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Wann Gaffer bei einem Unfall eine Straftat begehen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Update: Am 13.11.2019 beschloss das Bundeskabinett eine neue Strafe für Gaffer. Wer Unfalltote fotografiert, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Die Neufassung von § 201a StGB ist seit 01. Januar 2021 in Kraft.

Warum sind “Gaffer” bei einem Unfall so gefährlich?

Schaulustige können ein Bußgeld erhalten
Schaulustige können ein Bußgeld erhalten

Im Jahr 2014 hat das Statistische Bundesamt fast 2,5 Mio. Unfälle auf deutschen Straßen registriert. Täglich ereignen sich Dutzende Unfälle, von denen glücklicherweise die wenigsten zu Verkehrstoten führen. Es lässt sich leider immer wieder beobachten, wie Schaulustige nach einem Unfall ihr Tempo drosseln, um das Geschehen betrachten zu können.

Sogar die Handykamera zückt manch ein Gaffer, um die Bilder eines dramatischen Unfalls für die Ewigkeit zu bannen. Welche Sanktionen für Gaffer anfallen und wie sich Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall verhalten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

FAQ: Gaffer

Was sind Gaffer?

Wer sich am Unfallort auf das Beobachten oder Filmen des Geschehens beschränkt, anstatt verletzten Personen zu helfen oder die Unfallstelle abzusichern, gilt als sogenannter Gaffer.

Weshalb ist das „Gaffen“ so problematisch?

Nicht selten versperren Gaffer den Rettungskräften den Weg oder behindern sie bei ihrer Arbeit. Dies kann schlimmstenfalls Unfallopfer das Leben kosten. Obendrein können Bild- und Videoaufnahmen der Unfallopfer deren Persönlichkeitsrechts verletzen.

Welche Sanktionen erwarten Gaffer?

Das Gaffen kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden. Welche Sanktionen für Gaffer im Detail drohen, erfahren Sie hier.

Bußgeld- & Strafenkatalog für “Gaffer”

VerstoßSanktion
"Gaffen" als OrdnungswidrigkeitBußgeld von 20 bis 1000 Euro
Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der AutobahnMin. Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt
Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der AutobahnMin. Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt
Unterlassene HilfeleistungStraftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Fotos oder Filme von einem Unfall machenStraftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
seit 01.01.2021: Fotos oder Filme von Unfalltoten anfertigenStraftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

Behinderung der Einsatzkräfte

An einer Unfallstelle kommt es oft zu einem Tumult von Einsatzleuten, verschiedenen Rettungswagen, Polizisten und Opfern, die teilweise schwerverletzt sind. Die Rettungskräfte wissen, dass manchmal jede Sekunde zählt, um das Leben der Verunglückten zu retten. Manche Maßnahmen, wie eine Reanimation nach einem Herzstillstand oder die Stoppung einer Blutung, müssen sofort erfolgen.

Hierbei ist es äußerst kontraproduktiv, wenn Gaffer die Zugangswege versperren. Autofahrer auf der Autobahn sollten unter keinen Umständen den Pannenstreifen befahren, wenn hier die Fahrzeuge vom Rettungsdienst die Zugangswege benötigen. Gleichfalls sollte jeder Verkehrsteilnehmer darauf achten, bei entsprechender Verkehrslage eine “Rettungsgasse” für die Einsatzkräfte zu bilden, um diesen einen schnellen Zugang zu den Verletzten zu gewähren, anstatt schaulustig und provokant langsam am Unfallort vorbeizufahren.

Wer als Schaulustiger einen Unfall beobachtet und dabei abbremst, um eine bessere Sicht auf das Geschehen zu haben, behindert nicht nur den Notdienst, sondern kann sich auch selbst gefährden und einen Auffahrunfall verursachen.

Sanktionen für Schaulustige

Neben der Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffer ist das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten zu unterlassen. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden; was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB “die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”. Übrigens dürfen die Polizeibeamten in einem solchen Fall sogar unmittelbar die Handys der Gaffer einziehen. Seit dem 1. Januar 2021 sind wohlgemerkt auch Aufnahmen von Unfalltoten verboten.

Selbst wenn keine Fotos vom Unfallgeschehen angefertigt werden, kann beim Gaffen eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, bei der die Polizeibeamten die Schaulustigen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestrafen können (in einigen Bundesländern wie Niedersachsen sogar bis zu 5.000 Euro). Punkte oder ein Fahrverbot gibt es jedoch nicht.

