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Den Blinker richtig nutzen: So geht´s

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Der Fahrtrichtungsanzeiger sorgt für mehr Ordnung und Sicherheit auf den Straßen

Ob der Blinker funktioniert, muss im Inneren des Fahrzeugs zu erkennen sein.
Ob der Blinker funktioniert, muss im Inneren des Fahrzeugs zu erkennen sein.

In den 1920er Jahren nahm der Verkehr auf den Straßen immer mehr zu. Um ein Verkehrschaos zu vermeiden, wurde es nötig, dass Kfz-Führer bestimmte Signale verwenden, um auf ein beabsichtigtes Fahrmanöver hinzuweisen. Zunächst musste etwa ein Wechsel der Fahrtrichtung dadurch angezeigt werden, dass der Arm waagerecht in die Richtung, in welche der Fahrer zu steuern gedachte, aus dem Fahrzeug gehalten werden musste.

Beim Abbiegen nach links war das vielleicht noch einfach, aber den Arm sichtbar nach rechts auszustrecken, stellte die Fahrer vor eine schwierige Aufgabe. Aus diesem Grund wurden bald die ersten Winkerarme entwickelt. Hierbei handelte es sich um einen Metallstab, der aus der Karosserie herausklappte und die geplante Fahrtrichtung anzeigte. Dieser wurde zunächst per Bowdenzug, später dann elektrisch betätigt.

In den 1950er Jahren fand dann erneut ein Wandel statt. Die Winker wurden nach und nach durch die heute bekannten Fahrtrichtungsanzeiger – gemeinhin Blinker genannt – ersetzt, ab 1961 war dieser dann Pflicht. Seitdem zeigt ein gelbes Blinklicht den beabsichtigten Fahrtrichtungswechsel an. Doch wann genau müssen Sie den Blinker betätigen? Welche Farben sind erlaubt? Unser Ratgeber verrät es Ihnen.

FAQ: Blinker

Was zeigt der Blinker an?

Ein eingeschalteter Blinker zeigt einen Fahrtrichtungswechsel an. Es handelt sich dabei um in regelmäßigen Abständen kurz aufleuchtendes Licht rechts oder links am Fahrzeug.

Wann ist der Blinker zu benutzen?

Der Blinker muss rechtzeitig gesetzt werden, wenn Sie abbiegen, überholen, den Fahrstreifen wechseln, einen Kreisverkehr verlassen, ein Hindernis umfahren oder vom Straßenrand bzw. von einem Grundstück auf die Straße fahren.

Wann ist der Warnblinker einzuschalten?

Der Warnblinker muss gesetzt werden, wenn ein Fahrzeug liegengeblieben ist, abgeschleppt wird oder zur Warnung vor Gefahr (Unfall oder Stau).

Wann müssen Autofahrer laut StVO den Blinker setzen?

Viele Autofahrer verzichten gerne darauf, den Blinker zu setzen – vor allem, wenn nur wenig Verkehr herrscht. Dabei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau festgelegt, wann der Fahrtrichtungsanzeiger benutzt werden muss. Laut § 9 Abs. 1 S. 1 StVO gilt unter anderem Folgendes:

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Unterwegs mit dem Lkw: Der Blinker muss unter anderem vor dem Überholen betätigt werden.
Unterwegs mit dem Lkw: Der Blinker muss unter anderem vor dem Überholen betätigt werden.

Möchten Sie also abbiegen, müssen Sie zuvor den Blinker betätigen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie ganz alleine auf der Straße oder im hektischen Großstadtverkehr unterwegs sind. Des Weiteren müssen Sie blinken, wenn Sie wenden oder beim Rückwärtsfahren abbiegen. Auch wenn die Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, etwa durch ein Fahrtrichtungsgebot (blaues Schild mit nach links oder rechts zeigendem Pfeil), dürfen Sie den Fahrtrichtungsanzeiger nicht vergessen.

Was viele Kfz-Fahrer vernachlässigen: Auch bei einer abknickenden Vorfahrt ist der Blinker zu setzen. Das gilt sowohl, wenn sie der abknickenden Vorfahrt folgen als auch wenn sie die vorfahrtberechtigte Straße verlassen und dabei nach rechts oder links abbiegen.

Die Pflicht, bei einer Fahrt mit dem Auto den Blinker zu benutzen, besteht sogar dann, wenn ein Fahrtrichtungswechsel erfolgt, obwohl dieser eigentlich verboten ist – etwa, wenn ein Fahrer nach links abbiegt, obwohl ein Fahrtrichtungsgebot das Abbiegen nach rechts vorschreibt.

