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Unfallinstandsetzung: Lässt sich der Unfallschaden reparieren?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie Sie den Schaden nach einem Unfall am besten beheben

Nach einer Kollision müssen Sie entscheiden, wo Sie den Unfallschaden in Reparatur geben wollen.
Nach einer Kollision müssen Sie entscheiden, wo Sie den Unfallschaden in Reparatur geben wollen.

Es geschah am helllichten Tag an einer unübersichtlichen Kreuzung: Ein Autofahrer nahm Ihnen die Vorfahrt und fuhr prompt in Ihr schönes Auto! Sie haben zum Glück nur ein paar Prellungen abbekommen. Bei Ihrem Fahrzeug sieht es jedoch anders aus: Die Karosserie ist geradezu von Dellen und Kratzern übersät.

Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, dann müssen Sie keine Hemmungen haben, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht nämlich vor, dass der Verursacher eines Unfalls dazu verpflichtet ist, den Schaden des Geschädigten rückgängig zu machen. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet dies, dass der nach einem Unfall die Instandsetzung bezahlen muss.

Aber wie führen Sie die Unfallinstandsetzung am besten durch? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen wollen? Antworten liefern wir Ihnen in unserem Ratgeber.

FAQ: Unfallinstandsetzung

Können Sie sich die Kosten für die Unfallinstandsetzung erstatten lassen?

Ja. Wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, können Sie sich die Reparaturkosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstatten lassen.

Wie bekomme ich die Unfallkosten erstattet?

Dafür ist in der Regel ein Kfz-Gutachten nötig. Bei einem Bagatellschaden bis 750 Euro genügt auch ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt.

Kann ich mich selbst um die Unfallinstandsetzung kümmern?

Sie dürfen Ihr Kfz nach einem Unfall auch selbst reparieren.

Weitere Informationen zum Thema Unfallinstandsetzung:

Welche Möglichkeiten haben Sie, das Fahrzeug reparieren zu lassen?

Sie können die Unfallinstandsetzung in einer markengebundenen oder in einer freien Werkstatt durchführen lassen.
Sie können die Unfallinstandsetzung in einer markengebundenen oder in einer freien Werkstatt durchführen lassen.

Für die Unfallinstandsetzung Ihres Fahrzeuges haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können nach dem Unfall für die Instandsetzung selber eine Werkstatt Ihres Vertrauens auswählen, wo Sie Ihr Auto reparieren lassen.
  • Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet, bietet die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners häufig an, den Unfallschaden zu reparieren und alle Kosten zu übernehmen.
  • Wenn Sie den Unfallschaden selbst verursacht haben, dann muss nach einem Unfall die Instandsetzung häufig in einer Vertragswerkstatt der Vollkaskoversicherung erfolgen.
  • Wenn Sie genug handwerkliche Erfahrungen besitzen, können Sie die Autoreparatur nach dem Unfall auch selbst in die Hand nehmen.

Bei Instandsetzungsangeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung sollten Sie kritisch sein!

Nach einem Unfall bietet Ihnen die Versicherung des Unfallgegners eventuell an, dass Sie Ihren Unfallwagen schnell und unkompliziert reparieren lässt und für sämtliche Kosten aufkommt.So verlockend dieses Angebot auch klingt: Um Geld zu sparen, wird die Versicherung nicht alle Reparaturen durchführen, die Ihnen zustehen. Außerdem wird häufig berichtet, dass bei so einer Reparatur so viele Kosten eingespart werden wie möglich, indem beispielsweise gebrauchte statt neue Ersatzteile verbaut werden.

Wie finde ich eine geeignete Werkstatt für die Instandsetzung nach dem Unfall?

Nachdem ein spezieller Kfz-Sachverständiger Ihr Auto untersucht und den Unfallschaden konkret beziffert hat, liegt es nun an Ihnen, eine geeignete Werkstatt zu suchen. Dabei haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  • Eine Markenwerkstatt ist vertraglich an eine bestimmte Automarke gebunden und kennt sich mit den Fahrzeugen dieser Marke besonders gut aus. Daher eignet sie sich besonders für kompliziertere Schäden. Bei Reparaturen werden in der Regel Originalteile des Herstellers verbaut. Allerdings ist sie auch deutlich teurer als eine freie Autowerkstatt.
  • Eine freie Autowerkstatt ist nicht an eine bestimmte Automarke gebunden und repariert alle möglichen Fahrzeuge. Daher haben die Mechaniker dieser Werkstätten zwar breitere Kompetenzen, bei komplizierteren Schäden an bestimmten Modellen kann es jedoch an speziellem Wissen fehlen. In freien Werkstätten werden keine Originalteile der Automarken verbaut und sie arbeiten oft wesentlich kostengünstiger als Markenwerkstätten.

Viele Vollkaskoversicherungen legen in ihren Verträgen fest, dass ihre Kunden die Unfallinstandsetzung in Vertragswerkstätten der Versicherung durchführen müssen. Diese sind meistens besonders günstig, was sich jedoch auch auf die Qualität der Reparatur auswirkt.

