Menü

Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf einen Leihwagen?

Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu
Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu

„Wer den Schaden hat, braucht für den Schrott nicht zu sorgen!“, sagt jedenfalls eine alte, zynische Autofahrerweisheit. Nichts ist ärgerlicher, als plötzlich Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu sein. Trotz eventuell aufkommendem Ärger, ist es klug, mit kühlem Kopf an die Regulierung des Schadens zu gehen.

Liegt die Unfallschuld gänzlich beim Unfallgegner, hat der Geschädigte vollen Anspruch auf Behebung des Schadens an seinem Auto. Dieser Anspruch besteht im Wesentlichen aus der Übernahme der Kosten für die Reparatur, welche die gegnerische Versicherung bis an die Grenze des Fahrzeugrestwertes leisten darf. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ist eine Reparatur allerdings sinnlos oder schier unmöglich.

Die meisten Kaskoschäden lassen sich aber reparieren. Dies übernimmt die in Frage kommende Fachwerkstatt. Eine Unfallschadeninstandsetzung benötigt allerdins Zeit. In der Regel mehrere Tage. Da viele Berufstätige, aber auch Rentner auf ihr Auto angewiesen sind, wird ein Mietwagen nach dem Unfall für die Dauer der Werkstattzeit zum rettenden Strohhalm. Doch wann besteht Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall, wie lange dürfen die Geschädigten mit dem Ersatzauto dann fahren und wer trägt die Kosten? Im Folgenden sollen diese Fragen geklärt werden.

Informationen zum Thema “Unfall mit Leihfahrzeug” erhalten Sie in unserem Ratgeber: Was ist nach einem Unfall mit einem Mietwagen zu beachten?.

FAQ: Mietwagen nach einem Unfall

Kann ich auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nach einem Unfall in Anspruch nehmen?

Steht der Wagen länger in der Werkstatt und sind Sie auf das Kfz angewiesen, besteht diese Option in der Regel schon.

Wer bezahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

In der Regel muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen zahlen.

Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme für den Unfallersatzwagen?

Sie müssen ein angemessenes Modell wählen. Orientieren Sie sich am besten an der Fahrzeugklasse des beschädigten Kfz. Außerdem werden die Kosten nur übernommen, wenn Sie einen hohen Fahrbedarf haben.

Der BGH setzt für Leihwagen nach einem Unfall klare Grenzen

Eigentlich klar, dass die Versicherung des Unfallverursachers für den Ersatzwagen nach dem Unfall aufkommen muss, wenn Sie beim Unfall keine Schuld tragen. Aber Vorsicht, hier lauern einige Fallstricke!

Geschädigte und Versicherer haben wegen Streitigkeiten bezüglich der Mietwagen bei Unfall die Geduld von Gerichten, sogar von dem Bundesgerichtshof regelrecht überstrapaziert. Damit Sie letztlich nicht auf einem Teil der Kosten für Ihren Leihwagen sitzenbleiben, sollten Sie genaue Belege über die Nutzung des Ersatzwagens sowie Belege über die Zeit, die Ihr eigenes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall in der Werkstatt verbracht hat, haben.

Wichtig: Die genaue Standzeit in der Werkstatt muss präzise nachgewiesen sein – am besten anhand der Reparaturrechnung. Rein auf Gutachterbasis – was bei Bagatellen gerne getan wird – abzurechnen, kommt hier nicht zum Tragen! Der geschädigte Wagen sollte nachweisbar für den genannten Zeitraum unbenutzbar gewesen sein. Außerdem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich. Wer weniger fährt, ist demnach nicht auf seinen Wagen angewiesen. Aufgrund dieser fehlenden nötigen Fahrzeugnutzung entfällt die Kostenerstattung für den Ersatzwagen nach dem Unfall. Das Gleiche gilt für Kostenersatzforderungen, wenn in Wirklichkeit kein Mietwagen nach einem Unfall beansprucht wurde. Nur wirklich entstandene Kosten sind auch erstattungsfähig!

Anspruch auf Mietwagen nach Unfall: Wie lange ist die Fahrt mit dem Ersatzwagen erlaubt?

Es gelten Höchstgrenzen bezüglich Kosten und Dauer für die Fahrt mit einem Mietwagen nach dem Unfall. Wurde nur ein Fahrzeug der Kompaktklasse beschädigt, kann natürlich nicht eine Luxusklasse als Ersatzauto nach dem Unfall angemietet werden. Das öffnet dem Versicherer bei Nichtbeachtung die Möglichkeit, gleich mal 15 Prozent der Ersatzforderung einzubehalten. Wer sich einen Mietwagen nach dem Unfall „von privat“ organisiert, muss mit mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kostenübernahme rechnen.

Muss sich der Unfallgeschädigte aufgrund eines Totalschadens ein neues Fahrzeug beschaffen, hat er für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das neue Fahrzeug bei ihm ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die gesamten Kosten aufkommen, so hat es das Amtsgericht Haßfurt entschieden.

Aufgepasst: Die gegnerische Versicherung verlangt selbstredend glasklare Kostennachweise.
Private Urlaubsreisen oder andere persönliche, nicht wirklich wichtige Unternehmungen sollten somit ebenso ehrlich aufgeführt werden, wie die Fahrten mit einem Mietwagen nach dem Unfall zu Büro oder Arzt!

