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Nötigung im Straßenverkehr: Wann gilt dieser Tatbestand als erfüllt?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 4. Mai 2023

Nötigung im Straßenverkehr: Diese Folgen sind möglich

Tatmögliche Strafen
Drohen mit GewaltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)
Zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drohenFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

Was bedeutet Nötigung eigentlich?

Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr
Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat und kann sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Doch wann liegt eine Nötigung vor? Um diese Frage zu beantworten, sind sehr viele Faktoren wichtig. Zudem ist jeder Fall individuell zu betrachten, weshalb beim Strafbestand Nötigung im Straßenverkehr keine pauschalen Aussagen gemacht werden können.

Zuerst ist die Nötigung im Straßenverkehr von dem Delikt der Beleidigung zu unterscheiden. Den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen, ist regelmäßig nicht als Nötigung zu sehen. Hier greift vielmehr der Tatbestand der Beleidigung, welcher jedoch ebenfalls eine Straftat darstellt und als solche zumindest mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr gilt es, einige Punkte abzuwägen, ob es sich tatsächlich um eine solche Tat handelt.

Der Einsatz der Lichthupe ist noch keine Nötigung, da das deutsche Strafrecht davon ausgeht, dass jeder Mensch einen bestimmten Grad an Besonnenheit aufweist und darüber hinwegsehen kann. Aufgrund vieler Urteile über das Strafmaß der Nötigung im Straßenverkehr haben wir hier einige Fälle zusammengestellt, die den Tatbestand erfüllen.

FAQ: Nötigung im Straßenverkehr

Was ist als Nötigung anzusehen?

Es handelt sich normalerweise um Nötigung, wenn ein Mensch durch Gewalt oder Androhung selbiger zu einer Tat oder dem Unterlassen einer solchen gezwungen wird. In diesem Fall liegt eine Straftat vor.

Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann beispielsweise dann erfüllt sein, wenn ein Fahrer einen anderen absichtlich ausbremst, ihm zu dicht auffährt oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an.

Folgt auf eine Nötigung im Straßenverkehr ein Bußgeld?

Eine Nötigung kann drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Allein mit einem Bußgeld ist es daher meist nicht getan.

Im Video: Alles Wichtige zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.
Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.

Spezifische Ratgeber zur Nötigung im Straßenverkehr

Was ist eine Lichthupe? Gemeint ist ein kurzes, stoßweises aufblenden mit dem Fernlicht.

Der eine oder andere Fahrer verwendet die Lichthupe inflationär, was nicht selten auch zu gefährlichen Missverständnissen führt. Allerdings ist der Gebrauch nur in den wenigsten Fällen wirklich gestattet. Wann Sie die Lichthupe verwenden dürfen und welche Sanktionen bei einem Missbrauch drohen, lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Nötigung im Straßenverkehr: Was,, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Nötigung gibt es auch im Straßenverkehr - doch wie wird verfahren, wenn es zu einer Anzeige kommt und eine Aussage gegen die andere steht? Bedeutet das immer einen Freispruch? » Weiterlesen...

Die Definition im Strafgesetzbuch: Nötigung

Da es keinen eigenen Paragraphen für die Nötigung im Straßenverkehr im Strafgesetzbuch (StGB) gibt, müssen die Gerichte auf § 240 StGB zurückgreifen. Erst wenn dieser Tatbestand erfüllt ist, handelt es sich auch um eine Nötigung im Verkehr.

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 240 Abs. 1 StGB)

Die Absätze 2 und 3 regeln, dass auch der Versuch strafbar ist sowie die Tat dann rechtswidrig ist, “wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“.

Das bedeutet, dass Nötigung im Straßenverkehr als Straftat angesehen werden kann, wenn der vermeintliche Täter vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz liegt immer dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer den Entschluss gefasst hat, den anderen zu nötigen. Er muss also in voller Absicht gehandelt haben. Da dieses Merkmal fast immer bei einer Nötigung vorliegt, ist die Tat oftmals strafbar.

Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß
Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß

Die Nötigung kann also durch

  • Gewalt oder
  • durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel

erfolgen. Diese beiden Optionen sollen in dem nächsten Abschnitt erklärt werden.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Gewalt

Das Strafmaß der Nötigung ist nur dann erfüllt, wenn der Begriff der Gewalt weit oder eng ausgelegt wird. Die weite Auslegung ist dann gegeben, wenn das Opfer der Nötigung im Straßenverkehr in der Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird.

Der vermeintliche Täter wirkt also so auf das Opfer ein, dass es sich subjektiv zu einem bestimmten Verhalten genötigt fühlt. Hierbei handelt es sich nicht um physische, sondern psychische Gewalt. Die enge Auslegung meint genau das Gegenteil. Hier wird von der körperlichen Gewalt gesprochen.

Der vermeintliche Täter versetzt das Opfer in eine Art körperlichen Zwang, sodass der Betroffene tatsächlich körperlich beeinträchtigt wird. Dazu muss der Täter jedoch eine „körperliche Kraftentfaltung“ walten lassen, also das Opfer schlagen etc.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Drohung mit einem empfindlichen Übel

Eine Drohung ist es immer dann, wenn der Täter den Eintritt eines bestimmten Verhaltens beim Opfer erzwingen möchte, weil er denkt, auf dieses Einfluss zu haben und diesen auch schließlich ausübt. Die Drohung ist dahingehend von der Warnung abzugrenzen, da hier ein Hinweis auf ein Ereignis ausgesprochen wird, welches in eine Tat resultiert, auf das der Täter keinen Einfluss hat.

Ein empfindliches Übel wiederum ist ein Wertverlust in einer solchen Größe, dass es das Verhalten des Opfers bestimmt. Ein Übel ist also eine Werteinbuße bzw. ein Nachteil. Merkt der Genötigte also, dass ihm ein großer Nachteil entstehen könnte, ändert er sein Verhalten. Er tut dies nicht aus freien Stücken, weshalb eine Nötigung eine Freiheitseinschränkung darstellt.

Nötigung im Straßenverkehr und ihre Folgen

Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.
Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.

Während das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr zu einer Beleidigung zählt und mit einer Geldstrafe geahndet wird, ist die Nötigung im Straßenverkehr eine Straftat. Sie kann sogar mit einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft werden.

Jedoch kann die Nötigung im Straßenverkehr auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Fahrer nur kurz drängelt. Zudem ist auch der Abstand entscheidend. Die Umstände sollten also individuell geprüft werden. In diesen Fällen kann der vermeintliche Täter ein Bußgeld erwarten.

Eine Strafe ist es beispielsweise dann, wenn der Drängler den Abstand auf unter einen Meter verkürzt. Denn dann bedroht er den Vordermann so sehr, dass dieser sich genötigt fühlt, schneller zu fahren. Das Oberlandesgericht Stuttgart definierte den Eintritt der Nötigung im Straßenverkehr als einen Vorgang, der von einiger Dauer und größerer Intensität ist.

Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:

  • Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung. Ausnahme: Es liegt kein Vorsatz vor. Beispiel für keinen Vorsatz: Kinder am Straßenrand, die ein plötzliches Bremsen rechtfertigen.
  • Auffahren: Wenn der Drängler mit der Fortsetzung des gefährlichen und beängstigenden Verhalten nicht aufhört und sich das Opfer in einer Zwangslage befindet, handelt es sich in der Regel um Nötigung im Straßenverkehr. Wichtige Aspekte im Straßenverkehr: Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Abstände, Streckenlänge und Dauer der Tat
  • Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

Die Nötigung im Straßenverkehr kann auch Punkte zur Folge haben. Drei Punkte in Flensburg werden fällig, wenn das Gericht die Nötigung als Strafbestand urteilt. In diesem Fall kann auch der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Das Gericht spricht oftmals eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren aus, in der der vermeintliche Täter keinen neuen Führerschein beantragen darf. Dies ist jedoch kein Regelfall. Eher kann ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden.

Steht es bei der Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ohne Zeugen durchgeführt, entscheidet der Richter, so wie er überzeugt ist. Dennoch kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu engagieren, da er vergleichbare Gerichtsurteile kennt und dem Beklagten mit einer gezielten Argumentation vor Gericht helfen kann.

