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Nötigung im Straßenverkehr: Wann gilt dieser Tatbestand als erfüllt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Nötigung im Straßenverkehr: Diese Folgen sind möglich

Tatmögliche Strafen
Drohen mit GewaltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)
Zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drohenFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

Was bedeutet Nötigung eigentlich?

Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr
Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat und kann sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Doch wann liegt eine Nötigung vor? Um diese Frage zu beantworten, sind sehr viele Faktoren wichtig. Zudem ist jeder Fall individuell zu betrachten, weshalb beim Strafbestand Nötigung im Straßenverkehr keine pauschalen Aussagen gemacht werden können.

Zuerst ist die Nötigung im Straßenverkehr von dem Delikt der Beleidigung zu unterscheiden. Den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen, ist regelmäßig nicht als Nötigung zu sehen. Hier greift vielmehr der Tatbestand der Beleidigung, welcher jedoch ebenfalls eine Straftat darstellt und als solche zumindest mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr gilt es, einige Punkte abzuwägen, ob es sich tatsächlich um eine solche Tat handelt.

Der Einsatz der Lichthupe ist noch keine Nötigung, da das deutsche Strafrecht davon ausgeht, dass jeder Mensch einen bestimmten Grad an Besonnenheit aufweist und darüber hinwegsehen kann. Aufgrund vieler Urteile über das Strafmaß der Nötigung im Straßenverkehr haben wir hier einige Fälle zusammengestellt, die den Tatbestand erfüllen.

FAQ: Nötigung im Straßenverkehr

Was ist als Nötigung anzusehen?

Es handelt sich normalerweise um Nötigung, wenn ein Mensch durch Gewalt oder Androhung selbiger zu einer Tat oder dem Unterlassen einer solchen gezwungen wird. In diesem Fall liegt eine Straftat vor.

Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann beispielsweise dann erfüllt sein, wenn ein Fahrer einen anderen absichtlich ausbremst, ihm zu dicht auffährt oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an.

Folgt auf eine Nötigung im Straßenverkehr ein Bußgeld?

Eine Nötigung kann drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Allein mit einem Bußgeld ist es daher meist nicht getan.

Im Video: Alles Wichtige zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.
Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.

Spezifische Ratgeber zur Nötigung im Straßenverkehr

Was ist eine Lichthupe? Gemeint ist ein kurzes, stoßweises aufblenden mit dem Fernlicht.

Der eine oder andere Fahrer verwendet die Lichthupe inflationär, was nicht selten auch zu gefährlichen Missverständnissen führt. Allerdings ist der Gebrauch nur in den wenigsten Fällen wirklich gestattet. Wann Sie die Lichthupe verwenden dürfen und welche Sanktionen bei einem Missbrauch drohen, lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Nötigung im Straßenverkehr: Was,, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Nötigung gibt es auch im Straßenverkehr - doch wie wird verfahren, wenn es zu einer Anzeige kommt und eine Aussage gegen die andere steht? Bedeutet das immer einen Freispruch? » Weiterlesen...

Die Definition im Strafgesetzbuch: Nötigung

Da es keinen eigenen Paragraphen für die Nötigung im Straßenverkehr im Strafgesetzbuch (StGB) gibt, müssen die Gerichte auf § 240 StGB zurückgreifen. Erst wenn dieser Tatbestand erfüllt ist, handelt es sich auch um eine Nötigung im Verkehr.

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 240 Abs. 1 StGB)

Die Absätze 2 und 3 regeln, dass auch der Versuch strafbar ist sowie die Tat dann rechtswidrig ist, “wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“.

Das bedeutet, dass Nötigung im Straßenverkehr als Straftat angesehen werden kann, wenn der vermeintliche Täter vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz liegt immer dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer den Entschluss gefasst hat, den anderen zu nötigen. Er muss also in voller Absicht gehandelt haben. Da dieses Merkmal fast immer bei einer Nötigung vorliegt, ist die Tat oftmals strafbar.

Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß
Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß

Die Nötigung kann also durch

  • Gewalt oder
  • durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel

erfolgen. Diese beiden Optionen sollen in dem nächsten Abschnitt erklärt werden.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Gewalt

Das Strafmaß der Nötigung ist nur dann erfüllt, wenn der Begriff der Gewalt weit oder eng ausgelegt wird. Die weite Auslegung ist dann gegeben, wenn das Opfer der Nötigung im Straßenverkehr in der Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird.

Der vermeintliche Täter wirkt also so auf das Opfer ein, dass es sich subjektiv zu einem bestimmten Verhalten genötigt fühlt. Hierbei handelt es sich nicht um physische, sondern psychische Gewalt. Die enge Auslegung meint genau das Gegenteil. Hier wird von der körperlichen Gewalt gesprochen.

Der vermeintliche Täter versetzt das Opfer in eine Art körperlichen Zwang, sodass der Betroffene tatsächlich körperlich beeinträchtigt wird. Dazu muss der Täter jedoch eine „körperliche Kraftentfaltung“ walten lassen, also das Opfer schlagen etc.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Drohung mit einem empfindlichen Übel

Eine Drohung ist es immer dann, wenn der Täter den Eintritt eines bestimmten Verhaltens beim Opfer erzwingen möchte, weil er denkt, auf dieses Einfluss zu haben und diesen auch schließlich ausübt. Die Drohung ist dahingehend von der Warnung abzugrenzen, da hier ein Hinweis auf ein Ereignis ausgesprochen wird, welches in eine Tat resultiert, auf das der Täter keinen Einfluss hat.

Ein empfindliches Übel wiederum ist ein Wertverlust in einer solchen Größe, dass es das Verhalten des Opfers bestimmt. Ein Übel ist also eine Werteinbuße bzw. ein Nachteil. Merkt der Genötigte also, dass ihm ein großer Nachteil entstehen könnte, ändert er sein Verhalten. Er tut dies nicht aus freien Stücken, weshalb eine Nötigung eine Freiheitseinschränkung darstellt.