Weitere Details und hilfreiche Tipps zum Thema: Mietwagenkosten nach Unfall

Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann
Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann

Gerade im Themenkreis „Unfallschaden – Reparatur, wenn ja, dann wie und wann – Verschrottung – Ersatz- oder Neubeschaffung“ darf der Geschädigte um eine kurze Bedenkzeit bitten. Diese wird ihm auch meistens gestattet. Von einer Überschreitung der dafür angesetzten Tage (etwa 10), raten Verbraucherschützer aber aus gutem Grund ab: Der gewährleistete Anspruch auf einen Mietwagen bei unverschuldetem Unfall, könnte nach provoziertem Hinauszögern verloren gehen!

Eine gesetzliche Schadenminderungspflicht steht bei Unfallfallschäden immer an. Einen nächstbesten Auto-Vermieter mit vielleicht überhöhten Tarifen zu wählen, wäre etwas kurz gedacht und ohnehin nicht zulässig. Preisvergleiche bestimmen das Geschehen! Dies gilt besonders dann, wenn ein Mietwagen nach einem Unfall länger als drei Tage in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, bevor Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie die Preise dafür vergleichen.

Folgt der Geschädigte den Vorgaben der gegnerischen Versicherung bezüglich Werkstattwahl und Mietwagen nach stattgefundenem Unfall, führt dies zur Senkung des Folgekostenrisikos – und dies ist auf jeden Fall eine Überlegung wert!

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (102 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

112 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. jung
    Am 15. November 2021 um 14:39

    Nach einem Unfall ist man verunsichert, will nichts falsch machen und hat daher viele Fragen. Aber die Antworten hier auf dieser Seite sind für die Ratsuchenden nicht zu empfehlen. Wer sich auskennt, merkt sehr schnell, dass die Sache hier entweder zu groben Fehlern neigt oder absichtlich Antworten gegeben werden, die dem Unfallgegner helfen, Geld zu sparen. Und das ist nicht im Interesse der Fragenden.
    Beispiel: es gibt keine generelle Erkundigungspflicht nach günstigen Ersatzwagen. Im Gegenteil, wer einen Ersatzwagen benötigt, muss keine Marktforschung betreiben. Nach einem Unverschuldeten Unfall zum Anwalt, den bezahlt der Gegner. Und Erdtberatung ist oft kostenlos.
    FJ

  2. Hans-Jürgen S.
    Am 21. August 2020 um 14:23

    Zuvörderst befinde ich es grundsätzlich sehr gut, wenn Fachleute hier eine kostenlose Beratung über Verkehrsunfälle machen für die Allgemeinheit.
    Aus zeitlichen Gründen konnte ich hier nicht alles lesen.
    Jedoch kennt der oder die Verfasser von den Ratschlägen wohl leider nicht, was die Begriffe “Leihe und leihen” und “Miete und mieten” rechtlich bedeuten. Ein Leihwagen kostet nichts. Das Leihen einer Sache ist rechtlich kostenfrei, weil die Leihe kein Entgeld-Geschäft ist. Ergo wenn ich mir von einem Freund dessen Auto leihe, dann hat mein Freund keinen Rechtsanspruch dafür eine monetäre Gegenleistung zu fordern.
    Völlig anders ist es beim Mieten einer Sache, denn dafür muss das Mieten einer Sache vom Mieter bezahlt werden.

    Ja ich weiß es leider, dass es Autovermieter -Firmen gibt, die nicht wissen was sie tun und vielleicht auch noch Rechtsanwälte füttern, die auch nicht den Unterschied zwischen leihen und mieten rechtlich kennen.
    Die Hinterwäldler von Autovermieter-Firmen nennen sich oft dann “Autoverleih” und keiner sagt denen, dass die falsch firmieren und dass es ach so hohe Richter gibt, die auch nicht viel taugen und ebenso nicht wissen, dass mieten und leihen nicht das Gleiche rechtlich sind..

    Aber zu der konkreten Frage von dem Eric
    Tja lieber Eric , gemäß Deinen Ausführungen hast Du keinen Rechtsanspruch um die Kosten eines Mietwagens seitens einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung ersetzt zu bekommen.
    Falls Dein Auto einen Totalschaden erlitten hatte, durch Schuld eines Dritten, dann hast Du zwar in der Tat den Rechtsanspruch die Kosten ersetzt zu bekomrnen für einen Mietwagen seitens der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung.
    Aber wenn Du nur einen VW-Polo hattest, dann bezahlt Dir niemand die Anmietung von einer höheren Autoklasse., sondern nur die Kosten für die VW-Polo Klasse.
    Jedoch gilt das alles nur zur Beschaffung, damit Du Dir 14 Tage lang ein Ersatzauto suchen und kaufen kannst. Wenn Du Dir kein Ersatz-Auto kaufst, muss die Versicherung Dir keinen Mietwagen längstens 14 Tage lang bezahlen.
    Jedoch falls Du kein Geld hast und auch keinen Kredit bekommst um ein Ersatz- Auto zu kaufen, dann rate ich Dir dringend einen Rechtsanwalt zu bemühen.
    Ohne Deine finanziellen Verhältnisse zu kennen, ist hier kein Rat möglich.