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141 Kommentare

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  1. Christopher sagt:

    Sehr geehrtes Bußgeldkatalog Team,

    ich wohne auf dem Dorf und es gibt hier viele alte Menschen, die meiner Meinung nach längst ihren Führerschein abgeben sollten. Die fahren teilweise außerorts (100er Zone) mit 60 Km/h und behindern den gesammten Verkehrsfluss ohne driftigen Grund. Da es einige unübersichtliche Kurven gibt, ist das Überholen an solchen Stellen oft nicht möglich.
    Meine Frage ist: gibt es eine legale Möglichkeit, diese Menschen auf ihr zu langsames Fahren aufmerksam zu machen ?

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christopher,

      Sie können selbstverständlich das Gespräch suchen oder bei verkehrsgefährdendem Fahrverhalten Ordnungsamt/Polizei einschalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Luca sagt:

    Ist es eine Nötigung, wenn ich am Ausparken gehindert werde, indem sich ein anderes Fahrzeug hinter mich stellt und dort stehen bleibt?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Luca,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Karsten sagt:

    Man gewinnt hier den Eindruck als seien alle Probleme im Vertrauen auf den Rechtsstaat und die Ordnungskräfte (Polizei und das Ordnungsamt) zu lösen. Man muss nur wissen wie man es richtig macht.
    Das ist leider nicht so.

    Ich habe vor 10 Jahren eine Doppelgarage mit schmaler Zufahrt direkt vor meinem Haus angemietet, für die ich 2000 € im Jahr zahle. Die Straße davor ist schmal und die besondere Situation in der Stadt führt oft dazu, das Fahrzeuge so vor meiner Einfahrt stehen, das ich weder rein noch raus komme. (In der Nachbarschaft ist ein Krankenhaus) Nicht etwa weil die Autos VOR meiner Garage stehen, sondern weil sich andere Autofahrer so knapp vor oder hinter die Ausfahrt stellen, das es nicht möglich ist ein- oder auszufahren. Man muss ja in einer Kurve in die Einfahrt einfahren.
    Das führt an ca. 40 bis 50 Tagen im Jahr dazu, das ich Ordnungsamt oder Polizei anrufen muss um die Fahrzeuge zu entfernen.

    Früher wurde das auch anstandslos durchgeführt.

    Mittlerweile scheint es wohl die Anweisung zu geben nicht mehr ganz so schnell durchzugreifen.
    Ich muss immer öfter mit den Mitarbeitern vom Ordnungsamt oder Polizei vor Ort diskutieren und mein “Gerechtfertigtes Verlangen” nach Nutzung meiner Garage begründen. Will ich wirklich raus, oder lasse ich nur zum Spaß abschleppen ? Komme ich nicht doch noch irgendwie hinein, oder hinaus … man können mir auch behilflich sein und mich einweisen.
    Mittlerweile halte ich oft meinen Schlüssel hin und sage: “Wenn Sie das können, dann bitte. Ich komme da nicht rein.”
    Die Antwort ist dann oft “Das dürfen wir leider nicht”

    Es wird dann 10 bis 20 Minuten lang versucht den Halter des Fahrzeuges zu ermitteln und diesen zum selbständigen wegfahren zu bewegen. Dann braucht der Abschleppwagen auch noch einmal 15 bis 30 Minuten, bis er da ist.
    Durchschnittlich benötige ich 45 Minuten, bis ein Fahrzeug vor meiner Garage entfernt ist. Ich komme regelmäßig zu spät zur Arbeit und mittlerweile ist mein Chef meine Erklärungen “Ich bin zugeparkt worden” auch leid.
    Wenn ich das Ordnungsamt anrufe weil mal wieder jemand dort steht, kommt ein 10€ “Knöllchen” an die Scheibe und gut is’. “Parken mit Behinderung, Parken im Bereich des abgesenkten Gehweges”. Oft stehen die Autos dann über mehrere Tage dort. Ist ja billig geparkt für 10 € ;-)

    Der Schriftverkehr mit der Stadt und Ordnungsamt füllt mittlerweile 3 Aktenordner und die Diskussionen mit anderen Fahrern, wenn ich sie noch antreffe entgleisen zuweilen völlig. Ich wurde auch schon in Gegenwart der Polizei bedroht und tätlich angegriffen ! Mein Auto wurde zerkratzt und meine Scheibenwischer verbogen.

    Da werde ich als “blödes Arschloch, typisch Deutsch, Korinthenkacker” oder ähnliches beschimpft. Oft fordern Fahrer auch das ich nachweise, das es sich wirklich um meine Garage handelt und ich nicht nur den Parkplatz haben wolle.
    Ein Anwalt zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Entschärfung der Situation hat mich bisher 1000€ gekostet … ohne Erfolg. Noch nicht einmal eine “Schraffur” vor der Einfahrt konnte ich durchsetzen ! Geschweige denn einen Betonkübel oder etwas ähnliches. Im Laufe der Jahre konnte ich 3 Ortstermine mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes erwirken. Ohne Erfolg.
    Begründung: “Wir müssen im Städtischen Miteinander alle gewisse Kompromisse eingehen und die Situation wäre mir ja bei Anmietung der Garage bekannt gewesen.”

    Auf Nachfrage beim Amt bezüglich Markierungen hieß es :”Ach , für Markierungen ist der Herr xxxxxx zuständig. Der ist in diesen Dingen hart. Ich glaube nicht, das Sie das durch bekommen. Aber versuchen können Sie es ja mal”.
    Es scheint also vom Ermessen von Einzelpersonen (ohne juristische Kompetenz) abzuhängen, was Recht und Gesetz ist.

    Mittlerweile habe ich mir einen uralten Roller zugelegt und diesen stelle ich jetzt wenn ich wichtige Termine habe auf die Straße vor der Garage, damit ich morgens auch garantiert raus komme.
    Und natürlich wurde auch der Roller einfach (mit KETTENSCHLOSS) verschoben und ein Auto dort abgestellt.
    Als ich dann den Fahrer, den ich später noch antraf darauf ansprach, drohte dieser mit mit einer Anzeige wegen Nötigung, weil ich mit meinem Roller die halbe Straße blockiere. Das, nur noch einmal um aufs Thema zurück zu kommen.
    Ich habe nur gelacht und bin gegangen ….

  4. David K. sagt:

    Hallo,
    Fuhr am 21.12.2018 auf einer Straße wo 50 km/h erlaubt war meine 50. Da fuhr ein Auto immer nahe auf und draengelte. Ich war kurzzeitig über 50 da ich Abstand wollte und habe da auf 50 abggebremst um Geschwindigkeit zu halten.
    Er überholte bremste auch wieder ab und stieg an Kreuzung aus kam auf mein Auto zu und fotografierte mein Auto. Hab gebremst und angehalten. Es entstand kein Schaden weder bei mir oder ihm. Darf er sich bei Kreuzung einfach vor mein Auto stellen und Fotos machen und kann er Anzeige bei Polizei machen. Er hatte Beifahrer.

  5. David K. sagt:

    Ist es Noetigung wenn einer draengelt und einem zum schneller fahren zwingt und man bei zu schneller fahrt bremst.

    Er überholte und stieg an Kreuzung aus Fotografierte mein Auto und hinderte mich am weiterfahren. Es entstand kein Schaden und niemand wurde verletzt. Kann er mit Fotos zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo David,

      ob das Drängeln in diesem Fall eine Nötigung darstellt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies muss immer im Einzelfall entschieden werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. MuellerF sagt:

    Situation von heute: ein Autofahrer setzte vor mir rückwärts aus einem Grundstück über den Fußweg, ohne mich als Fußgänger zu beachten, als ich dieses Grundstück auf besagtem Fußweg passierte. Ich war/bin der Meinung, er hätte mich bereits beim Einsteigen in sein Auto gesehen oder hätte zumindest beim Zurücksetzen nach Fußgängern schauen und ggF. auch warten müssen, bevor er zurücksetzt. Denn ich glaube, auf dem Fußweg haben Fußgänger “Vorfahrt” vor aus Grundstücken ausfahrenden Fahrzeugen.
    Nun meine Frage: war dieses Verhalten des Autofahrers Nötigung oder erfüllt es evtl. einen anderen Tatbestand?

