Unfallort: Wissenswertes zu Maßnahmen und Vorgehensweise

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Warum das Verhalten am Unfallort entscheidend sein kann

Wie sollte ich mich am Unfallort verhalten?
Wie sollte ich mich am Unfallort verhalten?

Bereits in der Fahrschule wird zukünftigen Autofahrern beigebracht, wie sie sich am Unfallort verhalten sollten. Kommt es jedoch wirklich zu einer solchen Situation und sie werden entweder selbst in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt oder sind die ersten, die an einer Unfallstelle vorbeifahren, scheint das einst angeeignete Wissen wie weggeblasen.

Dabei sind es gerade die Maßnahmen am Unfallort, die über Leben oder Tod eines Opfers entscheiden können. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, nach einem bestimmten Schema vorzugehen, um keine kostbare Zeit durch Herumstehen zu verschenken.

Wie Sie sich als Unfallbeteiligter an der Unfallstelle verhalten sollten, welche Aufgaben die Polizei übernimmt und wie ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. die Fahrerflucht geahndet wird, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: Unfallort

Wer muss am Unfallort verbleiben?

Nur Personen, die am Unfall beteiligt waren, sind verpflichtet, am Unfallort zu verbleiben. Zeugen dürfen sich unverrichteter Dinge entfernen.

Wie sollte der Unfallort abgesichert werden?

Schaffen Sie das Fahrzeug so gut wie möglich von der Fahrbahn, schalten Sie das Warnblinklicht an und stellen Sie das Warndreieck auf.

Warum ist es wichtig, beim Notruf den Unfallort zu schildern?

Damit sich die Rettungskräfte bereits vorher auf die Situation vor Ort einstellen können. So wissen sie, wie sie den Unfallort erreichen können und ob dafür ggf. besondere Maßnahmen erforderlich sind.

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Video: Richtiges Verhalten beim Unfall

Video zum Verhalten bei einem Unfall
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in unserem Video.

So sollten Sie sich am Unfallort verhalten

Generell sollte jeder Kraftfahrer über eine Warnweste, ein Warndreieck sowie einen Verbandskasten im Fahrzeug verfügen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Unfallbeteiligte überhaupt helfen können. Unabhängig davon, ob Sie selbst Teil des Verkehrsunfalls im Straßenverkehr waren oder diesen beim Vorbeifahren bemerkt haben, sollten Sie zunächst die Warnblinkanlage Ihreses Fahrzeugs einschalten. Dies bewahrt unter Umständen eine andere Person davor, selbst in die Unfallstelle hineinzurasseln.

Um sich selbst zu schützen, sollten Sie in jedem Fall die Warnweste anlegen, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Kam es zu einem Unfall auf der Autobahn, könnten Sie ohne Weste schnell übersehen werden. Das weitere Vorgehen sollte sich wie folgt gestalten:

  • Unfallort absichern: Mit einem Warndreieck können selbst Fahrer vorgewarnt werden, die sich noch weit entfernt vom Unfallort befinden. Auf der Autobahn sollte diese 150, außerorts 100 und innerorts 50 Meter betragen.
  • Unfallort untersuchen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Insassen des anderen Fahrzeugs und deren Verletzungen. Danach können Polizei und Notarzt verständigt werden. Dabei sollten Sie als Unfallbeteiligter die „fünf W-Fragen“ (Wo, Was, Wie viele Verletzte, Welche Verletzungen, Warten auf Rückfragen) beantworten können.
Eine genaue Beschreibung vom Unfallort ermöglicht es den Rettungskräften, sich auf die Lage vor Ort einzustellen. Kann dieser problemlos von den Rettungskräften erreicht werden? Wie lange wird es dauern, bis die Unfallstelle erreicht werden kann? Müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um die Unfallstelle zu räumen, damit der Verkehr schnell wieder fließen kann?

Weitere Vorgehensweise am Unfallort

Eine korrekte Absicherung nach dem Unfall ebnet den Rettungskräften den Weg.
Eine korrekte Absicherung nach dem Unfall ebnet den Rettungskräften den Weg.

Bis der Notarzt da ist, sollten Sie sich um die verletzten Personen kümmern und ggf. Erste Hilfe leisten. Wurde niemand verletzt, können Sie die Zeit nutzen, um eine Unfallskizze anzufertigen oder die Unfallstelle zu fotografieren, während Sie auf die Polizei warten.

Sobald die Polizeibeamten am Unfallort eintreffen, widmen sie sich in der Regel erst einmal um die Unfallaufnahme. Sie machen sich zunächst selbst ein Bild von den Geschehnissen und stellen Fragen zu den Personalien der Beteiligten und zum Unfallhergang, um die Schuldfrage zu klären. Auch das Sichern von Beweisen gehört zu ihren Aufgaben.

Haben beide Parteien nach dem Unfall jeweils eine Beschreibung abgegeben, wie es dazu kam, kann die Unfallstelle geräumt werden. Damit es nicht unnötig zu einem Stau kommt, legen die Beamten oft großen Wert darauf, dies schnell über die Bühne zu bringen. Wurden Menschen verletzt, werden diese ins Krankenhaus gebracht und dort versorgt.

Übrigens: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht bzw. Fahrerflucht) ist strafbar. Eine unfallbeteiligte Person, die sich einfach so entfernt, erwartet gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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