Menü

Mitverschulden beim Autounfall: Wer muss haften?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann erhalten Sie eine Teilschuld am Kfz-Unfall?

Ein Mitverschulden bei einem Autounfall ist nicht selten.
Ein Mitverschulden bei einem Autounfall ist nicht selten.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – vielleicht das Übersehen eines Verkehrsschilds oder das Überfahren einer roten Ampel – und schon ist er passiert: der Verkehrsunfall.

Egal, ob dabei Personen verletzt wurden oder lediglich ein Blechschaden an einem oder beiden beteiligten Fahrzeugen vorliegt, die Frage nach der Schuld ist immer ein wichtiges Thema.

Denn besonders für die Versicherung bzw. die Zahlung des Schadens durch den Verursacher kann das Mitverschulden der Unfallbeteiligten wichtig sein.

Aber wie verhält es sich, wenn beide Verkehrsteilnehmer den verursachten Unfall zu verschulden haben? Wann ist beim Autounfall von einer Teilschuld die Rede?

Der folgende Ratgeber soll Sie darüber aufklären, wann ein Mitverschulden eines Geschädigten beim Autounfall vorliegt und wie die Versicherung den Schadensersatz regelt.

FAQ: Mitverschulden

Was bedeutet Mitverschulden?

Dass auch der Geschädigte eines Unfalls teilweise dazu beigetragen hat, dass es überhaupt erst zum Unfall kam.

Wie lässt sich feststellen, wer wie viel Schuld an einem Unfall hat?

Indem die Polizei den Unfallhergang untersucht und die Ursache klärt.

Welche Auswirkungen hat ein Mitverschulden auf die Versicherung?

Die Haftpflichtversicherungen beider Unfallparteien zahlen den Anteil der Schadenssumme entsprechend dem Anteil an der jeweiligen Schuld des Versicherten.

Wann liegt ein Mitverschulden vor?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Mitverschulden definiert. Demnach besagt § 254:

Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“

Aus diesem Grund muss zunächst die Schuldfrage beim Autounfall geklärt werden. Die Thematik des Mitverschuldens kann am besten mit einem Beispiel erklärt werden. Ein Autofahrer parkt in zweiter Reihe auf einer Fahrbahn, die aufgrund des parkenden Wagens stark verengt wird. Ein zweites Auto möchte am parkenden vorbeifahren, fährt aber wegen der engen Straßenverhältnisse so nah vorbei, dass der Außenspiegel des stehenden Fahrzeugs abbricht.


Da in diesem Fall der Fahrer des vorbeifahrenden Autos zwar Beschädigungen an einem anderen Wagen veranlasst hat, dieser andere Wagen jedoch nicht nur verbotenerweise in zweiter Reihe parkte, sondern zudem auch eine Verkehrsbehinderung darstellte, wird beiden eine Teilschuld am Unfall zugesprochen. Obwohl dem Auto, das geparkt hat, ein Blechschaden zugefügt wurde, hat der Fahrer dieses Wagens ein Mitverschulden zu verantworten.

Weiterführende Ratgeber zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall

Haftungsquoten: Nach einem Verkehrsunfall legt der Richter fest, wer zu welchen Anteilen Schadensersatz leisten muss.

Was ist unter dem Begriff "Haftungsquote" zu verstehen? Wie werden Haftungsquoten nach einem Unfall im Straßenverkehr gebildet? Welche Faktoren fließen in die Berechnungen des Richters mit ein? Diese und weitere Fragen klären wir in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Ein Einigungsprotokoll empfiehlt sich insbesondere bei Bagatellschäden.

Was ist ein Einigungsprotokoll? In welchen Unfallsituationen ist es sinnvoll, sich privat zu einigen? Wann sollte davon abgesehen werden? Welchen Inhalt sollte ein Einigungsprotokoll nach einem Unfall haben und nach welchem Muster wird es erstellt? Die Antworten erhalten Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Der Anscheinsbeweis findet häufig im Verkehrsrecht Anwendung.

Bei einem Auffahrunfall ist immer der Auffahrende schuld - nach diesem Grundsatz verfahren viele Verkehrsteilnehmer und stützen sich dabei auf den sogenannten Anscheinsbeweis. Doch stimmt das? Was besagt der Anscheinsbeweis und wann findet er Anwendung? Erfahren Sie es hier. » Weiterlesen...

In einen Unfall geraten - unverschuldet? Diese Ansprüche stehen Ihnen zu.

"Es gehören immer zwei dazu": Bei einem Autounfall stimmt der Spruch nicht immer - zumindest nicht aus rechtlicher Sicht. Ein unverschuldeter Unfall trifft arglose Autofahrer besonders hart. Welche Ansprüche und Rechte Ihnen in diesem Fall zustehen, erfahren Sie hier! » Weiterlesen...

Die häufigste frage beim Auffahrunfall: Wer ist Schuld?

Wer auffährt, hat immer Schuld - stimmt's? Ganz so einfach lässt sich die Schuldfrage beim Auffahrunfall leider nicht beantworten. Nicht immer wird der Auffahrende zur Kasse gebeten. Hier erfahren Sie, in welchen Situationen der berühmte Satz Lügen gestraft wird. » Weiterlesen...

