Einen Unfallbericht schreiben: Muster, Tipps und Tricks

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

So schreiben Sie einen korrekten Unfallbericht

Wie schreibe ich einen Unfallbericht? Informationen finden Sie hier.
Wie schreibe ich einen Unfallbericht? Informationen finden Sie hier.

Ein Auto- oder Kfz-Unfall ist ein einschneidendes Erlebnis für alle Betroffenen: Oft sitzt der Schock tief und Schuldzuweisungen an den Unfallgegner kommen wie von selbst über die Lippen. Kein Fahrer möchte Schuld an einem Unfall sein. Dieses menschliche Verhalten ist in dieser Situation jedoch nicht angebracht: Es gilt, möglichst schnell wieder zur Ruhe zu kommen und einen kühlen Kopf zu bewahren.

Spätestens wenn es darum geht, den Unfallbericht auszufüllen, sollte eine rationale Verständigung zwischen den Unfallgegnern herrschen. Doch wie genau ist das Unfallprotokoll auszufüllen? Gibt es für einen Unfallbericht eine Vorlage? Und was, wenn der Unfall im Ausland erfolgte und keine Verständigung möglich ist?

In diesem Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen um den Unfallbericht für Kfz. Beispiele und Tipps sind ebenfalls enthalten.

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FAQ: Unfallbericht

Was ist ein Unfallbericht?

Im Unfallbericht werden sämtliche Informationen zu den Unfallbeteiligten und zum Unfall (Ort, Zeit, Hergang) erfasst. Er spiegelt lediglich Tatsachen wider und sagt noch nichts über die Schuldfrage aus.

Wie schreibe ich einen Unfallbericht?

Im Idealfall haben Sie in Ihrem Auto ein entsprechendes Formular (in zweifacher Ausführung) deponiert, das Sie nun ausfüllen können. Nutzen Sie ggf. unser Muster, das Sie kostenlos herunterladen und ausdrucken können.

Wie geht es danach weiter?

Schicken Sie eine Schadensmeldung einschließlich Unfallbericht an Ihre Versicherung, und zwar innerhalb von einer Woche. Bei einem tödlichen Unfall muss die Meldung binnen 48 Stunden erfolgen. Anschließend erfolgt die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Ein Unfallbericht kann beim Fahrradunfall hilfreich sein, um die Schadensregulierung zu vereinfachen.

Radfahrer haben bei einem Unfall mit dem Pkw meist das Nachsehen. Denn ohne schützenden Blechmantel bekommen sie Kollisionen meist am eigenen Leib zu spüren. Um nicht auch noch bei der Schadensregulierung den Kürzeren zu ziehen, ist ein Unfallbericht nach einem Fahrradunfall wichtig. Alles dazu lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Sie können den polizeilichen Unfallbericht anfordern.

Im Idealfall fertigen alle Unfallbeteiligten den Unfallbericht gemeinsam an. Doch was, wenn diese sich einfach nicht einig sind? In diesen Fällen ist es sinnvoll, das Unfallprotokoll der Polizei und den gegnerischen Unfallbericht anzufordern. Ob und wie das geht, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Eine Unfallskizze sollte präzise, aber nicht überladen sein.

Wie wird nach einen Autounfall eine korrekte Unfallskizze erstellt? Welche Elemente müssen unbedingt hinein gezeichnet werden? In diesem Ratgeber erfahren Sie, weshalb die Unfallskizze so wichtig ist und wie Sie eine möglichst akkurate Zeichnung erstellen. » Weiterlesen...

Wie schreibt man einen Unfallbericht?

Entstanden im Zuge eines Verkehrsunfalls Schäden an beteiligten Kfz, muss eine Schadensmeldung an die Versicherungen der Betroffenen erfolgen. Allerdings begleichen Versicherer nicht in jeder Situation die Unfallfolgen.

Eine Haftpflichtversicherung kommt beispielsweise für die Schäden auf, welche der Versicherte an einem anderen Kfz schuldhaft verursacht hat. Sie springt jedoch nicht für Reparaturkosten ein, die der Verunfallte selbst zu verschulden hat.

Eine Vollkaskoversicherung zahlt beispielsweise auch nur dann Reparaturen am Wagen des Versicherten, wenn diese Kosten nicht von der gegnerischen Haftplicht übernommen werden.

Ist Ihr Auto also Vollkasko versichert, sollten Sie nach einem unverschuldeten Unfall erst auf eine Reaktion der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers warten. Ansonsten könnten die Beiträge Ihrer Versicherung steigen.

Durch den Unfallbericht ermittelt Ihre Versicherung, ob sie für den Schaden aufkommt, oder nicht. Auch bei rechtlichen Verhandlungen werden die ausgefüllten Unfallbogen berücksichtigt.

Es ist daher von elementarer Wichtigkeit, den Bericht sorgfältig zu verfassen und keine Aspekte auszulassen: Alle relevanten Informationen gehören in den Unfallbericht. War das Auto in Fahrt? Auf welcher Spur? Welche Witterungsverhältnisse lagen vor? Im Folgenden erfahren Sie, welche Daten unbedingt in den Unfallbericht müssen.

Für den Unfallbericht die Polizei rufen?

Vor dem Unfallprotokoll: Das Auto und die Unfallstelle sind abzusichern!
Vor dem Unfallprotokoll: Das Auto und die Unfallstelle sind abzusichern!

Je nach der Schwere des Unfalls ist die Anwesenheit der Polizei notwendig, oder nicht. Entstand ein Personenschaden, eine Behinderung des restlichen Verkehrs oder eine Beschädigung von Verkehrseinrichtungen, ist die Polizei zwingend zu rufen.

In diesem Fall kümmern sich die Staatsbediensteten in der Regel um die Aufnahme des Unfalls und fertigen einen Verkehrsunfallbericht an. Dabei zeichnen sie ebenfalls Skizzen des Unfalls und schießen Fotos von den Schäden. Zuvor widmen sie sich jedoch der Sicherung der Unfallstelle. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen – insbesondere dann, wenn beispielsweise Benzin ausgelaufen ist.

Polizeiliche Unfallberichte haben den Vorteil, dass alle Beteiligten deutlich kooperativer agieren. Insofern lohnt es sich auch bei einem leichten Verkehrsunfall mit geringem Unfallschaden die Polizei zu rufen, wenn Ihr Unfallgegner nicht bereit ist, ruhig und sachlich den Pkw-Unfallbericht mit Ihnen auszufüllen.

Übrigens: Unfallmeldungen fließen in eine Auswertung der Unfälle in Deutschland ein. Dabei untersuchen Polizei und die Straßenverkehrsbehörden jene Straßenabschnitte, in welchen sich Unfälle häufen. Durch verschiedene Maßnahmen versuchen sie anschließend, das Risiko auf diesen Strecken zu minimieren.

Das Hinzuziehen der Polizei dient also nicht nur der Unfallaufnahme für diesen spezifischen Fall, sondern leistet auch einen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit auf den Straßen.

Die fünf Ws für das Unfallformular

Handelte es sich um einen leichten Verkehrsunfall ohne Personenschaden, können sich die Unfallbeteiligten dazu entschließen, den Vorfall ohne Polizei zu klären. Auf diesem Weg verhindern Sie allzu lange Wartezeiten.

Hierbei ist es aber besonders wichtig, genaue und präzise Angaben zu machen, wenn Sie das Formular zum Unfallbericht ausfüllen.

Denn das Dokument gilt auch in diesem Fall als Beweismittel zur Berechnung der Rechtsansprüche des Unfallopfers. Auch die Versicherungen beziehen sich auf den Kfz-Unfallbericht.

Es gilt, fünf Fragen in dem Protokoll klar und präzise zu beantworten: Wer, was, wann, wo, wie.

