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Werkstattwahl nach einem Unfall: Was ist zu beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Augen auf im Straßenverkehr – und bei der Werkstattwahl

Die Werkstattwahl nach einem Unfall bleibt Ihnen überlassen, wenn Sie nicht selbst schuld sind.
Die Werkstattwahl nach einem Unfall bleibt Ihnen überlassen, wenn Sie nicht selbst schuld sind.

Kurz einen Moment im Straßenverkehr nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Sie halten an einem Stauende und Ihr Hintermann fährt Ihnen auf. Zunächst einmal ist die Erleichterung beim Aussteigen groß: Niemandem ist Schlimmeres passiert.

Nur Ihr Fahrzeug hat stark unter dem Auffahrunfall gelitten. Ist die Schuldfrage am Unfall geklärt und stellt sich heraus, dass Ihr Unfallgegner die komplette Verantwortung trägt, wollen Sie normalerweise schnell wieder in Ihr Auto steigen können, ohne die Kosten selbst zu tragen.

Dazu muss allerdings erst eine Reparatur in einer Fachwerkstatt erfolgen, damit das Fahrzeug später möglichst wieder aussieht wie vor dem Unfall.

Aber wo sollen Sie dieses nun reparieren lassen? In welcher Werkstatt darf das Fahrzeug instandgesetzt werden und steht Ihnen diese Werkstattwahl nach einem Unfall für die Reparatur frei? Unser Ratgeber zum Thema soll Licht ins Dunkel bringen und Sie über Ihre Rechte bei der Werkstattwahl nach einem Unfall aufklären.

FAQ: Wahl der Werkstatt nach einem Unfall

Kann ich mir die Werkstatt selbst aussuchen?

Der Geschädigte darf selbst wählen, wo er das Kfz nach einem Unfall reparieren lassen will.

Habe ich auch die freie Werkstattwahl, wenn ich eine Teilkasko– oder Vollkaskoversicherung habe?

Es kann sein, dass Sie in eine Vertragswerkstatt müssen.

Was ist, wenn ich die Werkstattbindung missachte?

In solchen Fällen kann es sein, dass die Kfz-Versicherung nicht die gesamten Reparaturkosten übernimmt.

Gibt es eine freie Werkstattwahl?

Der Geschädigte eines Unfalls hat grundsätzlich das Recht, sich frei eine Werkstatt für die Reparatur des Schadens an seinem Auto zu suchen, wenn der Unfall nicht selbstverschuldet ist. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dann für die Reparaturkosten aufkommen und die Rechnung für die Schadensbehebung übernehmen. Die Werkstattwahl nach einem Unfall, an dem Sie nicht selbst schuld sind, steht also jedem frei. Anders sieht das allerdings aus, wenn die Teil- oder Vollkaskoversicherung bei den Reparaturkosten auf den Plan treten muss.

Kfz-Versicherung: Freie Werkstattwahl oder Werkstattbindung einer Fachwerkstatt?

Sie können eine Werkstattbindung oder eine freie Werkstattwahl bei Ihrer Versicherung fürs Auto vereinbaren.
Sie können eine Werkstattbindung oder eine freie Werkstattwahl bei Ihrer Versicherung fürs Auto vereinbaren.

Versicherungsnehmer können sich zwischen einer Werkstattbindung und freier Werkstattwahl bei der Versicherung für Ihr Auto entscheiden.

Muss Ihre Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung dann für einen Schaden aufkommen, den Sie selbst verursacht haben, so greift die entsprechende Vereinbarung.

Haben Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen, so müssen Sie Ihr Auto in der Werkstatt reparieren lassen, die im Vertrag festgelegt ist.

Das kann dann sowohl eine freie Werkstatt, als auch eine Markenwerkstatt oder die Werkstatt einer Kette sein. Dafür sind bei solch einem Vertrag mit bindender Werkstattwahl nach einem Unfall die Beiträge meist günstiger.

Missachten Versicherungsnehmer die Vereinbarung, muss oft ein Teil der Reparaturkosten selbst gezahlt werden. In der Regel sind dies die Differenzkosten zur Partnerwerkstatt der Versicherung, da diese meist weitaus günstigere Preise durch die Kooperation mit der Versicherung anbietet. Zudem können Vertragsstrafen die Folge sein.

Vor- und Nachteile der Werkstattbindung

Haben Sie nicht die freie Werkstattwahl nach einem Unfall, sondern eine Werkstattbindung abgeschlossen, so hat das sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein Vorteil sind die niedrigeren Beiträge, die vom Versicherungsnehmer gezahlt werden müssen. Zudem kann die Abwicklung nach einem Unfall schnell erfolgen, da keine lästige Suche nach einer Fachwerkstatt ansteht.

