Unfallbeteiligter: Was wird von Ihnen erwartet?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wichtige Informationen für Unfallbeteiligte
In Deutschland ereigneten sich im Jahr 2015 laut Angaben der Polizei insgesamt 2,5 Millionen Verkehrsunfälle. Ein Großteil davon ist auf das Fehlverhalten von Kraftfahrern zurückzuführen. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstöße erhöhen das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Oft reicht es schon aus, wenn Fahrer einen winzigen Moment lang abgelenkt sind.
Fahrradfahrer werden übersehen, Situationen falsch eingeordnet oder die eigenen Fähigkeiten schlichtweg überschätzt. Dass dies schnell zu einem Unfall führen kann, ist den meisten Autofahrern dabei nicht bewusst. Wenn es dann doch gekracht hat, stehen viele erst einmal unter Schock und wissen nicht, wie sie sich als Unfallbeteiligter dem Verkehrsrecht entsprechend verhalten sollten.
Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, wann Sie als Unfallbeteiligter angesehen werden und versorgt Sie zusätzlich mit Informationen über die korrekte Verhaltensweise nach einem Unfall.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfallbeteiligter
Als Unfallbeteiligte gelten Personen, die sich so verhalten haben, dass sie zum Unfall beigetragen haben.
Sie sollten die Unfallstelle absichern und ggf. Erste Hilfe leisten. Eine Anleitung für das Verhalten als Unfallbeteiligter finden Sie hier.
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe kommt infrage.
Weiterführende Ratgeber zur Unfallbeteiligung
Was ist ein Knallzeuge und welche Gefahren birgt er? Was ist der sogenannte Knallzeugen-Effekt und in welchem Bereich kommt er noch vor? » Weiterlesen...
Was ist eine Unfallhilfe? Welches Angebotsspektrum umfasst die Pannen- und Unfallhilfe? Welche Vorteile bietet sie und wo finde ich den passenden Anbieter, der meinen Bedürfnisses gerecht wird? In diesem Ratgeber erhalten Sie Informationen rund um das Thema "Unfallhilfe". » Weiterlesen...
Wie muss sich ein Unfallzeuge verhalten? Darf er den Unfallort verlassen, ohne sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder macht er sich strafbar und wenn ja, was droht an Sanktionen? Muss ein Unfallzeuge Erste Hilfe leisten? Infos rund um das Thema, finden Sie hier! » Weiterlesen...
Wenn Unfallhelfer böse Absichten haben, sollten Sie besonders vorsichtig sein. An einen Unfallhelferring zu geraten, kann finanzielle Verluste für Sie bedeuten. Wie Sie einen Unfallhelferring erkennen können und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu schützen, lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Unfallbeteiligter: Definition laut StVO
In § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird definiert, welche Personen nach einem Verkehrsunfall als Unfallbeteiligte gelten. Dort heißt es:
Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.“
Demnach kann die Definition aus der StVO folgende Personen miteinschließen:
- Den Führer des Fahrzeugs,
- seine Mitfahrer,
- Fahrradfahrer oder
- Fußgänger.
Selbst wenn Sie die Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Bedenken Sie: Dadurch haben Sie eine gewisse Verantwortung gegenüber den Personen, die durch Sie in den Unfall verwickelt und möglicherweise verletzt wurden. Zumindest haben Sie nun die Möglichkeit, für Ihr Fehlverhalten geradezustehen und zumindest bei der Vorgehensweise nach einem Zusammenstoß nichts falsch zu machen.
Verhalten als Unfallbeteiligter
Auch, wenn Sie den Unfall nicht direkt verursacht haben, können Sie demnach laut Verkehrsrecht trotzdem als Unfallbeteiligter gelten und sind dazu verpflichtet, sich nach einem Zusammenstoß folgendermaßen zu verhalten:
- Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen, bevor Sie das Fahrzeug verlassen, Warndreieck aufstellen).
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Unfallort: Liegt lediglich ein Blechschaden vor? Wurde jemand verletzt?
- Leisten Sie ggf. Erste Hilfe bei anderen Unfallbeteiligten.
- Kontaktieren Sie bei einem Unfall mit Personenschaden den Notarzt sowie die Polizei.
- Als Unfallbeteiligter sollten sie die Daten mit den Personen austauschen, die ebenfalls am Unfall beteiligt waren.
- Fertigen Sie ggf. Beweisfotos sowie einen Unfallbericht an. Dies ist vor allem aus versicherungstechnischen Gründen wichtig.
- Versorgen Sie die verletzten Personen, bis die Rettungskräfte die Unfallstelle erreichen.
Die wichtigsten Ratgeber zum Verhalten direkt an der Unfallstelle: