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Hupen im Straßenverkehr: Welche Vorgabe gelten für Schallzeichen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist Hupen erlaubt?

Wann darf man hupen? Laut StVO ist dies innerorts nur zulässig, wenn eine Gefährdung vorliegt.
Wann darf man hupen? Laut StVO ist dies innerorts nur zulässig, wenn eine Gefährdung vorliegt.

Nur wenig regt die deutschen Autofahrer so auf, wie die vermeintliche Unfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer. Um dem Ärger Ausdruck zu verleihen, wird hinter dem Steuer daher oft lauthals geschimpft sowie geklagt, wild gestikuliert und gerne auch mal beherzt auf die Hupe gedrückt.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird „Hupen“ allerdings nicht erwähnt, denn offiziell handelt es sich dabei um ein Schallzeichen. Diese sollen gefährdete Verkehrsteilnehmer auf ein herannahendes Fahrzeugs aufmerksam machen.

Doch wann darf ich hupen? Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts bzw. außerorts benutzt werden? Und wann müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Hupen

Wann ist Hupen im Straßenverkehr erlaubt?

Die StVO schreibt vor, dass die Hupe nur eingesetzt werden darf, um auf eine Gefahr hinzuweisen oder bei einem Überholmanöver außerorts.

Drohen für die missbräuchliche Nutzung der Hupe Sanktionen?

Ja, der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro vor. Liegt außerdem eine Belästigung vor, kann dieser Betrag auf 10 Euro ansteigen.

Kann die Verwendung der Hupe auch als Nöti‌gung gewertet werden?

In Einzelfällen kann der Einsatz der Hupe eine Nötigung darstellen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Hupen

TatbestandVerwarnungs­geld
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.5 €
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere.10 €

Keine Lust zu lesen? Hupe & Lichthupe im Video erklärt

Video zum Hupen im Straßenverkehr
Dieses Video erklärt Ihnen den richtigen Einsatz von Hupe und Lichthupe.

Hupen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften: Was gilt?

Jedes Kfz muss in Deutschland über eine Hupe verfügen. Dies ergibt sich aus § 55 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dabei muss der Klang des Schallzeichens dazu geeignet sein, um gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Fahrzeugs aufmerksam zu machen, ohne dass dabei die Gefahr besteht, diesen zu erschrecken oder andere zu belästigen.

Dies soll durch verschiedene Vorgaben zum Klang der Hupen gewährleistet werden. So darf deren Lautstärke bei einer Messung in 7 m Entfernung nicht den Grenzwert von 105 dB(A) übersteigen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber auch konkrete Regeln zur Verwendung der Hupe vor.

So darf die Hupe laut StVO nur in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen. In § 16 Abs. 1 StVO heißt es dazu:

Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder
  2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Demnach ist das Hupen innerorts grundsätzlich verboten, außer es liegt eine Gefährdung vor. Mögliche Gründe für den Einsatz des Warnzeichens könnten zum Beispiel eine genommene Vorfahrt oder sonstige Verkehrsverstöße, die einen Unfall nach sich ziehen, sein.

Darüber hinaus ist das Hupen außerorts beim Überholen zulässig. Das Schallsignal kann dabei eingesetzt werden, um dem vorausfahrenden Fahrer die Überholabsicht anzuzeigen. Verpflichtend ist dieses Vorgehen in Deutschland aber nicht und im Alltag findet es auch kaum Anwendung.

Übrigens! Wenn ein Autofahrer vor Ihnen an der Ampel den Wechsel auf Grün verpennt, dürfen Sie grundsätzlich nicht hupen. Denn hierbei handelt es sich höchstens um eine kurze Verzögerung, eine Gefährdung liegt jedoch nicht vor.

Weitere Ratgeber zur Hupe

Unerlaubtes Hupen: Welche Strafe wird fällig?

Hupen verboten: Bei Hochzeiten und Fußballsiegen ist die Polizei oft nachsichtig.
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Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften hält und von der Polizei zum Beispiel beim ungerechtfertigten Hupen in geschlossenen Ortschaften erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld von 5 Euro vor bzw. 10 Euro, wenn durch das Hupen jemand belästigt wurde.

