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Verjährung von einem Fahrverbot – Eine schwierige Angelegenheit

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. Februar 2023

Fahrverbot und Verjährung

Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.
Verjährung: Für ein Fahrverbot oft schwer zu klären.

In einem Bußgeldverfahren können die Hauptstrafen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verjähren, doch wie sieht das bei einer Nebenstrafe wie dem Fahrverbot aus? Gibt es für ein Fahrverbot eine Verjährung?

Ordnungswidrigkeiten können in Deutschland mit einem Bußgeld und Punkten oder mit einem Fahrverbot geahndet werden. Wurde der Fahrer geblitzt oder er hat eine Rote Ampel mit dem Auto überfahren, ist ein Bußgeldverfahren meist die zu erwartende Konsequenz. Die Verjährung der Taten und Bußgelder kann mitunter recht kompliziert zu klären sein.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wird eine Verjährung für ein Fahrverbot nicht aufgeführt. Auch im Straßenverkehrsgesetzt (StVG) wird auf die Verjährung für ein Fahrverbot nicht explizit eingegangen. Wie die Verjährung in diesem Fall umgesetzt wird und was zu beachten ist, soll im nachfolgenden Ratgeber betrachtet werden.

FAQ: Verjährung beim Fahrverbot

Kann ein Fahrverbot verjähren?

In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine Nebenstrafe wie das Fahrverbot dann verjährt, wenn auch die Hauptsanktion verjährt ist. Bei Bußgeldern tritt eine Vollstreckungsverjährung in der Regel nach drei Jahren ein.

Gibt es gesetzlichen Regelung zur Verjährung beim Fahrverbot?

Nein, gesetzlich ist nicht bestimmt, wann ein Fahrverbot verjährt. So kann ein solches auch aufrecht erhalten werden, obwohl das Bußgeld verjährt ist.

Kann ein Anwalt hier helfen?

Sind sich Betroffene nicht sicher, ob das Fahrverbot der Verjährung unterliegt, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Was bedeutet Verjährung?

Laut Strafgesetzbuch (StGB) schließt eine Verjährung die Ahndung einer Tat aus. Hier muss jedoch zunächst zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung unterschieden werden. Die Verfolgungsverjährung tritt dann ein, wenn, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Tat nicht verfolgt wurde.

In der Regel beginnt diese Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Bußgeldbescheid eingegangen, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden. Somit kann auch eine Nebenstrafe, wie ein Fahrverbot von einem Monat oder auch für drei Monate, nicht mehr verhängt werden. Daher unterliegt das drohende Fahrverbot hier unter Umständen der Verjährung . Der Führerschein muss dann nicht abgegeben werden und der Kraftfahrer darf weiter fahren.

Bei einem Alkohol- oder Drogendelikt erfolgt die Verjährung grundsätzlich erst nach sechs Monaten.

Eine Straftat in Straßenverkehr verjährt frühestens nach drei Jahren.

Fahrverbot: Die Verjährung kann eintreten, wenn das Vergehen verjährt.
Fahrverbot: Die Verjährung kann eintreten, wenn das Vergehen verjährt.

Die Vollstreckungsverjährung betrifft die Strafe, die durch einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid ausgesprochen wurde, und verhindert die Vollstreckung dieser. Sie beginnt am Tag der Rechtskraft des Bescheids oder des Urteils.

Im § 34 OWiG heißt es hierzu:

(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro,
2. drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Verjährung von einem Fahrverbot: In Deutschland wird das unterschiedlich gehandhabt

Die Verjährung von einem Fahrverbot wird im Gesetz nicht ausdrücklich benannt. Allgemein wird in der Regel davon ausgegangen, dass bei Eintritt der Vollstreckungsverjährung für die Hauptstrafe auch die Nebenstrafe davon betroffen ist.

Ist also für ein Bußgeld die Vollstreckungsverjährung eingetreten, wird dies in der Regel auch für das Fahrverbot als Verjährung angesehen. Das Fahrverbot wurde nicht entsprechend abgeleistet, gilt jedoch weiterhin als Nebenstrafe und wird nicht einzeln verhängt. Wie zuvor beschrieben, ist es gesetzlich nicht geregelt, ob ein Fahrverbot unter die Vollstreckungsverjährung fällt oder nicht.

Aufgrund dieser Rechtslage kann das Fahrverbot durch die zuständige Vollstreckungsbehörde auch aufrechterhalten werden. Der Betroffene muss dann auch nach Ablauf der Verjährungsfrist für das Bußgeld seinen Führerschein abgeben. Hier ist der Beistand von einem Anwalt immer empfehlenswert. Dieser kann bewerten, ob für das Fahrverbot die Verjährungsfrist gültig ist und über das weitere Vorgehen informieren.

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Verjährung von einem Fahrverbot – Eine schwierige Angelegenheit
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59 Kommentare

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  1. Vanessa H. sagt:

    Hallo.

