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Die gegnerische Versicherung zahlt nicht: Und nun?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Probleme mit dem gegnerischen Versicherer sind nicht selten

Nach dem Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht. Wir erklären, wie Sie darauf reagieren sollten.
Nach dem Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht. Wir erklären, wie Sie darauf reagieren sollten.

Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Punkt im Raum, welche der Geschädigte in die Wege leiten muss. So ist die Schadensregulierung zu organisieren, eventuell muss ein Mietwagen gebucht werden und der Kontakt mit der gegnerischen Versicherung ist im Zweifel zu suchen.

Kommt Ihr Unfallgegner seinen Pflichten nach, so muss dieser den Autounfall selbst seiner Haftpflichtversicherung melden.

Die Realität zeigt allerdings, dass dies oft nicht passiert und der Geschädigte vergeblich auf eine Reaktion der Kfz-Versicherung des Unfallgegners wartet.

Entsteht ein Kontakt mit dem Autoversicherer, kann es zu weiteren Problemen kommen: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht alles oder möchte einen Gutachter schicken. Wir erklären, wie Sie auf alle drei Situationen richtig reagieren und was dabei zu beachten ist.

FAQ: Gegnerische Versicherung zahlt nicht

Können Geschädigte den Schaden selbst melden?

Ja, Geschädigte können nach einem Unfall den Schaden der gegnerischen Versicherung selbst melden. Welche Punkte wichtig sind, wenn die Versicherung nicht zahlt, haben wir hier zusammengefasst.

Besteht das Recht auf ein Sachverständigengutachten?

Ja, wenn der Streitwert über 750 liegt, kann nach einem Unfall ein Sachverständigengutachten verlangt werden, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt.

Was ist zu tun, wenn die gegnerisches Versicherung nicht zahlt?

In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Sind die Ansprüche berechtigt, muss die Versicherung die Kosten für den Anwalt in der Regel übernehmen.


Den Schaden bei gegnerischer Versicherung melden: Rufen Sie selbst an!

Nach einem Unfall hoffen die Geschädigten, dass Ihr Fahrzeug schnell in einer Werkstatt repariert wird und keine weiteren Komplikationen aufkommen. Besonders im Haftpflichtfall, Sie also keine Schuld am Unfall tragen, ist die Rechtslage klar: Der Unfallgegner hat nach § 7 der Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen (AKB) die Pflicht, den Schaden selbst bei seiner Versicherung zu melden.

Doch wie sollten Geschädigte reagieren, wenn dies nicht passiert? Sie können im Haftpflichtfall den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners selbst melden. Dabei sollten Sie allerdings auf einige Punkte achten:

  • Bestehen Sie dabei auf Ihr Recht und lassen Sie sich nicht auf eine Diskussion ein.
  • Gestehen Sie in keinem Fall eine Schuld ein.
  • Gehen Sie nicht auf Kompromisse ein, die Versicherung wird versuchen Ihre Ansprüche zu verringern, um weniger regulieren zu müssen.
  • Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, haben Sie das Recht auf ein Gutachten. Den Sachverständigen dürfen Sie selbst wählen.
  • Es steht Ihnen zu, einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Geschädigte haben im Haftpflichtfall ein Recht auf ein Sachverständigengutachten, sofern es sich um einen Schadenswert von über 750 Euro handelt. Darüber hinaus darf auf Kosten des Unfallgegners ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Lässt sich die gegnerische Versicherung ermitteln?

Haben Geschädigte über die gegnerische Versicherung keine Informationen, so kann der Geschädigte Kontakt mit dem Zentralruf der Autoversicherer aufnehmen und so die gegnerische Versicherung ermitteln lassen.

Der Zentralruf der Autoversicherer benötigt lediglich das Kennzeichen des gegnerischen Wagens, den Schadenstag und das Unfallland und kann den Geschädigten dann mit der gegnerischen Versicherung verbinden.

Nach dem Autounfall: Gegnerische Kfz-Versicherung zahlt nicht

Kann der Geschädigte die Versicherung des Unfallgegners selbst ermitteln? Ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer reicht aus.
Kann der Geschädigte die Versicherung des Unfallgegners selbst ermitteln? Ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer reicht aus.

Immer wieder kommt es vor, dass Geschädigte nach einem Unfall schier verzweifeln, denn nicht selten heißt es: Die gegnerische Versicherung will nicht zahlen. Doch im Haftpflichtfall ist das Recht auf der Seite der Geschädigten. Diese können einen Rechtsanwalt einschalten, welcher den Fall übernimmt.

Sind die Forderungen an die gegnerische Versicherung berechtigt, so hat diese die Kosten für den Anwalt zu tragen. Kommt es also zu Problem mit der Versicherung oder dem Unfallgegner, suchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht auf.

Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Handelt es um einen Haftpflichtfall, so kann der Geschädigte einen Gutachter bestellen. Die Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen, sofern der Schaden einen Wert von 750 Euro übersteigt.