Nicht selten erwägen die Geschädigten darüber hinaus eine Anzeige wegen Hupen bzw. Nötigung durch den widerrechtlichen Einsatz der Schallzeichen. Erfolgsversprechend ist ein solches Vorgehen allerdings nur in Einzelfällen. So entschied das OLG Düsseldorf am 18.03.1996 (Az. 5 Ss 383/95), dass eine Nötigung im Straßenverkehr nur dann vorliegt, wenn der Verkehrsteilnehmer versucht, eine Gefahrenlage herbeizuführen, welche die andere Partei in unüberwindbare Furcht versetzt.

Grundsätzlich ist innerorts das Hupen ohne Grund untersagt. Allerdings gibt es immer wieder Anlässe, bei denen die Polizei ein Auge zudrückt. Möglich ist dies zum Beispiel wenn eine Hochzeit oder eine gewonnene Weltmeisterschaft mit einem Hupkonzert gefeiert wird. Allerdings sollten es die Autofahrer hierbei nicht übertreiben, sonst können doch noch Sanktionen drohen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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25 Kommentare

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  1. Franz
    Am 28. Oktober 2023 um 8:00

    Jeden Tag, fährt einer, um 7.20 uhr an unserem Haus vorbei und hupt 2x stark laut. Das geht jetzt seit 3 Jahren so. Der Autofahrer macht das, um mich zu nötigen, es ist ein Politiker von den Grünen, er hat was gegen mich, weil ich ihn nicht gewählt habe. Unser Schlafzimmer liegt auf der Straßenseite. Durch das Hupen sind aber auch alle anderen Nachbarn betroffen da es auch Samstag und Sonntag ist. Was kann man dagegen tun?

  2. Richard
    Am 28. August 2023 um 18:54

    Unsere Nachbarn nerven total.Jedesmal, wenn einer von denen kommt hupen die drei oder viermal hintereinander, um zu signalisieren….ich bin da.Es gibt solche Nervtöter!!!! Und diese menschen halten sich für so wichtig….

  3. Annette
    Am 30. Oktober 2022 um 9:11

    Was nicht zu verstehen ist: innerhalb geschlossener Orte ist das grundlose Hupen verboten, aber Schließanlagen mit Hupe an Autos sind genehmigt, auch wenn jemand in der Nacht nach Hause kommt. Dieses müsste auch verboten werden

  4. Selin
    Am 11. Oktober 2022 um 19:09

    Weltmeisterschaft geht noch.
    Aber Hochzeit Huperei NEİN das sollte wirklich verboten werden.
    Ob Unter der Woche oder am Wochenende hat niemand das Recht andere der art zur Beleastigen. Schön das sie heiraten aber wieso Andere mit Huperei beleastigen?
    Bei uns auf der Strasse geht das drei viermal die Woche so zu ist wirklich unertreaglich.
    Das muss unterbunden werden hohe Geldstrafen wirken vielleicht.

  5. Patrick
    Am 8. Oktober 2022 um 12:47

    Ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen, aber bevor man den Bußgeldkatalog an irgendetwas anpassen kann, sollte zuerst einigen Polizisten der Umgang mit dem Bußgeldkatalog beigebracht werden.
    Begründung:
    In meiner Stadt (name wird bewusst nicht genannt um Straftatentouristen fern zu halten) scheint den Beamten der Umgang mit dem Bußgeldkatalog ein Fremdwort zu sein. Denn wenn man nicht AKTIV anzeigt, wird der Bußgeldkatalog hier nur als Wackelfußunterlage verwendet.
    Selbst wenn die Beamten zu einem Einsatz, egal welchen Vergehens, zu einem Perfektem Zeitpunkt eintreffen und mit eigenen Augen und Ohren, die Ruhestörung (von teils bis zu 100 dB um 3Uhr Nachts!) den Vandalismusschaden, den Drogenkonsum oder sogar die Betrunkene Autofahrt (hierzu gleich mehr) sehen und hören, wird NICHTS!!! aber absolut GARNICHTS!!! Unternommen. Es wird lediglich der Zeigefinger erhoben, leicht damit gewinkt und gesagt “oh duzi duzi du, bitte nicht nochmal machen ja? Ok danke”

    Der Betrunkene Autofahrer hat den Vogel bei mir abgeschossen. Atemalkohol wurde mit 0,9 gemessen. Jedoch wurde der Betrunke NICHT VON DEM WEITERFAHREN ABGEHALTEN!!!

    Wie man unschwer erkennen kann sollten vor anpassungen, die Beamten mit dem Bußgeldkatalog überhaupt vertraut gemacht werden.

