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Wertminderung des Kfz nach einem Unfall

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall?

Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode
Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.

Das Problem besteht darin, wie die Wertminderung nach einem Unfall berechnet wird.

FAQ: Wertminderung

Was bedeutet Wertminderung?

Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle des Verkaufs es für den tatsächlichen Wert verkauft zu bekommen. Es ist im Wert gemindert.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Eine Beispielrechnung sowie eine Erklärung erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Was ist mit merkantiler Minderwert gemeint?

Wenn ein Kfz einen geringeren Kaufpreis einfahren würde als ein identisches Fahrzeug, das keine Unfallschäden hat, wir von merkantilem Minderwert gesprochen.

So ist die unfallbedingte Wertminderung zu berechnen

Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.

ZulassungsjahrProzentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
10 - 30%30 - 60%60 - 90%
1. Jahr5%6%7%
2. Jahr4%5%6%
3./4. Jahr3%4%5%

Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:

  • Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
  • Reparaturkosten = 2.000 €

→ Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts

  • Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr

→ Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)

  • Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (2.000 €) = 22.000 €
  • 4% (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 € = 880 €

→ Wertminderung = 880 €.

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat.

Was ist die technische Wertminderung?

Die Wertminderung des Kfz kann auch technischer Art sein. Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, aber dennoch objektiv wahrnehmbare, nicht behebbare oder unvermeidbare Mängel zurückbleiben (Beispiel: Farblackierung der Unfallstelle ist heller als der vorhandene Lack).

Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen

Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen
Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen

Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.

Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.

Problematik der Berechnung der Wertminderung

Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.

In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.

Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Wertminderung des Kfz nach einem Unfall
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125 Kommentare

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  1. Jürgen F.
    Am 20. Juni 2018 um 12:07

    Hallo,
    meine Frau hatte einen unverschuldeten Unfall, bei dem die Reparaturkosten 3220.- € waren. Der Neuwert des 4 Wochen alten Polo waren 25400.- €
    Die Versicherung hat 650, mittlerweile 700.- € Wertminderung angeboten.
    Ist das nicht zu wenig ?
    Die Aussage der Versicherung war, dass diese 25% der netto Reparaturkosten als Wertminderung zahlen.
    Ist das nicht zu wenig ?

    Mfg
    Jürgen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:10

      Hallo Jürgen,
      wir können hierzu keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Ingo
    Am 28. Mai 2018 um 8:35

    Hallo,

    ich hatte einen unverschuldeten Unfall, mit einem bis dato unfallfreien MB SLK 350. Zeitwert 19.000 Euro, Schadenshöhe 6.400 Euro. Die Reparatur wird durchgeführt, Ersatzfahrzeug wurde gestellt. Wie berechnet sich hier die Wertminderung?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Ingo K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:00

      Hallo Ingo,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gibt es unterschiedliche Methoden, um die Wertminderung zu berechnen. Des Weiteren gilt, dass häufig nur ein Sachverständiger die genauen Werte bestimmen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Dieter L.
    Am 12. Mai 2018 um 12:09

    Hallo
    wir haben ein 6 Monate alten Ford Fiesta Neuwagen, den wir mit 22% Rabatt gekauft haben (einmaliger Rabatt auf Grund von Invalidität, ist aber nicht mehrmals anwendbar pro Jahr)
    Der Listen Neupreis beträgt 23.000EUR.
    Der Kaufpreis 18218EUR.
    Km Leistung 5500km

    Der Unfallschaden der Reparatur beträgt 1912EUR. (Somit >10% des Kaufpreise)

    Darf der reduzierte Kaufpreis angesetzt werden von der Versicherung zur Berechnung der Wertminderung oder der Neupreis des Wagens?

    Die Versicherung hat kein Gutachten gemacht und mir 350EUR Wertminderung angeboten was ich laut Berechnung zu wenig empfinde. (Reparatur auf Garagen Kostenvoranschlag, Mietwagen usw. werden erstattet von der Versicherung)

    Laut der Berechnung sollte es es sein:
    Wiederbeschaffungswert: 18218EUR & Reperaturkosten 1912EUR = 20130EUR
    4% davon wären dann : 800EUR.

    Soll ich ein eigenes Gutachten erstellen lassen? DA der Schaden ja über 750EUR ist muss die gegnerische Versicherung dies ja bezahlen oder?

