Menü

Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. Mai 2023

Wer hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf einen Leihwagen?

Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu
Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu

„Wer den Schaden hat, braucht für den Schrott nicht zu sorgen!“, sagt jedenfalls eine alte, zynische Autofahrerweisheit. Nichts ist ärgerlicher, als plötzlich Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu sein. Trotz eventuell aufkommendem Ärger, ist es klug, mit kühlem Kopf an die Regulierung des Schadens zu gehen.

Liegt die Unfallschuld gänzlich beim Unfallgegner, hat der Geschädigte vollen Anspruch auf Behebung des Schadens an seinem Auto. Dieser Anspruch besteht im Wesentlichen aus der Übernahme der Kosten für die Reparatur, welche die gegnerische Versicherung bis an die Grenze des Fahrzeugrestwertes leisten darf. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ist eine Reparatur allerdings sinnlos oder schier unmöglich.

Die meisten Kaskoschäden lassen sich aber reparieren. Dies übernimmt die in Frage kommende Fachwerkstatt. Eine Unfallschadeninstandsetzung benötigt allerdins Zeit. In der Regel mehrere Tage. Da viele Berufstätige, aber auch Rentner auf ihr Auto angewiesen sind, wird ein Mietwagen nach dem Unfall für die Dauer der Werkstattzeit zum rettenden Strohhalm. Doch wann besteht Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall, wie lange dürfen die Geschädigten mit dem Ersatzauto dann fahren und wer trägt die Kosten? Im Folgenden sollen diese Fragen geklärt werden.

Informationen zum Thema “Unfall mit Leihfahrzeug” erhalten Sie in unserem Ratgeber: Was ist nach einem Unfall mit einem Mietwagen zu beachten?.

FAQ: Mietwagen nach einem Unfall

Kann ich auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nach einem Unfall in Anspruch nehmen?

Steht der Wagen länger in der Werkstatt und sind Sie auf das Kfz angewiesen, besteht diese Option in der Regel schon.

Wer bezahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

In der Regel muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen zahlen.

Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme für den Unfallersatzwagen?

Sie müssen ein angemessenes Modell wählen. Orientieren Sie sich am besten an der Fahrzeugklasse des beschädigten Kfz. Außerdem werden die Kosten nur übernommen, wenn Sie einen hohen Fahrbedarf haben.

Der BGH setzt für Leihwagen nach einem Unfall klare Grenzen

Eigentlich klar, dass die Versicherung des Unfallverursachers für den Ersatzwagen nach dem Unfall aufkommen muss, wenn Sie beim Unfall keine Schuld tragen. Aber Vorsicht, hier lauern einige Fallstricke!

Geschädigte und Versicherer haben wegen Streitigkeiten bezüglich der Mietwagen bei Unfall die Geduld von Gerichten, sogar von dem Bundesgerichtshof regelrecht überstrapaziert. Damit Sie letztlich nicht auf einem Teil der Kosten für Ihren Leihwagen sitzenbleiben, sollten Sie genaue Belege über die Nutzung des Ersatzwagens sowie Belege über die Zeit, die Ihr eigenes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall in der Werkstatt verbracht hat, haben.

Wichtig: Die genaue Standzeit in der Werkstatt muss präzise nachgewiesen sein – am besten anhand der Reparaturrechnung. Rein auf Gutachterbasis – was bei Bagatellen gerne getan wird – abzurechnen, kommt hier nicht zum Tragen! Der geschädigte Wagen sollte nachweisbar für den genannten Zeitraum unbenutzbar gewesen sein. Außerdem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich. Wer weniger fährt, ist demnach nicht auf seinen Wagen angewiesen. Aufgrund dieser fehlenden nötigen Fahrzeugnutzung entfällt die Kostenerstattung für den Ersatzwagen nach dem Unfall. Das Gleiche gilt für Kostenersatzforderungen, wenn in Wirklichkeit kein Mietwagen nach einem Unfall beansprucht wurde. Nur wirklich entstandene Kosten sind auch erstattungsfähig!

Anspruch auf Mietwagen nach Unfall: Wie lange ist die Fahrt mit dem Ersatzwagen erlaubt?

Es gelten Höchstgrenzen bezüglich Kosten und Dauer für die Fahrt mit einem Mietwagen nach dem Unfall. Wurde nur ein Fahrzeug der Kompaktklasse beschädigt, kann natürlich nicht eine Luxusklasse als Ersatzauto nach dem Unfall angemietet werden. Das öffnet dem Versicherer bei Nichtbeachtung die Möglichkeit, gleich mal 15 Prozent der Ersatzforderung einzubehalten. Wer sich einen Mietwagen nach dem Unfall „von privat“ organisiert, muss mit mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kostenübernahme rechnen.

Muss sich der Unfallgeschädigte aufgrund eines Totalschadens ein neues Fahrzeug beschaffen, hat er für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das neue Fahrzeug bei ihm ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die gesamten Kosten aufkommen, so hat es das Amtsgericht Haßfurt entschieden.

Aufgepasst: Die gegnerische Versicherung verlangt selbstredend glasklare Kostennachweise.
Private Urlaubsreisen oder andere persönliche, nicht wirklich wichtige Unternehmungen sollten somit ebenso ehrlich aufgeführt werden, wie die Fahrten mit einem Mietwagen nach dem Unfall zu Büro oder Arzt!

Weitere Details und hilfreiche Tipps zum Thema: Mietwagenkosten nach Unfall

Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann
Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann

Gerade im Themenkreis „Unfallschaden – Reparatur, wenn ja, dann wie und wann – Verschrottung – Ersatz- oder Neubeschaffung“ darf der Geschädigte um eine kurze Bedenkzeit bitten. Diese wird ihm auch meistens gestattet. Von einer Überschreitung der dafür angesetzten Tage (etwa 10), raten Verbraucherschützer aber aus gutem Grund ab: Der gewährleistete Anspruch auf einen Mietwagen bei unverschuldetem Unfall, könnte nach provoziertem Hinauszögern verloren gehen!

Eine gesetzliche Schadenminderungspflicht steht bei Unfallfallschäden immer an. Einen nächstbesten Auto-Vermieter mit vielleicht überhöhten Tarifen zu wählen, wäre etwas kurz gedacht und ohnehin nicht zulässig. Preisvergleiche bestimmen das Geschehen! Dies gilt besonders dann, wenn ein Mietwagen nach einem Unfall länger als drei Tage in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, bevor Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie die Preise dafür vergleichen.

Folgt der Geschädigte den Vorgaben der gegnerischen Versicherung bezüglich Werkstattwahl und Mietwagen nach stattgefundenem Unfall, führt dies zur Senkung des Folgekostenrisikos – und dies ist auf jeden Fall eine Überlegung wert!

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (95 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

112 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Harry sagt:

    Hallo ich hatte einen Unfall mit einen anderen bei der Bavaria versicherten Auto . Es war eindeutig das der andere Fahrer Schuld war , hat er auch so bei der Polizei angegeben .
    Das Auto musste in die Werkstatt , der Gutachter kam und hat auch alle Sachen schnell zur Bavaria geschickt .
    Wir haben ein Leihwagen über die Versicherung von Sixt erhalten , nun brauchte die Bavaria ca 5 Wochen um der Werkstatt die Kostenübernahme zu schicken . Für den gesamten Zeitraum hatten wir das Auto , wir haben uns aUCH MEHRMALS BEI Bavaria gemeldet um Ihnen Druck zu machen das wir die Übernahme zur Reparatur brauchen .

    Nun haben wir unser Auto wieder und bekommen jetzt eine Rechnung von Sixt für die Nutzung des Leihwagen . ca 1000 EURO .
    DAs kann ja nicht rechtsens sein oder ???

