Schmerzensgeld: Antworten auf die 10 häufigsten Fragen!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzengeld?

Nach einem Unfall können Geschädigte Schmerzensgeld fordern
Nach einem Unfall können Geschädigte Schmerzensgeld fordern

Auch Schmerzensgeld heilt keine Wunden. Es hilft aber, ein Unfallgeschehen besser zu verarbeiten und die Unfallfolgen abzumildern.

In typischen Fällen ist zu fragen, wann z.B. aus physischer Hinsicht ein Schmerzensgeld beim Schleudertrauma begründet ist oder wann aus psychischer Sicht ein „Schockschaden“ Ansprüche auslöst.

Wer Schmerzensgeld nach einem Unfall beansprucht, sollte wissen, welche Voraussetzungen der Schmerzensgeldanspruch hat und nach welchen Maßstäben er beziffert wird. Überzogene Erwartungen sind fehl am Platz. Fälle in den USA, in denen Millionenbeträge zugesprochen werden, sind realitätsfern.

FAQ: Schmerzensgeld

Wobei handelt es sich um Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld soll beispielsweise nach einem Unfall einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen schaffen.

Wann können Geschädigte Schmerzensgeld beanspruchen?

Sollten die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sein, haben Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wie viel Schmerzensgeld steht einer geschädigten Person zu?

Dies wird stets je nach vorliegendem Einzelfall vor Gericht entschieden. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über Schmerzensgeldsummen beinhalten, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.

Spezifische Ratgeber zum Schmerzensgeld:

Geschädigte haben Anspruch auf den Ausgleich immaterieller Schäden - aber: Ist das Schmerzensgeld steuerfrei?

Nach langem Hin und Her hat die gegnerische Versicherung nun endlich das geforderte Schmerzensgeld gezahlt. Doch hält nun der Fiskus die Hand auf? Müssen Sie die erhaltene Entschädigung am Ende gar versteuern? Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema. » Weiterlesen...

Sie können Schmerzensgeld auch ohne Anzeige beantragen.

Schmerzensgeldansprüche können in der Regel immer bei fremdverursachten Schäden geltend gemacht werden. Viele Betroffene denken dabei direkt an eine Gerichtsverhandlung. Doch ist eine solche wirklich nötig oder kann Schmerzensgeld auch ohne Anzeige eingefordert werden? Im folgenden Ratgeber gehen wir dieser Frage auf den Grund. » Weiterlesen...

Beim Schmerzensgeld sind Kinder bis zu einem gewissen Alter von der Haftung befreit.

Kinder sind oft unachtsam und stellen gerade im Straßenverkehr eine Gefahr dar. Doch was passiert, wenn ein Kind einen Unfall verursacht? Muss es dann Schmerzensgeld an den verwundeten Autofahrer zahlen? Steht Kindern selbst eine Entschädigung zu, wenn sie verletzt wurden? Hier finden Sie die Antworten darauf. » Weiterlesen...

Fordern Sie ohne Anwalt Schmerzensgeld ein, weigert sich die Versicherung oft zur Zahlung.

Dass es sich beim Schmerzensgeld um einen rechtlichen Anspruch handelt, ist den meisten bekannt. Dass zur Geltendmachung des Schadensersatzes allerdings nicht unweigerlich ein Anwalt benötigt wird, wissen vermutlich nicht alle Geschädigten. Erfahren Sie hier, wann ein Anwalt Pflicht ist. » Weiterlesen...

Schmerzensgeld bei einer Bagatellverletzung gibt es in der Regel nicht.

Was ist eine Bagatellverletzung? Wie äußert sich eine solche Verletzung? Die Definition dazu und inwiefern sich eine Bagatellverletzung auf das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall auswirkt, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber. Wie laut Verkehrsrecht mit einer Bagatellverletzung im Allgemeinen umgegangen wird, erfahren Sie hier ebenfalls. » Weiterlesen...

Überzieht eine Versicherung beim Schmerzensgeld die Dauer der Auszahlung kann das Konsequenzen haben.

Beim Schmerzensgeld spielt die Dauer der Auszahlung eine wichtige Rolle. Insbesondere wie Frage, wie lange zu warten ist, bis es zur Zahlung kommt, ist für Anspruchsteller relevant. Lesen Sie hier nach, was die Prüffrist ist und wie sich eine Regulierungsverzögerung auswirkt. » Weiterlesen...

Sie können Schmerzensgeld einklagen, wenn der Schädiger sich weigert, außergerichtlich zu zahlen.

Schmerzensgeld steht jedem Menschen zu. Doch seinen Anspruch geltend zu machen, erfordert oftmals den Gang vor Gericht. Dort muss eine Klage auf Schmerzensgeld eingereicht werden. Wie das abläuft und was ein sogenannter unbezifferter Leistungsantrag ist, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Die Grundlage für den Schmerzensgeldantrag ist im § 253 BGB. Dort ist das Schmerzensgeld geregelt.

Wenn die außergerichtlichen Bemühungen auf taube Ohren stoßen, hilft nur der gerichtliche Antrag, um Schmerzensgeld geltend zu machen. Ohne einen Anwalt ist dies jedoch nicht möglich. Bei der Klageerhebung gilt es einiges zu beachten. Insbesondere eine detaillierte Beweisführung ist unermesslich. Was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Jeder Mensch hat grundsätzlich einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Bestimmte Verletzungen begründen einen Schadenersatz - das sogenannte Schmerzensgeld. Doch ab wann bekommt ein Betroffener Schmerzensgeld? Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Schmerzensgeld erfüllt sein? Erfahren Sie das und alles weitere zum Thema hier. » Weiterlesen...

1. Schmerzensgeld nach Autounfall: Was sagt das Gesetz?

Die rechtliche Grundlage für Schmerzensgeld bildet § 253 II BGB.
Die rechtliche Grundlage für Schmerzensgeld bildet § 253 II BGB.

Die Rechtliche Grundlage, um nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld zu fordern, ist § 253 II BGB. Die früher maßgebliche Vorschrift des § 847 BGB wurde aufgehoben. Auch nach neuem Recht kann infolge unfallbedingter körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine „billige Entschädigung“ in Geld gefordert werden. Mehr sagt das Gesetz nicht.

2. Was ist eine „billige Entschädigung in Geld“?

Naturgemäß ist es schwierig, Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu beziffern. Maßgeblich kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Es gibt keine pauschalen, allgemeingültigen Beträge. Deshalb spricht das Gesetz nur von einer „billigen Entschädigung in Geld“. Mit dem Tatbestandsmerkmal „billig“ wird zum Ausdruck gebracht, dass alle Umstände berücksichtigt werden, die den einzelnen Schadensfall prägen.

Die Entschädigung bestimmt sich nach der Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld.

Schmerzensgeld hat eine Ausgleichsfunktion

Schmerzensgeld soll dem Unfallopfer einen angemessenen Ausgleich für seine verletzungsbedingten Schäden bieten. Derartige Schäden sind vor allem die anlässlich des Verkehrsunfalls erlittenen oder noch zu erleidenden Schmerzen, ausgestandene Ängste und Sorgen und die Beeinträchtigung der Lebensfreude. Art und Ausmaß dieser Beeinträchtigungen bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes.

