Wertminderung des Kfz nach einem Unfall

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall?

Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode
Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.

Das Problem besteht darin, wie die Wertminderung nach einem Unfall berechnet wird.

FAQ: Wertminderung

Was bedeutet Wertminderung?

Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle des Verkaufs es für den tatsächlichen Wert verkauft zu bekommen. Es ist im Wert gemindert.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Eine Beispielrechnung sowie eine Erklärung erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Was ist mit merkantiler Minderwert gemeint?

Wenn ein Kfz einen geringeren Kaufpreis einfahren würde als ein identisches Fahrzeug, das keine Unfallschäden hat, wir von merkantilem Minderwert gesprochen.

So ist die unfallbedingte Wertminderung zu berechnen

Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.

ZulassungsjahrProzentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
10 - 30%30 - 60%60 - 90%
1. Jahr 5%6%7%
2. Jahr4%5%6%
3./4. Jahr3%4%5%

Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:

  • Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
  • Reparaturkosten = 2.000 €

→ Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts

  • Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr

→ Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)

  • Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (2.000 €) = 22.000 €
  • 4% (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 € = 880 €

→ Wertminderung = 880 €.

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat.

Was ist die technische Wertminderung?

Die Wertminderung des Kfz kann auch technischer Art sein. Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, aber dennoch objektiv wahrnehmbare, nicht behebbare oder unvermeidbare Mängel zurückbleiben (Beispiel: Farblackierung der Unfallstelle ist heller als der vorhandene Lack).

Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen

Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen
Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen

Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.

Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.

Problematik der Berechnung der Wertminderung

Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.

In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.

Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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126 Kommentare

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  1. Beyer
    Am 7. Juni 2024 um 12:00

    Wenn mein Fahrzeug ein 3,5 Tonnen Koffer neben einer brennenden Halle stand und Schäden durch den Brand erlitten hat in Form von Verschmelzungen an Kleinteilen und Brandschäden am Koffer. Kann ich eine Wertminderung gelten machen auch wenn alle Teile ersetz werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    H.Beyer

  2. Manila A
    Am 14. Dezember 2023 um 18:39

    Hallo,

    ich habe vom Händler einen Renalt Kangoo gekauft. Anschaffungspreis 13.440 Euro. BJ 2018. Bei Lieferung wies das Fahrzeug einen Delle von 3 x 1 cm und darunter ein Lackschaden von 4cm Länge auf. Diese wurden offensichtlich beim Transport zugeführt.
    Mit wie viel Wertminderung kann ich bei einen solchen Schaden rechnene.

    Vielen Dank im Vorraus.

    Manila A

  3. Max
    Am 31. Januar 2022 um 20:12

    eine Kleine Kind hat meine Auto verkarzt . zwei teile beschädigt bzw. verkrazt

    Gutachter hat beurteilt und hat nur 80€ Bewertet

    hat gesagt weil mein Auto schon Nachlakiert . Ist Das Normal bei Ford fiwsta 2010 Km 105.000

    soll ich eine Klage erheben , macht das sinn _??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2022 um 13:26

      Hallo Max,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder die Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Peter M
    Am 1. Dezember 2021 um 13:48

    hatten an meinem Golf (Erstzulassung 11/2014 und 99 000 km) einen Haftpflichtschaden von 7 377,- €. Meinen Anspruch auf Wertminderung hat die Versicherung abgelehnt, da das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist. Kann ich dagegen vorgehen, da das Fahrzeug durch den hohen Schaden beim Verkauf weniger erlöst, was für mich völlig klar ist. Ich würde für ein Unfallfahrzeug auch weniger bezahlen oder überhaupt nicht kaufen.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2022 um 13:01

      Hallo Peter M.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. rosemarie
    Am 19. August 2021 um 13:09

    habe einen neuen kia picanti x-line vor 2 monaten gekauft, nun ist mir ein kleiner bagger hinten raufgefahren….
    kann ich einen neuen wagen bekommen, ich möchte kein unfallauto, schaden könnte bis ca.3000,- euro liegen
    vielen dank für eine antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2021 um 8:32