  7. Anni sagt:

    Guten Morgen,
    auf einer Strecke von ca 15 Kilometer ist mir ein Audifahrer immer wieder so nah aufgefahren sodass ich nicht einmal mehr sein Nummernschild im Rückspiegel sehen konnte. Da ich vor mir ein paar Autos hatte konnte ich dementsprechend selbst nicht schneller fahren. Als es sich kurzzeitig staute und ich den Warmblinker anmachte, betätigte der besagte Fahrer die Lichthupe und fuhr wieder dichter auf. Ausserdem versuchte er mehrmals von rechts zu überholen da es aber aufgrund der Hindernisse (LKW oder langsamere Autos) nicht funktionierte scherte er ziemlich nah wieder hinter mir ein, bei einer unerwarteten Bremsung wäre es definitiv zum Unfall gekommen. Ich habe mir das Nummernschild merken können, lohnt es sich eine Anzeige zu stellen oder nicht?

    Lg Anni

  8. Vitali sagt:

    Hallo,
    Folgende Situation:
    Nach einer Baustelle, ordne ich mich rechts ein.
    Werde von einem hupendem Auto überholt, geschnitten und ausgebremst.

    Bei dem Versuch Links zu überholen (2spurig) beschleunigt das Auto Rechts, also lässt mich nicht überholen.
    Schert Links ein und bremst mich wieder aus.
    Einmal, konnte ich überholen, aber wurde dann direkt wieder überholt und wieder ausgebremst.
    Und das knappe 10 km.
    Auf mein Hupen und Lichthupe keine Reaktion.

    Jetzt meine Frage,
    Das wäre ja Nötigung.
    Bringt eine Anzeige was?
    Rechtschutz nicht vorhanden.

    Ich war alleine im Auto.
    Die zu 2.

    Will eigentlich das der Fahrer zu Rechenschaft gezogen wird.

    Ich verstehe ja wenn man einen schneidet, und dann weg ist, aber was er heute abgezogen hat, war krass.

  9. Tanja sagt:

    Guten Abend,
    letzten Dienstag nahm mir ein Autofahrer die Vorfahrt. Ich dachte erst noch, dass er anhält, musste dann aber abbremsen, da er einfach auf die Fahrbahn drängte. Daraufhin habe ich ihn “angehupt”, um ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Daraufhin bremste er plötzlich ab, sodass ich eine Vollbremsung durchführen musste. (Waren aber nur ca. 30km/h). Ich habe mir dann das Kennzeichen eingeprägt. Durch den Schock hatte ich mir leider nicht das Kennzeichen des Autos hinter mir gemerkt. Erst nach ein paar Minuten habe ich mir dann noch das Kennzeichen des Autos hinter mir eingeprägt. Allerdings weiß ich nicht sicher, ob dieses Auto bei dem Vorfall auch schon hinter mir fuhr. An der Stelle passiert es leider sehr oft, dass einem die Vorfahrt genommen wird und ich bin niemand, der wegen sowas sofort eine Anzeige aufgibt. Aber das absichtliche gefährden durch sein abbremsen bewegt mich gerade dazu, evtl. diesmal eine Anzeige aufzugeben. Allerdings denke ich mir dann es wird mit Sicherheit Aussage gegen Aussage stehen und für ihn keine Konsequenzen haben, und für mich dann nur ärgerlich sein. Deshalb die Frage, Anzeige erstatten oder ist das in dem Fall sowieso zwecklos?

    LG

  10. Kathrin sagt:

    Hallo,
    Ich wurde von einem Autofahrer auf der Autobahn stark genötigt und nach dem Überholmanöver stark ausgebremst. (Von 120kmh auf 40kmh) Beim Ausbremsen hat er noch zusätzlich die rechte Fahrbahn sowie die Abfahrt blockiert, er ist mittig gefahren. Ich hatte keine Chance auszuweichen.

    Wie lange ist der Fahrzeughalter dazu verpflichtet sich zu merken wem er, wann, seinen Wagen ausgeliehen hat?

    Liebe Grüße

  11. Corina sagt:

    Guten Morgen
    Meine Situation von gestern: Ein Autofahrer drängelste mich und meine Freundin auf einem steilem Waldstück wo 100 erlaubt war. Es war bereits 1:00 morgens da mein Auto nicht so schnell beschleunigen kann konnte ich erstmal „nur“ 90 fahren. Der Autofahrer lies nicht locker und drängelste weiter auf und überholte nicht. Auf einmal drängelte er so hart auf und machte das Fernlicht an. Ich war so geblendet und sah nichts mehr und hing in der nächsten kurve fast im leitpfosten. Geschockt blieb ich in der Kurve stehen und machte die Warnblinkanlage an und wartete bis er weg fur. Der Autofahrer stellte sich vor uns und machte das Fenster runter. Wir blieben geschockt sitzen. Man sah ihm leider an das er sich nicht entschuldigen wollte, sondern stress machen wollte, und uns am bedrohen war. Nach einer weile fur er weg. Ein paar Meter weiter, stellte er sich mitten auf die Straße um uns abzufangen mit beiden Türen offen. Ich wisch aus und fur fort. Es war keine Menschenseele dort und wir als zwei Mädchen mit 19 Jahren und Kleidern wollten nicht aussteigen. Sowas sollte eigentlich nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Leider haben wir das Nummernschild vergessen zu notieren. Da mein Auto auch nicht wie eine 1 durch die Kurven gleitet, waren wir durch die Drängelei kurz auf zwei Rändern gewesen. Was steht hier als Strafe an? Bei einem Autofahrer der sozusagen zu einem Unfall drängt?

  12. D. sagt:

    Hallo
    Ich fuhr im Sommer 2018 auf einem Abschnitt ohne Tempolimit.
    Die Beschleunigung von mir war schon im Gange,als ein Auto aus der Mittelspur plötzlich die Spur wechselte blinken und wechsel gleichzeitig.
    Sie war ca 20m vor mir,Sie mit ca 120 und ich ca 160/70 ich musste eine Vollbremsung machen wobei ich ihr um wenige cm hinten drauf gefahren wäre.
    Sie hatte definitiv die Gelegenheit gehabt zurück in ihre Spur zu wechseln jedoch blieb sie ihren Spurwechsel treu und ignorierte mein Hupen und meine lichthupe bzw sie hat nicht in den Rückspiegel geschaut.Sie wie zig andere denken das Blinken zum Spurenwechselberechtigt.
    Anscheinend hat sie nicht wahrgenommenen das ich eine Vollbremsung machen musste und meine Lichthupe eher als Warnung zu verstehen sein sollte,ihren spontanen Spurwechsel abzubrechen

    Nun habe ich eine Anzeige wegen Nötigung und soll im Auftrag der Staatsanwaltschaft zur Erkennungsdienstlichen Erfassung .
    Sie behauptet ich wäre mit Lchthupe bis auf wenige cm augefahen.
    Sie hat ja schon recht aber dieses dichte auffahren war eine Vollbremsung und bin fast hinten drauf gefahren.
    Dann kommt das beste..Sie hätte keine Möglichkeit gehabt nach rechts zu fahren weil dort ein Auto zur rechten war. Und als sie dann rechts einscheeren wollte,hätte ich sie wohl rechts überholt
    Das würde bedeuten das sie die linke überholspur bewusst blockiert hätte.
    Dann behauptet sie,Ich hätte sie auf 50 kmh runtergebremst und dann eine Vollbremsung gemacht ,so das sie wohl auch Bremsen musste und in’s Schleudern kam und in Panik geriet.
    Die Dame hatte aber soviel Zeit um mich genaustens zu beschreiben.
    Glatze hat Zigarette geraucht helles Tshirt.
    Ich bin kurz gleichauf mit ihr gefahren und hab ihr auch den Scheibenwischer gezeigt,das war aber auch alles an Straftat
    Ich bin derjenige der hier genötigt wurde.
    Und ich habe im übrigen meinen überholvorgang optisch angezeigt.
    Wäre ich nicht in eine Notbremsung gegangen,hätte sie wahrscheinlich diese Aussage gegen mich nicht mehr tätigen können.