Doch nun erfahren Sie: Die gegnerische Versicherung schickt Ihnen einen Gutachter. Diesen müssen Sie nicht akzeptieren. Da der Geschädigte den Schadensersatzanspruch beweisen muss, kann dieser den Sachverständigen auch frei wählen.

Es kann sogar für den Betroffenen ein Nachteil sein, wenn nur der Sachverständige der gegnerischen Versicherung den Schaden unter die Lupe nimmt, denn unter Umständen versucht dieser, die Kosten für den Autoversicherer klein zu halten. Aus diesem Grund steht auch die Rechtsprechung hinter dem Geschädigten und gesteht diesem ein, selbst einen Sachverständigen auszuwählen.

Geschädigte müssen und sollten den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren, denn sie haben das Recht, den Gutachter selbst zu wählen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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39 Kommentare

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  1. Julia
    Am 19. Juli 2023 um 9:28

    Gegnerische Versicherung HDI zahlt nicht ,mein Auto wurde in Parkhaus geparkt.als komme ich zurück.mein Auto wurde beschädigt,eine junge Dame hat per einparken eine Seite gekratzt .sie hat ein Zettel geschrieben dass sie schuldig und mich gewartet.ihre Versicherung hat mir gesagt dass ich mus zu Gutachter gehen und kosten schicken,ich dachte alles in Ordnung,als hat Dokumente hdi bekommen sie weigert zu bezahlen und geben kein Erklärung,trotz Anwalt,
    Schaden 5000€,Gericht dauerte 2,5 Jahre und Wir bekommen 0€ ,dass unseres tolles Entscheidung von Richterin ,wir sind null schuld ,Gerichtskosten 6000€ haben wir schon bezahlt .unschuldich,haben keine Rechtsschutzversicherung,und nur Versicherungen hat Gewinn wie kann so sein in Deutschland,weil Gutachter hat viele Schaden geschrieben die kommen nicht von diese Unfall ,meine Meinung er ist ein Spezialist und muss wissen solche Sache und haften ,für die Anwälte ist egal geweint oder nicht ,alles gegen Steuerzahler und ordentliche Leute

    • Melissa
      Am 5. September 2023 um 23:58

      Vor drei jahren 2020 hatte ich ein Unfall heute haben wir 2023 war im recht habe mein Gutachter kontaktiert er hat die Begutachtung gemacht aber die Versicherung hat kein Cent gezahlt nach drei Jahren meldet sich der gutachter und möchte sein Geld 1250€ hat er so ein recht ?

  2. Ann Kathrin
    Am 24. April 2023 um 12:23

    Guten Tag,

    Ich habe vor ca. drei Wochen einen LKW ,der Quarzsand geladen hatte, auf der Autobahn überholt. Dabei ist ein Teil der Ladung vom LKW runtergefegt wurden und verursachte kleine Steinschläge in der Windschutzscheibe meines PKWs sowie Steinschläge der gleichen Größe auf meiner Motorhaube. Nach dem die gegnerische Versicherung einen Gutachter von car***** vorbei geschickt hatte bekam ich vor drei Tagen das Gutachten zugesendet. In diesem stand dass ich kein Anrecht auf Kostenübernahme habe da die Ladung die Steinschläge nicht verursacht hätte. Da die Steinschläge zum Teil direkt im Sichtfeld sind konnte ich genau sehen dass diese vom LKW verursacht wurden. Die Versicherung räumte ein dass der LKW ohne Plane gefahren ist. Desweiteren konnten die Gutachter einen weiteren LKW der selben Firma beobachten wie auch dieser ohne Plane unterwegs war und es auch bei ihm zu Materialverwehung kam.

    Kann man da noch was machen oder muss ich mich damit abfinden?

  3. Yasmin
    Am 16. März 2023 um 21:23

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Mein Partner hatte einen Unfall. Der Gutachter meinte das dass Auto nicht mehr fahrbereit dabei war es nur ein lackschaden. Er hat den Lackschaden behoben ohne Geld von der Versicherung zu erhalten.
    Kann ihn dadurch ein Nachteil entstehen?

    • Lina
      Am 27. März 2023 um 21:03

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      der Kotflügel meines ordnungsgemäß geparkten Pkw wurde touchiert. Der Unfallverursacher ließ dies polizeilich aufnehmen, ich wurde im Nachhinein benachrichtigt. Am gegnerischen Pkw kein sichtbarer Schaden, bei mir ein Sachschaden (Schleifspuren) in Höhe von 2500 laut Gutachten, welches ich danach in Auftrag gab.

      Die Versicherung erkennt den Schaden nicht an, er sei “Ergebnisfremd”, da am Auto des Verursachers kein Schaden entsandt. Trotz mehrfacher Anwaltsschreiben wird eine Zuordnung bestritten.

