Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland: Fakten und Tipps
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
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Unfall mit einem Ausländer: Trotz Sprachbarrieren zum Schadensersatz
Knapp 5.000 ausländische Kraftfahrzeuge befuhren 2008 laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) täglich das deutsche Autobahnnetz. Damit war jedes neunte Kfz ausländischer Herkunft. Bei dieser Dichte nicht-deutscher Verkehrsteilnehmer ist anzunehmen, dass auch sie in die damalige Unfallstatistik eingingen, die bei rund 2,2 Million registrierten Fällen lag.
Ein solcher Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland ist meist gleich doppelt ärgerlich. Denn neben etwaigen Problemen beim Umgang mit der gegnerischen Versicherung erschwert eine mögliche Sprachbarriere die rasche Klärung des Schadensereignisses.
Im folgenden Ratgeber erhalten Sie wichtige Tipps, die Ihnen bei einem Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug helfen, um schnell und sicher zu Ihrem Recht zu kommen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall mit ausländischem Fahrzeug
Kontaktieren Sie das Deutsche Büro Grüne Karte e. V (DBGK). Diese ist für die Abwicklung von Haftpflichtfällen bei Unfällen durch ausländische Fahrzeuge in Deutschland zuständig.
Weil sich die Regulierungsvorgänge von Versicherungsfällen in anderen Ländern oft stark von denen in Deutschland unterscheiden. Deshalb kümmert sich das DBGK um die Entschädigung des Unfallgegners nach deutschen Bestimmungen und setzt sich mit der Versicherung des ausländischen Unfallverursachers auseinander.
Ja. Auch der Geschädigte kann nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug das DBGK kontaktieren, um seinen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Weiterführende Ratgeber über Verkehrsunfälle im Ausland & mit Beteiligung ausländischer Fahrer
Versicherungsschutz ausländischer Kfz
Bei einem Unfall im Ausland bzw. einem Verkehrsunfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland stehen sich nicht nur Autofahrer verschiedener Nationalitäten, sondern auch Regulierungsvorgänge zumeist vollkommen unterschiedlicher Systeme gegenüber. Denn die Haftungsbestimmungen variieren in den europäischen Ländern mitunter erheblich.
Da dies zu Unzulänglichkeiten hinsichtlich eines effizienten Verkehrsopferschutzes führte, wurde im Mai 1948 von dem Unterausschuss für Straßenverkehr, einer Arbeitsgruppe vom Ausschuss für den Landverkehr der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO, ein einheitliches Versicherungszertifikat entwickelt: die Internationale Grüne Versicherungskarte.
Alle aktuell an diesem System teilnehmenden 46 europäischen oder Mittelmeeranrainer-Staaten haben eine zentrale Institution ins Leben gerufen, welche für die korrekte Durchführung der Bestimmungen der Grünen Karte verantwortlich sind. In Deutschland nimmt diese Position das „Deutsche Büro Grüne Karte e.V.“ (DBGK) mit Sitz in Berlin ein.
Die Grüne Karte spielt bei einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland eine entscheidende Rolle. Denn sie ist eine wichtige Grundlage für eine zügige und unkomplizierte Schadensregulierung. Die Vorlage des Versicherungszertifikats entfällt bei Kfz aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Andorra, Island, Kroatien, Norwegen, Serbien sowie der Schweiz. Für diese Länder übernimmt das DBGK ebenfalls die Schadensabwicklung.
Unfall mit ausländischem Auto: Das ist zu tun
Kommt es zu einem Unfall mit polnischem oder sonstigem Fahrzeug in Deutschland, ist das DBGK zu kontaktieren. Dieses nimmt die Stellvertreterposition für den ausländischen Versicherer ein und reguliert den Schaden. Für einen reibungslosen Ablauf sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Original, Durchschrift oder Kopie der Internationalen Versicherungskarte bzw. Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs
- Unfallaufnahme (entweder durch die Polizei oder schriftlich durch die Unfallgegner und gegebenenfalls die Zeugen)
Das DBGK kann bei einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland wie ein normaler inländischer Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden. Dadurch entstehen dem deutschen, am Schadensereignis beteiligten, Kfz-Führer keinerlei Sprachprobleme bei der Geltendmachung seiner Ansprüche. Die zentrale Organisation wird in aller Regel den Schadensfall bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem nicht selbst abwickeln, sondern einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen oder einem privaten Schadensregulierungsunternehmen überantworten. Grundlage für diese Möglichkeit der Übertragung sind Korrespondenzabkommen zwischen in- und ausländischen Versicherungen.