Verjährung für Blitzer im Ausland: Wann können Temposünder aufatmen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn unschöne Urlaubsandenken drohen

Wann tritt die Verjährung ein, wenn Blitzer im Ausland Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen?
Wann tritt die Verjährung ein, wenn Blitzer im Ausland Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen?

Wer sich im Ausland von einem Blitzer bei einem Geschwindigkeitsverstoß erwischen lässt, erhält nach dem Urlaub nicht selten unerfreuliche Post. Denn innerhalb der Europäischen Union lassen sich Verkehrsordnungswidrigkeiten, die eine Geldsanktion von mindestens 70 Euro (in Österreich bereits ab 25 Euro) nach sich ziehen, grenzüberschreitend vollstrecken. Da die Bußgelder im Ausland mitunter deutlich höher ausfallen als in Deutschland, ist die Bagatellgrenze auch schnell erreicht.

Doch wie lange können Bußgeldbescheide für Verstöße im Ausland drohen? Wann tritt die Verjährung für Blitzer im Ausland ein? Und gelten dabei innerhalb Europas einheitliche Fristen oder hat jeder Staat eigene Vorgaben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Verjährung beim Blitzer im Ausland

Können Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland drohen?

Ja, deutschen Autofahrer kann für ein Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld im Ausland drohen. Innerhalb der Europäischen Union besteht zudem ein Vollstreckungsabkommen, sodass Forderungen über 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden können.

Wann verjährt bei Tempoverstößen ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland?

Es gibt keine einheitlichen Vorgaben, wann bei einem Bußgeld aus dem Ausland die Verjährung eintritt. Aus diesem Grund gelten, wenn Sie geblitzt wurden im Ausland, bei der Verjährung die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten. Eine Übersicht zu den Fristen finden Sie hier.

Welche Konsequenzen drohen ohne Vollstreckungsabkommen?

Für Staaten außerhalb der EU gibt es keine Abkommen für die Vollstreckung von Bußgeldern. Erwischt Sie dort ein Blitzer, können im Ausland bis zur Verjährung weitreichende Konsequenzen drohen. Planen Sie also eine erneute Einreise in das entsprechende Land, sollten Sie die Forderungen besser begleichen.

Geblitzt im Ausland: Wann die Verjährung eintritt

Blitzer im Ausland: Ist die Verjährung eingetreten, ist eine Vollstreckung der Bußgelder nicht mehr möglich.
Blitzer im Ausland: Ist die Verjährung eingetreten, ist eine Vollstreckung der Bußgelder nicht mehr möglich.

Autofahrer, die im Ausland von einem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurden, müssen unter Umständen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Denn Forderungen von mindestens 70 Euro, wobei sowohl Geldsanktionen als auch Mahn- und Bearbeitungsgebühren berücksichtig werden, lassen sich innerhalb der EU grenzüberschreitend vollstrecken.

Bis der Bußgeldbescheid beim Verkehrssünder in Deutschland ankommt, können unter Umständen Wochen und Monate vergehen. Aus diesem Grund stellt sich nicht selten die Frage: Wann tritt die Verjährung bei einem Blitzer aus dem Ausland bzw. einem dadurch festgestellten Tempoverstoß ein?

Grundsätzlich gilt dabei: Wurden Sie geblitzt im Ausland, erfolgt die Verjährung üblicherweise nicht nach deutschem Recht, sondern es gelten die Regelungen des Landes, in dem sich der Verstoß ereignet hat. Bei uns haben die Behörden drei Monate Zeit, den Schuldigen zu ermitteln, in anderen Staaten kann die Frist aber auch mehrere Jahre betragen.

Nachfolgend haben wir einige Beispiele für die Fristen zur Verjährung beim Blitzer im Ausland zusammengestellt:

LandMaximale Verjährungsfrist
Belgien1 Jahr
Frankreich1 Jahr
Italien360 Tage
Niederlande2 Jahre
Österreich1 Jahr
Polen1 Jahr
Schweiz2 Jahre
Spanien3 Jahre
Ungarn2 Jahre

Erwischen Blitzer Temposünder außerhalb der Europäischen Union bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, müssen diese zurück in der Heimat keine Vollstreckung der daraus resultierenden Bußgeldbescheide befürchten. Wollen sie das Bußgeld nicht begleichen, sollten sie allerdings besonders auf die Friste zur Verjährung der Blitzer im Ausland achten, denn sonst können bei einer erneuten Einreise weitreichende Sanktionen drohen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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2 Kommentare

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  1. Thomas E
    Am 18. November 2024 um 17:50

    Ich habe am 18.11.2024 eine Lenkererhebung von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn in Vorarlberg (Österreich) bekommen.
    Der Grund: das Fahrzeug ist auf meine Firma angemeldet.
    Ich bin wohl am 13.08.2024 auf der Rheintalautobahn in Österreich geblitzt worden; 11 km / h zu schnell.
    Da noch kein Bußgeldbescheid vor liegt, stellt sich die Frage der Verjährung.
    Kann man da etwas machen, oder ist das eher eine Bagatelle?

  2. W Heuschmid
    Am 23. März 2024 um 7:47

    ich würde am 25.6.2021 in Bulgarien geblitzt. statt 50 km/h waren es 63 km/h. heute am 24.3.2024 habe ich den Bußgeld bescheid bekommen.
    muss ich den noch bezahlen ?

    mit freundlichen Grüßen

    w Heuschmid

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