    Mein Freund hat anfang 2014 zwei Bußgeldbescheide bekommen und einmal 3 Monate Fahrverbot und ein Monat Fahrverbot wegen Marihuana.
    Im August 2014 hat die Polizei den FS mitgenommen und der Führerschein stelle zugesandt.
    Somit hat er sein Fahrverbot für 4 Monate angetreten. Ende Januar anfang Februar hat er seinen FS von der Führerschein stelle wieder geschickt bekommen und das Fahrverbot war aufgehoben.
    Es kam nichts mehr von der Stadt oder der FS Stelle. Auch bei Kontrollen war alles in Ordnung.
    Vor zwei Tagen stand die Polizei vor der Tür und hat den Führerschein entzogen weil er damals angeblich nicht abgegeben wurde.
    Was kann mein Freund machen?
    Muss er das Fahrverbot jetzt noch mal antreten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Vanessa,

      am besten versuchen Sie das mit der Führerscheinstelle zu klären. Der Zeitraum von August bis Ende Januar erscheint außerdem etwas zu lang. Dies wären fünf bis sechs Monate. Möglicherweise ist da ein Fehler unterlaufen. Im Zweifel empfiehlt sich auch der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Hubert S. sagt:

    Hallo,
    mein Sohn ist mit meinem Wagen über eine Rote Ampel gefahren und wurde dabei geblitzt. Das ganze geschah am 24.03.17. Der Busgeldbescheid kam 02.07.17 an. Es kam kein Anhöhrungsbogen an meine Anschrift. Mitte Mai kam plötzlich die Polizei zu mir nach Hause und haben da die Daten von meinem Sohn aufgenommen. Wie sieht es hier mit der Verjährungsfrist aus… vielen Dank für Ihre Rückantwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Hubert S.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hubert,

      durch gewisse innerbehördliche Vorgänge, etwa die Identitätsermittlung des Fahrers, kann die Verjährung auf maximal sechs Monate verlängert werden. Wie sich dies in Ihrem Fall verhält, lässt sich durch eine Akteneinsicht klären. Ein Anwalt kann Sie weitergehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sebastian sagt:

    Hallo,
    Mir wurde als Belgier die Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland entzogen.
    Nach einer einjährigen Abstinenzzeit und anschließender MPU hätte ich die Möglichkeit die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies ist mittlerweile schon über zwei Jahre her. Verjährt dies irgendwann?
    Liebe Grüße , Sebastian

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      eine MPU-Anordnung wird in der Regel nach 15 Jahren aus den Akten gelöscht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Gerald A. sagt:

    Zu beachten ist aber stets, dass die Verjährung unterbrochen werden kann. Dies geschieht regelmässig durch Maßnahmen der Behörde, z.B. Versendung des Anhörungsbogen. Hier kann meist nur der Rechtsanwalt durch Akteneinsicht beurteilen, wann genau Verjährung eintritt, Gerald A.

  5. Ralf sagt:

    Ich habe am 27. Juli eine Ladung zur Erzwingungshaft bekommen, aufgrund eines Beschlusses des AG. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass es um ein Bußgeldbescheid aus April 2016 geht. Im Beschluss ist eine völlig falsche Wohnsitzadresse angegeben. Auch sind mir niemals zuvor ein Bußgeldbescheid oder andere Schreiben zugegangen. Ich wusste also von dem Bußgeldverfahren überhaupt nichts. Wenn mir nichts zugegangen ist, dann kann ich auch nicht reagieren. Und von April 2016 ist es doch sicherlich verjährt und das gesamte Verfahren muss zurückgenommen werden. Oder liege ich da falsch?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ralf,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht wäre in diesem Fall der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. h. sagt:

    ich habe seit 15 jahren keinen deutschen führerschein mehr
    kann ich nach so langer zeit wieder meinen führerschein bekommen?
    tritt da eine verjährung ein?
    wohne jetzt in ungarn

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo H.,

      haben Sie keinen offiziellen Wohnsitz in Deutschland, sind die dortigen Behörden in der Regel auch nicht mehr für Sie zuständig. Für Sie sind die ungarischen Behörden zuständig. Dort sollten Sie weitere Informationen erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Karsten sagt:

    bin im august 2017 in Berlin geblitzt worden. Normalerweise gilt doch die Regel, ab Zustellung Bescheid, ist innerhalb von 4 Monaten die Fahrerlaubnis abzugeben, wenn nicht schon ein Verstoß in dieser Sache vorliegt. Dann gelten nur noch 14 Tage bis zur Abgabe.
    Ich hatte 2005 schon einmal das Pech. Ist diese Sache noch relevant?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karsten,

      leider ist uns Ihre Frage nicht vollständig klar. Insofern Ihnen ein Fahrverbot verhangen wurde, ist dieses auch anzutreten. Wie im Text erläutert, ist nicht eindeutig geklärt, ob ein Fahrverbot in die Vollstreckungsverjährung fällt oder nicht. Wenn Sie jedoch einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie ein Fahrverbot nicht einfach aussitzen, indem Sie Ihrem Führerschein nicht abgeben.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  8. Sascha sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    und zwar ist bei mir folgende Sachlage:

    Ich wurde 2015 unter dem fahren von der Droge Cannabis in Deutschland erwischt.
    Selbst besitze ich einen schweizer Führerschein.
    Dann habe ich einen Brief vom Landratsamt bekommen, erst mal Strafe, 1 monatiger Fahrverbot und 2 Punkte.
    Habe ich alles gemacht. Dann habe ich meinen Füherschein zurück bekommen und zu einem späterem Zeitpunkt habe ich wieder einen Brief bekommen, in dem Stand, dass ich eine ärztliche Untersuchung durchführen muss und musste 2x zur Urinprobe.
    Habe ich alles gemacht und inzwischen war ich sauber. Die amtliche Ärztin meinte auch zur mir, wenn die Urinprobe (was sie auch war) sauber ist, sieht Sie kein Problem, dass ich weiter fahren dürfte.
    Aufjedenfall habe ich dann, nach dem das alles gemacht wurde und Ergebnisse da waren und ect. , kam der endgültige Brief in dem Stand: Dass ich eine endgültige Fahrerlaubnisentziehung für das Hoheitsgebiet Deutschland habe.

    Was kann ich tun, um wieder in Deutschland fahren zu dürfen?

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Filip sagt:

    Hi!

    Habe Juli 2013 ein fahrverbot in D bekommen von dem Landratsamt ***.
    Der ganze Urinscanning Kramm, die MPU und auch die blöde Nachschulung ist hinter mir.
    Jetzt gehe ich zu dem Landratsamt in meiner Stadt und der Typ von der Führersteinstelle findet nichts von mir in Flensburg eingetragen.
    Wie dass?

    Besten Gruß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Filip,

      das können wir Ihnen leider nicht sagen – wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine offizielle Behörde. Sie können dies auch bei KBA selbst erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  10. Deadguitar sagt:

    Ich habe mit 17 zum 2ten mal einen KFZ-Diebstahl begangen und fahren ohne Fahrerlaubnis und wurde 5 Jahre später zu Sozialstunden und persönlichen Entschuldigungen verurteilt und habe auch alles abgeleistet. Mittlerweile bin ich 36 und habe nun doch vor eine Fahrerlaubnis zu machen, womit muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Deadguitar,

      leider können wir Ihre Frage nicht beantworten, da wir nicht über Informationen über Ihren Fall verfügen. Bitte rufen Sie deshalb bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle an und informieren sich dort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Frank R. sagt:

    Hallo,
    ich hatte im Juli 2016 ein bescheid als erst Täter (4 Monaten Zeit) 1 Monat Fahrverbot. Ende Oktober bei der Polizei abgegeben.
    Jetzt bin ich innerhalb von 2 Jahren wieder geblitzt worden (11.2.2018) 24Km/h zu schnell-Autobahn,1 Punkt und 80 €.
    Meine Frage ist, bekomme ich als Wiederholungstäter wieder ein Monat Fahrverbot?

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Frank R.,

      in der Regel ist derjenige Wiederholungstäter, der innerhalb eines Jahres min. zwei Mal mit mind. 26 km/h zu viel unterwegs war. Insofern würde dies nicht auf sie zutreffen. Abgesehen davon sollten Sie über solch eine Sanktion bereits in Ihrem Bußgeldbescheid informiert wurden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Alia sagt:

    Hallo ich habe eine frage ist mir sehr unangenehm aber ich muss das jetzt wissen. Vor fast zehn Jahren bin ein zu schnell gefahren umd habe ein Fahrverbot für ein Monat erhalten. Hatte damals die Frist zum abgeben verpasst. Es kam nie wieder was seit heute. Meine Frage ist meine Fahrerlaubnis dadurch weg oder ist es mittlerweile verjährt und kann weiter Auto fahren. Habe voll Panik beim Straßenverkehrsamt zu fragen. Es kam in all den Jahren auch nie was schriftlich.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alia,

      wenden Sie sich an einen Anwalt bezüglich der Verjährung, das ist ohne Akteneinsicht nicht zu beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Michael F. sagt:

    Mir wurde am 15.12.2011die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen.
    Ich besitze aber einen Österreichischen gültigen Führerschein.
    Wie lange dauert es bis die Verjährung greift oder muss ich die MPU Untersuchung auf jeden Fall machen, obwohl ich in Österreich lebe?!
    Gruss
    Michael F.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael,

      haben deutsche Behörden einen ausländischen Führerschein eingezogen, wird dieser in der Regel an die jeweilige Behörde im Ausland geschickt, die sich dann um das weitere Prozedere kümmert. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Roland sagt:

    Hallo, ich habe nach einer Alkoholfahrt mit 1,24 Promille und 10 Monaten am 02.2007 einen neuen Fuehrerschein bekommen. Jetzt im September 2018 hatte ich wieder eine Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille. Muß ich mit MPU rechnen. Bzw. ist die erste Straftat nach 10 Jahren verjährt und darf nicht mehr verwendet werden?

