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Fahrradunfall: So sollten Sie sich im Ernstfall verhalten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog Fahrradunfall

BeschreibungBußgeldPunkte
Sie haben wegen defekter oder fehlender Beleuchtung einen Fahrradunfall verursacht35 Euro
Sie haben einen Fahrradunfall verursacht, weil Sie über eine rote Ampel gefahren sind120 Euro1 Punkt
Sie haben einen Fahrradunfall verursacht, weil Sie über eine rote Ampel gefahren sind, die länger als eine Sekunde rot war180 Euro1 Punkt
Sie haben einen Fahrradunfall verursacht, weil Sie das Verbot einer Einfahrt missachtet haben40 Euro
Sie haben einen Fahrradunfall verursacht, weil Sie einen beschilderten Radweg nicht benutzt haben35 Euro
Sie haben einen Fahrradunfall verursacht, weil Sie einen beschilderten Radweg in die falsche Richtung befahren haben35 Euro
Sie haben einen Fahrradunfall verursacht, weil Sie das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben30 Euro
Sie haben einen Fahrradunfall verursacht, weil Sie unerlaubt auf dem Bürgersteig gefahren sind100 Euro

Wichtige Infos rund ums Fahrrad: Unfall im Straßenverkehr

Pro Jahr haben tausende Fahrradfahrer einen Fahrradunfall
Pro Jahr haben tausende Fahrradfahrer einen Fahrradunfall

Über 77.000 Fahrradfahrer waren im Jahr 2013 laut Statistischem Bundesamt an einem Unfall beteiligt. Insgesamt ging die Zahl der Fahrradunfälle in Deutschland zurück. In den Großstädten steigen sie jedoch wie beispielsweise in Berlin.

Zum Thema Fahrradunfall Berlin: Hier stieg die Zahl der Fahrradfahrer, die an einem Fahrradunfall beteiligt waren. Laut einer aktuellen Umfrage haben viele Fahrradfahrer Angst davor, in der Großstadt mit dem Fahrrad unterwegs zu sein.

Zwar ging die Zahl in den letzten drei Jahren zurück, dennoch wäre es einfach, Fahrradunfälle zu vermeiden, wenn Sie folgende Tipps beachten. Ein häufiger Grund für einen Unfall: Fahrrad ohne Beleuchtung! Um keinen Fahrradunfall zu verursachen, sind beispielsweise sichere Bremsen sowie eine korrekte Fahrradbeleuchtung die perfekte Grundlage.

Spezielle Informationen über Fahhradunfälle:

FAQ: Fahrradunfall

Wie soll ich mich nach einem Fahrradunfall verhalten?

Sie sollten die Unfallstelle sofort absichern und die Polizei und gegebenenfalls einen Rettungswagen rufen. Wenn eine Person verletzt ist, ist auch erste Hilfe zu leisten. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Abschnitt.

Welche Ausstattung benötigt mein Fahrrad, damit einem Unfall vorgebeugt werden kann?

Wichtig sind insbesondere gute Bremsen, ein sicherer Rahmen und die korrekte Beleuchtung. Mehr Details können Sie hier nachlesen.

Müssen Fahrradfahrer in Deutschland einen Helm tragen?

Eine Helmpflicht gibt es hierzulande nicht. Allerdings ist das Tragen eines Helms beim Fahrradfahren jederzeit zu empfehlen. Ob Fahrradfahrern, die keinen Helm tragen, im Falle eines Unfalls eine Mitschuld anerkannt werden kann, erfahren Sie hier.

Welche Ausstattung muss mein Fahrrad besitzen?

Gute Bremsen

  • die Räder müssen bei einer Bremsung komplett blockieren
  • die Bremsen sollten leicht zu betätigen sein
  • jeder Fahrradfahrer muss aus jeder Situation heraus leicht an die Bremsgriffe gelangen
  • laut StVO müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen am Fahrrad sein

Keine Schäden am Rahmen

  • Gabel, Lenker, Sattel, Speichen sowie Felgen sollten nicht defekt oder beschädigt sein
  • Schraubverbindungen sollten oft geprüft werden, z.B. am Sattel
  • laut StVO muss ein Schallzeichen am Fahrrad vorhanden sein, z.B. eine Klingel, keine Radlaufglocken

Korrekte Beleuchtung

  • Dynamo sollte mindestens drei Watt Nennleistung besitzen, Sporträder dürfen Batteriebetriebene Lampen nutzen
  • nur zugelassene Scheinwerfer und Schlussleuchten benutzen sowie korrekt ausrichten
  • laut StVO müssen folgende Reflektoren mindestens am Fahrrad vorhanden sein: vorn weiß, hinten rot und ein großflächiger Rückstrahler, gelbe Rückstrahler an den Pedalen vorn und hinten, je zwei gelbe Rückstrahler an den Rädern und/oder Speichenreflektoren an jeder Speiche

Um Fahrradunfällen vorzubeugen, können Sie Ihr Fahrrad natürlich noch mit weiterer sicherheitsrelevanter Ausstattung bestücken. Dazu gehören beispielsweise ein Rückspiegel und Transportsysteme für Kinder oder Gepäck.

