richtungsänderung anzuzeigen und mir im Kreisel durch Schalten und lenken dafür oft zu wenig Zeit bleibt. Ist das nun ein Verstoß gegen die StVO?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 10:29

      Hallo Theo,

      genau genommen ist es ein Verstoß, wenn Sie bereits blinkend in den Kreisverkehr einfahren. Erst wenn Sie den Kreisel verlassen wollen, müssen Sie die Richtung anzeigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bärbel
    Am 13. März 2017 um 9:34

    Bin über den Kreisel gefahren und hab das Schild jetzt im Hof stehen , was soll ich machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 11:24

      Hallo Bärbel,

      gab es Zeugen, könnte ein Verfahren auf Sie zukommen. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung bieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht wäre der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Guido J.
    Am 10. März 2017 um 18:02

    Es wundert mich sehr dass Deutsche Autofahrer, nicht unbedingt bekannt durch eiene verhaltenen Fahrstil, soviel Zeit verlieren bei der Auffahrt im Kreisverkehr, weil der Andere nicht blinkt. Es ist kuzsichtig, denn es induziert auch falsche Spekulationen und somit Gefahr Mein Vater, Niederländer, meinte immer: Deutsche Autofahrer sind die besten und diszipliertesten. Mag sein, auch den zumeist gut funktionierenden Reisverschlussprinzip auf die Autobahn bestätigt es mir. Bin längst nich immer stolz auf das Benehmen meiner Landsleute. Leider muss ich als täglicher Grenzgänger auch feststellen, im Kresverkehr ist es sicherer ein PKW mit gelbem Kennzeichen zu begegnen. Der Niederländer ist in dem Bereich wohl mehr erfahren. Seine Höflickheit kann man auch als Kondizionierung verstehhen. ( Viele Deutsche Bus- und Lasterfahrer, mit womöglich grösserer Verantwortung, scheinen es auch noch nicht so ernst zu nehmen).
    Weiter emfehle ich jeden den Anderen Fahrer nicht 100% zu trauen, egal ob gelb, weiss, oder auch rot auf weiss. Das Bussgeld ist ein Witz und bei Unfälle ist es bestimmt schwer nachzuweisen ob wohl oder nicht geblinkt worden ist.

  11. Sascha H.
    Am 15. Januar 2017 um 13:14

    Moin,
    ich habe eine Frage: Ich bin in einen Kreisverkehr gefahren und habe ein Fahrzeug von links übersehen. Dadurch wurde nun ein VU ohne Personenschaden.

    Womit muss ich nun genau rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 12:23

      Hallo Sascha,

      hierbei handelt es sich um eine Vorfahrtsmissachtung mit Unfallfolge. Hierfür droht gemäß § 315c StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe – bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahre bzw. einer entsprechenden Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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