      Hallo Rosemarie,

      Sie sollten sich diesbezüglich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Lisa
    Am 9. April 2021 um 22:27

    Hallo,

    ich habe mein Auto (VW Polo, BJ: 2020) zur Werkstatt gebracht. In der Werkstatt wurde meine Tür beschädigt, die jetzt ausgetauscht werden muss. Handelt es sich hierbei dann um ein Unfallfahrzeug? Kommt es zu einem Wertverlust des Fahrzeugs?

  7. Katharina S
    Am 13. November 2020 um 10:20

    Hallo,
    Wie lange kann man denn eine Wertminderung einfordern? Also wann ist der Anspruch auf die Auszahlung verjährt?

    Vielen Dank

  8. B Graff
    Am 10. November 2020 um 11:13

    Guten Morgen,
    wir haben vor 1 1/2 Jahren beim Händler einen Audi A3 Diesel gekauft.
    Auf ausdrückliche Nachfrage, ob dieses Fahrzeug einen Unfall hatte wurde dieses mit nein beantwortet.
    Jetzt nach einer Reparatur an der Rückleuchte wurde uns geraten das Fahrzeug beim adac zu begutachten.
    Vom adac wurde festgestellt, dass das Auto einen Heckschaden hatte.
    Habe ich jetzt noch Anspruch auf einen Schadenersatz? (habe vom Händler 2 Jahre Garantie).
    Viele Grüsse b.Graff

  9. Iller
    Am 23. Oktober 2020 um 5:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich hat im März ein VW TIGUAN II Highline Allspace Bestellt. Wir wollten aus Wolfsburg abholen im Oktober, vorherige Tag wollten wir abholen Kfz Nummer schildern ! Aber unsere Berater hat gesagt unsere Fabrikneue Auto im Werk beschädigt ! Seit über eine Woche passiert nicht .
    Was kann ich verlangen und wie geht’s weiter ?
    Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Iller

  10. Andreas
    Am 18. April 2020 um 16:52

    Hallo,
    Ich habe mir einen Wagen für 18000.- gekauft. Er ist bereits 18 Jahre alt. Im Kaufvertrag wurde unfallfrei angekreuzt. Bei der Durchsicht der Historie ist ein Gutachten dabei das ein Unfall für 3500.- vorlag.
    Das Seitenteil wurde gespachtelt und lackiert.
    Was für Möglichkeiten habe ich jetzt?
    Ich möchte eigentlich den Wagen nicht mehr zurück geben.
    Kann ich eine Wertminderung verlangen da der Sammlerwert in Zukunft verringert?
    Vielen Dank im Voraus

  11. Norbert
    Am 3. Januar 2020 um 16:56

    2018 habe ich einen 1 Jahre alten Renault Clio für 8.000€ gekauft, Erstzulassung 2016. Jetzt wurde mir auf einem Parkplatz ein Schaden zugefügt, Reparaturkoste insgesamt 5.072E. Die Versicherung zahlt mir jetzt 150€ Wertminderung. Ist das angemessen?

  12. Berni.Ai
    Am 22. Oktober 2019 um 12:03

    Bin beim Rückwärtsfahren auf ein Schild gefahren, Schaden ca. 3500€ (Stoßstange hinten Riss und Delle Heckklappe) BMW X3, 3 Jahre alt, 45000km.
    Vollkaskoversicherung, kann ich auch eine Wertminderung bei meiner Versicherung geltend machen.
    Mfg. Berni