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Harry,

      wir können leider keine Rechstberatung durchführen. Sind genauere Eläuterungen zu Ihrem Fall gewünscht, sollten Sie den Weg zu einem Anwalt nicht scheuen. Entscheidend bei der Frage ist allerdings, ob der verunfallte Wagen in der Zeit auch unbenutzbar und somit die Standzeiten in der Werkstatt gerechtfertigt war. Ist dies gegeben, sollte sich der Anspruch auf den Mietwagen auch begründen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan sagt:

        Hallo Harry,
        hast du es schon klären können ob du die restlichen Kosten noch bezahlt bekommst?
        Ich habe so einen ähnlichen Fall!

  2. Meiki sagt:

    Heute in der Früh eine Bus ist in meine auto reingefahren.am parkplatz… .der Gegner ist gänzlich Schuld. ..bekomme ichs leihwagen während der Reparaturzeiten…trägt der gegner versicherung oder zu wem solte ich erklären…was wurden sie empfahlen…danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Meiki,

      zu allererst sollten Sie den Unfallschaden Ihrer Versicherung melden und diesen auch schriftlich anzeigen. Ist Ihnen das KFZ-Kennzeichen des anderen Fahrzeugs bekannt, können Sie den Unfall auch an die gegnerische Versicherung melden. Dies kann unter der Telefonnummer 0800-2502600, einen Zentralruf der Autoversicherer, geschehen.

      Bezüglich eines Leihwagens sollten Sie sich bei der zuständigen Werkstatt und der Versicherung erkundigen, ob Ihnen ein Wagen gestellt werden kann. Hier gelten Grenzen bezüglich der Fahrstrecke und der Kosten. In der Regel muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten übernehmen, diese wird jedoch meist auch Nachweise über die Kosten und die Standzeit verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Dieter sagt:

    Ich hatte am 30.5 um 23 Uhr einen Wildunfall in Schweden.Ich bin Mitglid beim ADAC ( plus Mitglied ),der Wagen wurde in eine Werkstatt geschlebt.Wir haben dan bis 1.6 im Hotel verbracht um15 Uhr hatteuns dan einer vom ADAC gesagt wir haben 500 Euro für die Heimreise dann haben wier uns mit hilfe einer Hotelangestellten (Sie konnte Deutsch) selber einen Leiwagen besorgt (ADAC war dazu nicht in der Lage) Wir hatten die ganze Zeit im Hotel versucht eine Lösung mit dem ADAC zu finden, ca.7-8 mal angerufen.Zuhause angekommen fragte ich nach einen Leiwagen ADAC sagte für uns ist der Fall abgeschlossen ,meine Versicherung sagte wen das Fahrzeug in der Werkstatt ist steht mir ein Leiwagen zu. ADAC Hollt den Q5 erst mit ein Sammeltransport in Schweden ab. Ich bin ca. 2 Wochen ohne Auto.ist das OK……..Ich habe keinen Rechtschutz

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dieter,

      das müssen Sie mit dem ADAC klären. Wenn dieser Ablauf vertraglich so festgehalten ist, kann es durchaus rechtens sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Sabine sagt:

    Mir ist einer in die rechte Seite meines Toyota Verso gefahren. Mein Auto ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden.Wir haben uns entschlossen den Toyota nicht reparieren zu lassen. Nachdem ein Gutachten erstellt wurde haben wir einen Skoda Kleinwagen als Mietwagen 12 Tage genutzt, weitere 8 Tage haben wir keinen Mietwagen genutzt sondern sind mit Bus und Bahn gefahren.
    Wie sieht es mit der Differenz zwischen Mittelklasse -und Kleinwagen aus? Wie mit der Zeit wo kein Fahrzeug genutzt wurde?
    Weitere Frage von uns ist die, wir haben 2 Hunde die wir in unserem Toyota bequem transportieren konnten, weil wir ein Hundeschutzgitter benutzt haben. Dieses alte Hundeschutzgitter kann im neuen Fahrzeug nicht genutzt werden, weil es nicht paßt. Wir haben uns ein neues Hundeschutzgitter in das neue Fahrzeug einbauen lassen, weil es für dieses Fahrzeug kein Hundeschutzgitter im Zoofachhandel gibt. Diese kosten hätten wir gerne erstattet bekommen von der gegnerischen Versicherung.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sabine,

      ob die Kosten tatsächlich übernommen werden ist mit der Versicherung abzusprechen. Die Rechnungen können der eigenen Versicherung übergeben werden bzw. und von deren Seite der gegenteiligen Versicherung eingereicht werden.
      Gemäß dem Gutachten liegt die Entscheidung auf der Seite und laut Absprache der Versicherungsgesellschaften. Dies muss eingehend geprüft werden. Daher können wir Ihnen leider nicht sagen, wie viel der Kosten übernommen werden, da dies immer von dem jeweiligen Fall abhängig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Daniela sagt:

    Hallo,

    ein LKW hat mich von der Spur gedrängt und somit einen Schaden verursacht. Mein Auto steht seit dem in der Werkstatt (nicht fahrbereit), da der VN den Unfall bisher nicht gemeldet hat (8 Wochen). Meine Anrufe und Mails bei der gegnerischen Versicherung laufen ins Leere, ich bekomme lediglich die Aussage , dass dies noch nicht gemeldet wurde. Ich fahre einen Leihwagen, der von der Versicherung beauftragt wurde . Mittlerweile liegt dies allem einem Anwalt vor.
    Nun ist meine Frage , wer trägt die Kosten für den Mietwagen? Ich konnte hierzu keine eindeutigen Aussagen finden, mir wurde von meiner Verischerung (Vollkasko) gesagt, dass ich als Geschädigter den Schaden so gering wie möglich halten muss und mein Auto schon längst hätte reparieren lassen sollen. Da ich dies nicht wusste, mache ich das jetzt erst.

    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniela,
      normalerweise übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen Mietwagen. Da Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, wird dieser Sie mit Sicherheit über die weitere Vorgehensweise informieren und Sie unterstützen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Nancy sagt:

    hallo muß ich den Mietwagen, selbst vorstrecken auch wenn ich das wirtschaftlich gar nicht kann? Wir hatten ein Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden an unserem Auto auf dem Weg in den Urlaub. Die Schuldfrage ist geklärt, der Unfallgegner trägt die volle Schuld. Nun haben wir ein Leihwagen vom ADAC mit dem sind wir in den Urlaub in den Norden gefahren. Wir dürfen diesen Wagen nur bis zum 20. behalten und müssen ihn dann abgeben. Wir erhalten keinen weiteren Leihwagen (für die 3.Woche unseres Urlaubs) es sei denn wir strecken die Kosten von 500 Euro vor. Das kann doch so nicht sein. Wir haben keine 500 Euro zum Vorstrecken.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nancy,

      im Normalfall müssen Sie als Geschädigter des Unfalls nicht die Kosten übernehmen. Daher sollten Sie dies mit Ihrer Versicherung besprechen, damit diese sich mit der Gegenseite zusammensetzt. Diese können Ihnen auch sagen, wie lang genau der Anspruch gewährt wird. Eine Selbstbeteiligung ist meist nur dann der Fall, wenn ihre Versicherung einspringt, was aber laut ihrer Darstellung hier nicht der Fall ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Chri sagt:

    Hallo,

    bei einem Unfall wurde mein Auto so stark gerammt, dass es nun ein wirtsch. Totalschaden ist. Die Schuld trägt allein der Unfallgegner. Laut Gutachten steht mir der Mietwagen ab Gutachten 14 Tage zu. 10 Tage sind bereits verstrichen und ich habe immer noch kein Geld zur Wiederbeschaffung von der Versicherung bekommen. Sofern das Geld bis zum verstreichen der Frist bzw. erst einen Tag vorher eintrifft (nun ist ja erst mal Wochenende) kann ich die Kanzlei des Autohauses dazu auffordern die Frist verlängern zu lassen?

    Vielen Dank & Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Chri,
      in der Regel haben Sie bei einem Totalschaden so lange Anspruch auf einen Ersatzwagen, bis Sie über ein neues Fahrzeug verfügen. Daher sollte diese Möglichkeit gegeben sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jakobo sagt:

    Hallo,
    ich bin Unfallgeschädigter, mein Auto (Golf) war ein Totalschaden. Mein Autohaus hat mir einen Mietwagen (Audi A1) gegeben und wickelt den Unfall über einen Anwalt “für mich” mit der gegnerischen Versicherung ab. Nun hat mein Autohaus aber wohl einen zu hohen Preis für den Mietwagen verlangt und die gegnerische Versicherung will davon nur 50% tragen (Schreiben vom Anwalt, welcher es abwickelt). Jetzt werde ich von dem Anwalt benachrichtigt, dass ich mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung noch dagegen klagen soll und wir somit vielleicht bis zu 75% des Mietwagenpreises ersetzt bekommen.
    Bleibe ich jetzt tatsächlich auf dem Differenzbetrag und meiner Selbstbeteiligung der Rechtsschutz sitzen?
    Der Unfall hat sich vor ca. genau einem Jahr ereignet. Die Abgabefrist für den Mietwagen und alle anderen Vorgaben haben wir erfüllt.

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jakobo,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage selbst an einen Anwalt zu wenden. Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Katy sagt:

    Hallo,
    mir ist jemand hinten drauf gefahren. Habe nun einen Leihwagen bekommen, mit dem
    Ich aber absolut nicht zufrieden bin. Ich fahre einen 1er BMW und habe einen kleinen KIA bekommen der nicht mal halb so viel Leistung hat wie mein Auto. Komme mit dem Auto nicht zurecht, kann ich bei der mietwagenfirma an rufen und nach einem anderen Auto fragen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Katy,

      grundsätzlich ist es zulässig, einen Mietwagen zu nutzen, der dem beschädigen Fahrzeug in der Ausstattung ähnelt. Er darf aber nicht über diesem Standard liegen, da Sie rechtlich zur Kostenvermeidung aufgerufen sind. Möglicherweise sprechen Sie auch die gegnerische Versicherung auf den Wunsch nach einem Fahrzeugtausch an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Sabine F. sagt:

    Hallo ich habe seit drei wochen einen leihwagen.jetzt kommt doch raus das die schuldfrage ungeklärt ist.schock für mich.muss ich komplett die kosten übernehmen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sabine,
      sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, wird diese entweder noch geklärt oder beiden Fahrern wird eine Teilschuld zugesprochen. Die gesamten Kosten müssten Sie in einem solchen Fall beispielsweise nicht tragen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Lena sagt:

    Hallo!
    Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall an dem ich unschuldig war. Habe das Auto in die Werkstatt gebracht und in der Zwischenzeit bekam ich einen Vorführwagen von dem Autohaus zur Verfügung gestellt, da ich auf mein Auto angewiesen bin. Es stellte sich am nächsten Tag heraus, dass mein Auto ein Totalschaden ist. Sie wollten mir natürlich auch gleich einen Neuwagen verkaufen. Auf meinen Entschluss hin, dass ich keinen Neuwagen möchte und erstmal etwas nachdenkzeit benötige, wurde mir sofort angedroht, dass mir der Vorführwagen wie noch andere Kosten die für sie entstanden sind (unter anderem Gutachter, Zeitaufwand…), mir verrechnet werden, wenn es zu keinem Kauf-Abschluss bei Ihnen kommen wird. Auch wurde mir vorgeworfen, dass ich undankbar sei und ich ihren Einsatz nicht honoriere.

    Können Sie mir da weiterhelfen?!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Lena,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten, daher empfehlen wir Ihnen hier sich zunächst an Ihre Versicherung zu wenden und sich rechtliche Beratung, z. B. bei einem Anwalt, zu holen. Diese können Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten. Üblicherweise sind Sie nicht gezwungen irgendeinen Kauf abzuschließen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Rebecca sagt:

    Hallo.

    Ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall mit einem Lkw an dem ich keine Schuld habe.
    Ich habe dann einen Leihwagen bekommen und mich auch umgehend um ein neues Auto bemüht als klar war,dass mein Unfallwagen wirtschaftlicher Totalschaden ist.
    Ich habe dann wenige Tage darauf ein Auto von Privat gekauft,welches allerdings noch nicht fahrbereit war, da die Batterie und der Airbag erneuert werden mussten.
    Allerdings musste ich auf Wunsch des Verkäufers das neue Auto noch dieses Jahr auf mich versichern lassen,sodass der Verkäufer die Versicherung und Steuer im neuen Jahr nicht noch einmal zahlen muss.
    Nun habe ich mit der Autovermietung telefoniert und dabei wurde mir mitgeteilt,dass die Kosten für den Leihwagen nur bis zum Versicherungsdatum des neuen Wagens von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
    Gilt dies auch wenn mein neues Auto noch nicht fahrbereit ist und es mir aufgrund der Weihnachtsfeiertage und aufgrund dessen dass ich über die Feiertage bei meiner Familie (600 km entfernt vom Unfallort) nicht möglich war das neue Auto reparieren zu lassen und den Leihwagen zurück zu geben?

    Vielen Dank und Lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rebecca,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen an dieser Stelle an einen Anwalt oder Versicherungsfachmann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sigi sagt:

    Hallo
    uns ist gestern auf einem Parkplatz eine Parkplatzsuchende gegen unser Auto gefahren.
    In der Schrecksituation hat sie wohl zusätzlich auf das Gaspedal gedrückt und unser Auto gegen ein weiteres parkendes Fahrzeug gedrückt.
    Bei uns ist leider ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden! Das Auto hätte noch gut und gerne 2 Jahre Tüv bekommen.

    Der Werkstattleiter sagte es stünde uns in diesem Fall kein Leihfahrzeug zu, ist das richtig?
    Wir benötigen das Auto zwar nicht täglich aber trotzdem zu Fahrten zu Aerzten oder für Besorgungen.
    Gerade nächste Woche habe ich einen Termin bei einem Arzt der 80 km entfernt ist, öffentliche Verkehrsmittel dorthin gibt es nicht.
    Einen passenden Gebrauchtwagen so schnell zu finden ist auch nicht einfach.
    –Haben wir nun tatsächlich keinen Anspruch auf einen Leihwagen?
    –Falls doch – wie lange?

    Bitte um schnelle Antwort, schon alleine wegen dem anstehenden Fachrzttermin auf den ich viele Wochen warten musste.

    Danke
    LG

  14. Sigi sagt:

    Hallo
    auf einem Parkplatz ist uns vor 2 Tagen Jemand seitlich aufs Auto gefahren. Anstatt zu bremsen hat der Fahrer aus Schreck
    zusätzlich das Gaspedal bedient und uns auf ein drittes Auto aufgeschoben.
    Fazit der Werkstatt: Wirtschaftlicher Totalschaden

    Das Auto war ein Garagenwagen, 18 Jahre alt und kam ohne Probleme durch den TüV. Es wäre also mindestens noch 2 Jahre gelaufen.

    Nun habe ich in der kommenden Woche einen Facharzttermin auf den ich viele Wochen gewartet habe.
    Oeffentliche Verkehrsmittel dorthin gibt es nicht.

    Einen passenden Gebrauchtwagen zu finden geht ja auch nicht so schnell, zumal wir hier recht provinziell wohnen.

    Schon die Fahrt zur Werkstatt war eine Herausforderung mit defektem Auto hin und 40 Minuten Fahrt mit dem Fahrrad wieder nachhause (bei Minusgrafden)

    Der Werkstattleiter sagte uns stünde KEIN Leihfahrzeug zu bei einen witrsch. Totalschaden – richtig?
    Das kann doch nicht angehen dass man derart hängen gelassen wird wenn man ein älteres Auto hat und nicht in einem Ballungsraum mit Verkehrsanbindungen wohnt oder?