    Mit freundlichen Grüßen

  13. Björn sagt:

    Guten Morgen.

    Ich hatte heute früh auf den Weg zur Arbeit einen Vorfall, bei dem der Autofahrer vor mir ich 7-mal ausgebremst hat. Es ist eine Straße innerorts, wo 50 km/h erlaubt sind. Diese 50 sind auch alle gefahren. Der Autofahrer vor mir hatte kein Auto vor sich und ging immer wieder total auf die Eisen, dass ich ihm fast hinten reingefahren wäre; und das mehrmals. Dabei war es so, dass auch die Autos hinter mir (eine Kolonne) mir fast hinten rein gefahren wäre, da ich so doll bremsen musste.

    Der Autofahrer vor mir zeigte mir an der Ampel die Faust; ich machte Lichthupe. Danach auf einer Straße wo auch 50 erlaubt sind, wo die Straße aber Kopfsteinpflaster als Belag hat, bremste er wieder extrem runter – von 50 auf 10 bis er dann mit mal wieder schneller fuhr. So ging das ein paar Mal.

    Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich ihn bei der Polizei anzeigen? Ich habe mir sogar sein Auto und auch komplettes Nummernschild notiert. Aber ich kann ja nichts beweisen. Es ist ja auch nichts passiert.

    Er hatte ja auch kein Auto vor sich; gar nichts.

    Was wäre, wenn ich ihm hinten rein gefahren wäre? Dann wär auch mir einer hinten rein gefahren. Ich wurde richtig wütend, da ich mich frage, wie man so fahren kann.

    Wie ist hier die Rechtslage? Was bewegt ihn dazu, dauernd so extrem doll zu bremsen?

    Mich interessiert halt, ob ich damit zur Polizei gehen kann, sodass derjenige einen Brief von der Polizei nach Hause bekommt.

    Vielen Dank für die Antworten.

  14. Susanne sagt:

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn ein Autofahrer hinter mir auf der Überholspur heranrauscht, während ich gerade im Überholvorgang bin, der andere aber weiter Gas gibt und so dicht auffährt, dass ich den Überholvorgang schon fast panisch abbrechen muss? So geschehen auf der Autobahn bei Höchstgeschwindigkeit 120km/h… der andere war deutlich schneller unterwegs.

  15. Ysa sagt:

    Ein Autofahrer fährt innerorts direkt vor dem eigenen Fahrzeug aus der Hofeinfahrt, so dass sehr stark abgebremst werden musste. Anschließend fährt der Vorausfahrende auffallend langsam durch den Ort mit ca 35 km/h, bremst mehrmals grundlos ab, schüttelt die Faust, hebt den Finger nach Oberlehrermanier. Kurz vor Ortsausgang bremst er nochmals deutlich herunter und fährt extrem gemächlich aus dem Ort. Als eine freie, gänzlich einsehbare Strecke kommt, setze ich den Blinker, wechsle ich auf die Gegenfahrbahn und beschleunige zügig, um den Überholvorgang abzuschließen. In diesem Moment erwacht der Vorausfahrende, beschleunigt bis auf ca 120 km/h. Ich breche den Überholvorgang ab und schere hinter dem Vordermann ein. Sobald er das wahrnimmt, nimmt er das Tempo raus, bremst schnellstmöglichst auf 60 km/h ab und nimmt sein langsames Fahren wieder auf. Ich musste eine Vollbremsung mit ABS-Einsatz durchführen. Der Vordermann schaltete die Warnblinkanlage an und testete an jedem dritten Leitpfosten seine Bremsen auf Vorhandensein. Bei der nächsten Gelegenheit setzte ich wieder zum Überholen an. Der Vorausfahrende beschleunigte wiederum und blieb auf meiner Höhe. Ein Wiedereinscheren hinter ihm war für mich mit extremen Gefahren besetzt, bereits 2 Minuten vorher konnte ich gerade noch einen Unfall vermeiden. Leider kam es so weit, dass ich nach Einfahren im nächsten Ort nicht einscheren konnte. Mit knapp 140 km/h und etwa 400 m in den Ort hinein musste ich weiterhin links fahren. Hätte es für mich überhaupt eine andere Möglichkeit gegeben?? Nachdem ich endlich vor dem anderen einscheren konnte, fuhr er mir bis auf 2 m oder weniger auf, blendete auf – was mich jedoch nicht weiter störte, da die Lichter unterhalb der Kofferraumklappe waren.

  16. Cendril sagt:

    Hallo,
    lustige Geschichte. Das Fahrzeug meines Bruders ist auf meinem Namen eingetragen weil mein Bruder Konkurs angemeldet hat. Als ich einen Brief vom Polizei bekommen habe, wegen Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 Abs. 1 StGB, habe ich leider alles zugegeben, dass ich der Fahrer war und dass ich den Tat begangen bin. Jetzt habe ich einen Schreiben bekommen, indem steht, dass ich eine €3.000 Geldstrafe zahlen muss und dass ich mein Führerschein eingezogen wird und ich erst nach 10 Monaten einen neuen Führerschein machen kann.

    Die Frage ist, was kann ich jetzt machen? Ich wollte jetzt den wahren Sachverhalt aussagen dass mein Bruder der Fahrer des Fahrzeuges war und damit er ist derjenige der die Nötigung verursacht hat. Nur, ich fürchte, mir wird jetzt nicht geglaubt werden, oder schlimmer, ich werde wegen falscher Aussage beschuldigt. Kann mir bitte Jemand sagen was ich jetzt machen kann? Habe ich jetzt überhaupt Alternativen? Vielen Dank im Voraus.

  17. Florian D. sagt:

    Hallo,

    am Wochenende bin ich mit meiner Freundin mit dem Motorrad gefahren. Hinter uns hat ein PKW immerwieder gedrängelt und auch wieder etwas(!) Platz gelassen. Als ich mit dem Motorrad einen anderen PKW überholen wollte (mit mehr als aussreichendem Abstand zum drängelnden, ca. 100Meter) und schon auf der linken Spur war musste man wohl das Gaspedal durchdrücken und mich fast umfahren, obwohl er ganz genau gesehen hatte dass ich bereits am überholen war. Er kam schon mit viel höherer Geschwindigkeit an und drängelte bis auf ca 1 Meter auf. Da ich aber den Drängler bemerkt hatte musste ich gas geben aus Angst umgefahren zu werden. Die Ampel vor uns hatte auf Orange umgeschaltet, Durch eine Vollbremsung nach dem wieder einfädeln auf die Rechte Spur hatte ich es noch geschafft. Als ich mich umgedreht habe um zu fragen was das soll hat der Fahrer nur Dumm gegrinst und einen Daumen nach oben gezeigt und natürlich weiter gedrängelt und gehupt. Ich ließ Ihn schließlich vor und habe mir das Kennzeichen gemerkt. Kann ich hiermit zur Polizei?

    Danke im voraus

  18. Emilio sagt:

    Hallo,
    Ich habe im März ein kleineres Problem gehabt.
    Ich habe ein vorausfahrendes Fahrzeug überholt, der Fahrer des vorausfahrenden Pkws gab an das ich zu früh eingeschert bin und er stark abbremsen musste. Daraufhin blendete er mehrfach mit Lichthupe auf – ich dachte es handelt sich von einem Defekt an meinem Fahrzeug.. und reagierte mit einmal bremse abtippen – um ihm zu signalisieren das ich „Bescheid“ weis. Doch der Fahrer fuhr wieder nah auf und betätigte mehrfach die Hupe .. daraufhin verringerte ich meine Geschwindigkeit und hielt an. Stieg aus und versuche den Fahrer zu sprechen diese reagierte nicht und ich fuhr weg.
    Tage später kam ein anhörungsbogen von der Polizei.
    Und vor kurzem kam eine Geldbuße in Höhe von 2800€ und 24 monatiger fühererschein Entzug.