Ein wirklicher Ausgleich solcher immaterieller Schäden ist nicht immer möglich. Für eine Querschnittslähmung gibt es keinen Geldbetrag, der die damit verbunden Nachteile ausgleichen könnte.

Im Rahmen der Ausgleichsfunktion sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

a. Schmerzintensität

Das Schmerzensgeld bemisst sich zunächst nach der Art der Schmerzen (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) und der Dauer der Schmerzeinwirkung. Auch Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit sind einzubeziehen. Bagatellschäden bleiben regelmäßig außen vor, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung und keine Folgeschäden vorliegen. Bei HWS-Schleudertraumen (Schleuderverletzung der Halswirbelsäule) wird meist auf die Tragedauer der „Schanz’schen Krawatte“ (umgangssprachlich auch als Halskrause bekannt) abgestellt. Je länger, desto schwerwiegender die Verletzung.

b. Eingriffsintensität

Muss der Geschädigte zur Wiederherstellung seiner Gesundheit operiert werden, wiegt dieser Umstand schwerwiegender, als bloße Prellungen oder schnell heilende Blessuren.

c. Folgeschäden

Zeigen sich Folgeschäden oder sind diese wahrscheinlich, erhöht sich das Schmerzensgeld nach dem Unfall. Dabei ist die Art der Beeinträchtigung zu ermitteln. Organische und psychische Beeinträchtigungen zählen gleichermaßen. Feststellung und Nachweis sind in der Praxis jedoch schwierig.

Renten- und Begehrensneurosen begründen kein Schmerzensgeld. Sie entstehen dadurch, dass ein Unfallbeteiligter das Unfallgeschehen, das im Grundsatz als allgemeines Lebensrisiko zu verstehen ist, psychisch nicht verarbeitet, er sich krank fühlt und in einen andauernden Leidenszustand verfällt, der den Wunsch nach Rente und materieller Lebenssicherung bedingt.

Schmerzensgeld hat eine Genugtuungsfunktion

Das Schmerzesgeld nach einem Unfall hat auch eine Genugtuungsfunktion
Das Schmerzesgeld nach einem Unfall hat auch eine Genugtuungsfunktion

Schmerzensgeld dient auch der Genugtuung. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat. Im Rahmen der Genugtuungsfunktion sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

a. Ausmaß des Verschuldens

Hat der Unfallverursacher vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Vergleich zum Verhalten des Geschädigten erheblich fahrlässig gehandelt, ist dessen Verhalten schwerwiegender zu beurteilen als ein Nichtverschulden oder geringfügiger Verkehrsverstoß des Schädigers.

b. Regulierungsverzögerung

Bei der Bewertung ist das Verhalten des Geschädigten und dessen Versicherung bei der Schadensabwicklung einzubeziehen. Das bloße Bestreiten des vorgetragenen Sachverhalts ist jedermanns Recht. Wird die Schadensabwicklung jedoch bewusst und mutwillig verzögert oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.

c. Vermögensverhältnisse

Auch die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und des Schädigers sind relevant. Da die Schadensabwicklung im Verkehrsunfallrecht über die Haftpflichtversicherung des Schädigers erfolgt, wird dessen wirtschaftlich bessere Position schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Vor allem haftet der Schädiger, soweit er versichert ist, nicht persönlich und wird von seiner Haftung freigestellt.

3. Schmerzensgeld: Welche Beträge sind realistisch?

Pauschale Angaben sind unmöglich. Die höchsten Schmerzensgelder betrugen (soweit bekannt) 500.000,00 Euro nebst einer Monatsrente von 650 Euro (Urteil Kammergericht Berlin, Az. 35 O 157/10), 600.000,00 Euro (Urteil OLG Jena, Az. 4 U 459/09) und 700.000,00 Euro (Vergleich OLG Frankfurt, Az. 14 U 99/11).

Diese Werte sind keinesfalls repräsentativ. Auch innerhalb desselben Gerichts schwanken die Beträge erheblich. Im Schnitt liegt das Schmerzensgeld bei Schleudertrauma in einfachen Fällen bei ca. 600 €. In der jeweiligen Schmerzensgeldtabelle für Schleudertrauma finden sich dann entsprechende Fälle. Der Betrag kann geringer, aber auch wesentlich höher ausfallen.

Hinzu kommt, dass viele Streitigkeiten zwischen Geschädigten und Haftpflichtversicherer außergerichtlich oder vergleichsweise im Rechtsstreit erledigt und somit kaum öffentlich bekannt werden. Aufgrund der auch für den Versicherer oft nicht einschätzbaren Situation und des damit ungewissen Ausgangs eines Rechtsstreits, kursiert innerhalb der Versicherungsbranche die Empfehlung, Streitigkeiten möglichst vergleichsweise zu bereinigen (Deisler, Quo Vadis Schmerzensgeld? Versichererungswirtschaft, 2006, 990).

Schmerzensgeldtabelle: Beispiele für zugesprochenes Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen

Unfall­hergang und FolgenHöhe Schmer­zens­geldGericht / Urteil
Motorrad­fahrer stürzt in Kurve auf Rollsplitt, vor der sich kein unmittel­barer Warn­hinweis befand, und verletzt sich an Hand und Knie.4000 EuroSchleswig-Holsteinisches OberlandesgerichtOLG Schleswig
7 U 143/14 – 18.06.2015
Trans­porter­fahrer miss­achtete die Vorfahrt an einem unbes­chrankten Bahn­übergang, kollidierte mit einem Zug, wurde 50 m mit­geschleift und verletzte sich schwer.0 EuroOberlandesgericht OldenburgOLG Olden­burg
1 U 113/13 – 19.06.2014
Unfall auf einer Kreuzung aufgrund eines Rotlicht­verstoßes, bei der sich der Unfall­geschä­digte ein Schädel-Hirn-Trauma, leichte Schnitt­wunden an Stirn und Augen­brauen sowie eine Prellung am Knie zuzog.500 EuroAmtsgericht DorstenAG Dorsten
3 C 170/06 – 11.12.2006
Unfall aufgrund eines Vorfahrts­verstoßes, bei dem sich der Geschä­digte u.a. ein Schleuder­trauma zuzog. Ein Psychiater konsta­tierte später Schmerz­verarbei­tungs­störungen.
19.667,51 EuroLandgericht EssenLG Essen
18 O 100/01 – 17.06.2004
Pkw fuhr an einer Tankstelle auf ein Motorrad auf, wodurch dieses umkippte und der Motorrad­fahrer sich einen Innen­menis­kusriss zuzog.5.112,92 EuroLandgericht EssenLG Essen
12 O 170/02 – 12.03.2004

4. Wer muss was beweisen?

Fordert der Geschädigte nach einem Unfall Schmerzensgeld, muss er beweisen, dass er und welchen Schaden er erlitten hat. Es überrascht nicht, dass Haftpflichtversicherer an diesem Punkt ansetzen und vorgetragene Schäden gerne bestreiten.

Der Nachweis erfolgt im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Im Verkehrsunfallrecht geht es häufig um Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall. Wird dann wegen eines Schleudertraumas Schmerzensgeld gefordert, scheuen sich Versicherer nicht, zum Gegenbeweis ein Gegengutachten einzuholen.

