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Verjährung in der Schweiz: Wann tritt diese beim Strafzettel ein?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Wettlauf mit der Zeit

Die Verjährung in der Schweiz beträgt über Übertretungen drei Jahre.
Die Verjährung in der Schweiz beträgt über Übertretungen drei Jahre.

Die Zeit ist das Paradebeispiel eines Perpetuum mobile. Sie ist ein sich ständig Bewegendes. Stillstand kennt sie nicht. Stattdessen schreitet sie beständig voran.

Heutzutage wird versucht, sie mehr und mehr zu beschleunigen, denn so manch einem verstreicht die Zeit nicht schnell genug. Doch sie kennt nur ihre eigenen Regeln und auch, wenn sich ein deutscher Verkehrssünder oftmals wünscht, für seinen Verkehrsverstoß sei die Verjährung in der Schweiz schon eingetreten, muss er geduldig warten, bis die gesetzlich festgeschriebene Verjärhungsfrist abgelaufen ist.

Hat dann der Strafzettel durch die Verjährung in der Schweiz seine Gültigkeit verloren, kann ein deutscher Verkehrssünder wieder in das Ausland nebenan einreisen, ohne das einstmals geforderte Geld bezahlen zu müssen.

Wie viele Jahre es dauert, bis eine Strafe laut Schweizer Bussgeldkatalog nicht mehr vollstreckt werden kann, weil bereits die Verjährung für das Bussgeld in der Schweiz eingetreten ist, erfahren Sie hier.

FAQ: Verjährung in der Schweiz

Wann verjährt die Verfolgung von Straftaten in der Schweiz?

Die Verjährungsfrist für Straftaten beträgt in der Schweiz zwischen 7 und 30 Jahren.

Wann erfolgt die Vollstreckungsverjährung von Straftaten in der Schweiz?

Diese Verjährungsfrist kann zwischen 5 und 30 Jahren betragen.

Wie lange dauert die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten in der Schweiz?

Ordnungswidrigkeiten verlieren hier nach drei Jahren.

Wann setzt die Verjährung in der Schweiz ein?

Grundsätzlich gelten je nach Art des Verstoßes laut schweizerischem Recht unterschiedliche Verjährungsfristen.

Für Straftaten ist im Strafgesetzbuch der Schweiz gemäß Artikel 97 je nach Strafzumessung eine Frist für die Verfolgung vorgesehen. Demnach verjähren derartige Taten zwischen 7 (weniger als 3 Jahre Freiheits- oder andere Strafe) und 30 Jahren (lebenslängliche Freiheitsstrafe).

Eine andere Verjährungsfrist gilt bei der Vollstreckung, welche die Durchsetzung von Strafen bzw. Maßnahmen bezeichnet, die im Zuge der erfolgreichen Verfolgung bestimmt wurden. Hier liegt die Mindestgrenze bei 5 Jahren (weniger als 1 Jahr Freiheits- oder andere Strafe). Höchstzulässig ist eine Frist von 30 Jahren (lebenslängliche Freiheitsstrafe).

Davon zu unterscheiden ist die Verjährung für Verkehrsdelikte. Die Schweiz regelt diese unter der Kategorie der Übertretungen. Damit sind Taten gemeint, die mit einer Busse bedroht sind, wie es beispielweise bei Parkverstößen der Fall ist.

In Artikel 109 StGB ist sodann festgehalten, welche Verjährung in der Schweiz für derartige Delikte gilt. Laut Gesetzestext unterliegen Strafverfolgung und Strafe einer dreijährigen Tilgungsfrist.

Demnach ist ein bussgeldbedrohter Verkehrsverstoß auf einem Strafzettel in der Schweiz einer schnelleren Verjährung unterworfen als schwerwiegende Straftatbestände.

Wie wirkt sich die Verjährung in der Schweiz auf deutsche Verkehrssünder aus?

Bei der Verjährung in der Schweiz gelten für Straftatbestände und Übertretungen unterschiedliche Fristen.
Bei der Verjährung in der Schweiz gelten für Straftatbestände und Übertretungen unterschiedliche Fristen.