Grundlage für die Bewertung des Gaffens als Ordnungswidrigkeit kann unter anderem § 113 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) darstellen. Bilden Personen eine Ansammlung, etwa aufgrund eines Unfallgeschehens, und leisten der wiederholten Aufforderung von Polizei oder anderen Einsatzkräften, sich zu entfernen, nicht Folge, kann eine Ordnungswidrigkeit erfüllt sein und ein Bußgeld drohen. Zusätzlich zum OWiG können sich ähnliche Konsequenzen auch aus den Polizei- und Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer ergeben (Weisungsbefugnisse der Einsatzkräfte).

Als Zeuge bei einem Unfall richtig handeln

Gaffer behindern die Einsatzkräfte, doch es kommt auf jede Sekunde an
Gaffer behindern die Einsatzkräfte, dabei kommt es auf jede Sekunde an

Wenn Sie einen Unfall im Straßenverkehr beobachten, sind Sie verpflichtet, zu helfen. Ansonsten begehen Sie die Straftat “Unterlassene Hilfeleistung”. Das ist nicht nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die laut Verkehrsrecht einen Bußgeldbescheid zur Folge hätte, sondern eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Um dies zu vermeiden und um den Verunglückten die benötigte Hilfe zukommen zu lassen, benachrichtigen Sie den Notdienst! Achten Sie darauf, die Unfallstelle zu sichern, indem Sie ein Warndreieck aufstellen, und legen Sie Ihre eigene Warnweste an. Dann rufen Sie Notarzt und Polizei und kümmern sich um etwaige Verletzte.

Wenn Sie bereits beobachtet haben, dass sich jemand um die Opfer kümmert, unterlassen Sie sämtliche Aktionen, die die Einsatzkräfte behindern. Sie müssen dann nicht anhalten und sollten natürlich auch nicht langsamer fahren, da Sie sonst als Gaffer gelten könnten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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26 Kommentare

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  1. Angelo
    Am 1. November 2020 um 20:29

    Hallo. Ich bin wohl zu langsam an der Unfallstelle vorbei gefahren. Aber nicht zum Gaffen. Es war Dunkel und Personen auf der Fahrbahn (Polizeibeamte). Ich habe die Geschwindigkeit gedrosselt aus Angst zu schnell zu fahren und das eventuell eine Person durch mich gefährdet wird. Erst als die Polizei laut gerufen und mit den Taschenlampe darauf hingewiesen haben war mir klar, dass ich wohl zu vorsichtig war und bin schneller gefahren. Habe ich mich Strafbar gemacht?

  2. Matthew
    Am 16. Oktober 2020 um 3:39

    Hallo Bussgeldkatalog.org,

    In dem Artikel steht das Unfallfahrzeuge auch nicht fotografiert werden dürfen. Ist das richtig so auch wenn keine Person weit und breit zu sehen ist und keine Rettungskräfte zu sehen sind? In dem Artikel sind ja auch Bilder von Unfallfahrzeugen zu sehen also kann das ja nicht ganz richtig sein oder verstehe ich da etwas falsch?

    LG Matt

  3. Marc
    Am 2. Mai 2020 um 8:50

    Hallo,
    Vorab erstmal mir geht es Immer nur um Die Fahrzeuge und nicht um die Verletzten!

    Ich wollte mal fragen ob es Erlaubt ist an der Einsatzstelle die Feuerwehr und sonstige Fahrzeuge zu Fotografieren,
    Natürlich nicht beim VU oder bei Einsätzen mit Personenschaden?
    Bsp.: Es Brennt ein Feld und die Feuerwehr ist da (Keine Verletzten), Darf man Dann die Fahrzeuge der Feuerwehr Fotografieren?

  4. Kessler
    Am 13. November 2019 um 18:38

    Hallo
    Gaffen Ok einmal hin kucken oder gar nicht vesuchen zu kuken aber wenn einer vorbeifährt und mit dem Handy Fotos macht oder Film
    Gibt es nur eine möglichkeit sofort beschlagnahme vom Handy aus und Fertig und das kostet 1000€ wenn Sie Ihr Handy wieder zurück bekommen möchten genau so müsste man es auch so machen wenn bei Autofahren einer mit Handy Telefoniert
    was tut am meisten weh momentan wenn mann sein Handy verliert oder Kaputt geht also ganz einfach
    nicht verzagen immer nur mich fragen habe für jedes Problem eine Lösung

  5. Arno
    Am 29. Mai 2019 um 18:45

    Also, ich finde es ganz normal, dass man an einer Unfallstelle langsamer fährt. Schon als Vorsichtsmaßnahme, da dort andere Menschen rumlaufen. Ist bei mir der erste Reflex. Wenn irgendetwas vor mir nicht der Norm entspricht und ich es nicht einordnen kann, bremse ich zur Vorsicht erst einmal ab. Wer nicht?

