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Schmerzensgeld nach einer Prellung: Wie hoch ist die Entschädigung?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei Prellungen aus?

Leistung und VerletzungBetragGerichtJahr
Schmerzensgeld bei Rippenprellung und Oberarmprellungca. 260 €AG Gelnhausen (C 1470/83)1984
Schmerzensgeld bei Prellung am Knie, Gehirnerschütterung, Zahnverletzung und Platzwundeca. 1500 €OLG Karlsruhe (1 U 27/90)1990
Schmerzensgeld bei Thoraxprellung und Brustbeinprellungca. 770 €LG Hannover (9 S 50/90)1990
Schmerzensgeld bei Schulterprellung, verbunden mit Prellungen am Brustkorb, Rücken und den Leistenca. 1500 €LG Trier (4 O 296/99)2001
Schmerzensgeld bei Schädelprellung, dazu Prellungen am Becken, Oberschenkel, Knie, Ellgenbogen, Handgelenk, Brustkorb und eine HWS-Verletzungca. 2000 €AG Achim (13-10 C 210/11)2013

Nach einem Unfall ist Schmerzensgeld bei Prellungen möglich

Nach einer Prellung kann Schmerzensgeld Genugtuung verschaffen.
Nach einer Prellung kann Schmerzensgeld Genugtuung verschaffen.

Prellungen sind als dumpfe und geschlossene Verletzungen zu definieren. Die Ursachen können vielfältig sein. Ein Schlag, ein Stoß, ein Aufprall fallender Gegenstände sowie ein Sturz können die schmerzhafte Verletzung auslösen.

Dabei stellen sich Betroffene oft eine Frage, unabhängig davon, ob eine Rippen-, Oberschenkel- oder eine Schädelprellung vorliegt: Muss Schmerzensgeld durch den Verursacher gezahlt werden?

Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung besteht. Weiterhin werden Sie darüber informiert, wie Ansprüche geltend gemacht werden können und warum ein versierter Rechtsanwalt dabei wertvolle Hilfe leistet.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Prellung

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung?

Haben Sie aufgrund des Fremdeinwirkens einer dritten Person unverschuldet eine Prellung erlitten, kann Ihnen Schmerzensgeld als Entschädigung dafür gezahlt werden.

Wie viel Schmerzensgeld wird bei Prellungen gezahlt?

Je nachdem, wie viele Prellungen Sie erlitten haben und wie schwer diese sind, kann das die zu zahlende Summe beeinflussen. Welche Beträge bei diversen Prellungen in etwa möglich sind, können Sie in dieser Schmerzensgeldtabelle ablesen.

Wer muss das Schmerzensgeld bei einer Prellung zahlen?

Geht die Verhandlungen zu Ihren Gunsten aus und Ihnen wird Schmerzensgeld zugesprochen, muss normalerweise die Versicherung des Schädigers die entsprechende Summe aufbringen.

Weitere Ratgeber zum Schmerzensgeld bei Prellungen:

Bedingungen für den Anspruch

Eine Prellung führt grundsätzlich zu Schmerzen, die sich besonders unter Bewegung und Belastung bemerkbar machen. Fällt die Verletzung besonders schwer aus, sind sogar Einblutungen und Schwellungen möglich. Die Lebensqualität eines Betroffenen wird also zu einem gewissen Grad eingeschränkt.

Die Frage: “Wie viel Schmerzensgeld steht mir bei Prellungen zu?”, ist durchaus berechtigt, wenn eine andere Person für die Verwundung verantwortlich ist. Denn dann ist die Grundvoraussetzung für den zivilrechtlichen Anspruch erfüllt und Betroffene können die Entschädigungsleistung einfordern.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Unfall im Straßenverkehr oder eine gewollte Gewalteinwirkung die Quetschverletzung ausgelöst hat. § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) spricht Personen auch dann das Recht eine “billige Entschädigung” zu, wenn es zu einer Körperverletzung gekommen ist. Führt also beispielsweise ein Autounfall zu einer Schulterprellung, kann Schmerzensgeld eingefordert werden, wenn die andere Partei die Schuld trägt.

Schmerzensgeld nach einer Prellung ist möglich, wenn eine andere Person diese verursacht hat.
Schmerzensgeld nach einer Prellung ist möglich, wenn eine andere Person diese verursacht hat.

In einem solchen Fall, in dem die Zahlung von Schmerzensgeld auf die Prellung folgt, soll Wiedergutmachung geleistet werden. Diese sorgt für einen Ausgleich und schafft und Genugtuung bei der verletzen Person, die sich bis zu diesem Zeitpunkt unter den negativen Folgen des Unfalls gelitten hat.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld nach einer Prellung aus?

Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben für die Höhe eines Schmerzensgeldes. Hier entscheidet immer das Gericht, welches sich mit dem jeweiligen Fall befasst. Auch ohne Gerichtsver­fahren kommt es auf den Einzelfall an. Die Höhe der Entschädigung ist entsprechend nicht zu generalisieren. Das gilt auch dann, wenn bei einem Unfall die Schuld eindeutig einer Partei zuzuordnen ist. Die obig aufgeführte Schmerzensgeldtabelle zeigt jedoch, welche Dimensionen Schmerzensgelder bei Prellungen annehmen können. Doch auch dabei dürfen Sie nicht vergessen:

  • Eine solche Schmerzensgeldtabelle dient ausschließlich der Orientierung. Über jede Entschädigungsleistung wird individuell entschieden.
  • Die Höhe vom Schmerzensgeld, welches einer Prellung folgt, ist auch davon abhängig, ob weitere Verletzungen vorhanden sind. Sind langfristige Folgen, beispielsweise in Form von Schmerzen, abzusehen, fällt auch oft der zu zahlende Geldbetrag höher aus.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jede kleine zusätzliche Verletzung das Schmerzensgeld nach einer Prellung erhöht. Befindet das Gericht, dass kleinere Wunden die Lebensqualität des Betroffenen nicht beeinträchtigen, werden diese als Bagatellschäden klassifiziert. Folglich gelten sie als so geringfügig, dass sie keine Auswirkung auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben.

Wer seinen Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen will, muss immer damit rechnen, dass die Gegenseite versucht, so viele Verletzungen wie möglich als Bagatellschäden zu deklarieren. Eindeutige ärztliche Nachweise können solche Behauptungen widerlegen. Weitere Hinweise zur Anspruchsdurchsetzung liefert Ihnen der nächste Abschnitt.

Schmerzensgeld bei einer Prellung einfordern – Darauf kommt es an!

Soll Schmerzensgeld nach einer Prellung gezahlt werden, müssen Betroffene in jedem Fall zum Arzt gehen und sich die Verletzungen attestieren lassen. Der ärztliche Nachweis ist eine wichtiges Beweismittel für die Anspruchsdurchsetzung. Vor der Untersuchung sollte zudem nicht zu viel Zeit verstreichen. Es ist empfehlenswert, direkt zum Arzt zu gehen, nachdem Sie sich die Verletzungen zugezogen haben. Dann gelten die Nachweise in der Regel auch als glaubwürdig.

Sind Sie im Besitz der notwendigen Nachweise, können Sie Schmerzensgeld einfordern. Bei Prellungen wie auch bei anderen Verletzungen haben Sie dabei die Wahl zwischen zwei Wegen. So können Sie sich zum einen dafür entscheiden, außergerichtlich Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dazu wenden Sie sich direkt an den Täter bzw. die für ihn zuständige Versicherung.

Außergerichtliche Verhandlungen können sich jedoch als schwierig erweisen. Sehen sich Versicherungen mit Forderungen zu Schmerzensgeld konfrontiert, wählen die Verantwortlichen meist den Weg, der mit den kleinsten finanziellen Einbußen verbunden ist. Folglich kann Schmerzensgeld, das einer Prellung folgt, unerwartet niedrig ausfallen.
Auch eine Schulterprellung schließt Schmerzensgeld nicht aus.
Auch eine Schulterprellung schließt Schmerzensgeld nicht aus.

Um solche Fälle auszuschließen oder sich effektiv dagegen zu wehren, ist es empfehlenswert, sich von Vornherein um die Hilfe eines versierten Rechtsanwalts zu bemühen. Dieser ist nicht nur in der Lage, eine angemessene Entschädigung einzufordern. Er kann sich auch als starker Verbündeter erweisen, wenn Sie die Schadensersatzforderungen vor Gericht durchsetzen möchten.

In diesem Fall wird der zuständige Anwalt sich um ein Zivilverfahren bemühen. Dieses findet unabhängig von etwaigen Strafrechtsverfahren statt, in denen es ausschließlich um die Sanktionierung der Täter und nicht um die Entschädigung der Opfer geht. Soll Schmerzensgeld für eine Prellung eingefordert werden, muss das Augenmerk also auf einer zivilrechtlichen Klageerhebung liegen. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:

  • Ein sogenannter Klageantrag muss in diesem Fall eingereicht werden, in der Regel durch den zuständigen Rechtsanwalt.
  • Die Klageschrift enthält alle Dokumente, die als Berechnungsgrundlage für das Schmerzensgeld zur Prellung genutzt worden sind. Dazu gehören oft ärztliche Atteste sowie Nachweise zur Erwerbsunfähigkeit und zum notwendigen Heilungsaufwand.
  • Der Klageantrag muss eine definitive Geldspanne nennen.
Nicht vergessen: Für das Schmerzensgeld nach einer Prellung gibt es keinen gesetzlich festgesetzten Betrag. Die Höhe der zu zahlenden Summe wird für jeden Einzelfall individuell festgesetzt. Betroffene sind grundsätzlich gut beraten damit, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Dieser weiß genau, worauf beim Zivilverfahren geachtet werden muss.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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10 Kommentare

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  1. Sandro K.
    Am 2. März 2020 um 10:33

    Hallo ich wurde vor drei Wochen von einem LKW angefahren und habe eine thoraxquetschung rippen Prellungen erlitten der LKW Fahrer machte fahrerflucht konnten ihm aber noch stellen jetzt bin ich seit drei Wochen krankgeschrieben steht mir Schmerzensgeld zu?