  3. Alissa
    Am 3. August 2020 um 21:38

    Liebes Bußgeldteam,

    Leider wurde ich in einem Unfall verwickelt.
    Mir wurde die Vorfahrt genommen.
    Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Ich habe von der gegnerischen Versicherung für 14 Tage einen Leihwagen erhalten.
    Diesen habe ich bereits vor einer Woche abgegeben. Geld für den Unfallsschaden habe ich noch immer nicht erhalten. Es ist mir nicht möglich, ein neues Auto, ohne die Zahlung des Schadens zu beschaffen.

    Habe ich nun noch länger Anrecht auf einen Leihwagen?

    PS. ich bin beruflich viel unterwegs….

    Vielen Dank.

  4. Eric
    Am 8. Januar 2020 um 10:43

    Guten Tag ich habe eine frage mir wurde nach mein Unfall den ich nicht verursacht habe gesagt mir steht ein leihwagen für 2 Wochen zu den habe ich mir auch für 2 Wochen genommen. Jetzt wurde mir gesagt da ich mir kein nderes Auto gekauft habe soll ich die kosten für den Leihwagen selber tragen ist das rechtens?

  5. Kiko
    Am 12. Dezember 2019 um 17:11

    Hallo,
    nach einem unverschuldeten Unfall bekam ich komplette Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung zugesagt.
    Heute!!! flatterte eine Rechnung der Mietwagenfirma ins Haus vom 30.10.19, ich solle die Benzinkosten zahlen. Dabei blieb ich unter 1000 km, was im Mietvertrag eigentlich kostenfrei sein sollte.
    Muss ich die Rechnung bezahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Kiko

  6. Kenan
    Am 26. Oktober 2019 um 1:44

    Hallo kann jemand erklären ich habe nicht verstanden
    in vorgenannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz.
    Wir dürfen Sie um Mitteilung bitten, ob Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, damit wir gegebenenfalls wegen der noch ausstehenden Mietwagenkosten in Höhe von EUR 695,32 Klage erheben können.
    Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, bitte wir Sie ebenfalls um eine kurze Mitteilung.

  7. Dirk W.
    Am 17. Oktober 2019 um 11:08

    Am 23.09.2019 wurde mein geparktes Kfz vom Unfallverusacher beschädigt. Die Gegenerische Versicherung stellte mir unverzüglich einen Leihwagen zu Verfügung und veranlasste auch dass ein Gutachter mein Kfz begutachtet. Der Gutachter hat das Kfz am 01.10.2019 begutachtet. Mir liegt bis heute, den 17.10.2019, kein Gutachten oder sonstiges vor. Erst auf meine Anfrage am 10.10.2019 beim Gutachter wurde das Gutachten an die gegnerische Versicherung gesendet. Nun sollte ich den Leihwagen zum 13.10.2019 wieder abgeben. Da die Verzögerung der Bearbeitung nicht in meiner Schuld liegt stellt sich mir die Frage:
    Wie lange steht mir der Leihwagen zu? ab Kenntnis und Vorlage des Gutachten, da ich ja nicht weis ob es ein Totalschaden ist und auch nicht weis wie hoch die Entschädigung ist, also bis wie viel Euro kann ich für ein neues Kfz veranschlagen.
    Ich möchte noch erwähnen dass die gegnerische Versicherung nicht bereit ist das Gutachten, welches sie ja per Mail vom Gutachter erhalten hat, an mich per Mail weiter zu leite, angeblich aus Daten Sicherheitsgründen ;-)

  8. Corinna
    Am 1. Juli 2019 um 9:44

    Ich habe nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall zehn Wochen lang einen Mietwagen benötigt. Grund ist, dass die gegnerische Versicherung so lange die Regulierung nicht übernehmen wollte. Das lag, wie ich recherchiert habe, vor allem daran, dass der Unfallgegner den Schaden dort selbst erst auf Drängen meiner Werkstatt gemeldet hat. Da die Angelegenheit zwischenzeitlich beim Anwalt lag, verweigerte mir die Versicherung auch Auskunft über den Sachstand bzw. Fortschritt der Entscheidung über die Kostenübernahmen.
    Zusammengefasst heißt das: Ich brauchte zehn Wochen lang einen Mietwagen, weil die Versicherung selbst die Reparaturfreigabe so lange verschleppt hat. Die Versicherung zahlt aber nur anteilig die Kosten und verweist auf meine Schadenminderungspflicht. Ich bin der Ansicht, dass ich dieser zur Genüge nachgekommen bin, da ich a) den Unfall selbst noch am selben Tag bei der Hotline der Versicherung gemeldet habe und b) einen Mietwagen erhalten habe unterhalb der Klasse, die mir eigentlich zugestanden hätte.
    Muss daher nicht die Versicherung die vollen Mietwagenkosten übernehmen? Können Sie mir helfen?
    Danke und freundliche Grüße
    C.

  9. Patrick S.
    Am 17. April 2019 um 8:05

    Hallo, ich hab da mal ne Frage..
    Ich hatte einen unverschuldeten Unfall wo mir jemand draufgebrettert ist, Auto ist Totalschaden und wurde beim ADAC abgestellt. Reparaturen würden sich auf 12000 Euro belaufen.
    Diesbezüglich habe ich einen Leihwagen für 10 Tagen erhalten.

    Meine Frage, habe ich Anspruch auf weitere Mietzeit ohne Kosten solange wie die gegnerische Versicherung noch nicht für den Schaden aufgekommen ist und ich den Wiederbeschaffungswert auf meinem Konto verzeichnen kann???

    Würde mich mal interessieren.

    Vielen Dank.

  10. M. Bloch
    Am 10. Januar 2019 um 1:56

    Guten Tag.

    Danke für diese Seite mit den Infos.
    Wir haben ebenfalls eine Frage: unser Auto wurde beim Einparken beschädigt. Der Unfallverursacher ist bekannt – Termin für die Reparatur im Autohaus steht fest.
    Die gegnerische Versicherung hat angeblich Maximalbeträge für Ersatzwagen – diese übersteigen die Kosten für die das Autohaus uns einen (adäquaten) Ersatz stellen würde.

    Unsere Frage: wir haben mit 3 Kindern einen Touran, weil wir darauf angewiesen sind 3 Kindersitze auf der Rückbank unterzubringen. Das geht nur bei sehr wenigen Automodellen. Haben wir Anspruch darauf, dass wir ebenfalls einen baugleichen Wagen erhalten …bzw eben ein ‘Familienvan’ der in der Lage ist diese Anforderung zu erfüllen? Oder können wir mit einem anderen Auto ‘angespeist’ werden?

    Danke
    M.Bloch

  11. JH
    Am 23. Oktober 2018 um 8:11

    Hallo,
    ich hatte hatte heute in der Früh einen Auffahrunfall, bei dem leider ich Schuld bin/ war. Es wurde schon alles ausgetauscht (Nummern, Addresse etc.) und die Polizei wurde auch informiert. Natürlich wird meine KFZ-Versicherung informiert und sich mit dem Unfallgeschädigten austauschen. Es ist kein Personenschaden entschaden, nur Schaden am Auto, bei mir schlimmer als bei der Person der ich aufgefahren bin.

    Jetzt meine Frage, da ich jeden Tag mit dem Auto in die Arbeit fahren muss, bräuchte ich ein Auto. Steht mir eigentlich ein Leihwagen zu bzw. zahlt den die Versicherung? Oder muss ich den selber zahlen?

  12. Mucha J.
    Am 5. August 2018 um 21:28

    Hallo Team Busgeldkatalog,

    ich bitte Sie um ein paar Tipps wie ich mich verhalten soll. Im Mai 2018 hatte ich einen unverschuldeten Unfall während meines Urlaubs in Polen. Die Polizei hatte den Unfall aufgenommen und dem Gegner seine Schuld mit Busgeld und Punkten bestätigt. Ich wurde aufgeklärt den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung (hier ALLIANZ Polen) zu melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hatte die Schadenregulierung mit Fallnummer bestätigt (alle Angaben mit Bildern waren beigefügt, sie haben selbst Bestätigung der Polizei angefordert) und mir vorgeschlagen den Schaden in einer autorisierten Werkstatt in Polen zu beheben und mir für die Zeit der Reparatur einen Leihwegen zu geben. Dem habe ich zugestimmt. Leider in der vorgeschlagener Werkstatt habe ich erst in 6 Wochen einer Termin bekommen können. Da mein Urlaub in anderthalb Wochen zu Ende war müsste ich nach Deutschland zurück. Die ALLIANZ Polen hatte dann vorgeschlagen die Schadensregulierung an ALLIANZ Deutschland abzutreten und die Reparatur in meiner autorisierten Werkstatt durchzuführen. Leider war und ist die ALLIANZ Deutschland nicht kooperativ. Sie hatten mir aber neue Schadenfallnummer vergeben und bestätigt die Kosten zu übernehmen. Ich habe den Fall aber schon vorher an DRESEN (meine Werkstatt wo ich meinen Wagen gekauft habe) abgegeben und die haben mit der ALLIANZ soweit alles besprochen. In dem Schadensregulierungsbestätigung haben die aber ein Satz zugefügt ” ….wird nach Schadensersatzrecht Polen erfolgen” Die Rechnung für die Reparatur haben sie beglichen.
    Nun es geht mir um die Verweigerung der gegnerischen Versicherung (ALLIANZ Deutschland) der Kostenübername für ein Leihwagen (5 Tage Reparaturdauer). Ich habe den kleinsten 1.0 Liter Wagen für nicht mal 39 Euro pro Tag genommen, da ich zur Arbeit müsste (täglich 35 Km gemacht) Sie verlangen von mir einen Nachweis des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit z.B. als Außendienstmitarbeiter, dann werden die Kosten übernommen. Die ALLIANZ Polen hatte mir aber den Leihwagen zugestimmt. Ich arbeite in Büro. Die Fahrt zur Arbeit mit dem Bus würde aber etwa 1,5 Stunden (Hinfahrt mit einmal Umsteigen) dauern. Zurück wäre es noch länger da ich in dieser Woche Spätschicht bis 23:00 Uhr hatte. Die Fahrt mit dem Auto dauert bis ca. 25 Minuten. Für mich wäre es unerträglich (bin schwerbehindert mit 50 GdB). Was würden Sie mir raten? Hat die Versicherung Recht mich als Geschädigten so zu behandeln ? Oder soll ich direkt einen Anwalt hineinziehen ?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:55