    –Gibt es eine Möglichkeit ein Leihfahrzeug zu bekommen? (auch in Bezug auf Arzttermin)
    –Falls ja – wie lange? (Die Suche nach Gebrauchtwagen bei uns gestaltet sich schwierig und auch DAFüR müssen weitere
    Fahrten in Kauf genommen werden. Nur WIE ohne Auto???)

    Ich bitte um eine schnelle Antwort, in 4 Tagen steht der Termin an
    Dankeschön
    LG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sigi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten. Sie können sich rechtliche Beratung bei einem Anwalt holen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Timo sagt:

    Hallo,

    wenn ich mir für die dauer des Ausfalles einen Wagen leihe von einem freund, wie hoch wäre der Tagessatz, der mir für die 10 Tage zustehen würde in der ich mir ein Auto leihen muss?

    Mit freundlichen Grüßen

    Timo

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Timo,

      leihen Sie sich ein Auto von einem Freund, erhalten Sie maximal 50 % der Kosten, die Sie bei einer Mietwagenfirma bezahlt hätten. Wie hoch der Betrag ist, hängt davon ab, welche Art von Auto bei dem Unfall beschädigt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Anita sagt:

    Mir ist ein Taxifahrer nach einem blitzstau hinten drauf gefahren. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und ist 14 Jahre Alt (Mercedes c Coupé mit 143 ps)
    Da ich auf dem Weg zur Arbeit war und meine kranken 15 Monate alten Sohn bei meinen Eltern abgegeben habe um dann 50 km auf die Arbeit zu fahren, habe ich nach dem Unfall mein Auto stehen lassen, da es nicht mehr verkehrssicher ist. Ich musste mir ein Mietwagen holen um meinen Sohn abzuholen und einen Arzt aufzusuchen.
    Ich habe der Mietwagen Vermietung den Unfall geschildert und ihnen auch meinen Fahrzeugschein vorgelegt und gebeten mir ein Wagen zu geben der in der selben Klasse ist oder sogar eins drunter. Er hat gesagt er gibt mit einen Upgrade und rechnet mit der Versicherung nur das ab, was meiner Klasse entspricht. Nun hat er mir einen Mercedes E Klasse gegeben.
    Weil ich mich wirklich gewundert habe, was er denn mit der Versicherung abrechnen will, habe ich heute noch einmal nachgefragt und darauf verwiesen, dass ich ihm ja mein Auto und Schein gezeigt habe und ob das denn wirklich ein Auto ist, was mit zusteht. Er hat gesagt er hat alles richtig gemacht und ich habe nun Angst dass die gegnerische Versicherung nun sagt dass sie die Kosten nicht übernehmen wird. Ich bin alleine mit Kind und brauche ein Auto um meine Einkäufe zu erledigen und mein krankes Kind zu meinen Eltern zu bringen damit ich wieder arbeiten gehen kann.
    Aber wenn ich das Auto nun zurück bringe habe ich es nur 5 Tage gehabt und brauche es auch bis ich mir ein neues gekauft habe.
    Ich weiß nicht was ich machen soll ?

    LG
    Anitta

  17. Stefan W. sagt:

    Hallo
    Hatte am 22.02.2017 einen Verkehrsunfall, bei dem ich absolut nicht Schuld war, mir wurde die Vorfahrt genommen.
    Mein Fahrzeug hat sich jetzt als wirtschaftlicher Totalschaden erwiesen. Fahrzeug steht beim BMW-Händler und ist über die BMW-Bank finanziert.
    Ich habe seit Donnerstag einen Leihwagen über den BMW-Händler von der Firma AVIS
    Meine Frage muss die gegnerische Versicherung den Leihwagen ab dem 23.02.2017 bezahlen oder erst ab dem Tag an dem die BMW-Bank das Auto als Totalschaden frei gibt oder zur Reparatur frei gibt

    mit freundlichen Grüßen

    Stefan

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stefan,

      in der Regel gilt, dass Unfallgeschädigte während der gesamten Dauer der Wiederbeschaffung Anspruch auf einen Mietwagen haben. Voraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug fahruntüchtig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. S. sagt:

    Hallo mir ist jemand ins Auto gefahren.

    Ich habe ein Schleudertrauma, meine Nichte im elbocken ein Haarriss.

    Steht mir ein Leihwagen zu?
    Bin alleinerziehende Mutter mit 2 Jungs
    Und die müssen zu schule.
    Also ich muss sie jeden Tag zum Bus fahren.

    Ich arbeite eigentlich auch aber bin krankgeschrieben.
    Steht mir da ein Leihwagen zu? Oder was muss ich beachten. LG s.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. P. sagt:

    Wir hatten vor einiger Zeit einen Verkehrsunfall, bei dem uns die Vorfahrt genommen wurde. Keine schuld, aber einen Totalschaden.
    Wir leben auf dem Land, mein Mann ist tagsüber mit dem 2. Auto zur Arbeit unterwegs. Ich brauche das Auto, um die Kinder zur Kita zu fahren, das ist ohne Auto nicht möglich.
    Wir haben auch problemlos einen Leihwagen für 10 Tage bekommen (ohne Hinweis auf die Bedingungen), der Sachverständige hat den Schaden bewertet, Geld kam… Alles ok.
    Jetzt kommt das Schreiben von Sixt, dass wir die Kosten übernehmen müssen, da die gegnerische Versicherung keine Nachweise über Reperaturzeit/Anmeldung eines Ersatzfahrzeuges erhalten hat.

    Jetzt ist unser Problem folgendes: unser Wagen wurde privat wieder flott gemacht, es gibt entsprechend keine offiziellen Nachweise einer Werkstatt. Auch auf originale Handyfotos können wir nicht mehr zugreifen, da das Aufnahmehandy einen Wasserschaden erlitten hat. So hätte zumindest gezeigt werden können, wie lange der Wagen nicht fahrbereit war.

    Was machen wir denn jetzt? Einfach mit der Versicherung reden und auf ein Einlenken hoffen?! Es sollte doch noch denkbar sein, dass Autos auch privat repariert werden können?!
    Na ja, ich hoffe mal das Beste, finde aber diese Versicherungspraxis unter aller Sau..

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Rado sagt:

    Hallo,

    ich hatte vor ca. 5 Monaten einen Unfall. Mir wurde die Vorfahrt weggenommen und Ich hatte einen Totalschaden. Habe mir bei Sixt einen Wagen geholt. Jetzt nach 5 Monaten bekomme ich eine Rechnung, dass die gegnerische Versicherung nicht den Vollkasko Schutz zahlen will. Meine Frage: wie ist das geregelt muss ich als Geschädigter das zahlen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rado,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Rado sagt:

    Hallo,

    als Geschädigter muss ich den Kasko Schutz (Insassenversicherung, Mobilitätsversicherung,…) selbst tragen wenn ich mir ein Mietwagen hole???

    LG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rado,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Michael sagt:

    Hallo,

    meine Freundin arbeitet in einem Autohaus. Da mein Wagen neuen TÜV brauchte, tauschten wir die Autos, so dass meiner im Autohaus vom TÜV geprüft werden konnte.
    Hat auch alles wunderbar geklappt, bis meine Freundin am Abend mit dem Wagen nach Hause gefahren ist. Beim Überholvorgang ist nämlich plötzlich die Motorhaube auf gegangen und in die Windschutzscheibe geknallt. Der TÜV-Prüfer hat nun einen Schadensbericht an deren Versicherung gestellt. Lt. erstem Gutachten (vom Karosseriebauer in der Fa., in der meine Freundin arbeitet/dort steht der Wagen nun auch) beläuft sich der Schaden auf ca. 3.500 Euro.