Sie können eine Reparatur der Karosserie und die restliche Unfallinstandsetzung aber auch bei einer anderen Werkstatt vornehmen lassen, die Ihrer Meinung nach mit höherer Qualität repariert. Wenn die Instandsetzung dort teurer ist als bei der Vertragswerkstatt der Versicherung, dann übernimmt die Kaskoversicherung allerdings nur die Kosten, die bei ihrer Werkstatt angefallen wären.

Wie können Sie sich die Unfallinstandsetzung erstatten lassen?

Die Kosten der Unfallinstandsetzung kann ein spezieller Kfz-Gutachter ermitteln.
Die Kosten der Unfallinstandsetzung kann ein spezieller Kfz-Gutachter ermitteln.

Bevor Sie den Wagen reparieren lassen, sollten Sie den Schaden von einem Kfz-Sachverständigen genau feststellen lassen. Bei Bagatellschäden unter 750 Euro genügt dazu auch ein Kostenvoranschlag bei der jeweiligen Werkstatt. Das Kfz-Gutachten beziehungsweise der Kostenvoranschlag bildet die Grundlage für die Schadensersatzforderung, welche Sie an den Verursacher des Unfalls stellen sollten.

Als Teil des Schadensersatzes können Sie zusätzlich eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit einfordern, während der Ihr Kfz in der Werkstatt steht beziehungsweise sich die Kosten für einen Mietwagen erstatten lassen. Dann müssen Sie jedoch die Reparaturzeiten genau nachweisen können und zusehen, dass die Werkstatt die Reparatur so bald und so zügig wie möglich durchführt.

Eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Erstattung der Mietwagenkosten werden nämlich von der Versicherung des Unfallgegners häufig angefochten, wenn diese der Meinung ist, dass die Reparatur unverhältnismäßig lange gedauert hat.

Sie können aber auch ganz darauf verzichten, Ihr Auto instand setzen zu lassen, und dennoch den festgelegten Unfallschaden in Geld einfordern. Dies ist auf Grundlage der sogenannten Dispositionsfreiheit in § 249 des BGB möglich und wird als “fiktive Abrechnung” bezeichnet.

Ist eine Unfallinstandsetzung auch bei Totalschaden möglich?

Sie können selbst bei einem wirtschaftlichen Totalschaden darauf bestehen, den Unfallwagen reparieren zu lassen. Eigentlich würde sich die Unfallinstandsetzung in dem Fall wirtschaftlich nicht lohnen, da die Reparaturkosten höher wären als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges abzüglich des Restwertes, der auch als Schrottwert bezeichnet wird.

Wenn Sie emotional an Ihrem alten Fahrzeug hängen und meinen, dass ein Neuwagen keinen gleichwertigen Ersatz darstellt, können Sie es natürlich dennoch reparieren lassen. Entscheiden Sie sich nach solch einem schweren Unfall für eine Instandsetzung und wollen trotzdem die Reparaturkosten erstattet bekommen, müssen Sie zwei Dinge beachten:

  • Die Reparaturkosten dürfen nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen, wie der BGH unter anderem 2009 in einem Urteil (VI ZR 100/08) feststellte. Wenn die Kosten höher liegen, dann widerspricht das dem Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach der Verursacher eines Unfalls nicht mehr Schadensersatz leisten soll, als zur Wiederherstellung des Schadens unbedingt nötig ist.
  • Sie müssen das Fahrzeug aber auch wirklich reparieren lassen, da Sie ansonsten keinen Anspruch auf 130 % des notwendigen Schadensersatzes haben (BGH-Urteil VI ZR 70/04 von 2005). Diese Unfallinstandsetzung ist entsprechend nachzuweisen.

Kann ich mein Unfallfahrzeug auch selbst reparieren?

Sie können die Unfallinstandsetzung auch selbst vornehmen.
Sie können die Unfallinstandsetzung auch selbst vornehmen.

Vielleicht sind oder waren Sie selber Kfz-Mechaniker und kennen sich bestens damit aus, einen Unfallwagen wieder in Schuss zu bringen. Sofern Sie das nötige Werkzeug besitzen und sich die Sache zutrauen, dürfen Sie die Unfallreparatur auch selber vornehmen.

Sie können auch nach einer solchen selbstständigen Unfallinstandsetzung die anfallenden Kosten vom Verursacher der Kollision einfordern. Die Erstattung der Reparaturkosten richtet sich dabei nach dem Gutachten des Kfz-Sachverständigen.

Wenn Sie allerdings zusätzlich die Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung einfordern wollen, müssen Sie die Reparaturzeiten objektiv nachweisen können. Bei einer Eigenreparatur ist dies schwierig, da die gegnerische Versicherung behaupten wird, dass Sie die Reparatur unnötig in die Länge gezogen haben.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Maria E.
    Am 27. Oktober 2017 um 9:53

    Guten Tag. Danke für den informativen Beitrag. Mein Mann hat einen Unfall hinter sich gebracht, nur sein Wagen hat einen Schaden abbekommen. Es war sehr viel Arbeit, sich um den Schaden und die Reparaturangelegenheiten zu kümmern. Für einen reibungslosen Ablaut hat er sich professionelle Hilfe geholt und sich gut beraten lassen. Er berichtet nur positives!

    Maria

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