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Nötigung im Straßenverkehr bei Aussage gegen Aussage: Was passiert?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nötigung im Straßenverkehr: Was, wenn Aussage gegen Aussage steht?
Nötigung im Straßenverkehr: Was, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Ist es noch Ärgernis oder schon Zwang?

„Du hast doch deinen Führerschein im Lotto gewonnen!“ – solche und ähnliche Sprüche sind im Straßenverkehr schon lange geflügelte Sätze. Auch wenn das Fahren im eigenen Kfz vielen Leuten Freude bereitet, kann der Fahralltag mit jeder Menge Frust verbunden sein. Sicherlich hat sich jeder schon mal auf die eine oder andere Weise über andere Verkehrsteilnehmer geärgert.

Rechtlich problematisch kann es dann werden, wenn sich eine Person genötigt fühlt, die andere dies jedoch gegenteilig bewertet oder nicht zugibt. Womit ist zu rechnen, wenn es eine Nötigung im Straßenverkehr gab und Aussage gegen Aussage steht?

FAQ: Aussage gegen Aussage bei einer Nötigung im Straßenverkehr

Was gilt als Nötigung im Straßenverkehr?

Als Nötigung im Straßenverkehr kann permanentes Drängeln, absichtliches Schleichen oder ständiges Hupen und Blenden gelten. Da dabei keine Schäden entstehen, steht im Nachhinein häufig Aussage gegen Aussage.

Warum steht nach einer Nötigung häufig Aussage gegen Aussage?

Eine Nötigung hinterlässt keinen sichtbaren Schaden. Keiner hat demnach eindeutige Beweise. Zudem nimmt der Delinquent seine Handlungen oft nicht als schwerwiegend wahr.

Was passiert bei Aussage gegen Aussage nach einer Nötigung?

Kommt es nach einer Nötigung zu einer Anzeige und es steht Aussage gegen Aussage, kann es trotzdem zu einem Schuldspruch kommen. Ob eine Straftat vorliegt, entscheidet nach ausführlicher Abwägung ein Gericht.

Im Video: Alles Wichtige zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.
Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.

Keine Bagatelle: Nötigung ist eine Straftat!

Das Grundgesetz bestimmt den unbedingten Schutz der menschlichen Würde und Freiheit. Übt eine Person Zwang auf eine andere aus, um diese aus verwerflichen Motiven zu einer Sache zu zwingen, dann sieht der Gesetzgeber hierfür empfindliche Strafen vor. Im § 240 Abs. 1 des Strafgesetzbuches ist festgehalten:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weiterhin heißt es, dass bereits der Versuch strafbar ist. Entsprechend dieser Beschreibungen erschließt sich, weshalb es nach einer Nötigung im Straßenverkehr häufig Aussage gegen Aussage steht: In den meisten Fällen hinterlässt eine Nötigung keine sichtbaren Spuren. Permanentes Drängeln, absichtliches Schleichen oder ständiges Hupen und Blenden können den betroffenen Fahrer im Verkehrsfluss massiv unter Druck setzen, auch ohne dass der Wagen oder die Person versehrt wird.

Dass es nach einer vermeintlichen oder tatsächlichen Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage stehen kann, hängt mitunter auch damit zusammen, dass entsprechende Handlungen vom Delinquenten nicht als derart schwerwiegend wahrgenommen wurden.

Unterschiedliche Aussagen bedeuten nicht automatisch Freispruch!

Kam es zum Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr und eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation tritt ein, dann gehen viele davon aus, dass dies zwangsläufig zu einer Einstellung der Sache führt. Dem ist jedoch nicht immer so.
Einer Anzeige wegen Nötigung wird trotz Aussage-gegen-Aussage i. d. R. nachgegangen
Einer Anzeige wegen Nötigung wird trotz Aussage-gegen-Aussage i. d. R. nachgegangen

Einer Anzeige wegen Nötigung – ob nun Aussage gegen Aussage steht oder nicht – wird im Regelfall immer nachgegangen. Dann steht natürlich die Frage nach der Beweislage im Raum. Diesbezüglich sollten Betroffene wissen, dass bei einer Anzeige die Aussage des Anzeigenden im Normalfall bereits als Beweismittel gewertet wird. Ist dessen Vortrag schlüssig und glaubhaft, dann kann es unter Umständen durchaus zu einem Schuldzuspruch kommen – auch trotz gegenläufiger Aussagen.

Das bedeutet nicht, dass jeder Fahrer postwendend als schuldig befunden wird, wenn der Vorwurf der Nötigung im Raum steht. Vielmehr muss die entscheidende Instanz die Beweiswürdigung der Aussagen im besonderen Maße abwiegen, um dann individuell zu einer Entscheidung zu kommen. Werden Sie der Nötigung im Straßenverkehr bezichtigt, dann lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen – denn schließlich ist dies kein Kavaliersdelikt! Zudem ist grundsätzlich niemand dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Kommt es zu einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr, Aussage steht gegen Aussage und es liegt ein Videobeweis durch eine Dashcam vor, dann kann dies durchaus Beachtung finden. Der Bundesgerichtshof hat nämlich in einem lang erwarteten Urteil Dashcamaufnahmen als Beweismittel zugelassen (Aktenzeichen VI ZR 233/17).

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Manfred
    Am 9. Mai 2020 um 13:15

    Als Radfahrer habe ich oft erlebt, wie mich Raser in einer 30er-Zone oder auf einer Fahrradstraße von der Fahrbahn verdrängen wollten.
    Solche Delikte bleiben leider sehr oft unbestraft, denn die Beweislast ohne Zeugen bleibt eher schwach. Deswegen habe ich 60 € in eine alte Sportkamera und Zubehör investiert, die ist schließlich auf dem Helm befestigt.
    Die ist sehr sichtbar und sollte potenzielle Drängler abschrecken, zumal es bei Aufzeichnung rot leuchtet. Pech für den nächsten, der sich trotzdem nicht zusammenreißt.

  2. Friehelm
    Am 5. September 2019 um 19:33

    warum gibt es diese schilder Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen Überholt werden, für mich ist ein Trecker ein Trecker, ob 25 km oder gar 40 km, was soll der mist, dann sollen die wie Früher zu Satz Schilder anbringen. meine Meinung.

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