    – wie lange darf sich die Versicherung nun Zeit nehmen mit der Bearbeitung des Vorganges (der Unfall ist nun bereits zwei Wochen her und ich habe noch nichts gehört)? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten/Rechte, “Druck” bei der Versicherung zu machen, dass diese den Vorgang beschleunigen?
    – ich habe in der Zwischenzeit das Auto meiner Freundin, sie das ihrer Mutter. Sollte die Versicherung den Schaden begleichen, kann ich dann auch nachträglich noch einen Anspruch für einen Leihwagen einreichen (aktuell nehmen ich natürlich keinen, da ich Angst davor habe, auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte sich die Vers. quer stellen)?
    – wie ist es mit Ansprüchen bezügl. Schmerzensgeld (meine Freundin war 1 Woche krank geschrieben, da sie ein HWS-Schleudertrauma hatte/hat)?
    – kann meine Freundin den Verdienstausfall für ihre Firma einreichen oder muss diese das selber machen (wegen der 1-wöchigen Fehlzeit meiner Freundin)?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael,

      leider sind wir nicht zur Rechtsberatung befugt. Bei Ihrem umfangreichen Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Ronny sagt:

    Liebes Bussgeldteam,

    ich bin geschädigter eines Unfalls am Arbeitsort in Nord Deutschland.
    Wohne aber in Berlin.
    Entfernung liegt bei ca.510 Kilometer.
    Mein PKW wurde in Wilhelmshaven (Unfallort) schon repariert und steht zur Abholung bereit.
    Leider konnte ich dort nicht so lange bleiben wie die Reparatur und Büro Arbeit der Versicherung andauerte.
    So benötige ich ein Mietwagen um nach Berlin zurück zu kommen und meinen Job dort weiter nachgehen zu können.

    Nun stellt mich die Frage,
    wer holt mein PKW jetzt aus der Unfallstadt wieder ab?

    Die Gegnerische Versicherung meinte sie hätte nur noch pauschal 500 Euro zur Verfügung
    und könne sich nach dem Motto, die Rückführungskosten von Mercedes nicht leisten oder wollen es nicht.
    Auf derer Frage hin ob ich den Wagen nicht selber holen könnte fragte ich nach einem Urlaubstag den ich aber nicht bekomme.
    Ich wäre an dem Tag mindestens 9-12 Stunden auf der Autobahn unterwegs durch halb Deutschland nur um mein PKW wieder ab zu holen…

    Was kann man jetzt tun?

    Ist es sinnvoll den Wagen doch selber ab zu holen?
    Werde ich dafür extra bezahlt?
    Wie sieht es mit günstigeren Rückführungen aus wie ADAC ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ronny,

      wir können Sie diesbezüglich leider nicht konkret beraten. Grundsätzlich ist die Versicherung verpflichtet, sämtliche mit dem Unfall entstandenen Kosten zu übernehmen. Demnach könnte in Ihrem Fall auch einer Überführung möglich sein. Den Wagen selbst abzuholen, wäre sicher die schnellste bzw. unproblematischste Variante – wobei hierbei die Möglichkeit besteht, dass Sie hierfür keinen Ausgleich erhalten. Bestenfalls erörtern Sie diesen Sachverhalt mit Ihrem Anwalt. Dieser kann Sie bezüglich Ihrer Handlungsoptionen beraten. Möglicherweise hat auch die Versicherung noch ein Einsehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Achim sagt:

    Hallo,

    ich bin unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden und habe zwei Fragen. Laut Gutachten war es ein wirtschaftlicher Totalschaden
    (WBW=5000€ , Reparaturk.=4800, Restwert=400€).

    Ich habe nach den Restwertgeboten vom Sachverständigen das Fahrzeug privat für 500€ (100€ mehr) verkauft.

    1) Versicherung müsste jetzt nur noch 4500€ an mich zahlen, oder?
    2) Habe ich jetzt Anspruch auf einen Mietwagen für die Wiederbeschaffungszeit von den 12-14 Tagen wie im Gutachten angegeben?

    Ahoi
    Achim

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Achim,

      grundsätzlich sollten Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben. Dies ist vorab mit der Versicherung zu klären. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Marko sagt:

    Hallo

    Ich hatte heute einen Unfall! Mir ist auf der Stadtautobahn jemand hinten raufgefahren! Montag kläre ich alles mit der Werkstatt und allem anderen! Meine Frage ist wir fahren in einer Woche in den Urlaub an die Ostsee für 2 Wochen! Sollte der Schaden so doll sein das ich mit meinem Auto nicht fahren kann , bekomme ich für die Zeit wo der Urlaub gebucht ist ein Mietwagen und über nimmt das die gegnerische Versicherung?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marko,

      ein Anrecht auf einen Mietwagen haben Sie nur für die Dauer der Reparatur. Am besten sprechen Sie das aber mit der Versicherung ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Jonas sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage bezüglich des Ersatzwagens. Spielt es eine Rolle, ob der Geschädigte auch Halter des Fahrzeugs bei einem nichtverschuldeten Unfall ist, sprich was ist im Fall wo der Halter das Auto einem Familienmitglied zur Nutzung überlassen hat?

    Vielen Dank im Voraus,

    Jonas

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jonas,

      in diesem Fall ist der Geschädigte der Halter bzw. Besitzer des Fahrzeugs.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Ivonne sagt:

    Hallo. Mir wurde das auto aufgeknackt, eine einige sachen entwendet und der tank aufgebohrt… ich habe dann meine Versicherung informiert, diese hat einen abschlepper organisiert und es in die nächste werkstatt gebracht. Mir wurde gesagt ich kann mir einen leihwagen holen. Das habe ich aber nicht gemacht. Am nächsten tag telefonierte ich wieder mit der Versicherung mit einem anderen Mitarbeiter der mir sagte mir steht kein leihwagen zu. Zwei tage später wieder ein anderer Mitarbeiter der mir sagte mir steht ein leihwagen zu den hätten sie mir gleich bringen müssen als sie das defekte Auto geholt haben… kann ich trotzdem evt. Schadensersatz fordern? Ich wurde ja falsch beraten und habe dadurch dad auto von bekannten genutzt

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ivonne,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in diesem Fall kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Seyit K. sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe einen Unfall gehabt, wobei ich Unfallgeschädigter bin. Mein Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Meine Frage ist:

    Ich hatte den Wagen für einen günstigeren Preis gekauft, da es ein Vorführwagen (Taxi) war.

    Jetzt gibt es keine Vorführwagen und ich habe das gleiche Auto gekauft , das aber teurer ist.

    Mir stehen jetzt mehr Kosten als vorher.
    Habe ich Anspruch auf etwas?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Seyit,

      entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Hierbei wird vom ursprünglichen Preis ausgegangen. Der Unterschied zu einem teureren Fahrzeug wird nicht ersetzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Kerstin sagt:

    Hallo,
    ich hätte vor drei Wochen einen nicht verschuldeten Unfall mit meinem PKW ( Privatleasingfahrzeug, Golf 7 Variant) Die gegnerische Versicherung übernimmt die Reparaturkosten. Vorauss. Dauer 7- 10 Tage. Wenn ich kein Ersatzfahrzeug nehme, steht mir doch eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was passiert aber, wenn ich den Leihwagen nur 3 Tage benötige, weil ich dann ÖPNV nutzen kann. Verliere ich dadurch den Anspruch? Also ganz oder gar nicht?
    Viele Grüße
    Kerstin

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      in der Regel ist eine Kombination von Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagen möglich (OLG Düsseldorf, Az.: I–1 U 151/06).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Karin sagt:

    Ich hatte am Dienstag einen Unfall wo mir jemand ins Auto draufgefahren ist. Das Auto ist Totalschaden. Gutachten wurde gemacht. Der schrieb 1600€ als wert auf. Da ich ein Kind habe aber zur Zeit wegen dem Unfall auch krank geschrieben bin, denke ich das ich einen Leihwagen brauche. Kann die Versicherung vom Unfallverursacher dies einfach ablehnen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karin,

      bei einem Totalschaden haben Sie in der Regel so lange einen Anspruch auf einen Mietwagen, wie es dauert, bis ein neues Auto angeschafft wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie diese Zeit endlos weit hinauszögern können. Eine Bedenkzeit von etwa zehn Tagen sollte nicht überschritten werden. Eine grundlose Ablehnung durch die Versicherung des Unfallverursachers ist nicht erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  31. Andrea H. sagt:

    Ich hatte im September 2017 einen unverschuldeten Unfall. Der Gutachter stellte einen wirtschaftlichen Totalschaden fest.
    Vor einem halben Jahr hatte ich am gleichen PKW einen Hagelschlag und es wurde bereits ein wirtschaftlicher Totalschaden mit einem Restwert von 550 € festgestellt. Nach dem Unfall im September habe ich mein Auto reparieren lassen und hatte Werkstattkosten in Höhe von 610 €. Die Versicherung will mir nur noch einen Wert von 450 € zahlen, weil der Restwert nach dem Unfall noch 100 € beträgt und kann ich für das Nichtnehmen eines Leihwagens Ausfallgeld erhalten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andrea H.,

      ja, das ist in der Regel möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich am Besten an die zuständige Versicherung und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  32. Fabian sagt:

    Guten Morgen zusammen,
    Wenn ich Geschädigter eines Unfalls bin, der andere Schuld ist und ich einen Mietwagen brauche:
    Was ist wenn ich das Geld (ist ja mit Kaution usw. nicht wenig) nicht vorstrecken kann?
    Oder bezahlt mir die Versicherung der Gegenseite den Mietwagen direkt?
    Bekomme ich am gleichen Tag noch Ersatz?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fabian,

      in der Regel funktioniert dies über eine spätere Erstattung. Fragen Sie bitte direkt bei der Versicherung nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  33. Wolfgang sagt:

    Hallo zusammen,
    nach einem unverschuldetem Unfall hatte ich einen Mietwagen. Soweit ich weiß steht mir die Nutzung 14 Tage zu. Ich hatte ihn aber nur fünf Tage. Steht mir für die restliche Zeit, neun Tage, noch eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

    In weiter oben stehen Fragen wurde dies tlws. schon beantwortet, jedoch war der Fall ein wenig anders gelagert.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Wolfgang,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann den gesamten Fall berücksichtigen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  34. Simone sagt:

    Hallo
    Ich hatte im Nov 17 einen unverschuldeten Unfall mit Totalschaden. Nach 4 Wochen hat die gegnerische Versicherung mitgeteilt, dass das Schuldgeständnis zurück gezogen wurde. Darauf hin habe ich den Leihwagen einige Tage später angegeben. Nach Einsicht der Polizeiakte hat die gegnerische Versicherung nun Ende Januar 18 gezahlt.

    Nun meine Fragen:

    1. Wie lange steht mir in diesem Fall ein Leihwagen zu? Ich habe nachgewiesen, dass ich mir kein neues Auto leisten kann bis das Geld ausgezahlt wird. Ich war gerade bis 01. Februar 2018 sehr auf ein Fahrzeug angewiesen. Sehr gut auch ersichtlich durch die gefahrenen km mit dem Leihwagen. Ich musste bis Ende Januar nun immer von Familie und Freunden gefahren werden.

    2. Ich hatte eh vor zum 31. Januar 2018 mein Auto zu verkaufen und abzumelden, da ich für ca. 6 Monate aus privaten Gründen nicht auf ein Fahrzeug angewiesen bin.
    Jetzt bekomme ich angeblich die Hohen Kosten für den Leihwagen nicht übernommen da ich nachweisen muss, dass ich ein Fahrzeug gekauft habe.
    Ja – das hätte ich im Nov oder Dez sofort aber nun benötige ich keins mehr. Für solches muss es doch eine Ausnahmeregelung geben.

    3. Steht mir finanzieller Ersatz zu in der Zeit ohne Leihwagen bis zur Auszahlung der gegnerischen Versicherung?

    Vielen Dank!

    Simone

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Simone,

      eins vorweg: Es gestaltet sich häufig schwierig, Fragen zu konkreten Einzelfällen zu beantworten.

      Zu Ihren Fragen:

      1. In der Regel steht Ihnen der Leihwagen ab dem Tag zu, ab welchem Sie der andere Wagen in der Reparatur befindet und endet dementsprechend, wenn dieser repariert ist. Da es sich um einen Totalschaden handelt, steht Ihnen meist so lange ein Mietwagen zu, bis Sie ein neues Fahrzeug erworben haben und der Erhalt bestätigt ist.

      2. Diesbezüglich sollten Sie sich noch einmal mit der Versicherung auseinander setzen und Ihre Sachlage erklären – ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Ansprüche durchsetzen.

      3. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, statt eines Leihwagens einen Nutzungsausfall zu beantragen. Statt der Übernahme der Kosten für einen Leihwagen wird Ihnen dann eine Tagespauschale erstattet, insofern Sie dies hinreichend begründen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Nik R. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Jahr 2016 wurde meine Auto auf dem Parkplatz angefahren (100% Schuld beim Gegner – Mietfahrzeug) und das Auto musste in Werkstatt zur Gutachten gebracht werden. Vor Ort mit dem Servicemitarbeiter, sowie telefonisch mit gegnerischen Versicherung – wurde mir erklärt das die Mietwagenkosten von gegnerischen Versicherung übernommen werden (für einen Tag, an dem Gutachten erfolgte). Somit konnte ich ein Tag einfaches Leihfahrzeug zur Arbeit fahren.
    Nach dem Gutachten wurde der Betrag aufs Konto ausgezahlt und in anderem Werkstatt repariert, ohne Berücksichtigung des Mietwagenkosten für den Gutachtentag (die Kosten der Mietwagenverleih wurde direkt mit Versicherung abgeklärt).
    Jetzt, nach 2 Jahre – kriege ich ein Brief die mich auffordern die Mietwagenkosten für den Tag zu übernehmen – denn die gegnerische Versicherung die Zahlung abgelehnt hat (160 Euro für ein Tag =) )
    Ich habe versucht den Kontakt mit gegnerischen Versicherung wiederherzustellen – 3x Mal je 1 Stunde in Warteschlange gewartet und kein Kontakt herstellen können – eMails werden auch nicht beantwortet.

    1. Frage: Hat die S. überhaupt gesetzliche Anspruch auf mein Geld, unter Berücksichtigung, das alles im Vorfeld mit dem Werkstatt und gegnerischen Versicherung abgeklärt wurde?

    2. Frage: Kann ich die Briefe einfach ignorieren?

    3. Frage: Welche Paragraphen schützen mich als Unfallopfer – das auf mich noch Kosten zukommen?

    4. Frage: Wie sieht’s mit Nutzungsausfallentschädigung?

    5. Frage: Kann meine eigene Versicherung für die Leistungen kommen?

    6. Frage: Falls ich einen Anwalt einschalte – wie hoch sind die Gewinnchancen und wie hoch können Leistungen werden?

    Vielen Dank im Voraus!
    Nik R.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nik,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten – das ist gesetzlich verboten. Grundsätzlich empfiehlt sich in solchen Fällen das Einschalten eines Anwalts. In einem ersten Beratungsgespräch können wichtige Fragen geklärt werden. Der Anwalt sollte Sie außerdem darüber informieren, welche Kosten er berechnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  36. Evelyn sagt:

    Hallo,

    ich hatte letze woche einen unschönen Zusammenstoß mit einem 8t-Stapler. Dabei hat das Frachtschutzgitter mein Auto geschrammt. Beide Türen auf der Fahrerseite zerknüllt und ca 10cm nach hinten verschoben. B-Säule ist beschädigt bzw die Befestigung der Türen dast herausgerissen. Gutachten steht aktuell noch aus da mir keine konkreten Versicherungsdaten vorlagen. Der Verursacher hat den Schaden zwar an seinen Makler aber dieser nicht der Versicherung gemeldet. Das habe ich nun auch noch erledigt und erwarte in den nächsten Tagen mein Gutachten.
    Nun meine Fragen…
    Laut Versicherung steht mir nach Totalschaden 14Tage lang ein Leihwagen zu. Allerdings gibt es hier zu viele wiedersprüchliche Infos im Netz…
    Hier lese ich, das der Leihwagen bis zur Klärung oder sogar Neuanschaffung übernommen wird. Was mir auch gerechter erscheint…
    Die zweite Frage wäre die nach dem Anwalt. Der Gutachter empfahl mir einen Anwalt hinzuzuziehen. Hier würden bis zu einer möglichen Klage die Kosten ebenfalls zu Lasten der gegnerischen Versicherung gehen. Erst wenn wir klagen müssten wäre ich in der Pflicht diese selbst zu übernehmen.
    Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht… Daher scheue ich davor noch etwas zurück.