Gerade aufgrund der teilweise unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten erhalten Autofahrer aus Deutschland des Öfteren einen Strafzettel aus dem Ausland. Auch bei einem Trip in die Schweiz ist es schnell passiert, dass ein Urlauber mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät und einen Bussgeldbescheid bekommt.

Es stellt sich dann zumeist die Frage, ob ein solcher ausländischer Strafzettel bezahlt werden muss. Das hängt davon ab, ob zwischen Deutschland und dem anderen Land ein Vollstreckungsabkommen besteht. Dies ist bei allen EU-Staaten, nicht jedoch bei der Schweiz, der Fall.

Grundsätzlich können deutsche Behörden die Person zwar auffordern, das schweizerische Bussgeld zu zahlen, eine Vollstreckungsgewalt besteht jedoch nicht. Entscheidet sich der Betreffende daher, das Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann er bei der nächsten Einreise ins Nachbarland der dortigen Vollstreckungshoheit zum Opfer fallen.

Er muss dann die Busse zahlen und im Ernstfall sogar eine Haftstrafe antreten, wenn eine Ersatzfreiheitsstrafe bestimmt wurde. Aus diesem Grund machen sich einige die in der Schweiz geltende Verjährung zu Nutze. Ist eine Übertretung erst einmal verjährt, kann die Person nicht mehr belangt werden.

Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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73 Kommentare

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  1. Strafzettel
    Am 20. Mai 2023 um 16:40

    Hallo ich habe 2017 einen Strafzettel aus der Schweiz bekommen der über 1200 Euro hoch war. Diesen konnte ich nicht zahlen und Ratenvereinbarung wurde nicht anerkannt. Nun meine Frage darf ich jetzt wieder in die Schweiz einreisen nach 6 Jahren??? Oder können sie mir immer noch den Betrag in Rechnung stellen.

  2. Mietwagen
    Am 23. Februar 2023 um 14:28

    Hallo *,

    ich habe offenbar in 2021 mit einem Mietwagen in der Schweiz eine Geschwindigkeitsübertretung mit 157km/h auf der Autobahn (120km/h Höchstgeschwindigkeit) begangen. Nun nach 1,5Jahren kam die deutsche Polizei bei mir vorbei, um diesen Sachverhalt zu klären.

    Wie soll ich mich nun verhalten? Was kann auf mich zukommen?

    Vielen Dank und beste Grüße
    der Mietwagenfahrer

  3. Opel2.0
    Am 18. November 2021 um 23:59

    Hallo eine Frage ich wurde in der schweiz mit 37 km/h auf der Autobahn geblitzt wenn ich den Bußgeld Bescheid bekomme und ihn nicht zahlen sollte können die aus der Schweiz da recht viel machen im Sinne mich grenzübergreifend einsperren ins Gefängnis oder sonst was oder müssen die den sauren drop lutschen und ich einfach nicht mehr in die Schweiz gehen?

  4. Sosi
    Am 21. August 2020 um 13:50

    Hallo,
    war in der Ausnüchterungszelle in Zürich ZAB und soll für 6 Stunden 600CHF bezahlen wann läuft die verjährung ab?
    LG
    Sosi

  5. Tarik
    Am 18. Mai 2020 um 21:33

    Hallo und zwar habe ich da eine Frage,
    Wurde in der Schweiz auf der Autobahn mit einer Geschwindikgkeitsüberschreitung von 41km/h geblitzt.
    Ich habe Schreiben von KAM Kommission für Administrativmassnahmen in Strassenverkehr bekommen. Es steht drauf:
    1- Drei Monate Fahrverbot
    2- Anzeige bei Staatsanwaltschaft
    3- Eine Bearbeitungsgebühren von 175 CHF