      Hallo Mucha J.,

      ein Anwalt wäre in diesem Fall die richtige Wahl.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Marco K.
    Am 20. Juli 2018 um 10:37

    Ich habe mit meinem Privat PKW einen Unfall auf einer Dienstfahrt gehabt. Jetzt ist mein Wagen kaputt und ich sitze ohne Wagen hier. Ich finde nirgendwo Leistungen die der öffentliche Arbeitgeber dann leisten muss. Gibt es Leihwagen etc… welche Kosten werden übernommen?
    Ich hoffe irgendjemand weiss Bescheid… Von seitens des AG kommen immer unklare Angaben!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:04

      Hallo Marco K.,

      dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von vielen Umständen – wie z. B. der Schuldfrage – abhängt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sarah
    Am 18. Juli 2018 um 10:34

    mir ist ein älterer Herr in mein parkendes Auto reingefahren. laut gutachter ist mein Wagen ein totalschaden. hab am gleichen Tag ein Leihwagen erhalten für 10 Tage. jetzt ist es so nach 3 monaten hab ich endlich ein Auto gefunden jedoch der Halter ist mein Schwiegervater und die Versicherung läuft auf mich. muss ich trotzdem den Mietwagen bezahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:48

      Hallo Sarah,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Evelyn
    Am 16. Juni 2018 um 9:03

    Hallo,

    ich hatte letze woche einen unschönen Zusammenstoß mit einem 8t-Stapler. Dabei hat das Frachtschutzgitter mein Auto geschrammt. Beide Türen auf der Fahrerseite zerknüllt und ca 10cm nach hinten verschoben. B-Säule ist beschädigt bzw die Befestigung der Türen dast herausgerissen. Gutachten steht aktuell noch aus da mir keine konkreten Versicherungsdaten vorlagen. Der Verursacher hat den Schaden zwar an seinen Makler aber dieser nicht der Versicherung gemeldet. Das habe ich nun auch noch erledigt und erwarte in den nächsten Tagen mein Gutachten.
    Nun meine Fragen…
    Laut Versicherung steht mir nach Totalschaden 14Tage lang ein Leihwagen zu. Allerdings gibt es hier zu viele wiedersprüchliche Infos im Netz…
    Hier lese ich, das der Leihwagen bis zur Klärung oder sogar Neuanschaffung übernommen wird. Was mir auch gerechter erscheint…
    Die zweite Frage wäre die nach dem Anwalt. Der Gutachter empfahl mir einen Anwalt hinzuzuziehen. Hier würden bis zu einer möglichen Klage die Kosten ebenfalls zu Lasten der gegnerischen Versicherung gehen. Erst wenn wir klagen müssten wäre ich in der Pflicht diese selbst zu übernehmen.
    Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht… Daher scheue ich davor noch etwas zurück.

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:30

      Hallo Evelyn,

      Sie können sich auch bei der Rechtsberatung Ihrer Versicherung über Möglichkeiten informieren. Auch wir können Ihnen nur empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen. Dieser kann Sie zu allen Fragen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Nik R.
    Am 8. Juni 2018 um 0:38

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Jahr 2016 wurde meine Auto auf dem Parkplatz angefahren (100% Schuld beim Gegner – Mietfahrzeug) und das Auto musste in Werkstatt zur Gutachten gebracht werden. Vor Ort mit dem Servicemitarbeiter, sowie telefonisch mit gegnerischen Versicherung – wurde mir erklärt das die Mietwagenkosten von gegnerischen Versicherung übernommen werden (für einen Tag, an dem Gutachten erfolgte). Somit konnte ich ein Tag einfaches Leihfahrzeug zur Arbeit fahren.
    Nach dem Gutachten wurde der Betrag aufs Konto ausgezahlt und in anderem Werkstatt repariert, ohne Berücksichtigung des Mietwagenkosten für den Gutachtentag (die Kosten der Mietwagenverleih wurde direkt mit Versicherung abgeklärt).
    Jetzt, nach 2 Jahre – kriege ich ein Brief die mich auffordern die Mietwagenkosten für den Tag zu übernehmen – denn die gegnerische Versicherung die Zahlung abgelehnt hat (160 Euro für ein Tag =) )
    Ich habe versucht den Kontakt mit gegnerischen Versicherung wiederherzustellen – 3x Mal je 1 Stunde in Warteschlange gewartet und kein Kontakt herstellen können – eMails werden auch nicht beantwortet.

    1. Frage: Hat die S. überhaupt gesetzliche Anspruch auf mein Geld, unter Berücksichtigung, das alles im Vorfeld mit dem Werkstatt und gegnerischen Versicherung abgeklärt wurde?