      Ich kann es nicht fassen, daß eine Versicherung damit durchkommen kann. Da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze rät der Anwalt nachvollziehbar von einer Gerichtsverhandlung ab.
      Wie kann es sein, dass ich nun sowohl auf Reparatur, Anwalt als auch Gutachten sitzen bleibe, obwohl ich weiß, dass mein Auto morgens noch schadensfrei war, ein Mann einen Unfall meldete, der polizeilich aufgenommen wurde und ich wie besprochen das Weitere veranlasste?

  4. Carolin
    Am 16. Februar 2023 um 11:34

    Hallo, ich hatte einen Auffahrunfall bei dem der Unfallgegner schon die volle Schuld eingestanden hat. Eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge mit einem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung möchte ich ablehnen.
    Muss die gegnerische Versicherung eh zahlen wenn die Schuldfrage schon geklärt ist?

  5. Georg
    Am 13. Januar 2023 um 14:43

    Hallo

    mir ist jemand in die linke vordere Seite reingefahren. Nach dem ich den Gutachter beauftragt habe und der Anwalt es an dem gegnerischen Versicherung gemeldet hat, haben die es abgelehnt zu zahlen, da vor paar Monaten mal ein geparktes Auto mit nicht angezogener Handbremse mir in die linke Fahrertür reingerollt ist. Die Versicherung hatte bezahlt (gleiche Versicherer).
    Die wollen jetzt nicht zahlen mit der Begründung da es die gleiche Seite ist und ich den wagen nicht repariert hatte!
    Mein Anwalt meint wir müssten eventuell vor Gericht und ich müss erstmal selber zahlen?
    Habe ich ein Anrecht auf Schadenersatz oder hat der gegnerische Versicherung recht?

  6. edgar
    Am 17. Juli 2022 um 19:10

    meine frau, mein assistenzhund und meine wenigkeit benötigten dringend einen erholungsurlaub von den krank machenden maßnahmen der österreichischen corona-plandemie. dazu fuhren wir drei am 15.6.22 nach kroatien in einen ‘erholungs-urlaub’.

    am abend (15.6.22_22:05 uhr), unmittelbar nach ankunft, überfuhr mich ein offensichtlich sehr aggressiver kroate sogar nach zweimaligen anhalten (!?!) vor dem schutzweg in icici (kleiner ort zw. opatja und lovran) bzw. danach lenkte er sein kfz noch direkt gegen mich, auf den bereits erreichten geheg auf der anderen straßenseite und überfuhr dabei meinen re. unterschenkel, welcher sofort offen brach (schien und wadenbein komplett ab und 90° weg gestanden)!!!

    meine frau war gott sei dank ca. 20 meter hinter mir, so erfasste dieser wahnsinnige ‘nur’ mich und möglicherweise auch meinen assistenzuhund.

    der schock und das erlittene trauma sitzen tief!

    die polizei hat durch die vielen zeugen aussagen dieser unfassbaren, zweimaligen auto-attacke, gegen meine wenigkeit am schutzweg und meinen ‘bei fuss’ gehenden assistenzhund, den lenker sofort verhaftet (staatsanwaltschaft ermittelt angeblich), was mir ein deutsch sprechender polizist am nächsten tag (16.6.22) nach meiner nächtlichen not-operation (23:00-01:00) im kh-rijeka mitteilte.

    am 18.6.22 von 11:00 bis 23:00 uhr krankenrücktransport von uns drei und meinem auto durch den öamtc (1 arzt, 1 krankenschwester und 2 fahrer) vom kh-rijeka in kroatien ins kh-oberwart in österreich.

    weitere notwendige op im kh-oberwart am 25.6.22 (wieder um 23:00 – 01:00 uhr) und entlassung zur weiteren behandlung bzw. rehabilitation am 27.6.22.

    über das österreichische konsulat wurde mir eine deutsch-sprechende, kroatische rechtsanwältin bekannt gemacht, welche ich mit vollmacht und bekanntgabe meiner österreichischen rechtschutz versicherung beauftragte, unseren ‘fall’ entsprechend voran zu treiben. ich bin gerade beim zusammen stellen, aller von uns beglichenen rechnungen im zusammenhang mit diesem vorfall.

    nun meine fragen:
    1)
    “soll ich jedes monat die von mir transparent und übersichtlich geführten, ausgegebenen rechnungsnachweise neben der anwältin und meiner rechtschutzversicherung auch an die mir noch immer unbekannte haftpflichtversicherung des unfallgegners senden?

    2)
    wie lange muß ich maximal warten, bis ich zumindest meine vorläufigen ausgaben zur notwendigen heilbehandlung ersetzt bekomme?

    3)
    aufgrund meiner vorschädigungen als invalide (75% dauernde invalidität) und den folgen dieses vorfalls wird akut ein barrierefreier wohnungsqechsel notwendig. wer unterstützt uns dabei und wie soll ich das mit meiner schon vorher viel zu zu geringen erwerbsunfähigkeitspension und invalidenrente finanzieren?