    Und dass man plötzlich ein “Gaffer” ist, nur weil man auch mal hinguckt, ist wohl auch einer Hysterie geschuldet. Das ist normal und menschlich.

    Und plötzlich ist man straffällig, weil man etwas langsamer fährt, anstatt mit 80 oder 100 Sachen an Fußgängern vorbei zu rasen und den Kopf wendet. Völliger Blödsinn. Selbst, wenn z. B. der Beifahrer filmt, behindere ich doch niemanden.

    Was es sonst noch für Vorkommnisse geben mag kann ich nicht beurteilen. Es gibt sicher Fälle, wo das Gesetz seine Berechtigung hat. Was ich aber so in diversen Beispielvideos gesehen habe und was schon als “gaffen” (was für eine idiotische Wortkreation) gilt, ist mMn. sehr übertrieben.

  6. Marc
    Am 22. Mai 2019 um 20:13

    Da braucht es aber eine menge Fingerspitzengefühl seitens der Polizei, nicht jeder der Fotos macht ist ein Gaffer. Eine Freundin beispielsweise war sehr dankbar dafür dass eine Frau ohne vorherige Rücksprache Fotos vom Unfall gemacht hat, natürlich nachdem man sich um sie gekümmert hatte.

  7. Siggi
    Am 21. Juli 2018 um 16:20

    Bezieht sich die Strafbarkeit bzgl Fotos oder Filme von einem Unfall machen auf Paragraph 201a StGB oder ist damit grundsätzlich das Filmen von Unfällen und zuschaden gekommenen Fahrzeugen untersagt? Wenn dies so wäre, dürften die Medien keine Bilder mehr von Unfällen ausstrahlen? Könnte das mal bitte jemand konkretisieren. Die Tabelle bzgl. dieses Punktes ist hier leider nicht soo eindeutig.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 10:33

      Hallo Siggi,

      vornehmlich ist § 201a StGB zu beachten. Die Medien dürfen Bilder machen, insofern diese dazu befugt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. bussgeldkatalog.org
    Am 18. Juni 2018 um 14:19

    Hallo Charlie,

    auch Sie könnten sich unter Umständen beispielsweise wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Brigitte S.
    Am 14. September 2017 um 22:53

    1. Wozu gibt es den Passus Bussgeld für Gaffer, wenn er nicht angewendet wird? 2. Das Bussgeld ist zu gering für das Gaffen. 3. Ich bin dafür den Führerschein für mindestens 3 Monate zu entziehen. Egal ob der Führerschein für den Beruf gebraucht wird. Sollte sich jeder vorher überlegen Gaffen, Fotos machen, Rettungsgasse behindern u. Rettungsteam behindern, bevor das Jammern wegen der Strafverfolgung kommt.

    • H. Bolle
      Am 12. November 2017 um 2:00

      Brigitte, bitte definiere mir Gaffen mal konkret. Und sage mir, wie man gaffen und sich umsichtig an einer Gefahrenstelle zu verhalten voneinander trennt.

  10. Charlie
    Am 9. April 2017 um 20:40

    Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn Bußgeld von 20 Euro
    Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn Bußgeld von 25 Euro

    Verarschung ohne Ende. Das Ganze mal 100 wäre in meinen Augen angemessen.

    • Don Wolli
      Am 15. November 2017 um 11:36

      Zustimmung! Strafen von 20 oder 25€ sind keine Strafen, wenn man sich ein Auto leisten kann. Kameras für die Autobahnpolizei. Die können sie dann aufstellen und nachher auswerten … nach einem Unfall ist die Investition wieder drin!
      Strafen von min. 1000€ + Fahrverbot fände ich angemessen

  11. Kurt
    Am 22. Oktober 2016 um 18:23

    Wer die Rettung behindert, egal wodurch und wo, außer € 2000 Geldstrafe und wenn vorhanden, Füherschein weg für mindetens 2 Jahre, nach oben offen. Der Entzug der Fahrerlaubnis, ohne Aureden wie,brauche meinenen Führeschein für den Beruf, würde sehr schnell zu mehr Rücksicht führen. Allerdings müsste man Die Lobbyisten in der Regierung von Mineralölindustrie und Autoherstellern sofort und für immer entfernen. Das a bedr ist nur ein Traum!