5. Wie sieht ein typischer Fall zum Schmerzensgeld aus?

Auffahrunfall und Schmerzensgeld werden oft im Zusammenhang genannt. So wird oft behauptet, dass die HWS-Verletzung durch den Unfall aus technischer und biomechanischer Sicht auszuschließen sei, wenn die Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeuges weniger als 10 km/h betragen habe. Unterhalb dieser „Harmlosigkeitsgrenze“ sei im Regelfall keine derartige Verletzung möglich.

Jedoch könne es im Einzelfall auch bei deutlich geringeren Geschwindigkeiten zu HWS-Verletzungen kommen. Dann allerdings könne sich der Geschädigte nicht auf den Anschein berufen, dass in Fällen dieser Art typischerweise eine HWS-Verletzung eintrete, sondern müsse seine Verletzung im Detail beweisen. Soweit sich dann aus der Datendokumentation des behandelnden Arztes eindeutig der objektive Befund einer HWS-Distorsion ergebe, sei der Beweis erbracht (LG Saarbrücken 2 S 159/02). Das Gericht sprach dem Kläger in diesem Fall ein Schmerzensgeld von 511,29 Euro zu.

Fälle dieser Art werden oft auf dem Rücken des Unfallopfers ausgetragen. Die Gutachten der dafür notwendigen Spezialisten, wie Unfallforscher, Ärzte, Biomechaniker, Orthopäden, Neurologen, widersprechen sich häufig. Insbesondere dann, wenn sich langfristig Verletzungsfolgen ergeben, wird die Beweisführung zunehmend schwieriger. Früher gab es nur die Röntgenaufnahme. Das subjektiv geäußerte Beschwerdebild ließ sich damit oft nicht belegen. Da die Medizin mit modernen Kernspintomographen auch Weichteile und durch die Bewegung eines Gelenks auch überdehnte, ausgefranzte, teilweise oder komplett abgerissene Bänder, Schäden im Rückenmark und in den Gelenken sichtbar machen kann, haben Unfallopfer heutzutage wesentlich bessere Aussichten, ihr Leiden zu beweisen und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall zu erstreiten.

6. Wie ist die Schmerzensgeldtabelle zu verstehen?

Gerichte in Deutschland können eine eigene Schmerzensgeldtabelle zur Ermittlung der Höhe des Schmerzensgelds haben
Gerichte in Deutschland können eine eigene Schmerzensgeldtabelle zur Ermittlung der Höhe des Schmerzensgelds haben

„Die“ Schmerzensgeldtabelle gibt es nicht. Es kann auch keine geben. Nach dem Gesetz hat das Gericht unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion als Schmerzensgeld eine „billige Entschädigung“ und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Schmerzensgeld in Höhe von vergleichbaren Fällen festzusetzen. Für diese Vergleiche wurden Schmerzensgeldtabellen entwickelt. Sie sind letztlich nichts anderes als eine Sammlung bekannter Gerichtsurteile, in denen Schmerzensgeldstreitigkeiten entschieden wurden.

In der Praxis gebräuchlich sind u.a.:

  • Beck’sche Schmerzensgeldtabelle mit Datenbank IMM-DAT von Rechtsanwalt Andreas Slizyk,
  • Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm (auch ADAC-Schmerzensgeldtabelle genannt),
  • Celler Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle

Die Tabellen enthalten weitgehend die gleichen Gerichtsentscheidungen und unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass sie auch nicht veröffentlichte Vergleiche oder nicht veröffentlichte, nur individuell bekannte Gerichtsentscheidungen wiedergeben.

Jede Schmerzensgeldtabelle bei einem Autounfall ist mit Vorsicht zu interpretieren. Sie dient allenfalls als Orientierungshilfe und entlastet das Gericht nicht von der Verantwortung, im Einzelfall eigenverantwortlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Teils haben die Gerichte in Deutschland für ihren Gerichtsbezirk auch eigene Tabellen entwickelt, nach denen sie bei einem Autounfall Schmerzensgeld zuerkennen. Insbesondere kommt es auf den Vortrag des Geschädigten an, inwieweit er dem Gericht Aspekte liefert, die für die Höhe des geforderten Schmerzensgeldes maßgebend sind. Auch braucht der Anspruch in der Höhe nicht unbedingt beziffert zu werden und kann, wenn die Bemessung schwierig ist, in das Ermessen des Gerichts gestellt werden.

Detaillierte Ratgeber: Wie hoch kann der Schadensersatz ausfallen?

Lässt sich eine feste Summe vom Schmerzensgeld durch Formeln berechnen?

Beim Schmerzensgeld spielt die Höhe eine wesentliche Rolle. Bevor ein Geschädigter rechtliche Schritte einleitet, fragt er sich, wie er seinen Anspruch vorab berechnen kann, um abzuschätzen, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt. Gibt es eine Formel für die Schmerzensgeldberechnung? Hier erfahren Sie es! » Weiterlesen...

Beim Schmerzensgeld wird die Höhe individuell per Gericht bestimmt.

Beim Schmerzensgeld ist die Bemessung Ergebnis einer richterlichen Würdigung. Der Grundsatz der Billigkeit ist entscheidend. Wie Sie als Geschädigter Einfluss auf die Höhe vom Schmerzensgeld nehmen und welche Orientierungshilfe Sie nutzen können, erklärt Ihnen dieser Ratgeber. » Weiterlesen...

7. Was ist ein Schockschaden?

Erlebt ein Unfallopfer den Unfalltod eines nahen Angehörigen hautnah mit, gehen die psychischen Beeinträchtigungen oft deutlich über den reinen seelischen Schmerz und die Trauer hinaus und führen zu einer echten Gesundheitsbeeinträchtigung. Der Geschädigte entwickelt eine Psychose, Neurose oder Depression, sodass die Grenze zur üblichen seelischen Belastung überschritten wird. Ein solcher unfallbedingter „Schockschaden“ kann den Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

8. Was ist eine Schmerzensgeldrente?

Schmerzensgeld kann in einer Summe oder als Rente ausgezahlt werden
Schmerzensgeld kann in einer Summe oder als Rente ausgezahlt werden

Unfallopfer klagen häufig über Folgeschäden, die sich erst lange Zeit nach dem Unfallgeschehen entwickelt haben. Auch solche Folgeschäden sind schadenersatzpflichtig. Für Langzeitschäden werden oft Geldrenten bezahlt (§ 843 BGB).

9. Was ist die Kapitalisierung von Schmerzensgeldrenten?

Statt der Rente kann der Geschädigte aber auch eine Abfindung in Kapital verlangen. Gleichsam sind Ansprüche auf Ausgleich eines künftigen Erwerbsschadens oder vermehrter, gesundheitlich bedingter Bedürfnisse in Form einer Geldrente zu entschädigen.

Wegen des damit verbundenen jahrelangen oder jahrzehntelangen Abwicklungsaufwandes bevorzugen Versicherer Abfindungsvereinbarungen, die eine Kapitalisierung der Rente beinhalten. Die Entschädigung wird dann in einer Summe ausbezahlt und beendet das Verfahren endgültig. Die Versicherer haben ein gewisses Interesse an diesem Verfahren, da die endgültige Erledigung des Verfahrens wirtschaftliche Vorteile bringt. Auch der Geschädigte kann profitieren, wenn er eine größere Summe zur Verfügung hat, die ihm die Umstellung erleichtert.

