AGB für den Onlineshop – Das Kleingedruckte im Internet

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Was sind ABG für den Onlineshop? Wie funktionieren sie?

AGB für den Onlineshop regeln die Rahmen­bedingungen eines Rechtsgeschäfts, also z. B. eines Kaufvertrags.
AGB für den Onlineshop regeln die Rahmen­bedingungen eines Rechtsgeschäfts, also z. B. eines Kaufvertrags.

Wie kommt online ein Vertrag zustande? Welche Bedingungen gelten bei der Lieferung und der Bezahlung? Was passiert, wenn die Ware beschädigt beim Kunden ankommt? Mit diesen und anderen Fragen müssen sich Onlineshop-Betreiber auseinandersetzen, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Am besten tun sie das, bevor überhaupt ein Vertrag mit dem Käufer zustande kommt. Hierbei helfen die AGB für den Onlineshop, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die AGB sind in den §§ 305 – 310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Dabei sind diese Regeln nicht immer einfach zu verstehen. Außerdem ist es oft schwierig, zulässige und unzulässige AGB voneinander zu unterscheiden, weil die Grenze oft fließend ist.

Was genau AGB für den Onlineshop sind, wer diese Geschäftsbedingungen benutzen muss und was bei ihrer Verwendung zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: AGB für den Onlineshop

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Den Begriff definiert § 305 BGB: Es handelt sich dabei um “für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen“. Sie werden nicht ausgehandelt, sondern einseitig von einem Vertragspartner bei Vertragsschluss gestellt. Was solche Bedingungen beinhalten können, erfahren Sie hier.

Gibt es eine Pflicht, AGB im Internet zu verwenden?

Aufgrund verschiedener Urteile besteht eine gewisse Pflicht für Unternehmen, AGB zu verwenden, wenn sie Verträge mit Verbrauchern abschließen. Diese Verpflichtung ist auf zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten zurückzuführen, die im Online-Geschäftsverkehr bestehen.

Wie werden AGB, die für Käufe über einen Onlineshop gelten, in den Vertrag einbezogen?

Hierfür ist es maßgeblich von Bedeutung, dass der Nutzer die AGB auch beim Überfliegen schnell und leicht finden kann. Alle weiteren Voraussetzungen haben wir im folgenden Abschnitt für Sie zusammengefasst.

Welchen Zweck erfüllen AGB für den Onlineshop?

Der potentielle Kunde möchte nicht nur wissen, wieviel ein bestimmtes Produkt kostet. Er möchte auch alle Rahmenbedingungen des Geschäfts kennen, z. B. ob er die Rücksendung der Ware bezahlen muss, wenn er den Vertrag widerruft.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Onlineshop schaffen einen solchen rechtlichen Rahmen für Geschäfte, die Sie als Shop-Betreiber mit Ihren Kunden abschließen.

Ein individuell ausgehandelter Vertrag hat immer Vorrang vor den AGB für den Onlineshop.
Ein individuell ausgehandelter Vertrag hat immer Vorrang vor den AGB für den Onlineshop.

Rechtsgeschäfte werden durch drei Elemente geregelt:

  • durch einen individuell ausgehandelten Vertrag
  • durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • durch gesetzliche Regelungen, z.B. das BGB

Ein individuell ausgehandelter Vertrag hat immer Vorrang vor den AGB und dem Gesetz. Allerdings sind die Anforderungen an einen solchen Vertrag sehr hoch. Normalerweise werden im Onlineshop keine Verträge ausgehandelt.

Die verschiedenen Rahmenbedingungen des Online-Geschäfts werden in der Regel in den Geschäftsbedingungen geregelt. Was unter diesen AGB für den Onlineshop zu verstehen ist, regelt

§ 305 Absatz 1 Satz 1 BGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“

Wer muss AGB für den Onlineshop verwenden?

Der Grundsatz: Keine gesetzliche Pflicht für AGB im Webshop

Sind AGB für jeden Onlineshop Pflicht? Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, Geschäftsbedingungen zu verwenden. Wer online einen Shop betreibt, muss AGB nicht zwingend verwenden.

Wenn keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzt werden, so gilt für die Vertragsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

AGB-Pflicht für Shop-Betreiber im B2C-Geschäft (zwischen Unternehmer und Verbraucher)

In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung doch eine gewisse Pflicht zur Verwendung von AGB für den Onlineshop eingeführt, und zwar für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern, also im B2C-Bereich.

