Verjährungsfristen: Wann verjähren Ordnungswidrigkeit & Straftat?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Den Behörden bleibt für Ahndung und Vollstreckung nicht ewig Zeit

Im Allgemeinen legt eine Verjährungsfrist per Definition fest, ab wann bestimmte Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Im deutschen Rechtssystem gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen, bezogen etwa auf Unterhalts- oder Schadenersatzansprüche, aber auch auf Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Gebote und Verbote. Im Straßenverkehr kommen dabei grundsätzlich zwei verschiedene Rechtsbereiche infrage: das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Beide kennen unterschiedliche Verjährungsfristen, die wir im Folgenden näher beleuchten wollen.

Verjährungsfristen: Übersicht zur Ordnungswidrigkeit

GeldbußeVerjährungs­fristen
Verfolgungs­verjährung (vgl. §§ 31 OWiG, 26 Abs. 3 StVG)
... im Höchst­maß mehr als 15.000 € vorgesehen3 Jahre
... im Höchst­maß 2.501 € bis 15.000 € vorgesehen2 Jahre
... im Höchst­maß 1.001 € bis 2.500 € vorgesehen1 Jahr
... im Höchst­maß bis 1.000 € vorgesehen6 Monate
... bei Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten (außer Alkohol und Drogen am Steuer)*3 Monate
Vollstreckungs­verjährung (vgl. § 34 OWiG)
... mehr als 1.000 € rechts­kräftig verhängt5 Jahre
... bis 1.000 € rechts­kräftig verhängt3 Jahre
* sofern noch kein Bußgeld­bescheid erlassen oder eine Klage erhoben wurde

Verjährungsfristen: Tabelle für Straftaten

StrafmaßVerjährungs­fristen
Verfolgungs­verjährung (vgl. § 78 StGB)
... im Höchst­maß lebens­lange Freiheits­strafe angedroht*30 Jahre
... im Höchst­maß Freiheits­strafe von mehr als 10 Jahren angedroht20 Jahre
... im Höchst­maß Freiheits­strafe von mehr als 5 bis 10 Jahren angedroht10 Jahre
... im Höchst­maß Freiheits­strafe von mehr als 1 bis 5 Jahren angedroht5 Jahre
... im Höchst­maß Freiheits­strafe bis 1 Jahr angedroht3 Jahre
Vollstreckungs­verjährung (vgl. § 79 StGB)
... Freiheits­strafe von mehr als 10 Jahren verhängt25 Jahre
... Freiheits­strafe von mehr als 5 bis 10 Jahren verhängt20 Jahre
... Freiheits­strafe von mehr als 1 bis 5 Jahren verhängt10 Jahre
... Freiheits­strafe bis zu 1 Jahr oder Geld­strafe über 30 Tages­sätzen verhängt5 Jahre
... Geldstrafe bis zu 30 Tages­sätzen verhängt3 Jahre
* Ausnahme: Mord (§ 211 StGB) verjährt nie

FAQ: Verjährungsfristen

Wieso sind Verjährungsfristen wichtig?

Ist eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit verjährt, kann der Betroffene für diese nicht mehr belangt und sanktioniert werden.

Welche Verjährungsfristen gelten bei Ordnungswidrigkeiten?

Die Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Welche Verjährungsfristen gelten bei Straftaten?

Die Verjährungsfristen für Straftaten können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Spezifische Ratgeber zu den Verjährungsfristen in Deutschland

Wann erfolgt die Verjährung, wenn ein Blitzer Sie im Ausland erwischt hat?

Bis ein ausländischer Bußgeldbescheid in Deutschland im Briefkasten landet, können viele Monate vergehen. Manche Betroffene fragen sich dann, ob der Verkehrsverstoß nicht schon längst verjährt ist. Erfahren Sie hier alles zur Verjährung von Bußgeldern im Ausland. » Weiterlesen...

Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.

Ein Bußgeldbescheid kann verjähren, wenn er nicht rechtzeitig zugestellt wird oder die Vollstreckung innerhalb einer festgelegten Zeit nicht möglich ist. Doch wie sieht das bei einer Nebenstrafe wie dem Fahrverbot aus? Unter welchem Umständen eine Verjährung für ein Fahrverbot eintritt, können Sie im neuen Ratgeber zum Thema nachlesen. » Weiterlesen...