10. Wie ist das mit der Verjährung von Schmerzensgeld?

Die Regelverjährungszeit beträgt drei Jahre. Wurde der Geschädigte beim Verkehrsunfall verletzt, verjähren seine Schadensersatzansprüche nach 30 Jahren, beginnend vom Tag des Unfalls (§ 199 II BGB). Zeigen sich vorher nicht erkannte oder erkennbare Folgeschäden, kann der Geschädigte auch noch nachträglich Schmerzensgeld beantragen. Um eventuellen Verjährungsfolgen entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Schädiger für alle unfallbedingten Beeinträchtigungen, auch soweit sie noch nicht erkennbar sind und erst künftig auftreten, haftet.

Weitere Infos zur Verjährung von Schmerzensgeld

Wann tritt die Verjährung von Schmerzensgeld nach einem Schadensereignis ein?

Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem erlittenen immateriellen Schaden bleibt nicht grenzenlos bestehen. Wie jeder andere Schadensersatzanspruch auch, kann er verjähren. Doch wann setzt die Verjährung beim Schmerzensgeld ein? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber! » Weiterlesen...

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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51 Kommentare

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  1. Adem
    Am 31. Juli 2020 um 12:08

    hallo redaktion,
    Ich als post zusteller fuhr eine feldweg zu einem kunden und da kam ein traktor von traubenwingert ohne anzuhalten mit vollgas raus und rammte mein zustellfahrzeug an. Ich wurde ins krankenhaus geliefert habe jetzt Nackenschmerzen.Wurde für 2 wochen krankgeschriebe n.
    Es war ein Arbeitsunfall. Wie soll ich jetzt vorgehen können Sie mir ein ratschlag gebe ?

  2. Rudi
    Am 20. November 2019 um 23:33

    Hallo hätte bezüglich Schmerzensgeld eine Frage ich hatte einen Unfall mit einen arbeits Kollegen mit seinen roller ich war hinten drauf als Beifahrer an einer Kreuzung (Wir hatten Vorfahrt) nahm uns ein Bus die Vorfahrt und es gab einen Unfall ich habe mir eine prellung im hws lws und prellung im Sprungelenk mit Schürfwunden mit was für einen Betrag kann und ca rechnen vielen Dank im vorraus

  3. Kscwleo
    Am 4. Oktober 2019 um 17:05

    Ich würde gerne einen Bußgeldkatalog erhalten!

  4. Stefan N.
    Am 8. Februar 2019 um 10:22

    Guten Tag,
    unsere kleine Tochter, 7,5 Jahre alt, ist vorgestern gestürzt und hat sich einen, anscheinend komplizierteren Arm Gelenk Bruch zugezogen. Das ganze passierte, als sie, mit unseren Sohn, 9,5 Jahre alt, und einen weiteren Klassenkameraden 7,5 Jahre alt, Schlittschuh fahren wollten, wobei anzumerken ist, daß sie nicht auf der Eisbahn, sondern, vor der Umzieh-Hütte, wegen eine nicht gleich ersichtlichen und auch nicht signalisierten Eis Unebenheit gestolpert ist. Das selbe passierte auch ihren Kollegen, dieser konnte sich jedoch im letzten Moment noch fangen. Er war kurz vor ihr ebenfalls aus der Hütte heraus gekommen. Meine Frau und mein Sohn waren während dessen noch drin und zogen sich um, wurden aber indirekt Zeugen des Vorfalls. Die kleine fiel auf ihre linke Hand hin und verspürte sofort einen stechenden Schmerz. Sie schrie und weinte, aber meine Frau konnte sie beruhigen und so ging sie weiter Schlittschuh laufen. Während der ganzen Zeit beklagte sie Schmerzen, was aber von meine Frau erstmal, als nicht weiter schlimm betrachtet wurde, denn die Kleine kann ja fahren und fiel auch nicht mehr hin. Trotz allem, wurde das Vergnügen zeitnah abgebrochen und sie kamen nachhause. Als am Abend, der Schmerz nicht nach ließ und das Handgelenk immer dicker wurde, machten wir zunächst, einen Eisverband und stellten den Arm ruhig. Als am nächsten Morgen, die Schmerzen größer wurden, die Schwellung nicht nach ließ, beschlossen wir, mit ihr zum Orthopäden/Unfallarzt zu gehen. Dieser machte einen Röntgen Bild und schickte sie sofort ins Krankenhaus, mit Verdacht auf Unterarmbruch, mit Torsion nahe des Handgelenks. Heute wird sie operiert, wobei die OP das setzen eine Fixierungsschraube beinhaltet und unter Vollnarkose statt findet. Als Zeugen des Vorfalls, der wie beschrieben recht “laut” wurde, sind sowohl der Betreiber, wie auch die Kassiererin gewesen und natürlich, mein Sohn, dessen Kollege und meine Frau. Was gilt es als nächstes zu tun, denn laut Diagnose des behandelnden Arztes, wird ihr Arm wohl 6-8 Wochen immobilisiert bleiben müssen, mit eine Gipsschiene usw. bevor die Schraube wieder heraus genommen werden kann. Anschließende Physiotherapie wurde jetzt schon als unumgänglich betrachtet. Ist das ein Fall von Schmerzensgeld Forderung, angesichts des Alter des Kindes, denn leider bringt uns die ganze Situation auch in logistischen Schwierigkeiten, bezüglich Hin-und Rückfahrt zur Schule, allgemeine Betreuung zuhause, Einschränkungen in der Schule usw. zumal wir beide Berufstätig sind und immer verschiedene Arbeitszeiten haben.
    Vielen Dank im Voraus.

  5. Dieter S.
    Am 28. Februar 2018 um 11:35

    Hallo

    ich hatte vor 1,5 jahren einen schweren Verkehrsunfall mit einem Polytrauma.
    Mehrfache Operationen und REHA.
    Können sie mir einen wirklich guten Rechtsanwalt empfehlen.
    Ich weiss von einer ehemaligen bekannten Person die ebenfalls einen Unfall hatte das weit mehr an Schmerzensgeld kam wie aus irgendwelchen im Netz zu findenen Listen ersichtlich ist.Das hängt natürlich daran das es aussergerichtlich geeinigt wurde.
    Leider habe ich keinen Kontakt mehr zu der Person sonst würde ich da den selben Anwalt nehmen.
    Falls für sie wichtig wegen Anwalt.
    Schuld liegt beim Gegner
    Es gab keine Behandlungsfehler daher auch kein Medizinrechtler nötig außer die holen mehr raus natürlich.