Nötigung im Straßenverkehr und ihre Folgen

Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.
Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.

Während das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr zu einer Beleidigung zählt und mit einer Geldstrafe geahndet wird, ist die Nötigung im Straßenverkehr eine Straftat. Sie kann sogar mit einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft werden.

Jedoch kann die Nötigung im Straßenverkehr auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Fahrer nur kurz drängelt. Zudem ist auch der Abstand entscheidend. Die Umstände sollten also individuell geprüft werden. In diesen Fällen kann der vermeintliche Täter ein Bußgeld erwarten.

Eine Strafe ist es beispielsweise dann, wenn der Drängler den Abstand auf unter einen Meter verkürzt. Denn dann bedroht er den Vordermann so sehr, dass dieser sich genötigt fühlt, schneller zu fahren. Das Oberlandesgericht Stuttgart definierte den Eintritt der Nötigung im Straßenverkehr als einen Vorgang, der von einiger Dauer und größerer Intensität ist.

Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:

  • Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung. Ausnahme: Es liegt kein Vorsatz vor. Beispiel für keinen Vorsatz: Kinder am Straßenrand, die ein plötzliches Bremsen rechtfertigen.
  • Auffahren: Wenn der Drängler mit der Fortsetzung des gefährlichen und beängstigenden Verhalten nicht aufhört und sich das Opfer in einer Zwangslage befindet, handelt es sich in der Regel um Nötigung im Straßenverkehr. Wichtige Aspekte im Straßenverkehr: Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Abstände, Streckenlänge und Dauer der Tat
  • Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

Die Nötigung im Straßenverkehr kann auch Punkte zur Folge haben. Drei Punkte in Flensburg werden fällig, wenn das Gericht die Nötigung als Strafbestand urteilt. In diesem Fall kann auch der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Das Gericht spricht oftmals eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren aus, in der der vermeintliche Täter keinen neuen Führerschein beantragen darf. Dies ist jedoch kein Regelfall. Eher kann ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden.

Steht es bei der Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ohne Zeugen durchgeführt, entscheidet der Richter, so wie er überzeugt ist. Dennoch kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu engagieren, da er vergleichbare Gerichtsurteile kennt und dem Beklagten mit einer gezielten Argumentation vor Gericht helfen kann.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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143 Kommentare

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  1. simon
    Am 23. September 2019 um 10:00

    Guten Morgen,

    folgende Situation. Ich fuhr wie jeden Morgen zur Arbeit. Meine Schwester war als Beifahrerin dabei. Wir fuhren an einer Kreuzung los und die Vorfahrtsstr entlang als nach ca. 400m von links aus der Seitenstr ein linksabbieger kam. Dieser hat entweder nicht richtig geguckt oder es war ihm egal oder er hat meine Geschwindigkeit unterschätzt. Aufjedenfall bog er in die Vorfahrtsstraße ein und das SEHR langsam. Ich musste sehr stark Bremsen und hupte ihn zeitgleich an. Daraufhin hielt er an, machte die Scheibe runter und winkte mich neben sich ran, ich fuhr neben ihn und er meinte gleich “ich bin Polizist etc etc”, ich meinte nur es ist mir egal wer er sei, wenn er einbiegt muss er entweder warten oder so beschleunigen dass er den nachfolgenden Verkehr nich so drastisch zum abbremsen zwingt und bin weitergefahren. Heute kam die Polizei vorbei und hat mir gesagt das ich eine Anzeige wegen Nötigung bekommen habe. Ich bin etwas Fassungslos, eigentlich war es ja schon fast umgekehrt, ich musste stark abbremsen und wurde in meinem Fahrverhalten eingeschränkt. Wie soll ich mich da nun verhalten? Ich überlege den Herrn ebenfalls anzuzeigen. Da es ja anscheinend auch noch ein Polizist ist, ändert das was?

    Vielen Dank

    Simon

  2. Christina
    Am 15. August 2019 um 17:49

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn tagtäglich der DHL-LKW unsere Einfahrt, den Gehweg oder die Straße zuparkt und das für 15 Minuten oder mehr. Er dürfe das, sagt er … Heute standen wir wieder fast 20 Minuten hinter ihm im “Stau” und er belud seinen LKW und da es sich um eine Einbahnstraße handelt, hat man auch nicht die Möglichkeit, zu wenden. Es handelt sich um eine Postfiliale in einem Schuhgeschäft! Das Ordnungsamt unternimmt hier nichts!!!!!
    Ich persönlich empfinde es als Nötigung, da er uns z. B. nicht aus oder in unsere Einfahrt lässt oder die ganze Straße sperrt und dann auch noch frech wird!

    Danke im Voraus!

  3. Emilio
    Am 8. August 2019 um 13:32

    Hallo,
    Ich habe im März ein kleineres Problem gehabt.
    Ich habe ein vorausfahrendes Fahrzeug überholt, der Fahrer des vorausfahrenden Pkws gab an das ich zu früh eingeschert bin und er stark abbremsen musste. Daraufhin blendete er mehrfach mit Lichthupe auf – ich dachte es handelt sich von einem Defekt an meinem Fahrzeug.. und reagierte mit einmal bremse abtippen – um ihm zu signalisieren das ich „Bescheid“ weis. Doch der Fahrer fuhr wieder nah auf und betätigte mehrfach die Hupe .. daraufhin verringerte ich meine Geschwindigkeit und hielt an. Stieg aus und versuche den Fahrer zu sprechen diese reagierte nicht und ich fuhr weg.
    Tage später kam ein anhörungsbogen von der Polizei.
    Und vor kurzem kam eine Geldbuße in Höhe von 2800€ und 24 monatiger fühererschein Entzug.

