
Melodiehupe: Regelungen zu Schallzeichen mit Tonfolge
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2023
Darf ich mit Melodien vor Gefahren warnen?

Um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahrensituation zu warnen, müssen Kraftfahrzeuge über eine Einrichtung für Schallzeichen verfügen. Gleichzeitig ist beim Einsatz der Hupe sicherzustellen, dass sich andere Personen nicht durch das Geräusch erschrecken oder es zu einer übermäßigen Belästigung kommt. Aus diesem Grund definiert der Gesetzgeber für entsprechende Einrichtungen konkrete Vorgaben.
Doch worauf gilt es im Einzelnen zu achten? Darf eine Hupe beispielsweise „La Cucaracha“ oder eine andere bekannte Tonfolge spielen? Gibt es Vorschriften zu Lautstärke? Und welche Sanktionen können gemäß Bußgeldkatalog für eine sogenannte Melodiehupe drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Melodiehupe
Nein, gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Schallzeichen mit einer gleichbleibenden Grundfrequenz ertönen und dürfen keine Tonfolge erzeugen. Somit darf die Hupe beim Auto keine Melodie abspielen.
Für Kraftfahrzeuge, die mit einem blauen Blinklicht ausgestattet sind, gelten besondere Vorgaben. So müssen diese über ein Warnzeichen verfügen, dass sich aus einer Folge von Klängen mit verschiedener Grundfrequenz zusammensetzt. Bei dieser „Melodiehupe“ handelt es sich um das Einsatz- bzw. Martinshorn.
Wer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Einrichtung für Schallzeichen führt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zu Schallzeichen
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Fahrzeug mit mangelhafter / unzulässiger Schalleinrichtung geführt | 15 € |
Missbräuchlich Schallzeichen abgeben | 5 € |
... mit Belästigung anderer | 10 € |
Welche Vorgaben gelten für Schallzeichen?

Nicht wenige Autobesitzer nehmen an ihrem Fahrzeug Veränderungen vor, damit sich dieses von der breiten Masse und der Serienausstattung abhebt. Allerdings schränken zahlreiche Vorschriften die Möglichkeiten beim Tuning ein. Doch wie sieht es bei der Einrichtung für Schallzeichen aus, ist eine Melodie als Hupe beim Auto erlaubt?
Ob eine sogenannte Melodiehupe in Deutschland eingebaut werden darf, verrät ein Blick in StVZO. Denn in diesem Gesetzestext finden sich die Vorschriften zu Einrichtungen für Schallzeichen. So steht unter § 55 Abs. 2 StVZO Folgendes geschrieben:
Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist.
Demnach darf eine Melodie wie zum Beispiel „La Cucaracha“ als Hupe nicht zum Einsatz kommen. Denn diese könnten unter Umständen dazu führen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer erschrecken oder sich belästigt fühlen. Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, mehrere Schallzeichen einzubauen, allerdings darf dies nicht die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen ermöglichen. Darüber hinaus gilt es, auch bei der Lautstärke der Hupe gesetzliche Vorgaben zu beachten. Diese darf in einer Entfernung von 7 m nicht den Grenzwert von 105 dB(A) überschreiten.
Allerdings sieht der Gesetzgeber für eine bestimmte Kategorie Fahrzeuge eine Ausnahme vor, sodass eine Melodiehupe sogar Pflicht ist. Die entsprechende Regelung ergibt sich aus § 55 Abs. 3 StVZO. Darin heißt es:
Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann.
Demnach müssen Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes, die mit einem Blaulicht ausgestattet sind, über eine Schalleinrichtung verfügen, die eine Klangfolge abspielt. Das Einsatz- bzw. Martinshorn ist somit im weiteren Sinne als eine Melodiehupe zu verstehen.
Melodiehupe verbaut: Welche Sanktionen drohen?
Wer gegen die geltenden Vorschriften der StVZO verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, der auch als Bußgeldkatalog bezeichnet wird.
Im Pkw gilt eine Melodiehupe grundsätzlich als eine unzulässige Einrichtung für Schallzeichen. Wer ein Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung führt, begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.
Darüber hinaus können aber auch für die missbräuchliche Verwendung von Schallzeichen Sanktionen drohen. Welche Vorschriften gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland für den Einsatz der Hupe gelten und wann ein Fehlverhalten dabei ein Bußgeld nach sich zieht, fasst das nachfolgende Video zusammen: