Unfall mit dem Firmenwagen: Wer zahlt den Schaden?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wer haftet bei einer Dienstfahrt?
Auch auf einer beruflichen Fahrt mit dem Firmenwagen kann viel passieren. Fahren Sie oder auch andere Verkehrsteilnehmer zu schnell, wird die Vorfahrt missachtet oder ein Rotlichtverstoß begangen, kann ein Blechschaden schnell die Folge sein.
In schlimmeren Fällen sind auch Personenschäden möglich. Auch wenn sich die meisten Autofahrer sicher sind, dass der jeweilige Arbeitgeber für den entstandenen Schaden aufkommen muss, ist das gesetzlich gar nicht so klar geregelt.
Aber wann muss der Arbeitgeber bei einem Unfall mit dem Dienstwagen haften? Und wann ist der Arbeitnehmer selbst am Zug, etwas beizusteuern?
Der folgende Ratgeber soll Sie darüber aufklären, welche Möglichkeiten es im Arbeitsrecht hinsichtlich der Haftung bei einem Unfall mit dem Firmenwagen gibt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall mit Firmenwagen
Tragen Sie keine Schuld an dem Verkehrsunfall, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden aufkommen.
In diesem Fall kommt es darauf an, welcher Grad von Fahrlässigkeit Ihrerseits vorliegt. Je größer Ihre Schuld am Unfall ist, umso stärker müssen Sie sich am Schadensersatz beteiligen. Den Rest übernimmt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.
Wurde die private Nutzung im Arbeitsvertrag erlaubt, übernimmt die Versicherung des Arbeitgebers. Andernfalls muss Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen.
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Unfall mit einem Firmenfahrzeug: Wer zahlt die Rechnung?
Viele Arbeitnehmer fragen sich bei Dienstfahrten, wie ein Unfall mit dem Firmenwagen abgewickelt wird. Wer zahlt? Welche Selbstbeteiligung muss der Mitarbeiter eventuell investieren? Das kommt auch darauf an, in welchem Maße Sie selbst an dem Unfall beteiligt waren bzw. ob Sie die Schuld daran tragen, dass dieser Unfall überhaupt erst verursacht wurde.
Sollten Sie keine Schuld haben, zum Beispiel wenn Ihnen die Vorfahrt genommen wurde, so muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden übernehmen. Anders verhält es sich dann, wenn Sie den Unfall gänzlich verschuldet bzw. eine Teilschuld daran haben.
Haftung bei Fahrlässigkeit
Unfall mit dem Geschäftswagen: Wer zahlt laut Arbeitsrecht bei Fahrlässigkeit? Das kommt darauf an, welcher Grad der Fahrlässigkeit vorliegt. Sind Sie als Arbeitnehmer mit dem Dienstwagen in einen Unfall verwickelt, den Sie selbst aus Fahrlässigkeit provoziert haben – also zum Beispiel aufgrund von Glätte auf der Fahrbahn trotz angemessener Geschwindigkeit – muss Ihr Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung in der Regel für den Schaden aufkommen.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung, müssen Sie sich auch als Arbeitnehmer am entstandenen Schaden beteiligen. Je größer die eigene Schuld am Unfall mit dem Firmenwagen ist, desto höher fällt auch der Beitrag aus, den der Mitarbeiter zusteuern muss. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, muss der Arbeitnehmer beim Unfall mit dem Firmenwagen die Selbstbeteiligung zahlen.
Unfall mit dem Dienstwagen: Wer zahlt bei grober Fahrlässigkeit?
Aufgrund von grober Fahrlässigkeit mit dem Firmenwagen einen Unfall verursacht: Wer zahlt dann? Normalerweise muss in solchen Fällen der Arbeitnehmer die Kosten für den Schaden komplett übernehmen. Grob fahrlässig handelt ein Autofahrer dann, wenn er beispielsweise betrunken oder unter Drogen ein Auto bewegt.
Sollte die Schadenshöhe allerdings den Wert des Einkommens stark übersteigen, muss der Mitarbeiter wiederum nur anteilig zahlen. Denn ein finanzieller Ruin des Arbeitnehmers soll auch bei grober Fahrlässigkeit möglichst umgangen werden.
Privatfahrten mit dem Firmenwagen
Wie sieht es nun allerdings aus, wenn der Unfall mit dem Firmenwagen bei einer Privatfahrt geschieht? Das kommt im Arbeitsrecht auch darauf an, ob die private Nutzung vom Arbeitgeber im Vertrag festgelegt und ausdrücklich erlaubt wurde.
Ist dem nicht so, zahlt der Arbeitnehmer bei Schäden allein. Wurde der Firmenwagen auch zur privaten Nutzung freigegeben, trägt oft der Arbeitgeber den Unfallschaden – auch auf einer privaten Fahrt.