    Danke für mögliche Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 14:23

      Hallo Dieter,

      leider können wir keine konkreten Empfehlungen geben. Erkundigen Sie sich beispielsweise bei der Rechtsanwaltskammer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Christiane P.
    Am 21. Juni 2017 um 17:20

    Hallo,

    ich werde seit kurz nach meinem Einzug zur Untermiete mit ALG2 Leistungen in 2 Zimmern bei einer Frau in ihrer 4 Zimmer Wohnung, die mir ihre schwere Krankheit verschwieg, Alkoholismus, Depression, unkontrollierte Gewaltanwendungen – im Oktober 2016 tagtäglich zusammengeprügelt, meiner Freiheit beraubt, degradiert, genötigt, sie vergreift sich täglich an mir und meinem Hab und Gut, es ist ein unaushaltbares Martyrium, ein Gefängnis, Menschen die zu mir kommen um mir zu helfen werden herausgeekelt, angegriffen, sie hätten nicht das Recht zu kommen. Gewaltschutzverfahren, Strafanzeigen, Betreuungsanregung für diese schwerkranke Frau gingen nur immer zu ihren Gunsten aus und wurden gegen mich entschieden. Ich hatte mich um des Friedens willen nach dem gescheiterten Gewaltschutzverfahren im Mai dazu bereit erklärt, bis 01.06. auszuziehen, war notfalls bereit lieber obdachlos zu werden. Aber unter der Bedingung, hierfür hier in Frieden gelassen zu werden. Diese schwerkranke nachweislich gewalttätige Alkoholikerin hat sich aber daran nicht gehalten, und so konnte ich auch nicht zum 01.06. ausziehen. Sie hat meinen Schlüsselbund entwendet, nachdem sie mich bis auf das Klo verfolgt hatte, mit der Drohung “die Schlösser auszubauen damit Du nicht mehr hereinkommst”. Darauf hatte sie mich noch im Flur voll am T-Shirt ergriffen und mich herumgewirbelt. Dann wollte ich fort und mein Schlüsselbund war unauffindbar. Ich konnte über 1 Woche nicht mit dem e-bike fahren, da ich keinen Schlüssel mehr hatte, und nur weil mein Händler in einer anderen Stadt bei dem ich es 2012 erwarb noch die Schlüsselnummer von AXA fand konnte ich für 20 Euro neue Schlüssel bestellen. Dieses geht von meinem bescheidenen Budget ab, ALG2 oder jetzt Sozialhilfe. Zu sagen ist, dass ich ein hochsensibler künstlerischer Mensch bin, dessen Werke auf vielen Leiden gewachsen sind, insbesondere nach der fast 10jährigen Wachkomabetreuung meiner Mutter, nach der ich bereits ausgelaugt war, dass an mir ohnehin schon nichts mehr als Haut und Knochen ist, 176 cm gross, weil ich als Typ Anorexia Nervosa aufgrund einer grossen Disziplin und Sensibilität nichts mehr esse wenn ich so unter Stress stehe. Es ist verantwortungslos was diese Frau mit mir macht. Nachdem sie meine Sachen in der Küche auf den Boden warf, auch einen schönen Solarmixer, der davon kaputt geht, habe ich alles aus der Küche geholt und seitdem nur in meinem Zimmer einen kleinen Rollwagen auf dem ein Wasserkocher steht und das nötigste, etwas Brot, für den ich mir im gegenüberliegenden Bad etwas Wasser hole, um damit noch einen Cappucino zu bereiten. Jeder Gang aus dem Zimmer wird zur Qual, diese Frau lauert mir überall auf, um mich körperlich oder verbal anzugreifen, wenn ich in die Küche gehe wo ich bei der Hitze doch noch Sachen wie Milch oder etwas Butter in den Kühlschrank getan habe, wenn ich auf die Toilette gehe, in das hintere Zimmer, welches ich gar ncht nutzen kann, wo ich meinen gelben Sack liegen habe für Abfälle. Es ist verantwortungslos und menschen verachtend, ihr Verhalten. Ich habe unzüählige Anzeigen gemacht bei Polizei, Staatsanwaltschaft, habe auch dem Familiengericht dieses noch alles mitgeteilt. Aber bisher oh ne Wirkung. Ich habe nun zum 01.07. eine neue Wohnung gefunden und muss hier noch bis zum 06.07. ausharren, da ich nicht vorher in die Wohnung kann. Die Gewalt eskaliert täglich mehr, Stromabschalten gehört auch dazu, auflauern, so dass ich nichts planen kann. Jeder Aussentermin wird zur unüberwindbaren Hürde, weil ich nie weiss ob ich hier heil herauskomme. Letzten Freitag wurde die Polizei selbst Zeuge davon, die ich in der Not d och noch einmal anrief, obwohl ich dort sonst keine Hilfe erfahren habe, weil die Beamten immer auf der Seite dieser Frau stehen. Ich hatte einen Termin für den Mietvertrag in der neuen Wohnung an einem anderen Ort, und es wollte mich um 11 Uhr jemand abholen. Um 10 Uhr kam diese kranke Frau hier eigenmächtig ins Zimmer, wich nicht fort, ignorierte meine Bitte das Zimmer zu verlassen da ich mich auf einen wichtigen Termin vorbereiten musste, wurde handgreiflich, stellte sich in den Weg. Die Polizei wurde dann selbst Zeuge von diesem Vorfall, im alkoholisierten Zustand der Frau. Sie ergriff meinen Hörer und wollte mit dem Beamten sprechen. Dann sprach ich noch einmal mit dem Beamten. Er hat gehört wie ich diese Frau aufgefordert habe mein Zimmer zu verlassen, mehrmals, und dass sie es nicht tat. Einmal war die Polizei hilfreich und kam, als mir diese kranke Frau die Türen von Toilette und Bad abgeschlossen hatte damit ich sie nicht mehr benutzen kann. Sie musste die Türe wieder aufschliessen und na chdem sie dann in mein Zimmer kam, wie der so mit Gewalt eindrang, so dass der Schlüssel wieder abfiel, und mir drohte, “dasselbe Spielchen morgen zu wie derholen”, habe ich in einem unbemerkten Moment beide Schlüssel abgezogen und hier gelagert. Andere Menschen, die ich auf der Strasse treffe, sehen mir diesen sehr schlechten körperlichen Zustand an, und ich spüre selbst, gerade bei dieser Hitze, dass ich an meine Grenzen stosse. Ich habe einige Belege von Körperverletzungen, mein linker Mittelfinger schmerzt noch immer, den sie mir am Stromkasten vor der Tür verprellt hat. Wegen meiner ohnehin sehr fragilen körperlichen Verfassung, e ben 176 cm gross und nur noch Haut und Knochen, sind solche Verletzungen für mich schon sehr grosse Verletzungen, die kaum heilen wollen. In contrario zu mir ist diese Frau klein und kugelrund und strotzt nur vor Selbstbewusstsein. Sie ist mir körperlich überlegen und eine körperliche Auseinandersetzung geht zu meinen Ungunsten aus. Sie schnappt nach mir wo sie kann.

    Die Schäden, die sie mir an Körper, Seele, Hab und Gut zugefügt hat wie gen schwer. Es ist verantwortungslos.

    Habe ich Chancen, hier Schmerzensgeld zu bekommen?