    MfG
    Dieter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 10:34

      Hallo Dieter,

      ein eigenes Gutachten wäre empfehlenswert. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Wolfgang
    Am 3. Mai 2018 um 20:24

    Habe ein Gebrauchtwagen als unfallfrei gekauft, eine Woche später hat sich herausgestellt damit das Auto doch ein Unfallwagen ist. Kann ich eine Rücknahme durch den Händler verlangen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 15:24

      Hallo Wolfgang,
      hat ein Auto Mängel – das ist auch dann der Fall, wenn dieses nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat – dann muss der Verkäufer diese ausbessern. Bei einem Unfallwagen ist das in regulärer Form nicht möglich. Daher besteht in der Regel die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern oder das Auto zurückzugeben. Darüber muss der Händler aber im Vorhinein schrifltich informiert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Tobias.K
    Am 26. April 2018 um 9:17

    Hallo Team,

    vorgestern wurde mein KFZ durch einen versicherten Betriebshaftpflicht-Schaden beschädigt ( KFZ des Schädigers stand still und bei Reinigungsarbeiten fiel die Mülltonne die der Mann reinigte gegen mein Auto und fügte an der hinteren Tür 2 tiefe Dellen zu).Mein Fahrzeug ist 4 Monate alt und kostete 62000€ erhalte ich eine Wertminderung erst ab einer Reparaturhöhe von 10% des Wiederbeschaffungswert oder schon bei geringeren Reparaturkosten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:32

      Hallo Tobias K.,

      die Wertminderung kann nur durch einen Gutachter bestimmt werden.

      Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) zum Beispiel vertritt die Ansicht, dass es nicht vertretbar ist, wenn eine pauschale sogenannte Bagatellschadengrenze festgelegt wird, bei der keine Wertminderung zugesprochen wird, wenn die Reparaturkosten geringer als 10 % des Wiederbeschaffungswertes sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Edmund J.
    Am 10. April 2018 um 22:39

    Hallo,
    ich möchte wissen, ob ein Gutachter feststellen kann ob der Schaden am Auto schon vor dem Unfall dran war und wie alt der Schaden in etwa ist . Also, ob dies ein Altschaden ist von einem Vorbesitzer den jetzt der neue Besitzer nochmals beanspruchen will.
    Wie kann es sein, dass am Auto welches Aufgefahren ist ( bei ca 20 -30 KM / h ) kein Schaden ist und nicht mal das Nummernschild verbogen ist und am anderen Auto ein Schaden von 2200 € vom Gutachter Ermittelt wurde ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:19

      Hallo Edmund,

      aus der Ferne lässt sich hierzu leider keine Einschätzung treffen. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Gutachtens, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Peter
    Am 31. März 2018 um 7:03

    Guten Morgen,
    ich habe einen Sharan für 23500 Euro gekauft Bj. 12/2014. Bei der Fahrt des unfallfreien Autos in die Waschstraße hat der Besitzer des Autohauses die eine Seite des Fahrzeugs soweit verbeult, dass die beiden Türen ausgebaut, neue Türen gekauft und neu lackiert werden mussten, weil sie sich nicht mehr öffnen ließen. Beim Kaufvertrag war mir nicht bewusst, dass es sich nun um ein Unfallfahrzeug handelt, ich dachte dazu müssten tragende Teile ersetzt werden. Erst als der Kaufvertrag über den gleichen Preis geschrieben wurde, hat er es als Unfallauto ausgewiesen. Der Preis gegenüber des angepriesenen unfallfreien Sharans ist dadurch nicht beeinträchtigt worden, ist das rechtens?
    Vielen Dank für die Antwort und schöne Ostergrüße
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 11:59

      Hallo Peter,

      inwiefern eine Wertminderung vorliegen kann, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jutta
    Am 1. März 2018 um 10:28

    Hallo Team,

    gestern wurde mein Fiat Panda auf dem Gelände meines Arbeitgebers durch ein Fahrzeug des Arbeitgebers beschädigt. Der Schaden wurde gestern Nachmittag bereits begutachtet. Es ist eine neue Frontschürze, ein neuer Reifen sowie eine neue Reifenabdeckung erforderlich. Zudem soll noch die Achse vermessen werden. Das genaue Gutachten mit Höhe der Kosten etc. wird derzeit noch erstellt. Das Auto ist 2 3/4 Jahre alt und hat knappe 21.000 KM gelaufen.
    Lt. meiner Werkstatt (Fachwerkstatt für Fiat) steht mir eine Wertminderung zu. Ist das korrekt?
    Kann ich eine mögliche Wertminderung ggf. auch noch in der Steuerklärung geltend machen (da das Ganze ja auf dem Gelände meines Arbeitgebers während der Arbeitszeit passiert ist)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 16:24