An einem Unfall sind beide schuld? Die Versicherungen suchen eine Regelung.

Wie funktioniert die Schadensregulierung bei einem Unfall mit beidseitiger Schuld? Welche Versicherung zahlt wie viel? Wenn beide Fahrer sich fehlerhaft verhalten haben, ist die Schadensabwicklung oftmals verzwickt. Infos und Tipps bietet dieser Artikel. » Weiterlesen...

Ein Schuldanerkenntnis kann die Beweisaufnahme durch die Polizei verhindern.

Sie haben einen Unfall gebaut und sind sich sicher, Schuld zu haben? Hüten Sie sich dennoch vor einem schriftlichen Schuldanerkenntnis! Dadurch kann Ihr Versicherungsschutz erlöschen. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Folgen eines solchen Eingeständnisses. » Weiterlesen...

Ein selbstverschuldeter Unfall muss der Versicherung gemeldet werden.

Einen kurzen Moment lang nicht aufgepasst, und schon hat es gekracht? Wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet haben, muss Ihre Versicherung informiert werden. Die Haftpflicht kümmert sich hierbei um die Schäden des Opfers. Doch welche Leistungen übernehmen Teil- und Vollkaskoversicherungen? Infos dazu in diesem Ratgeber! » Weiterlesen...

Beim Unfall eine Teilschuld zugesprochen: Wer zahlt was?

Die Teilschuld an einem Unfall kann Ihnen bei Unachtsamkeit zur Last gelegt werden.
Die Teilschuld an einem Unfall kann Ihnen bei Unachtsamkeit zur Last gelegt werden.

Bei der Begutachtung des Unfallschadens – besonders wenn es auf eine Schadensbegleichung durch die Versicherung hinausläuft, ist eine objektive Einschätzung der Lage wichtig.

Aus diesem Grund sollte zu einem Unfall immer die Polizei hinzugerufen werden, auch wenn es sich lediglich um einen Blechschaden handelt. So kann die Haftung bzw. die Mithaftung oder das Mitverschulden des Geschädigten objektiv geklärt werden.

Einigen sich die Haftpflichtversicherungen der beiden Unfallfahrzeuge auf eine Teilschuld laut Versicherung zu je 50 % beider Unfallbeteiligten, so müssen beide lediglich zur Hälfte die Schäden zahlen. Ähnliches gilt auch, wenn einer der beiden Beteiligten eine größere Schuld am Unfall trägt. Die Teilschuld am Autounfall kann auch durch andere Quoten, z.B. 70 und 30 % oder 60 und 40 % geregelt werden.

Welches Mitverschulden vorliegt, entscheiden das Polizeiprotokoll, die Zeugenaussagen sowie die Versicherungen der Involvierten. Anders sieht das bei einer Vollkaskoversicherung aus. Hier lässt sich ein Unfallschaden auch bei Mitverschulden zu fast 100 % übernehmen. Das geschieht durch die Kombination von Vollkasko- und Haftpflichtversicherung.

Durch das sogenannte Quotenvorrecht kann dadurch weitaus mehr von der Versicherung auch bei Teilschuld am Unfall übernommen werden, als dies lediglich mit einer Haftpflichtversicherung der Fall wäre.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (70 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Mitverschulden beim Autounfall: Wer muss haften?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

4 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Pascal B
    Am 7. Juni 2022 um 12:20

    Hallo,
    wie sieht denn die Zahlung bzw. die Rechnung der Versicherung aus, wenn es zu einem Totalschaden mit einer Schuldteilung von 50% kommt?
    (Wiederbeschaffungskosten-Restwert):2 oder Wiederbeschaffungskosten:2-Restwert? Oder noch ganz anders?

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Artur G
    Am 30. März 2022 um 9:33

    Fuhr auf vorfahrtsberechtigten Strasse und hatte den Blinker(rechts) noch an. Beim Tucson hört man das Blinkgeräusch ( leider ) nicht.
    Aus einer rechten Nebenstrasse ist mir die Fahrerin in die rechte Flanke gerammt. ( Nur Blechschaden)
    Habe ich Mitschuld ?
    Danke !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2022 um 11:01

      Hallo Artur G.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ob sie Mitschuld tragen oder nicht können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. SANA
    Am 6. Mai 2020 um 10:08

    “Einigen sich die Haftpflichtversicherungen der beiden Unfallfahrzeuge auf eine Teilschuld laut Versicherung zu je 50 % beider Unfallbeteiligten, so müssen beide lediglich zur Hälfte die Schäden zahlen. Ähnliches gilt auch, wenn einer der beiden Beteiligten eine größere Schuld am Unfall trägt. Die Teilschuld am Autounfall kann auch durch andere Quoten, z.B. 70 und 30 % oder 60 und 40 % geregelt warden”.

    Haben Sie Tabellen, um die Verantwortung für den Unfall mit% zu teilen?
    Herzliche Grüße.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.