Temposünder: Welche Strafen erwarten sie bei einem Verstoß?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Welche Sanktionen erwarten einen Temposünder gemäß Bußgeldkatalog?

Geschwindigkeitsverstöße sind die häufigste Ursache für Unfälle: - Temposünder müssen teilweise mit hohen Strafen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Geschwindigkeitsverstöße sind die häufigste Ursache für Unfälle: – Temposünder müssen teilweise mit hohen Strafen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Sie gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten und den häufigsten Ursachen für Unfälle: Tempoverstöße sind alles andere als eine Seltenheit im deutschen Straßenverkehr. Den verantwortlichen Verkehrssünder – oft auch Temposünder genannt – können daher hohe Strafen ereilen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Diese Maßnahmen sollen zunächst abschreckend wirken; der Temposünder soll sich künftig lieber an die Regeln gemäß deutschem Verkehrsrecht halten wollen, als noch einmal ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot zu riskieren. Im folgenden Artikel wollen wir näher auf die Sanktionen eingehen, mit denen Temposünder rechnen müssen.

FAQ: Temposünder

Wer gilt als Temposünder?

Dabei handelt es sich um Autofahrer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit halten und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erwischt werden.

Wie lassen sich Temposünder ermitteln?

Die Polizei setzt dabei Blitzer und Radarfallen ein. Diese gibt es sowohl in stationären als auch in mobilen Varianten.

Mit welchen Sanktionen müssen Temposünder rechnen?

Abhängig vom Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung und dem Ort des Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen vor. Dabei kann es sich um Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote handeln. Was Ihnen im Einzelnen droht, können Sie mit unseren Bußgeldrechner ermitteln.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts mit dem Pkw:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts mit dem Pkw:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
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... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw mit Anhänger):

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 - 15 km/h50 €eher nicht
… 16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
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… 41 - 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts (Pkw mit Anhänger):

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
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Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung

Welche Geschwindigkeiten sind vorgeschrieben?

In 53 Paragrafen listet die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sämtliche Regeln für alle Verkehrsteilnehmer auf. Die wichtigsten Regelungen betreffen die zulässige Geschwindigkeit auf deutschen Straßen, auf deren Übertretung durch die Temposünder Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog stehen. In § 3 StVO wird dabei Folgendes deutlich, was für alle Autofahrer gilt:

Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft dürfen alle Kfz-Typen die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h nicht übertreten. Dies kann lokal durch entsprechende Verkehrszeichen anders geregelt sein – diese Regelung hat natürlich auch außerorts Bestand.

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Pkw bzw. einem Kfz bis zu 3,5 Tonnen über 100 km/h fährt, gilt als Temposünder.

Weiterhin ist die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts von den jeweiligen Kfz-Typen abhängig.

Ein Tempolimit von 80 km/h gilt dabei für:

  • Pkw mit Anhänger
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t (Pkw stellen aber hier eine Ausnahme dar, für sie gilt generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts von 100 km/h)
  • Kraftomnibusse, auch wenn Sie mit einem Gepäckanhänger ausgestattet sind
  • Lkw und Wohnmobile, die eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen haben mit Anhänger

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h hat für folgende Kfz-Typen Bestand, die nicht als Temposünder von der Polizei ertappt werden wollen:

  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen, wenn nicht alle der Mitfahrenden einen Sitzplatz bekamen
  • alle Kfz mit Anhänger, ausgenommen sind Pkw, Lkw sowie Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3, 5 Tonnen.

Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Auf Temposünder warten mitunter hohe Strafen - nicht nur ein Bußgeld.
Auf Temposünder warten mitunter hohe Strafen – nicht nur ein Bußgeld.

Temposünder, die mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung gegen diese Gebote verstoßen, müssen je nach Schwere des Verstoßes mit entsprechenden Sanktionen rechnen.

Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit wird dabei noch von einem Verwarngeld gesprochen, wenn der Temposünder einen Betrag zwischen 5 und 55 Euro an die Bußgeldstelle zahlen muss. Ab 60 Euro wird offiziell erst von einem Bußgeld gesprochen, der mit einem Bußgeldbescheid einhergeht.

Wenn Bußgelder von 60 Euro und mehr verhängt werden, dann kommt auch in der Regel der erste Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg dazu. Temposünder kassieren diese, wenn sie mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs sind. Je nachdem, wie viele Punkte sich angesammelt haben, gibt es Sanktionen für Temposünder gemäß dieser Tabelle:

Punkte­standKonse­quen­zen
1 bis 3Vor­mer­kung (grün)
4 bis 5Er­mah­nung (gelb)
6 bis 7Ver­war­nung (rot)
8Ent­zieh­ung der Fahr­er­laub­nis (schwarz)

Dabei hat eine Vormerkung zunächst keine weiteren Folgen. Bei einem Kontostand von 4 bis 5 Punkten erfolgt eine kostenpflichtige Ermahnung zusammen mit dem Hinweis, dass der betroffene Temposünder durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen kann – dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre möglich.

Wer 6 bis 7 Punkte in Flensburg hat, der kann zwar noch immer an solch einem Seminar teilnehmen, aber dadurch keine Punkte mehr abbauen. Nach 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. In der Regel muss der Temposünder nun mindestens sechs Monate dem Steuer fernbleiben und muss bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis seine Fahreignung erneut unter Beweis stellen.

Für besonders schwere Verstöße kassieren Temposünder direkt ein Fahrverbot, dass sich bis zu drei Monate erstrecken kann. Ersttäter haben hier typischerweise noch die Möglichkeit, innerhalb einer Vier-Monats-Frist den Führerschein zu einem Zeitpunkt abzugeben, der Ihnen am besten passt, während andere diesen sofort an die zuständige Behörde aushändigen müssen. Dieser wird nach Ablauf der Frist wieder herausgegeben.

Zum Thema Wiederholungstäter gibt es diesbezüglich noch eine Besonderheit: Übertritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres, so trifft bereits in diesem Fall den Temposünder gemäß dem Katalog für Ordnungswidrigkeiten ein einmonatiges Fahrverbot.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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