    Ist das Rechens ?
    Begründung ist Nötigung .. und die Aussage der Staatsanwaltschaft ist das ich nicht fähig wäre ein pkw zu steuern ..
    Und ganz am Rande es war ca.22:00 – 23:00 Uhr nachts.
    Und die Aussagen des Fahrers und seiner Beifahrerin sind unterschiedlich.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Emilio,

      Wir dürfen keine Rechtsberatung
      geben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Christina sagt:

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn tagtäglich der DHL-LKW unsere Einfahrt, den Gehweg oder die Straße zuparkt und das für 15 Minuten oder mehr. Er dürfe das, sagt er … Heute standen wir wieder fast 20 Minuten hinter ihm im “Stau” und er belud seinen LKW und da es sich um eine Einbahnstraße handelt, hat man auch nicht die Möglichkeit, zu wenden. Es handelt sich um eine Postfiliale in einem Schuhgeschäft! Das Ordnungsamt unternimmt hier nichts!!!!!
    Ich persönlich empfinde es als Nötigung, da er uns z. B. nicht aus oder in unsere Einfahrt lässt oder die ganze Straße sperrt und dann auch noch frech wird!

    Danke im Voraus!

  20. simon sagt:

    Guten Morgen,

    folgende Situation. Ich fuhr wie jeden Morgen zur Arbeit. Meine Schwester war als Beifahrerin dabei. Wir fuhren an einer Kreuzung los und die Vorfahrtsstr entlang als nach ca. 400m von links aus der Seitenstr ein linksabbieger kam. Dieser hat entweder nicht richtig geguckt oder es war ihm egal oder er hat meine Geschwindigkeit unterschätzt. Aufjedenfall bog er in die Vorfahrtsstraße ein und das SEHR langsam. Ich musste sehr stark Bremsen und hupte ihn zeitgleich an. Daraufhin hielt er an, machte die Scheibe runter und winkte mich neben sich ran, ich fuhr neben ihn und er meinte gleich “ich bin Polizist etc etc”, ich meinte nur es ist mir egal wer er sei, wenn er einbiegt muss er entweder warten oder so beschleunigen dass er den nachfolgenden Verkehr nich so drastisch zum abbremsen zwingt und bin weitergefahren. Heute kam die Polizei vorbei und hat mir gesagt das ich eine Anzeige wegen Nötigung bekommen habe. Ich bin etwas Fassungslos, eigentlich war es ja schon fast umgekehrt, ich musste stark abbremsen und wurde in meinem Fahrverhalten eingeschränkt. Wie soll ich mich da nun verhalten? Ich überlege den Herrn ebenfalls anzuzeigen. Da es ja anscheinend auch noch ein Polizist ist, ändert das was?

    Vielen Dank

    Simon

  21. Franzi sagt:

    Heutige Situation:
    Heute morgen war ich bei regen und schlechten Sichtverhältnissen auf der A2 Richtung Dortmund unterwegs. Bei vorgeschriebenen Tempolimit 130 km/h überholte ich einen LKW welcher vor mir auf der mittleren Spur fuhr. Durch den vorhergehenden schulterblick nahm ich ein sich schnell nährendes Fahrzeug im Rücken war.
    Als ich mich nun auf der linken Spur zum überholvorgang befand, drängelte der Fahrer des schnellen Fahrzeugs hinter mir. Mit sehr kurzem Abstand und Lichthupe brachte er meinen Parkassistenten zum piepen. – immernoch Tempo 130. ich war nun gezwungen schneller zu fahren damit er nicht in mich hineinfährt. Er drängelte weiter. Um meinen Vordermann nicht auch hinten auf zu fahren musste ich nach der Beschleunigung wieder abbremsen und der Fahrer hinter mir hupte. Das ganze dauerte nichtmal 20 sek machte mir aber Angst einen Unfall zu verursachen. Nach dem Überholmanöver scherte ich vor dem LKW wieder in die mittlere Spur und sah den drängelte hupend an mir vorbeiziehen.
    Dieses Verhalten war sehr gefährlich vor allem bei schlechte Sicht und Wind bei Tempo 130. wie verhalte ich mich hier ?

  22. Ruppel sagt:

    Guten Tag,

    Am gestrigen Abend wollte ich ein langsameres Auto überholen. Ich setzte den Blinker und wollte gerade ausscheren, da sehe ich ein heranfahrenden PKW auf der Gegenspur. Daraufhin brach ich den Überholvorgang ab und scherte wieder ein. Der Abstand zum Vordermann war etwas geringer als vorgeschrieben, lies mich aber wieder auf den Regelabstand fallen.
    An der darauffolgenden Ampel [ca. 2km] später, Bremste der Vordermann, bei dem Umschalten der Ampel auf Gelb, Distanz zur Ampel ca. 200m, sehr stark ab und bleibt stehen. Steigt aus und droht mir mit einer Anzeige wegen Nötigung.
    Info: ich hatte noch zwei Insassen im Auto, welche diesen Vorfall bezeugen können.

    Muss ich jetzt etwas befürchte und wenn ja was?

  23. Thomas sagt:

    Folgende Situation: Ich fahre heute auf der A2 im dreispurigen Bereich auf der mittleren Spur. Plötzlich wechselt ein LKW von links auf meine mittlere Spur, weshalb ich bremsen musste. Als Ortsunkundiger habe ich dann links zum Überholen angesetzt und dann festgestellt, dass ich in ca. 1 km wieder von der Autobahn abfahren musste. Ich befand mich nun vor diesem LKW und setzte den Blinker nach rechts, wo ich nicht sofort einscheren konnte, da dort auch Fahrzeuge fuhren. Der LKW hinter mir machte keine Anstalten seine Geschwindigkeit rücksichtsvoll zu verringern und machte Lichthupe und hupte zusätzlich. Ich konnt dann doch noch abbiegen. Könnte mein Verhalten nun als “Ausbremsen” gewertet werden?

  24. Lina sagt:

    Hallo,
    ich hab mal eine Frage: in einem Wohngebiet parken viele Autos auf der mir entgegenliegenden Straßenseite. Mir kommt ein Autofahrer entgegen und droht mir und bedrängt mich, damit ich rückwärts fahre. Obwohl er nicht im Recht war und er genug Platz gehabt hätte vor den Engstelle Platz zu machen. Kann man soetwas auch schon als Nötigung sehen und ist es eine Beleidigung wenn seine Begleitung mir Beifall klatsch, dass ich endlich rückwärts fahre?

    vielen Dank
    L.

  25. Anja sagt:

    Gestern fuhr ich innerhalb der Ortschaft, wo ich links ein Fahrzeug auf der Linksabbiegerspur sah und als ich an ihm geradeaus auf meiner Spur weiter fahren wollte, kam er auf einmal rechts rüber und wollte vor mir noch auf meine Spur wieder wechseln, weil er sich wohl falsch eingeordnet hatte. Er fuhr recht langsam immer weiter auf meine Spur rüber, sodass ich rechts ausweichen musste.
    Dachte nur, sieht er mich überhaupt nicht? Ich habe dann die Hupe betätigt und sah hinter mir im Spiegel, dass er mir den Mittelfinger zeigte, anstatt sich mal mit einer Geste zu entschuldigen. Ich habe angehalten und sein Beifahrer stieg auch direkt wütend aus und meinte, was mir einfallen würde, er hätte schließlich den Blinker rechts gesetzt und ich wäre einfach weiter gefahren und hätte ihn nicht reingelassen, aber Hauptsache ich hätte auf mein Recht bestanden auf meiner Spur weiter geradeaus fahren zu dürfen. Der Fahrer hatte dann auch das Fenster runter gemacht und mich auch noch verbal beleidigt und ich solle mich doch gefälligst in mein Auto setzen und weiterfahren. Dass der Fahrer den Blinker gesetzt hatte, habe ich gar nicht gesehen, da ich durch seine Fahrweise, wie er einfach auf meine Spur rechts rüber wechseln wollte, schon genug damit zu tun hatte, ob er mir jetzt in mein Auto fährt, oder nicht. Ich habe mich dann wieder in mein Auto gesetzt, aber das Kennzeichen gemerkt. Leider habe ich keinen Zeugen, er hat natürlich seinen Beifahrer. Normalerweise würde ich hier jetzt gar nichts unternehmen, aber ich war so aufgeregt und habe mich so sehr darüber geärgert, dass ich nun doch überlege, ob ich da irgendetwas unternehmen kann und überhaupt irgendwelche Chancen haben, und wenn es nur dafür ist, dass er mal einen Denkzettel bekommt, weil ich jetzt schon eine verdammte Dreistigkeit fand, sich erst die Vorfahrt zu erzwingen, mit der Begründung, er hätte schließlich den Blinker nach rechts gesetzt und mir dann auch noch den Mittelfinger zu zeigen.