  • Wer: Die Personendaten der betroffenen Fahrzeugführer müssen im Unfallbericht enthalten sein. Schreiben Sie den Bericht, sollten Sie sich hierzu den Personalausweis des anderen Fahrers zum Abgleich zeigen lassen. Sind Zeugen vorhanden, sollten Sie deren Personendaten ebenfalls aufnehmen.
  • Was: Die Daten zu den beteiligten Kfz müssen ebenfalls niedergeschrieben werden. Dazu gehören insbesondere die Kennzeichen, die Versicherungsdaten des Kfz und die Fahrzeugart.
  • Wann und wo: Beschreiben Sie den Unfallort möglichst präzise. Hierbei sollten Sie die Witterungs- und Verkehrsverhältnisse ebenfalls schildern. Hier können Sie zur besseren Übersicht zusätzlich eine Skizze der entsprechenden Stelle anfertigen.
  • Wie: Hierbei handelt es sich um die Frage, welche zumeist den größten Zwist verursacht. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um eine Klärung der Schuld handelt. Vielmehr sollen Sie hier dokumentieren, aus welcher Richtung die beteiligten Fahrzeuge kamen, welche Geschwindigkeit sie fuhren und an welchem Punkt es zum Unfall kam. Die dadurch entstandenen Schäden sollten ebenfalls im Unfallbericht figurieren. Im Zeitalter des Smartphones können Sie an dieser Stelle Fotografien der betroffenen Stellen anfertigen.
Zeigt sich der Unfallgegner unkooperativ, können Sie durch einen Anruf bei dem Zentralruf der Autoversicherer herausfinden, wo das entsprechende Kfz versichert ist. Allerdings empfiehlt es sich in diesem Fall, die Polizei für den Unfallbericht hinzuzuziehen.

Passiert Ihnen ein Unfall mit dem Auto, soll der Unfallbericht allerdings keinerlei Schuldzuweisungen enthalten – diese Frage wird erst im Nachhinein geklärt.

Den Verkehrsunfallbericht unterschreiben?

Der Verkehrsunfallbericht: Im Formular halten Sie fest, ob das Auto begutachtet werden kann.
Der Verkehrsunfallbericht: Im Formular halten Sie fest, ob das Auto begutachtet werden kann.

Grundsätzlich gehören die Unterschriften beider Fahrzeugführer unter das Protokoll. Allerdings sollten Sie keinen Unfallbericht unterschreiben, der eine Schilderung enthält, welcher Sie nicht zustimmen können.

Befinden sich Anschuldigungen oder Schuldzuweisungen in dem Dokument, können Sie Ihre Unterschrift ebenfalls verweigern.

Einige Gerichte entschieden, dass Schuldanerkenntnisse, welche unmittelbar am Unfallort geäußert wurden, nicht als Beweis ausreichen.

Oftmals befinden sich Betroffene in einem Schockzustand und können die Situation nicht korrekt einschätzen.

Beispiel: Sie sind überzeugt, dass Sie an einem Unfall schuld sind, da Sie unaufmerksam gefahren sind. Stellt sich aber heraus, dass Ihr Unfallgegner beispielsweise während der Fahrt mit dem Handy telefonierte oder eine Vorfahrt missachtet hat, muss die Schuldfrage neu evaluiert werden. Experten raten daher dazu, am Ort des Geschehens keine Schuld anzuerkennen.

Unfall im Ausland: Der Europäische Unfallbericht

Um sprachliche Schwierigkeiten zu überwinden, existiert ein europäischer Unfallbericht. Dieser ist mehrsprachig zu erhalten und ist in allen Sprachversionen stets gleich aufgebaut. Auf diesem Weg ist es nicht notwendig, mit einem Wörterbuch in der Hand die komplizierten Vorgänge eines Unfalls in eine fremde Sprache zu übersetzen.