Nachteil ist besonders die mangelnde Flexibilität: Vorrangig in ländlichen Gegenden kann eine Partnerwerkstatt der Versicherung oft weit vom Wohnort entfernt sein. In Städten ist dies in der Regel ein selteneres Problem. Zudem können Sie nicht auf eine Markenwerkstatt zurückgreifen, da eine Versicherung oft mit freien Werkstätten kooperiert.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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13 Kommentare

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  1. Martin
    Am 4. November 2022 um 20:13

    Hallo
    Mir ist jemand an meinen Audi gefahren. Ich ließ ein Gutachten erstellen. Der Gutachter hat die Stundensätze der Audi Vertragswerkstatt angegeben.
    Die Versicherung will mir aber nur die Verrechnungssätze einer freien Werkstatt bezahlen.
    Ist das so richtig ?

  2. Bea
    Am 31. Januar 2022 um 10:36

    Hallo,
    Ich hatte am 21.10.2021 einen Unfall. Der unfallverursacher musste nun natürlich für die Kosten aufkommen. Ich hatte mich für einen Ausgleich entschieden, statt einem Leihwagen. Leider hatte meine Werkstatt erst am 16.11.2021 einen Werkstatttermin für mich. Nun will mir die gegnerische Versicherung nicht den vollen Ausgleich zahlen, da ich mein Auto erst so spät reparieren lassen konnte. Die Versicherung beharrt darauf, das ich mir hätte eine andere Werkstatt hätte suchen müssen, da ich in der Pflicht stehe, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Ist das rechtlich erlaubt oder muss mir die Versicherung dennoch den Ausgleich zahlen? Ich wollte mein Auto in keine andere Werkstatt geben, sondern in die Werkstatt meines vertrauens. Im Gutachten wurde auch vermerkt, das mein Auto nicht Fahr- und/oder betriebsfähig sei.

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Februar 2022 um 13:25

      Hallo Bea,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Versicherung oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Aga d
    Am 12. November 2021 um 1:13

    Ich habe an meinem BMW BJ 2015 10.000KM den Service überzogen,darf ich eine trotzdem mein BMW in einer BMW Vertragswerkstatt nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall reparieren lassen und auch ein Ersatzfahrzeug nehmen auch von Bmw?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2021 um 11:09

      Hallo Aga d.,

      darüber können wir leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich am besten an Ihre Vertragswerkstatt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Unfallgeschädigte
    Am 4. Oktober 2021 um 22:54

    Hallo, ich bin unverschuldet Unfallgeschädigter geworden. Die Schuldfrage ist unstrittig. Warte jetzt auf das Ergebnis des Gutachtens. Der Gutachter wurde mir von meinem Anwalt empfohlen und von mir beauftragt. Ich würde das Auto gerne in einer Vertragswekstatt reparieren lassen. Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten am Ende dann über den Kosten gemöß Gutachten liegen? Werden diese dann dennoch durch die gegnerische Versicherung vollständig gezahlt oder zahlt diese nur die Kosten in Höhe des Gutachtens?

  5. Ladafahrerin 1974
    Am 1. November 2019 um 23:08

    Vielleicht sollte auch erwähnt werden, was man in der Werkstatt AUF KEINEN FALL tun sollte: irgendetwas unterschreiben!!! Mir nämlich passiert: Im Juli 2018 fuhr mir ein anderer Verkehrsteilnehmer ins Heck meines Lada-Niva. Eindeutige Situation, erste Sichtung ergab dass meine Anhängerkupplung schief stand. Dennoch nach M. in ein Autohaus/Werkstatt gefahren, die zwar nicht mehr Lada, aber Kia vertreibt, Lada aber repariert. Dort sofort mit verschiedenen Defekten konfrontiert worden, z.B einer Aufstauchung an der Heckklappe…ahnungslos verlässt man sich auf den Fachmann und ich unterschrieb in blindem Vertrauen sämtliche Formulare, die mir vorgelegt wurden – weil das so sei. Auch der Anwalt in A. wurde mir empfohlen und der Gutachter kam natürlich in deren Auftrag. Wie dumm!!! Die Reparaturkosten beliefen sich auf über 3.000 Euro – bei einem 6 Jahre alten Lada-Niva wohlgemerkt und die gegnerische Versicherung zahlte nur 1/3, während die Werkstatt schnell am Werk war. Der empfohlene Anwalt vertrat leider nicht meine Interessen, sondern die Interessen der Werkstatt, die Werkstatt selbst lackierte noch schnell die Heckklappe – den Lack konnte ich 5 Tage später von Hand wieder abziehen, so gut war die Qualität. Der Werkstattchef, meinte lediglich dass das davon käme weil ich die Heckklappe nicht am Griff, sondern an der Nummernschildumrandung anfasse und somit schließe….eine Unverschämtheit! Nachdem “mein” Anwalt darauf bestand, dass ich den von der gegnerischen Versicherung nicht gezahlten Rechnungsbetrag von 1.600,- selber zahlen muss, sonst würde mich die ARAG wegen Versicherungsbetrug anzeigen, nahm ich mir einen anderen Anwalt. Die Unverschämtheit war die völlig überteuerte Werkstattrechnung – so z.B. berechnete man für den “Ausbau” der Hutablage (beim Lada-Niva!) 20,00 + MwSt, für den “Einbau” ebenso. Wucher, den ich aber als Laie nicht qualifiziert beweisen kann. Die Werkstatt selbst ging auf ein Angebot meinerseits nicht ein, mein neuer (selbst bezahlter) Anwalt reagierte nicht auf das Anwaltsschreiben der Werkstatt, so dass ein Mahnbescheid kam. Nun endlich reagierte auch mein Rechtsverdreher: zahlen Sie den Bescheid, Sie werden vor Gericht keine Chance haben. Nun werde ich statt 1.600 Euro das Doppelte zahlen, obwohl ich keine Schuld an dem Unfall hatte und so dumm war, diesen Kriminellen zu vertrauen. Nie unterschreiben, eigenen Anwalt nehmen, eigenen Sachverständigen und nie einer Werkstatt (schon gar nicht der in M.) trauen….