Des Weiteren muss in den folgenden Fällen der Blinkerhebel vom Fahrer betätigt werden:

  • Möchten Sie überholen, müssen Sie sowohl vor dem Ausscheren als auch vor dem Wiedereinordnen blinken.
  • Wenn Sie die Fahrspur oder den Fahrstreifen wechseln möchten, ist dies rechtzeitig anzuzeigen.
  • Beim Einfahren in einen Kreisverkehr dürfen Sie nicht blinken. Vielmehr ist der Blinker zu betätigen, wenn Sie den Kreisverkehr verlassen möchten.
  • Auch wenn Sie an einem Hindernis vorbeifahren, müssen Sie blinken.
  • Gleiches gilt, wenn Sie vom Fahrbahnrand oder aus einem Grundstück auf die Straße fahren.

Übrigens: Nicht nur Auto- und Lkw-Fahrer müssen einen Fahrtrichtungswechsel anzeigen. Die gleiche Regel gilt auch für Radfahrer. Sie müssen rechtzeitig und deutlich mit einem Handzeichen anzeigen, dass sie abbiegen möchten. Fahrradfahrer müssen außerdem die doppelte Rückschaupflicht beachten. Das bedeutet, dass sie sich sowohl vor dem Einordnen als auch vor dem Abbiegen umschauen müssen.

Viele Fahrer vernachlässigen es, den Blinker am Auto ordnungsgemäß zu setzen, wenn sie etwa abbiegen möchten. Laut dem ADAC sei dies weniger auf Faulheit oder Ablenkung, sondern vielmehr auf Selbstüberschätzung zurückzuführen. Lkw- und Autofahrer, die davon ausgehen, dass sie das bestehende Risiko selbst einschätzen können, gehen davon aus, dass sie gewisse Verkehrsregeln ignorieren dürfen. Blinkmuffel sollten jedoch nicht vergessen, dass ihr Verhalten Sanktionen nach sich ziehen kann. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Welche Rolle spielt das Warnblinklicht?

Blinker, Schaltung & Co: Mit all diesen Besonderheiten müssen Fahrschüler klarkommen.
Blinker, Schaltung & Co: Mit all diesen Besonderheiten müssen Fahrschüler klarkommen.

Dieses spezielle Blinklicht fürs Auto spielt eine besondere Rolle. Anders als der Blinker, welcher einen Fahrtrichtungswechsel anzeigt, ist das Warnblinklicht – wie der Name schon sagt – als Warneinrichtung zu verstehen. Alle Blinker leuchten gleichzeitig in einem bestimmten Rhythmus auf, um vor einer Gefahr zu warnen.

Doch wann müssen bzw. dürfen Sie eigentlich das Warnlicht einschalten? Wie auch für den Fahrtrichtungsanzeiger gibt die StVO vor, wann dies erlaubt ist:

  • Wenn Ihr Fahrzeug liegengeblieben ist: Sie müssen das Warnblinklicht einschalten und ein Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen (siehe § 15 StVO). Es empfiehlt sich, vor dem Aussteigen eine Warnweste überzuziehen.
  • Während des Abschleppens: Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, müssen beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einschalten (siehe § 15a Abs. 3 StVO).
  • Zur Warnung vor Gefahr: Werden andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Fahrzeug gefährdet oder möchten Sie vor Gefahr warnen, dürfen Sie das Blinklicht anstellen (siehe § 16 Abs. 2 StVO). Das ist etwa empfehlenswert, wenn Sie sich einem Stau nähern.
Hat ein Bus beim Halten an einer Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein. Sie dürfen zwar am Bus vorbeifahren, dabei muss jedoch Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Vor dem Vorbeifahren muss zusätzlich der Blinker betätigt werden.

Technische Regelungen zum Fahrtrichtungsanzeiger laut StVZO

Nicht nur das Bedienen des Fahrtrichtungsanzeigers ist gesetzlich geregelt – auch er selbst muss bestimmten Voraussetzungen entsprechen. So gibt § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, wie Blinker beschaffen sein müssen. Es gilt unter anderem, dass sowohl Kraftfahrzeuge als auch ihre Anhänger mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen.

Des Weiteren sind die folgenden Anforderungen zu erfüllen:

Ein Zusatzblinker mit LED-Technik sollte vom Fachmann angebracht werden.
Ein Zusatzblinker mit LED-Technik sollte vom Fachmann angebracht werden.
  • Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken.
  • Blinker müssen so angebracht sein, dass alle Verkehrsteilnehmer, für die das Erkennen ebendieser wichtig ist, sie auch deutlich wahrnehmen können.
  • Fahrtrichtungsanzeiger, die nach hinten wirken, dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteile angebracht werden. Für nach vorn blinkende Lichter gilt dies nicht, wenn die beweglichen Fahrzeugteile nur eine Betriebsstellung haben.
  • Der Fahrer muss auch dann erkennen können, ob sein Blinker funktioniert, wenn er im Auto sitzt. Hierzu wird in der Regel eine Kontrollleuchte angebracht.
  • Nur Blinkleuchten mit gelbem Licht sind zulässig.

