Menü

Kutschunfall: Ursachen und Haftung beim Unfall mit Kutsche

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Reit- und Fahrsport – auch auf öffentlichen Straßen erlaubt

Ein Kutschunfall kann dramatische Folgen haben - das Gefährt sollte daher regelmäßig kontrolliert werden.
Ein Kutschunfall kann dramatische Folgen haben – das Gefährt sollte daher regelmäßig kontrolliert werden.

Pferde und Pferdesport haben in Europa eine lange Tradition. Als Transportmittel wurde das Pferd weitgehend abgelöst, als Begleiter beim Sport und in der Freizeit erfreut es sich ungebrochener Beliebtheit. Fast vier Millionen Menschen bezeichnen sich in Deutschland als Reiter, etwa ein Viertel davon haben mindestens ein eigenes Pferd.

Die meisten Reiter sind Freizeitreiter, deren Hobby der Reitsport ist. Trotzdem liegt die Deutsche Reiterliche Vereinigung mit rund 687.000 Mitgliedern im Jahr 2017 auf Platz 8 des Deutschen Olympischen Sportbundes, und ist damit die weltweit größte Pferdesportvereinigung.

Einige Pferdebegeisterte ziehen jedoch das Fahren dem Reiten vor. Sei es mit dem Sulky, dem Planwagen oder der klassischen Kutsche – wer beim Kutschfahren öffentliche Straßen nutzt, unterliegt auch der Straßenverkehrsordnung (StVO). Grundsätzlich müssen Kutschfahrer entsprechende Eignung und Fähigkeiten zum Lenken einer Kutsche mitbringen. Ein Kutschunfall kann aber viele Ursachen haben. Welche sind das?

FAQ: Unfall mit einer Kutsche

Wer haftet beim Kutschunfall?

Ist der Schaden durch die Tiere entstanden, muss meist der Tierhalter für diesen aufkommen.

Greift die Haftpflichtversicherung?

Für Tierhalter empfiehlt sich unter Umständen eine spezielle Haftpflichtversicherung, die in solchen Fällen einspringen kann.

Was sollten Autofahrer bei Kutschen beachten?

Autofahrer sollten zu Pferden einen großen Sicherheitsabstand halten, nicht zu dicht auffahren und Lärm vermeiden. Weitere Tipps auch für Kutschafahrer lesen Sie hier nach.

Pferde im Straßenverkehr überholen:

Verhalten bei Pferde im Straßenverkehr

Unfall mit Pferdekutsche: Prävention

Reitsport allgemein birgt ein hohes Verletzungsrisiko. Pferde sind nicht nur große und starke Wesen, sondern auch Fluchttiere. Immer wieder kommt es vor, dass ein durchgehendes Pferd sich und andere bei einem Verkehrsunfall verletzt. Im Straßenverkehr und mit Kutsche erhöht sich dieses Risiko noch einmal.

Um einen Kutschunfall zu vermeiden, sollten Kutschfahrer daher einige Regeln beachten:

  • den Kutschenführerschein bzw. das Fahrabzeichen machen
  • die Kutsche regelmäßig überprüfen lassen (FN-Wagenpass)
  • Geschirr/Zaumzeug pflegen und Schäden sofort beseitigen
  • nur straßenfeste, ausgebildete Zugtiere einsetzen
  • vorausschauend fahren, stark befahrene Straßen meiden
  • nur mit Beifahrer ausfahren
  • Kutsche mit angeschirrten Pferden nicht unbeaufsichtigt lassen (z. B. bei Pausen)
Ein Unfall mit Kutsche, Reitern oder Pferden kann durch umsichtiges Verhalten verhindert werden.
Ein Unfall mit Kutsche, Reitern oder Pferden kann durch umsichtiges Verhalten verhindert werden.