  15. Kevin sagt:

    Hallo,
    Ich musste 2014 mein Führerschein für 1 Monat abgeben. Weil ich 0.6 Promille hatte.
    Jetzt hatte ich einen Unfall. Es war aber kein anderer beteiligt.

    Bei der Polizei musste ich pusten. Der Wert lag bei 0,19 Promille. Mir wurde gesagt das es auf die Tatzeit zurück gerechnet wird per Blutabnahme. Ist das überhaupt rechtens. Wenn ja könnte ein Wert von 0,7-0,9 Promille kommen.
    Was würde mir in diesem Fall passieren?

  16. Jennifer sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin am 08,08.2018 in Köln innerorts mit 96km/h statt 50km/h mobil gelasert worden und auch direkt angehalten worden. Da ich mit einem Firmen Wagen unterwegs war, wurden auch meine Daten aufgenommen.
    Bis heute habe ich keine Post bekommen.

    Nun meine Frage: ist sonit die 3 Monatige Zustellungsfrist „verjährt „ oder habe ich noch was zu erwarten?

    Vielen Dank im Voraus!
    Beste Grüße
    Jennifer

  17. Dimitrios sagt:

    hi ich wurde im oktober 2018 angehalten und musste pusten meine bak 1.5 !! bis heute 5 feb 2019 habe ich weder ein busgeldbescheid noch ein anhörungsbogen erhalten ! mit was muss ich rechnen kann das sein das es verjährt wurde ?? mein anwalt kann auch keinen erreichen also staatsanwaltschaft telefonisch nicht und per schreiben auch nicht !!!

  18. Mareike sagt:

    Hey, ich habe mal eine Frage.
    Ich habe im Oktober 2017 einen Brief bekommen dass ich nicht mehr im Straßenverkehr berechtigt bin ein Fahrzeug zu fahren, da ich ein Blitzer bekommen habe….nun hab ich eine erneute Aufforderung bekommen, den Führerschein abzugeben.
    Wer kann mir sagen, ob und wann es evtl verjährt ist?

  19. Furkan sagt:

    Hallo zusammen ,

    Ich wurde am 11.04.2019 bei einer Polizei Kontrolle mit sorgen erwischt dabei hatte ich zum Glück nichts und meine Frage währe kann so eine Tat verjähren ?

  20. Marco B. sagt:

    Hallo,
    ich wurde am 03.08.2019 mit 1,6 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen. Das war das erstemal .

    Bis jetzt habe ich kein Bescheid bekommen.

    Ab wann würde meine vermeindliche Strafe verjähren?

    Danke

  21. mario sagt:

    Hallo,
    am 16.12.09 musste ich mein Führerschein abgeben.
    GRund war dafür eine straßenkontrolle und ein durch geführter drogentest.
    Der Test fiel Positiv auf Marihuanna und amphetamin aus. beide werte waren unter den grenz werten allerdings war ich noch 11 Tage in der Probezeit.
    Nun meine Frage: Wenn die 10 Jahre rum sind, ist es dann verjährt und ich kann ein neuen Führerschein machen?
    danke. mfg mario

  22. baris sagt:

    Guten Tag,

    am 07.01.2020 erhielt ich ganz seltsame Post.

    Steht folgendes drin:

    Anmahnung des Führerscheins

    das gegen Sie in dem Bußgeldverfahren wegen Ihrer Ordnungswidrigkeit am 21.12.2009 verhängte Fahrverbot von einem Monat ist seit dem 11.10.210 wirksam. Entgegen der Aufforderung im Bußgeldbescheid haben Sie Ihren Führerschein noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben. Wir fordern Sie deshalb auf, uns unverzüglich Ihren Führerschein zu übersenden. Andernfalls muss er beschlagnahmt werden…………………………..

    Wie kann sowas gehen und ist das nicht verjährt ????

  23. Joe sagt:

    Hallo ich musste mein Führerschein 2012 wegen thc konsum abgegeben daher ich in der Ausbildung war war es mir erst möglich 2018 nach screenings, besonderes aufbauseminar, mpu und daher ich so lange nicht gefahren bin auch noch fahrprufung und und Theorie allso das volle Programm bis ich im Dezember 2018 mein Führerschein wieder bekommen habe. Am Samstag wurde ich mit 0,6 promille angehalten und bin noch in der Probezeit was kommt auf mich zu muss ich jetzt noch mal eine Mpu befürchten oder kriege ich in 1 Monat weg + 500€ Strafe und Aufbauseminar??