      Hallo Jutta,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihnen genaue Auskunft zu Ihrem konkreten Fall geben kann. Für die steuerliche Geltendmachung konsultieren Sie am besten einen Steuerberater.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Resi
    Am 18. Januar 2018 um 20:31

    Hey,

    ich möchte mein Auto verkaufen. Es ist ein Ford Fiesta, Baujahr 2006 mit 85.000 km.
    Letztes Jahr ist mir beim Stop-and-go ein anderes Fahrzeug aufgefahren. Die Folge war, dass sich der Rahmen hinten leicht verzogen hat. Weil der Schaden nur sehr gering war, habe ich es nicht reparieren lassen. Dennoch hätte eine Reparatur fast den Preis vom Wert meines Auto gekostet (ca. 3.200 €), weil man das komplette Hinterteil des Fahrzeugs hätte austauschen müssen. Der Wert müsste doch jetzt sehr viel geringer sein. Aber ich kann das Auto doch nicht verschenken, wenn es in meinen Augen noch im Top-Zustand ist!?

    Meine Frage ist nun: Wie viel kann ich denn jetzt für das Fahrzeug verlangen?

    Ich bin dankbar um jede Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:15

      Hallo Resi,

      wie viel Sie für das Fahrzeug verlangen können, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die wir aus der Ferne nicht beurteilen können. Nähere Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugbewertung/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. K.T.G.
    Am 15. November 2017 um 17:39

    Hallo Redaktion von bussgeldkatalog.de
    Mir wurde ein VW Polo GT Bluemotion EZ 2015 mit ca 50.000 km für 16.500 EUR von einem VW Vertragshändler angeboten. Eine Probefahrt war möglich und verlief eher unauffällig. Lediglich die Motorhaube ließ sich schlecht öffnen. Den Verkäufer darauf angesprochen räumte schließlich ein, dass das Fahrzeug einen reparierten Unfallschaden (Front) hat. Das Fahrzeug sei jedoch fachgerecht durch die eigene Werkstatt repariert worden.
    Frage: Sollte für den Schaden nicht ein Gutachten vorliegen? Oder eine detaillierte Abrechnung mit der Versicherung? Darf ich vor Kauf Einsicht in solche Dokumente verlangen? (Habe ich natürlich verlangt. Umgehend bitte..)
    24 Stunden später. Nur mal angenommen, also rein hypothetisch, die Welt sei ein Dorf, einer der lieben Nachbarn aus dem Dorf arbeitete in diesem Betrieb, spräche laut im Schlaf und jemand hörte ihn dabei zufällig sagen, dass die Reparaturkosten in vorliegendem Fall einen Wert von 10.000 EUR leicht überschritten haben würden. Das entspräche ca. 60% vom aktuellen Marktpreis (€ 16.500) und ca. 40% vom Neupreis (€ 24.500). Hoffentlich nur ein böser Traum..
    Frage: halten sie aus professioneller Erfahrung heraus – nur rein technisch gesehen – eine Reparatur dieses Ausmaßes bei einem Frontschaden für eher unbedenklich?
    Mit freundlichen Grüßen K.T.G.
    PS: um dem Nachbarn nicht zu schaden und den Frieden der dörflichen Gemeinschaft nicht zu stören, möchte ich die Red. bitten, von der öffentlichen Nennung meines Namens Abstand zu nehmen. Vielen Dank.

    • Edmund J.
      Am 10. April 2018 um 22:45

      Am besten nicht Kaufen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 10:29

      Hallo,

      für professionelle Einschätzungen solcher technischen Sachverhalte wenden Sie sich bitte im Einzelfall an einen professionellen Gutachter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Christian
    Am 14. November 2017 um 22:20

    Guten Tag,

    an meinem geparkten Fahrzeug mit einem Zeitwert von ca. 7 T€ ist ein Schaden entstanden von ca. 2 T€. Der Schaden trat ein im vierten Jahr nach der EZ (genau genommen am letzten Tag des vierten Jahres). Der Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt wurde erstellt im fünften Jahr nach EZ. Der Kostenvoranschlag durch die Fachwerkstatt war für mich kostenfrei, die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters (der ggfs. auch Wertminderung und Nutzungsausfall berücksichtigen würde), würde für mich dahingehend keinen Nachteil mit sich bringen.