    2. Frage: Kann ich die Briefe einfach ignorieren?

    3. Frage: Welche Paragraphen schützen mich als Unfallopfer – das auf mich noch Kosten zukommen?

    4. Frage: Wie sieht’s mit Nutzungsausfallentschädigung?

    5. Frage: Kann meine eigene Versicherung für die Leistungen kommen?

    6. Frage: Falls ich einen Anwalt einschalte – wie hoch sind die Gewinnchancen und wie hoch können Leistungen werden?

    Vielen Dank im Voraus!
    Nik R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 14:46

      Hallo Nik,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten – das ist gesetzlich verboten. Grundsätzlich empfiehlt sich in solchen Fällen das Einschalten eines Anwalts. In einem ersten Beratungsgespräch können wichtige Fragen geklärt werden. Der Anwalt sollte Sie außerdem darüber informieren, welche Kosten er berechnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Simone
    Am 6. Februar 2018 um 12:48

    Hallo
    Ich hatte im Nov 17 einen unverschuldeten Unfall mit Totalschaden. Nach 4 Wochen hat die gegnerische Versicherung mitgeteilt, dass das Schuldgeständnis zurück gezogen wurde. Darauf hin habe ich den Leihwagen einige Tage später angegeben. Nach Einsicht der Polizeiakte hat die gegnerische Versicherung nun Ende Januar 18 gezahlt.

    Nun meine Fragen:

    1. Wie lange steht mir in diesem Fall ein Leihwagen zu? Ich habe nachgewiesen, dass ich mir kein neues Auto leisten kann bis das Geld ausgezahlt wird. Ich war gerade bis 01. Februar 2018 sehr auf ein Fahrzeug angewiesen. Sehr gut auch ersichtlich durch die gefahrenen km mit dem Leihwagen. Ich musste bis Ende Januar nun immer von Familie und Freunden gefahren werden.

    2. Ich hatte eh vor zum 31. Januar 2018 mein Auto zu verkaufen und abzumelden, da ich für ca. 6 Monate aus privaten Gründen nicht auf ein Fahrzeug angewiesen bin.
    Jetzt bekomme ich angeblich die Hohen Kosten für den Leihwagen nicht übernommen da ich nachweisen muss, dass ich ein Fahrzeug gekauft habe.
    Ja – das hätte ich im Nov oder Dez sofort aber nun benötige ich keins mehr. Für solches muss es doch eine Ausnahmeregelung geben.

    3. Steht mir finanzieller Ersatz zu in der Zeit ohne Leihwagen bis zur Auszahlung der gegnerischen Versicherung?

    Vielen Dank!

    Simone

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:49

      Hallo Simone,

      eins vorweg: Es gestaltet sich häufig schwierig, Fragen zu konkreten Einzelfällen zu beantworten.

      Zu Ihren Fragen:

      1. In der Regel steht Ihnen der Leihwagen ab dem Tag zu, ab welchem Sie der andere Wagen in der Reparatur befindet und endet dementsprechend, wenn dieser repariert ist. Da es sich um einen Totalschaden handelt, steht Ihnen meist so lange ein Mietwagen zu, bis Sie ein neues Fahrzeug erworben haben und der Erhalt bestätigt ist.

      2. Diesbezüglich sollten Sie sich noch einmal mit der Versicherung auseinander setzen und Ihre Sachlage erklären – ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Ansprüche durchsetzen.

      3. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, statt eines Leihwagens einen Nutzungsausfall zu beantragen. Statt der Übernahme der Kosten für einen Leihwagen wird Ihnen dann eine Tagespauschale erstattet, insofern Sie dies hinreichend begründen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Wolfgang
    Am 4. Februar 2018 um 11:00

    Hallo zusammen,
    nach einem unverschuldetem Unfall hatte ich einen Mietwagen. Soweit ich weiß steht mir die Nutzung 14 Tage zu. Ich hatte ihn aber nur fünf Tage. Steht mir für die restliche Zeit, neun Tage, noch eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

    In weiter oben stehen Fragen wurde dies tlws. schon beantwortet, jedoch war der Fall ein wenig anders gelagert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 15:07

      Hallo Wolfgang,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann den gesamten Fall berücksichtigen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Fabian
    Am 10. Januar 2018 um 9:35

    Guten Morgen zusammen,
    Wenn ich Geschädigter eines Unfalls bin, der andere Schuld ist und ich einen Mietwagen brauche:
    Was ist wenn ich das Geld (ist ja mit Kaution usw. nicht wenig) nicht vorstrecken kann?
    Oder bezahlt mir die Versicherung der Gegenseite den Mietwagen direkt?
    Bekomme ich am gleichen Tag noch Ersatz?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 11:09

      Hallo Fabian,

      in der Regel funktioniert dies über eine spätere Erstattung. Fragen Sie bitte direkt bei der Versicherung nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Andrea H.
    Am 19. Dezember 2017 um 23:37

    Ich hatte im September 2017 einen unverschuldeten Unfall. Der Gutachter stellte einen wirtschaftlichen Totalschaden fest.
    Vor einem halben Jahr hatte ich am gleichen PKW einen Hagelschlag und es wurde bereits ein wirtschaftlicher Totalschaden mit einem Restwert von 550 € festgestellt. Nach dem Unfall im September habe ich mein Auto reparieren lassen und hatte Werkstattkosten in Höhe von 610 €. Die Versicherung will mir nur noch einen Wert von 450 € zahlen, weil der Restwert nach dem Unfall noch 100 € beträgt und kann ich für das Nichtnehmen eines Leihwagens Ausfallgeld erhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 10:55