Tilgungsfristen und Punkte

Punkte in Flensburg belasten das Konto von Autofahrern nicht für immer; sie verfallen nach festgelegten Tilgungsfristen. Welche das sind und was Sie selbst tun können, um zu ermitteln, wie viele Punkte Sie haben und wie Sie diese auch vor der Frist abbauen können, steht in unserem Ratgeber zum Punkteverfall. » Weiterlesen...

Es gibt nicht nur eine gesetzliche Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeit und Straftat

Verjährungsfrist: Vom Blitzer erwischt? Wie lange kann der Bußgeldbescheid auf sich warten lassen?
Verjährungsfrist: Vom Blitzer erwischt? Wie lange kann der Bußgeldbescheid auf sich warten lassen?

Vorab: Eine allgemeine Verjährungsfrist, die bei sämtlichen Verstößen und Rechtsbrüchen zur Anwendung kommt, gibt es nicht. Stattdessen wird sowohl im Straf- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht zwischen zwei Fristen unterschieden: der Verjährung der Verfolgung einer Tat (Verfolgungsverjährung) und der Verjährung bei der Durchsetzung von verhängten Sanktionen (Vollstreckungsverjährung). Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit unterscheidet sich dabei auch im zeitlichen Rahmen von der bei Straftatbeständen.

Worin unterscheiden sich eigentlich Straftat und Ordnungswidrigkeit voneinander? In der folgenden Grafik erhalten Sie einen Überblick zu den Unterschieden zwischen den rechtswidrigen Taten:

Grafik: Worin liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
Grafik: Worin liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

Zur Unterscheidung von Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung

Die Verjährungsfrist von einem Bußgeld unterscheidet sich von der für Geld- und Freiheitsstrafen.
Die Verjährungsfrist von einem Bußgeld unterscheidet sich von der für Geld- und Freiheitsstrafen.

Sowohl im Straf- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es insgesamt je zwei Verjährungsfristen, die für den Beschuldigten von Bedeutung sind. Doch wie unterscheiden sich diese voneinander?

  1. Verfolgungsverjährung: Diese Frist gibt vor, wie lange die zuständigen Behörden Zeit haben, um eine begangene Tat zu verfolgen und zu ahnden, also entsprechende Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu treffen (z. B. Erlassen eines Bußgeldbescheids, Anklage wegen einer Straftat).
  2. Vollstreckungsverjährung: Diese Frist bezieht sich auf die rechtskräftigen Sanktionen, also auf den Zeitraum nach der bereits erfolgten Ahndung. Sie gibt an, wie viel Zeit den Behörden bleibt, um die verhängten Sanktionen wie Bußgeld, Geld- oder Freiheitsstrafe durchzusetzen. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, so können verhängte Maßnahmen nicht mehr gegen den Täter vollstreckt werden, auch nicht mittels Zwangsmaßnahmen (z. B. einer Erzwingungshaft).

Welche Verjährungsfristen im Einzelfall genau gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsbereich. Sie können entweder dem Strafgesetzbuch (StGB) oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) entnommen werden. Die Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten speziell im Straßenverkehr ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Berechnung der Verjährungsfrist: Berechnen müssen Sie die Fristen nicht, da diese eindeutig durch das OWiG, StVG aber auch das StGB vorgegeben sind. Benötigt werden je nach gesuchter Verjährungsfrist das drohende Höchstmaß oder aber die im Einzelfall bestimmten Sanktionen.

Verjährungsfrist bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Eine absolute Verjährungsfrist für alle Zuwiderhandlungen gibt es nicht.
Eine absolute Verjährungsfrist für alle Zuwiderhandlungen gibt es nicht.

Für Ordnungswidrigkeiten im Allgemeinen ist das OWiG heranzuziehen. Jedoch gelten bei der Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen wurden, abweichende Regelungen, die sich aus dem § 26 Absatz 3 StVG ergeben:

“Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 [Anm. der Redaktion: Verkehrsordnungswidrigkeiten] drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.”

Die Verjährungsfrist einer Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt so in aller Regel drei Monate. Die Behörden haben so lange Zeit, um einen entsprechenden Bußgeldbescheid gegen den Beschuldigten zu erlassen. Bei Alkoholverstößen hingegen gilt zumeist eine Verjährungsfrist von sechs Monaten.