    4)
    meine liebenswerte frau ist zugleich meine beste pflegerin, haushälterin, köchin und nun muß sie sich auch noch um unseren angeschlagenen assistenzhund kümmern – sie ist nach diesem traumatischen erlebnis verständlicher weise völlig am ende!

    wer oder was kann uns dreien – aufgrund der sachlage – bei der notwendigen lebensumstellung behilflich sein und wie kommen wir zu dieser dringend benötigten unterstützung … ?

    im voraus bedanke ich mich auch im namen von uns dreien schon vorab ganz herzlich für jede konstruktive und hilfreiche antwort,
    DANKESCHÖN !!!

  7. Guhl
    Am 28. April 2022 um 13:07

    Hallo ,
    ich hatte im März einen Auffahrunfall, wo mir eine Frau direkt in die Fahrerseite gefahren ist. Polizei war auch da, um alles aufzunehmen. Von dem Unfallort aus bin ich direkt in eine Werkstatt, wo ein Gutachter ein Gutachten meines Fahrzeug erstellt hat. Dieses wurde dann sofort zur gegnerischen Versicherung geschickt. Erst kam Wochenlang nichts , dann ein schreiben von der Versicherung, das die Unfallverursacherin den Schaden nicht gemeldet hat. ich musste dann alles selber angeben. Und eine Woche später hatte ich einen zu geringen Geldbetrag von 1300€ auf dem Konto, aber die Reparaturkosten betragen laut Gutachten und laut Werkstatt schon 2700€ . Nach einem Gespräch mit der Versicherung, kamen nur Patzige Antworten. Und ein schreiben mit einem Kaufangebot eines Autohändlers. Ich möchte mein Fahrzeug aber nicht Verkaufen, sondern nur Reparieren lassen.
    Was soll ich jetzt tun?

    Mfg
    Guhl

  8. Rudolf
    Am 15. November 2021 um 12:00

    Liebe Kollegen,
    mir hat beim Ausparken ein Fahrer mit PKW- Anhängerkupplung, ich war nicht anwesend, das vordere Kennzeichen eingedrückt und lt. Kostenvoranschlag Lackschäden verursacht, Kostenvoranschlag lt. Fachwerkstatt ca. 2000€. Die Versicherung des Verursachers zahlt aber nichts. Behauptung: es ist kein Schaden entstaden. In einer freien Werkstatt würden die Kosten ca. 700€ betragen. Die gegnerische Versicherung kann nicht beweisen dass die Schäden nicht entstanden sind und ich kann nicht beweisen, dass die Schäden entstaden sind. Was ist zu tun? Ein Anwalt könnte mehr Kosten verursachen als die Schadenskosten betragen. Ein Strafantrag/ Strafanzeige scheiden wohl aus, weil der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
    MfG
    Rudolf

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2021 um 11:35

      Hallo Rudolf,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an die gegnerische Versicherung oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Jürgen aus Leipzig
    Am 5. November 2021 um 20:08

    Hallo,

    ich hatte am 28.09.2021 einen Unfall. Der Verursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Ich habe die Sache meinem Anwalt übergeben und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Alle Informationen sind zeitnah an die Versicherung gemeldet worden. Es erfolgte bisher keine Reaktion.
    Das Auto ist zwar noch fahrbereit, allerdings ist zum 31.10.2021 der TÜV abgelaufen. Neuen TÜV erhalte ich nur nach der Reparatur. Habe ich das Recht, bis zur Regulierung des Schadens einen Leihwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung anzumieten ?

    Vielen Dank für Ihre Antwaort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Dezember 2021 um 11:14

      Hallo Jürgen,

      da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich an Ihren Anwalt oder die gegnerische Versicherung wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. K. B.
    Am 28. August 2021 um 13:18