Autos und Lkw, also mehrspurige Kfz, müssen sowohl vorne als auch hinten über Blinker verfügen. Dabei gilt, dass bei Fahrzeugen, bei denen der der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den Längsseiten angebracht werden müssen. Bei Anhängern reichen hingegen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite aus.

Es gibt jedoch auch bestimmte Fahrzeuge, die nicht über Blinker verfügen müssen. Hierzu gehören laut § 54 Abs. 5 StVZO:

  • einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen
  • offene Krankenfahrstühle
  • Klein- und Leichtkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor
  • bestimmte Anhänger (z. B. einachsige Anhänger hinter Krafträdern)
  • Sitzkarren
Sind in Deutschland US-amerikanische Blinker erlaubt? Viele Tuner stellen sich diese Frage. Grundsätzlich muss allerdings gesagt werden, dass ein solcher Blinker mit Standlicht im Auto nicht zugelassen ist.

Blinker mit richtiger Farbe: Welche Vorschriften gelten?

LED-Seitenblinker sind bei modernen Autos sehr beliebt.
LED-Seitenblinker sind bei modernen Autos sehr beliebt.

In den USA gibt es Fahrzeuge, welche nach hinten rote Blinker haben. Ist das in Deutschland auch erlaubt? Wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt wurde, gibt die deutsche StVZO vor, dass ein Fahrtrichtungsanzeiger gelb leuchten muss. Das gilt sowohl für Blinker, deren Licht nach vorne, seitlich oder nach hinten abstrahlt.

Viele Tuner mögen den Look von einem roten Blinker, erlaubt ist er jedoch nicht. Diese Farbe ist für Blinker nicht zugelassen. Doch zieht der rote Blinker auch eine Strafe nach sich? In der Regel ist damit zu rechnen, dass dieser Verstoß das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach sich zieht. Das hat ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zur Folge. Ist das beim Blinker zu erkennende Licht rot und geht dieser Verstoß mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einher, steigt das Bußgeld auf 90 Euro, des Weiteren fällt ein Punkt in Flensburg an.

Eine Ausnahme gilt im Übrigen für Import-Fahrzeuge, die vor 1970 zugelassen wurden. Dort sind rote Blinker hinten am Kfz erlaubt, wenn diese original sind. Unter Umständen können Fahrzeughalter außerdem für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO beantragen. Einem solchen Antrag wird in der Regel jedoch nur in seltenen Fällen stattgegeben.

An vielen Bullis und Transportern sind häufig sogenannte Dachblinker angebracht. Wie der Name schon sagt, sind diese hinten auf dem Dach befestigt und dienen als zusätzliche Blinker. Können Sie solche Dachblinker nachrüsten? Grundsätzlich ist dies erlaubt, wenn die Blinkleuchte fürs Auto den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine Fachwerkstatt kann Sie hierzu beraten.

Technischer Fortschritt: LED-Blinker fürs Auto

Ältere Fahrzeuge verfügen in der Regel über Halogen-Blinkleuchten. In modernen Autos hingegen werden LED-Leuchten verbaut. Diese haben besondere Vorteile. Sie verbrauchen weniger Strom, sind effizienter und so gut wie wartungsfrei – in der Regel halten sie ein ganzes Autoleben lang. Zudem punkten sie mit einer besonders hohen Leuchtkraft.

Ein weiterer Punkt lässt die Herzen von Design-Liebhabern höher schlagen. Die LEDs sind besonders flach und klein. Das führt dazu, dass sie flexibel verbaut werden können, was wiederum den Autobauern mehr Variationsmöglichkeiten gibt – sowohl in der Anordnung als auch der Form der Blinker.