Aber auch Autofahrer können dazu beitragen, dass es gar nicht zu einem Kutschunfall kommt, wenn ihnen ein Gespann entgegenkommt oder sie ein solches überholen wollen:

  • Geschwindigkeit stark drosseln
  • kein (Licht-)Hupen, kein dichtes Auffahren, Lärm vermeiden
  • auf Handzeichen des Kutschers achten
  • möglichst großen seitlichen Sicherheitsabstand einhalten (mind. zwei Meter)
  • kein dichtes Einscheren nach dem Überholvorgang

Insbesondere zu dichtes Auffahren oder Überholen, hohe Geschwindigkeit und Hupen führen dazu, dass sich auch gut ausgebildete Pferde erschrecken und durchgehen, sodass ein Kutschunfall kaum noch zu vermeiden ist. Esel hingegen bleiben oft ruckartig stehen, wenn sie sich erschrecken. Gegenseitige Rücksichtnahme ist – wie häufig im Straßenverkehr – der Schlüssel zu einem sicheren Miteinander.

Unfall mit Kutsche: Haftung und Versicherung

Ob Unfall mit Kutsche oder anderen Tieren im Straßenverkehr - die Tierhalterhaftung ist umfangreich.
Ob Unfall mit Kutsche oder anderen Tieren im Straßenverkehr – die Tierhalterhaftung ist umfangreich.

In der Regel kommt es nur selten zu einem Pferdekutschenunfall. Im Fall der Fälle sind jedoch die verursachten Schäden häufig gravierend – an Mensch wie Tier und Material. In § 833 bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass Tierhalter (i. e. der Eigentümer) normalerweise die Haftung für Schäden, die durch das Tier z. B. bei einem Kutschunfall entstehen, tragen:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn […] der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Insbesondere bei Pferden und anderen Kutschtieren ist es daher von unbedingter Notwendigkeit, eine gute Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die finanziellen Folgen nach einem Kutschunfall trägt.

Ausschlaggebend für die Tierhalterhaftung ist lediglich, dass es sich um ein typisch tierisches Verhalten handelt; sie ist nicht abhängig vom Verschulden des Halters.

Gehen die Pferde beispielsweise durch, weil ein Fahrzeug sich von hinten schnell nähert, und verursachen einen Kutschunfall mit einem entgegenkommenden Auto, so haftet in aller Regel der Tierhalter für entsprechende Schäden, sofern kein Mitverschulden anderer angenommen werden kann. Daher sollten Kutschfahrten nur unternommen werden, wenn eine Pferde-Haftpflichtversicherung (ggf. inkl. Fremdreiterrisiko) solche Fahrten miteinschließt.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Kutschunfall: Ursachen und Haftung beim Unfall mit Kutsche
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

7 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Christopher
    Am 1. Oktober 2023 um 20:31

    Was gibt es für gesetzliche Vorgaben um gewerbliche Kutschenfahrten anzubieten?

    • Tammy
      Am 7. Oktober 2023 um 18:20

      Du benötigst den Pferdeführerschein Umgang oder das Reitabzeichen 6 und 7 und musst im Besitz vom Kutschführerschein B sein.

  2. Michael S
    Am 5. August 2021 um 15:07

    Erlischt die Betriebserlaubnis wenn ein Kutscher ohne Deichsel die Fahrt aufnimmt.

  3. Manuela P.
    Am 3. August 2021 um 19:57

    Wer haftet, wenn die Pferde bei einem Unfall nicht schuld waren, sondern der Fahrer der Kutsche, weil er nicht richtig eingespannt hat?

  4. Stefan R
    Am 2. Juli 2021 um 12:50

    Ist es noch aktuell, und wie lange(evtl.) noch ist der B Schein nicht gesetzlich Pflicht?
    Gruß Stefan

  5. Nadine K.
    Am 1. Juni 2019 um 13:37

    Hallo,
    Wo in der Straßenverkehrsordnung steht denn, dass der Kutschenführerschein Pflicht ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2019 um 9:24

      Hallo Nadine,

      es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für einen Kutschenführerschein. Bei der entsprechenden Textstelle in unserem Ratgeber handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, um Kutschenunfällen vorzubeugen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.