    Sehr geehrtes Bgk-Team,

    vor etwas mehr als 14 Tagen fuhr mich eine Audifahrerin von hinten mit meinem Ebike um. Ich war im Begriff eine Straße zu überqueren und musste den Fließverkehr von rechts abwarten. Die Fahrerin achtete nicht auf das Geschehen vor ihrem Fahrzeug, sondern hatte eben nur diesen fließenden Verkehr im Auge und fuhr mich um. Ich erlitt heftige Prellungen und natürlich einen Schock; die junge Dame fuhr mich selbst in die Notaufnahme – Polizei war nicht vor Ort. Ich ging am Folgetag zu meinem Hausarzt und wurde für eine Woche krank geschrieben, da ich mit heftigen Prellungen und Schocknachwirkungen arbeitsunfähig und auch verkehrsuntauglich war. Mein Mann fuhr mein Fahrrad am Folgetag in die Werkstatt, um die Schadenhöhe schätzen zu lassen.
    Alles in Rücksprache (schriftlich per Mail) mit der Unfallverursacherin. Wir einigten uns auch darauf, dass, wenn der Sachschaden nicht übermäßig hoch sei, sie auf eine Versicherungsmeldung verzichten möchte und den Schaden direkt begleichen.
    Da sich der Kostenvoranschlag tatsächlich auf unter 100 € belief, vereinbarten wir, dass ich die Reparaturrechnung bei Abholung bezahle und sie den Betrag an mich rückerstattet. Die Rechnung und meinen Bankverbindung schickte ich ihr zu.
    Nachdem ich meine berufliche Tätigkeit nach 1 Woche AU wieder aufgenommen habe, zeigt sich nun, dass die innenliegenden Prellungen vor allem an den Beinen schwerwiegender sind, als angenommen. Die Prellungen verhärten sich und nach einem 9-Std. Tag sitzender Tätigkeit schwellen die Beine/Füße dick an und schmerzen. Es besteht Thrombosegefahr. Nun musste ich eine weitere Krankmeldung beim Arbeitgeber einreichen und mein demnächst anstehender Urlaub (es sollte ein Radurlaub werden) wird wohl auch nicht wie geplant ablaufen. Bis jetzt belaufen sich die Arbeitsunfähigkeitstage auf 15 Tage.
    Nun ist die Dame plötzlich stumm. Eine Überweisung der Reparatursumme erfolgte bisher nicht und auch eine Erinnerungsmail meinerseits blieb unbeantwortet.
    Dass ich so dumm war, auf die Polizei und Rettungswagen zu verzichten, weiß ich nun selbst. Ich muss jedoch dazu dazu sagen, dass man als Unfallopfer im Schock nicht mehr den Überblick über die Situation hat. Hinterher, wenn der Kopf wieder klar ist, weiß man es immer besser.
    Nun meine Frage:
    Da die Dame sich ja nun “tot stellt”, welche Schritte sollte ich als nächstes gehen?
    Die Kontaktdaten, KfZ-Kennzeichen und Versicherungsnummer habe ich.

    Vielen Dank und Grüße
    K.B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2021 um 12:43

      Hallo K.B.,

      Wir dürfen keine Rechtsberatung geben, daher wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihren Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. S,Ralf
    Am 21. Juli 2021 um 19:00

    Hallo liebes Team,

    ich brauche dringend Ihre Hilfe und Rat. Ich habe mir im Mai 2019 einen neuen gebrauchten geholt. Der Wagen war Optisch und Technisch Top und sowohl Verkäufer als Fahrzeug schienen vertrauenswürdig. Hatte nun im April 2021 einen Unfall den ich nicht verursacht habe und jemand iss mir auf das Heck gefahren und mir einen nicht unerheblichen Schaden verursacht. Die gegnerische Versicherung hat nun drei Monate rum gedruckst und ich habe zwischenzeitlich einen Gutachter und Rechtsanwältin eingeschaltet. Nun gab mir die gegnerische Versicherung zu verstehen das sie den Schaden NICHT begleichen würde, weil das Fahrzeug bereits einmal einen schweren Heckschaden gehabt haben muss.
    (Von dem ich nichts wusste und der Vorbesitzer den ich damit konfrontierte nun auch noch sagt: Der wäre nur leicht gewesen)
    Ich bin also dreifach betrogen. Der Verkäufer hat mir nichts von einem schweren Unfall gesagt, mein Wagen iss beschädigt und ich bleibe auf Anwalt und Gutachter sitzen. Habe nun einen Antrag bei der HIS gestellt ob das Fahrzeug da eingetragen ist, falls ja und die Versicherung dadurch wirklich nicht zahlen muss ?! Kann ich das Fahrzeug dann über meine eigene Vollkaskoversicherung reparieren lassen und wie mache ich das am besten ? Ich kann nicht verstehen das Versicherungen wissen das man mir einen Unfallwagen angedreht hat, mir das bei der Anmeldung nicht mitteilen und mir dann auch noch eine Vollkasko empfehlen. ( Diese hätte man mir doch zumindest ablehnen sollen und mir dafür den Grund nennen können) Ich fühle mich hier gleich mehrmalig hintergangen und Arglistige Täuschung sowohl vom Vorbesitzer als auch der Versicherung. Was kann ich jetzt noch tun und wie stehen meine Chancen das ich die Reparaturkosten erstattet bekomme ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen.
    Ralf S

  12. Mario
    Am 13. Oktober 2020 um 19:40

    Hallo ich bin verzweifelt, ich bin im März diesen Jahres wieder zurück nach Kiel gezogen, 1 tag später übersah eine Dame die rote ampel und krachte bei mir seitlich ins heck , leasing Golf 7 .
    Polizeilich aufgenommen, Zeugen, die Dame hat auch alles zugegeben, ich dachte ok läuft schon alles…..nein läuft nich, bis heute hat die huk nicht gezahlt und wenn denn dann nur teilbeträge und diese mit Kürzungen Wertverlust 2500…huk 2000 Leihwagen 1350…huk1125 Euro. Hauptschaden 16850 Euro..huk sagt sie hätte den Golf 9000 günstiger reparieren können und zahlt einfach nicht.
    Jetzt geht es vor Gericht ich habe Angst auf einigen Posten sitzen zu bleiben. Wie seht ihr daß.
    Gruß Mario

  13. Julia G.
    Am 23. Juli 2020 um 9:50

    Hallo!

