Bußgeld aus dem Ausland – ist eine Verjährung möglich?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
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Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland kann lange auf sich warten lassen
Tempolimits, Promillegrenzen, Regelungen zum Überholen – diese und weitere Vorschriften können sich von Land zu Land unterscheiden, sogar innerhalb der EU.
Wer im Ausland Auto fährt und die dort geltenden Verkehrsregeln nicht kennt – oder sie ignoriert –, erhält evtl. einen Bußgeldbescheid als Reisesouvenir. In manchen Fällen lässt sich dieser allerdings Zeit. So können Monate, mitunter sogar Jahre vergehen, bis der Verkehrssünder den Bescheid im Briefkasten vorfindet. Seinen Verstoß im Ausland hat er bis dahin längst vergessen.
Aber müsste nicht auch bei einem Bußgeld aus dem Ausland irgendwann eine Verjährung stattfinden? Wir verraten Ihnen, wie lange ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland wirksam ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ. Verjährung im Ausland
Nein, es gelten immer die Verjährungsfristen des jeweiligen Landes. Bußgeldbescheide können also auch deutlich später beim Betroffenen eintreffen und vollstreckt werden als in Deutschland.
In der Regel findet die Unterscheidung von Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung auch im Ausland Anwendung.
Ja, ist ein Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahlt, kann es eingefordert werden, wenn die Verjährung noch nicht eingesetzt hat. Hier kann die Einreise beispielsweise bis zur Zahlung verweigert werden.
Was heißt überhaupt Verjährung?
Ein Anspruch, der verjährt, kann nicht mehr durchgesetzt werden. Im Falle eines Bußgelds bedeutet das, dass die Behörde zwar auch nach Ablauf der Verjährungsfrist einen Anspruch auf das Bußgeld hat, sie kann diesen aber nicht mehr durchsetzen.
Außerdem gibt es noch die Vollstreckungsverjährung. Sie beginnt mit Zustellung des Bußgeldbescheids und bezeichnet die Frist, in der dieser vollstreckt werden kann. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland tritt die Vollstreckungsverjährung in der Regel nach drei Jahren ein.
Wann erfolgt für ein Bußgeld aus dem Ausland die Verjährung?
Ob für einen Strafzettel aus dem Ausland ebenfalls eine Verjährung gilt, ist vom jeweiligen Land abhängig. Und selbst dort kann es innerhalb des Landes Unterschiede geben. In Australien z. B. hängt die Dauer der Verjährungsfrist vom Bundesstaat ab, in einigen existiert sogar überhaupt keine Verjährung des Bußgeldbescheids.
Im Folgenden listen wir exemplarisch einige Verfolgungsverjährungsfristen für ein Bußgeld aus dem Ausland auf:
- Australien: abhängig vom Bundesstaat
- Belgien: 1 Jahr
- Frankreich: 1 Jahr
- Großbritannien: 6 Monate
- Irland: 6 Monate
- Italien: 360 Tage
- Kroatien: 5 Jahre
- Niederlande: 2 Jahre
- Norwegen: 1 Jahr
- Österreich: 1 Jahr
- Schweiz: 3 Jahre
- Spanien: 4 Jahre
- Tschechien: 1 Jahr
Ob mit oder ohne Verjährung: Muss ein Strafzettel aus dem Ausland überhaupt bezahlt werden?
Die Frage, ob für ein Bußgeld im Ausland eine Verjährung eintritt, ist ohnehin nur dann relevant, wenn der Verkehrssünder nicht beabsichtigt, besagtes Bußgeld zu zahlen. Deswegen wollen wir an dieser Stelle klären, ob Bußgelder, die im Ausland verhängt werden, überhaupt in Deutschland vollstreckt werden dürfen.
Innerhalb der EU gilt ein Abkommen, das die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern zulässt. Bußgelder ab einem Betrag von 70 Euro können demnach in Deutschland eingetrieben werden, auch wenn sie im europäischen Ausland verhängt wurden.
Wurde der Verkehrsverstoß allerdings in einem Land begangen, welches kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland hat, kann hierfür zwar ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, es gibt aber keine Möglichkeit, das Bußgeld von dem Beschuldigten in Deutschland einzutreiben. Natürlich kann dieser das Bußgeld trotzdem freiwillig zahlen, wenn er sich dazu moralisch verpflichtet fühlt.
Aufpassen müssen Sie bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land. Erfolgte für das Bußgeld im Ausland noch keine Verjährung für die Vollstreckung und haben Sie den Bußgeldbescheid zuvor ignoriert, können die dortigen Behörden Sie festsetzen, wenn Sie das Land erneut betreten.
Je nach Land und Schwere des Verstoßes kann es ausreichen, nun einfach das geforderte Bußgeld endlich zu zahlen. Mitunter ist es aber auch möglich, dass eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt wird.
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Bescheid aus Italien mit einer Nachforderung obwohl der Bescheid aus dem Jahr 2015 bezahlt wurde.Rechtsgültig?
,,Bußgelder ab einem Betrag von 70 Euro können demnach in Deutschland eingetrieben werden, auch wenn sie im europäischen Ausland verhängt wurden” Demnach -wieso hat bei mir der Gerichtsvollzieher an die Tür geklingelt für ein 50 Euro Bußgeld von Österreich. Und das für ein Blitz von 2015. Also nach fast 6 Jahre . An wem kann ich mich wenden gegen sowas ? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.