    Nach Paar 3 Wochen kam noch andere Schreiben von Staatsanwaltschaft.
    Es steht drauf ein Strafbefehl, dass ich schuldig bin wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Ich bekomme Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 30 CHF mit einer Probozeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 500 CHF verurteilt. Die Verfahrenskosten von 145 CHF.
    Das heißt insgesamt: 175+500+145= 820CHF
    Ich habe paar Fragen:
    Ich möchte nicht mehr nach Schweiz reisen oder hingehen.
    1- Wenn ich jetzt vorhabe nicht zu bezahlen, wie lange müsste ich dann auf die Verjährung der Strafttat warten?
    2- bekommt man einen Eintrag in das Strafregister, wann wird dieser Eintrag gelöscht? Gilt man dann in der Schweiz als vorbestraft?
    3- Kann die ganze Sache in Deutschland vollstreckt.

    Welche Folgen hab ich dadurch?

    Vielen Dank

  6. Tarik
    Am 17. Mai 2020 um 15:19

    Hallo und zwar habe ich da eine Frage,
    Wurde in der Schweiz auf der Autobahn mit einer Geschwindikgkeitsüberschreitung von 41km/h geblitzt.
    Ich habe Schreiben von KAM Kommission für Administrativmassnahmen in Strassenverkehr bekommen. Es steht drauf:
    1- Drei Monate Fahrverbot
    2- Anzeige bei Staatsanwaltschaft
    3- Eine Bearbeitungsgebühren von 175 CHF

    Nach Paar 3 Wochen kam noch andere Schreiben von Staatsanwaltschaft.
    Es steht drauf ein Strafbefehl, dass ich schuldig bin wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Ich bekomme Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 30 CHF mit einer Probozeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 500 CHF verurteilt. Die Verfahrenskosten von 145 CHF.
    Das heißt insgesamt: 175+500+145= 820CHF
    Ich habe paar Fragen:
    Ich möchte nicht mehr nach Schweiz reisen oder hingehen.
    1- Wenn ich jetzt vorhabe nicht zu bezahlen, wie lange müsste ich dann auf die Verjährung der Strafttat warten?
    2- bekommt man einen Eintrag in das Strafregister, wann wird dieser Eintrag gelöscht? Gilt man dann in der Schweiz als vorbestraft?
    3- Kann die ganze Sache in Deutschland vollstreckt.

    Welche Folgen hab ich dadurch?

    Vielen Dank

  7. B. Swer
    Am 15. Februar 2020 um 12:16

    Hallo,
    ich habe von der Schweiz eine Busse in Höhe von 350,00 CHF inkl. Staatsgebühr für eine Verkehrsübertretung auferlegt bekommen. Nach einem erfolglosen Schriftverkehr mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz erhalte ich nun eine letzte Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis “Sofern die Forderung nicht fristgerecht bezahlt wird, werden wir den geschuldeteten Betrag ohne weitere Zahlungsaufforderung auf dem Rechtsweg geltend machen.” Was ist mit dieser Androhung gemeint, wenn ich gemäß Ihren Darlegungen voraussetze, dass der Bussbetrag in Deutschland nicht vollstreckt werden kann?
    MfG B. Swer

  8. Michael K.
    Am 19. Januar 2020 um 21:27

    Guten Abend, ich habe 2006 in Zürich eine rote Ampel (1,7 s rot) missachtet. Die Busse habe ich nicht bezahlt. In der letzten Mahnung von 2007 stand dann sinngemäß, dass bei Nichtbezahlung Betreibung, evtl. Umwandlung der Busse in Haft zur Folge hätte (Art. 49 Ziff. 3 StGB).
    Nun, so dürfte die Verjährung von drei Jahren gelten. Da sich aber das Kfz- Kennzeichen nicht geändert hat, könnte man mich noch zur Überprüfung des Tatbestandes festhalten, oder? Freundliche Grüße M.K.

  9. Ramona F.
    Am 19. Oktober 2019 um 21:55

    Ich Bin im November 2015 über eine rote Ampel in Zürich Gefahren, sollte glaube ich zweihundert Franken bezahlen. Habe die Rechnung verloren und nie wieder eine erneute Rechnung erhalten. Ist die Verkehrswidrigkeit nun verjährt?