    Ich hatte vor einigen Wochen auch einen Autounfall, bei dem ich die Geschädigte war.
    Mein Auto wurde vom Gutachter als Totalschaden eingestuft, der nur noch zur Verschrottung angewiesen werden sollte. Dies habe ich auch getan.
    Nun zahlt endlich die Versicherung des Unfallverursachers, allerdings nicht die volle Summe, die im Gutachten angewiesen war, sondern über 400 Euro weniger.
    Ich habe dort sofort angerufen und man sagte mir, das hätten sie abgezogen (das wäre ihr gutes Recht), weil ich das Auto ja noch für 400 Euro hätte verkaufen können.

    Ist das rechtens?!?

  14. René
    Am 1. Mai 2020 um 11:57

    Hallo!
    Mein Fahrzeug war ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt, als jemand in mein Auto gefahren ist und einen wirtschaftlichen Totalschaden verorsacht hat, alles wurde polizeilich festgehalten. Ich habe daraufhin einen Sachverständigen meiner wahl beauftragt ein Gutachten zu erstellen inkl. drei Restwerangebote, alles wurde zur gegnerischen Versicherung geschickt. Die Versicherung hat mir nun ein viertes Restwerangebot zukommen lassen welches viel höher ist als das höchste vom Sachverständigen. Die Versicherung hat dazu noch geschrieben das ich ohne ihr Einverständnis mein Fahrzeug nicht zu einem geringeren Angebot veräußern des Sachverständigen veräußern darf, da ich sonst gegen die Schadensminderungspflicht verstoße und sie mir ihr Angebot auf Entschädigungsleistung voll anrechnen werden, es geht um 1500€ . Ich habe mein Fahrzeug aber zu dem höchsten Angebot vom Sachverständigen verkauft. Nun meine eigentliche Frage. Ich habe keine Rechtschutz Versicherung, wenn jetzt einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt würde und es nicht zu einer Verhandlung kommt weil die Versicherung nach dem erhalt der Unterlagen vom Anwalt direkt einlekt und die volle Entschädigungsleistung zahlt, muss ich dann die Kosten für den Anwalt tragen?
    Danke für die Antwort.

  15. Florian
    Am 22. November 2019 um 12:39

    Hallo,

    können Sie mir weiterhelfen?

    Das Auto meiner Frau wurde kürzlich angefahren. Der Schaden betrifft die Beifahrertüre. Diese ist deutlich eingedrückt. Die Versicherung des Unfallgegner wurde sogleich per Tel. verständigt und hat meiner Frau per am Unfallort noch die Freigabe zur Reparatur in der Werkstatt xy gegeben. Vier Tage darauf haben wir auch eine schriftliche Bestätigung der Schadensübernahme bekommen.
    Nun hat die Werkstatt bei Einbau der neuen Tür bemerkt dass die neue Lakierung der Tür (im vergleich zum Kotflügel und Seitenteil) deutlich zu erkennen ist und hat nochmals die Kostenfreigabe für die komplette rechte Seite angefragt.
    Nun möchte die Versicherung dies nicht bezahlen.

    Was kann ich tun. Da wir nicht schuld waren, hätte ich das Auto gerne wieder in dem Zustand wie es vorher war. Ansonsten hätte ich ja einen nicht unerhablichen Wertverlust.

    Danke und Gruß
    Florian

  16. Sanja
    Am 18. Oktober 2019 um 20:27

    Kann mir jemand helfen? Vor vielen Monaten hat ein Auto rechts vor links nicht beachtet und ist in mein Auto gefahren. Polizei geholt: Ganz klar seine Schuld zu 100% Aussage von der Polizei. Ich habe mir daraufhin einen Rechtsanwalt zur Seite geholt, welcher vom Rechtsschutz gezahlt wurde. Es fing damit an, dass die Gegenversicherung uns ewig warten lassen hat, nicht geantwortet hat und jetzt ist der Fall vor Gericht gelandet und die behaupten Dinge, die nicht stimmen wie z.B. Ich wäre zu schnell gefahren also Teilschuld oder das Auto würde nicht mir gehören usw. Mein Auto ist seit 1 Jahr beschädigt und in der Garage.. Es ist wirklich unfair und als würde alles nicht reichen muss ich noch vors Gericht obwohl der Fall einfacher und klarer nicht sein kann. Wie kann sowas sein? Und selbst wenn ich an mein Geld kommen sollte, welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Unverschämtheit vorzugehen? Kann ich mich ans Fernsehen wenden? Wohin kann ich mich beschweren? Kann ich Schadensersatz verlangen dafür, dass ich so lange auf dem Schaden sitzengeblieben bin? Ich habe mittlerweile Angst Auto zu fahren, weil ich sowas nicht nochmal erleben will und ökonomisch so zu Grunde gehen möchte..

