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Beim Fahrsicherheitstraining einen Unfall gebaut: Und nun?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Unfall beim Fahrsicherheitstraining: Eher eine Seltenheit

Auch bei einem Fahrsicherheitstraining kann ein Unfall passieren.
Auch bei einem Fahrsicherheitstraining kann ein Unfall passieren.

Wie im alltäglichen Straßenverkehr, kann auch bei einem Fahrsicherheitstraining ein Unfall Folge einer Unachtsamkeit oder eines Fahrfehlers sein.

Sind die Sicherheitsvorkehrungen noch so hoch, auf einige Bedingungen kann kaum Einfluss genommen werden. Eine Kleinigkeit funktioniert nicht richtig oder eine Reaktion erfolgt eine Millisekunde zu spät und schon ist es passiert.

Daher ist es auch bei einem Fahrsicherheitstraining wichtig, bereits im Vorfeld zu wissen, wie die richtige Verhaltensweise bei einem Unfall aussieht und welcher Versicherungsschutz wann greift. In der Regel werden die Teilnehmer diesbezüglich bei der Buchung und bei Kursantritt informiert.

Welche Versicherung für die Teilnahme an einem Fahrtraining Voraussetzung ist und welche weiteren Absicherungen durch den Veranstalter der Teilnehmer wahrnehmen kann, wollen wir im folgenden Ratgeber näher betrachten.

FAQ: Unfall beim Fahrsicherheitstraining

Muss eine Versicherung bei der Teilnahme an einem Fahrtraining vorliegen?

Ja, in der Regel ist eine Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining ohne Versicherung nicht möglich.

Gelten andere Verhaltensweisen bei einem Unfall während des Fahrtrainings?

Nein, es gelten die gleichen Verhaltensregeln wie bei einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr.

Muss die Polizei verständigt werden?

Wurden Personen verletzt oder sind große Sachschäden entstanden, muss die Polizei in aller Regel verständigt werden. Gleiches gilt, wenn sich die Beteiligten uneinig sind.

Versicherungen und andere Vorkehrungen

In Deutschland werden Fahrtrainings von verschiedenen Anbietern in sogenannten Fahrsicherheitszentren durchgeführt. Das Training darf nur von speziell ausgebildeten Lehrern durchgeführt werden, die vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zertifiziert sind.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, absolvieren Teilnehmer die Übungen mit dem eigenen Auto oder Motorrad. Bei den Veranstaltern, wie dem ADAC oder der Verkehrswacht, sind für die Teilnahme bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Zum einem muss eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug vorliegen. Besitzt der Teilnehmer keinen Führerschein, darf der Kurs nicht durchgeführt werden. Zum anderen müssen Teilnehmer eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Vollversicherung vorweisen. Eine Teilnahme ohne diese ist nicht möglich.

Dies dient zur Absicherung der Veranstalter und der Fahrer, sollte es bei einem Fahrsicherheitstraining zu einem Unfall kommen. Viele Angebote schließen entweder einen Haftungsausschluss oder eine Vollkaskoversicherung, die zusätzlich buchbar ist, mit ein. Welche Variante vorliegt, kann der Teilnehmer bereits bei der Buchung in Erfahrung bringen.

Diese Tagesversicherungen können im Schadensfall verhindern, dass die Beiträge der eigentlichen Versicherung steigen und der Teilnehmer so einen weiteren Nachteil erfährt. Die Kosten für eine solche Versicherung liegen in der Regel zwischen 15 Euro und 30 Euro je nach Fahrzeugtyp und Höhe der Selbstbeteiligung.

Die Absicherung bei einem Fahrsicherheitstraining

Der Unfall beim Fahrsicherheitstraining wird wie im Straßenverkehr gehandhabt.
Der Unfall beim Fahrsicherheitstraining wird wie im Straßenverkehr gehandhabt.

Die Flächen eines Fahrsicherheitszentrums sind so gestaltet, dass bei einem Fahrsicherheitstraining ein Unfall selten bis nie vorkommt. Sowohl die Auslaufflächen als auch die Fahrbahnen bieten genügend Raum, um ein Fahrzeug abfangen zu können. Sollte es doch einmal zum Verlassen der Strecke kommen, sind diese Flächen so angelegt, dass ein Unfall bestmöglich verhindert wird.

Das Fahrzeug sollte in einem technisch einwandfreien Zustand sein und der Fahrer die Anweisungen des Trainers sowie die Geschwindigkeitsvorgaben befolgen. So wird das Unfallrisiko weiter minimiert. Dennoch spielt der Faktor Mensch auch eine entscheidende Rolle. Daher kann ein Unfall auch nie ganz ausgeschlossen werden.

Ist es nun zu einem Unfall beim Fahrsicherheitstraining gekommen, gleicht das Vorgehen dem bei einem alltäglichen Verkehrsunfall. Wurden keine Personen verletzt, sollte der Unfallhergang festgehalten und der Versicherung mitgeteilt werden.

Ist nur das Fahrzeug oder Motorrad des Teilnehmers beschädigt, greift hier die Teil- beziehungsweise Vollkasko-Versicherung des Fahrers. Wurde beim Fahrsicherheitstraining durch den Unfall fremdes Eigentum beschädigt, ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Sind sich die Unfallbeteiligten uneinig, kann es auch empfehlenswert sein, die Polizei zum Unfall hinzuzurufen. Ein Unfall während des Fahrsicherheitstrainings wird so behandelt wie ein Unfall im Straßenverkehr.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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