  10. Thomas
    Am 1. Oktober 2019 um 21:13

    Es hilft Alles nichts. Wir sollten einfach alle nicht mehr in die Schweiz fahren. Die Strafen sind drastisch, Diskussion nicht möglich, Administrationsgebühren sind so hoch wie die Strafe, eine Gerichtsverfahren und der schweizer Anwalt kosten ein Vielfaches.
    Z.B. Geschwindgkeitsübertretung innerorts von 18 km/h bedeuten 500 CHF, Verwalltungskosten 480 CHF in Winterthur, Gerichtsverfahren mit allem ca. 10.000 CHF !

  11. Dieter
    Am 15. Juli 2019 um 14:21

    Hallo, bin am 21.04.14 um 10 km/h zu schnell gewesen und habe einen Strafbefehl über 120 Franken bekommen und nicht bezahlt. Dieser ist verjährt, wie ist es mit den Gebühren von 120 Franken, welche zusätzlich zur Busse von 120 Franken erhoben wurden? Strafbefehl betrug damit 240 Franken ersatzweise 2 Tage Haft.

  12. orkun
    Am 10. Juni 2019 um 13:46

    Hallo, war vor kurzem n der Schweiz und bin in einer 50 er Zone innerorts mit 26 kmh Überschreitung geblitzt worden, was als rasen eingestuft wird. Es folgt wohl eine Anzeige, meine Frage ist, wenn ich diese nicht zahle, wie lange braucht es zur Verjährung ??

  13. Daniela
    Am 2. April 2019 um 22:08

    Ich müsste in 2002 oder 2003 einmal in der Schweiz geblitzt worden sein. Ein Haftbefehl lag dann i-wann vor. Ich wollte das Problem aussitzen. Wenn ich nun dieses Jahr im Juni in die Schweiz einreisen möchte, bin ich dann noch „in Gefahr“ oder ist alles verjährt???

    Beste Grüße aus Dortmund

  14. FRANK
    Am 6. Februar 2019 um 13:57

    Macht es für mich einen Unterschied ob ich
    a) einen Strafbefehl . (16km zu schnell) akzeptiere und bezahle, oder
    b) eine 3-Tage Haft akzeptiere..

    Bin ich im Fall der Haftstrafe “vorbestraft” in der CH, und bei bezahlen nicht ? oder macht es keinen Unterschied.
    Für geschäftliche Tátigkeit in der CH ist für mich der Unterschied wichtig, nicht “vorbestraft” geführt zu werden.

  15. Aline
    Am 21. Januar 2019 um 18:28

    Hallo,
    Mein Lebensgefährte wurde vor circa 13 Jahren mit 200km/h auf der Autobahn geblitzt und bekam daraufhin 1 Jahr lang monatlich eine schriftliche Aufforderung, die Strafe von 1.400 Franken zu bezahlen. Er beantwortete die Briefe nicht, schmiss die Briefe weg und bekam seitdem nie wieder Post aus der Schweiz.
    Meine Frage: kann er jetzt noch belangt werden, wenn wir in die Schweiz einreisen???

  16. S.
    Am 9. Oktober 2018 um 23:34

    Hallo,

    wurde in der Schweiz (Zuerich) ca. am 20.8.2015 geblitzt.
    Nach Toleranzabzug war ich 11km/h zu schnell.(innerorts)

    Musste 250chf zahlen, nach mehrmaligen Verwarnung wurde der Betrag verdoppelt auf 500chf.
    Dies habe ich nicht bezahlt.
    Die Verjaehrungsfrist liegt bei 3 jahren oder mehr ?