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Evelyn,

      Sie können sich auch bei der Rechtsberatung Ihrer Versicherung über Möglichkeiten informieren. Auch wir können Ihnen nur empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen. Dieser kann Sie zu allen Fragen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. Sarah sagt:

    mir ist ein älterer Herr in mein parkendes Auto reingefahren. laut gutachter ist mein Wagen ein totalschaden. hab am gleichen Tag ein Leihwagen erhalten für 10 Tage. jetzt ist es so nach 3 monaten hab ich endlich ein Auto gefunden jedoch der Halter ist mein Schwiegervater und die Versicherung läuft auf mich. muss ich trotzdem den Mietwagen bezahlen?

  38. Marco K. sagt:

    Ich habe mit meinem Privat PKW einen Unfall auf einer Dienstfahrt gehabt. Jetzt ist mein Wagen kaputt und ich sitze ohne Wagen hier. Ich finde nirgendwo Leistungen die der öffentliche Arbeitgeber dann leisten muss. Gibt es Leihwagen etc… welche Kosten werden übernommen?
    Ich hoffe irgendjemand weiss Bescheid… Von seitens des AG kommen immer unklare Angaben!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marco K.,

      dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von vielen Umständen – wie z. B. der Schuldfrage – abhängt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  39. Mucha J. sagt:

    Hallo Team Busgeldkatalog,

    ich bitte Sie um ein paar Tipps wie ich mich verhalten soll. Im Mai 2018 hatte ich einen unverschuldeten Unfall während meines Urlaubs in Polen. Die Polizei hatte den Unfall aufgenommen und dem Gegner seine Schuld mit Busgeld und Punkten bestätigt. Ich wurde aufgeklärt den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung (hier ALLIANZ Polen) zu melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hatte die Schadenregulierung mit Fallnummer bestätigt (alle Angaben mit Bildern waren beigefügt, sie haben selbst Bestätigung der Polizei angefordert) und mir vorgeschlagen den Schaden in einer autorisierten Werkstatt in Polen zu beheben und mir für die Zeit der Reparatur einen Leihwegen zu geben. Dem habe ich zugestimmt. Leider in der vorgeschlagener Werkstatt habe ich erst in 6 Wochen einer Termin bekommen können. Da mein Urlaub in anderthalb Wochen zu Ende war müsste ich nach Deutschland zurück. Die ALLIANZ Polen hatte dann vorgeschlagen die Schadensregulierung an ALLIANZ Deutschland abzutreten und die Reparatur in meiner autorisierten Werkstatt durchzuführen. Leider war und ist die ALLIANZ Deutschland nicht kooperativ. Sie hatten mir aber neue Schadenfallnummer vergeben und bestätigt die Kosten zu übernehmen. Ich habe den Fall aber schon vorher an DRESEN (meine Werkstatt wo ich meinen Wagen gekauft habe) abgegeben und die haben mit der ALLIANZ soweit alles besprochen. In dem Schadensregulierungsbestätigung haben die aber ein Satz zugefügt ” ….wird nach Schadensersatzrecht Polen erfolgen” Die Rechnung für die Reparatur haben sie beglichen.
    Nun es geht mir um die Verweigerung der gegnerischen Versicherung (ALLIANZ Deutschland) der Kostenübername für ein Leihwagen (5 Tage Reparaturdauer). Ich habe den kleinsten 1.0 Liter Wagen für nicht mal 39 Euro pro Tag genommen, da ich zur Arbeit müsste (täglich 35 Km gemacht) Sie verlangen von mir einen Nachweis des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit z.B. als Außendienstmitarbeiter, dann werden die Kosten übernommen. Die ALLIANZ Polen hatte mir aber den Leihwagen zugestimmt. Ich arbeite in Büro. Die Fahrt zur Arbeit mit dem Bus würde aber etwa 1,5 Stunden (Hinfahrt mit einmal Umsteigen) dauern. Zurück wäre es noch länger da ich in dieser Woche Spätschicht bis 23:00 Uhr hatte. Die Fahrt mit dem Auto dauert bis ca. 25 Minuten. Für mich wäre es unerträglich (bin schwerbehindert mit 50 GdB). Was würden Sie mir raten? Hat die Versicherung Recht mich als Geschädigten so zu behandeln ? Oder soll ich direkt einen Anwalt hineinziehen ?
    Vielen Dank

  40. JH sagt:

    Hallo,
    ich hatte hatte heute in der Früh einen Auffahrunfall, bei dem leider ich Schuld bin/ war. Es wurde schon alles ausgetauscht (Nummern, Addresse etc.) und die Polizei wurde auch informiert. Natürlich wird meine KFZ-Versicherung informiert und sich mit dem Unfallgeschädigten austauschen. Es ist kein Personenschaden entschaden, nur Schaden am Auto, bei mir schlimmer als bei der Person der ich aufgefahren bin.

    Jetzt meine Frage, da ich jeden Tag mit dem Auto in die Arbeit fahren muss, bräuchte ich ein Auto. Steht mir eigentlich ein Leihwagen zu bzw. zahlt den die Versicherung? Oder muss ich den selber zahlen?

  41. M. Bloch sagt:

    Guten Tag.

    Danke für diese Seite mit den Infos.
    Wir haben ebenfalls eine Frage: unser Auto wurde beim Einparken beschädigt. Der Unfallverursacher ist bekannt – Termin für die Reparatur im Autohaus steht fest.
    Die gegnerische Versicherung hat angeblich Maximalbeträge für Ersatzwagen – diese übersteigen die Kosten für die das Autohaus uns einen (adäquaten) Ersatz stellen würde.

    Unsere Frage: wir haben mit 3 Kindern einen Touran, weil wir darauf angewiesen sind 3 Kindersitze auf der Rückbank unterzubringen. Das geht nur bei sehr wenigen Automodellen. Haben wir Anspruch darauf, dass wir ebenfalls einen baugleichen Wagen erhalten …bzw eben ein ‘Familienvan’ der in der Lage ist diese Anforderung zu erfüllen? Oder können wir mit einem anderen Auto ‘angespeist’ werden?

    Danke
    M.Bloch

  42. Patrick S. sagt:

    Hallo, ich hab da mal ne Frage..
    Ich hatte einen unverschuldeten Unfall wo mir jemand draufgebrettert ist, Auto ist Totalschaden und wurde beim ADAC abgestellt. Reparaturen würden sich auf 12000 Euro belaufen.
    Diesbezüglich habe ich einen Leihwagen für 10 Tagen erhalten.

    Meine Frage, habe ich Anspruch auf weitere Mietzeit ohne Kosten solange wie die gegnerische Versicherung noch nicht für den Schaden aufgekommen ist und ich den Wiederbeschaffungswert auf meinem Konto verzeichnen kann???

    Würde mich mal interessieren.

    Vielen Dank.