  6. Maria
    Am 18. September 2022 um 21:52

    In unserer Nachbarschaft wohnt jemand, der jeden Tag hupt. Wenn er nach Hause kommt, wird kurz gehupt, wenn er wegfährt, wird kurz gehupt. Wenn er will, dass jemand rauskommt, weil er was ins Auto laden will, wird gehupt. Wenn er auf jemanden wartet, wird gehupt. Immer kurz, aber manchmal abends nach 23 Uhr gerne schonmal 8 x oder öfter. Auch mitten in der Nacht hupt er, damit ihm jemand die Tür aufmacht. Jeden Tag wird kurz gehupt, einmal, zweimal oder öfter. Letztens habe ich ihn abends aus dem Fenster aufgefordert, endlich damit aufzuhören, aber das war ihm egal. Er hat kurz darauf wieder gehupt. Dann hat sich eine Nachbarin auch aus dem Fenster beschwert. Er hat wieder gehupt. Was kann man dagegen tun?

  7. Geddinixa
    Am 25. Juli 2022 um 16:16

    Grundloses Hupen sollte mit mindestens 500€ bestraft werden. Welchem “Honk” es nicht passt, soll doch bitte in den Urwald zurück gehen… Uga aga Tröt!

  8. christian
    Am 16. Juni 2022 um 15:50

    Am schönsten ist es immernoch als Fahranfänger, an einer grün werdenden Ampel zum Anfahren den Schleifpunkt zu suchen und erstmal mit Schreck abzuwürgen, weil ein Sonderling direkt dahinter das Fahrschulauto sieht und aus Hass über die Wartesekunde hupt….

  9. Fritz B
    Am 18. August 2021 um 11:59

    Die 10 € sind wirklich ein Witz!
    Wir haben einen Kasper hier der meint es gehe völlig in Ordnung wenn er Nachts um 02:30 Uhr, oder Sonntags morgens um 6:00 Uhr mehrfach hupt, um anzuzeigen dass er da ist und seine Verabredung jetzt runter kommen kann, obwohl die Türklingel gerade mal 5 Meter entfernt ist!

  10. Veronie
    Am 8. August 2021 um 23:28

    Es ist nun endlich Zeit, die Lärm Belästigung durch sinnloses bzw aggressives Hupen zu ahnden und das bitte mit empfindlichen Strafen. Welcher Polizist steigt denn aus um eine Verwarnung von 5! Euro auszusprechen. Der Schaden für die an den Brennpunkten wohnenden Menschen ist hoch…. Ist gewiss wichtiger als. G e n d e r n.

  11. Lammerly
    Am 21. Oktober 2020 um 21:51

    Ein Bußgeld von EUR 5,00 empfinde ich als Witz. Der Bearbeitungsaufwand, Papierkosten und Personal liegt um ein Vielfaches höher. Da sollte endlich mal eine Anpassung stattfinden. Die Gesetze stammen aus dem letzten Jahrhundert.
    Was mich extrem nervt, das die Ordnungsbehörden einfach nichts mehr verfolgen.

    Ich wohnte in einer ruhigen Seitenstraße. Hier muss ich mir 365/24 immer wieder gehupe anhören, weil die Autofahrer zu faul sind, auszusteigen und zu klingeln.

    Seit einem Jahr fährt nun auch noch ein Bus durch unsere schmale Straße. Der Bus an sich ist nicht das Problem, sondern die Hupkonzerte die die Busfahrer geben, wenn Mal wieder ein Autofahrer einen vermeintlich “freien” Parkplatz ergattert hat, der aber im absoluten Halteverbot liegt. Es ist ja nicht nur die Geräuschbelästigung, sondern dazu kommt noch die Geruchsbelästigung, da der Busfahrer den Motor nicht abstellt.
    Wozu Gesetze, wenn immer mehr Ausnahmen gemacht werden?