    Ist das Rechens ?
    Begründung ist Nötigung .. und die Aussage der Staatsanwaltschaft ist das ich nicht fähig wäre ein pkw zu steuern ..
    Und ganz am Rande es war ca.22:00 – 23:00 Uhr nachts.
    Und die Aussagen des Fahrers und seiner Beifahrerin sind unterschiedlich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2019 um 15:10

      Hallo Emilio,

      Wir dürfen keine Rechtsberatung
      geben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Florian D.
    Am 5. August 2019 um 10:00

    Hallo,

    am Wochenende bin ich mit meiner Freundin mit dem Motorrad gefahren. Hinter uns hat ein PKW immerwieder gedrängelt und auch wieder etwas(!) Platz gelassen. Als ich mit dem Motorrad einen anderen PKW überholen wollte (mit mehr als aussreichendem Abstand zum drängelnden, ca. 100Meter) und schon auf der linken Spur war musste man wohl das Gaspedal durchdrücken und mich fast umfahren, obwohl er ganz genau gesehen hatte dass ich bereits am überholen war. Er kam schon mit viel höherer Geschwindigkeit an und drängelte bis auf ca 1 Meter auf. Da ich aber den Drängler bemerkt hatte musste ich gas geben aus Angst umgefahren zu werden. Die Ampel vor uns hatte auf Orange umgeschaltet, Durch eine Vollbremsung nach dem wieder einfädeln auf die Rechte Spur hatte ich es noch geschafft. Als ich mich umgedreht habe um zu fragen was das soll hat der Fahrer nur Dumm gegrinst und einen Daumen nach oben gezeigt und natürlich weiter gedrängelt und gehupt. Ich ließ Ihn schließlich vor und habe mir das Kennzeichen gemerkt. Kann ich hiermit zur Polizei?

    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. August 2019 um 11:14

      Hallo Florian,

      ja, Sie können eine Ordnungswidrigkeit jederzeit melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Cendril
    Am 26. Juni 2019 um 23:06

    Hallo,
    lustige Geschichte. Das Fahrzeug meines Bruders ist auf meinem Namen eingetragen weil mein Bruder Konkurs angemeldet hat. Als ich einen Brief vom Polizei bekommen habe, wegen Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 Abs. 1 StGB, habe ich leider alles zugegeben, dass ich der Fahrer war und dass ich den Tat begangen bin. Jetzt habe ich einen Schreiben bekommen, indem steht, dass ich eine €3.000 Geldstrafe zahlen muss und dass ich mein Führerschein eingezogen wird und ich erst nach 10 Monaten einen neuen Führerschein machen kann.

    Die Frage ist, was kann ich jetzt machen? Ich wollte jetzt den wahren Sachverhalt aussagen dass mein Bruder der Fahrer des Fahrzeuges war und damit er ist derjenige der die Nötigung verursacht hat. Nur, ich fürchte, mir wird jetzt nicht geglaubt werden, oder schlimmer, ich werde wegen falscher Aussage beschuldigt. Kann mir bitte Jemand sagen was ich jetzt machen kann? Habe ich jetzt überhaupt Alternativen? Vielen Dank im Voraus.

  6. Ysa
    Am 12. Juni 2019 um 23:06

    Ein Autofahrer fährt innerorts direkt vor dem eigenen Fahrzeug aus der Hofeinfahrt, so dass sehr stark abgebremst werden musste. Anschließend fährt der Vorausfahrende auffallend langsam durch den Ort mit ca 35 km/h, bremst mehrmals grundlos ab, schüttelt die Faust, hebt den Finger nach Oberlehrermanier. Kurz vor Ortsausgang bremst er nochmals deutlich herunter und fährt extrem gemächlich aus dem Ort. Als eine freie, gänzlich einsehbare Strecke kommt, setze ich den Blinker, wechsle ich auf die Gegenfahrbahn und beschleunige zügig, um den Überholvorgang abzuschließen. In diesem Moment erwacht der Vorausfahrende, beschleunigt bis auf ca 120 km/h. Ich breche den Überholvorgang ab und schere hinter dem Vordermann ein. Sobald er das wahrnimmt, nimmt er das Tempo raus, bremst schnellstmöglichst auf 60 km/h ab und nimmt sein langsames Fahren wieder auf. Ich musste eine Vollbremsung mit ABS-Einsatz durchführen. Der Vordermann schaltete die Warnblinkanlage an und testete an jedem dritten Leitpfosten seine Bremsen auf Vorhandensein. Bei der nächsten Gelegenheit setzte ich wieder zum Überholen an. Der Vorausfahrende beschleunigte wiederum und blieb auf meiner Höhe. Ein Wiedereinscheren hinter ihm war für mich mit extremen Gefahren besetzt, bereits 2 Minuten vorher konnte ich gerade noch einen Unfall vermeiden. Leider kam es so weit, dass ich nach Einfahren im nächsten Ort nicht einscheren konnte. Mit knapp 140 km/h und etwa 400 m in den Ort hinein musste ich weiterhin links fahren. Hätte es für mich überhaupt eine andere Möglichkeit gegeben?? Nachdem ich endlich vor dem anderen einscheren konnte, fuhr er mir bis auf 2 m oder weniger auf, blendete auf – was mich jedoch nicht weiter störte, da die Lichter unterhalb der Kofferraumklappe waren.

  7. Susanne
    Am 12. Juni 2019 um 13:39

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn ein Autofahrer hinter mir auf der Überholspur heranrauscht, während ich gerade im Überholvorgang bin, der andere aber weiter Gas gibt und so dicht auffährt, dass ich den Überholvorgang schon fast panisch abbrechen muss? So geschehen auf der Autobahn bei Höchstgeschwindigkeit 120km/h… der andere war deutlich schneller unterwegs.