    Mfg

    Joe

  24. Alina sagt:

    Hallo,

    ich hatte Oktober 2006 einen Autounfall,
    ich saß als Beifahrerin (war im 8. Monat schwanger) der Fahrer hatte einen Sekundenschlaf und ist frontal in ein LKW reingerasst.
    Ich muss sagen der Fahrer war angeschnallt doch ich war es nicht und bin beim Aufprall mit dem Kopf durch die Frontscheibe rausgeflogen.
    Ich wurde später “von Helfenden” bewusstlos im Gebüsch gefunden (bei mir war alles kaputt) ..
    Der Fahrer (mein damaliger Freund) ist noch an Ort und Stelle verstorben – ich wurde bevor noch die Polizei an Unfallort angekommen ist, mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Nach paar Tagen, hab ich erfahren das mir die Polizei den Führerschein entzogen hat, da gedacht wurde das ICH am Steuer saß, weil das Auto auf mich angemeldet war.
    Wie sich später herausstellte hatte der Fahrer kein gültigen Führerschein, aber das war ja zu diesem Zeitpunkt schon egal, da er noch am Unfallort (wie schon oben geschrieben) verstorben ist !!
    Im Juli 2017 gab es ein Gericht da geprüft werden sollte wer die ganzen Kosten (vom Unfall)
    tragen würde.
    Ich selbst war am Gerichtstermin nicht anwesend, nur mein Anwalt.
    An dem Fahrer wurden vom Gurt Abdrücke auf der Brust gefunden. Deswegen wurden später DNA von seiner Jacke (die er beim Unfall anhatte) und dem Gurt (an dem er angeschnallt war) entnommen, danach wurde auch der LKW Fahrer und andere Zeugen befragt die gesehen haben das ER am Steuer saß und nicht Ich. Am Ende wurde dann zu 100% bewiesen das nicht ich,
    sondern mein damaliger Freund am Steuer saß und den Unfall durch den Sekundenschlaf verursacht hat !!
    Der Führerschein wurde mir aber nicht zurück gegeben oder zurückgesendet .
    Ich hatte nach dem Unfall mein ungeborenes verloren und war fast ein ganzes Jahr zur Genesung erst im Krankenhaus danach sofort in Kur – später hatte ich Panik überhaupt mich in ein Auto zu setzen und hab mich um den Führerschein nicht gekümmert, auch der Anwalt hat zum Thema Führerschein gar nichts gesagt, er war nur auf die Entschädigungssumme der Versicherung scharf, die mir später 100.000 auszahlte.
    Ich hatte in der ganzen Zeit wegen dem Unfall mit meiner Gesundheit zu kämpfen (habe gedacht das es das wichtigste war das bewiesen worden ist das nicht ich gefahren bin, alles
    andere würde sich schon ergeben.)
    Doch es war nicht so !!!
    Den Führerschein hab ich immer noch nicht.
    Vor paar Tagen hatte ich die Möglichkeit, ins Fahrerlaubnisregister (Flensburg) einzusehen
    Da stand
    Mitteilungsgrund : Erlöschen einer
    Erlaubniss (09) !!
    Mitteilungsart : Allgemeine Fahrerlaubnis (10)
    Fahrerlaubnis erloschen : 2 Feb. 2007
    Grund der Löschung : – die Zeile war leer

    Was bedeutet : Erlöschen einer Erlaubnis ? Musste das Gericht die KFZ-Behörde nicht informieren, das bewiesen worden ist dass NICHT ich am Steuer saß ?? Und es offensichtlich ein Irrtum war – oder musste ich selber das denen mit dem Ergebnis mitteilen ??
    Der Führerschein mussten Sie mir doch zurückgeben, oder ? Oder meinen die damit das ein neuer Führerschein beantragt werden muss, da der alte erloschen ist ??
    Ich weiß wirklich nicht was ich als nächstes machen muss um Ihn wieder zu kriegen .. Den das war ja offensichtlich ein Fehler !!
    Ich hoffe Sie können mich “wenigstens ein wenig” aufklären .. ich wäre mit jeden Rat von
    Ihnen, sehr zufrieden 😊 ..

    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe !!

    Liebe Grüße,
    Alina

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alina,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Nachfrage an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. In Rücksprache mit dieser können Sie ggf. den Irrtum um die fälschlicherweise entzogene Fahrerlaubnis aufklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Jupp sagt:

    Guten Tag,
    im Oktober 2018 wurde ich mit dem Fahrad mit letzlich 1,7 Promille im Verkehr (NRW) angetroffen.
    Den Führerschein konnte ich behalten. Im August 2019 erging das Urteil über eine Geldstrafe von 400 Euro.
    Mein Anwalt sagte mir, dass ca. nach 4 Monaten vom Straßenverkehrsamt ein Bescheid zu erwarten sei, der mich zu einer MPU innerhalb von zwei Monaten verdonnert, deren Ausgang dann darüber entscheidet, ob ich den Führerschein abgeben muss oder nicht.
    Somit begab ich mich im Herbst 2019 in einen MPU-Kurs, der fast zu Ende ist, aber wegen Corona seit März unterbrochen ist.
    Der Bescheid der Führerscheinstelle ist immer noch nicht eingetroffen – fast 2 Jahre nach der Tat.
    Ich bin im Verkehr, im zivilen Leben oder sonst irgendwo noch nie mit Alkohol negativ in Erscheining getreten, auch nach der Tat nicht.
    Kann es sein, dass der Bescheid nicht mehr kommt? Hätte ich wegen der verstrichenden Zeit gute Chnacen auf eine Abwendung der MPU?
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße! Jupp