Es ist ratsam, bei Auslandfahrten ein Exemplar von einem europäischen Unfallbericht im Handschuhfach mitzuführen. Beschaffen Sie sich zusätzlich ein Formular in der Sprache des Landes, welches Sie bereisen möchten, sind Sie für einen eventuellen Unfall gewappnet.

Auf diesem Weg müssen Sie selbst keine Unfallberichte schreiben, sondern lediglich den Vordruck ausfüllen.

Unabhängig von der Sprache, ist ein europäischer Unfallbericht in Aufbau und Inhalt immer identisch. Zusätzlich sind die verschiedenen Punkte durchnummeriert, um das gemeinsame Ausfüllen mit einem fremdsprachigen Unfallgegner zu erleichtern.

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Der EU-Unfallbericht: Das Formular im Detail

Ein internationaler Unfallbericht ist darauf angelegt, möglichst genaue und präzise Informationen zum Unfallhergang festzuhalten. Die ersten 5 Punkte befassen sich mit der Erfassung allgemeiner Daten. Der Tag und Ort des Unfalls, die Anzahl der Verletzten in jedem Kfz und die Personendaten eventueller Zeugen sind hier gefragt.

Unter Punkt 6 trägt jeder Fahrzeughalter seinen Namen und seine Anschrift ein. Achtung: Dies muss nicht unbedingt derjenige sein, der den Wagen zum Zeitpunkt des Unfalls fuhr. Punkt 7 und 8 sind den Fahrzeugdaten und den Versicherungsdaten gewidmet.

Erst danach müssen die Fahrer Ihre Personendaten in Punkt 9 niederschreiben. Der 10. Punkt besteht aus einer vorgefertigten Skizze, in welcher Sie durch Pfeile anzeigen können, an welchem Punkt Ihres Fahrzeugs es zum Zusammenstoß kam.

Im nächsten Abschnitt geht es um den Unfallhergang an sich. Hier bietet der Vordruck von dem Unfallbericht verschiedene Ankreuzoptionen, welche die gängigen Unfallentstehungen abdecken. Jeder Fahrzeugführer kann hierbei jene Punkte ankreuzen, welche auf sein Auto zutreffen.

Der Unfallbericht enthält zum Beispiel die Ankreuzmöglichkeiten:

  • Fahrzeug fuhr an
  • Fahrzeug hielt an
  • Fahrzeug überholte
  • Fahrzeug bog rechts ab
Ein europäischer Unfallbericht ist zu bestellen.
Ein europäischer Unfallbericht ist zu bestellen.

Es wird also deutlich, dass es an dieser Stelle nicht darum geht, Schuldzuweisungen vorzunehmen. Vielmehr geht es darum, genau festzuhalten, in welcher Situation sich die beteiligten Fahrzeuge befanden, als es zum Unfall kam.

Anschließend befindet sich auf dem Muster ein freier Platz, auf welchem Sie eine Skizze des Unfalls anfertigen können.

Schließlich können Sie oder eventuelle Zeugen einige Bemerkungen zum Unfallhergang vermerken.

An dieser Stelle sollten Sie angeben, ob Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen der Versicherung besichtigt werden kann.

Wo ist ein europäischer Unfallbericht zu beziehen?

Es ist selbstverständlich möglich, ein europäisches Unfallprotokoll als PDF aus dem Internet zu beziehen. Achten Sie dabei aber darauf, dass die Vorlage zum Unfallbericht dem europäischen Standard entspricht. Erst dann kommt der Vorteil der einheitlichen Erstellung der Berichte zum Tragen.

Ein europäischer Unfallbericht wird oftmals mehrsprachig zum Download angeboten – so können Sie die passenden Versionen entsprechend Ihres Urlaubsziels wählen. Entscheiden Sie sich dafür, ein Unfallprotokoll über einen Download zu beziehen, sollten Sie diesen Vordruck zweimal ausdrucken – so bekommt auch Ihr Unfallgegner eine Version.

