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Unfall im Kreisverkehr: Schuldfrage bei Crash im Kreisel

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kreisverkehr – Knotenpunkt im Straßenverkehr

Wer muss bei einem Unfall im Kreisverkehr haften?
Wer muss bei einem Unfall im Kreisverkehr haften?

Ob mit oder ohne Hügel in der Mitte, als Miniversion oder im Turboformat – der Kreisverkehr ist buchstäblich eine runde Sache. Er vermeidet beispielsweise Konfliktsituationen durch Fahrfehler beim Linksabbiegen.

Zudem sorgt diese Fahrbahnunterbrechung für ein reduziertes Tempo, was wiederum Geschwindigkeitsverstößen vorbeugt. Dadurch wird ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gewährleistet.

Doch trotz dieser Schutzfunktionen, lässt sich ein Unfall auch im Kreisverkehr nicht immer vermeiden. Ein Crash kann beispielsweise dann geschehen, wenn der einfahrende Kfz-Führer das Tempo der sich bereits im Kreisel befindenden Pkw unterschätzt.

Wer bei einem im Kreisverkehr stattgefundenen Unfall Schuld hat, klärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Unfall im Kreisverkehr

Wie kommt es zu einem Unfall im Kreisverkehr?

Unfälle im Kreisverkehr ereignen sich meist durch Missachten der Vorfahrt oder durch falsche Einschätzung der Fahrgeschwindigkeit der anderen Fahrzeuge.

Wer hat Vorfahrt im Kreisverkehr?

Sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt die Regel “rechts vor links”.

Wer haftet bei einem Unfall im Kreisverkehr?

Wie bei jedem Unfall wird hier der Unfallverursacher haftbar gemacht. In der Regel wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um den Einfahrenden in den Kreisverkehr handelt.

Keine Lust zum Lesen? Unser Video erklärt die Regeln im Kreisverkehr

Video: Kreisverkehr
Video: Wie lauten die Verkehrsregeln im Kreisverkehr?

Vorfahrt im Kreisel

Kommt es in einem Kreisverkehr zu einem Unfall, spielt nicht selten die Vorfahrt eine wesentliche Rolle bei der Schuldfrage. Die entscheidende Vorschrift dazu findet sich in § 8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Den Verkehrsteilnehmern, die sich auf der Kreisbahn befinden, ist immer dann ein Vorfahrtsrecht einzuräumen, wenn die Einmündung des Kreisverkehrs mit entsprechenden Schildern markiert ist. Dabei muss es sich um die Verkehrszeichen zum Kreisverkehr (215) und zur Gewährung der Vorfahrt (205) handeln.

Entsprechend dieser Regelung ist beim Kreisverkehr die übliche Regelung „rechts vor links“ ausgesetzt. Daher muss die Einfahrt mit besonderer Vorsicht erfolgen.

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Unfall im Kreisverkehr: Wer ist schuld?

In der Regel hat bei einem Unfall im Kreisverkehr der Einfahrende das Nachsehen. So entschied es 2014 das Landgericht Saarbrücken (Az.: 13 S 196/113) in einem Schadensfall, der sich in einem Kreisel zutrug.

Dabei kollidierte ein Autofahrer beim Befahren des Kreisverkehrs mit einem anderen Fahrzeug und weigerte sich im Nachhinein, die Forderungen nach Entschädigung der anderen Unfallpartei zu begleichen. Angeblich habe sich der Kläger bereits vollständig auf der Fahrbahn befunden, als es zu dem Unfall im Kreisverkehr kam.

Bei einem Unfall im Kreisverkehr wird oft von einem Vorfahrtsverstoß als Unfallursache ausgegangen.
Bei einem Unfall im Kreisverkehr wird oft von einem Vorfahrtsverstoß als Unfallursache ausgegangen.

Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Da der konkrete Unfallhergang nicht rekonstruierbar war, wurde eine Schuld zulasten des Wartepflichtigen angenommen. Dieser Entscheidung liegt die Annahme zugrunde, dass eine Kollision, die im Einfahrtsbereich des Kreisels stattfindet, für einen Vorfahrtverstoß des Einfahrenden spricht.

Denn der allgemeinen Lebenserfahrung folgend ist der Einfahrende wartepflichtig und handelt somit entgegen dieses Gebots. Dass die räumliche Zuordnung der Kollision zur Einmündung für die Schuld des Einfahrenden spricht, lässt sich außerdem dadurch begründen, dass das Fahrzeug, welches die Kreisfahrbahn bereits befährt, zunächst eine gewisse Strecke im Kreisel zurückgelegt haben muss, ehe es die Unfallstelle erreicht.

Es liegt also aufgrund der angenommenen Missachtung der Vorfahrt der Anscheinsbeweis einer Alleinschuld des Einfahrenden vor.

Im Klartext heißt das Folgendes: Ein Unfall in einem Kreisverkehr, dessen Vorfahrtbeschränkungen durch eine entsprechende Beschilderung geregelt ist, lässt üblicherweise den Anscheinsbeweis zu, dass der Einfahrende aufgrund eines Vorfahrtverstoßes als Unfallverursacher zu betrachten ist.

Im Zweifel sollten Betroffene aber die Polizei rufen und mit deren Hilfe die Sachlage offiziell feststellen lassen. So kann der eigentlich Unschuldige einer falschen Anzeige vorbeugen und sich viel Ärger ersparen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. Edgar S
    Am 30. September 2021 um 18:13

    Ich hatte einen Unfall im Kreisverkehr der sich folgendermaßen zugetragen hat.
    Ich fuhr in den Kreisverkehr ein und wollte die erste Ausfahrt rausfahren.
    dabei fuhr mir ein anderer Pkw links i den Kotflügel.
    Dieser wollte an für sich die zweite Ausfahrt nehmen, hat dann bemerkt das diese Ausfahrt wegen Bauarbeiten gesperrt ist.
    deswegen wollte er noch schnell die erste Ausfahrt nehmen,und zog ohne zu Blinken nach rechts gegen meinen Pkw.
    Die gegnerische Versicherung will nur 50% des Schadens übernehmen. Ist das in Ordnung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Oktober 2021 um 12:38

      Hallo Edgar S.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Da wir die genaue Situation nicht kennen, können wir keine Angaben dazu machen. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde, Versicherung oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Holger H.
        Am 28. Juli 2022 um 12:24

        Ich kann das Verhalten des am Unfall beteiligten Fahrers nicht nachvollziehen. Nach Ihrer Schilderung erscheint mir das Verhalten erstens raudihaft, zweitens ist es doch im Kreisverkehr für jeden Autofahrer ein Leichtes, bei Unsicherheit zur richtigen Ausfahrt nochmals eine Runde zu drehen um dann in Ruhe die korekte Ausfahrt zu nehmen.

  2. Lucius
    Am 8. Mai 2020 um 7:33

    Was ist innerorts im Kreisverkehr an Tempo erlaubt. Mein Navi sagt 30, vor dem kreisverkehr ist 50.
    Und der Kreisel und die Straße die direkt zur ersten aus Fahrt führen sind absolut übersichtlich da sind 50 ohne Gefährdung fahren

  3. Henry
    Am 13. Juli 2019 um 17:26

    Ich habe mich Verkehrsbedingt vor dem Kreisverkehr befunden und gewartet als eine Autofahrerin mich von Hinten rammte weil Sie annahm das ich los fahren würde, das war natürlich von meiner Sicht noch nicht beabsichtig !

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