  26. Ronny sagt:

    Hallo,
    ich wurde 2006 und 2008 mit dem Fahrrad unter Alkohol angehalten.
    Das Gericht hat mich zu einer Geldstrafe verurteilt, die ich beglichen habe.
    ( ich habe noch nie einen Führerschein zu diesem Zeitpunkt besessen)

    Jetzt lebe ich seit knapp 7 Jahren in der Schweiz und habe hier 2015 meinen Führerschein (legal) gemacht.
    Seit dem fahre ich unfallfrei und habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
    Ich wollte meinen Führerschein in Deutschland anerkennen lassen was.
    Nun erfahre ich das dies nicht möglich ist, da ich eine Untersagung meiner Verwaltungsbehörde habe, das führen von KFZ in der Bundesrepublik Deutschland aller Art untersagt ist.
    Ich habe wohl, mir nicht bewusst, eine MPU Auflage bekommen.
    Gibt es da eine Verjährungsfrist oder was kann ich machen um diesen anerkennen zu lassen.

    Ich gehe von damaligen persönlichen Problemen mit der Behörde in meiner alten Stadt aus.
    sollte ich mich direkt mal an Flensburg wenden da diese die Hauptzentrale ist.

    Ich danke im voraus für Ihre Mühe und hoffe hier weitergeholfen zu werden.

    Beste grüsse
    Ronny

  27. Sven sagt:

    Ich wurde Anfang 2000 mit 1,02 Promille angehalten und verlor meinen Führerschein für 1 Monat. Seitdem bis auf 1 mal geblitzt worden mit 10 Km/h zu schnell keine weiteren Verstöße. September 2020 wurde ich mit 1,0 Promille beim Einparken kontrolliert. Wird dies als Wiederholungstat geahndet nach 20 Jahren?

  28. Peter sagt:

    Hallo,
    Ich bin Anfang August in eine Abstandsmessung auf der Autobahn geraten.Gefahren Geschwindigkeit knapp 140 KM/h,Abstand zum Vordermann circa 40 Meter.Weil vor mir fahrende Fahrzeuge nach erblicken der Kamera auf der Brücke wilde Bremsmanöver vollführten,schmolz mein Abstand erst mal recht flott dahin,so das ich mit circa 15 Meter Abstand unter der Brücke durchfuhr.Ich rechnete schon mit dem Fahrverbot,Punkten und Geldbuße,jedoch kam bis heute noch nichts an Post von der Bußgeldstelle an.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das ich da vergessen wurde?

    Viele Grüsse

  29. Mark sagt:

    Hallo,
    mein bruder ist über die grenze gefahren und war in einem coffeshop.. er wurde an der Grenze angehalten und musste mit zur polizei wache wo ihm blut abgenommen wurde (sein Test vorher war positiv) der arzt kam und hat einige tests mit ihm gemacht, die er ohne Probleme geschafft hat. Die strafe zum Einschmuggeln von btm hat er bekommen (500€), zu dem positiven test ist bis jetzt aber noch nichts gekommen (nach 10 monaten).. meine frage wär ist das jetzt schon verjährt in bezug auf Führerscheinentzug oder mpu (mein bruder war in der probezeit, ist jetzt mittlerweile schon raus , sein blutwer kann auch recht hoch gewesen sein) seid diesem vorfall hat der das zeug nie wieder angerührt
    Mfg

  30. Andre sagt:

    Hallo ,
    Ich bin meinen Führerschein seit 2004 los und haben zwischenzeitlich 2 x die MPU negativ absolviert.
    Letzte April 2020.
    Laut Aussage kann die Akte insoweit der letzten 10 Jahre gelöscht werden. Richtig?
    Ich habe 2009 einen Aufenthalt von 7 Tage
    In einer Klinik wegen Alkohol und Drogen gehabt. Der Aufenthalt galt lediglich dem Gericht um eine Haftstrafe zu umgehen ,leider nicht gelungen.

    Frage ist ; kann ich meinen Führerschein nach die aktuellen 15 Jahre ohne weiteres wieder bekommen oder muss ich nochmal eine Mpu machen nachdem ich eine Löschung beantragt habe ?