  26. Sieglinde sagt:

    Ein Autofahrer hat auf einem Radweg für seinen Einkauf gehalten. Dabei hat er mich so zugeparkt, das ich nicht ins Auto einsteigen konnte. Laut Polizei bekommt er ein Busgeldbescheid. Da ich daran gehindert wurde weiterzufahren, ist mein Frage, unter was Zählt dies?

  27. Gerd sagt:

    Hallo,
    ich bin heute in einer 30 Zone , wo viele Kinder spielen,vorschriftsmäßig gefahren. Von hinten kam ein Fahrzeug an und war sichtlich genervt, dass ich „nur“ 30 fahre. Ständig hob sie die Hände genervt vom Lenkrad. In einer Kurve musste ich die Geschwindigkeit verlangsamen. Nach der Kurve muss ich mit ca. 25 km/h weitergefahren sein. Das Fahrzeug drängelte und überholte dann kurz vor einer Kreuzung. Ich habe daraufhin gehupt und kurz die Lichthupe betätigt. Ist hier in meinem Fall mit einer Anzeige wegen Nötigung zu rechen?

  28. Lisa sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar wurde ich heute auf der Autobahn von einem LKW Fahrer fast von der Fahrbahn gedrängt zählt dies zur Nötigung bzw. kann man dies zur Anzeige bringen?

    Der LKW Fahrer fuhr auf der mittleren Fahrbahn ich hingegen auf der rechten vor und hinter mir waren ebenfalls LKWs, weswegen ich nach dem einordnen auf die Autobahn nicht direkt die Spur wechseln konnte. Der LKW Fahrer links neben mir blinkte plötzlich und fing an rüber zuziehen. Da ich ihm nicht ausweichen konnte und auch nicht plötzlich bremsen konnte aufgrund des LKWs hinter mir bekam ich selbstverständlich Panik das er mich von der Fahrbahn drängt. Ich hubte kurz, um ihn zu signalisieren, dass er sich in seiner Spur halten solle und damit er mich bemerkt, jedoch hielt ihn das nicht von einem erneuten Versuch ab. Dies ging vier mal so. Beim vierten Mal zog er dann letztendlich ohne Rücksicht auf mich oder die anderen Fahrer rüber. Ich musste stark bremsen um nicht von ihm weggedrängt zu werden. Zum Glück konnte ich mir das Kennzeichen merken und habe es direkt nach der Autofahrt aufgeschrieben. Ich hoffe, sie können mir sagen ob man dies zur Anzeige bringen kann.

  29. S.H. sagt:

    Guten Tag.

    Ich fuhr innerorts mit dem Auto und setzte den Blinker zum rückwärts in eine Parklücke einparken. Der Fahrer hinter mir hielt erst brav abstand, aber als ich zurück setzen wollte um einzuparken, überholte er mich sehr zügig auf der Gegenfahrbahn. Hätte ich nicht schnell gebremst, wäre er mir auf der Fahrerseite ins Auto gefahren. Ich zeigte ihm den Vogel. Darauf hin hielt er 10m weiter mit Warnblinker auf einer Kreuzung an, stieg aus, kam zu meiner Fahrertür. Er beledigte mich, sowie meine Familie ( die nicht mit im Auto saß) , fragte ob ich nicht wüsste wer er sei und das man sich immer 2x im Leben sehe. Ich habe die Tür verriegelt und das Fenter nur einen Spalt auf gemacht, da ich Angst um meine Gesundheit hatte. Meine Freundin saß als Zeugin daneben, sowie mehrere Passanten sahen die Szene. Das Kennzeichen habe ich mir notiert. Was mache ich am besten in so einem Fall? Anzeige? Den Vogel zeige ich auf jeden Fall niemanden mehr so schnell.

    Danke im Voraus.

  30. Juliane R. sagt:

    Ich hatte heute Nacht den Vorfall, dass ich ein Auto auf der Landstraße überholen wollte. Auf Höhe der B-Säule des anderen Autos ist dieses plötzlich langsam auf die linke Spur, also meiner Spur dann, gekommen. Aus Panik und um ihn darauf aufmerksam zu machen habe ich natürlich gehupt. Als ich an ihm vorbei bin und wieder auf die rechte Spur gewechselt habe, fuhr das besagte Auto mit Fernlicht ganz dicht auf und raste quasi hinter mir her. Um ihn darauf aufmerksam zu machen habe ich Warnblinkanlage und Nebenschlussleute eingesetzt, doch keinen Erfolg. Das Auto fuhr weiterhin dicht hinter mir her. Um noch zu ergänzen, ich habe ihn überholt da er auf der Landstraße 50 fuhr, und plötzlich dann Gas gab als ich vor ihm wieder einscheerte.
    Durch das Fernlicht von ihm und das plötzliche Verlassen seiner Spur bei meinem Überholmanöver, hätte ich fast 2 Unfälle gebaut.
    Kann man dieses Verhalten des anderen Autofahrers als Nötig ansehen?
    Und könnte er mich Anzeigen aufgrund meiner Reaktion mit der Hupe? Und wenn ja, was hätte das für Konsequenzen für mich?

  31. Juliane R. sagt:

    Ich hatte heute Nacht den Vorfall, dass ich ein Auto auf der Landstraße überholen wollte. Auf Höhe der B-Säule des anderen Autos ist dieses plötzlich langsam auf die linke Spur, also meine Spur dann, gekommen. Aus Panik und um ihn darauf aufmerksam zu machen habe ich natürlich gehupt. Als ich an ihm vorbei bin und wieder auf die rechte Spur gewechselt habe, fuhr das besagte Auto mit Fernlicht ganz dicht auf und raste quasi hinter mir her. Um ihn darauf aufmerksam zu machen habe ich Warnblinkanlage und Nebenschlussleute eingesetzt, doch keinen Erfolg. Das Auto fuhr weiterhin dicht hinter mir her. Um noch zu ergänzen, ich habe ihn überholt da er auf der Landstraße 50 fuhr, und plötzlich dann Gas gab als ich vor ihm wieder einscheerte.
    Durch das Fernlicht von ihm und das plötzliche Verlassen seiner Spur, hätte ich fast 2 Unfälle gebaut.
    Kann man dieses Verhalten des anderen Autofahrers als Nötig ansehen?
    Und könnte mich der Autofahrer anzeigen wegen der Hupe?

  32. Birgit sagt:

    Hallo, ich bin heute in Thüringen auf der A9 Richtung Berlin unterwegs gewesen. Nachdem 2 Fahrzeuge vor mir auf der Linken Spur ( keine Geschwindigkeitsbwgrenzung) recht langsam unterwegs waren zog ich auf die Mittelspur. Das erste Fahrzeug wechselte dann recht dicht vor mir ebenfalls auf die mittlere Spur. Der Fahrer des zweiten Wagens fuhr dann auf meiner Höhe und zeigte mir ben Vogel. Stört mich nicht. Als ich dann den Wagen vor mir überholen wollte bremste mich der Fahrer des zweiten aus. Das ganze Spiel ging dann einige Kilometer lang weiter. Ich bin Stinksauer… dem Typen sollte man von der Straße holen. Frage: würde eine Anzeige Sinn ergeben?