  13. Frank
    Am 1. Oktober 2019 um 20:01

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben gestern einen Kaufvertrag für einen unfallfreien Gebrauchtwagen (07/2015) abgeschlossen. Geldfluss und Übergabe sind noch nicht erfolgt. Heute erhielten wir den Anruf, dass es wohl doch einen Unfall mit dem Wagen gegeben hatte (Wildschaden), was der Verkäufer zu dem Zeitpunkt nicht wusste. (Kühlergrill und ein Teil dahinter wurden ausgetauscht) Es soll aber nichts verzogen sein. Das Angebot des Verkäufers war nun 100,- EUR Nachlass auf den Kaufpreis (10.250,- EUR). Der Schaden ist wohl noch im ersten Jahr des Wagens passiert und durch den Verkäufer (Autohaus mit Werkstatt) durchgeführt worden. Ich denke, dass die Wertminderung durch den Unfall höher ausfallen müsste. Können Sie mir sagen, ob 100,- EUR hier wirklich realistisch sind, oder ob die Wertminderung nicht höher sein müsste?

    Vielen Dank vorab und Gruß
    Frank

  14. Sascha
    Am 22. August 2019 um 18:26

    Guten Tag.

    Ich habe mir im Juli 2019 einen Opel Insignia Bj 12/2015 gekauft. Der Wagen wurde ohne Mängel verkauft. Trotzdem bin ich bei einer Autowerkstatt auf die Bühne gefahren um es kontrollieren zu lassen.

    Und es wurden mehrere Mängel festgestellt. Auch das falsche Reifen montiert waren. Dann meinte der Händler wo ich das Auto gekauft habe, das der Vorbesitzer einen Kotflügelschaden verursacht hätte,von dem war vorher nie die Rede. Unten drunter waren Bleche verzogen und kabel angerissen. Ich gab ihm die Chance der Ausbesserung. Leider wurde nur ein Teil davon behoben, obwohl er versprach sich um die Schäden zu kümmern.

    Das Auto war 10 Tage beim Händler in der Reparatur. Und angesprochen das er den Unfallschaden verschwiegen hat, das wir uns ja dann finanziell einigen können, kam heute als Antwort, das er es gesagt hätte das das Auto ein Unfallfahrzeug ist (in der Verkaufsanzeige stand, das es in einem guten Zustand ist). Und vor Zeugen hieß es das das Auto keine Mängel hat. Und im Kaufvertrag steht es auch nicht.

    Was habe ich für Chancen?

    Mit freundlichen Grüßen
    S.

  15. cornelia
    Am 21. August 2019 um 1:17

    Mir ist ein 7,5 t rückwärts in mein Parkendes Auto gefahren, der Schaden ist erheblich und beträgt zwischen 1000 und 1300€, ich habe es Reparieren lassen, weil ich auf Grund meiner Behinderung für mich, sehr gut zu fahren ist. Das Auto Opel ist Baujahr 1999 und hat über 200000 km auf dem Tacho. Es hat fast neuer Tüv, 4 Neue Reifen und steht da wie aus dem Laden. Die Versicherung bot mir 77€ Euro Entschädigung an. Für 77€ Euro bekomme ich nichts und ich möchte mein Auto behalten. Jetzt habe ich Angst, das ich auf den kosten sitzen bleibe, durch meine Krebskrankheiten bin ich in der Erwerbsminderung. Ich bin auch auf das Auto angewiesen, es erleichtert meinen täglichen Ablauf, Einkaufen , Bank usw.

  16. m.simon
    Am 11. August 2019 um 20:45

    Hallo ich hatte mir im Februar 2019 einen 4Jahre alten BMW X5, 306PS Benziner vom Autohaus als unfallfrei gekauft. vor einen monat musste ich zur BMW Werkstatt wegen dem Motorhaubenschloss was bei hoher Geschwindigkeit nicht richtig die Motorhaube fixierte, da wurde mir mitgeteilt das keine Kulanz mehr in Frage käme, weil der Bmw in den USA einen erheblichen Unfall hatte ! Darauf hin setze ich nich mit dem Autohaus (freies) welches mir den BMW verkauft hatte in Verbindung, Sie sagten mir das der X5 Unfallfrei von einen Aotohaus (VW) angekauft wurde ! Was kann ich jetzt machen wegen Schadenersatz oder Wertminderung ? PS. ich will den BMW gern behalten nur muss ich ja jetzt angeben das er einen unfall hatte bei Wiederverkauf