    Gruss

  17. Thorsten
    Am 26. September 2018 um 10:37

    Hallo , ich bin in der Schweiz Kanton Basel angetrunken angehalten worden. Da ich in der Schweiz gearbeitet habe wurde mir eine dreimonatige Fahrsperre auferlegt und ein Bußgeld. Das war 2009 da ich wieder nach Deutschland gezogen bin und nie wieder was von der Kantonal Polizei gehört habe und es auch nicht bezahlt habe . Wollte ich wissen , ob ein Verjährung vorliegt.
    Mit freundlichen Gruss

  18. Uli
    Am 25. September 2018 um 17:23

    Hab mein Auto verliehen an Freund meiner Tochter. Der fuhr in Schaffhausen 2km h zu schnell am 21.4. 2014. Bußgeld 40 CHF und Mahnungen hab ich nicht bezahlt. Die ersatzweise Freiheitsstrafe von 1 Tag, Vorladung vom 15.3.2016 zum Strafantritt am 6. Juni 2016 auch nicht angetreten. Verjährungsfrist ist 3 Jahre. Gilt die Verjährung ab Tattag 21.4.2014 oder durch die vielen Unterbrechungen (Schriftverkehr mit den Gerichten) erst ab dem 15. März oder den 6. Juni 2016? Danke für die Antwort

  19. Peter P
    Am 8. August 2018 um 13:22

    Hallo,

    Ich bin im Februar 2016, bei dichtem Schneefall, an einer roten Ampel in Zürch geblitzt worden. Meine Firma bzw. ich haben aber nie ein Bussgeldbescheid bekommen. Mein Firmenwagen hat ein belgisches Kennzeichen.

    Kann es sein, dass ich bei meiner nächsten Einreise belangt werde?

    Mit freundlichen Grüssen
    Peter P

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 10:32

      Hallo Peter P,

      ja, das kann nicht ausgeschlossen werden. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, beträgt die übliche Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte in der Schweiz drei Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Deborah
    Am 18. Juli 2018 um 9:15

    Hallo, mein Freund, LKW-Fahrer wartet seit knapp einem Monat auf seinen Bescheid, da er überladen hatte und von der Polizei kontrolliert wurde. Der Bescheid wird ja durch die Staatsanwaltschaft erstellt. Wie lange muss man hier warten? Resp. wie lange hat die Staatsanwaltschaft Zeit den Bescheid zu senden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:45

      Hallo Deborah,

      in der Regel sollten Bußgeldbescheide nach spätestens drei Monaten versendet werden, sofern die Verjährung nicht unterbrochen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Stefanie s.
    Am 15. Juli 2018 um 13:43

    Ich habe einen strafbefehl aus der schweiz bekommen. 16 kmh zu schnell. Da die Gebühren höher sind als die Busse denke ich nicht dran das zu zahlen. Ersatzhaft sind 3 Tage. Verjährt der Bescheid nach 3 Jahren auch wenn ich sage ich trete die Haft ersatzweise an aber man kann mir keinen Termin wegen Überlastung der vollzugsanstalt in den nächsten 3 Jahren geben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 12:03

      Hallo Stefanie S.,

      im Regelfall sollte die Verjährung unterbrechen, wenn eine Haft anerkannt wird – denn dann steht das Verfahren ja nicht mehr aus, sondern wurde beigelegt. Insofern ist es fraglich, ob Sie Ihre Strafe durch solch ein Vorgehen umschiffen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Ele
    Am 14. Juli 2018 um 23:10

    Darf man nach 10 Jahre nach eine Haftverfahren wegen eine unbezahlte Verkehrsstrafe (20kmh zu viel) wieder in der Schweiz reisen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 11:50

      Hallo Ele,

      wie Sie dem obigen Ratgeber klar entnehmen können, verjähren Verkehrsverstöße in der Schweiz in der Regel nach drei Jahren. Insofern sollten Sie normalerweise nicht mehr belangt werden können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Klaus R.
    Am 12. Februar 2018 um 15:39