  33. T. Schumacher sagt:

    Hallo und guten Tag
    Meine Frage. Ich parke in Fahrtrichtung auf der falschen Seite vor einer Bäckerei morgens 05.30uhr(mir ist klar das ich dafür evtl. 15 € Bußgeld zahlen muss).
    Ein anderer Verkehrsteilnehmer der mich schon einmal darauf angesprochen hat und mich erziehen will, fährt extrem nah auf mein Auto auf.
    Also bin ich gezwungen zurück zu stoßen um an seinem Auto vorbei zu kommen.
    Wohlgemerkt ist sonst alles frei.
    In meinen Augen ist das ein Tatbestand der Nötigung, da er mich zu einer Handlung drängt.
    Wie sieht das ganze rechtlich aus.
    Schon mal danke für ihre Antwort.

  34. Andree sagt:

    Was man täglich am Bremer Kreuz erlebt ist wirklich manchmal nicht zu glauben.

  35. Sandrina sagt:

    ich finde keine Option wo ich mein Anliegen reinschreiben kann.

    A N Z E I G E gegen ebay- Verkäuferin …
    + wegen vorsätzlichen Betrugs—angegbliche Echtschmuck-Artikel
    + Nötigung
    + Beleidigung
    … die mit vollster Absicht betrügt und einen nötigt, sein Geld bei ihr zu lassen.

    Habe für 2 Paar Creolen 333 ( so hat sie es beschrieben) 42,90 überwiesen.
    Bis heute keine Rückerstattung erfolgt. Rücksendung der Creolen gleich am nächsten Tag nach Erhalt erfolgt.
    am 23.11.2020. (Rücksendung)
    Sie lügt, weiss nicht was sie tut und das jeden Tag….Jeden Tag ein neuer roter Punkt…ihr egal.
    ebay lässt es zu.
    Die Person verkauft schrott als Echtgold Schmuck .
    (entfernt von der Redaktion)
    Für weitere Hilfe oder bin ich unter der email zu erreichen, die ich angegegen habe.

    Gruss
    Sandrina

  36. Rowdy sagt:

    Heute fuhr eine Dame einfach in meine Spur, abdrängen.tuschierte mit ihrem Spiegel meinen Spiegel Fahrerseite.sie fuhr weiter,trotz hupen keinerlei Rückzieher der dame.sie fuhr weiter.habe dann Lichthupe gemacht und weiter gehupt.sie fuhr nicht rechts ran.
    Ich war links auf gleicher Höhe, sie grinste nur dämlich rüber.
    Keinerlei entschuldigen oder dergleichen.
    Was könnte diese Dame erwarten?(Theorie)

  37. Thorsten B sagt:

    Aufpassen und so früh wie möglich einen Anwalt einschalten!
    Mich hatte ein Denunziant angezeigt, weil ich ihn angeblich auf einer Bundesstrasse in den Gegenverkehr abgedrängelt hätte, und ihn dabei angesehen und angelächelt hätte. Wie ich aussehe wusste er aber nicht. Zeugen gabs auch keine, obwohl angeblich 6 weitere Fahrzeuge da waren.

    Der Denunziant ist ein ehemaliger Gymnasialrektor, der im Ruhestand gerne Leute anzeigt. Seine Täterbeschreibung stimmte nicht und auch sonst war vieles unklar, widersprüchlich und sofort ersichtlich herbeigesponnen. Dennoch wurde ein in Bayern wohl übliches Schnellverfahren angewendet und ein Strafbefehl ausgestellt, ohne dass ich zur Sache gehört wurde. Nur die Polizei war einmal da und fragte ob ich den Wagen fahre, mehr nicht.

    Letztlich wurde nach meinem Einspruch verhandelt und das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Eine Geldauflage für eine nicht begangene Tat als einzige Chance da rauszukommen, weil Zitat “der Weg zum Freispruch für das Gericht sehr weit ist, wenn ein Strafbefehl raus ist”. Außerdem müssen die Staatsanwälte ja Position beziehen und Flagge zeigen, wie man meinte.
    Ich hatte vor dem Strafbefehl kein AZ bekommen, nichts worauf ich mich beziehen könnte, keine Möglichkeit zum Einspruch oder zur Verteidigung.

    Es ist unglaublich, wie man als unbescholtener Bürger ohne Einträge, ohne Punkte, ohne irgendwas mittlerweile einfach so mir nichts, Dir nichts belangt werden kann, ohne dass auf Plausibilität etc geprüft wird.
    Wenn ich mir überlege, wie oft ich bedrängt, geschnitten, ausgebremst usw wurde bei der hohen Aggressivität speziell in Corona-Zeiten, da hätte ich nach >30 Jahren Autofahrerei viel Gelegenheit andere wegen wirklich begangener Tatbestände anzuzeigen.

    Daher kann ich nur empfehlen, beim leisesten Wink sofort zum Anwalt zu gehen, anders kann man sich in diesem Land nicht mehr zur Wehr setzen!

  38. Rebekka sagt:

    Hallo,
    Mir ist folgendes passiert: Ich war bei Stop und Go auf der linken Spur und musste rechts ​rüber da meine Ausfahrt in 500m kam.
    Ich hab geblickt, geschaut das in der Rettungsgasse keiner fährt und bin dann auf die rechte Spur. Da ja Stop und Go war bin ich dann langsam auf die Seite und hab mich zwischen zwei Autos reingedrückt. Der Fahrerin hinter mit und ihr Beifahrer haben sich fürchterlich aufgeregt und mein Kennzeichen fotografiert. Ich nehme mal an das sie mich jetzt wegen Nötigung anzeigen, weil ich gezwungen habe mich reinzulassen. Was kann jetzt da auf mich zukommen ?
    Vielen Dank

  39. Betty sagt:

    Hallo,
    Bin heute morgen auf der Bundesstraße auf der linken Spur gefahren da auf der rechten Spur ein LKW fuhr. Von hinten kam dann ein Auto das zuerst so dicht aufgefahren ist dass ich die Motorhaube nicht mehr gesehen habe und hat dann noch zusätzlich die Lichthupe betätigt. Als der LKW dann abgefahren ist wollte ich auf die rechte Spur wechseln allerdings kam dann schon der zuvor dicht mir auffahrende und ist auch ziemlich links auf der rechten Spur gefahren. Als er dann vorbei war bin ich auf die rechte Spur gewechselt woraufhin er dann ohne triftigen Grund voll auf die Bremse ist. Ich konnte das Auffahren aber verhindern.
    Besteht eine Möglichkeit eine Anzeige gegen diesen Fahrzeughalter zu erstatten? Das Kennzeichen habe ich. Wenn möglich bitte ich um kurze Info. Vielen Dank

  40. Joachim L sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage zur Nötigung, kürzlich ist mein Nachbar, weil er sauer auf mich ist, mit seinem Auto voll auf mich zugefahren, neben mir und weil er plötzlich 2 Kinder sah bremste er stark ab und fuhr weiter, auf meine spätere Ansprache sagte er, ich wäre ins seine Fahrspur gelaufen was nicht stimmt, es gibt eine Zeugin mit den Kindern. Ich überlege Anzeige zu erstatten oder läuft das ins leere.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Joachim L.,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  41. R Udo sagt:

    Heute am 25.09.21 wurde ich (Mieter) von einen Eigentümer einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses darauf hingewiesen das ich zu nah an seinen PKW parke. Dazu muss ich aber gleich darauf hinweisen, das diese Parkplätze vor dem Haus nicht zum Eigentum der Wohnungen gehören! Er drohte mir, mich in einen angemessenen Abstand zu Parken, so das er ohne Beschädigungen an der Autotür einsteigen kann. Ansonsten wird er mir einen Satz neue Türen in Rechnung stellen. (Älteres Modell) Wohlgemerkt das ich noch nie an seine Tür gekommen bin. Ich habe ihn darauf hingewiesen das man so eng wie möglich zu Parken hat um ein sinnloses Platzverschwenden zu vermeiden. Damit auch anderen Mitbewohnern die Möglichkeit gewährt wird zu Parken. Desweiteren stellt er und seine Frau sich einfach hin, “wie ihnen das Auto aus der Hand fällt”. Darüber habe ich mich noch nie aufgeregt geschweige etwas dazu gesagt. Ich möchte keine Anzeige erheben, weil es das für mich nicht Wert ist sich darüber zu Streiten. Jedoch wenn er eines Tages ankommt und neue Türen möchte, obwohl ich es nicht gewesen bin…

