Verkehrsunfallrecht: Welche Ansprüche haben Geschädigte?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist das Verkehrsunfallrecht?

Das Verkehrsunfallrecht reglementiert die Ansprüche auf Schadenersatz.
Das Verkehrsunfallrecht reglementiert die Ansprüche auf Schadenersatz.

Im Falle eines Verkehrsunfalls regelt das Verkehrsunfallrecht, welcher Anspruch auf Schadenersatz besteht. Dazu zählt beispielsweise auch die Frage, wer die Kosten für den entstandenen Schaden trägt.

Das Verkehrsunfallrecht gehört, wie das Verkehrshaftungsrecht, zum Verkehrszivilrecht. Dessen Rechtsgebiete reglementieren im Verkehrsrecht die Beziehung zwischen Privatpersonen. Im Gegensatz zum Verkehrszivilrecht steht im Verkehrsrecht das Verkehrsstrafrecht.

Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, nicht gewolltes Ereignis in Bezug auf den Straßenverkehr, welches Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. Normalerweise hängt ein Verkehrsunfall mit einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zusammen. Daher wird meist auch ein Bußgeld fällig.

Bei Verkehrsunfällen wird oft ein Rechtsanwalt eingeschaltet, wenn es z. B. um die Frage der Reparaturkosten geht.

FAQ: Verkehrsunfallrecht

Was thematisiert das Verkehrsunfallrecht?

Beim Verkehrsunfallrecht handelt es sich um ein Teilgebiet des Verkehrsrechts, welcher sich mit dem rechtlichen Aspekten beschäftigt, die nach einem Unfall von Bedeutung sind.

Welche Ansprüche ergeben sich nach einem Unfall?

Als Geschädigter können Ihnen unter anderem Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen.

Wie entscheidet sich, wer für die Schäden aufkommen muss?

Hierfür ist in der Regel die Schuldfrage ausschlaggebend. Hierbei wird geprüft, welches Fehlverhalten zum Unfall geführt hat. Grundsätzlich können auch mehrere Unfallbeteiligte Schuld tragen.

Verkehrsunfallrecht: Ansprüche des Geschädigten

Von großer Bedeutung bei einem Verkehrsunfall ist die Frage, welche Ansprüche der Geschädigte geltend machen kann. Üblicherweise werden die zwei am Unfall beteiligten Parteien auf der Seite des Geschädigten durch einen Rechtsanwalt und auf der Seite des Unfallverursachers durch einen Mitarbeiter der Versicherung, in dem Fall der Kfz-Versicherung, vertreten. Es ist logisch, dass der Rechtsanwalt in der Regel versuchen wird, eine möglichst hohe Entschädigung für seinen Mandanten zu erwirken, während der Vertreter der Versicherung bestrebt ist, die Kosten für sein Unternehmen niedrig zu halten.

Entscheidenden Einfluss hat die Schuldfrage. Trägt der Geschädigte keinerlei Schuld, so hat er Anspruch auf den vollständigen Ersatz der Schäden. Bei einem Mitverschulden des Unfalls verringern sich die Ansprüche jedoch.

Mögliche Schadenersatzansprüche betreffen unter anderem die im Folgenden erläuterten Bereiche.

Kosten für Reparaturen

Die Reparatur muss unter Umständen vom Unfallverursacher bezahlt werden.
Die Reparatur muss unter Umständen vom Unfallverursacher bezahlt werden.

Es können Sachschäden am Auto bzw. Fahrzeug anfallen, die durch den Unfall entstanden sind. In diesem Fall kann der Geschädigte die Übernahme der Reparaturkosten verlangen.

Bei einem Totalschaden besteht die Möglichkeit, Geld in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für das Kfz zu erhalten. Der Schrottwert wird davon abgezogen.

Handelt es sich bei dem Fahrzeug des Opfers um ein neuwertiges Modell, sieht die Angelegenheit noch einmal anders aus. Neuwertig ist ein Auto z. B., wenn es bisher nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern gefahren (bis zu 100.000 km) und ein Alter von höchstens vier Jahren aufweist.

Dann steht dem Opfer auch der merkantile Minderwert zu. Dies ist ein Ausgleich in Form von Geld dafür, dass der Wagen aufgrund des Unfalls nicht mehr so viel wert ist.

Kosten als Folge des Unfalls

Im Verkehrsunfallrecht ist auch an andere mögliche Schadensbereiche gedacht worden. Schadenersatz kann beispielsweise für Kosten verlangt werden, die durch das Abschleppen bzw. Bergen des Fahrzeugs entstanden sind.
Bei einem Verkehrsunfall ist es üblich, dass der entstandene Schaden von einem Gutachter eingeschätzt wird. Auch diese Kosten sind vom Unfallverursacher zu bezahlen. Ebenso ist es mit den Kosten für den Anwalt, den der Geschädigte beauftragt.

Falls das Opfer des Unfalls dabei verletzt worden ist, kann es auch Ansprüche auf Übernahme der Heilbehandlungskosten geltend machen. Unter Heilbehandlungskosten fallen Kosten für den Arzt, aber auch für das Krankenhaus und die Rehabilitation.

Wenn der Geschädigte auf sein Auto angewiesen ist und aufgrund des Unfalls dieses erst einmal nicht mehr nutzen kann – wegen Reparatur oder Totalschaden beispielsweise – besteht Anspruch auf einen Mietwagen. Unter besonderen Umständen ist auch ein Anspruch auf Verdienstausfall denkbar.

Das Verkehrsunfallrecht regelt ebenfalls die Frage nach dem Schadensersatz für andere Folgeschäden. So kann das Unfallopfer Schmerzensgeld verlangen, wenn durch den Unfall seelische oder körperliche Schäden entstanden sind. Hat der Geschädigte so schwere Verletzungen davongetragen, dass er berufs- bzw. erwerbsunfähig wird, steht es ihm zu, eine Rente zu verlangen.

Ansprüche im Fall eines Unfalltodes

Stirbt der Geschädigte in Folge des Unfalls, können seine Angehörigen laut Verkehrsunfallrecht Ansprüche geltend machen. Der Erbe des Verstorbenen ist dazu berechtigt, an seiner Stelle Schmerzensgeld zu fordern. Hier wird durch das Verkehrsunfallrecht das Erbrecht berührt. Anspruch besteht auch auf die Übernahme der Kosten für die Beerdigung. War das Unfallopfer zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, können diese ebenfalls vom Unfallverursacher verlangt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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