  12. Anja
    Am 5. August 2016 um 19:56

    Ich bin dankbar für jeden Unfall, wo ich keine Erste-Hilfe leisten muss.
    Bin froh, wenn ich unbeteiligt daran vorbeifahren kann, weil schon Helfer vor Ort sind.
    Ich finde diese Gaffer unmöglich, es sollte mit Führerschein-Entzug geahndet werden.
    Sollte ich aber – leider – mal als Erste am Unfallort eintreffen, werde ich selbstverständlich helfen !!!
    Handy’s am Unfallort sind nur für 110 oder 112 erlaubt – sonst aber absolut tabu !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Dirk
      Am 1. Dezember 2017 um 20:46

      Hallo Anja und alle anderen,
      Die Angst “zu helfen” ist verständlich. BITTE habt keine Angst.
      Es nicht immer leicht, es ist aber auch nicht unbedingt schwer.
      Das Wissen “Erste Hilfe” ist bei dem Anblick von Verletzten schnell unseren Köpfen. Danach fällt einem alles wieder ein.
      Beschäftigt euch immer wieder mit der Theorie. Nehmt freiwillig an Kursen teil.

      Rettungskräfte behindern, beschimpfen, anzugreifen, usw. > SCHANDE
      keine Frage
      Aber wir Erdlinge sind von Natur aus neugierig. Ich möchte die Fotografierenden nicht in Schutz nehmen.
      Dass man aber langsamer wird in solcher Situation, wird wahrscheinlich immer so sein (so die Wissenschaftler). Das wird keiner ändern können.
      Wenn der Autoverkehr läuft > alles Gut
      Kommt es allerdings zu einem Crash, dann liegt das doch wohl eher daran, dass der Auffahrende einen zu geringen Sicherheitsabstand hatte.
      FAZIT:
      Das Langsamfahren kann man nicht vermeiden. Dabei bitte Abstände einhalten und nicht fotografieren !
      Das Gaffen/Fotografieren kann man nur durch eine ausreichende Absperrung/Abdeckung/Abgrenzung zu dem Verunglückten vermeiden.

      Ich wünsche allen “unfallfreie Fahrt nach StVO”

  13. GAH
    Am 22. Juli 2016 um 14:07

    Wenn ich früher an einer frischen Unfallstelle vorbeigefahren bin, an der vielleicht schon Polizei, aber kein RTW stand, habe ich immer geschaut, ob es etwas zu tun gibt. Dazu musste ich zwangsläufig langsamer werden. In der Tat konnte ich so schon erste Hilfe leisten, was Polizisten in der Regel nicht tun. Bei der heutigen Gafferhatz fahre ich aber zügig weiter, wenn ich nicht offensichtlich der Erste am Unfallort bin oder die Polizei schon da ist. Die Polizisten sind nun auch sehr bemüht die Ordnungsaufgabe zu erledigen. Erste Hilfe leisten sie aber noch immer nicht.

    • Dirk
      Am 1. Dezember 2017 um 20:20

      Hallo GAH,
      Entschuldigt bitte. Aber was soll das mit der Polizei ?
      Ich bin selbst Polizist. Wir sind äußerst gut auf solche Situationen vorbereitet. ALLE.
      Ich selbst konnte mit besten Ergebnissen helfen.
      Kollegen von mir haben sogar schon mehrmals Leben GERETTET. Mit Defi usw.
      Wir (Familie) haben uns sogar Atemspendemasken für 3,00 € in der Apotheke in unserem Privat-PKW zugelegt, damit wir bestens ausgerüstet sind für solche Fälle.
      Ich kenne nicht einen Kollegen, der in solchem Fall nicht helfen würde.

      Also BITTE !

      Aber für Deine Einsatzbereitschaft trotzdem DANKE und unfallfreie Fahrt nach StVO

    • SKA
      Am 17. November 2017 um 13:24

      Das die Polzei keine erste Hilfe leistet halte ich für Unsinn. Allerdings ist richtig, dass ersteinmal Ordnungsaufgaben übernommen werden müssen. Denn schließlich ist die wichtigste Aufgabe bei einem Unfall die Absicherung der Unfallstelle um weitere Gefahren für Helfer und Verkehrsteilnehmer abzustellen. Nach dieser Absicherung sollte im Normalfall der RTW etc. schon vor Ort sein oder die Polizei wird die erste Hilfe ab dann übernehmen. Schließlich werden diese nicht umsonst regelmäßig erste Hilfe Schulungen unterzogen.

    • Hans-Joachim B.
      Am 12. November 2017 um 1:58

      Ich muß GAH leider zustimmen. Es wird nur noch pauschalisiert. Natürlich soll keiner filmen oder fotografieren. Oder da rumstehen und zuschauen. Aber sorry, wie soll ich mich denn einer Gefahren- und Unfallstelle nähern? Wo Leute auf bzw. neben der Fahrbahnstehen. Wo ich überall irgendwelche Blaulichter sehe. Vielleicht fährt im nächsten Augenblick ein Krankenwagen aus der Unfallstelle raus.