Die Rechtsprechung entwickelte für den Onlineshop eine AGB-Pflicht für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Die Rechtsprechung entwickelte für den Onlineshop eine AGB-Pflicht für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Der Grund für diese Gerichtsurteile ist Folgender: Sowohl das BGB als auch das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) schreiben für Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten vor. Diese müssen gewöhnlich schon vor dem Vertragsabschluss erfüllt werden. Ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es für die Anbieter kaum möglich, all diesen Pflichten nachzukommen.

AGB für den Internetshop: Verbraucher oder Unternehmer als Kunden?

Ob nur Unternehmer Ihre Kunden sind oder auch Verbraucher bzw. Privatpersonen, spielt bei der Gestaltung der AGB für den Onlineshop eine wesentliche Rolle. Und auch für den Aufbau des Shops muss diese Frage berücksichtigt werden.

In der Europäischen Union (EU) gilt ein sehr strenger Verbraucherschutz. Dieser wirkt sich auch auf die Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Viele Klauseln sind deswegen im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern nicht zulässig und können abgemahnt werden.

Wenn ein Betreiber AGB für einen Webshop erstellt, über den er auch an Verbraucher verkauft, dann muss er die Regelungen des Fernabsatzrechts einhalten. Hierzu gehören z. B. Preisangaben und die Widerrufsbelehrung.

Sie müssen sich von vornherein darüber im Klaren sein, an wen Sie verkaufen möchten bzw. für welche Zielgruppe sie Dienstleistungen anbieten. Daran richten Sie die AGB für Ihren Onlineshop aus.

Was beinhalten AGB, die online verwendet werden?

Anders als bei einem individuell ausgehandelten Vertrag gelten bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Vertragspartner dieselben Regeln.

AGB für die Internetseite können verschiedene Informationen enthalten, z. B. zu den Versand- und Rücksendekosten.
AGB für die Internetseite können verschiedene Informationen enthalten, z. B. zu den Versand- und Rücksendekosten.

Sie können folgende Informationen beinhalten:

  • Informationen zum Verwender
  • Der Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Angaben zum Zustandekommen des Vertrags
  • Preise
  • Informationen zu den Versand- und Rücksendekosten
  • Lieferbedingungen und Lieferbeschränkungen
  • Zahlungsbedingungen
  • Regelungen zum Zahlungsverzug und Annahmeverzug
    (Zahlungsverzug ist – grob gesagt – die Bezeichnung dafür, dass der Schuldner, z. B. der Käufer zu spät zahlt. Annahmeverzug hingegen ist der Verzug des Gläubigers. Er tritt nach § 293 BGB dann ein, “wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.”)
  • Eigentumsvorbehalt
    (Bei einem Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum am Kaufgegenstand erst dann auf den Käufer über, wenn er den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Eine solche Regelung wird oft bei Ratenzahlungen angewendet.)
  • Gewährleistung
    (Gemeint ist der Hinweis in den AGB für den Onlineshop auf die gesetzliche Mängelhaftung für Waren. Wenn die Ware einen Mangel oder Defekt aufweist, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu.)
  • Gegebenenfalls Garantien
  • Die Haftung des Onlineshop-Betreibers und Haftungsbeschränkungen
  • Datenschutz-Bestimmungen
    (Günstiger als eine Regelung in den AGB für den Onlineshop ist eine eigene Datenschutzerklärung für die Website.)
  • Fristen
  • Formerfordernisse
  • Gerichtsstand
    (Viele AGB-Verwender bestimmen in ihren Klauseln, welches Gericht bei einem Rechtsstreit örtlich zuständig sein soll.)
  • Anwendbares Recht
    (Diese Frage spielt vor allem bei grenzüberschreitenden Verträgen eine Rolle.)

Wie funktioniert die Einbeziehung der AGB im Internet?

Wie werden AGB im Internet Vertragsbestandteil?
Wie werden AGB im Internet Vertragsbestandteil?

Der Shop-Betreiber kann sich nur dann auf seine AGB für den Onlineshop berufen, wenn sie Vertragsbestandteil geworden sind. Nach § 305 Absatz 2 Nr. 1, 2 BGB werden sie nur dann in den Vertrag einbezogen,

  • wenn der Betreiber des Shops seinen Kunden bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweist und
  • diesem die Möglichkeit gibt, „in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen“.

Was muss der Inhaber des Webshops tun, um seine Bedingungen in den Vertrag einzubeziehen? Es genügt nicht, die Geschäftsbedingungen irgendwo auf der Website einzubinden. Die AGB für den Onlineshop müssen für einen Durchschnittskunden auch beim flüchtigen Lesen leicht auffindbar sein. Versteckt der Betreiber seine AGB für den Onlineshop, sodass der Kunde sie leicht übersieht, werden sie in der Regel nicht Vertragsbestandteil. Dann gelten die gesetzlichen Regeln des BGB, die für den Verkäufer oft ungünstiger ausfallen.