    Beste Grüße
    Andre

  31. Nicole sagt:

    Hallo

    Folgendes ich wurde am 14.02.20 angehalten und es wurde ein urintest gemacht der positiv ausfiel. Dann wurde ein bluttest auf der Wache gemacht. Mein Führerschein wurde für 24std eingezogen.
    Nach ablauf der 24std habe ich ihn auf der Wache abgeholt und seid dem ist nichts passiert. Keine Briefe von irgendwem…. wie soll ich mich nun verhalten? Verjährt das irgendwann?

    Gruß

  32. Hen sagt:

    Guten Tag zusammen,

    ich wurde im Jahr 2008 mit 1,3 ProMille angehalten und musste aufgrund dessen, dass ich in der Probezeit war, einen Aufbauseminar ablegen. Darauf habe ich meinen Führerschein wiederbekommen.
    2016 wurde ich erneut mit 0,6 Promille angehalten, wodurch ich eine MPU angeordnet wurde, da ich innerhalb von 10 Jahren zweimal unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt habe. Da ich im Studium war und keine große Notwendigkeit für ein Auto hatte, habe ich mich bis vor kurzem nicht weiter drum gekümmert. Nun bin ich mit meinen Studium fertig und bin auf meinen Führerschein angewiesen. Ich habe ein erstes Beratungsgespräch für eine MPU gehabt, wo ich darauf hingewiesen wurde, dass meine erste Tat in 2008 womöglich verjährt ist und aus dem Register erloschen ist. Dies würde heißen, dass die Tat aus 2016 noch aktuell sei und eventuell müsste man dadurch keine MPU ablegen.
    Stimmen Sie dem zu, dass die erste Tat nicht mehr anrechenbar ist und dadurch für die zweite Tat in 2016 grundsätzlich keine MPU angeordnet werden darf.

    Ich erreiche niemanden bei der Zulassungsstelle, deshalb wäre ich Ihnen über eine Rückmeldung sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Hennes

  33. Bu sagt:

    Hallo zusammen, ich wurde im November 2020 auf einem E-Scooter mit einem Atemalkoholwert von 0,67‰ angehalten.
    Den Brief habe ich heute 30.04.21 erhalten (Anhörung).
    Ich habe dem Beamten an dem Abend gesagt ich habe vorm losfahren ein Bier getrunken und bin los.

    Der erste puster hatte einen Wert von 0,77‰, daraufhin wurde ich aufs Revier mitgenommen und es kam ein Wert von 0,67‰ bei raus.

    Wie kann ich jetzt Handeln? Lohnt es sich einen Anwalt (keine Rechtsschutz) hinzuzuziehen oder sollte ich unter Angabe der eben aufgeführten Punkte Widerspruch einlegen?

    Danke für euren Rat

  34. Sini sagt:

    Hallo,

    Ende Januar 2012 verlangte die für mich damals in Fulda (Hessen) zuständige Führerscheinstelle den Einzug meines Führerscheins und erteilte mir ein Fahrverbot im deutschem Strassenverkehr, wegen einer Fahrt unter BTM-Einfluss (Cannabis, Werte im unterem Grenzbereich) von November 2011.
    Da ich aber Anfang Januar 2012 Deutschland verlassen hatte und seit dem auch nicht mehr in Deutschland lebe, verlangte und suchte jedes mal mit einer Personendurchsuchung die Deutsche Polizei von mir den deutschen Führerschein, wenn ich mal in Deustchland als Beifahrer in eine Personen und Fahrzeugkontrolle geraten bin. Den konnte ich ihnen aber nicht erteilen und überstellen, da ich in Bosnien diesen Führerschein gegen den bosnischen austauschen konnte, um in Bosnien ein Fahrzeug anmelden und führen zu können.
    Alle Geldstrafen und Bußgelder, sowie Gerichskosten bezüglich dieser damaligen Fahrt wurden bezahlt, nur den Führerschein hat die Führerscheinstelle nie erhalten und als ich 2016 das letzte mal in Deutschland war, hiess es von den Beamten, ich soll bloß kein Fahrzeug auf deutschen Strassen führen, da ein Fahrverbot besteht, auch wenn ich einen bosnischen Führerschein in der Tasche habe.
    Mein Frage ist jetzt, kann dieses Fahrverbot verjähren, so dass ich eines Tages durch Deutschland problemlos durchfahren kann und wird auch das Verlangen nach der deutschen Fahrerlaubnis irgendwann verjähren, beispielsweise aus den Akten gelöscht ?
    Danke im Voraus!

  35. Christian sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    danke für Eure tollen Seiten und die Erklärungen. Eine Rückfrage zu der Vollstreckungsverjährung auf dieser Seite hier:

    Wenn ein Bußgeldbescheid verschickt, angekommen und auch bezahlt wurde, in dem auch die Anordnung eines Fahrverbot angekündigt wurde, dieses aber seitdem nicht weiter verfolgt wurde, dann definiert das Gesetz für dieses FV keine genaue Verjährung, aber es fällt evtl. unter die Vollstreckungsverjährung von drei Jahren?

    Danke im voraus und viele Grüße!

  36. Doreen sagt:

    Hallo.