Zum Vergleich: Die Verjährungsfristen im OWiG ergeben sich aus dem gesetzlich angedrohten Höchstmaß der Geldbuße. Die genauen Fristen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Die für die Vollstreckung einer Sanktion gewährte Verjährungsfrist ist beim Bußgeldbescheid hingegen an die im Einzelfall verhängten Sanktionen gebunden. Je höher das Bußgeld, desto mehr Zeit bleibt den Behörden dabei in der Regel, um dieses gegen den Täter durchzusetzen.

Im Übrigen: Die Verjährungsfrist bei einem Strafzettel richtet sich nicht nach diesen Angaben. Bei Verwarnungen handelt es sich um ein Angebot seitens der Behörden, den Vorgang möglichst unbürokratisch zu erledigen. Im Zuge dessen fallen auch keine zusätzlichen Gebühren und Auslagen an. In der Regel räumt Ihnen die Behörde 7 bis 10 Tage ein, um das Verwarnungsgeld zu entrichten. Bleibt die Zahlung aus, eröffnet sie ein Bußgeldverfahren, das in der Übersendung eines Bußgeldbescheids mündet. Bei diesem gelten dann die die oben genannten Verjährungsfristen.

Strafrecht: Verjährungsfristen für Verkehrsdelikte

Ebenso wie bei Ordnungswidrigkeiten sind bei den Verjährungsfristen von Straftaten die jeweiligen Sanktionen (angedroht oder verhängt) ausschlaggebend. Für im Straßenverkehr begangene Straftaten ergeben sich aus der obigen Übersicht zu den Verjährungsfristen für Straftaten daher folgende Fristen für Verfolgung:

Straftat­bestandim Höchst­maß ange­drohte Freiheits­strafe in JahrenVerfol­gungs­ver­jäh­rung in Jahren
Kennzeichen­missbrauch (§ 22 StVG)13
Fahren ohne Fahrer­laubnis (§ 21 StVG)13
Trunken­heits­fahrt (§ 316 StGB)13
Unterlassene Hilfe­leistung (§ 323c StGB)13
Illegale Auto­rennen (§ 315d StGB)25
Fahrerflucht (§ 142 StGB)35
Fahrlässige Körper­ver­letzung (§ 229 StGB)35
Nötigung (§ 240 StGB)35
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)55
Gefährlicher Eingriff in den Straßen­verkehr (§ 315b StGB)55
Gefährdung (§ 315c StGB)55
Vollrausch (§ 323a StGB)55

Wann die Verjährung für die Vollstreckung der verhängten Strafen eintritt, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Achtung: Sowohl im Straf- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht können Verjährungsfristen unterbrochen werden oder aber zeitweise ruhen. Bei einer Unterbrechung (etwa durch Ausstellung eines Anhörungsbogens) beginnt die Verjährungsfrist hiernach von Neuem. Ruht die Verjährung zeitweise, so läuft diese erst nach Abschluss der Ruhephase weiter.

Im Video: Die Verjährung einfach erklärt

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
In diesem Video erfahren Sie, wann und wie Straftaten verjähren.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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1 Kommentar

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  1. Stefan
    Am 23. November 2022 um 11:55

    Hallo, ich habe den Führerschein aufgrund einer Fahrradfahrt ca. 1,5 Promille verloren. Es ist relativ frisch und ich habe noch keinen Strafebescheid erhalten. Ich bin von rechtswegen Ersttäter, da meine vorher gegangene Trunkenheitsfahrt schon mehr als die 11 Jahre bis zur Tilgung her ist. Meine Akte in Flensburg ist komplett leer. Keine Punkte, nix. Allerdings liest man immer das die Führerscheinstellen die die Führerscheinakten haben oft schlampig mit diesen Fristen umgehen und die Einträge nicht löschen. Ich habe übrigens damals meinen Führerschein nach bestandener MPU wiedererhalten. Nun ist meine Frage hat eine verjährte Vortat die nur durch unsachgemäße Handlung des Straßenverkehrsamts zum Viorschein kommt, Auswirkungen auf Strafmaß und MPU-Entscheidung? Muss sich zwingend an die Verjährung gehalten werden. Ich befürchte das mir ein Strick daraus gedreht wird und ich dann als als Wiederholungtäter gelte was ja den Nachgang erheblich im negativen für mich beeinflusst. Ich möchte nichts schönreden. Hab Mist gebaut und stehe dafür gerade. Aber Recht ist doch Recht und steht auch den Sündern zu. Ich bedanke mich im Vorraus für die Antworten. Vielen Dank.

    LG Stefan

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