Unternehmer, die „auf Nummer sicher gehen“ möchten, konfrontieren ihre Kunden mit einem deutlichen Hinweis auf ihre Online-AGB, noch bevor diese ihre Bestellung abschließen können. Eine einfache Möglichkeit bietet die sogenannte Checkbox, in welcher der Kunde mit dem Häkchen-Setzen die AGB bestätigen muss, bevor er seine Bestellung abschicken kann. Wichtig ist, dass der Kunde dabei die Möglichkeit hat, die AGB auch einzusehen, z.B. durch einen entsprechenden Link neben der Checkbox.

Neben diesem deutlichen Hinweis auf die AGB beim Onlineshop stellen die Gerichte noch weitere Anforderungen:

  • Die Geschäftsbedingungen müssen auf dem Bildschirm gut lesbar sein, und zwar ohne Lupe.
  • Der Text muss sprachlich und inhaltlich klar formuliert sein.
  • Die AGB müssen deutlich, sinnvoll und übersichtlich gegliedert sein.

Besonderheiten bei den AGB beim Onlineshop vom Kleinunternehmer

Was ist die Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer werden steuerrechtlich privilegiert. Aufgrund ihrer geringen Unternehmensgröße sollen steuerliche Belastungen verringert werden.

Die Kleinunternehmerregelung befindet sich in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach dieser Regelung können Unternehmer, die einen bestimmten Jahresumsatz nicht überschreiten, auf die Abführung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt verzichten. Folglich müssen Kleinunternehmer dann auch keine Umsatzsteuer von ihren Kunden verlangen.

Besonderheiten für Kleinunternehmer bei AGB für den Onlineshop

Welche Besonderheiten gelten bei AGB für einen Onlineshop vom Kleinunternehmer?
Welche Besonderheiten gelten bei AGB für einen Onlineshop vom Kleinunternehmer?

Wenn Kleinunternehmer im E-Commerce arbeiten, also zum Beispiel eine Onlineshop betreiben, ergeben sich für sie einige Besonderheiten. Diese hängen vor allem mit den Informationspflichten zusammen, die sich aus dem Gesetz ergeben.

So stellt sich unter anderem die Frage, ob diese Unternehmer bei ihren Preisen darauf hinweisen müssen, dass sich der jeweilige „Preis inklusive Mehrwertsteuer“ versteht. Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Vielmehr besteht ein Spannungsverhältnis zwischen § 19 UStG und § 1 Absatz 2 der Preisangabenverordnung (PangV).

In der Rechtsprechung und in der Rechtsliteratur werden zwei Lösungen vertreten:

  • Preisangabe mit dem Hinweis „Preis inkl. MwSt.“ oder
  • Verzicht auf den Hinweis „Preis inkl. MwSt.“

In beiden Fällen muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der Eigenschaft als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhoben wird. Dieser Hinweis muss gut erkennbar und in räumlicher Nähe zum Gesamtpreis erfolgen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf mit einem Sternchenhinweis auf das Ende der Website verwiesen werden (BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04).

Aufgrund der unklaren Rechtslage empfiehlt es sich, die AGB für einen Onlineshop vom Kleinunternehmer von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Dieser kann auch alle anderen Besonderheiten berücksichtigen, die für diese Unternehmergruppe gelten.

AGB-Muster für den Onlineshop: Indivuelle AGB für jeden Oblineshop erforderlich

Im Internet werden oft Onlineshop-AGB-Muster kostenlos zum Download angeboten. Von der Verwendung solcher Standard-AGB für den Online-Shop ist aus folgenden Gründen abzuraten:

AGB für den Onlineshop müssen individuell angepasst werden.
AGB für den Onlineshop müssen individuell angepasst werden.

Die Palette individueller Produkte und Dienstleistungen ist sehr groß. Der Versandhandel für Pflanzen und Gartenbedarf stellt andere Anforderungen als ein Online-Versand, der hochprofessionelle medizinische Geräte an Geschäftskunden aus der Pharma-Branche anbietet.

Außerdem müssen die Geschäftsbedingungen zur jeweiligen Vertragsart passen. Bei der Vermietung gelten andere Regeln als beim Kauf.

Ein solches AGB-Onlineshop-Muster kann nur eine erste Orientierung geben und muss für jeden Shop individuell angepasst werden. Allgemeingültige Geschäftsbedingungen, die eins zu eins für jede Art von Onlineshop oder Website verwendet werden können, gibt es nicht. Außerdem ersetzt eine solche Vorlage keine Rechtsberatung.

