Unfall mit Kind: Die Zahl der Kinderunfälle sinkt stetig
Letzte Aktualisierung am: 29. November 2024
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Unfall mit einem Kind: Ein Blick auf die Statistik
Die Zahl der verunglückten Kinder im Straßenverkehr sinkt stetig, gleiches gilt für die Anzahl der Unfälle mit getöteten Kindern. Im Jahr 2014 wurden 72.129 Kinder verletzt. 71 Kinder starben allerdings bei einem Unfall. Am häufigsten ereignet sich ein Unfall mit Kind in den nördlichen Bundesländern.
Rund 40 % der Kinder verunglückten durch einen Autounfall, ca. 30 % auf dem Fahrrad, ca. 25 % als Fußgänger. Ein Autounfall mit Kind passiert also immer noch am häufigsten.
Die Zahlen bei den getöteten Kindern sehen wie folgt aus: Hier liegt der Fahrradunfall mit Kind auf Platz drei. Meistens kamen die Kinder als Fußgänger ums Leben.
Als Ursache für einen solchen Unfall mit Kind gilt das Überqueren der Fahrbahn. Mehr als die Hälfte der Kinder betraten die Fahrbahn, ohne dabei auf den Verkehr zu achten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall mit Kind
Ein Kind ist im fließenden Verkehr erst nach Vollendung des 10. Lebensjahrs deliktsfähig. Vorher kann ihn keine Schuld an einem Unfall zugesprochen werden.
Im ruhenden Verkehr ist ein Kind bereits ab 7 Jahre schuldfähig.
Ist das Kind deliktsfähig und im Familien-Tarif mitversichert, übernimmt die Versicherung der Eltern den Schadensersatz.
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Die Rechtsprechung zu Unfällen mit Kindern im Straßenverkehr
Seit 2002 ist ein Kind erst ab dem 10. Lebensjahr deliktsfähig. Darüber hinaus erlischt seit der Reform die Haftung eines Halters eines Autos nun nur noch bei höherer Gewalt. Für die meisten Unfälle muss damit Schmerzensgeld gezahlt werden. Kommt beispielsweise ein Auto durch eine Ölspur ins Rutschen und infolgedessen geschieht ein Unfall mit einem Kind, kann nicht von höherer Gewalt gesprochen werden. Nach neuster Rechtsprechung ist nun auch der Fahrer verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Kinder unter sieben Jahren können nicht für Schäden haften. Auch können ihre Ansprüche nicht geschmälert werden, weil sie zum Unfall beigetragen haben. Verletzten die Eltern ihre Aufsichtspflicht, entstehen hieraus eventuell Ansprüche. Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Kindern unter 10 Jahren, gelten die gleichen Regelungen.
Ein Verkehrsunfall mit einem Kind passiert täglich auf deutschen Straßen. Dennoch kann einem Kind, welches das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine (Teil-)Schuld zugesprochen werden. Die Schadenersatzansprüche können nicht geschmälert werden.
Ein Kind, welches älter als 10 Jahre ist, ist deliktsfähig. Das Gegenteil muss selbst bewiesen werden. Hierzu werden die Entwicklung des Kindes und das Urteilsvermögen des Kindes bewertet.
Präventiv vorgehen: Verkehrserziehung
Immer noch kommt es zu häufig mit einem Kind zu einem Unfall und auch in diesem Jahr müssen bereits Eltern mit dem Tod eines Kindes durch einen Unfall klar kommen. Um einen solchen Unfalltod eines Kindes, aber auch leichtere Verletzungen zu verhindern, sollten Eltern präventiv einwirken.
Einem Kind sollten die Gefahren im Straßenverkehr nicht nur theoretisch erklärt werden, sondern das richtige Verhalten sollte auf der Straße geübt werden.
Es ist wichtig, dem Kind zu erklären, dass es nicht rennen sollte und bevor es eine Straße überquert Blickkontakt, mit dem Fahrer aufnehmen sollte. Darüber hinaus sollte die Funktionsweise einer Ampel beigebracht werden.
Allerdings verunglücken Kinder auch immer wieder in einem Auto. Um zu vermeiden, dass ein Kind bei einem Autounfall stirbt oder verletzt wird, ist auf die richtige Sicherung zu achten. Je nach Größe des Kindes ist ein Kindersitz angebracht, in jedem Fall ist der Gurt anzulegen.
Ist echt ganz in odung die info ist echt übersichtlich