  8. Björn
    Am 12. April 2019 um 8:30

    Guten Morgen.

    Ich hatte heute früh auf den Weg zur Arbeit einen Vorfall, bei dem der Autofahrer vor mir ich 7-mal ausgebremst hat. Es ist eine Straße innerorts, wo 50 km/h erlaubt sind. Diese 50 sind auch alle gefahren. Der Autofahrer vor mir hatte kein Auto vor sich und ging immer wieder total auf die Eisen, dass ich ihm fast hinten reingefahren wäre; und das mehrmals. Dabei war es so, dass auch die Autos hinter mir (eine Kolonne) mir fast hinten rein gefahren wäre, da ich so doll bremsen musste.

    Der Autofahrer vor mir zeigte mir an der Ampel die Faust; ich machte Lichthupe. Danach auf einer Straße wo auch 50 erlaubt sind, wo die Straße aber Kopfsteinpflaster als Belag hat, bremste er wieder extrem runter – von 50 auf 10 bis er dann mit mal wieder schneller fuhr. So ging das ein paar Mal.

    Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich ihn bei der Polizei anzeigen? Ich habe mir sogar sein Auto und auch komplettes Nummernschild notiert. Aber ich kann ja nichts beweisen. Es ist ja auch nichts passiert.

    Er hatte ja auch kein Auto vor sich; gar nichts.

    Was wäre, wenn ich ihm hinten rein gefahren wäre? Dann wär auch mir einer hinten rein gefahren. Ich wurde richtig wütend, da ich mich frage, wie man so fahren kann.

    Wie ist hier die Rechtslage? Was bewegt ihn dazu, dauernd so extrem doll zu bremsen?

    Mich interessiert halt, ob ich damit zur Polizei gehen kann, sodass derjenige einen Brief von der Polizei nach Hause bekommt.

    Vielen Dank für die Antworten.

  9. D.
    Am 9. März 2019 um 4:47

    Hallo
    Ich fuhr im Sommer 2018 auf einem Abschnitt ohne Tempolimit.
    Die Beschleunigung von mir war schon im Gange,als ein Auto aus der Mittelspur plötzlich die Spur wechselte blinken und wechsel gleichzeitig.
    Sie war ca 20m vor mir,Sie mit ca 120 und ich ca 160/70 ich musste eine Vollbremsung machen wobei ich ihr um wenige cm hinten drauf gefahren wäre.
    Sie hatte definitiv die Gelegenheit gehabt zurück in ihre Spur zu wechseln jedoch blieb sie ihren Spurwechsel treu und ignorierte mein Hupen und meine lichthupe bzw sie hat nicht in den Rückspiegel geschaut.Sie wie zig andere denken das Blinken zum Spurenwechselberechtigt.
    Anscheinend hat sie nicht wahrgenommenen das ich eine Vollbremsung machen musste und meine Lichthupe eher als Warnung zu verstehen sein sollte,ihren spontanen Spurwechsel abzubrechen

    Nun habe ich eine Anzeige wegen Nötigung und soll im Auftrag der Staatsanwaltschaft zur Erkennungsdienstlichen Erfassung .
    Sie behauptet ich wäre mit Lchthupe bis auf wenige cm augefahen.
    Sie hat ja schon recht aber dieses dichte auffahren war eine Vollbremsung und bin fast hinten drauf gefahren.
    Dann kommt das beste..Sie hätte keine Möglichkeit gehabt nach rechts zu fahren weil dort ein Auto zur rechten war. Und als sie dann rechts einscheeren wollte,hätte ich sie wohl rechts überholt
    Das würde bedeuten das sie die linke überholspur bewusst blockiert hätte.
    Dann behauptet sie,Ich hätte sie auf 50 kmh runtergebremst und dann eine Vollbremsung gemacht ,so das sie wohl auch Bremsen musste und in’s Schleudern kam und in Panik geriet.
    Die Dame hatte aber soviel Zeit um mich genaustens zu beschreiben.
    Glatze hat Zigarette geraucht helles Tshirt.
    Ich bin kurz gleichauf mit ihr gefahren und hab ihr auch den Scheibenwischer gezeigt,das war aber auch alles an Straftat
    Ich bin derjenige der hier genötigt wurde.
    Und ich habe im übrigen meinen überholvorgang optisch angezeigt.
    Wäre ich nicht in eine Notbremsung gegangen,hätte sie wahrscheinlich diese Aussage gegen mich nicht mehr tätigen können.

    Mit freundlichen Grüßen

  10. Corina
    Am 3. März 2019 um 15:28

    Guten Morgen
    Meine Situation von gestern: Ein Autofahrer drängelste mich und meine Freundin auf einem steilem Waldstück wo 100 erlaubt war. Es war bereits 1:00 morgens da mein Auto nicht so schnell beschleunigen kann konnte ich erstmal „nur“ 90 fahren. Der Autofahrer lies nicht locker und drängelste weiter auf und überholte nicht. Auf einmal drängelte er so hart auf und machte das Fernlicht an. Ich war so geblendet und sah nichts mehr und hing in der nächsten kurve fast im leitpfosten. Geschockt blieb ich in der Kurve stehen und machte die Warnblinkanlage an und wartete bis er weg fur. Der Autofahrer stellte sich vor uns und machte das Fenster runter. Wir blieben geschockt sitzen. Man sah ihm leider an das er sich nicht entschuldigen wollte, sondern stress machen wollte, und uns am bedrohen war. Nach einer weile fur er weg. Ein paar Meter weiter, stellte er sich mitten auf die Straße um uns abzufangen mit beiden Türen offen. Ich wisch aus und fur fort. Es war keine Menschenseele dort und wir als zwei Mädchen mit 19 Jahren und Kleidern wollten nicht aussteigen. Sowas sollte eigentlich nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Leider haben wir das Nummernschild vergessen zu notieren. Da mein Auto auch nicht wie eine 1 durch die Kurven gleitet, waren wir durch die Drängelei kurz auf zwei Rändern gewesen. Was steht hier als Strafe an? Bei einem Autofahrer der sozusagen zu einem Unfall drängt?

  11. Kathrin
    Am 25. Februar 2019 um 19:35

    Hallo,
    Ich wurde von einem Autofahrer auf der Autobahn stark genötigt und nach dem Überholmanöver stark ausgebremst. (Von 120kmh auf 40kmh) Beim Ausbremsen hat er noch zusätzlich die rechte Fahrbahn sowie die Abfahrt blockiert, er ist mittig gefahren. Ich hatte keine Chance auszuweichen.

    Wie lange ist der Fahrzeughalter dazu verpflichtet sich zu merken wem er, wann, seinen Wagen ausgeliehen hat?

    Liebe Grüße

  12. Tanja
    Am 24. Februar 2019 um 19:22

    Guten Abend,
    letzten Dienstag nahm mir ein Autofahrer die Vorfahrt. Ich dachte erst noch, dass er anhält, musste dann aber abbremsen, da er einfach auf die Fahrbahn drängte. Daraufhin habe ich ihn “angehupt”, um ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Daraufhin bremste er plötzlich ab, sodass ich eine Vollbremsung durchführen musste. (Waren aber nur ca. 30km/h). Ich habe mir dann das Kennzeichen eingeprägt. Durch den Schock hatte ich mir leider nicht das Kennzeichen des Autos hinter mir gemerkt. Erst nach ein paar Minuten habe ich mir dann noch das Kennzeichen des Autos hinter mir eingeprägt. Allerdings weiß ich nicht sicher, ob dieses Auto bei dem Vorfall auch schon hinter mir fuhr. An der Stelle passiert es leider sehr oft, dass einem die Vorfahrt genommen wird und ich bin niemand, der wegen sowas sofort eine Anzeige aufgibt. Aber das absichtliche gefährden durch sein abbremsen bewegt mich gerade dazu, evtl. diesmal eine Anzeige aufzugeben. Allerdings denke ich mir dann es wird mit Sicherheit Aussage gegen Aussage stehen und für ihn keine Konsequenzen haben, und für mich dann nur ärgerlich sein. Deshalb die Frage, Anzeige erstatten oder ist das in dem Fall sowieso zwecklos?

    LG

  13. Vitali
    Am 23. Februar 2019 um 3:37

    Hallo,
    Folgende Situation:
    Nach einer Baustelle, ordne ich mich rechts ein.
    Werde von einem hupendem Auto überholt, geschnitten und ausgebremst.

    Bei dem Versuch Links zu überholen (2spurig) beschleunigt das Auto Rechts, also lässt mich nicht überholen.
    Schert Links ein und bremst mich wieder aus.
    Einmal, konnte ich überholen, aber wurde dann direkt wieder überholt und wieder ausgebremst.
    Und das knappe 10 km.
    Auf mein Hupen und Lichthupe keine Reaktion.

    Jetzt meine Frage,
    Das wäre ja Nötigung.
    Bringt eine Anzeige was?
    Rechtschutz nicht vorhanden.

    Ich war alleine im Auto.
    Die zu 2.

    Will eigentlich das der Fahrer zu Rechenschaft gezogen wird.

    Ich verstehe ja wenn man einen schneidet, und dann weg ist, aber was er heute abgezogen hat, war krass.

  14. Anni
    Am 15. Januar 2019 um 9:07

    Guten Morgen,
    auf einer Strecke von ca 15 Kilometer ist mir ein Audifahrer immer wieder so nah aufgefahren sodass ich nicht einmal mehr sein Nummernschild im Rückspiegel sehen konnte. Da ich vor mir ein paar Autos hatte konnte ich dementsprechend selbst nicht schneller fahren. Als es sich kurzzeitig staute und ich den Warmblinker anmachte, betätigte der besagte Fahrer die Lichthupe und fuhr wieder dichter auf. Ausserdem versuchte er mehrmals von rechts zu überholen da es aber aufgrund der Hindernisse (LKW oder langsamere Autos) nicht funktionierte scherte er ziemlich nah wieder hinter mir ein, bei einer unerwarteten Bremsung wäre es definitiv zum Unfall gekommen. Ich habe mir das Nummernschild merken können, lohnt es sich eine Anzeige zu stellen oder nicht?

    Lg Anni

  15. MuellerF
    Am 4. Januar 2019 um 18:19

    Situation von heute: ein Autofahrer setzte vor mir rückwärts aus einem Grundstück über den Fußweg, ohne mich als Fußgänger zu beachten, als ich dieses Grundstück auf besagtem Fußweg passierte. Ich war/bin der Meinung, er hätte mich bereits beim Einsteigen in sein Auto gesehen oder hätte zumindest beim Zurücksetzen nach Fußgängern schauen und ggF. auch warten müssen, bevor er zurücksetzt. Denn ich glaube, auf dem Fußweg haben Fußgänger “Vorfahrt” vor aus Grundstücken ausfahrenden Fahrzeugen.
    Nun meine Frage: war dieses Verhalten des Autofahrers Nötigung oder erfüllt es evtl. einen anderen Tatbestand?

  16. David K.
    Am 21. Dezember 2018 um 17:43

    Ist es Noetigung wenn einer draengelt und einem zum schneller fahren zwingt und man bei zu schneller fahrt bremst.