    Was ist für die Zahlung einer Wertminderung maßgebend? Nach Ihren Ausführungen ist die Frage viertes oder fünftes Jahr maßgeblich? Lohnt sich ein unabhängiges Gutachten, habe ich Anspruch darauf?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung und freundliche Grüße
    CK

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 13:04

      Hallo Christian,

      eins vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, Rechtsberatungen oder Einschätzungen zu geben.

      Da wir nicht alle Umstände kennen, können wir hier keine genauen Aussagen machen. Wie im Text erwähnt, gibt es keine allgemein gültige Rechnung für eine Wertminderung. Sie können sich an den Tabellen von Halbgewachs/Berger, dem Hamburger Modell oder an Ruhkopf/Sahm orientieren. Ob ein Anspruch besteht, hängt zudem von der beteiligten Versicherung ab.

      Wenn Sie eine umfassende Einschätzung benötigen, setzten Sie sich bitte mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Stephan W
    Am 30. Oktober 2017 um 17:18

    Uns ist jemand in unseren Skoda Octavia gefahren.Auto ist 10 Monate alt,Neupreis 23000 Euro.
    Rep.Kosten ca.2800 Euro.Versicherung zahlt Rep.Kosten.Soweit alles Ok.
    Als Wertminderung werden 300 Euro überwiesen.Ich halte das nach dem Wertminderungsberechner für viel zuwenig.
    Liege ich damit falsch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 12:14

      Hallo Stephan W,

      dies können wir leider nicht beurteilen, da wir die Art des Schadens und die genauen Umstände nicht kennen. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich noch einmal mit der Versicherung auseinander setzen oder einen Gutachter konsultieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Dr. A. Fischer
    Am 9. Oktober 2017 um 10:43

    Hallo,

    im Beispiel zur Wertmitterung schreiben Sie:

    “Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:

    Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
    Reparaturkosten = 1.000 €

    → Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts”

    Nach meiner Berechnung betragen die Reparaturkosten hier nicht 10 %, sondern nur 5 % des Wiederbeschaffungswertes.

    Bitte prüfen.

    MfG

    Dr. Fischer aus München

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:10

      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Berechnung entsprechend angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Chris
    Am 11. August 2017 um 3:15

    Wir hatten unseren Neuwagen keine 2 Wochen (erst 250 km), als uns ein Wagen in die Seite hinein fuhr.
    Und traf dabei keine Schuld. Der Wagen ist nun repariert (2 neue Türen und neuer Korflügel vorne). 7.000 Euro Schaden.
    Nun ist alles repariert, aber es gibt gut sichtbare Unterschiede zw. alten und neuen Bauteilen. Wir stehen hier die Chancen auf Wertminderung? Wir kalkulieren das wir ev. genug heraus bekommen, um unser Fahrzeug zu verkaufen und mit der Wertminderung einen gleichen Neuwagen zu kaufen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 14:55

      Hallo Chris,

      wir dürfen leider keine Beratung in individuellen Fällen geben, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine konkrete Auskunft geben dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Elke
    Am 21. Juli 2017 um 17:48

    Hallo,
    ich habe vor ca. 3 Monaten einen 10 Monate alten Opel Mokka bei einem Händler gekauft, nachdem ich den Wagen im Internet gesehen habe. Der Händler befindet sich ca.200 km von meinem Wohnort entfernt. Der Opel ist ein Reimport- Fahrzeug aus Spanien.
    Im Kaufvertrag steht, dass Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung möglicherweise durchgeführt wurden. Ich war der Meinung, das bezieht sich auf Steinschläge und kleine Lackschäden an den Seitentüren.
    Jetzt ist mir aufgefallen, dass an der Kunststoffstoßstange schwarzer Lack abblättert. Dieses grobe Kunststoffteil wird laut meiner hiesigen Opelwerkstatt gar nicht lackiert. Und es ist klar, dass sich durch Hitze und Nässe die Farbe schnell wieder ablöst.
    Ich bin entsetzt. Der Händler hat uns auch nicht darauf hingewiesen.
    Kann diese Nachbesserung wirklich unter ” Nachlackierung im Rahmender Aufbereitung” fallen??
    LG
    Elke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:24

      Hallo Elke,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Zur Einschätzung individueller Fälle empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Edgars
    Am 7. Juni 2017 um 12:22

    Hallo,

    habe nur kurze Frage – ist es so, dass man nur einmal die Wertminderung kriegen kann?
    Das Auto ist immer noch geleast, nach dem Unfall habe schon 300 euro von der Versicherung bekommen (als Wertminderung) …. aber, wenn noch was passiert und die Wertminderung soll zum Beispiel 1000 euro sein, dann kriege ich es nicht, weil einmal das Geld schon gekommen habe?

