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Unfall mit einem Mietwagen: Was ist zu beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mit einem Mietwagen in einen Unfall geraten? So verhalten Sie sich richtig

Unfall mit Leihwagen: Wer zahlt für die Schäden?
Unfall mit Leihwagen: Wer zahlt für die Schäden?

Gerade dann, wenn Fahrer mit ihrem Fahrzeug nicht vertraut sind, ist ein Unfall schnell passiert.

Falsch eingeschätzte Fahrzeugmaße und ungewohnte Reaktionen des Kfz sind typische Unfallverursacher. Leihen Sie sich einen Mietwagen, ist die Unfallgefahr daher erhöht.

Doch was passiert, wenn Sie einen Autounfall mit einem Mietwagen verursachen? Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

In diesem Ratgeber finden Sie Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Unfall mit einem Mietwagen. Informationen zu den entstehenden Mietwagenkosten nach einem Unfall erfahren Sie hier ebenfalls.

Informationen zum Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall erhalten Sie in unserem Ratgeber: Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?”.

FAQ: Unfall mit einem Mietwagen

Was muss ich nach einem Unfall mit dem Mietwagen beachten?

Es gelten sämtliche Regeln wie nach jedem anderen Unfall, insbesondere: Absicherung der Gefahrenstelle, Erste Hilfe und ggf. Notruf absetzen.

Muss ich die Polizei rufen?

Das ist auf jeden Fall ratsam – auch bei leichteren Schäden. Viele Autovermieter verpflichten ihre Kunden in den AGB sogar dazu und verweigern anderenfalls u. U. den Versicherungsschutz – zu Unrecht, urteilen einige Gerichte.

Wer muss den Schaden am Leihwagen bezahlen?

Dies hängt von den jeweiligen Vertragskonditionen des Autovermieters ab und auch davon, wer den Unfall verursacht hat. Näheres erläutert der folgende Abschnitt.

Nach einem Unfall mit einem Leihwagen: In jedem Fall die Polizei rufen!

Grundsätzlich gelten bei einem Unfall mit Mietwagen dieselben Regelungen wie bei einem „gewöhnlichen“ Verkehrsunfall. Zuallererst gilt es, die Unfallstelle abzusichern, bei eventuellen Verletzungen erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls den Notruf zu wählen.

Erfolgt der Autounfall mit einem Leihwagen, sollten Sie stets die Polizei rufen, damit diese den Unfall aufnehmen kann. Dies gilt auch, wenn es sich um einen leichten Unfall – einem minimalen Parkschaden oder einem leichten Zusammenstoß mit einer Laterne – handelt.

In der Regel besagt ein Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermieter, dass die Polizei zwingend benachrichtigt werden muss, da ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. Allerdings erklären einige Gerichte diesen Textteil für ungültig.

Anschließend muss der Vermieter so schnell wie möglich informiert werden, damit das weitere Vorgehen mit ihm in Absprache geschieht. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in einen Unfall mit dem Mietwagen im Ausland verwickelt sind.

Wer zahlt den Schaden am Mietwagen?

Kam der Mietwagen zu schaden, muss die Schadensregulierung geklärt werden. Der Ablauf ist hier stark davon abhängig, welches Versicherungspaket Sie beim Mieten des Fahrzeugs abgeschlossen haben.

Ein Mietwagen muss, wie jedes andere Auto auch, gesetzlich haftpflichtversichert sein. Damit ist gesichert, dass die Geschädigten eines Unfalls durch dieses Auto entschädigt werden können. Jene Schäden, die Sie mit dem Mietwagen bei anderen verursachen, sind somit abgedeckt.

Zusätzliche Versicherungsoptionen müssen in der Regel extra gebucht werden. Viele Vermieter bieten die Optionen einer Teilkasko, einer Vollkasko mit Selbstbeteiligung und einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Die Höhe des Selbsterhalts kann meist selbst gewählt werden.

Geraten Sie mit dem Leihwagen in einen Unfall ohne Schuld zu sein, greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wer die Reparaturen an einem Leihwagen bei einem Unfallschaden zahlt, hängt also davon ab, wer schuld an dem Zusammenstoß ist.

Was zahlt die Teilkasko für den Mietwagen bei einem Unfall?

Verursachen Sie durch fahrlässiges Verhalten mit einem Mietwagen einen Unfall, greift die Versicherung nicht.
Verursachen Sie durch fahrlässiges Verhalten mit einem Mietwagen einen Unfall, greift die Versicherung nicht.

Durch eine Teilkasko sind Sie als Mieter für jene Schäden abgesichert, die durch eine Außeneinwirkung entstanden sind. Dazu zählen Beschädigungen durch Tiere, durch Vandalismus oder durch Hagel.

Die Vollkasko greift bei einem Unfall mit einem Mietwagen: Die Selbstbeteiligung wird aber gefordert!

Schlossen Sie eine Vollkaskoversicherung ab, können Sie beruhigt aufatmen. Die Schäden am Leihwagen werden bei einem Unfall in der Regel von der Versicherung übernommen. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.

An dieser Stelle zeigt sich die Stärke der Vollkasko gegenüber der Teilkasko: Letztere zahlt nur die Kosten für die Reparatur von Schäden, die durch Fremdpersonen oder Umwelteinflüssen entstanden.

Habe Sie eine Vollkasko mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, wird der entsprechende Betrag fällig. Da eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt meist deutlich teurer ist, entscheiden sich viele Mieter für erstere Variante. Allerdings können Sie auch eine externe Zusatzversicherung abschließen, welche den Selbsterhaltungsbetrag zahlt.

Vorsicht: Begehen Sie mit dem Mietauto einen Unfall durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, erlischt der Versicherungsschutz der Vollkasko.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. Emil D
    Am 12. Januar 2021 um 19:34

    Ich bin ein forensischer Experte. Ich suche Informationen zu den durchschnittlichen Mietpreisen für ein Ersatzfahrzeug der BMW X3 Klasse in Deutschland im Jahr 2018. Können Sie mir helfen? Ich werde für Ihre Antwort dankbar sein.

  2. Uwe
    Am 25. Februar 2018 um 18:19

    In meinem Mietwagenvertrag steht nur “Vollkasko mit SB”. Ich hatte einen unverschuldeten Wildunfall. Die Autovermietung sagt, ich muss die SB tragen. Überlege, ob eine Klage lohnt.

  3. Herbert
    Am 3. Mai 2017 um 9:34

    Mit einem bei Ihnen Versicherten Autofahrer, fur beim Ausparken in mein Auto.
    Frage: Wie hoch ist die tägliche Aufwandsentschädigung, da ich aus Umgewöhnungsgründen kein Mietwagen möchte?

    Mit freundlichen Grüßen

    H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 9:31

      Hallo Herbert,

      wir sind keine Versicherung. Wenn Sie aber keinen Mietwagen möchten, können Sie allerdings einen Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Dr. Varga
    Am 17. Juni 2016 um 21:49

    Sind wir jetzt alle potentielle Straftäter? Unfallstelle!!! Natürlich nehme ich das Gas weg, und wenn ich überzeugt bin, dass ich gefahrlos weiter fahren kann, setze ich meine Fahrt fort. Besonders ist es schlimm in der Nacht, bei Nebel oder bei unübersichtlichen Stellen. Mindestens einmal platzte mir ein Reifen, denn gefährliche Gegenstände lagen auf der Fahrbahn, die ich zu spät sah. Wieder ein Gesetz, das nicht richtig durch gedacht oder formuliert wurde und unter Umständen können zur weiteren gefährlichen Massenunfällen führen!

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