    Er überholte und stieg an Kreuzung aus Fotografierte mein Auto und hinderte mich am weiterfahren. Es entstand kein Schaden und niemand wurde verletzt. Kann er mit Fotos zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 18:05

      Hallo David,

      ob das Drängeln in diesem Fall eine Nötigung darstellt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies muss immer im Einzelfall entschieden werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. David K.
    Am 21. Dezember 2018 um 17:33

    Hallo,
    Fuhr am 21.12.2018 auf einer Straße wo 50 km/h erlaubt war meine 50. Da fuhr ein Auto immer nahe auf und draengelte. Ich war kurzzeitig über 50 da ich Abstand wollte und habe da auf 50 abggebremst um Geschwindigkeit zu halten.
    Er überholte bremste auch wieder ab und stieg an Kreuzung aus kam auf mein Auto zu und fotografierte mein Auto. Hab gebremst und angehalten. Es entstand kein Schaden weder bei mir oder ihm. Darf er sich bei Kreuzung einfach vor mein Auto stellen und Fotos machen und kann er Anzeige bei Polizei machen. Er hatte Beifahrer.

  18. Karsten
    Am 20. Dezember 2018 um 10:52

    Man gewinnt hier den Eindruck als seien alle Probleme im Vertrauen auf den Rechtsstaat und die Ordnungskräfte (Polizei und das Ordnungsamt) zu lösen. Man muss nur wissen wie man es richtig macht.
    Das ist leider nicht so.

    Ich habe vor 10 Jahren eine Doppelgarage mit schmaler Zufahrt direkt vor meinem Haus angemietet, für die ich 2000 € im Jahr zahle. Die Straße davor ist schmal und die besondere Situation in der Stadt führt oft dazu, das Fahrzeuge so vor meiner Einfahrt stehen, das ich weder rein noch raus komme. (In der Nachbarschaft ist ein Krankenhaus) Nicht etwa weil die Autos VOR meiner Garage stehen, sondern weil sich andere Autofahrer so knapp vor oder hinter die Ausfahrt stellen, das es nicht möglich ist ein- oder auszufahren. Man muss ja in einer Kurve in die Einfahrt einfahren.
    Das führt an ca. 40 bis 50 Tagen im Jahr dazu, das ich Ordnungsamt oder Polizei anrufen muss um die Fahrzeuge zu entfernen.

    Früher wurde das auch anstandslos durchgeführt.

    Mittlerweile scheint es wohl die Anweisung zu geben nicht mehr ganz so schnell durchzugreifen.
    Ich muss immer öfter mit den Mitarbeitern vom Ordnungsamt oder Polizei vor Ort diskutieren und mein “Gerechtfertigtes Verlangen” nach Nutzung meiner Garage begründen. Will ich wirklich raus, oder lasse ich nur zum Spaß abschleppen ? Komme ich nicht doch noch irgendwie hinein, oder hinaus … man können mir auch behilflich sein und mich einweisen.
    Mittlerweile halte ich oft meinen Schlüssel hin und sage: “Wenn Sie das können, dann bitte. Ich komme da nicht rein.”
    Die Antwort ist dann oft “Das dürfen wir leider nicht”

    Es wird dann 10 bis 20 Minuten lang versucht den Halter des Fahrzeuges zu ermitteln und diesen zum selbständigen wegfahren zu bewegen. Dann braucht der Abschleppwagen auch noch einmal 15 bis 30 Minuten, bis er da ist.
    Durchschnittlich benötige ich 45 Minuten, bis ein Fahrzeug vor meiner Garage entfernt ist. Ich komme regelmäßig zu spät zur Arbeit und mittlerweile ist mein Chef meine Erklärungen “Ich bin zugeparkt worden” auch leid.
    Wenn ich das Ordnungsamt anrufe weil mal wieder jemand dort steht, kommt ein 10€ “Knöllchen” an die Scheibe und gut is’. “Parken mit Behinderung, Parken im Bereich des abgesenkten Gehweges”. Oft stehen die Autos dann über mehrere Tage dort. Ist ja billig geparkt für 10 € ;-)

    Der Schriftverkehr mit der Stadt und Ordnungsamt füllt mittlerweile 3 Aktenordner und die Diskussionen mit anderen Fahrern, wenn ich sie noch antreffe entgleisen zuweilen völlig. Ich wurde auch schon in Gegenwart der Polizei bedroht und tätlich angegriffen ! Mein Auto wurde zerkratzt und meine Scheibenwischer verbogen.

    Da werde ich als “blödes Arschloch, typisch Deutsch, Korinthenkacker” oder ähnliches beschimpft. Oft fordern Fahrer auch das ich nachweise, das es sich wirklich um meine Garage handelt und ich nicht nur den Parkplatz haben wolle.
    Ein Anwalt zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Entschärfung der Situation hat mich bisher 1000€ gekostet … ohne Erfolg. Noch nicht einmal eine “Schraffur” vor der Einfahrt konnte ich durchsetzen ! Geschweige denn einen Betonkübel oder etwas ähnliches. Im Laufe der Jahre konnte ich 3 Ortstermine mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes erwirken. Ohne Erfolg.
    Begründung: “Wir müssen im Städtischen Miteinander alle gewisse Kompromisse eingehen und die Situation wäre mir ja bei Anmietung der Garage bekannt gewesen.”

    Auf Nachfrage beim Amt bezüglich Markierungen hieß es :”Ach , für Markierungen ist der Herr xxxxxx zuständig. Der ist in diesen Dingen hart. Ich glaube nicht, das Sie das durch bekommen. Aber versuchen können Sie es ja mal”.
    Es scheint also vom Ermessen von Einzelpersonen (ohne juristische Kompetenz) abzuhängen, was Recht und Gesetz ist.