    Danke für eine Antwort

    Christiane.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 8:39

      Hallo Christiane,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt. Es steht Ihnen aber grundsätzlich frei, auf Schmerzensgeld zu klagen. Die Prüfung des Sachverhalts obliegt dann dem zuständigen Gericht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. selma k.
    Am 3. April 2017 um 2:14

    Hallo.. Mein Vater wurde morgens gegen 6,20uhr von einem Taxifahrer nicht gesehen und angefahren.. Im ersten moment wollte mein vater nicht ins krankenhaus , taxifahrer hat sich imersten moment zwar gekümmert, als mein vater sagte ihm ginge es gut, ist er weiter gefahren ohne seine persön. angaben zu geben.. Nach ca, 1 std wurde mein vater ins k. haus geliefert. Mehrerre prellung, ,, musste am arm operiert werden..Polizei anzeige gemacht gleich als mein vater ins k. haus war… DIE POLIZEI HAT GESAGT, DAS ES FAHRERFLUCHT WERE,,, AUCH WENN MEIN VATER IM ERSTEN MOMENT KEINE POLIZEI OD. KRANKENWAGEN WOLLTE( SCHOCKZUSTAND) hätte der taxifahrer von sich aus den Unfall der polizei melden müssen was er nicht tat… Polizeikonnte nicht herausfinden welche taxigesellschafft es war,,, Meine frage: Wo oder bei wem Kann-muss mein vater Schmerzensgeld verlangen… Da der taxifahrer nicht gefunden ist… mein vater ist rentner, wo soll sich mein vater wenden… danke im vorraus für ihre antwort..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:44

      Hallo Selma,

      kann der Schädiger nicht ausfindig gemacht werden, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e. V. wenden. Hierbei handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, welcher Personen nach Unfällen unterstützt, bei denen der Schädiger nicht ermittelt werden kann. Am besten wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt, dieser kann Sie weitergehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Iva
    Am 17. September 2016 um 13:39

    Hallo, nach einem privat Unfall- bin draußen gestolpert, mit Gesicht auf ein großen Stein gefallen- Platzwunde Oberlippe- wurde genäht im Krankenhaus- seit dem, also April bis jetzt September 2016 Tauheitsgefühl Oberlippe- wie nach Zahnarzt Sprize- Folge- beim trinken läuft oft Flüssigkein daneben, Dann noch Schürfwunde Augennähe- bleibt ein brauner Fleck- Grösse 2Euro Stück, habe eine Unfallversicherung b. Generali. Was kann ich an Schmerzengeld erwarten, meine Ärztin hat mir ein Attest geschrieben, dass es keine Besserung in Zukunft zu erwarten ist. Viellen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. September 2016 um 9:59

      Hallo Iva,

      generell werden Schmerzensgeldbeträge vom Gericht für jeden Einzelfall individuell berechnet. Wenn Sie eine ungefähre Ahnung davon bekommen wollen, was Sie erwarten können, suchen Sie im Internet nach Schmerzensgeldtabellen. Diese beruhen auf gefällten Rechtsurteilen und ermöglichen so einen ersten Eindruck von der Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Marco
    Am 1. September 2016 um 13:12

    Hallo ich wurde an der Bandscheibe Operiert und nach 4 Tagen auch entlassen” schmerzfrei ” und dann kam es zum Verkehrsunfall, ich bog Rechts ab und das Fahrzeug aus dem Gegenverkehr bog links ab. Das Fahrzeug führ mit der Rechten Seite ab der Tür in meinem Fahrzeug ab Kotflügel nach Vorne rein und jetzt habe ich wider schmerzen im bein und das Taubheits Gefühl habe ich seitlich in der Wade und in den 3 Zehen.

    Als ich zuhause war hatte ich nachts Starke Kopfschmerzen und erbrechen war auch beim Arzt

    Nach ihrer Einschätzung was könnte ich erwarten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 8:32

      Hallo Marco,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Brunner
    Am 1. Juni 2016 um 11:54

    Guten Tag. Möchte gerne mal ne ca. Einschätzung bekommen vom schmerzengeldanspruch. Wir hatten einen auffahrunfall im Dez. 2015 meine Tochter hatte 2 Wochen eine Halskrause und ich bin in einer Depression verfallen.hatte dabei 4 Wochen rückenprobeme.da ich Hausfrau bin und keine au brauchte war ich nur laut mein Arzt zu 50% krankgemeldet in der Zeit. Nun weiss ich nicht wie sodass berechnet wird und was einem zusteht an geld vom unfall Verursacher Versicherung. Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 9:24

      Hallo Brunner,

      pauschal können wir Ihnen auch nicht den Anspruch nennen. Dies wird in der Regel immer nach dem Einzelfall entscheiden und berechnet. Meist passiert das durch einen Anwalt bzw. vor Gericht. Daher ist es ratsam sich hierbei direkt an einen Rechtsberater zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Seema
    Am 27. Mai 2016 um 10:01

    Hallo ,

    da am Fahhradweg ein Mottorradfahrer auffuhr und mich übersah stürzte ich vom Fahrrad, erlitt eine Platzwunde am Kopf mit leichten Schürfwunden , habe ein angebrochenes/verzerrtes rechtes Handgelenk und bin für mehrere Wochen krank geschrieben und muss zur Physio. Zudem hatt der Fahrerflucht begangen welches durch ein Zeugen bestätigt werden kann. Wieviel Schmerzensgeld kann ich fordern?

    Vielen lieben Dank,
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Mai 2016 um 9:24

      Hallo Seema,

      eine konkrete Höhe des Schmerzensgeldes können wir nicht nennen. Der Einzelfall ist dabei entscheidend. Orientieren können Sie sich aber an einer Schmerzensgeldtabelle im Internet. Grundsätzlich steht Ihnen das Schmerzensgeld zu, da Sie den Unfall ja nicht verschuldet und dabei Verletzungen davongetragen haben. Sie können nun entweder die Haftpflicht des Unfallgegners direkt kontaktieren oder sich an einen Anwalt wenden. Kommt es zu einem Verfahren, trägt der Schädiger die Anwaltskosten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Cristian
    Am 22. Mai 2016 um 12:41

    Hallo,
    wie läuft an die Schmerzensgeldrente oder , und Schockschaden, Schmerzensgeld , ersatzansprüche durch Tod in Kinderschutzbund für unsere kleine Kind in alter von 3 Monate ?

  13. Kadir
    Am 20. Mai 2016 um 19:05

    Hallo,
    Ich hatte am 09.04.2016 einen Verkehrsunfall. Ich wollte einen Traktor und davor eine Radlader überholen, beim Überholen bog der Radlader plötzlich nach links und ich musste abweichen und kollidierte im Graben Totalschaden. Ich und meine Tochter wurden nach Krankenhaus gebracht und ambulant behandelt. Meine Tochter geht es gut aber bei mir wurde beim Schulter einen sehnenabriss festgestellt. Seit dem Unfall kann ich nicht Arbeiten und werde am 30. Mai operiert. Beim unfallbericht steht der Radlader Fahrer in erste Stelle und meine Anwalt sagt auch das ich nicht schuld habe aber der Polizei sagt das ich auch eine geringe Bußgeld bezahlen müsste. Meine Frage wielange dauert dies alles. Ich bitte um infos.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2016 um 9:38

      Hallo Kadir,

      leider können wir nicht sagen, wie lange sich der behördliche Ablauf hinzieht. Das hängt von vielen Faktoren ab und ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Sobald Sie das verlangte Bußgeld zahlen, sollte der Fall aber abgeschlossen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Stephanie
    Am 20. Mai 2016 um 14:48

