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Wann liegt eine Fahrlässigkeit im Verkehrsrecht vor?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist Fahrlässigkeit und wann gilt eine Handlung als fahrlässig?

Ein Fahrer begeht fahrlässige Körperverletzung, wenn er wegen des Außerachtlassens der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr einen Unfall baut
Ein Fahrer begeht fahrlässige Körperverletzung, wenn er wegen des Außerachtlassens der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr einen Unfall baut

Der Begriff „Fahrlässigkeit“ ist in Deutschland ein bekannter und häufig verwendeter Term in der Rechtsprechung. Er ist sowohl im Zivilrecht (§ 276 BGB) als auch im Strafrecht (§ 15 StGB) gebräuchlich. Daher wird hier die Fahrlässigkeit in beiden Rechtsgebieten differenziert betrachtet. Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, eine möglichst verständliche und einfache Definition von „Fahrlässigkeit“ zu tätigen und dazu Informationen zum Thema “Fahrlässigkeit” im Straßenverkehr zu geben.

Im Strafrecht betrifft die Fahrlässigkeit sowohl die Person des Täters als auch das sogenannte objektive Maß. Daneben wird strafrechtlich zwischen “bewusste Fahrlässigkeit” und “unbewusste Fahrlässigkeit” unterschieden.

Somit handelt eine Person unbewusst fahrlässig, wenn sie in einer bestimmten Situation die objektiv erforderliche sowie ihm persönlich mögliche, zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine pflichtwidrige Verletzung des geschützten strafrechtlichen Rechtsgutes begeht, ohne es vorauszusehen.

Diese unbewusste Fahrlässigkeit wird in der Rechtssprache auch als „Negligentia“ bezeichnet. Der Täter hätte den Erfolg voraussehen können, er erkennt ihn jedoch nicht. Er ist sich der Verwirklichung des Tatbestands nicht bewusst, da er ja nicht möchte, dass der Erfolg dessen eintritt.

FAQ: Fahrlässigkeit

Was bedeutet Fahrlässigkeit?

Umgangssprachlich handelt es sich dabei um eine Unachtsamkeit bzw. leichtsinniges Verhalten. Juristen sprechen von einem “Außerachtlassen der gebotenen Sorgfaltspflichten”.

Ist fahrlässiges Verhalten immer strafbar?

Nein, fahrlässiges Verhalten gilt nur dann als Straftat, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich regelt.

Welche Folgen kann ein fahrlässiges Handeln haben?

Wer z. B. fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstößt und einen Unfall verursacht, haftet anderen für den ihnen entstandenen Schaden. Normalerweise springt dann die Versicherung des Schädigers ein. Hat dieser aber groß fahrlässig agiert, kann die Versicherung sich u. U. weigern, für den Schaden aufzukommen.

Video: Alles Wichtige zur fahrlässigen Tötung

Video: Die fahrlässige Tötung im Strafrecht und welche Folgen sie hat.

Bei der bewussten Fahrlässigkeit im Strafrecht – der Luxiara – vertraut der Täter voraussehend und pflichtwidrig darauf, dass der Erfolg des Strafbestands nicht eintritt. Hier hält der Täter also den Erfolg seiner Tat für möglich, doch er will den Erfolg nicht, sondern hofft darauf, dass dieser ausbleibt.

Jedoch ist Fahrlässigkeit im Strafrecht nach § 15 StGB nur relevant, wenn diese ausdrücklich im Strafgesetzbuch gesetzlich festgelegt mit Strafe behaftet ist.

Im Zivilrecht wird Fahrlässigkeit im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach § 276 geahndet. Demnach besteht fahrlässiges Handeln, wenn jemand die im Verkehr bzw. innerhalb einer Interaktion erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Die Art der Sorgfalt ergibt sich aus verschiedenen Faktoren:

  • anhand der allgemeinen Bedürfnisse der Interaktion
  • nach den Gegebenheiten der aktuellen, konkreten Situation
  • auf Grundlage der objektiven Fähigkeiten des vorhandenen Interaktionskreises (Berufs-, Alters-, Bildungsgruppe des Täters)

Im Zivilrecht unterscheidet man mehrere Grade der Fahrlässigkeit:

  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Leichte Fahrlässigkeit
  • Mittlere Fahrlässigkeit
  • Grobe Fahrlässigkeit

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Insbesondere im Arbeitsrecht erfolgt die Unterteilung der einfachen Fahrlässigkeit in die leichte und in die mittlere Fahrlässigkeit. Hierbei handelt es sich also um geringe Pflichtverletzungen und solche, die zwischen der leichten und groben Fahrlässigkeit einzuordnen sind. Diese Teilung ist notwendig, um im Sinne der Arbeitnehmerhaftung zu entscheiden, zu welchen Teilen eventuelle Haftungsansprüche aufgeschlüsselt werden. Bei Fragen hierzu können Rechtsanwälte Licht ins Dunkle bringen.

Eine Person handelt grob fahrlässig, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht ungewöhnlich grob verletzt hat, dessen Vermeidung allerdings jedem hätte klar sein müssen. Konkret gibt es allerdings für die grobe Fahrlässigkeit keine Definition, die eindeutig ist.

Bei der Fahrlässigkeit denken viele gleich an fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Sinne des Strafrechts. Doch Fahrlässigkeit kann zum Beispiel auch im Versicherungs- oder Verkehrsrecht auftreten.

Vorsatz versus Fahrlässigkeit

Vorsatz und Fahrlässigkeit beschreiben gleichermaßen eine Form des Verschuldens im Rechtsgefüge. Bei beiden Begrifflichkeiten findet sowohl die Wissens-  als auch die Wollenskomponente (intellektuelles Moment und voluntatives Element) einer Tatbestandverwirklichung Beachtung. Also betrachten Vorsatz und Fahrlässigkeit beide die innere Einstellung des Täters.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Termen liegt darin, dass sich der Täter beim Vorsatz bewusst und absichtlich zu einer Handlung entscheidet. Bei der Fahrlässigkeit hingegen, vernachlässigt der Handelnde leichtsinnig die gebotene Sorgfaltspflicht bzw. er übergeht diese in hohem Maße und nimmt dabei die Verwirklichung des Tatbestands billigend in Kauf.

Fahrlässigkeit im Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr kommt es auch zu Zuwiderhandlungen, die mit Fahrlässigkeit geschahen, zum Beispiel:

Unter Fahrlässigkeit ist das Außerachtlassen der Sorfaltspflicht zu verstehen
Unter Fahrlässigkeit ist das Außerachtlassen der Sorgfaltspflicht zu verstehen
  • Fahrlässige Sachbeschädigung durch einen Verkehrsunfall
  • Fahrlässige Brandstiftung (Zigarettenstummel aus dem Fenster werfen)
  • Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr bzw. fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall
  • Fahrlässige Tötung beim Verkehrsunfall

So handelt jeder Pkw-Fahrer fahrlässig, wenn er bei Rot über die Ampel fährt, jemandem die Vorfahrt nimmt, sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzt oder nicht am Stopp-Schild hält. Es ist ebenso als Fahrlässigkeit zu bewerten, wenn ein Autofahrer andere Handlungen während der Fahrt vornimmt, wie etwa das Handy am Steuer zu benutzen.

Kommt es dann zu einem Unfall, kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, da der Fahrer grob fahrlässig seine Sorgfaltspflicht vernachlässigte. Obwohl er wusste, dass etwas hätte passieren können, nahm er es billigend in Kauf und dachte sich: „Es wird schon gut gehen“. Ob eine Versicherung jedoch im Fall von Fahrlässigkeit zahlt oder nicht, ist in der Regel der Versicherungspolice zu entnehmen. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Versicherung allerdings in den meisten Fällen von ihren Leistungspflichten befreit.

Ein verhängnisvoller Fehler, denn gerade hier kann das endgültige Strafmaß im schlimmsten Fall „fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge“ sowie „fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen“ oder „fahrlässige Tötung durch Unterlassen“ lauten, wenn beispielsweise der Kfz-Führer nach einem durch ihn verursachten Unfall Unfallflucht begeht. Dabei fällt das Strafmaß für fahrlässige Tötung hoch aus, da es sich hierbei um eine Straftat handelt, die besonders oft bei Verkehrsunfällen vorkommt. Nach § 222 StGB ist hier eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren vorgesehen. Hinzu kommt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, das nach § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer hohen Geldstrafe geahndet wird.