Für Laien ist es mitunter sehr schwierig herauszufinden, welche AGB beim Onlineshop rechtswirksam sind und welche unzulässig sind. Immer wieder werden Unternehmer abgemahnt, weil sie für ihren Webshop unzulässige Klauseln verwenden. Wenn sogar mehrere AGB-Klauseln unwirksam sind, schießen die Kosten für den Rechtsstreit und die Abmahnung schnell in die Höhe.

Hinzu kommt, dass sich die Rechtsprechung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ständig weiterentwickelt, und zwar auch in Bezug auf AGB für den Onlineshop. Auch das Verbraucherrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Muster-Formulierungen, die heute noch zulässig sind, können morgen per Gerichtsurteil als unwirksam eingestuft werden, sodass Sie bei ihrer Verwendung eine Abmahnung riskieren.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dass Sie sich die AGB für Ihren Onlineshop von einem Rechtsanwalt erstellen lassen. Er kann sie umfassend hierzu beraten und passt die Geschäftsbedingungen an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Nur eine anwaltliche Prüfung kann sicherstellen, dass Ihre AGB einwandfrei und rechtssicher sind.

Eigene AGB für den Onlineshop erstellen

Vor der Erstellung der eigenen AGB sind einige Vorüberlegungen notwendig, die sich maßgeblich auf die Gestaltung der Geschäftsbedingungen auswirken.

  • Gilt das eigene Angebot (Produkte oder Dienstleistungen) nur für B2B (zwischen Unternehmen) oder auch für B2C?
  • Welche Produkte oder Dienstleistungen werden im Onlineshop angeboten?
    (AGB für den Verkauf von technischen Geräten unterscheiden sich wesentlich von den Klauseln für kostenpflichtige Dienstleistungen oder der Vermietung von Geräten. In allen Fällen besteht ein unterschiedlicher Regelungsbedarf. Dieser ist unter anderem auf die jeweilige Vertragsart zurückzuführen.)
  • Eigene gewünschte Anforderungen an die AGB für den Onlineshop entsprechend dem jeweiligen Geschäftsmodell.
Einen pauschalen Festpreis für die Erstellung sämtlicher AGB für den Onlineshop vom Anwalt gibt es nicht. Der Preis hängt unter anderem von den oben benannten Faktoren ab. Grundsätzlich sind diese Anwaltskosten jedoch günstiger als die Kosten, die bei einer Abmahnung oder möglichen gerichtlichen Verfahren auf den Betreiber eines Onlineshops zukommen können.

Eine preisgünstigere, oft kostenlose Variante sind Online-AGB-Generatoren. Shop-Betreiber, die ihre AGB mit einem solchen Generator erstellen, sollten beachten, dass diese unter Umständen nicht alle individuellen Anforderungen berücksichtigen. Außerdem weisen die Anbieter solcher Generatoren in ihren Nutzungsbedingungen gewöhnlich darauf hin, dass dieser Service keine Rechtsberatung darstellt bzw. ersetzt. Absolute Rechtssicherheit kann hier also nicht gewährt werden.

Dürfen fremde AGB kopiert und für den eigenen Webshop genutzt werden?

Shop-Betreiber, die fremde AGB für ihre Website kopieren, riskieren eine Abmahnung.
Shop-Betreiber, die fremde AGB für ihre Website kopieren, riskieren eine Abmahnung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ein Unternehmer für seinen Onlineshop erstellt hat, sollten Sie keinesfalls kopieren. Dies hat mehrere Gründe.

Sie riskieren eine Abmahnung des Verwenders der Online-AGB. Der Shop- oder Website-Betreiber, dessen AGB Sie übernehmen, kann Sie wegen wettbewerbsrechtlicher Ansprüche abmahnen.

Auch der Urheber der AGB kann Sie abmahnen, weil die von ihm verfassten AGB von seinem Onlineshop ebenfalls rechtlich geschützt sind. Außerdem kann er von Ihnen verlangen, die Nutzung zu unterlassen und gegebenenfalls auch Schadensersatz geltend machen. Meistens hat ein Anwalt die Geschäftsbedingungen erstellt.

Sie kennen die Quelle der AGB nicht, die Sie kopieren möchten. Deswegen können Sie auch nie sicher sein, dass die verwendeten Klauseln zulässig sind. Sollte das nicht der Fall sein, droht Ihnen wiederum eine Abmahnung.