    Lg,
    Edgars

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 8:37

      Hallo Edgars,

      wenn die Schäden nahezu identisch sind (z. B. zweimal der Frontbereich) schließt dies eine erneute Wertminderung aus. Bei verschiedenen Schäden wäre dies gesondert zu prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. J.F.
    Am 29. Mai 2017 um 22:03

    Hallo,

    am Wochenende hat einer meine Fahrbahnseite gekreuzt und hat mir den Spiegel, die Fahrerscheibe und den Lack beschädigt! Das Auto ist Baujahr 2010 und hat ca 180.000 km auf den Tacho! Der Schaden wird auf ca +- 1500€ geschätzt! Ein Gutachter ist involviert!

    Kann man trotz der “Grenze” der Wertminderung” eine Wertminderung beantragen?

    Und muss ein Leihwagen immer den gleichen Antrieb (Diesel, Benzin, Gas) haben wie zuvor das eigene Auto? Und sollte das nicht der Fall sein, kann man dann die Benzinkosten anteilig beim unfallverursacher ebenfalls in Rechnung stellen?

    Da wir als Leihwagen einen Benziner bekommen haben und nun doppelt soviele Spritkosten haben, als zuvor!

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:59

      Hallo,

      es steht zu erwarten, dass Ihr Antrag auf Wertminderung abgelehnt wird. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen hier eine genaue Einschätzung geben. Ihnen steht als Leihwagen ein vergleichbares Fahrzeug zu – dies gilt ebenfalls für die Kosten, die das Kfz verursacht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Rene
    Am 3. Mai 2017 um 11:37

    Hallo,

    Wir haben bei einem Neuwagen einen Schaden links hinten Seitenwand (ca. 8.000 Euro), nun ist die Reparaturwerkstatt draufgekommen, dass das Fahrzeug (Vermutlich schon im Werk) an dieser Stelle repariert wurde.
    Das Fahrzeug hat eine Alukarosserie und die Seitenwand wurde geklebt und Genietet.

    Wir haben das Fahrzeug ohne Hinweis seitens des Herstellers auf eine Reparatur Fabrikneu gekauft.
    Da solche Vertuschungen in der Branche durchaus üblich sind und nur die wenigsten draufkommen, möchte ich wissen welche Wertminderung ich zu erwarten habe.

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 9:17

      Hallo Rene,

      dazu können wir leider keine verlässliche Aussage machen. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen geeigneten Gutachter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Markus
    Am 28. März 2017 um 14:48

    Mein Ford Kuga ist 2,5 Jahre alt. Ich habe ihn als Jahreswagen für 21000,- gekauft. Jetzt ist mir wer reingefahren.
    Schaden 7.300 Euro (Türe, Kotflügel, Lenkung, Spurstange müssen erneuert werden.)
    Was kann ich an Wertminderung von der gegnerischen Versicherung verlangen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:46

      Hallo Markus,

      in diesem Text finden Sie eine Berechnungsmethode und auch ein Beispiel, wie Sie die Wertminderung ermitteln können. An dieser können Sie in Ihrem Fall orientieren. Letztendlich ist aber das Gutachten des Sachverständigen entscheidend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Susanne
    Am 1. Januar 2017 um 19:50

    Hallo, wir haben uns vor 6 Wochen einen Neuwagen gekauft (37.000 €) .
    Vor zwei Wochen ist uns ein Traktor beim rückwärts fahren in die Seite gefahren.
    Der uns reingefahren ist, ist selber Kfz Mechaniker er meinte das kostet zwischen 6000-7000€ . Zwei Türen werden ausgetauscht hinten was ausgebäult und verzinkt und die komplette Seite neu lackiert.
    Bekommt man auch eine Entschädigung wegen Wertverlust ? Mit wie viel kann man da rechnen ?
    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 9:38