  6. Regina
    Am 18. März 2019 um 14:18

    Hallo,

    nach einem Auffahrunfall weigert sich die gegnerische Versicherung den Schaden komplett zu bezahlen. Die Schuldfrage ist unstrittig, deshalb Haftpflichtschaden, das Gutachten unseres Autohaus wird nicht akzeptiert, ein Unternehmen aus einem anderen Bundesland hat ein Vergleichsangebot erstellt, dieses liegt niedriger und nur dieser Betrag wurde bezahlt.
    Was tun?

    Liebe Grüße

    Regina

  7. Uwe
    Am 9. Februar 2019 um 0:55

    Hallo,
    wie sieht es mit der freien Werkstattwahl aus, wenn der Unfallverursacher bei der gleichen Kfz-Versicherung ist wie ich und
    ich in meiner Kasko-Versicherung Werkstattbindung unterschrieben habe? Unser Auto ist noch keine 3 Jahre alt.
    Es handelt sich um einen Bagatell-Schaden, trotzdem hat die Versicherung uns schon kontaktiert und uns eine Werkstatt
    vorgeschlagen.

    Beste Grüße
    Uwe

  8. Sören
    Am 17. Juli 2018 um 17:47

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in meinem Fall hat ein Unbekannter mit einem Schlüssel o.ä. mehrere Fahrzeuge beschädigt.
    Bei der Polizei wurde eine Sammelanzeige gegen Unbekannt eröffnet.

    Der Schaden würde durch meine Vollkasko mit Vandalismus und einer bestimmten Selbstbeteiligung eingestuft und abgedeckt werden.

    Bzgl. der Werkstattwahl wurde mir eine Vertragswerkstatt vorgegeben.
    Ich würde allerdings gerne selber eine freie Werkstatt auswählen, wissentlich nur einen bestimmten Prozentsatz von meiner Versicherung ersetzt zu bekommen.
    Laut meiner Versicherung würde ich in diesem Fall eine Vertragsstrafe eingehen und evtl. eine Kündigungsüberprüfung durchlaufen.
    Wieso darf ich bei einem nicht selbstverursachten Schaden keine eigene Werkstatt auswählen und würde zusätzlich eine Kündigsüberprüfung durchlaufen?

    Ist das richtig oder versucht meine Versicherung sich da querzustellen?

    Beste Grüße,
    Sören

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:01

      Hallo Sören,

      wahrscheinlich haben Sie sich mit Vertragsunterzeichnung der Kaskoversicherung dazu verpflichtet, die Partnerwerkstätten des Versicherers zu nutzen. Lassen Sie Ihren Vertrag ggf. anwaltlich überprüfen, um Ihre Möglichkeiten auszuloten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Anne
    Am 30. Januar 2018 um 23:00

    Hallo liebes Team,

    wie ist es denn, wenn mir jemand reingefahren ist, der Gegner volle Schuldzuweisung seitens Polizeibericht hat: Darf ich dann auch einfach eine Werkstatt meiner Wahl nehmen?
    Bei mir liegt folgender Fall vor: Unfallgutachten wurde von freiem Gutachter erstellt, Arbeitsstunden aber pauschal geringer berechnet als in der Markenwerkstatt, in der ich meinen Schaden reparieren lassen will. Versicherung hat das Geld bereits anteilig (außer Mehrwertsteuer) überwiesen. Steht mir nicht frei, in welcher Werkstatt ich reparieren lasse und wird die Differenz nicht auch noch von der gegnerischen Versicherung übernommen?

    Beste Grüße,
    Anne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:36

      Hallo Anne,

      dem obigen Text können Sie Folgendes entnehmen: “Der Geschädigte eines Unfalls hat grundsätzlich das Recht, sich frei eine Werkstatt für die Reparatur des Schadens an seinem Auto zu suchen, wenn der Unfall nicht selbstverschuldet ist. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dann für die Reparaturkosten aufkommen und die Rechnung für die Schadensbehebung übernehmen.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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