  42. Anna R sagt:

    Brauche einen Rat: eine persone aus Georgien eignet straftat in Autobahn begangen. Seine Verwandten aus Spanien Strafe auf Gerichtkasse Frankfurt, Landesbank Hessen- Thüringen , IBAN: DE (entfernt von der Redaktion), 04.10.21 überwiesen. Polizei dei ihn verhaftet haben , gesagt , das persone befindet sich in Brauenstein JVA. Wir wolten per Fax Kassenzettel abschicken, aber wir finden in internet diese JVA nichr. Wie kann hier angehen um diese persone zu finden , der spricht kein deutsch, war nur zu besuch in deutschland. Seine Mutter sehr besorgt. Wer weiß wie kan hier helfen? Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Anna R.,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder die JVA.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  43. Natalija sagt:

    Ist das eine Nötigung? Lohnt sich die Anzeige?
    Mein dreijähriger Sohn ist mir voraus zur Straße gelaufen und ist auf kurz davor auf der Garageneinfahrt stehen geblieben und hat auf mich gewartet. Plötzlich hörte ich ein Hupen und unmittelbar darauf sehe ich ein Fahrzeug langsam auf meinen Sohn zurollen. Die Fahrerin hat nicht gebremst und kam dem Kind sehr nah, ca. 1,5 Meter. Mein Sohn ist dann doch ausgewichen und die Fahrerin ist ruhig weiter Richtung ihre Garage gefahren, geparkt und mich ingnorierend an mir vorbei gehen wollte. Ich habe die Dame zur Rede gestellt. Sie hat mir erklärt, dass sie nach dem Hupen losgefahren ist, um dem Kind zu signalisieren, dass sie Vorwärts fahren will und würde jeder Zeit bremsen können. Auf meine Frage, warum hat sie nicht einige Sekunden gewartet, bis ich mein Kind aus der Situation wegbringen kann, lautete ihre Antwort: sie hat keine Zeit und wie lange sie denn warten soll? Die Dame schrie mich dabei an, hat meine Freundin und Zeugin beleidigt und ist nach Hause gegangen.

    Die Dame schien sich nicht bewusst zu sein, dass ihr Verhalten in meinen Augen gefährlich war. Immerhin handelt es sich um ein dreijähriges Kind, dass um ihr auszuweichen auf die Straße rennen könnte.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Natalija,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich auf jeden Fall an eine zuständige Behörde oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldktalog.org

  44. Etienne sagt:

    Hallo,
    hatte gestern den Fall, dass ich überholt wurde trotz Gegenverkehr.
    Die Situation:
    Es war 70 und ich fuhr 70 dann wurde 70 aufgehoben also galt wieder 100 und ich habe normal beschleunigt von 70 auf 100.
    Was dem Hintermann wohl zu langsam war und so hat er überholt trotz Gegenverkehr so das ich vom Gas bin damit nichts passiert.
    Dann habe ich natürlich gehupt und einmal Lichthupe gegeben weil es in dieser Situation einfach unnötig war und auch nichts gebracht hat zu überholen. Außer dass er andere in Gefahr brachte.
    Nun weiter im Text. Der andere war wohl dann nicht einverstanden dass ich ihn auf sein Fehlverhalten hinweise. So das er mich aufforderte an die Seite zu fahren, was ich ignorierte und weiter nach Hause fuhr. Dann fing er an mich zu verfolgen und das bis ich Zuhause vor meiner Tür war.
    Dort ist er dann ausgestiegen und hat was geschwafelt von ich habe kein recht zu hupen wäre eine Verkehrsbehinderung.
    Zudem hat er mir dann noch gedroht er wüsste jetzt wo ich wohne und ich sollte ab sofort aufpassen.

    Nun meine Frage:
    Kann ich irgendwas unternehmen? Und wenn ja was?

    Schonmal Danke für die Antworten.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Etienne,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die Polizei oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  45. Wolfgang sagt:

    Due Straße vor meinem Grundstück besitzt keinen Gehweg und keine Geschwindigkeitsbegrenzung also 50km/h erlaubt und ist auch nur 3,8 M breit jedoch fahren die Anwohner hinter meinem Grundstück an mir wenn ich mich auf der Straße befinde mit einem Abstand von unter 1 m vorbei . Habe dies schon ohne Erfolg beim zuständigen Ordnungsamt vorgebracht. Welche Möglichkeiten habe ich noch um dies abzustellen oder wird erst dann was unternommen wenn ein Personenschaden entsteht ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Wolfgang,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die Stadtverwaltung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  46. Marie sagt:

    Ich hätte mal eine Frage. Ich stand an einer Ampel die am Anfang zweispurig ist und danach nur noch einspurig, also müssen sich die Autos von Links nach rechts einordnen. Jetzt hatte ich, als es grün war, etwas mehr gas gegeben, weil es eine Steigung ist. Jedoch hat der Fahrer rechts neben mir auch gas gegeben und mich nicht vor ihm gelassen bzw. musste ich dann abbremsen, weil er vor mir unbedingt sein wollte. Was kann auf ihn zukommen?

  47. Annika sagt:

    Ist es eine Nötigung wenn ein Auto vor mir erst viel zu langsam fährt und dann normal fährt, mich aber dann apprupt ausbremst und ich dadurch meinen Abstand verringert habe ?

  48. Schnabl J sagt:

    Hallo
    Frage
    Habe heute beim Ausparken in einer 30er Zone
    Einen Rollerfahrer angeblich genötigt
    Der sich beschwert hat
    Meines Erachtens war es weder Nötigung oder ähnliches
    Er musste weder in den Gegenverkehr noch eine vollbremsung hinlegen oder sonst etwas

    Nur dann Kamm so ein ganz gescheiter Audi Fahrer dazu
    Und hat gesagt er hat alles gesehen und fungiert als Zeuge für den Rollerfahrer
    Ich habe nur gefragt was er gesehen hat
    Ich habe blinker beim aus parken gesetzt und keinen beleidigt oder in ein gefährliche Situation gebracht
    Er musste nur ein klein wenig stärker seine Geschwindigkeit verringern
    Der Rollerfahrer hat dann noch ein wenig Rumgemotzt an der nächsten Ampel
    Habe dann nur noch beim weiterfahren gesagt er ist ein voll Horst
    Wie teuer kann der Spaß für mich werden

  49. Franz sagt:

    nach dem Einkauf fuhr ich gestern auf den Parkplatz wo mich ein Aggressiver Nachbars Sohn abfing und mir sagte ich solle aufpassen wo ich meinen Wagen Parke. Er beschimpfte mich drohte mir mehrfach mit Prügel und wollte mir vorschreiben daß ich dort nicht zu Parken habe.
    Ich habe nicht mit dem Sohn gesprochen der mir gegenüber höchst Aggressiv war ich habe ihn einfach reden lassen.
    Die Polizei habe ich Angerufen und einen Strafantrag gestellt.

    Einen Monat vorher habe ich seinen Vater gefragt warum sein Anhänger 4 Wochen auf demselben Parkplatz steht und ob er wüsste das er dort nur 2 Wochen stehen dürfte.
    Dies dürfte der Grund des Sohnes seien für sein Aggressives Verhalten.

    Frage:
    wie verhalte ich mich in einer solchen Situation und was kann ich tun, wenn man mich beschimpft, Nötigt, Prügel androht mir vorschreibt wo ich zu Parken hätte?

  50. Doktor sagt:

    Viele Autos auf der Autobahn, während ich 120 km fahre, kommen auf 1 Meter zurück, das passiert die ganze Zeit und es ist sehr nervig, was kann ich tun?
    Soll ich eine Kamera ins Auto stellen? vorwärts und rückwärts und zeichnen Sie die Bewegungen auf ?

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