    Hallo,
    mir (allein im Auto) wurde vor knapp 4 Wochen die Vorfahrt genommen. Der gute Mann fing plötzlich über mehrere Spuren das Wenden an über durchgezogener Linie, da er seine lohnsteuererklärung Zuhause liegen lies.. Ich fuhr ihm mit ca 40 km/h in die Seite. Mein Auto Totalschaden. Wurde mit dem Krankenwagen in die Klinik gefahren, da ich im 8 Monat schwanger bin. Schwangerschaft ok. Hatte starke Kopfschmerzen, knie- und Steißschmerzen, druckschmerz im Bereich des babybauches sowie ein Hämatom an der Brust das nun endlich zurück geht. Ich bin auf eigene Faust wieder nach Hause, weil ich niemanden für meinen 1 1/2 jährigem Sohn hatte. Ich bin am nächsten morgen direkt zur Kontrolle zum Arzt.
    Hab ich überhaupt Anspruch auf Schmerzensgeld und wenn ja mit welcher höhe kann ich ca rechnen?

    Vielen Dank und liebe Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2016 um 10:12

      Hallo Stephanie,

      eine konkrete Schmerzensgeldhöhe können wir nicht nennen, da hier immer der Einzelfall entscheidet. Eine Orientierung bieten aber Schmerzensgeldtabellen im Internet. Grundsätzlich steht Ihnen aber ein Schmerzensgeld zu, da Sie den Unfall nicht verursacht und Verletzungen davon getragen haben. Nun haben Sie die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu kontaktieren oder sich direkt an einen Anwalt zu wenden. Bei einem Verfahren trägt der Schädiger die Anwaltskosten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Katja
    Am 18. Mai 2016 um 12:13

    Hallo,
    ich bin letzten Montag mit meinem Rad auf dem Weg zur Arbeit von einem LKW angefahren worden. Er hatte mir die Vorfahrt genommen, sagt, er hat mich nicht gesehen. Im ersten Schockmoment hab ich Krankenhaus und Polizei abgelehnt. Später bin ich dann in die Notaufnahme wo eine Rippenprellung und mehrere Hämatome festgestellt wurden. Am selben Tag hab ich noch den Unfall noch bei der Polizei angezeigt.
    Jetzt, anderthalb Wochen später erzählt mir jemand von der Möglichkeit der Schmerzensgeldzahlung via KfZ-Haftpflicht.
    Ich gehe nicht davon aus, dass der Fahrer den Vorfall bei seiner Versicherung gemeldet hat.
    Gibt es hierfür Fristen oder können wir auch jetzt noch eine Schadensmeldung machen?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Mai 2016 um 10:08

      Hallo Katja,

      es gilt eine Frist von zwei Wochen für die Schadensmeldung einzuhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jaqueline
    Am 13. Mai 2016 um 14:02

    Ich hatte einen Unfall , mein unfallgegner war Schuld. Hatte eine Gehirnerschütterung mit einer Woche Krankenhausaufenthalt und daraus folgte der Hörsturz und Tinitus auf beiden Ohren mit 30 % Hörminderungsschaden auf beiden Ohren und ich habe jetzt Hörgeräte und war 3 Monate krankgeschrieben. Heute bekam ich das Angebot von der Versicherung 2750, Euro Schmerzensgeld. Ich finde es ist nicht angemessen und wenn ich einwilligen verzichte ich auf folge Ansprüche???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2016 um 9:37

      Hallo Jaqueline,
      wenn Ihnen die Höhe des Schmerzensgeldes nicht angemessen erscheint, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden und mit diesem alles weitere besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. steinbach
    Am 3. Mai 2016 um 19:18

    Hallo , ich hab am 30.März 2016 auf dem sehr schmalen geh weg unfal gehapt in dem ich auf sehr rutschiges Kellerfenster gestigen bin ausgerutscht u mir Handgelenk gebrochen hab. Op u Platten bekomen hab .am 1.04.2016 hatte ich neuen Arbeit gehapt u konnte diesen nicht antreten. Werend ich in Klinik lag bekomme ich kündigung.So ich muss dazu sagen diesen Gitter sind sehr vebraucht u tot gefährlich in nassen Zustand u sind über fast ganzen gehweg angebracht ich meine ca1m/ 1m . Hab versucht das zu schildern.Steht mir Schmerzensgeld u Schadenersatz zu? Bin auch laut dr. Mindestens 3 Monate arbeits unfähig. Abgesehen davon das ich jetzt erst wieder neuen Arbeit suchen muss u alles sehr schmerzhaft fur mich ist. Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Mai 2016 um 9:47

      Hallo Steinbach,

      es ist durchaus möglich, in einer solchen Situation Schmerzensgeld zu erhalten, wenn der Verantwortliche für den Gehweg ein Pflichtverletzung begangen hat. Sie sollten das mit einem Anwalt besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Spreier
    Am 2. Mai 2016 um 9:27

    Guten Tag, ich habe vor ein paar Tagen ein Autounfall gehabt und wollte auf Schmerzensgeld klagen. Wie muss ich vorgehen?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Mai 2016 um 8:21

      Hallo Spreier,
      mit diesem Anliegen wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Andrea H.
    Am 28. April 2016 um 11:31

    Hallo, ich hatte am 15.4.2016 einen Autounfall, ein junger Mann war abgelenkt und ist mir mit ca 45kmh hinten drauf gefahren, ich habe verkehrsbedingt halten müssen. Schuldfrage ist geklärt, Polizei habe ich hinzu gerufen. Ich kam mit einer Prellung und einer leichten Gehirn Erschütterung ins Krankenhaus. Jetzt meine Frage, was steht mir an Schmerzensgeld zu? Lg Andrea

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2016 um 8:57

      Hallo Andrea,

      dies können wir Ihnen nicht pauschal sagen bzw. angeben, da dies meist je nach gericht und Versicherung und Auswertungen des Unfallortes mit Ihren Einzelfall geprüft werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. theissen n.
    Am 16. April 2016 um 16:16

    Hallo.
    Bekommt das Opfer bei einem Auffahrunfall schmerzensgeld wenn es garkeinen Führerschein besitzt?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 9:04

      Hallo Theissen n.,

      ein Schmerzensgeld soll in der Regel dem Unfallopfer einen Ausgleich für verletzungsbedingte Schäden bieten. Dabei ist es unerheblich, ob das Opfer einen Führerschein besitzt oder nicht.

