Unfall mit Leasingfahrzeug: Was passiert danach?
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Crash mit dem Leasingauto – Eine Frage der Schadensregulierung
In regelmäßigen Abständen mit neuen Fahrzeugen die Straßen unsicher machen, überschaubare Vertragslaufzeiten, Monatsraten, die kein allzu großes Loch ins Portemonnaie reißen, keine hohen Reparaturkosten wegen altersschwacher Motoren – das sind die vielen Vorteile, die Leasing von Autos seinen Kunden liefert.
Dieses Konstrukt der Kosteneffizienz gerät jedoch ins Wanken, wenn es zu einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug kommt. Es herrscht dann auf Seiten des Leasingnehmers oft Unsicherheit dahingehend, welche Rechte und Pflichten ihm zukommen und wie der Schaden reguliert werden muss.
Der folgende Artikel bringt Licht in das Dunkel und erklärt, wie ein verschuldeter oder ein unverschuldeter Unfall mit einem Leasingfahrzeug zu handhaben ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall mit Leasingwagen
Für den Schaden kommt natürlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Ob diese den Schadensersatz an den Leasinggeber oder den Leasingnehmer zahlen muss, hängt davon ab, ob Letzterer sich vertraglich verpflichtet hat, sich um die Reparatur zu kümmern.
In diesem Fall muss dessen eigene Haftpflichtversicherung für den Schadensersatz aufkommen.
Im Falle eines Totalschadens kümmert sich in der Regel der Leasinggeber um die Wiederinstandsetzung.
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Die Schuldfrage beim Unfall mit einem Leasingauto
Eine der ersten Fragen, die sich bei Unfallgeschehnissen mit dem Auto im Straßenverkehr üblicherweise stellt, ist die nach dem Verschulden. Denn für die Schadensregulierung ist es unerlässlich, genau zu klären, wer die Kollision zu verantworten hat. Kommt es zu einem Unfall, bei dem ein Leasingfahrzeug beschädigt wird, sind aus Sicht des Leasingnehmers (Fahrzeughalter) drei Konstellationen denkbar:
- unverschuldeter Unfall mit dem Leasingfahrzeug
- Mitschuld an dem Crash mit dem geleasten Fahrzeug
- Kollision zwischen Leasingauto und anderem PKW verursacht (Hauptschuld)
Für alle drei Fälle kommen gesonderte Regelungen zum Tragen, die bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Leasinggeber (Eigentümer vom Fahrzeug) sowie dem Unfallgegner zu berücksichtigen sind.
Selbstverschuldeter Unfall mit einem Leasingfahrzeug
Hat der Halter vom geleasten Auto zum Beispiel einen Rangier- oder Auffahrunfall selbst verursacht, haftet er gemäß der in § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegten Schadensersatzpflicht für die Eigentumsverletzung. Durch den Leasingvertrag wird zudem in der Regel eine Sach- und Preisgefahrhaftung übernommen, die unabhängig vom Verschulden des Leasingnutzers zum Tragen kommt.
Oftmals ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasingvertrages vereinbart, dass das Fahrzeug im Schadensfall in einer Fachwerkstatt zu reparieren ist. Die dafür anfallenden Kosten müssen sodann vom Leasingnehmer gezahlt werden. Tritt beim Leasing durch einen Unfall gar eine Wertminderung ein, ist sie dem Fahrzeugeigentümer vom Leasingnehmer zu ersetzen.
Fremdverschuldeter Unfall mit einem Leasingfahrzeug
Trifft nicht den Halter des Leasingfahrzeuges die Schuld, sondern die andere Unfallpartei, so entstehen neben dem Leasinggeber auch dem Leasingnehmer Ansprüche aus dem Schadensereignis. Ist letzterer vertraglich zur Wiederinstandsetzung verpflichtet ist, muss er die dafür anfallenden Kosten bei der Versicherung des Unfallverursachers einfordern. Manche Leasingunternehmen behalten sich vertraglich jedoch das Recht vor, die Schadensabwicklung selbst zu verantworten.
Dennoch steht es dem Fahrzeughalter offen, eigene Schadensersatzansprüche, wie Schmerzensgeld, Mietwagen-, Gutachter- und Abschleppkosten oder ähnliches, geltend zu machen. Was der Leasingnehmer nicht geltend machen kann, ist eine Erstattung der Leasingraten für den Zeitraum, in welchem er das beschädigte Fahrzeug nicht nutzen konnte.
Mitverschulden am Unfall mit einem Leasingfahrzeug
Liegt ein beidseitiges Verschulden der Unfallparteien vor, so mindert sich die Anspruchsgrundlage des Fahrzeughalters. Es erfolgt eine anteilige, prozentuale Haftung, die sich auf sämtliche Schadenspositionen bezieht.
Total- oder Reparaturschaden – Wer kümmert sich darum?
In vielen Leasingverträgen wird abweichend vom Schadensersatzrecht festgelegt, wann ein Totalschaden vorliegt. Es finden sich oftmals Klauseln, die ab einer gewissen Reparaturkostenhöhe (zum Beispiel 50 % des Wiederbeschaffungswertes) einen solchen Komplettschaden annehmen.
Bei einem Totalschaden als Folge von einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug, wird in der Regel der Leasinggeber tätig. Handelt es sich allerdings um einen Reparaturschaden, obliegt es zumeist der Verantwortung des Leasingnehmers, sich um die Instandsetzung zu kümmern.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Ich habe ein unverschuldeten Unfall mit meinen Leasingfahrzeug ( ca. 18.000 € Wert beim Kauf) gehabt.
Die Rep. Kosten betragen ca. 14.000 € und der Wiederbeschaffungswert ca. 18.000€
Nun liegt der “Totalschadenfall” vor und nach dem Brief vom Leasinggeber wird dieser sich den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen.
Meine bisher getätigten Leasingraten ( ca. 1500€ ) und die Leasingrate von knapp 4000€ werden mir nicht erstattet.
Ist das so Rechtens?
Nach meiner Rechnung hätte ich eigentlich nur noch 13.000 € zu zahlen gehabt, die Leasinggeber bekommt nun ca. 18.000€ von der anderen Versicherung und wird ( Auto ist Fahrbereit) das Auto weiter veräußern.
So macht der Leasinggeber 5000€ aus dem Leasing Vertrag und dem Verkauf als Unfallauto ein ganz schönes Plus!!!!
I
ich habe ein Unfall mit Fahrzeugleasing gegen ein wand gekratzt ich habe ein Rechnung von 2800 Euro für den Reparatur für das Auto
obwohl das auto ist vollkaskoversichert muss ich diese summe bezahlen oder nimm ich ein anwalt ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte zwei Unfälle, selbstverschuldet, das Autohaus hat je 500€ Wertminderung berechnet. Laut meinem Anwalt besteht hierzu kein Recht, laut dem Autohersteller muss ich dies nicht bezahlen weil dies meine Vollkaskoversicherung übernimmt. Das Autohaus besteht darauf dass ich für die 1000€ aufkommen. Was ist richtig?