      Hallo Andrea H.,

      ja, das ist in der Regel möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich am Besten an die zuständige Versicherung und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Karin
    Am 7. Dezember 2017 um 19:56

    Ich hatte am Dienstag einen Unfall wo mir jemand ins Auto draufgefahren ist. Das Auto ist Totalschaden. Gutachten wurde gemacht. Der schrieb 1600€ als wert auf. Da ich ein Kind habe aber zur Zeit wegen dem Unfall auch krank geschrieben bin, denke ich das ich einen Leihwagen brauche. Kann die Versicherung vom Unfallverursacher dies einfach ablehnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 11:25

      Hallo Karin,

      bei einem Totalschaden haben Sie in der Regel so lange einen Anspruch auf einen Mietwagen, wie es dauert, bis ein neues Auto angeschafft wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie diese Zeit endlos weit hinauszögern können. Eine Bedenkzeit von etwa zehn Tagen sollte nicht überschritten werden. Eine grundlose Ablehnung durch die Versicherung des Unfallverursachers ist nicht erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Kerstin
    Am 11. Oktober 2017 um 15:06

    Hallo,
    ich hätte vor drei Wochen einen nicht verschuldeten Unfall mit meinem PKW ( Privatleasingfahrzeug, Golf 7 Variant) Die gegnerische Versicherung übernimmt die Reparaturkosten. Vorauss. Dauer 7- 10 Tage. Wenn ich kein Ersatzfahrzeug nehme, steht mir doch eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was passiert aber, wenn ich den Leihwagen nur 3 Tage benötige, weil ich dann ÖPNV nutzen kann. Verliere ich dadurch den Anspruch? Also ganz oder gar nicht?
    Viele Grüße
    Kerstin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:04

      Hallo Kerstin,

      in der Regel ist eine Kombination von Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagen möglich (OLG Düsseldorf, Az.: I–1 U 151/06).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Seyit K.
    Am 8. Oktober 2017 um 22:51

    Hallo zusammen,

    Ich habe einen Unfall gehabt, wobei ich Unfallgeschädigter bin. Mein Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Meine Frage ist:

    Ich hatte den Wagen für einen günstigeren Preis gekauft, da es ein Vorführwagen (Taxi) war.

    Jetzt gibt es keine Vorführwagen und ich habe das gleiche Auto gekauft , das aber teurer ist.

    Mir stehen jetzt mehr Kosten als vorher.
    Habe ich Anspruch auf etwas?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:01

      Hallo Seyit,

      entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Hierbei wird vom ursprünglichen Preis ausgegangen. Der Unterschied zu einem teureren Fahrzeug wird nicht ersetzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Ivonne
    Am 29. September 2017 um 19:02

    Hallo. Mir wurde das auto aufgeknackt, eine einige sachen entwendet und der tank aufgebohrt… ich habe dann meine Versicherung informiert, diese hat einen abschlepper organisiert und es in die nächste werkstatt gebracht. Mir wurde gesagt ich kann mir einen leihwagen holen. Das habe ich aber nicht gemacht. Am nächsten tag telefonierte ich wieder mit der Versicherung mit einem anderen Mitarbeiter der mir sagte mir steht kein leihwagen zu. Zwei tage später wieder ein anderer Mitarbeiter der mir sagte mir steht ein leihwagen zu den hätten sie mir gleich bringen müssen als sie das defekte Auto geholt haben… kann ich trotzdem evt. Schadensersatz fordern? Ich wurde ja falsch beraten und habe dadurch dad auto von bekannten genutzt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:18

      Hallo Ivonne,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in diesem Fall kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Jonas
    Am 22. Juli 2017 um 9:55

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage bezüglich des Ersatzwagens. Spielt es eine Rolle, ob der Geschädigte auch Halter des Fahrzeugs bei einem nichtverschuldeten Unfall ist, sprich was ist im Fall wo der Halter das Auto einem Familienmitglied zur Nutzung überlassen hat?

    Vielen Dank im Voraus,

    Jonas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:47

      Hallo Jonas,

      in diesem Fall ist der Geschädigte der Halter bzw. Besitzer des Fahrzeugs.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Marko
    Am 15. Juli 2017 um 22:55

    Hallo

    Ich hatte heute einen Unfall! Mir ist auf der Stadtautobahn jemand hinten raufgefahren! Montag kläre ich alles mit der Werkstatt und allem anderen! Meine Frage ist wir fahren in einer Woche in den Urlaub an die Ostsee für 2 Wochen! Sollte der Schaden so doll sein das ich mit meinem Auto nicht fahren kann , bekomme ich für die Zeit wo der Urlaub gebucht ist ein Mietwagen und über nimmt das die gegnerische Versicherung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 8:42

      Hallo Marko,

      ein Anrecht auf einen Mietwagen haben Sie nur für die Dauer der Reparatur. Am besten sprechen Sie das aber mit der Versicherung ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Achim
    Am 22. Juni 2017 um 20:30

    Hallo,

    ich bin unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden und habe zwei Fragen. Laut Gutachten war es ein wirtschaftlicher Totalschaden
    (WBW=5000€ , Reparaturk.=4800, Restwert=400€).