    Hallo,
    ich bekam am 17.03.14 einen Übertretungsvorhalt über meine Firma, Eigang dort 22.3.14 überstellt mit dem Vorwurf, Überschreitung ausserorts und auf Autostrassen CHF 40.-/€ 33.50. Fahrzeug: Car/Bus; Ort Ingenbohl, Mositunnel, Datum/Zeit: So.02.03.2014,02.57 Uhr. Gem. Geschwindigkeit 84 km/h, zul. Geschw. 80 km/h abzügl. Sicherheitsmarge -3 km/h Überschreitung: 01 km/h. Ich sendete das Formular mit meinen Daten sofort am 19.04.14 zurück. Da ich jedoch keinen Blitzer erkennen konnte bat ich dabei schriftlich per Telefax um Zusendung dess Blitzfotos. Es kam jedoch nichts bis am 27.09.14 eine Rechnung der betr. Kantonspolizei in Höhe CHF 40.-. Ich forderte sofort schriftlich per Telefax nochmals das Beweisfoto an bis dann am 29.10.2014 eine Telefaxnachrich von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz kam mit dem Text ” Die Einsprache per Fax ist allerdings nur bedingt gültig, weswalb wir Ihnen eine Nachfrist von 10 Tagen setzten, um die Einsprache gültig (per Post) einzureichen MFG…Dies tätigte ich dann sofort per Einschreiben am 29.10.14. Am 05.11.14 bekam ich dann die Nachricht, daß Ausländer kein Anrecht hätten auf das Beweisfoto der Messung sondern nur juristische Personen. Ich übergab dann die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt. Die Gebühren für diese Busse wuchse inzwischen auf 140 SFR und die
    Schweizer Behörden liesen sich nicht erweichen nur die 40.-SFR Busse zu fordern und ersetzte den Strafbefehl vom 14.10.2014 in einen neuen per 18.03.2015. Darauf hin teilte mein Anwalt der Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz mit dass ich nicht bezahlen werde und nicht mehr in die Schweiz einreise, sowie mein Mandat zurückgegenen habe. Seiter bekam ich nur noch am 20.03.2015 Eine Rechnung aus dem Strafbefehl vom 18.03.2015 in Höhe SFR 40.- (Busse), 100.- Gebühren und 40.- (Auslagen) also ges. SFR 180.- weiere Mahnungen jeweils am 25. 08. 2015, 20.01.2016 und am 08.09.2016 zusätzlich die Mitteilung der Umwandlung per 08.09.2016 der Busse/Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag.
    Ich bitte freundlichst mir mitzuteilen ob und wann diese Ersatzfreiheitsstrafe evt. erlischt/verjährt. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe,

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 14:41

      Hallo Klaus,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Um in Ihrem konkreten Fall eine konkrete Auskunft zu erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie umfassend beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Paul K.
    Am 14. Januar 2018 um 18:20

    Hallo,
    bin in der Schweiz in meinem Firmenwagen geblitzt worden.
    Meine Firma wird mich als denjenigen angeben, dem das Fahrzeug überlassen wurde.
    Die Firma ist als Fahrzeughalter eingetragen.
    Was passiert, wenn ich die Strafe nicht bezahle?
    Hat das dann Konsequenzen für die Firma, den Chef oder den Fuhrparkleiter?
    Vielen Dank für die Bemühungen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:17

      Hallo Paul,

      Bussen aus der Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden, da eine entsprechende gesetzliche Grundlage fehlt. Reisen Sie oder eine andere Person jedoch wieder mit dem Fahrzeug in die Schweiz, könnten sich Probleme ergeben und die Busse kann eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. MM
    Am 13. Januar 2018 um 21:10

    Hallo,
    ich habe in 07/14 einen Parkverstoß begangen und angeblich zweimalig eine Zahlungsaufforderung von 40 CHF bekommen. Nach einem halben Jahr wurde daraus 40 CHF + 208 CHF, weswegen ich dagegen klagte und leider verlor. Ich war selbstverständlich bereit die 40 CHF Busse zu bezahlen, aber nicht die 208 CHF Verfahrenskosten. Auch die anschließende Beschwerde wurde im Dezember 2016 von Bundesgericht in Lausanne zurückgewiesen. Ab wann gilt jetzt die 3-jährige Verjährung? vonm Tag des angeblich zugestellten Bussgeldbescheides in 07/14, dem Strafbefehl von 01/15, der Urteilsverkündung in 08/15 oder die rechtskräftige Abweisung deBeschwerde in 12/2016??

