Bußgeld aus dem Ausland – ist eine Verjährung möglich?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland kann lange auf sich warten lassen

Wann erfolgt die Verjährung, wenn ein Blitzer Sie im Ausland erwischt hat?
Wann erfolgt die Verjährung, wenn ein Blitzer Sie im Ausland erwischt hat?

Tempolimits, Promillegrenzen, Regelungen zum Überholen – diese und weitere Vorschriften können sich von Land zu Land unterscheiden, sogar innerhalb der EU.

Wer im Ausland Auto fährt und die dort geltenden Verkehrsregeln nicht kennt – oder sie ignoriert –, erhält evtl. einen Bußgeldbescheid als Reisesouvenir. In manchen Fällen lässt sich dieser allerdings Zeit. So können Monate, mitunter sogar Jahre vergehen, bis der Verkehrssünder den Bescheid im Briefkasten vorfindet. Seinen Verstoß im Ausland hat er bis dahin längst vergessen.

Aber müsste nicht auch bei einem Bußgeld aus dem Ausland irgendwann eine Verjährung stattfinden? Wir verraten Ihnen, wie lange ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland wirksam ist.

FAQ. Verjährung im Ausland

Gelten die deutschen Verjährungsfristen auch im Ausland?

Nein, es gelten immer die Verjährungsfristen des jeweiligen Landes. Bußgeldbescheide können also auch deutlich später beim Betroffenen eintreffen und vollstreckt werden als in Deutschland.

Wird im Ausland zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden?

In der Regel findet die Unterscheidung von Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung auch im Ausland Anwendung.

Kann die Verjährung bei der Wiedereinreise eine Rolle spielen?

Ja, ist ein Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahlt, kann es eingefordert werden, wenn die Verjährung noch nicht eingesetzt hat. Hier kann die Einreise beispielsweise bis zur Zahlung verweigert werden.

Was heißt überhaupt Verjährung?

Ein Anspruch, der verjährt, kann nicht mehr durchgesetzt werden. Im Falle eines Bußgelds bedeutet das, dass die Behörde zwar auch nach Ablauf der Verjährungsfrist einen Anspruch auf das Bußgeld hat, sie kann diesen aber nicht mehr durchsetzen.

In Deutschland verjährt die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit in der Regel drei Monate nach der Tat. Trifft der Bußgeldbescheid erst danach bei Ihnen ein, können Sie ihn in den meisten Fällen ignorieren. Bedenken Sie aber, dass diese Frist unter bestimmten Umständen unterbrochen werden und die Verfolgungsverjährung somit auch erst später eintreten kann.

Außerdem gibt es noch die Vollstreckungsverjährung. Sie beginnt mit Zustellung des Bußgeldbescheids und bezeichnet die Frist, in der dieser vollstreckt werden kann. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland tritt die Vollstreckungsverjährung in der Regel nach drei Jahren ein.

Wann erfolgt für ein Bußgeld aus dem Ausland die Verjährung?

Ob für einen Strafzettel aus dem Ausland ebenfalls eine Verjährung gilt, ist vom jeweiligen Land abhängig. Und selbst dort kann es innerhalb des Landes Unterschiede geben. In Australien z. B. hängt die Dauer der Verjährungsfrist vom Bundesstaat ab, in einigen existiert sogar überhaupt keine Verjährung des Bußgeldbescheids.

Im Folgenden listen wir exemplarisch einige Verfolgungsverjährungsfristen für ein Bußgeld aus dem Ausland auf:

Wann für ein Bußgeld aus dem Ausland eine Verjährung eintritt, hängt vom jeweiligen Land ab.
Wann für ein Bußgeld aus dem Ausland eine Verjährung eintritt, hängt vom jeweiligen Land ab.
  • Australien: abhängig vom Bundesstaat
  • Belgien: 1 Jahr
  • Frankreich: 1 Jahr
  • Großbritannien: 6 Monate
  • Irland: 6 Monate
  • Italien: 360 Tage
  • Kroatien: 5 Jahre
  • Niederlande: 2 Jahre
  • Norwegen: 1 Jahr
  • Österreich: 1 Jahr
  • Schweiz: 3 Jahre
  • Spanien: 4 Jahre
  • Tschechien: 1 Jahr
Möchten Sie wissen, wann für ein Bußgeld aus dem Ausland eine Verjährung erfolgt, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der mit dem Verkehrsrecht des jeweiligen Landes vertraut ist. Alternativ können Sie auch versuchen, in der entsprechenden Botschaft dazu Informationen zu erhalten.

Ob mit oder ohne Verjährung: Muss ein Strafzettel aus dem Ausland überhaupt bezahlt werden?

Die Frage, ob für ein Bußgeld im Ausland eine Verjährung eintritt, ist ohnehin nur dann relevant, wenn der Verkehrssünder nicht beabsichtigt, besagtes Bußgeld zu zahlen. Deswegen wollen wir an dieser Stelle klären, ob Bußgelder, die im Ausland verhängt werden, überhaupt in Deutschland vollstreckt werden dürfen.

Innerhalb der EU gilt ein Abkommen, das die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern zulässt. Bußgelder ab einem Betrag von 70 Euro können demnach in Deutschland eingetrieben werden, auch wenn sie im europäischen Ausland verhängt wurden.

Ist die Verjährung für das Bußgeld aus dem Ausland noch nicht erfolgt, kann es bei einer erneuten Einreise noch vollstreckt werden.
Ist die Verjährung für das Bußgeld aus dem Ausland noch nicht erfolgt, kann es bei einer erneuten Einreise noch vollstreckt werden.

Wurde der Verkehrsverstoß allerdings in einem Land begangen, welches kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland hat, kann hierfür zwar ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, es gibt aber keine Möglichkeit, das Bußgeld von dem Beschuldigten in Deutschland einzutreiben. Natürlich kann dieser das Bußgeld trotzdem freiwillig zahlen, wenn er sich dazu moralisch verpflichtet fühlt.

Aufpassen müssen Sie bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land. Erfolgte für das Bußgeld im Ausland noch keine Verjährung für die Vollstreckung und haben Sie den Bußgeldbescheid zuvor ignoriert, können die dortigen Behörden Sie festsetzen, wenn Sie das Land erneut betreten.

Je nach Land und Schwere des Verstoßes kann es ausreichen, nun einfach das geforderte Bußgeld endlich zu zahlen. Mitunter ist es aber auch möglich, dass eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt wird.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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2 Kommentare

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  1. Kay Henry B
    Am 20. Juni 2021 um 18:58

    Bescheid aus Italien mit einer Nachforderung obwohl der Bescheid aus dem Jahr 2015 bezahlt wurde.Rechtsgültig?

  2. Victor D
    Am 11. Juni 2021 um 1:15

    ,,Bußgelder ab einem Betrag von 70 Euro können demnach in Deutschland eingetrieben werden, auch wenn sie im europäischen Ausland verhängt wurden” Demnach -wieso hat bei mir der Gerichtsvollzieher an die Tür geklingelt für ein 50 Euro Bußgeld von Österreich. Und das für ein Blitz von 2015. Also nach fast 6 Jahre . An wem kann ich mich wenden gegen sowas ? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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