  14. Charlie
    Am 14. Mai 2016 um 12:11

    Es ist nur noch traurig.

    Die Gaffer/Filmer sollten sich mal überlegen, was passiert wenn sie da schwerverletzt liegen und um Hilfe rufen. Dann kommt jemand und filmt. Trotz weiter Hilferufe dann nur die Antwort: Sorry, ich film grad, keine Zeit zu helfen.

    Das Gaffen/Filmen/Behindern der Rettungskräfte sollte mit Geldbuße, Gefängnis auf Bewährung beim 1. Verstoß UND zusätzlich mit mindestens 1 Monat Smartphone-Einzug geahndet werden.

    Das Handy 1x zum Telefonieren benutzen! 110 oder 112, wenn man sich keine erste Hilfe (mehr) zutraut.

    Man kann sich für viele Mitbürger nur noch schämen.

    Und eine Frage an alle die die Rettungskräfte/Polizisten bei Seite schieben oder bitten bei Seite zu gehen um besser filmen zu können: Sonst gehts noch gut, ja?

    • Ramo
      Am 13. Februar 2019 um 22:57

      Charlie;
      hervorragender Kommentar. Dem ist eigentlich wenig hinzuzufügen. Vielleicht nur, dass die Strafen für das Gaffen noch erheblich höher ausfallen sollte als bisher festgelegt.

  15. Klaus H.
    Am 17. April 2016 um 19:52

    Gaffer und Schaulustige behindern und beschimpfen immer öfter die Einsatz- und Rettungskräfte bei Unfällen, Feuer- und Katastropheneinsätzen. Die Sensations- und Neugierde als “schnellste-/r Berichterstatter” vor Ort Bilder und Kommentare ins Netz zu stellen, überwiegt anscheinend vor der Überlegung “Was tue ich hier eigentlich???”.
    Was wäre denn, wenn ich als Gaffer/Schaulustiger die plötzliche Erfahrung mache “da liegt ja jemand, den ich kenne? Eine Person aus der Familie, Verwandte, Freunde?!? Würde ich dann auch genauso verantwortungslos handeln? Die betroffenen Angehörigen und das/die Opfer selbst wären über ein/einen von fremden Personen ungerechtfertigt erstelltes Foto/Kommentar sicherlich sehr verärgert/verstört. Darüber nachzudenken, wenn ich selbst einmal als Opfer eines Unglückes welcher Art auch immer betroffen wäre, müsste uns deutlich machen: DAS WILL ICH NICHT!
    Was allerdings deutlich öfter alltäglich selbstverständlich sein sollte, ist die ERSTE HILFE, in welcher Form auch immer und keinesfalls die Rettungskräfte während ihres Einsatzes zu behindern, denn oft entscheiden Minuten oder Sekunden über das Leben, eine lebenslange Behinderung oder den Tod.

    Wie gesagt: ICH könnte auch einmal der-/diejenige sein, der/die/das das dringend hilfebedürftige Opfer ist!

  16. leonie h.
    Am 7. August 2015 um 11:54

    Hay ich bin 17 wollte zu meiner mama fahren da ich bei papa lebe und habe einen Unfall gebaut und der eine 3 jährige junge war gestorben was für ne Strafe kann ich hoffen danke wenn einer antwortet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. August 2015 um 11:42

      Hallo Leonie,

      damit haben Sie laut Strafrecht einige Vergehen begangen (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unterlassene Hilfeleistung etc.). Je nachdem, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht sowie noch weitere Umstände, die betrachtet werden, kann das Strafmaß bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe lauten. Zudem wird der Führerschein entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Udo B.
        Am 25. Dezember 2017 um 10:08

        Mit keinem Wort erwähnt die Fragestellerin das sie den Unfallort verlassen hat, und erwähnt auch nicht ob sie Ersthelfermaßnahmen durchgeführt hat oder nicht. Deshalb sind die von Ihnen gemachten Vorhaltungen gar nicht existent. Wie sie zu einer Strafzumessung kommen, wo noch nicht einmal eine Straftat nachgewiesen ist, bleibt mir auch verschlossen. Wie man so eine Fallbeurteilung aus einem einzigen Satz, der noch nicht einmal den Unfallhergang erkennen läßt, abgeben kann ist mir unbegreiflich. Bei einer Prüfung in der Ausbildung zu meinem Beruf, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, hätten Sie dafür eine glatte 6 bekommen.

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