    • Isak
      Am 27. Juli 2022 um 20:49

      Veronie. Was haben sie konkret gegen gendern?
      Da es normalerweise Autofahrer und nicht Autofahrerinnen sind, die Hupkonzerte von sich geben oder Hupen um Passanten bzw. sind es eher Passantinnen oder schmächtigere Männer, zu erschrecken, ist es eher sinnvoll hier ebenso zu gendern und somit die verkehrten Machtverhältnisse hervorzuheben und anzuklagen. Die Polizei bzw. Polizisten nehmen solche die ihr Recht einfordern und gegen das Hupen klagen, auch nicht für voll – sagen wir nicht für männlich genug.
      Grüsse

  12. MR
    Am 26. September 2020 um 3:22

    Hallo Jutta,

    kurze Google “recherche”

    “..mindestens 25 Jahre alt sein,
    seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
    neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und
    die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
    Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren…”

  13. sunny
    Am 25. Juli 2020 um 10:09

    Hi!
    Du sprichst mir so sehr aus dem Herzen!! Wann wird endlich RUHESTÖRUNG hinreichend geahndet?? Hupen mitten in der Nacht, Hupen nach lautstarken Verabschiedungen nach Gaststättenbesuchen, Herumlungern begleitet von stetem Herumblöken auf öffentlichen Plätzen bis in die Morgenstunden, Musik und Geplapper auf Balkonen in der Nacht und und und. Wozu haben wir in Deutschland ein Gesetz der Abend- und Nachtruhe? Es ist dafür da, dass Menschen ausgeruht auf der 8stündigen Arbeit erscheinen können. Anscheinend ist jedoch die Nachtruhe – insbesondere im Sommer und an Wochenenden – aufgehoben. Bitte um engmaschige Überwachung und hohe Ordnungsstrafen!

  14. Jutta F.
    Am 5. Februar 2020 um 2:54

    Hallo,ich besitze ein FS KL 3 von Jahr 1993 in Berlin.Nun möchte aber 125 er Motorroller umsteigen und fahren mit der neuregelungen.Was sind meine Rechte und Pflichten?Was muss ich nun machen?Vielen dank im voraus für Ihre Presize Hilfe.

  15. B
    Am 6. November 2019 um 18:28

    Ich befahre täglich mit dem Fahrrad eine Straße innerorts, auf der der Radweg in einen Fußgängerweg mit “Radfahrer frei” Zeichen umgebaut wurde. Die Bordsteine an den Einmündungen der kreuzenden Straßen sind wenn nur sperrlich abgesenkt, es stehen Pfähle gegen Falschparken im Weg, der Weg ist unübersichtlich und von Fußgängern sehr stark genuzt. Somit ist die Nutzung dieses Weges für mich sehr mühsam bis gefährlich, besonders im Dunkeln. Daher fahre ich lieber und sicherer auf der Straße.
    Hier wird sehr oft gehupt und geschimpft, dass ich nicht den “ehemaligen” Radweg nutze.
    Fast täglich hupt ein vorbeifahrender Rollerfahrer, der im Gegensatz zu Autos sehr viel Platz hat an mir vorbeizufahren. Oft schreit er mich auch an.
    Durch das Hupen erschrecke ich mich immer sehr und während er schimpfend an mir vorbeifährt ist es nicht leicht noch sicher auf den Verkehr zu achten. Hier gibt es immer wieder Autos, die aus den Einmündungen meine Vorfahrt missachten und ich mich konzentrieren muss und oft stark bremsen muss.
    Ich fühle mich von diesem Rollerfahrer stark belästigt und gefährdet.
    Was mache ich mit dieser Person??

    • Isak
      Am 27. Juli 2022 um 20:42

      Ein Tipp dazu den Mann und Geschehen bspw. mit Bodycam aufnehmen und bei der Polizei die Situation anzeigen (nicht erklären/nicht rechtfertigen!), aber vorerst ohne das Videomaterial zu nennen. Anzeigen lassen sich auch online in einigen Bundesländern stellen, dann können Polizisten ihnen erst mal weniger einen Strick drehen und die Schuld wird nicht ihnen gegeben.

  16. Karsten
    Am 3. Oktober 2019 um 15:40

    Das bußgeld ist noch viel zu wenig!