    Mein Sohn wurde am 21.04.21 (9 Tage vor Beendigung seiner Probezeit) innerhalb der Ortschaft mit 28 km/h zuviel geblitzt. Am 09.08.21 erhielt er den Bußgeldbescheid, welcher akzeptiert und das Bußgeld bezahlt wurde. Heut am 28.12.21 erhielt er den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde, dass er nun noch ein Aufbauseminar zu absolvieren muss sowie eine Verlängerung der Probezeit erhält. Ist das nach dieser langen Zeit überhaupt noch rechtskräftig? Greift hier eventuell auch die Verjährungsfrist?

    Mit freundlichen Grüßen
    Doreen

  37. Becker sagt:

    Hallo ich habe 09.2016 Fahrverbot von 16 Monate bekommen und 3000euro Geld strafe habe ich bezahlt sie verlangen von mir ein MPU zu Kontrolle zu mache 6 mal habe es 3 mal gemacht dann nicht mehr ich bin von Frankreich und fahre auch Auto natürlich mit 0 %Alkohol und Drogen im Blut bin total sauber (nur in Frankeich und andere orte außer in Deutschland nicht ) mir hat Mann gesagter idioten Test ist nur Geld machereich Mus ich den trösten machen als Franzose danke für ruck Meldung PS. Sollte ich mir ein Anwalt nahmen den ich mochte mal wieder Urlaub machen in dem schöne Deutschland

  38. Daniel sagt:

    Hallo wurde 2003 in Deutschland unter fahren von btm erwischt worden habe 3 Monate Führerschein Entzug gehabt mit 6 Monate Fahrverbot und eine Strafe von ca. 2700 Euro gezahlt von 2003 von2019 wurden bei polizeilichen kontrollen nichts gefunden oder erwähnt worden wegen btm also jahrelang ohne welche Probleme plötzlich im Jahr 2019 wurde ich bei einer polizeilichen kontrolle gefunden und habe gedacht das es verjährt ist das Verfahren wurde plötzlich eingestellt und die Anzeige fallen gelassen
    Nun ist die Frage ob es verjährt oder eingestellt worden ist
    Bin mir nicht sicher bezüglich des Fahrverbotes
    Muss ich eine mpu machen bin übrigens aus Österreich
    Bitte um Antworten
    Mfg Daniel

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  39. Thomas P. sagt:

    Hallo,
    ich kenne eine Person, die trotz Fahrverbots PKW gefahren ist. Davon habe ich auch ein Beweisfoto. Diese Tat war bereits vor 9 Monaten. Ist die Tat verjährt oder kann das immernoch zur Anzeige gebracht werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thomas P.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  40. A. Mohr sagt:

    Hallo,
    ich bin im Januar diesen Jahres mit 50 kmh zu schnell gelasert worden. Aufgrund eines Btm-Eintrags hat die Polizei Vorort auf einen Drogentest bestanden. Dieser wurde per Blutabnahme im Krankenhaus durchgeführt. Ich habe in beiden Delikten bis her noch nichts von der Bußgeldstelle gehört. Jetzt zu meiner Frage, verjährt die Geschwindigkeit süberschreitung, trotz der vorgeworfenen Trunkenheitsfahrt nach 3 Monaten ?
    PS. Ich war nicht aktiv bekifft, dennoch wird der Drogentest positiv auf Cannibis ausfallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Mohr

  41. Mohamad sagt:

    Hallo zusammen

    Mir wird zweimal Fluchtfahrer vorgeworfen am 01.10.2019

    In 2021 hab den Führerschein dann zweimal abgegeben
    Einmal 2 Monate dann noch 3 Monate

    Jetzt hab eine Post vom Gericht bekommen wo drin steht die beide Geldstrafen werden auf eine Geldstrafe zurückgeführt

    Und das Fahrverbot bleibt aufrechterhalten obwohl ich schon das Fahrverbot verbüßt hab seit 2021

    Also ich zahle das Geld regelmäßig im Raten

    Kann sein wenn ich jetzt das Geld aufeinmal überweisen mein Führerschein behalten

  42. R.Veith sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe meinen Führerschein vor etwa 7 oder 8 Jahren, also 2014 oder 2015 wegen Cannabiskonsum verloren. Bin jetzt seit 5 Jahren, durch bestandene MPU wieder im Besitz meines Führerscheins.
    Aber wie verhält es sich jetzt bei einer Verkehrskontrolle?Könnten die Polizisten dann herausfinden dass ich schonmal eine Drogenfahrt hatte nach so langer Zeit?Ab wann ist diese Drogenfahrt komplett raus aus deren Register?
    Danke

  43. Inga S sagt:

    Ich bin auf Anweisung meines TOM TOM in eine Straße eingefahren, die nur für Busse bestimmt war.
    Ich wurde geblitzt, bin nicht über die Ampel gefahren, sondern umgedreht und zurück.
    Was droht mir?

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