    Ich hoffe, sie können mir eune verbindliche Antwort geben .

    Gruß
    MM

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:17

      Hallo MM,

      die Verjährung wird von vielen Maßnahmen wie Verwaltungsakten unterbrochen. Wenden Sie sich an einen schweizerischen Anwalt, um die Frage klären zu lassen. In der Regel werden Sie jedoch nicht um Die Begleichung des vollen Betrages herumkommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Giorgio L.
    Am 28. November 2017 um 16:41

    Hallo

    Ich möchte gerne wissen ab wann die Verjährung anfängt und ob man aus der Schweiz Informationen bekommt (schriftlich/telefonisch) wann die Verjährungsfrist zu ende ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 17:10

      Hallo Giorgio L.,

      Laut Art. 100 StGB CH beginnt die Verjährung mit dem Tag, “an dem das Urteil rechtlich vollstreckbar wird.”

      Ob Sie Informationen bekommen, wann die Verjährungsfrist zu Ende ist, können wir Ihnen nicht sagen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  27. JungHans
    Am 16. November 2017 um 20:13

    Hallo,
    habe nach nem Gerichtsurteil ne Strafe von 2000 Franken (ersatzweise 20Tage Gefängniss) bekommen .da ich in der Lehre war konnt ich diese Summe nicht begleichen..dies ist nun schon fast 7-9 Jahre her . Muss ich die Strafe noch zahlen und woher kann ich mich informieren ob es verjährt ist ? Nicht dass ich gleich verhaftet werde wenn ich am Zoll frage ob ich noch ausgeschrieben bin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 11:37

      Hallo,

      Sie müssten sich hierzu an die Schweizer Behörden wenden. Wenn Sie sich über das Vorgehen unsicher sind, lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Mergim
    Am 5. Oktober 2017 um 17:01

    Hallo und zwar habe ich da eine Frage,
    Wurde in der Schweiz innerorts mit einer Geschwindikgkeitsüberschreitung von 21km/h geblitzt. Habe heute das Schreiben der Staatsanwalt mit einer Busse von 780CHF bekommen. Wenn ich jetzt vorhabe nicht zu bezahlen, wie lange müsste ich dann auf die Verjährung der Strafttat warten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 9:42

      Hallo Mergim,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, beträgt die Frist in der Regel drei Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Heinz
    Am 25. September 2017 um 14:46

    Hallo,
    habe aus der Schweiz, nachdem ich eine Übertretungsanzeige (20 CHF / 1km/h zu schnell auf der Autobahn ) nicht bezahlt hatte, einen Strafbefehl erhalten. Habe auch diesen nicht beglichen!!
    Die “Busse” ist in der Zwischenzeit verjährt.
    Welche Verjährungsfrist hat der Strafbefehl und ab wann läuft die Verjährungsfrist ( Ausstellungsdatum o. Datum der Mahnung )

    Danke für Rückantwort
    MfG
    Heinz S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 10:14

      Hallo Heinz,

      unseres Kenntnisstandes nach verjähren Verkehrsverstöße in der Schweiz in der Regel nach drei Jahren. Wann die Frist beginnt, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Ein Anwalt kann weitere Fragen beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. San
    Am 7. September 2017 um 8:59

    Hallo,

    ich hab ein Strafbefehl erhalten.
    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit Abzug: 16km/h. Geblitzt wurde ich mit einem Mietwagen.
    Bußgeld mit Staatsgebühr 700 CHF
    zusätzlich kommt nochmal 200 CHF für Administrativverfahren.

    Wie lang ist die Verjährungsfeist? Es steht auch drin Busse 400CHF oder Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen.
    Ich reise sehr selten in die Schweiz. Welche Folgen hab ich dadurch?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:21

      Hallo San,

      die Verjährung tritt frühestens nach fünf Jahren ein. Reisen Sie erneut in die Schweiz ein, müssen Sie damit rechnen, dass die Strafen durchgesetzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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