Selbstverschuldeter Unfall: Kommt die Versicherung für Schäden auf?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Einen Unfall selbst verschuldet: Welche Versicherung greift?

Einen Autounfall verursacht? Was Sie tun können, erfahren Sie hier.
Einen Autounfall verursacht? Was Sie tun können, erfahren Sie hier.

Niemand ist gerne in einen Verkehrsunfall verwickelt. Besonders stressig ist es, wenn Sie als Fahrer an einem Unfall einwandfrei Schuld sind.

Wenn nach einem Autounfall die Schuldfrage geklärt ist, ist es an der Zeit, Ihre Haftpflichtversicherung einzuschalten, damit die Ansprüche des Geschädigten beglichen werden können.

Doch wer zahlt, wenn ein selbstverschuldeter Unfall ebenfalls einen großen Schaden am eigenen Kfz verursacht? Greift die Vollkasko, wenn der Unfall selbst verschuldet war?

In diesem Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen und Regelungen zur Schadensregulierung, wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt.

FAQ: Selbstverschuldeter Unfall

Ich habe einen Unfall verschuldet – muss ich am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben?

Nein, im Gegenteil. Niemand muss sich selbst belasten. Von einem Schuldanerkenntnis ist dringend abzuraten, weil die Gefahr besteht, dass die Versicherung dann die Leistungen verweigert. Häufig lässt sich die Schuldfrage auch gar nicht sofort nach dem Unfall klären – überlassen Sie dies Polizei und Versicherung.

Was muss ich tun, nachdem ich einen Unfall verursacht habe?

Benachrichtigen Sie unverzüglich Ihre Versicherung, sowohl die Haftpflichtversicherung als auch ggf. Ihre Kasko-Versicherung.

Wer kommt für welche Schäden auf nach einem selbstverschuldeten Unfall?

Lesen Sie im folgenden Abschnitt, was welche Versicherung zahlt.

Das Schuldanerkenntnis

Anwälte und Experten raten davon ab, auch wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt, einen Schuldanerkenntnis direkt vor Ort zu unterschreiben. Oftmals ist es nämlich nicht möglich, am Unfallort und im Schockzustand eine korrekte Einschätzung der Lage zu treffen.

War ein Fahrer beispielsweise abgelenkt, geht er meist automatisch davon aus, dass ein selbstverschuldeter Unfall passierte. Doch auch der Unfallgegner kann relevante Fehler gemacht haben, so dass es auf eine Teilschuld hinaus läuft.

Allerdings hat ein unmittelbares Schuldeingeständnis nach dem Unfall vor Gericht kein sehr großes Gewicht. Einige Richter urteilen, dass die Unfallumstände zu falschen und unbedachten Aussagen führen können.

Weiterführende Ratgeber zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall

Haftungsquoten: Nach einem Verkehrsunfall legt der Richter fest, wer zu welchen Anteilen Schadensersatz leisten muss.

Was ist unter dem Begriff "Haftungsquote" zu verstehen? Wie werden Haftungsquoten nach einem Unfall im Straßenverkehr gebildet? Welche Faktoren fließen in die Berechnungen des Richters mit ein? Diese und weitere Fragen klären wir in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

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Ein selbstverschuldeter Unfall muss der Versicherung gemeldet werden

Haben Sie einen Unfall verursacht und dafür auch die Schuld zugesprochen bekommen, müssen Sie dies Ihrem Versicherer melden. Je nachdem, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben, werden verschiedene Schäden ersetzt.

Was zahlt die Haftpflicht bei einem Selbstverschulden?

Es ist in Deutschland und der EU Pflicht, ein Kfz mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Diese muss in jedem Falle informiert werden, wenn Sie einen Unfall verursacht haben. Die Haftplicht des Verursachers ist nämlich dafür zuständig, den entstandenen Schaden des Unfallopfers zu begleichen.

Daraus folgt, dass eine Haftpflichtversicherung lediglich zur Schadensregulierung der geschädigten Opfer dient. Egal, wie hoch die Reparaturkosten für den Verursacher sind, die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist hierfür nicht zuständig.

Die gesetzliche Verpflichtung zu Haftpflicht wurde zum Schutz derjenigen eingeführt, die ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall geraten.

Was zahlt die Teilkasko, wenn der Unfall selbst verschuldet war?

Verlassen Sie sich nicht auf die Teilkasko: Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, zahlt sie nicht.
Verlassen Sie sich nicht auf die Teilkasko: Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, zahlt sie nicht.

Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, zahlt die Teilkasko-Versicherung in der Regel nicht die Schäden am Auto des Unfallverursachers.

Eine Teilkasko springt immer dann für Schäden ein, die von einer fremden Person, Tieren (etwa bei einem Wildunfall) oder Umwelteinflüssen entstehen.

Beim Schaden wegen Eigenverschulden des Versicherten zahlt diese Versicherungsform jedoch nicht – diese Leistungen bietet nur eine Vollkasko.

Zahlt die Vollkasko? Bei einem selbstverschuldetem Unfall hängt es von den Umständen ab

Wenn Vollkaskoversicherte einen Unfall verursachen, können sie in der Regel beruhigt aufatmen: Die Versicherung zahlt in diesem Fall die Reparaturkosten am Fahrzeug des Unfallverursachers.

Allerdings müssen sich die Betroffenen meist selbst etwas beteiligen. Je nachdem, wie hoch der mit dem Versicherer ausgemachte Selbsterhalt zur Vollkasko ist, müssen sie mit einigen Hundert Euro in Vorleistung treten.

Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, verlangt der Versicherer zumeist einen Kostenvoranschlag durch eine Fachwerkstatt, bevor sie die entsprechende Summe auszahlt.

Doch Vorsicht: Bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz muss die Vollkasko nicht einspringen und weigert sich meist, den Schaden am Kfz zu begleichen.

Im Übrigen ist die Begleichung durch den Versicherer in der Regel mit einer Hochstufung des Mitglieds für die Vollkaskoversicherung verbunden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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12 Kommentare

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  1. Marius W
    Am 20. November 2023 um 1:30

    Ich habe beim Rangieren/rausfahren am Parkplatz die Schiebetüre der Mercedes VKlasse meines Chefs wegen Unachtsamkeit an einem Holzbegrenzungspfosten der Parklücke beschädigt. Dieser erlitt keinen Schaden jedoch die Autotüre eine Beule und mehrere Streifkratzer. Den Kostenvoranschlag zur Reparatur mit Lackierung hole ich ein und melde es meiner Haftpfichtversicherung. Zahlt meine Haftpficht ?

  2. Dethlev G.
    Am 22. Juli 2023 um 20:06

    Vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel. Eine Frage wurde nicht beantwortet, vermutlich weil es Zivilrecht ist.
    Muss meine Haftpflichtversicherung (m)einen Anwalt bezahlen?
    Die Frage klingt vielleicht blöde, ist aber ernst gemeint. Hintergrund: Mein Sohn hat mit meinem Auto einen Auffahrunfall verursacht (Altes Auto ohne ABS auf regennasser Fahrbahn). Jetzt hat der gegnerische Anwalt meinen Sohn (Unfallverursacher), mich (Halter) und die Versicherung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, kam heute per Post. Ich habe keine Verkehrsrechtsschutzversicherung und wüsste nicht woher ich das Geld nehmen soll. Vielleicht interessiert diese Frage ja auch andere.
    Herzlichen Dank für die Bemühungen.

  3. Mihriban
    Am 13. Juni 2023 um 18:07

    Ich bin an einem LKW gestoßen. An der LKW ist nichts passiert. An meinem Auto ist der Heckklappe beschädigt. War bei Gutachter und habe ein Kostenvoranschlag bekomen. Dannach habe ich mein Versicherung gemeldet, sie teilte mit ich kann nur an die vorgeschlagene Werkstatt gehen,den es würde so stehen laut mein Versicherungsvertrag . Davon wüsste ich aber nicht. wie gehe ich die sache vor? denn ich will an vertrautem Werkstatt gehen.

  4. Bianca E
    Am 5. Juni 2022 um 13:19

    Hallo,
    Ich hatte gestern einen Unfall habe leider das Auto nich gesehen durch die Sonne ich habe ihr so mit die vorfahrt genommen und bin ihr rein gefahren . Ihr Auto musste abgeschleppt werden mit meinem Auto konnte ich noch weiterfahren. Ich weiß ich nicht genau übernimmt das die volkasko?

  5. David
    Am 8. September 2020 um 10:26

    Hallo ich hate eine Unffal totalschaden und ich war Schuld

    Und ich habe teilkasko vk und ich habe keine geld bechomen ? Wer hilft Mir

  6. E.
    Am 18. Mai 2020 um 11:52

    Hallo,
    Fahrer A (Unfall Verursacher) Fahrer B (Geschädigter)

    Fahrer A fährt unwissentlich über rote Ampel und nimmt Fahrer B die Vorfahrt.
    Beide Autos Totalschaden. Für Fahrer B kommt die Haftplficht auf.

    Kommt die VK für Fahrer A auf?

    MfG

  7. Tufi
    Am 8. März 2020 um 1:38

    Ich hatte heute leider einen Unfall gehabt. PKW A bin ich PKW B der andere.
    Also PKW B hat rechtsgeblinkt ist aber links gefahren und hat quasi ne U – Drehung nach links gemacht und ich bin leider in die Fahrerseite reingefahren.
    Laut Polizei wurde ich als unfallverursacher eingetragen hätte angeblich nicht Genug Abstand gehalten.

    Was kann ich tun? Mein Auto ist Beifahrerseite komplett kaputt und PKW B hat auch einen großen Schaden.
    Lg

  8. R H
    Am 28. Februar 2020 um 10:22

    Guter Artikel

  9. Benjamin
    Am 1. Juni 2018 um 12:07

    Hallo,

    Was genau bedeutet grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz?
    Beispiel1:
    Ich fahre zu schnell in eine enge Kurve und der Wagen bricht mir aus,Totalschaden.Ist das grob fahrlässig?
    Falls Ja ,zahlt dann die VK nicht?
    Beispiel2:
    Ich fahre jemandem zu Dicht auf Und er muss eine Vollbremsung machen,ist mir dann Vorsatz zu unterstellen?
    Eigenverschulden ist Eigenverschulden oder nicht?
    Falls sich die VK auf Vorsatz und Fahrlässigkeit beruft,könnte Sie das rein Theoretisch bei jedem Unfall an dem ich schuld bin???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:17

      Halo Benjamin,

      von grober Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt von einer Person in sehr hohem Maße außer Acht gelassen worden ist. Vorsatz liegt vor, wenn jemand einen Verstoß wissentlich und willentlich begeht. Viele Kfz-Versicherungen verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Sie können sich dann nicht darauf berufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Helmut C.
    Am 20. April 2018 um 11:10

    Was zahlt die Vollkasko bei einem selbstverschuldeten Autounfall mit Totalschaden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 16:18

      Hallo Helmut C.,

      bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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