  17. Thorsten
    Am 30. August 2019 um 15:57

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    ich beziehe mich auf den Artikel des verbotes zum Hupen in Geschlossenen Ortschaften. Ich wohne in Wißkirchen, Kreis Euskirchen, auf der Marathonstraße, hier ist es durch die Huperei kaum noch erträglich. Besucher der Hausnummer 42a, vom Reiterhof, vom Fußballverein usw. lieben es täglich hier wie die irren rum zu hupen, auch teilweise Nachts, dadurch kann ich kaum noch schlafen und es stört auch meine Tiere extrem. Ich habe das Problem der Stadt Euskirchen, dem Ordnungsamt und der Polizei bereits mitgeteilt aber man wird ständig dort an die jeweils andere Behörde weiter geleitet.
    Ebenfalls mache ich Film und Tonaufnamen für meinen YouTube Kanal und musste wegen der Huperei schon mehrfach unterbrechen, dadurch ist mir ein erheblicher Schaden entstanden. Auch habe ich empfindliche Tiere wie bereits angegeben von denen durch den Schock schon einige verstorben sind.
    Da sich niemand von der Stadt drum kümmert bitte ich nun Sie etwas zu unternehmen, ansonsten sehe ich mich leider gezwungen andere Notwehr Maßnahmen zu treffen, nach dem gesetz des Staatsversagens.
    Mit freundlichen Grüßen
    T.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. September 2019 um 17:56

      Hallo Thorsten,

      bitte beachten Sie, dass wir keine öffentliche Behörde repräsentieren. Wir haben daher keinerlei Handhabe, gegen Zuwiderhandlungen vorzugehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Ralf K.
    Am 4. Juni 2019 um 6:28

    Kann mir mal einer sagen inwiefern nur 10€ gerechtfertigt sein soll? Da freut man sich total nach der Nachtschicht, wenn hier die Vollidioten einer nach dem anderen hupend durch die gegend düsen.
    10€ wäre vielleicht gerechtfertigt für die Belästigung anderer Verkehrtteilnehmer (vor 60 Jahren, als das noch viel Geld war), allerdings sollte darüber hinaus noch ganz normal Ruhestörung/Lärmbelästigung und verursachter Schaden in Wohngegenden berücksichtigt werden.
    Keiner zahlt mir etwas, wenn ich mir völlig übermüdet am nächsten Tag die Hand in einer Maschine abhacke oder wegen einer Nachlässigkeit ein Arbeitskollege unter dem 10-Tonnen-Kran zermatscht wird.
    Ruhestörung und Lärmbelästigung werden im Allgemeinen viel zu wenig geahndet.

    • Isak
      Am 27. Juli 2022 um 20:35

      Das stimmt die Strafen für hupende Autofahrer sollten strenger sein, besonders wenn Passanten angehupt werde, obwohl kein gesetzlich akzeptierter Grund für das Hupen vorliegt. Diese “Kleinigkeit” kann sehr gefährlich für Passanten werden. Auf einer Hohe zum Ausruhen auf einer Bank, hupte ein Auto im Vorbeifahren, es gab keinen Anlass dafür außer den zu Erschrecken.
      Von einer Anzeige sollte nicht abgesehen werden und anderen ist zu raten, tragt eine Kamera bei euch, die solche und andere Situationen aufnimmt. Das kann sehr hilfreich sein, z. B. wenn das Kennzeichen schnell vergessen wird.

    • Emmerich
      Am 7. Mai 2022 um 13:10

      Ihr Armen, euch stört immer irgendetwas.

      • Susi42
        Am 19. Juni 2023 um 20:36

        Ich wohne in Hamburg und in meinen Stadtteil wird, wurde extrem oft mehrfach am Tag nureim vorbeifahren an meinem Wohnhaus und in Nebenstraßen extrem laut vor allen Dingen rumgehupt ohne Gründe jedes Mal. Ich weiß nicht ob das normal sein soll, dass wenn ich in die Stadt gehe oder zum Einkaufen mir Ohrenstöpsel oder Kopfhörer an die Ohren machen muss, damit ich das weniger wahrnehmen muss. Ich habe unzählige Anzeigen geschrieben, unzählig Leute angesprochen, ich wurde jedes Mal angeschrien und beleidigt vom immer wieder gleichen Klientel. ich wurde ganz oft sexistisch beleidigt aufgrund dass ich eine Frau bin. gerade heute bin ich zu Rewe einkaufen und direkt extrem vor mir laut aufgehupt ist und keine normalen Hupen die Sie verwenden sondern verbotene die extrem laut sind. sie sitzen schon in ihren Autos sind schalt sicher und die Fußgänger und Radfahrer müssen diesen ganzen Scheiß ertragen.

      • Susi42
        Am 19. Juni 2023 um 20:31

        ja wahrscheinlich bist du ein Täter und was geht dich das an wenn andere das stört außerdem ist es nicht erlaubt

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