  17. Tanja
    Am 31. August 2019 um 8:36

    Hallo, ich hatte am 22.7.19 einen unverschuldeten Auffahrunfall. Ich hatte mit dem Versicherungsvertreter der gegnerischen Versicherung vereinbart nach Kostenvoranschlag abzurechnen (Kosten über 4.000 €). Diesen habe ich eingereicht und nun ein Schreiben bekommen, dass mein Auto nur noch 600 € wert ist und ich es an einen Autohändler in Berlin verkaufen kann. Der Versicherungsvertreter fühlt sich nun nicht mehr verantwortlich und sagte nur ich soll die Nummer anrufen, die auf dem Schreiben steht! Was soll ich denn jetzt tun? Einen Rechtsanwalt einschalten?

  18. A.Yasin
    Am 18. Mai 2019 um 1:25

    Hallo,
    Person A hat beim Versuch die Motorhaube von Person B zuzumachen, übersehen das die Halterung von der Motorhaube nicht eingeklappt ist, Resultat; Verbogenen Halterung und Schaden an der Karosserie.
    Es wurde alles gemeldet.
    Jetzt will die Versicherung die Rechnung von der reaperatur gesendet bekommen und dementsprechend denn Schäden zu zahlen.
    Muss ich mich drauf einlassen ?
    …oder kann ich ein Gutachter beauftragen?

  19. Norbert W.
    Am 26. Oktober 2018 um 14:28

    Liebes bussgeldkatalog.org-Team,

    erst einmal vielen Dank für die informativen Seiten.
    Ich habe eine Frage: Git die freie Gutachterwahl für mich als Geschädigten auch, wenn die gegnerische Haftpflicht-Versicherung im EU-Ausland ansässig ist? (Unfall in Deutschland, Schuldfrage geklärt, Schaden sicher über 750EUR)

    Die gegnerische Versicherung bzw. deren Vertreter in Deutschland reagiert nicht. Ich möchte aber wissen, ob noch mehr beschädigt ist, als man so als Laie von außen erkennen kann. Evtl. sollte ich ja dann damit auch nicht mehr herumfahren, um schlimmeres zu verhindern. Ein Sachverständigen-Gutachten gäbe mir da Sicherheit, ich will aber natürlich nicht am Ende auf den Kosten sitzenbleiben.

    Viele Grüße
    Norbert

  20. Patrizia
    Am 17. Juli 2018 um 15:12

    Hallo,
    Ich habe eine Bitte, was kann ich noch tun?
    So im März 2018 habe ich Unfall gehabt, Gegner ist schuldig, und jetzt unsere Auto ist total schade, sollteb wir ca. 5.000€ kriegen, aber vor 3 Jahren haben wir auch kleine Unfall gehabt, es war paar Rissen auf dem Auto, (die haben wir nicht Repariert ), jetzt die Versicherung hat Brief geschickt dass die Kosten bezahlt keine mehr und schließt den Vorgang zu ( obwohl Auto ist total Schaden wegen mehrerer Schäden) . Jetzt habe ich kein Geld für neues Auto u ich muss noch selbst jetzt die Kosten für meine Anwältin bezahlen(700€).Ich kann das nicht verstehen, wie die Versicherung hat einfach Brief geschrieben dass schließlich zu und kein € bezahlen?? Und ich muss noch Anwalt bezahlen?? Bei Unfall ich war unschuldig. Bitte sagen was kann ich noch tun? Anwalt sagt muss ich jetzt privat die Versicherung klagen. Kosten ungefähr 3.000€ Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Patrizia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 11:39

      Hallo Patrizia,

      sind Sie nicht am Unfall schuldig, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Ihnen entstandenen Anwaltskosten aufkommen. Auch der Ihnen entstandene Schaden muss ersetzt werden. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Lassen Sie sich von einem kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Stefan
    Am 29. Juni 2018 um 21:02

    Hallo,
    Am frühen Morgen, vor genau einen Tag kam es an meiner Straße zu einen Unfall, ein Ford krachte in gleich mehrere parkende Fahrzeuge und blieb auf der Seite liegen.
    Unter den parkenden Fahrzeugen befand sich auch leider mein Fahrzeug.
    Ich habe die Versicherung des Schadenverursachers kontaktiert und alle nötigen Daten durchgegeben, danach wurde die Abwicklung besprochen, (Ersatzwagen etc.) und dass ein Gutachter sich mein beschädigtes Fahrzeug anschaut, allerdings ohne meine Einverständnis, es wurde einfach so ausgesagt.
    Dass ich einen eigenen engagieren kann wusste ich nicht und wurde auch nicht erwähnt. ( fahre erst seit einem Jahr unfallfrei)

    Meine Frage dazu: kann ich nach den ersten Gutachten selbst einen, bzw. zweiten Gutachter aussuchen und mein Fahrzeug anschauen lassen?
    Muss ich den zweiten Gutachter dann selbst zahlen?
    Es geht nur darum im Falle, dass der erste von der Gegner Versicherung den Schaden bewusst klein hält.