    Ich habe nach den Restwertgeboten vom Sachverständigen das Fahrzeug privat für 500€ (100€ mehr) verkauft.

    1) Versicherung müsste jetzt nur noch 4500€ an mich zahlen, oder?
    2) Habe ich jetzt Anspruch auf einen Mietwagen für die Wiederbeschaffungszeit von den 12-14 Tagen wie im Gutachten angegeben?

    Ahoi
    Achim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 9:18

      Hallo Achim,

      grundsätzlich sollten Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben. Dies ist vorab mit der Versicherung zu klären. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Ronny
    Am 7. Juni 2017 um 17:28

    Liebes Bussgeldteam,

    ich bin geschädigter eines Unfalls am Arbeitsort in Nord Deutschland.
    Wohne aber in Berlin.
    Entfernung liegt bei ca.510 Kilometer.
    Mein PKW wurde in Wilhelmshaven (Unfallort) schon repariert und steht zur Abholung bereit.
    Leider konnte ich dort nicht so lange bleiben wie die Reparatur und Büro Arbeit der Versicherung andauerte.
    So benötige ich ein Mietwagen um nach Berlin zurück zu kommen und meinen Job dort weiter nachgehen zu können.

    Nun stellt mich die Frage,
    wer holt mein PKW jetzt aus der Unfallstadt wieder ab?

    Die Gegnerische Versicherung meinte sie hätte nur noch pauschal 500 Euro zur Verfügung
    und könne sich nach dem Motto, die Rückführungskosten von Mercedes nicht leisten oder wollen es nicht.
    Auf derer Frage hin ob ich den Wagen nicht selber holen könnte fragte ich nach einem Urlaubstag den ich aber nicht bekomme.
    Ich wäre an dem Tag mindestens 9-12 Stunden auf der Autobahn unterwegs durch halb Deutschland nur um mein PKW wieder ab zu holen…

    Was kann man jetzt tun?

    Ist es sinnvoll den Wagen doch selber ab zu holen?
    Werde ich dafür extra bezahlt?
    Wie sieht es mit günstigeren Rückführungen aus wie ADAC ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:29

      Hallo Ronny,

      wir können Sie diesbezüglich leider nicht konkret beraten. Grundsätzlich ist die Versicherung verpflichtet, sämtliche mit dem Unfall entstandenen Kosten zu übernehmen. Demnach könnte in Ihrem Fall auch einer Überführung möglich sein. Den Wagen selbst abzuholen, wäre sicher die schnellste bzw. unproblematischste Variante – wobei hierbei die Möglichkeit besteht, dass Sie hierfür keinen Ausgleich erhalten. Bestenfalls erörtern Sie diesen Sachverhalt mit Ihrem Anwalt. Dieser kann Sie bezüglich Ihrer Handlungsoptionen beraten. Möglicherweise hat auch die Versicherung noch ein Einsehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Michael
    Am 31. Mai 2017 um 13:48

    Hallo,

    meine Freundin arbeitet in einem Autohaus. Da mein Wagen neuen TÜV brauchte, tauschten wir die Autos, so dass meiner im Autohaus vom TÜV geprüft werden konnte.
    Hat auch alles wunderbar geklappt, bis meine Freundin am Abend mit dem Wagen nach Hause gefahren ist. Beim Überholvorgang ist nämlich plötzlich die Motorhaube auf gegangen und in die Windschutzscheibe geknallt. Der TÜV-Prüfer hat nun einen Schadensbericht an deren Versicherung gestellt. Lt. erstem Gutachten (vom Karosseriebauer in der Fa., in der meine Freundin arbeitet/dort steht der Wagen nun auch) beläuft sich der Schaden auf ca. 3.500 Euro.

    – wie lange darf sich die Versicherung nun Zeit nehmen mit der Bearbeitung des Vorganges (der Unfall ist nun bereits zwei Wochen her und ich habe noch nichts gehört)? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten/Rechte, “Druck” bei der Versicherung zu machen, dass diese den Vorgang beschleunigen?
    – ich habe in der Zwischenzeit das Auto meiner Freundin, sie das ihrer Mutter. Sollte die Versicherung den Schaden begleichen, kann ich dann auch nachträglich noch einen Anspruch für einen Leihwagen einreichen (aktuell nehmen ich natürlich keinen, da ich Angst davor habe, auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte sich die Vers. quer stellen)?
    – wie ist es mit Ansprüchen bezügl. Schmerzensgeld (meine Freundin war 1 Woche krank geschrieben, da sie ein HWS-Schleudertrauma hatte/hat)?
    – kann meine Freundin den Verdienstausfall für ihre Firma einreichen oder muss diese das selber machen (wegen der 1-wöchigen Fehlzeit meiner Freundin)?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:16

      Hallo Michael,

      leider sind wir nicht zur Rechtsberatung befugt. Bei Ihrem umfangreichen Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Rado
    Am 23. Mai 2017 um 12:00

    Hallo,

    als Geschädigter muss ich den Kasko Schutz (Insassenversicherung, Mobilitätsversicherung,…) selbst tragen wenn ich mir ein Mietwagen hole???

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:30

      Hallo Rado,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.