  2. Heike
    Am 26. Januar 2020 um 12:18

    Ich bin diese Woche auf einer vereisten Treppe (nicht gestreut) eines Bürogebäudes, ausgerutscht und habe mir dabei an der rechten Seite Prellungen: am Knie, Oberschenkel, rechte Handkante und an der Brust zugezogen. Es war in Ausübung meiner Tätigkeit, also ein Arbeitsunfall. Die Betreiber des Gebäudes habe ich sofort informiert und währenddessen wurde dann auch die Aussage getätigt, das dieses Problem bekannt wäre und als ich die Treppe erneut nutzen wollte, wäre es fast noch einmal passiert. Muss ich zwingend krank geschrieben sein um Schmerzensgeld zu bekommen? Bis auf meine schmerzenden Brust, war ich Arbeitstechnisch nicht eingeschränkt. Habe jedoch 3 Tage hintereinander Ärzte konsultiert und werde noch zu weiteren Nachuntersuchungen gehen, gerade was die Brust betrifft, da mir dies schon sehr Sorgen bereitet.

    Vielen Dank und Danke im voraus

  3. Tanja
    Am 21. Oktober 2019 um 19:04

    Bin bei Nässe auf einem Karussell Boden (laclierterHolzboden) ausgerutscht und hab mir mehrfache Prellungen zugezogen. Hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?

  4. T.
    Am 4. September 2019 um 20:00

    Hallo meine tochter wurde heute von einem zweiten Radfahrer angefahren und ist gestürzt
    Ellenbogen bis zum Handgelenk , rippendbogen prellen mit Prellungen der letzten beiden Rippen
    Schienbein Prellungen vom Knie bis über das Sprunkgelenk. Andere Radfahrer ist weiter gefahren.

  5. Andreas
    Am 17. Juni 2019 um 22:00

    Hallo zusammen,

    ich hatte vor 2 Wochen einen Auffahrunfall / – stubser an einer roten Ampel (während der Arbeitszeit im Dienstwagen).
    Der Unfallgegner (in diesem Fall klarer Schuldiger) ist angeblich von der Bremse abgerutscht & mir hinten rein.
    Die Aussage des Durchgangsarztes am nächsten Tag war nach dem röntgen, dass alles in Ordnung ist & außer einer Prellung nichts schwerwiegendes vorliegt. Ich war jetzt insgesamt 11 Tage krank geschrieben.
    Meine befürchtung ist, dass ich bei so einer kleinen “Lappalie” keinen Anspruch habe bzw nicht Recht bekomme, zudem besitze ich keine Rechtsschutzversicherung.
    Meine Frage hier also: Lohnt sich überhaupt der Aufwand oder ist dieser Fall aussichtslos?

    Vielen Dank & beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 11:11

      Hallo Andreas,

      bitte lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, da wir keinen Einzelfall beurteilen können, schon gar nicht aus der Ferne.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. M. Klages
    Am 7. Juni 2019 um 15:14

    Guten Tag,

    ich hatte im Januar d. J. einen schweren Sturz, der eine Prellung am Knie und eine Platzwunde unter dem Auge zur Folge hatte. Die Wunde unter dem Auge musste ohne Betäubung genäht werden und es war ein rundum “blaues” Auge. Die Prellung am Knie hat ebenfalls lange gedauert und ich habe gut zwei Monate gebraucht, bis ich wieder einigermaßen laufen konnte. Alles in allem sehr schmerzhaft. Jetzt im Juni ist die Regulierung von Schmerzensgeld und Erstattung der zerrissenen Kleidung erfolgt. Wesentlich weniger, als meine gewünschte Aufstellung an die Versicherung war und die hat betont, dass sie schon wesentlich mehr gezahlt hat als es normalerweise wäre. Ich kann es leider nicht nachvollziehen.
    Da ich mir auch keinen Anwalt leisten kann, ist meine Frage, ob es da Anhaltspunkte gibt.
    Für eine aussagekräftige Antwort bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    M. Klages

  7. Helga
    Am 4. Mai 2019 um 19:12

    im großen und ganzen ja, die Entscheidung ob zivilrechtliche Einforderung oder über Anwalt ist schwer, da ich noch nicht die Einschätzung der Versicherung habe, ob fair oder nicht (Unfall, Totalschaden, ohne eigenes Verschulden)

  8. Astrid
    Am 22. April 2019 um 15:53

    Hallo,
    ich hätte gerne die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem stabilen Beckenbruch gewusst. Unfall mit 2 Fahrrädern. Gegner ist zu 100% Unfallverursacher.
    Genesungszeit ( vom Vater/Rentner = Unfallopfer) 8-10 Wochen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Astrid

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 13:27

      Hallo Astrid,

      die genaue Schmerzensgeldhöhe wird in der Regel vor Gericht entschieden. Wir können daher dazu keine Auskunft geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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