      Hallo Susanne,

      in der Regel bedeutet ein Unfall eine Wertminderung für ein Fahrzeug, wie hoch diese ausfällt, hängt vom Schaden ab. Ob eine Entschädigung möglich ist, muss üblicherweise je nach Einzelfall beurteilt werden, sodass wir hierzu keine Aussagen treffen können. Sie sollten sich diesbezüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Volker Z.
    Am 22. Dezember 2016 um 15:55

    Hallo, ich bin seit ca. 6 Mon. Besitzer eines VW-Transporter Bauj. 2012 mit 11900km. Bei einem Räder wechsel von Sommer auf Winter, hatte wohl ein Praktikant mein Fahrzeug in den Händen. Dieser hat die Hebebühne hinten an den Schwellern angesetzt und beidseitig so eingedrückt, das sich die Seitenteile weit nach außen gebogen haben. Schaden laut VAG 4800€. Geht die Feststellung des Wertverlustes nur über einen Gutachter und wo muss ich den Anspruch geltend machen. Wird die gegnerische Versicherung dieses Übernehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 11:09

      Hallo Volker Z.,

      in diesem Fall sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um die Vorgehensweise bezüglich der Feststellung und eines Gutachters abzuklären. Da wir keine Rechtsberatung anbieten können, ist es uns nicht möglich, hierzu eine Aussage zu treffen. Eventuelle ist hier auch der Rat eines Anwalts empfehlenswert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Rauschi
    Am 3. Dezember 2016 um 18:20

    Mein Audi stand bei meiner Fachwerkstatt ( Audi ) auf dem Hof, da würde mir ein schan zugefügt (Linker Kortflügel ) würde neu ersetzt. Ist das eine Wertminderung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 10:45

      Hallo Rauschi,

      Schäden an Fahrzeugen bewirken in der Regel eine Wertminderung. Das Fahrzeug befindet sich nach dem Schaden nicht mehr im Originalzustand. Fragen diesbezüglich sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Michsem
    Am 5. November 2016 um 18:47

    Guten Tag,
    Und zwar hatte ich vor 1 Monat ein Unfall. Schaden betrug 5.600 € welcher von meiner Versicherung gezahlt wurde. Mein Fahrzeug ist allerdings Baujahr 2010 und somit schon 6 jahre alt , er hat allerdings nur 69.000 km gelaufen. Steht mir trotzdem ein Schadensersatz zu oder nicht ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 11:13

      Hallo Michsem,

      diesen Sachverhalt sollten Sie mit einem Abwalt und der Versicherung klären. Wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher keine Aussagen zu Ihrem konkreten Fall machen. Ein Anwalt kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Saka
    Am 19. Oktober 2016 um 10:33

    Hallo,

    habe oben gelesen das ich bei Verkauf eines Unfallfahrzeuges die Reparaturrechnungen mitgeben muss.
    Wie ist das wenn ich gar keine Rechnungen habe. Der Vorbesitzer hat es selber repariert.
    was muss ich beim verkauf beachten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Oktober 2016 um 9:41

      Hallo Saka,

      wenn es keine Rechnung gibt, können Sie diese natürlich nicht mitgeben. Sie sollten aber dennoch offen mit dieser Reparatur umgehen. Am besten halten Sie schriftlich fest, dass es einen bestimmten Schaden gab, welcher in Eigenregie vom Vorbesitzer repariert worden ist. Die Kenntnisnahme durch den Käufer sollten Sie sich quittieren lassen. Ein Verschweigen ihrerseits könnte als arglistige Täuschung interpretiert werden, was Schadensersatzansprüche rechtfertigen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Nanina
    Am 26. September 2016 um 23:04

    Wie läuft das in der Regel? Kümmert sich die Werkstatt da mit drum oder muss ich mich an die Versicherung wenden, mit Anwalt? Schriftlich? Ich bin da etwas unwissend und würde gerne wissen wie ich da vorgehen sollte. Vielen lieben Dank schon einmal für die vorherige Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 8:39

      Hallo Nanina,

      generell ist es wichtig, dass Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Diese führt die Absprache mit der Versicherung der Gegenseite. Am besten kontaktieren Sie diese telefonisch und fragen nach den folgenden Schritten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Nanina S.
    Am 22. September 2016 um 17:51