In gewissen Fällen muss allerdings eine Selbstbeteiligung – z.B. bei einer Vollkaskoversicherung – gezahlt werden. Welche Regelungen in der individuellen Situation getroffen wurden, ist allerdings im Vertrag mit dem Arbeitgeber nachzulesen.
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Ich habe für eine Privat Fahrt von einen Transporter aus dem Firmenpool zur Verfügung gestellt bekommen.
Als ich das Fahrzeug zurückgebracht habe, bin ich mit der Fahrerseite kurz hinter der Fahrertür an einem Pfeiler hängen geblieben.
Es entstand ein Schaden i.H.v ca. 2400€, die Polizei war zur Unfall Aufnahme vor Ort, ich hatte also weder Alkohol noch Drogen im Blut.
3 Monate später habe ich gekündigt und nun Stellt mir mein Ehemaliger Arbeitgeber den Schaden in voller höhe in Rechnung.
Darf er das?
Zur Begleichung der Schuld hat er mein letztes Gehalt einbehalten und fordert nun noch die Differenz.
Darf er so vorgehen?
Danke vorab.
LKW Fahrer rast in ein Stauende rein, weil er in sein Handschuhfach reingegriffen hat. Schaden von 150.00€.
Frage:
Fahrer (AN) verantwortlich für Zahlung oder Arbeitgeber?
Ich fahre Mitfahrzeuge für einen Dienstleister (Minijob) von Abholstellen zu Verkaufsstellen. Nun gab es einen Schaden im Wert von 10.000€ an einem Fahrzeug, das ich und ein weiterer Kollege gefahren bin. Wir haben beide keine Bilder und können daher nicht nachweisen, dass es wir zu 100% nicht waren (es könnte ja auch bei einem Parkplatz z.B. durch andere Beteiligte passiert sein). Nun will es die Versicherung nicht übernehmen, da es ihr erst spät gemeldet wurde. Es ist eine Selbstbeteiligung von 1.000€ vereinbart, allerdings droht mir mein Arbeitgeber damit, dass er es nicht übernimmt und ich über die Selbstbeteiligung hinaus stark mitzahlen muss. Darf er das? Kann er verlangen, dass ich mehr als die Selbstbeteiligung zahle, weil die Versicherung es nicht übernimmt? Vielen Dank vorab für die Antworten.
Wie verhält sich das denn, wenn man mit einem Dienstfahrzeug nach einer Dienstfahrt „nur“ mit der Tür in die des benachbart parkenden Autos geknallt ist, sodass nun ein ein Abplatzer in der Einschlagstelle ist?
Zahlt dann der Arbeitnehmer selber oder übernimmt das die Versicherung der Firma?
Genauso würde mich das interessieren, wie sich selber Sachverhalt bei einer (genehmigten) Privatfahrt verhält.
Folgender Situation .
Blöder Unfall innerhalb des Firmengeländes.
Kurze wahrheitlicher Vorgang.
Es befindet sich eine schmale Zufahrt in der Material Zu- und Beladungszone.
Ist Sackgasse, kommt nur rein oder raus.
Ich wollte rücksetzen, habe im Rückspiegel keinen erkennen können ( mein Kollege war zwischenzeitlich auch dieser Einfahrt unterwegs,) stand wie ich dann, genau in linie hinter meinem Fahrzeug. Hab ihn nicht gesehen (will aber nicht ausschließen das ich sein Fahrzeug mit seinem Fahrzeug durch Logo wahrscheinlich) als meines wahrgenommenen und deshalb wie normal zurück gesetzt habe.
Schaden wohl 4000 Euro.
Fakt aber, kein Radar und keine Rückfahrkamera die diese Peinlichkeit und Schaden hätte verhindern können.
Ist das wirklich mein Schuldlasten?
leztes Jahr habe ich als Au Pair in Österreich gearbeitet.
Als ich noch bei der Familie und mit ihrem Auto Dienst-mäßig unterwegs war, habe ich einen kleinen Unfall gehabt. Die Familie hat November 2017 gesagt (die Zeit des Unfalles), dass ich dafür nicht bezahlen muss. Sobald ich aber am Ende des Jahres (July 2018) erwähnt habe, dass ich kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekomme habe, was mir eigentlich zu zahlen war, hat die Mutter der Familie plötzlich gesagt, dass ich doch den Versicherungsbeitrag fürs Auto bezahlen muss. Ich habe heute in 2019 eine Rechnung dafür bekommen.
Bevor ich das Geld an der Familie überweise, möchte ich fragen, ob das von der Familie erlaubt ist? Schriftlich habe ich leider keine Bestätigung, dass ich den Beitrag nicht zahlen musste, es war nur mündlich ausgetauscht. Ich weiß, dass ich diese Rechnung nur als “Strafe” bekommen habe, weil ich Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen wollte – die Mutter hat mir das ebenso gesagt.