Ein anderer Weg liegt darin, das Unfallprotokoll zu bestellen. Dann bekommen Sie nicht nur einen Ausdruck des Formulars, sondern eine Kopie mit Durchschlag. Wenn Sie diesen Unfallbericht ausfüllen, können Sie Ihrem Unfallgegner eine exakte Kopie aushändigen.

Allerdings kostet letztere Variante ca. 3 bis 7 Euro in der Beschaffung. In der Regel bekommen Sie zum Bericht an sich auch eine Bandbreite an nummerierten Übersetzungen für die einzelnen Unterpunkte.

Bisher ist der europäische Unfallbericht neben Deutsch in elf verschiedenen Sprachen zu erhalten: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Niederländisch, Polnisch, Tschechisch, Ungarisch, Russisch und Türkisch.

Fragen Sie ebenfalls bei Ihrem Versicherer nach, viele Autoversicherungen stellen ihren Kunden eine Vorlage zur Verfügung. So müssen Sie kein Unfallprotokoll kostenpflichtig bestellen.

Unfallbericht ausgefüllt, und nun?

Nachdem Sie den Unfallbogen wahrheitsgemäß ausgefüllt haben, senden Sie das Formular an Ihre Versicherung. Diese prüft die Schadensmeldung und leitet die Schadensregulierung in die Wege. Die Übermittlung des Formulars sollte innerhalb einer Woche geschehen. Endete der Unfall für einen Beteiligten tödlich, müssen Sie den Schadenfall innerhalb von 48 Stunden melden.

Achtung! Verändern Sie das Unfallprotokoll keinesfalls im Nachhinein. Ihr Versicherer kann den Unfallbogen des anderen Kfz-Fahrers ebenfalls zugesandt bekommen – Abweichungen sind in diesem Fall schnell festgestellt.

Zusätzliche Ansprüche – etwa eine Nutzungsausfallentschädigung – werden ebenfalls anhand des Unfallberichts behandelt. Auch Gerichte beziehen sich bei Verhandlungen zur Schuldfrage auf das Dokument.

Uneinigkeit zum Tathergang

Das richtige Unfallprotokoll: Eine Vorlage können Sie aus dem Internet beziehen.
Das richtige Unfallprotokoll: Eine Vorlage können Sie aus dem Internet beziehen.

Auch bei kleineren Blechschäden passiert es häufig, dass beide Unfallgegner komplett unterschiedliche Ansichten über einen Unfallhergang haben. An dieser Stelle ist es sinnvoll, die Polizei hinzuzuziehen, damit diese eine ausgedehnte Beweisaufnahme durchführen kann.

Zudem ist es in vielen Fällen ratsam, einen Sachverständigen zu beauftragen. Viele Gerichtsverhandlungen werden anhand von Gutachten von Experten entschieden.

Hierbei gilt es, die entstandenen Schäden nicht eigenhändig reparieren zu lassen, bevor ein Kfz-Gutachter das Auto in Augenschein nehmen konnte.

Das richtige Verhalten bei einem Autounfall

Geschieht ein Unfall, sind einige Schritte vorab zu befolgen, bevor Sie den Verkehrsunfallbericht schreiben können. Zuallererst sollten Sie ermitteln, ob Verletzte vorhanden sind. Ist dies der Fall, sind Sie dazu verpflichtet, den Notruf zu wählen und Erste-Hilfe zu leisten.

Zudem ist der restliche Verkehr zu schützen, indem Sie die Unfallstelle mithilfe des Warndreiecks absichern. Erst, wenn die Sicherheit des Unfallorts gegeben ist und die Verletzten versorgt wurden, ist es an der Zeit, die Berichte für die Versicherungen zu verfassen.

Unterlassene Hilfeleistung stellt eine Straftat dar. Leisten Sie bei Verletzten keine Erste-Hilfe, droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Zudem können bis zu 3 Punkte in Flensburg dafür anfallen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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