  43. Corinna sagt:

    Ich habe nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall zehn Wochen lang einen Mietwagen benötigt. Grund ist, dass die gegnerische Versicherung so lange die Regulierung nicht übernehmen wollte. Das lag, wie ich recherchiert habe, vor allem daran, dass der Unfallgegner den Schaden dort selbst erst auf Drängen meiner Werkstatt gemeldet hat. Da die Angelegenheit zwischenzeitlich beim Anwalt lag, verweigerte mir die Versicherung auch Auskunft über den Sachstand bzw. Fortschritt der Entscheidung über die Kostenübernahmen.
    Zusammengefasst heißt das: Ich brauchte zehn Wochen lang einen Mietwagen, weil die Versicherung selbst die Reparaturfreigabe so lange verschleppt hat. Die Versicherung zahlt aber nur anteilig die Kosten und verweist auf meine Schadenminderungspflicht. Ich bin der Ansicht, dass ich dieser zur Genüge nachgekommen bin, da ich a) den Unfall selbst noch am selben Tag bei der Hotline der Versicherung gemeldet habe und b) einen Mietwagen erhalten habe unterhalb der Klasse, die mir eigentlich zugestanden hätte.
    Muss daher nicht die Versicherung die vollen Mietwagenkosten übernehmen? Können Sie mir helfen?
    Danke und freundliche Grüße
    C.

  44. Dirk W. sagt:

    Am 23.09.2019 wurde mein geparktes Kfz vom Unfallverusacher beschädigt. Die Gegenerische Versicherung stellte mir unverzüglich einen Leihwagen zu Verfügung und veranlasste auch dass ein Gutachter mein Kfz begutachtet. Der Gutachter hat das Kfz am 01.10.2019 begutachtet. Mir liegt bis heute, den 17.10.2019, kein Gutachten oder sonstiges vor. Erst auf meine Anfrage am 10.10.2019 beim Gutachter wurde das Gutachten an die gegnerische Versicherung gesendet. Nun sollte ich den Leihwagen zum 13.10.2019 wieder abgeben. Da die Verzögerung der Bearbeitung nicht in meiner Schuld liegt stellt sich mir die Frage:
    Wie lange steht mir der Leihwagen zu? ab Kenntnis und Vorlage des Gutachten, da ich ja nicht weis ob es ein Totalschaden ist und auch nicht weis wie hoch die Entschädigung ist, also bis wie viel Euro kann ich für ein neues Kfz veranschlagen.
    Ich möchte noch erwähnen dass die gegnerische Versicherung nicht bereit ist das Gutachten, welches sie ja per Mail vom Gutachter erhalten hat, an mich per Mail weiter zu leite, angeblich aus Daten Sicherheitsgründen ;-)

  45. Kenan sagt:

    Hallo kann jemand erklären ich habe nicht verstanden
    in vorgenannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz.
    Wir dürfen Sie um Mitteilung bitten, ob Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, damit wir gegebenenfalls wegen der noch ausstehenden Mietwagenkosten in Höhe von EUR 695,32 Klage erheben können.
    Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, bitte wir Sie ebenfalls um eine kurze Mitteilung.

  46. Kiko sagt:

    Hallo,
    nach einem unverschuldeten Unfall bekam ich komplette Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung zugesagt.
    Heute!!! flatterte eine Rechnung der Mietwagenfirma ins Haus vom 30.10.19, ich solle die Benzinkosten zahlen. Dabei blieb ich unter 1000 km, was im Mietvertrag eigentlich kostenfrei sein sollte.
    Muss ich die Rechnung bezahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Kiko

  47. Eric sagt:

    Guten Tag ich habe eine frage mir wurde nach mein Unfall den ich nicht verursacht habe gesagt mir steht ein leihwagen für 2 Wochen zu den habe ich mir auch für 2 Wochen genommen. Jetzt wurde mir gesagt da ich mir kein nderes Auto gekauft habe soll ich die kosten für den Leihwagen selber tragen ist das rechtens?

  48. Alissa sagt:

    Liebes Bußgeldteam,

    Leider wurde ich in einem Unfall verwickelt.
    Mir wurde die Vorfahrt genommen.
    Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Ich habe von der gegnerischen Versicherung für 14 Tage einen Leihwagen erhalten.
    Diesen habe ich bereits vor einer Woche abgegeben. Geld für den Unfallsschaden habe ich noch immer nicht erhalten. Es ist mir nicht möglich, ein neues Auto, ohne die Zahlung des Schadens zu beschaffen.

    Habe ich nun noch länger Anrecht auf einen Leihwagen?

    PS. ich bin beruflich viel unterwegs….

    Vielen Dank.

  49. Hans-Jürgen S. sagt:

    Zuvörderst befinde ich es grundsätzlich sehr gut, wenn Fachleute hier eine kostenlose Beratung über Verkehrsunfälle machen für die Allgemeinheit.
    Aus zeitlichen Gründen konnte ich hier nicht alles lesen.
    Jedoch kennt der oder die Verfasser von den Ratschlägen wohl leider nicht, was die Begriffe “Leihe und leihen” und “Miete und mieten” rechtlich bedeuten. Ein Leihwagen kostet nichts. Das Leihen einer Sache ist rechtlich kostenfrei, weil die Leihe kein Entgeld-Geschäft ist. Ergo wenn ich mir von einem Freund dessen Auto leihe, dann hat mein Freund keinen Rechtsanspruch dafür eine monetäre Gegenleistung zu fordern.
    Völlig anders ist es beim Mieten einer Sache, denn dafür muss das Mieten einer Sache vom Mieter bezahlt werden.

    Ja ich weiß es leider, dass es Autovermieter -Firmen gibt, die nicht wissen was sie tun und vielleicht auch noch Rechtsanwälte füttern, die auch nicht den Unterschied zwischen leihen und mieten rechtlich kennen.
    Die Hinterwäldler von Autovermieter-Firmen nennen sich oft dann “Autoverleih” und keiner sagt denen, dass die falsch firmieren und dass es ach so hohe Richter gibt, die auch nicht viel taugen und ebenso nicht wissen, dass mieten und leihen nicht das Gleiche rechtlich sind..

    Aber zu der konkreten Frage von dem Eric
    Tja lieber Eric , gemäß Deinen Ausführungen hast Du keinen Rechtsanspruch um die Kosten eines Mietwagens seitens einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung ersetzt zu bekommen.
    Falls Dein Auto einen Totalschaden erlitten hatte, durch Schuld eines Dritten, dann hast Du zwar in der Tat den Rechtsanspruch die Kosten ersetzt zu bekomrnen für einen Mietwagen seitens der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung.
    Aber wenn Du nur einen VW-Polo hattest, dann bezahlt Dir niemand die Anmietung von einer höheren Autoklasse., sondern nur die Kosten für die VW-Polo Klasse.
    Jedoch gilt das alles nur zur Beschaffung, damit Du Dir 14 Tage lang ein Ersatzauto suchen und kaufen kannst. Wenn Du Dir kein Ersatz-Auto kaufst, muss die Versicherung Dir keinen Mietwagen längstens 14 Tage lang bezahlen.
    Jedoch falls Du kein Geld hast und auch keinen Kredit bekommst um ein Ersatz- Auto zu kaufen, dann rate ich Dir dringend einen Rechtsanwalt zu bemühen.
    Ohne Deine finanziellen Verhältnisse zu kennen, ist hier kein Rat möglich.

  50. jung sagt:

    Nach einem Unfall ist man verunsichert, will nichts falsch machen und hat daher viele Fragen. Aber die Antworten hier auf dieser Seite sind für die Ratsuchenden nicht zu empfehlen. Wer sich auskennt, merkt sehr schnell, dass die Sache hier entweder zu groben Fehlern neigt oder absichtlich Antworten gegeben werden, die dem Unfallgegner helfen, Geld zu sparen. Und das ist nicht im Interesse der Fragenden.
    Beispiel: es gibt keine generelle Erkundigungspflicht nach günstigen Ersatzwagen. Im Gegenteil, wer einen Ersatzwagen benötigt, muss keine Marktforschung betreiben. Nach einem Unverschuldeten Unfall zum Anwalt, den bezahlt der Gegner. Und Erdtberatung ist oft kostenlos.
    FJ

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.