    Danke für eine Antwort und schöne Grüße.
    Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:23

      Hallo Stefan,

      normalerweise haben Geschädigte das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen, die Kosten trägt meist die gegnerische Versicherung. Klären Sie dies jedoch noch einmal ab. Gggf. sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Werner J.
    Am 5. April 2018 um 14:00

    Hab ich doch gestern nacht eine Frag gestellt und noch keine Antwort bekommen. Ist die noch in Bearbeitung oder im Internet-Universum verschwunden?

    Mit freundlichen Grüssen

    Werner J.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 16:14

      Hallo Werner,

      jeder Kommentar wird von uns einzeln geprüft und beantwortet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Werner J.
    Am 5. April 2018 um 0:36

    …die Versicherung denkt sich sicherlich, das der erste Schaden noch nicht repariert wäre und die Geschädigte sich nun durch meine Versicherung den ersten Schaden mit bezahlen lässt.

  24. Werner J.
    Am 5. April 2018 um 0:33

    Hallo, ich hoffe sie können mir helfen.
    Ich hatte beim ausparken vom Parkplatz meines Hausarztes nicht aufgepasst (der Parkassistent reagierte komischerweise auch zu spät) und bin mit Schrittgeschwindigkeit gegen das auf der gegenüber der Praxis parkende Auto einer Sprechstundenhilfe gestossen. Meines Erachtens war das ein Schaden von höchsten 300,-€, man sah kaum was. Die freie Werkstatt präsentierte allerdings eine Rechnung von 1200,-€, woraufhin ich meine Versicherung um Regulierung bat. Die Geschädigte hatte allerdings schon mal einen Unfall an der gleichen Stelle mit einem anderen Patienten. Sie liess wohl die Reparatur ohne Rechnung vornehmen und hat jetzt keinen Nachweis mehr über die ordnungsgemässe Reparatur. Die Versicherung weigert sich jetzt erst mal zu zahlen. Wenn sie nun nicht zahlt – wer kommt jetzt für den Schaden auf? Muss ich dann den Schaden selber zahlen, obwohl ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet habe?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 15:58

      Hallo Werner,

      wenn keine Rechnung vorliegt, so kann die Gegenseite die Höhe der Summe schlecht nachweisen – es scheint sich also eher um ein Problem der Geschädigten zu handeln. Bei Fragen zu konkreten Einzelfällen müssten Sie sich aber an einen Anwalt wenden, da wir hier keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. E.G.
    Am 27. November 2017 um 12:52

    Hallo
    Meine frage:ich habe unfall gemacht
    15.07.2017
    Gegener ist schuldig aber gehen wir im april zu gericht
    Ich habe vollkasko.bis gericht kann ich von meine vollkasko geld bekommen. Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 12:23

      Hallo,

      grundsätzlich ist das nicht ausgeschlossen, allerdings kann das mit Nachteilen für Sie einhergehen. Zudem könnte es zu Problemen kommen, wenn der Schaden der Versicherung zu spät gemeldet wird. Beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt und fragen Sie bei der Versicherung nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Marcella
    Am 21. September 2017 um 5:07

    Guten Tag,
    Ich habe mich per Telefon auf das Schadensmanagement der gegner. Versicherung eingelassen – kann ich zurück – habe noch keinen Termin mit Werkstatt und Gutachter vereinbart.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:06

      Hallo Marcella,

      haben Sie eine feste Zusage gegeben, ist diese in der Regel auch gültig. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Karin
    Am 22. März 2017 um 9:33

    Guten Morgen ich hätte eine Frage.2010 hatte ich einen Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen.Ich war als Pizzafahrerin angestellt.Meine verletzungen waren so gross dass ich jetzt 50% Behindertenrente von der Bg bekomme.Von der Autohaftpflicht meines Chefs bekam ich keinen Cent Schmerzensgeld.Für was brauche ich dann eine Autohaftpflicht.Über eine Antwort würde ich mich freuen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:42

      Hallo Karin,

      die Haftpflicht ist dafür gedacht, dass bei einem Unfall für das gegnerische Fahrzeug die Schadensregulierung gesichert ist. Sie übernimmt allerdings nicht die Kosten für das versicherte Fahrzeug. Das machen nur Volkasko- und unter Umständen Teilkaskoversicherungen. Bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall wäre dann die generische Versicherung der richtige Ansprechpartner. Beim Alleinunfall bzw. beim verschuldeten Unfall muss die eigene Haftpflicht des Autos allerdings nicht zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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