Als Pionier gilt hier unter anderem Audi. Sie haben früh sogenannte dynamische Blinker – auch Lauflicht- oder intermittierende Blinker genannt – verbaut. Ein solcher Fahrtrichtungsanzeiger verfügt über einen Wischeffekt. Verschiedene LED-Blöcke werden nacheinander geschaltet, die Anzeige ist damit dynamisch. Jedoch müssen beim Blinker-Lauflicht gewisse Regeln eingehalten werden:

  • Die volle Leuchtkraft vom LED-Lauflicht-Blinker muss nach 0,2 Sekunden erreicht sein.
  • Der Blinker muss stets von innen nach außen, also in Fahrtrichtung, verlaufen.
  • In Deutschland ist eine wellenförmige Gestaltung nicht erlaubt.
  • Sollte der Blinker vor einer Vollbremsung warnen, darf er nicht dynamisch verlaufen.
Das Satire-Magazin „Der Postillon“ ist für seine Artikel, welche häufig Agenturmeldungen nachahmen, bekannt. Besonders hohe Wellen schlug die Meldung, dass die Europäische Kommission für Mobilität und Verkehr einen Mittelblinker einführen wolle. Diesen müssten die Fahrer einstellen, wenn sie geradeaus fahren. Hierbei handelte es sich aber natürlich um einen Scherz, den seitdem viele andere Seiten im Internet aufgegriffen haben.

Wie erkennen Sie, ob der Blinker am Auto defekt ist?

Blinker defekt? Das merken Sie daran, dass er schneller blinkt.
Blinker defekt? Das merken Sie daran, dass er schneller blinkt.

Wie bereits erwähnt, muss ein Fahrer während der Fahrt erkennen können, ob sein Fahrtrichtungsanzeiger tatsächlich funktioniert. Hierbei hilft ihm die Kontrollleuchte des Blinkers. Doch wie funktioniert das? Die für das Blinklicht entscheidende Schaltung ist lastabhängig konstruiert. Sollte eine Glühlampe defekt sein, ist die Belastung des Blinkgebers geringer. Das sorgt dafür, dass der Blinker schneller blinkt – und das hört und sieht der Fahrer im Auto.

Und wie verhält es sich bei LED-Blinkern? Auch diese können zu schnell blinken. Das kann etwa passieren, wenn ein altes Fahrzeug auf die neue Technik umgerüstet wird. Normale Blinker haben 21 Watt, neue LED-Leuchten jedoch nur zwei Watt. Deshalb benötigt der LED-Blinker einen Widerstand. So kann verhindert werden, dass die Leistung am Blinker zu hoch ist. Wird dies vergessen, blinkt der Fahrtrichtungsanzeiger schneller. Anstelle eines solchen Widerstands kann auch ein lastunabhängiges Relais eingebaut werden.

§ 9 Abs. 1 StVO gilt natürlich auch für Motorradfahrer: Sie müssen es rechtzeitig und deutlich ankündigen, wenn sie abbiegen möchten. In der Regel findet sich der Blinkerschalter am linken Lenkerschalter – dort, wo meist auch die Schalter für Hupe und Beleuchtung zu finden sind. Viele Autofahrer fragen sich, warum bei einem Motorrad der Blinker häufig noch lange aufleuchtet, obwohl der Fahrer geradeaus unterwegs ist. Das liegt daran, dass der Fahrtrichtungsanzeiger nur bei wenigen Motorrädern nach dem Auslenken, welches auf das Abbiegen folgt, automatisch ausgestellt wird – so wie es bei Autos und Lkw der Fall ist. Vielmehr muss der Fahrer selbst den Blinker deaktivieren, was er manchmal durchaus vergessen kann.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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18 Kommentare

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  1. Icke
    Am 4. Februar 2022 um 21:54

    Sie schreiben (wortwörtlich): »Die gleiche Regel gilt auch für Radfahrer. Sie müssen rechtzeitig und deutlich mit einem Handzeichen anzeigen, dass sie abbiegen möchten.«

    Die StVO regelt in § 9 ganz klar die Nutzungspflicht explizit der Fahrtrichtungsanzeiger (landläufig: Blinker) zur Fahrtrichtungsanzeige. Was einen »Fahrtrichtungsanzeiger« ausmacht, definiert die StVZO abschließend in § 54; Handzeichen sind dort nicht vorgesehen.

    Schlussendlich verbietet § 67 StVZO die Nutzung von Fahrtrichtungsanzeigern an den meisten Fahrrädern: »Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, […], sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.«

    Aus welcher/n konkreten Rechtsnorm/en ergibt sich die von Ihnen genannte Pflicht zum Handzeichen?

  2. Peter S
    Am 12. Januar 2022 um 10:41

    Muß ein zusätzlich angebrachter Blinker im Spiegel gesetzlich zwingend funktionieren, obwohl alle anderen 4 Blinker ( EU- Recht ) korrekt arbeiten ,
    obwohl fast 70% aller Fahrzeuge diese Einrichtung nicht installiert haben ?

  3. Daniel
    Am 29. August 2021 um 0:48

    Ich muss fragen weil ich es nicht gefunden hab. Darf das Blinkerglas grau sein solange der Blinker noch gelb leuchtet oder ist das verboten?