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. August 2019 um 10:24

      Hallo Simon,

      wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sabine A.
    Am 9. August 2019 um 18:40

    Hallo!
    Ich hatte im Abstand von mehreren Jahren zwei unverschuldete Unfälle am selben Auto, an verschiedenen Stellen. Nach dem zweiten Unfall teilte mir die gegnerische Versicherung mit, dass diesmal ein Wertverlust nicht ausbezahlt wird, da dieser nach dem ersten Unfall schon bezahlt wurde. Ist das korrekt?
    Vielen Dank im Voraus!

  18. Janus
    Am 10. Juli 2019 um 15:08

    Wie verhält es sich im nachfolgenden Fall mit der Versicherungsleistung?
    Fahrzeug bei wir kaufen dein Auto.de (Privatanzeige) gefunden. Über wir kaufen dein Auto de wurden wir über den Zustand des Fahrzeuges informiert. Besichtigungstermin vereinbart und los ging es. Kaufpreis war 2700 EUR. Das Fahrzeug war beim Verkäufer zwischenzeitlich abgemeldet und hatte kurz vor Abmeldung einen Hagelschaden erlitten. Dieser Schaden war in den 2700 EUR nicht einkalkuliert. Schaden wurde seiner Versicherung gemeldet und wir hatten vereinbart, das Fahrzeug für den Verkaufspreis zu erwerben unter Berücksichtigung der Regulierung durch die Versicherung. Zwischenzeitlich ist das Fahrzeug in meinem Besitz.
    Gestern war die Schadensbegutachtung. Wiederbeschaffungswert bei 3200 EUR, Restwert 1000 EUR, Reparaturkosten 1800 EUR. Der Verkäufer entschied sich für Auszahlung des Nettobetrages. Wem steht diese Versicherungsleistung jetzt rechtlich zu?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  19. Uwe W.
    Am 2. Juli 2019 um 12:23

    Hallo
    Habe mir einen Golf 6 Gti gebraucht Bj.2011 gekauft mit 63000 km.
    Zur Fahrertür hat es leicht reingeregnet,als ich die Verkleidung abnahm,musste ich feststellen,dass eine neue Tür verbaut wurde.Die Historie ergab,Motorhaube lackiert,Türe erneuert und Unterholm gerichtet(Schweller).
    Fahrzeug wurde mit dem Vermerk(Nachlackierungen möglich u.es sind keine Unfallschäden bekannt)verkauft.
    Kein Gutachten da,da der Vorbesitzer bei VW arbeitet,den Schaden gerichtet hat.
    Hab den Verkäufer kontaktiert u.wir haben uns auf 500€ Wertminderung,die er mir erstattet hat,geeinigt.
    Denke das ist rechtens?!?!
    Mfg
    Uwe

  20. Tok
    Am 30. April 2019 um 9:27

    Hallo,
    Ich habe am 12.2018 eine 2017er Unfallfreies Golf7 Sportsvan als jahreswagen finanziertfür 15400€ bei einem VW händler durch umweltprämie mit 3750€ rabatt gegen alte diesel verschrottung. Bis letzte woche lief alles perfekt aber während der reifenwechsel haben wir gemerkt dass Fahrzeug nachlackiert worden ist. Danach haben wir mit meßgerät gemessen und festgestellt dass linke hintere tür bis stoßstange und bis zum dach gespachtelt und nachlackiert worden ist. Durch telefonat haben die mir gesagt das Fahrzeug unfallschaden hat aber in system nicht gespeichert ist. Ist der Fall eine Arglistige täuschung? Was kann ich dagegen machen? Bitte um ihre hilfe
    Danke