Im Idealfall wurden die AGB für den Onlineshop von einem Rechtsanwalt verfasst, der diese Bedingungen genau an den jeweiligen Onlineshop und dessen Bedürfnisse angepasst hat. Für Ihren Webshop sind aber möglicherweise ganz andere Geschäftsbedingungen erforderlich.

AGB kopieren: Wie die Gerichte darüber urteilen

Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht in Köln haben 2009 und 2013 geurteilt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen urheberrechtlich geschützt sind (AG Köln, Urteil v. 08.08.2013, Az. 137 C 568/12 und OLG Köln, Urteil vom 27.02.2009, Az. 6 U 193/08).

Zwar ist der rechtliche Inhalt nicht geschützt, wohl aber die individuelle Gestaltung der jeweiligen AGB, z. B. welche Klauseln in die Bedingungen aufgenommen wurden, wie diese gegliedert und angeordnet wurden. Und auch die Formulierung der Klauseln fällt unter das Urheberrecht.

Die Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz sind hier nicht besonders hoch: Schon eine ungewöhnliche Strukturierung kann ebenso genügen wie einige wenige individuell formulierte Geschäftsbedingungen.

Rechtliche Konsequenzen bei kopierten AGB für den Onlineshop

Wer fremde AGB nutzt, kann vom Urheber abgemahnt werden. Der Nutzer muss dann nicht nur die Abmahnung zahlen, die gewöhnlich zwischen 800 und 1200 Euro kostet.

Der Ersteller der ursprünglichen AGB kann außerdem Schadensersatz geltend machen und vom abgemahnten Nutzer eine Unterlassungserklärung verlangen.

Zu guter Letzt entstehen dem Onlineshop-Betreiber weitere Kosten für die Erstellung neuer eigener AGB.

Die Wirksamkeit von AGB im Onlineshop

Die Rechtlage zur Wirksamkeit von AGB gestaltet sich etwas kompliziert. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 305c – 309 BGB nicht eingehalten werden, kann das zwei Folgen haben:

  • Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gar nicht erst Bestandteil des Vertrags, § 305c BGB.
  • Verstoßen die AGB gegen die Bestimmungen der §§ 307 – 309 BGB, so sind sie unwirksam. Der restliche Vertrag bleibt dann in der Regel wirksam. Anstelle der unwirksamen Klausel, die ja eine Vertragslücke hinterlässt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, § 306 BGB.

Die §§ 308 und 309 BGB enthalten eine Auflistung mit unzulässigen Klauseln. Außerdem dürfen AGB den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen, § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB.

Die Frage, ob AGB für den Onlineshop wirksam sind, kann jeweils nur nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung beantwortet werden.
Die Frage, ob AGB für den Onlineshop wirksam sind, kann jeweils nur nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung beantwortet werden.

Die Frage, ob eine AGB für den Onlineshop wirksam ist, stellt sich z. B. bei folgenden Regelungen:

  • die Vorleistungspflicht des Kunden aufgrund der Geschäftsbedingungen
  • ungenaue Angaben zur Lieferzeit durch den Verkäufer
  • freibleibende Angebote“, bei denen sich der Onlineshop-Betreiber nicht rechtlich an seine Angebote binden möchte
  • Haftungsbegrenzungen zugunsten des Verwenders der AGB
  • die Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen von Gewährleistungsrechten
  • Aufrechnungsverbote zulasten des Kunden

Die Frage, ob die jeweilige AGB-Klausel wirksam ist oder nicht, kann in der Regel nicht pauschal beantwortet werden, sondern bedarf einer umfassenden Prüfung. Die Rechtsprechung hierzu ist sehr komplex und entwickelt sich ständig weiter. Schon um diese Entwicklung angemessen bei der Erstellung der AGB für Ihren Onlineshop zu berücksichtigen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwalts.

AGB im Onlineshop & Datenschutz

Auch für Betreiber von Onlineshops gilt: Sie dürfen personenbezogene Daten nur benutzen, wenn sie die Einwilligung des Betroffenen hierzu haben oder wenn das Gesetz, z. B. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dies erlaubt. Eine AGB-Klausel, nach der ein Kunde “sein Einverständnis zur Nutzung seiner gespeicherten Daten zu eigenen Marketingzwecken…” gibt, ist in der Regel nicht wirksam. Das Landgericht Magdeburg (Urteil vom 18.08.2010, Az. 7 O 456/ 10) erklärte eine solche Regelung für unwirksam. Außerdem sei sie wettbewerbswidrig gemäß §§ 3, 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Eine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung eines Kunden ist also nicht zulässig.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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