    • Adrian
      Am 11. Februar 2022 um 2:40

      Ich fahre eine 125er Baujahr ’95, bei der sind die blinker kaputt. Ist es mir möglich ohne konsequenzen die blinker abzunehmen und handzeichen zu verwenden (ist ja ein leichtkraftrad)?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 16. März 2022 um 10:33

        Hallo Adrian,

        wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an eine TÜV-Prüfstelle oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2021 um 11:27

      Hallo Daniel,

      die Informationen können unter folgendem Abschnitt gefunden werden: https://www.bussgeldkatalog.org/blinker/#blinker_mit_richtiger_farbe_welche_vorschriften_gelten

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jan P
    Am 11. April 2021 um 13:48

    Grundsätzlich war die Seite zwar Hilfreich aber eine abschließende Frage habe ich dennoch: Muss an meinem Motorrad eine Blinker Kontrollleuchte angebracht sein wenn ich die Vorderen Blinker gut sehen kann da sie an den Lenkerenden verbaut sind??

  5. Henrik
    Am 23. März 2021 um 7:59

    Zwei paar Blinker an der Vorderseite dürften demnach kein Problem sein?

  6. Kästner
    Am 14. März 2021 um 11:47

    hab mir ein gebrauchtes Motorrad gekauft an welchem Givi-Koffer angebracht sind mit integrierten Blinkerleuchten. Brauchen selbige eine besondere Kennzeichnung? “E” oder ähnliches? konnte dazu bisher nix finden. mfG

  7. Ulmer
    Am 10. November 2020 um 14:56

    Ich habe ein trike dieses hat einen Blinkerschalter rechts und einen links . der Blinker blinkt nur so lang man auf dem Knopf bleibt. dies ist rechts und links so . Laut Tüv ist dies nicht zulässig ? Ich fine aber in er STVO nirgens den Hinweis das ein Blinker nach einschalten fest gestellt sein muss .
    Wer weis rat ?

  8. Hans
    Am 5. September 2020 um 12:19

    Guten Tag.
    Mir sind neue BMW und Audi KFZ mit roten Heckblinkern aufgefallen. Ich dachte erst der bremst mit einem Bremslicht und tippt auf das Bremspedal.
    Gilt für Exportfahrzeuge nach Amerika in Deutschland eine Ausnahmeregelung oder muss das Blinkerglas ausgewechselt werden?

  9. Wurstblinker
    Am 5. Februar 2020 um 8:40

    Blinken ist so einfach warum begreifen das 95% der Autofahrer nicht ???

    es gibt doch nichts schöneres als das Tackern des Blinkrelais was einem taktvoll sagt, du verhältst dich richtig, respektvoll und ordentlich im Verkehr …. mehr als diese positive akkustische Bestätigung ist es doch nicht, stattdessen orgeln so viele rücksichtslos, und andere gefährdend durch den Straßenverkehr und fühlen sich auch noch im Recht, was ist diese Nation doch für eine Unrechtsnation :-(

  10. Rudolf
    Am 10. September 2019 um 21:21

    Hallo
    meine Aprilia Tuono kommt aus Italien .
    Die Blinker leuchten Grün muss ich sie wechseln

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:57

      Hallo Rudolf,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an den TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Karlh
    Am 25. August 2019 um 11:33

    Frage?wie oft muss mein afahrtrichtunganzeier blinken ehe ich den abbiegepungt erreicht habe .ich stehe als 10ter in einer warteschlange?

  12. Rainer
    Am 27. Juli 2019 um 14:57

    Ja,
    es war schon hilfreich, einen Überblick über die Bestimmungen zu bekommen, obwohl es im besonderen Fall wohl notwendig ist, bei TÜV oder DEKRA nochmal nachzufragen, wenn man etwas verändern will.
    Danke für die Arbeit

  13. Günther
    Am 21. Juli 2019 um 15:59

    nein Sie konnten mir nicht weiterhelfen. Meine Situation war, ich fuhr an eine Ampelanlage um nach links abzubiegen. Habe dazu den Blinker links gesetzt. Die Ampel war rot und ich habe den Blinker während der Rotphase ausgeschalten um das nervige Tackern zu unterbinden. Als die Ampel auf grün ging habe ich den Blinker vor dem weiterfahren wieder eingeschalten.
    War mein Verhalten falsch und wie hoch ist ein Bußgeld?
    Danke

  14. Anonym
    Am 13. Juni 2019 um 22:54

    Darf ich ein Rotes Blinkerglas und eine grüne Birne verwenden, damit das Licht dann gelb ist?

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