  21. B
    Am 23. April 2019 um 20:10

    Hallo,
    ich fuhr in das Auto meiner Freundin eine Beule- ihr Ex-Partner, der doch noch der Besitzer des Autos war (was ich nicht wusste) verlangt nun (mit Anwaltsdrohung), dass ich ihm die per Gutachter errechneten 1800€ Reparaturkosten für die von mir verursachte Beule pauschal gebe, zusätzlich die 500€ Gutachterkosten und bemängelt, die 400€ die ich ihm anbot auf der Grundlage des konkreten Kostenvoranschlag einer Werkstatt das ich erhalten hatte, seien eine Wertminderung seines Fahrzeuges (also lediglich das Entfernen der Beule und nicht der Austausch der gesamten Ersatzteile). Das Fahrzeug ist ein VW Multivan T5 Diesel Erstzulassung 2008. Es weist neben meiner Beule 15 weitere Schäden auf, wurde in der Vergangenheit auch schon ausgebeult und lackiert und hat den TÜV nicht erhalten. Das Auto soll nicht repariert werden sondern verkauft werden samt der Schäden.
    Handelt es sich bei der Ausbesserung von Blechschäden bei einem 11 Jahre alten Auto um eine Wertminderung?

    Vielen Dank!
    B

  22. Stephanie
    Am 2. April 2019 um 15:53

    Hallo,
    mir ist vor ein paar Wochen eine Kollegin beim Ausparken ins Auto gefahren. (BJ 2017 knapp 22000 km). Der Schaden wurde bereits repariert und alles anstandslos von ihrer Versicherung übernommen. Mein Autohaus hat das ganze an FleetKonzepte für die Abwicklung abgegeben. Werde ich automatisch noch informiert ob ein Schadensausgleich erfolgen wird oder muss ich mich selbst darum kümmern?

  23. Khan
    Am 2. März 2019 um 16:04

    Neue Frage zum gleichen Thema:
    3 Wochen altes Leasingfahrzeug, Parkplatzrempler mit Fahrerflucht. Neue Tür mit neuen Zierleisten, alles Originalteile vom OEM, keine Schweißarbeiten, kein Ausbeulen und Spachteln, keine sichtbare Veränderung. Kaufpreis 65.200 Euro, Reparaturkosten 2.500 Euro.
    Gilt die Tabelle auch für solche Situation und was kann ich eventuell tun (Gutachter etc …)?

  24. Petra
    Am 2. März 2019 um 1:10

    Vor 1 1/2 Jahren hat ein LKw meinem Fahrzeug einen Schaden zugefügt. Die fachmännische Reparatur wurde von dessen Versicherung bezahlt. Eine Wertminderung habe ich nicht bekommen. Kann ich diese noch einfordern? Zur Not mit meiner Rechtschutz Versicherung. Das Fahrzeug war zum unfallzeitpunkt 3 Jahre und 3 Monate alt.
    Gruß

  25. Gökay
    Am 24. Januar 2019 um 19:13

    Hallo,
    Ich habe mir vor 4 Monaten einen 1 Jahr alten Mercedes für 60.000€ gekauft. Eine Woche später ist mir einer hinten reingefahren und laut gutachten beträgt der Schaden 3000€. Das finde ich nicht so schlimm, aber der Wertverlust soll amgeblich nur bei 600€ liegen für einen Wagen, den ich 1 Woche zuvor für 60.000€ gekauft habe. Kann das stimmen?

  26. Birgit
    Am 4. Januar 2019 um 11:29

    Hallo,
    beim zurücksetzen eines Autos ist mein parkendes Auto hinten rechts beschädigt worden. Der Schaden beläuft sich auf Euro 1.330,00. Obwohl mich die gegnerische Versicherung erst auf die Wertminderung meines Autos aufmerksam machte, wurde diese dann doch verweigert mit der Aussage, es würde sich ausschließlich um die Erneuerung von schraubbaren Teilen handeln. Die Reparatur umfaßt den Austausch des Stossfängers, Lackierung und den Austausch von aerodynamischen Teilen/Zubehörs.
    Mein Auto war zu diesem Zeitpunkt erst 9 Monate alt / KM-Stand ca. 5000. Liegt hier eine Wertminderung des Autos vor?