    Mittlerweile habe ich mir einen uralten Roller zugelegt und diesen stelle ich jetzt wenn ich wichtige Termine habe auf die Straße vor der Garage, damit ich morgens auch garantiert raus komme.
    Und natürlich wurde auch der Roller einfach (mit KETTENSCHLOSS) verschoben und ein Auto dort abgestellt.
    Als ich dann den Fahrer, den ich später noch antraf darauf ansprach, drohte dieser mit mit einer Anzeige wegen Nötigung, weil ich mit meinem Roller die halbe Straße blockiere. Das, nur noch einmal um aufs Thema zurück zu kommen.
    Ich habe nur gelacht und bin gegangen ….

  19. Luca
    Am 5. Dezember 2018 um 1:52

    Ist es eine Nötigung, wenn ich am Ausparken gehindert werde, indem sich ein anderes Fahrzeug hinter mich stellt und dort stehen bleibt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2018 um 15:48

      Hallo Luca,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Christopher
    Am 17. November 2018 um 1:50

    Sehr geehrtes Bußgeldkatalog Team,

    ich wohne auf dem Dorf und es gibt hier viele alte Menschen, die meiner Meinung nach längst ihren Führerschein abgeben sollten. Die fahren teilweise außerorts (100er Zone) mit 60 Km/h und behindern den gesammten Verkehrsfluss ohne driftigen Grund. Da es einige unübersichtliche Kurven gibt, ist das Überholen an solchen Stellen oft nicht möglich.
    Meine Frage ist: gibt es eine legale Möglichkeit, diese Menschen auf ihr zu langsames Fahren aufmerksam zu machen ?

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:50

      Hallo Christopher,

      Sie können selbstverständlich das Gespräch suchen oder bei verkehrsgefährdendem Fahrverhalten Ordnungsamt/Polizei einschalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ritter
    Am 9. November 2018 um 16:25

    Hallo,
    Während ich heut auf dem Weg mit mein Auto nach Hause war, fuhr ein Auto dauhaft 10 km/h zu langsam.
    In der Stadt wo dreißig ist dann ca 15-20 km/h. Wo ich um eine Kurwe fuhr bin ich ihm mit mein 30km/h fast drauf gefahren wobei ich kurz, wirklich nur kurz meine Hupe drückte damit er etwas beschleunigt.( für mich Warnsignal )
    Da fing er an wild in seinem Auto mit der Faust rum zu Fuchteln und mich aus zu bremsen bis auf ca 5-10 km/h.
    Da bin an ihm vorbei, rechts ran und er musste auch halten wo ich dann mit zu ihm ans Fenster bin und ihm darauf an sprach und zu ihm sagte dass er sich doch auch an die stvo zu halten solle da er das schon seit einer einer langen Strecke macht.
    Da sagte er zu mir er zeigt mich wegen Belästigung an.
    Wie verhalte ich mich und worauf muss ich mich einstellen?
    LG Daniel R

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 14:56

      Hallo Ritter,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, wenn Sie eine Anzeige erhalten sollten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Falestra
    Am 7. November 2018 um 18:48

    Hallo liebes Team,
    Ich hab mein Auto vor Hydranten geparkt(in der Arbeit). Später war ein Zettel auf der Frontscheibe, dass das Auto von der Polizei wegen Falschparken fotografiert wurde und ich würde wegen Nötigung angezeigt. Warum das ne Nötigung ist, verstehe nicht, aber würde gerne wissen, was mich erwartet??
    Mit freundlichen Grüßen

  23. Eddie
    Am 29. Oktober 2018 um 19:45

    Guten Abend,

    in letzter Zeit Passiert es häufiger das andere Autofahrer Gas geben wenn ich diese Überholen möchte. 2 von diesem Autofahrern Überholten mich zuvor. Wenn ich diese wegen ihrer Langsameren Fahrweise überholen wollte beschleunigten diese Stark. So das ich das dass Überholmanöver abbrechen musste. Kann ich so was als Nötigung zur Anzeige Bringen?
    Einer Überholte mich heute zuvor mit ca 150 km/h bis 160 km/h bin selber 120 km/h gefahren. Im Anschluss ist ganz normal gefahren mit seinen 260 PS Golf nur als ich dann an ihn Vorbei Wollte gab er Vollgass, zu dem Bremste er mich aus wegen meiner Lichthupe!
    Meiner Meinung hat nur die Polizei das Recht Verkehrsteilnehmer zu Maßregeln und nicht andere Autofahrer durch beschleunigen während man schon überholen möchte!

  24. Max
    Am 9. September 2018 um 23:26

    Guten Tag,

    ich wurde heute von einem Fahrzeug beim Überholen gehindert, in dem er das Tempo anzog und mich nicht vorbei ließ. Darauf hin ordnetet ich mich wieder hinter ihm ein und betätigte mehrfach die Lichthupe. Beim nächsten Ortseingang hielt er unerwartet an, sodass ich eine Vollbremsung machen musste. Wir stiegen beide aus und er drückte mich an mein Fahrzeug und schlug mir ins Gesicht. Meine Frage: Was hat er für eine Strafe zu erwarten und kommt auf mich auch etwas zu, da ich die Lichthupe betätigt habe ?

    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:33

      Hallo Max,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Heiko
    Am 9. September 2018 um 15:32

    Hallo zusammen,
    wurde heutemittag von meiner Fahrerseite gedrängelt!!Also folgendes, der Fahrer gegenüber hatte 4-5 parkende Autos auf seiner Seite und obwohl die Strasse gut übersehbar ist und mich komme sah überholt!!

    Ich musste stark Bremsen um mir nicht die Felgen zu ruinieren am Bordsteinrand.

    fahr rüber du Idiot wurde geschriehen. (Sommer) Fenster offen.