Sollten Sie Ihr Kind ohne geeignete Sicherheitsvorrichtungen auf dem Fahrrad befördern, kann Ihnen die Polizei ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro ausstellen.

Unfall mit Fahrrad: So vermeiden Sie Fahrradunfälle als Autofahrer

Natürlich können auch Autofahrer einem Fahrradunfall vorbeugen, indem sie immer genügend Abstand zu einem Radfahrer halten sowie vorausschauend fahren. Dabei gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen eines Fahrrads einzuhalten. Auch ist bei Kreuzungen erhöhte Aufmerksamkeit geboten, um Fahrradunfälle zu vermeiden. Sobald Sie als Autofahrer abbiegen und einen Fahrradweg kreuzen, reicht nicht nur ein flüchtiger Blick zur Seite.

Das Verhalten nach einem Fahrradunfall

Unfall mit Radfahrer
Ein Unfall zwischen Fahrrad und Auto hat oft schwerwiegende Folgen.

Sollte es zu einem Fahrradunfall kommen, müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. Außerdem ist die Schuldfrage mittels Verkehrsrecht zu klären. Dafür ist die Polizei verantwortlich, die den Unfall rekonstruiert und auf die Hilfe der Zeugen, Täter und Opfer angewiesen ist. Um dies tun zu können, muss zuallererst die Unfallstelle gesichert und Rettungskräfte sowie Polizei alarmiert werden, sofern Jemand verletzt ist. Falls ein Unfallbeteiligter Hilfe benötigt, muss Erste Hilfe geleistet werden. Die Polizei sichert die Beweise und dokumentiert den Unfallhergang. Sie sollten niemals ein vorschnelles Schuldeingeständnis unmittelbar nach dem Verkehrsunfall aussprechen. Dies kann nur die Polizei klären und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dabei ist es ratsam, einen Anwalt bei größeren Delikten zurate zu ziehen.

Fahrradunfälle ohne Helm: So kommen Fahrradfahrer sicher an ihr Ziel

Auch Fahrradfahrer müssen aufmerksam im Straßenverkehr sein. Dabei ist es wichtig, dass sie Rücksicht auf Fußgänger aber auch Autofahrer nehmen müssen. Gern wird vergessen, dass Radfahrer auch den allgemeinen Verkehrsregeln unterliegen und sich somit auch regelkonform verhalten müssen, um einem Fahrradunfall zu entgehen. Fahren Sie vorausschauend insbesondere bei Kreuzungen. Außerdem dürfen Fahrradfahrer keine Gehwege befahren und nur ausgeschilderte Radwege nutzen. Sollte der Radweg keinen sicheren Eindruck machen, können Radfahrer auch auf die Straße neben einem Auto ausweichen.

Auch Fahrradfahrer müssen einen Abstand einhalten: etwa einen Meter zu anderen Radfahrern, Fußgängern und parkenden Autos sowie 50 cm zum Fahrbahnrand.

Ein Fahrradhelm ist außerdem ratsam im Straßenverkehr. Zwar gibt es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer, dennoch beugt er dem hohen Verkehrsrisiko und einer lebensbedrohlichen Kopfverletzung in Folge eines Zusammenpralls mit einem Auto vor. Laut einem Gerichtsurteil vom Juni 2014 können Fahrradfahrer jedoch keine Mitschuld an Unfällen tragen, bei denen sie sich aufgrund eines fehlenden Helms am Kopf verletzt haben. Dennoch kann ein Gericht im Zweifelsfall bei einem Fahrradunfall wieder anders entscheiden. Wenn Sie keinen Helm tragen möchten: Seit letztem Jahr ist ein Fahrrad-Airbag für Radfahrer auf dem Markt, der eine sichere und modische Alternative zum Helm sein soll.

Fahrradunfall: Schmerzensgeld – Wer hat Anspruch?

Doch wie verhält es sich bei einem Fahrradunfall mit Schmerzensgeld? Im August 2014 klagte ein Autofahrer auf Schmerzensgeld bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer und gewann. Beide kollidierten an einer Kreuzung und die Fahrradfahrerin verletzte sich schwer. Das Gericht entschied, dass die Fahrradfahrerin allein für den Fahrradunfall verantwortlich gewesen ist. So ist die Antwort auf die Frage, wer bei einem Fahrradunfall Schmerzensgeld erhält, von Fall zu Fall unterschiedlich. In jedem Falle ist ein Anwalt zu empfehlen, der die Schmerzensgeldansprüche durchsetzen kann. Genauso verhält es sich bei dem Thema Fahrradunfall und Haftpflicht. Diese zahlt in der Regel und muss bei jedem Fahrradunfall informiert werden.

Bildnachweise: fotolia.com/Picture-Factory (Header), istockphoto.com/liberowolf, istockphoto.com/leaf

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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