    Grüße und ein frohes neues Jahr

  27. Alex
    Am 29. Dezember 2018 um 23:34

    Hallo Sarah, ich rate dir einen unabhängigen Kfz sachverständigen zu beauftragen. Die sachverständigen von der Versicherung sind nicht unabhängig weil sie Aufträge von der Versicherung bekommen. In welcher Stadt wohnst du?

  28. Sarah
    Am 25. November 2018 um 18:10

    Schönen guten tag
    Am 17.10.2018 hatte ich einen unfall der andere ist schuld er hat einen punkt bekommen usw. Am nächsten tag zur Werkstatt mit meinen wagen Reparaturkosten über 3000euro. Habe dann drauf gewartet das seine Versicherung sich meldet fehlanzeige. Ich habe dann durch kennzeichen raus bekommen welche er hat und ich habe statt er den unfall angemeldet. Da ich die reperatur selber mache möchte wollte ich die summe ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen(2600€) mir würde sie am telefon auf zu gesprochen. Tagelang nichts auf dem konto. Jede woche 2 mal angerufen jeder erzählte mir was anderes. Dann am 15.11.2018 ein brief das sie jemanden gefunden haben der 480 euro für meinen golf 4 combi von 2006 kaufen will und ich es machen soll. Ich habe erst mal da angerufen und gefragt was das soll und da ich meinen wagen behalten will. Am Telefon die dame hat so sie wüsste nicht davon und schickte von sich einen Gutachter raus der hat jetzt jemanden der den für 1100euro (24.11.2018)kaufen will und es verbindlich wäre. Was kann ich da machen?
    Ich will meinen wagen behalten aber für 1400euro die die nur noch jetzt zahlen statt 2600euro bekomme ich grade mal die ersatzteile aber lackierung nicht mehr. Neuanschaffungswert 2200euro. Ich kann ich selber noch mal ein Gutachter beauftragen auf deren kosten oder zinsen verlagen für die lange Bearbeitungdauer? Blad 6wochen
    Mfg
    Sarah

  29. Ricardo
    Am 4. November 2018 um 14:21

    Guten Tag ich wurde gestern leider Opfer eines nicht verschuldeten Unfalls da mein Auto noch ziemlich neu ist und ich es noch abbezahle ist jetzt meine Frage wie das mit der Wertminderung ist? Da es sich ja jetzt um ein Unfallwagen handelt. Wird der Wertverlust dann berechnet und abgezogen von dem Gesamtpreis des Autos also eine verkürzung der Dauer der Ratenzahlung? Lg Ricardo

  30. Oli
    Am 5. September 2018 um 16:27

    Hallo

    Wir fahren einen VW Passat Alltrack er ist Bj.2016 und ist finanziert über die VW Bank.

    Heute ist mir leider ein kleiner Unfall beim einfahren in die Garage passiert.
    Die Stoßstange und die seitlichen Schweller sowie die Leiste unter der Stoßstange sind zerkratzt. Es handelt sich nur um Kunststoff Teile.
    Er ist Vollkaosko versichert.
    Muss ich den Schaden VW mitteilen ist es ein Unfallwagen und wird mir eine Preisminderung beim zurückgeben an den Händler berechnet? Würde diese dann von der Vollkaosko übernommen werden? Muß ich den Schaden bei VW reparieren lassen?

    Grüße Oli. …

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:20

      Hallo Oli,

      wie Sie vorgehen müssen, hängt davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Sie sollten die entsprechenden Informationen in den Vertragsunterlagen finden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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