Fahrlässigkeit ist also eine Form des Leichtsinns, die im Gegensatz zum Vorsatz, nicht absichtlich, sondern häufig ohne innerhalb der Situation bewusst eine Straftat begehen zu wollen, vorkommt. Daher sind Vorsatz und Fahrlässigkeit nach deutschem Recht auch voneinander abzugrenzen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Sascha
    Am 17. Dezember 2022 um 16:34

    Hallo! Was wäre die Folgen wenn man bei ca. 15kmh in 30 zone bei nicht aufgeräumte vom Schnee Strasse mit einem Schulkind kollidiert. Das Kind hat spontan die Strasse überquert ohne nach links – rechts anzuschauen. Das Kind war zunächst mit anderen Kinder entlang der Fahrzeugrichtung auf dem Bürgersteig gegangen. Kollisionsgeschwindigkeit war schätzensweise 3-5 kmh.
    Danke für die Ersthilfe!

  2. Matthias B.
    Am 4. März 2020 um 18:31

    Hallo,

    habe in einer Tiefgarage den unteren Stellplatz eines Doppelstellplatzes (oben und unten). Um dort einzuparken muss ich natürlich immer den Hubmechanismus betätigen. Das Auto passt auch in allen Maßen in den Stellplatz, den ich nun schon seit mehreren Monaten benutze.
    Letzens beim Einparken war die Hubvorrichtung oben, sodass ich eigentlich gleich hätte in meinen Stellplatz hineinfahren können. Das tat ich auch, kam jedoch nicht weit, da sich durch ein lautes Krachen meine Antenne gelöst hatte. Die Hubvorrichtung war nicht ganz nach oben gestellt, sodass ich die Rampe des oberen Stellplatzes mit meiner Antenne erwischt hatte. Unglücklicherweise waren das nur 5-10 cm, die ich beim Hineinfahren in den Stellplatz einfach nicht gesehen hatte/ sehen konnte. Ich hätte also erst aus dem Auto aussteigen müssen, um es zu sehen. Wie sieht es hier mit Fahrlässigkeit aus? Welche kommt hier zum Tragen?

    Freue mich über Antwort.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Matthias

    wie sieht es mit Fahrlässigkeit aus, wenn ich in einer Tiefgarage mit Doppelstellplätzen oben unten.

  3. Lea
    Am 22. September 2019 um 22:03

    Ich habe in einer Kurve bei nasser Fahrbahn zu spät gebremst bin gegen ein Verkehrsschild geprallt und von dort in ein anderes Auto gefahren. Beide Autos sind Totalschäden. Unfallgegner und ich waren kurz im Krankenhaus wurden am selben Tag aber wieder entlassen. Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen waren am Unfallort. Welche Strafe bekomme ich? Bzw. kann es zu einrm Strafverfahren kommen?

  4. Ursula
    Am 21. August 2019 um 19:19

    Mein Mann leidet unter einer Kombinierten Persöhlichkeitstörung (Psychische Unreife, Fehlende Empatie, Nazismus) schwer. Wie eine linkseitige Kinderlähmung des Link seitigen Armes , mein Frage ist jetzt wenn was passiert darf er überhaupt fahren und was ist wenn ich ihn Fahren lasse bekomme ich selber dann eine Strafe. Laut meines Wissens dürfte er so nicht Fahren.

    Mit Freundlichen Grüssen Ursula

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2019 um 11:47

      Hallo Ursula,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Kariouh
    Am 20. Juli 2019 um 8:31

    Hallo,

    Wie sieht die Sachlage aus wenn man einen Unfall verschuldet, bei dem man zwar sowohl in die Außenspiegel als auch in die Rückfahrkamera guckt und dennoch ein Fahrzeug das hinter jemandem parkt leicht berührt.

    Spricht man da von einer einfachen Fahrlässigkeit?
    Oder ist die Fahrlässigkeit sogar größer obwohl die Mittel zur Gefahrenabwendung genutzt wurden.

    Vielen Dank im vorraus für ihre schnelle Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kariouh

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