Strafe fürs Gaffen: Am 01.01.2021 tritt die Neufassung von § 201a StGB in Kraft
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2020
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Der vom Bundestag gebilligte Gesetzentwurf, welcher eine härtere Strafe fürs Gaffen vorsieht, tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Ab Jahresbeginn steht dann das Anfertigen von Fotos oder Filmen von Unfallopfern, die zu Tode gekommen sind, ebenfalls unter Strafe. Gemäß § 201a StGB erwartet die Täter eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Welche Strafe fürs Gaffen ausgesprochen werden kann
Gaffer haben sich in den letzten Jahren zu einem echten Problem entwickelt. Gemeint sind Menschen, die bei einem Unfall anhalten und Fotos bzw. Videos erstellen. Nicht selten kommt es in diesem Zuge zu einer Behinderung der anrückenden Rettungskräfte.
In Bezug auf die Strafe fürs Gaffen kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht. Handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, kann diese ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.
Gaffer können sich aber auch wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig machen. Diese kann dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Zum ersten Januar 2021 kommt ein neuer Tatbestand hinzu:
Wer Fotos oder Filme von Unfalltoten anfertigt, muss in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Mögliche Strafen fürs Gaffen (Tabelle)
Verstoß | Sanktion |
---|---|
"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 20 bis 1000 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn | Min. Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt |
Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn | Min. Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt |
Unterlassene Hilfeleistung | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Fotos oder Filme von einem Unfall machen | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
seit 01.01.2021: Fotos oder Filme von Unfalltoten anfertigen | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
So sollten Sie sich nach einem Unfall verhalten
Die neue Strafe fürs Gaffen soll davor abschrecken. Denn nach einem Unfall entscheiden oft Minuten über Leben und Tod. Daher wollen wir Ihnen nachfolgend aufzeigen, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten:
- Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt
- Setzen Sie einen Notruf ab
- Leisten Sie Erste Hilfe, sofern das möglich ist
- Warten Sie auf das Eintreffen der Rettungskräfte
Kommen Sie an ein Stauende oder bemerken Sie außerhalb geschlossener Ortschaften extrem stockenden Verkehr, müssen Sie eine Rettungsgasse bilden und den Rettungskräften somit die Durchfahrt ermöglichen.
Wichtig: Sie sind natürlich nur dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn Sie sich selbst dabei nicht in Gefahr bringen. Steht beispielsweise ein Fahrzeug in Flammen, kann Sie niemand wegen unterlassener Hilfeleistung belangen, wenn Sie die Verunfallten nicht aus dem Auto ziehen.
Guten Abend
Meine Meinung ist schon seid 10/20 Jahren , uns Strafen sind viel viel zu gering ( nicht nur im Straßenverkehr )!!!!
Ich möchte hiermit den Bußgeldkatalog per E-Mail anfordern. Viele Dank!
Die strafen für Behinderungen von 20 und 25 Euro sind lächerlich. Es geht wertvolle zeit verloren frür die Rettung.
100 bisn 200 Euro wären angemessen
W. Uhlig