    Hallo, mir ist vor ca. 8 Wochen jemand in die Beifahrerseite gefahren, bin dann mit den versicherungsdaten des verursachers zu meinem Autohaus gefahren und haben den Schaden aufnehmen lassen, der Schaden beträgt 2500 Euro. Der Wagen ist seit dieser Woche in der Werkstatt und dich habe einen Leihwagen. Alles okay soweit. Kann ich denn jetzt auch noch eine Wertminderung geltend machen? Achso der Wagen ist keine 5 Jahre alt, hat noch Garantie und ist keine 45.000km gefahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. September 2016 um 8:56

      Hallo Nanina,
      in diesem Fall sollte eine Wertminderung möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Sabine
    Am 17. August 2016 um 18:58

    Ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Mein parkendes Fahrzeug wurde seitlich, rechts hinten beschädigt. Der Reparaturwert ohne MWST beträgt 3.300,- €. Der Wiederbeschaffungswert meines 3 Jahre alten Fahrzeugs mit 30.000 km wird vom Gutachter mit 9.100,- € bewertet. Die Wertminderung wurde allerdings nur mit 250,- € bewertet. Dies erscheint mir nach den oben beschriebenen Rechnungsmodellen zu wenig oder ? Rechnet sich dies auf den Nettowert der Reparatur oder auf den Bruttowert inkl. Mwst. ? Habe ich das Recht den Gutachter um eine neue Einschätzung der Wertminderung zu bitten ?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 8:46

      Hallo Sabine,

      einen weiteren Gutachter müssten Sie gegebenenfalls selbst finanzieren. Diesbezüglich sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden, damit diese eine Absprache mit der Gegenseite treffen kann und dies regelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Alberto
    Am 15. Juli 2016 um 15:10

    Hallo,

    ich habe ein unverschuldeter Unfall letztens gehabt, jemand ist vom Hinten auf uns gestoßen. Alles ist klar, seine Versicherung weiss bescheid und der Schaden würde im Autohaus begutachtet.

    Jetzt haben wir ein neues Auto gekauft und wollten unseres in Zahlung geben. Der Prozess bzw. die ganze sache mit dem gegnerisch Versicherung ist noch am laufen. Kann ich das Auto trotzdem in Zahlung geben bzw. verkaufen? Habe ich weiterhin noch der Recht auf entschädigung.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2016 um 9:25

      Hallo Alberto,

      Sie können das Auto nur zum ermittelten Restwert verkaufen, welcher von einem Gutachter bestimmt wird. In jedem Fall sollten Sie Ihren Versicherungsanbieter kontaktieren, um mit diesem die Sache abzusprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Wolfgang
    Am 13. Juli 2016 um 9:34

    Hallo,
    ich habe ein Vorführfahrzeug (3 Monate alt) gekauft. Verträge alle unterschrieben. “Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung möglich..” steht im Vertrag. Jetzt meldet der Verkäufer einen leichten Auffahrschaden. Ohne Auffüllen / Spachteln lässt sich der Schaden nicht beheben. Der Verkäufer stellt es so dar, dass ich im Rahmen der Aufbereitung das eh akzeptieren müsste, sie aber aus Kulanz einen neuen Stossfänger montieren würden. Nach meinem Verständnis ist dann aber das Fahrzeug nicht mehr unfallfrei.
    Frage 1: Kann ich eine Kaufpreisminderung nachträglich fordern
    Frage 2: Kann ich ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juli 2016 um 8:34

      Hallo Wolfgang,

      vermutlich wird es eher schwierig vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Kaufpreisminderung wäre wahrscheinlicher. diesbezüglich sollten Sie allerdings eine genau Absprache mit dem Verkäufer halten und den Vertrag prüfen. Wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht unfallfrei ist, können Sie dies von einem Gutachter überprüfen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Christian K.
    Am 13. Juni 2016 um 18:33

    Hallo,
    ich habe das gleiche Problem wie Manuela F..
    Trotz mehrmaligen nachfragen beim Autoverkäufer wurde mir die Unfallfreiheit des Fahrzeuges zugesichert( Fahrzeug ist dort repariert worden).
    Schadenshöhe ca.4500-5000€ . Kann ich einen Ausgleich verlangen (möchte Auto behalten ) ,und wie hoch sollte der mindestens
    sein?
    Danke
    MfG Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 8:55

      Hallo Christian,

      auch hier gilt, Sie haben das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Wertminderung zu verlangen. Wie hoch diese sein kann, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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