      Ist das Unfallopfer ohne Führerschein gefahren, hat das rechtliche Konsequenzen, jedoch mit dem Schmerzensgeld an sich nichts zu tun.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Susanne
    Am 2. März 2016 um 23:58

    Am 30.10 2012 wurde ich von einem Auto gegen eine Wand gequetscht. Ich war Fußgänger und mit dem Rücken zum Verkehr. Dabei brachen der Oberschenkelknochen, das Wadenbein und das Sprunggelenk. Ich wurde mehrfach operiert und musste lange Zeit in der Klinik bleiben, dazu kommt dass ich auf Grund der schweren Verletzungen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Nun die Frage: Die Versicherung des Fahrers weigert sich ein Schmerzensgeld zu bezahlen, nicht mal die Lohnausfallkosten und Mehraufwand werden beglichen, obwohl ich alles genau belegen konnte und mir ein Anwalt zur Seite steht. Wie lange kann sich so etwas hinziehen? Muss ich mir die diversen Frechheiten seitens der Versicherung gefallen lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 11:04

      Hallo Susanne,

      leider ist das keine Einzelfall. Ein Schmerzensgeld versuchen die Versicherung stets zu vermeiden. Das geht häufig zulasten der Geschädigten. Im Zweifelsfall werden Sie wohl die Streitigkeiten vor einem Gericht klären lassen müssen. Dann könnte Ihnen aufgrund der Handlungsweise der Versicherung auch mehr Schmerzensgeld zugesprochen werden. Solche Verhandlungen können aber je nach Fall sehr langwierig werden, wenn Gutachten und Gegengutachten erstellt werden müssen.

      Wir wünschen Ihnen viel Kraft sowie einen langen Atem, damit Sie zu Ihr Recht kommen können und natürlich gute Besserung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Viktor
    Am 2. März 2016 um 11:39

    hallo,

    mir ist ein Pkw hinten rein gefahren sodass das ich ein Schleudertrauma, Gehirnerschütterung und 2 Rippen (angeknaxt) sind erlitten habe … laut Arzt. Das Gutachten sprach mir nach Abzug für den Restwert noch zum Glück eine Summe zu die mein Kaufwert übertrifft.

    Meine Frage nun …auf welche summe kann ich mich bei Schmerzensgeld einstellen? ich war nach dem Unfall den ersten Tag in der Klinik am tropf und durfte nichts essen und trinken am nächsten Tag wurde ich entlassen jedoch musste ich 2 tage später wieder in die Klinik da ich starke Kopfschmerzen und ein Übelkeitsgefühl hatte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 12:13

      Hallo Viktor,

      es ist sehr schwer, die Höhe des Schmerzensgeld zu bestimmen. Entscheidend ist der Einzelfall und die Gewichtung, die ein Richter bei der Urteilsfindung trifft. Es gibt leider zu viele Faktoren, die Einfluss auf die Höhe haben, als dass wir dazu eine verlässliche Aussage geben könnten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Anne
    Am 10. Februar 2016 um 18:48

    Hallo,
    mein Bruder fuhr heute Morgen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Eine Frau hat ihn nicht gemerkt als sie aus dem auf der Straße geparkten Auto aussteigen wollte. sie hat die Tür aufgemacht und mein Bruder hat sich gegen die Tür gestoßen. Er ist gestürzt, hat eine Wunde an Stirn (wurde im Krankenhaus genäht), Prellungen am Oberschenken und Schmerzen im Nacken. er muss morgen zum Hausarzt, wir vermuten auch eine leichte Gehirnerschütterung. Hat er Anspruch auf Schmerzgeld?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 11:33

      Hallo Anne,

      eine individuelle Beratung dürfen wir nicht bieten und verweisen daher auf einen Rechtsanwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Hilke E.
    Am 8. Februar 2016 um 19:10

    Sehr geehrte Redaktion,

    Am 14.01.2016 wurde ich von einem Autofahrer angefahren ( er ist voll schuldfähig ), ich wurde vier Tage von Unfallarzt krankgeschrieben, mit der Diagnose starke Prellung im rechten Knie , kleinere und ein großes Hämatom. Das Knie schmerzt immer noch und jetzt wurde vom Orthopäden eine immer noch bestehende Prellung, ein Erguss und ein möglicher Meniskusschaden diagnostiziert. Somit ist eine Untersuchung im MRT geplant und dann weitere Behandlungen. Die KFZ Versicherung des Unfallverursachers wartet jetzt auf meine Schadensersatzanforderungen. In welcher Höhe kann ich ein Schmerzensgeld beziffern ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 12:54

      Hallo Hilke,
      die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall ist schwer zu beziffern. Als Orientierungshilfe können Sie beispielsweise die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle nutzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Ramona
    Am 31. Januar 2016 um 20:57

    Hallo,
    Und zwar im September 2015 ist der Vater meiner Tochter verstorben an einem schweren Verkehrsunfall.
    Sein Kumpel hat ihn nach tausend mal fragen überreden können das der Vater meiner Tochter mit dem Auto seines Kumpels fuhr.Es ging um eine Spritztour da sein Kumpel neue Reifen drauf gemacht hat. Und da er noch keinen Führerschein hat, ist der Vater meiner Tochter gefahren.
    Das Resultat ist, das sie nur bis zum Garten fuhren und reichlich Alkohol zu sich nahmen. Danach fuhren sie los wo sie während des Autosfahrens weiter Alkohol tranken. Das Resultat ist das der Vater meiner Tochter gegen zwei Bäume gefahren ist, und leider verstorben ist. Meine Frage ist, bekomme ich Schmerzensgeld für meine Tochter 7 , da sein Kumpel ja Mitschuld hatte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2016 um 11:28

      Hallo Ramona,

      in der Regel gibt es für solch einen Fall kein Schmerzensgeld für Angehörige in Deutschland. Meist ist dies nur dann der Fall, wenn Sie selbst am Unfall beteiligt waren und geschädigt wurden. Bei ihrem Einzelfall sollten Sie genauere Informationen bei einem Fachanwalt erhalten, wie weiter verfahren wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Olaf
    Am 18. Januar 2016 um 15:30

    Vor drei Jahren fuhr eine Aurofahrerin auf mein Auto auf. Der schaden wurde von Ihrer Versicherung bezahlt. Ich war auch beim Arzt und der meinte das man momentan nicht viel erkennen kann. Mittlerweile habe ich zwei Bandscheibenvorfälle in der Halswirbelsäule. Kann man da noch was machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 11:22

      Hallo Olaf,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen deshalb auf einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. B. Dimitrijevic
    Am 12. Januar 2016 um 10:29

    Hallo meine Frage, bekommt man nach einen Behandlungsfehler , keinen Geldbetrag oder Ausgleich für Arbeitsausfall , wenn man Rente bekommen ? LG Dimitrijevic

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 10:03

      Hallo,

      auf dieser Plattform beschäftigen wir uns mit Verkehrsrecht. Wir empfehlen in Ihrem Fall, einen Spezialisten für das Gebiet der ärztlichen Behandlungsfehler zur Hilfe zu nehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Alexander K.
    Am 9. Dezember 2015 um 17:26

    Hallo
    Ich habe eine Frage
    Ich fuhr mit ca 70kmh in eine nichtsehbare tiefe fütze auf einer Schnellstraße .
    Abgesehen vom Schaden am Fahrzeug der sich ca auf 3000€ bewegt habe ich ein Schädeltraumer einen eingeklemmten Nerv unter dem Schulterblatt , eine sehr schmerzhafte Sehnscheidentzündung und bleibende schäden am Knie.
    Was wird das an Schmerzensgeld werden ?
    Danke im Vorraus
    Gruß Alexander K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 9:44

      Hallo Alexander,

      leider können wir keine Rechtsberatung bieten. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen und Sie auf die mögliche Höhe eines Schmerzensgeldes hinweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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