    Habe mir das Kennzeichen aufgeschrieben ! Kann ich so ein Verhalten zur Anzeige bringen??
    Im voraus schon mal ein DANKE

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:27

      Hallo Heiko,

      das kann Ihnen am besten die Polizei bzw. ein Anwalt beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. jojo
    Am 16. August 2018 um 16:43

    Der Fahrradfahrer muß ja ebenfalls recht vor links beachten und hätte deshalb sowieso mit einer “Vollbremsung” abbremsen müssen.

  27. Ilka
    Am 8. August 2018 um 21:05

    Hallo.
    War grade auf einer Landstraße unterwegs und würde von einem anderen Fahrer ausgebremst. Er ist trotz Tempolimit 100 nur 60 gefahren und hat ewig unnötig gebremst und hin und her gefahren. Mich somit auch zum überholen gehindert. Habe dann gehupt und auch aufgeleuchtet. Dann hat er so stark gebremst und fast einen Unfall verursacht.. Bin später ehrlicherweise und voll verärgert rechts am seitenstreifen an ihm vorbei wo er mich auch versucht hat abzurdrängen und nochmals fast einen unfall verursacht hat… Dann ist mir leider meine Fassung verloren gegangen und habe unüberlegt den Mittelfinger gehalten das er ihn von hinten gesehen hat. Er ist mir dann nah aufgefahren und war später dann wieder weg Wo ich ihn mal fragen wollte was das soll..

    Kann mir jemand sagen wer jetzt genötigt hat? Und ob ich jz trotzdem auch wenn es unüberlegt war mit einer Anzeige rechnen muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 11:11

      Hallo Ilka,

      solche Fälle aus der Ferne einzuschätzen ist äußert schwierig, da uns zu wenige Details vorliegen und wir die Situation vor Ort nicht kennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Anastassiya
    Am 12. Juni 2018 um 6:19

    Guten Tag,

    Ich hatte gestern einen Fall wo ich leider ein Auto für eine Zeit von 3-4 Stunden am Parkplatz blockiert habe. Dem Fahrer hab ich Bescheid gegeben und ihm das auch zu recht war. Allerdings nur für eine Stunde. Bau mir ging die Stunde schnell vorbei und ich plötzlich vergessen hab, dass ich jemanden mit meinem Auto gerade blockiere.
    Der Mann hat zu recht Polizei angerufen. Zum Glück bin ich in der gleichen Zeit gekommen und Auto wurde nicht abgeschleppt. Der von mir geblockter Mann möchte keine strafanzeige gegenüber mir stellen. Nachdem der Mann gegangen ist, hat Polizei Protokoll ausgefüllt und mit gesagt, dass das some Nötigung war.
    Kann so ein Fall von Prokura als Nötigung betrachtet werden und welche Schtraffe kann dadurch einfallen?

    Dankeschön
    Anastassiya

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:34

      Hallo Anastassiya,
      welche Sanktionen für Nötigung im Straßenverkehr drohen, hängt von den individuellen Umständen ab. Eine pauschale Einschätzung ist daher nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Emilia
    Am 28. Mai 2018 um 19:47

    Hallo Team,
    als ich heute Abend aus der Arbeit auf der Bundesstraße mit ca 100 kmh Geschwindigkeit unterwegs war, wurde mir aus der Nebenstraße von einem BMW Cabrio Fahrer Vorfahrt mit Gefährdung genommen. Daraufhin müsste ich dynamisch bis ca. 40-50 kmh bremsen, damit kein Unfall pasiert. Dabei habe ich dem Fahrer ein Lichtluppe- Warnungssignal gegeben, weiterhin allerdings mit dem normalen Abstand gefahren. Nach ca. 5 km sind wir zufällig an dem gleichen Parkplatz vor dem Geschäft angehalten, ich bin einkaufen gegangen, hatte ich aber den Eindruck dass der Fahrer mein Kennzeichen aufgeschrieben hat.
    War mein Verhalten eine Nötigung??
    Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2018 um 16:25

      Hallo Emilia,

      das kann nur ein Anwalt anhand des Einzelfalls entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Jona D
    Am 23. Mai 2018 um 12:21

    Sehr geehrtes Team,

    ich hatte vor einiger Zeit eine unschöne Begegnung mit einem Radfahrer.
    Trotz gewährleistung der Vorfahrt, hat mich der Radfahrer angepöppelt.
    Es gab eine kurze ” Diskusion ” von beiden Seiten aus, ich fuhr dann weiter und der Radfahrer , anstatt seinen Weg fortzusetzen, fuhr mir , meines Erachtens, aggressiv hinterher.
    Ich habe angehalten, bin aus dem Auto ausgestiegen, daraufhin hält der Radfahrer vor mir an, schreit , ich würde ihn
    ” Nötigen ” und ich hätte ihm nicht die Vorfahrt gewährt.
    Ich habe den Radfahrer stehen gelassen, bin ins Auto eingestiegen und fuhr weiter.
    Ein paar Wochen später, musste ich eine Stellungnahme bei der Polizei machen und den Fall genau schildern, da mich der Radfahrer gemeldet hat.
    Schlussendlich wurde dieses vom Gericht ohne Folgen beigelegt und der Fall wurde fallen gelassen.

    Mein Problem ist folgendes:
    Ein paar Wochen später, erhalte ich eine Bussgeldstrafe und einen Punkt in Flensburg wegen Missachtung der Vorfahrt des Radfahrers.
    Ich will das Bussgeld nicht zahlen, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.

    Wie soll ich nun vorgehen?

    Vielen Dank für Ihre Zeit und Information

    Mit freundlichen Grüssen

    Jona D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 17:02

      Hallo Jona D.

      leider dürfen wir Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie gegen die Entscheidung vorgehen möchten, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Rat eines Anwalts einzuholen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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