Menü

§ 315b StGB: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Steine fliegen und Verkehrszeichen verschwinden

Wann findet § 315b StGB Anwendung?
Wann findet § 315b StGB Anwendung?

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist gewissen Risiken verbunden, denn Unfälle lassen sich auch bei der Befolgung aller Vorschriften nicht immer vermeiden. Dabei geht die Gefahr aber nicht nur von Verkehrsteilnehmern aus, sondern kann auch von außerhalb stammen. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zieht daher weitreichende Konsequenzen nach sich.

Doch was ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß Strafgesetzbuch (StGB)? Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an Paragraph 315b StGB? Welche Beispiele lassen sich nennen? Und zieht ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich oder liegt eine Straftat vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Was zählt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Gemäß § 315b StGB liegt ein gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr üblicherweise vor, wenn Personen von außen das Verkehrsgeschehen beeinflussen. Als Beispiele für diese Straftat lassen sich etwa das Entfernen von Verkehrszeichen oder das Steinewerfen von Brücken anführen.

Welche Strafe droht für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

§ 315b StGB sieht für sieht für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Darüber hinaus drohen 2 bzw. 3 Punkte in Flensburg. Erkennen Behörden und Gerichte darüber hinaus die Fahreignung ab, zieht ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch den Führerscheinentzug nach sich.

Wann verjährt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

In der Regel haben die Ermittlungsbehörden fünf Jahre Zeit, bis ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr verjährt. Die Verjährung kann sich allerdings auch auf zehn Jahre erhöhen, wenn der Täter mit der Absicht handelte, eine andere Straftat zu decken oder zu ermöglichen. Die Frist beginnt dabei mit der Beendigung der Tat, kann aber zum Beispiel durch Vernehmung des Beschuldigten oder einen Haftbefehl unterbrochen werden.

Was ahndet § 315b StGB?

Kann Sie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr den Führerschein kosten?
Kann Sie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr den Führerschein kosten?

Werden Steine von Brücken geworfen, Gullideckel entfernt oder Verkehrszeichen geklaut, kann sich dies erheblich auf die Verkehrssicherheit auswirken und Verkehrsteilnehmer gefährden. Aus diesem Grund zieht ein gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr weitreichende Konsequenzen nach sich. Doch wann genau findet § 315b StGB Anwendung?

Damit ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Täter in der Regel von außen auf den Verkehr einwirken, ist somit selbst kein aktiver Verkehrsteilnehmer. Es gibt von dieser Regel aber auch eine Ausnahme, die Juristen als Pervertierung des Straßenverkehrs bezeichnen. Dabei wird ein Fahrzeug als Waffe genutzt, um damit zum Beispiel ein Fahrzeug zu rammen. Unter Umständen kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch beim Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen, allerdings muss in diesem Fall ein Gefährdungsvorsatz vorliegen und somit der Täter bewusst gehandelt haben.

Welche Handlungen gelten nun als ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Nachfolgende Beispiele dienen als Orientierung:

  • Beseitigung von Verkehrszeichen, mobilen Ampeln, Gullideckeln oder Absperrungen
  • Beschädigung von Ampel, Verkehrszeichen oder Absperrungen
  • Errichtung von Hindernissen zum Beispiel durch Steine auf der Fahrbahn
  • Werfen von Gegenständen auf die Fahrbahn
  • Manipulation eines Fahrzeugs
  • Blenden mit einem Laserpointer
  • Rammen eines Pkw
  • Ausbremsen um einen Unfall zu verursachen
  • Griff ins Lenkrad durch den Beifahrer

Gemäß § 315b StGB liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Alkohol am Steuer nicht vor. In diesem Fall findet stattdessen der Tatbestand Gefährdung des Straßenverkehrs (315c StGB) Anwendung.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Welche Strafe droht gemäß § 315b StGB?

Liegt gemäß § 315b StVO ein gefährlicher Eingriff vor, der die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, bewertet der Gesetzgeber dies als Straftat. Dies hat zur Folge, dass ein Richter die Sanktionen bestimmt. Den Rahmen der Strafe, die ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach sich zieht, definiert § 315b StGB. Darin heißt es:

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kann demnach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Das Strafhöchstmaß kann aber auch zehn Jahre betragen, wenn der Täter durch sein Handeln eine andere Straftat ermöglichen bzw. verdecken wollte oder die Tat zu schweren Gesundheitsschädigungen bei einem anderen Menschen oder einer Großzahl von Personen führte. Nicht zuletzt ist auch ein versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafbar.

Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe muss der Täter mit weiteren Sanktionen rechnen. Gehen die Richter und die Fahrerlaubnisbehörde von einer mangelnden Fahreignung aus, drohen der Fahrerlaubnisentzug und drei Punkte in Flensburg. Darf der Täter seinen Führerschein behalten, sind zwei Punkt ein Flensburg vorgesehen. In diesem Fall kann zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.

Eine Orientierung, was für den Tatbestand „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ droht, können Urteile bietet. Nachfolgend haben wir ein paar zusammengestellt:

UrteilTathergangStrafe
OLG Hamm vom 31.01.2017 (Az.: III-4 RVs 159/16)Der Beifahrer öffnet die Fahrzeugtür um einen Radfahrer zu Fall zu bringen, wodurch dieser stürzt.8 Monate auf Bewährung
LG Münster vom 22.06.2015 (Az.: 2 Ks-30 Js 371/14-3/15)Die beiden Täter warfen wiederholt Gegenstände von einer Brück auf eine Autobahn. (Anklage auch wegen versuchten Mordes)7 Jahre bzw. 7,5 Jahre
AG Rudolstadt vom 11.05.2017 (Az.: 312 Js 23002/16 – 1 Ls jug)Ein Jugendlicher setzt sein Fahrzeug als Waffe ein, um einen Unglücksfall herbeizuführen. Opfer konnte unverletzt fliehen.500 €

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
§ 315b StGB: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.