Wildunfall: Was tun? Wer zahlt? Wie vermeiden?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Was tun bei einem Wildunfall?
Deutschland ist ein Land, das großen Wert auf den Schutz der Umwelt legt. So führen zahlreiche Landstraßen und Autobahnen durch ausgedehnte und malerische Waldgebiete und weitläufige Felder, in denen Flora und Fauna besonderem Schutz unterliegen und zahlreiche verschiedene Tierarten ihren Lebensraum haben. Oftmals lässt sich Rot-, Dam- oder Schwarzwild beobachten, das Nahrung am Waldrand sucht oder mit dem Nachwuchs über ein Feld läuft. Ein solcher Anblick ist stets ein besonderer Augenblick. Doch das idyllische Bild kann sich schnell zu einer gefährlichen Situation ändern, etwa wenn das grasende Wild plötzlich ausbricht und Richtung Straße läuft.
Was ist bei einem drohenden Zusammenstoß oder erfolgten Wildunfall zu tun? Was muss beim Wildunfall beachtet werden? Sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei darüber zu informeiren, dass ein Tier angefahren wurde? Antworten darauf erhalten Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wildunfall
In den Brunftzeiten (besonders im Herbst) und während bestimmter Tageszeiten (Dämmerung) ist die Wahrscheinlichkeit des Wildwechsels besonders hoch.
Die Brunft- und Paarungszeiten sind je nach Tier anders. Eine Übersicht finden Sie hier.
Wie bei einem Verkehrsunfall sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Anschließend melden Sie den Wildunfall der Polizei – besonders wenn das Tier noch lebt, andernfalls verstoßen Sie unter Umständen gegen das Tierschutzgesetz.
Kostenloses eBook: Wildunfall – Kommt Fahrerflucht infrage?
An dieser Stelle können Sie unser eBook kostenlos herunterladen. Es enthält umfassende Infos zum Thema “Fahrerflucht bei einem Wildunfall” sowie Tipps zum richtigen Verhalten:
- Kostenloser Download
- Die wichtigsten Antworten zum Wildunfall
- Zum Ausdrucken und Nachlesen
Video: Die wichtigsten Infos zum Wildunfall
Jagdjahr 2017/2018: Mehr als 275.000 Wildunfälle
Wildunfälle in Deutschland sind keine Seltenheit und die Zahl stieg zuletzt drastisch an. Die deutschen Versicherer haben allein für das Jahr 2017 rund 275.000 Wildunfälle registriert, so hoch waren die Zahlen noch nie. Im Schnitt kam es damit 750 Mal am Tag zu einem Zusammenstoß mit Wild. Den Versicherern entstand durch Wildunfälle ein Rekordschaden von knapp 750 Millionen Euro.
Die Zahlen zeigen: Noch immer gilt der Wildunfall als eine der Hauptunfallursachen auf deutschen Straßen. Laut Jagdverband kommt es in Deutschland zirka alle 2,5 Minuten zu einem Unfall mit Wildtieren.
Den größten Anteil bei Wildunfällen in Deutschland hat das sogenannte Rehwild. Dam- und Rotwild sind dagegen am wenigsten in Unfälle verstrickt.
Weiterführende Ratgeber über Wildunfälle:
Dachsen gehören zu den Mardern und gehen vor allem nachts und während der Dämmerung auf Nahrungssuche. Müssen sie dabei Fahrbahnen überqueren, kann es passieren, dass ein Dachs überfahren wird. Was Autofahrer dann unternehmen müssen, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Füchse sind mittlerweile in den Städten heimisch. Die Nähe zum Menschen kann aber zum Problem werden, wenn die Tiere spontan die Straße überqueren und es zu einem Unfall mit Fuchs kommt. Was dann gilt, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Läuft ein Reh vor das Auto, ist dies für alle Beteiligten ein großer Schock. Wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten müssen, wer über einen solchen Wildunfall zu informieren ist und wer für die Schäden haftet, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Ein Unfall mit einem Wildschwein kann sowohl für das Tier als auch die den Autofahrer weitreichende Folgen haben. Wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten müssen und wer den Schaden am Auto zahlt, lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Mehr als 200.000 Mal jährlich kommt es in Deutschland zu Wildunfällen. Die Regulierung der Schäden übernehmen dabei in der Regel die Kaskoversicherer. Zum Nachweis über die Schäden bedarf es regelmäßig der Einreichung einer Wildunfallbescheinigung. Infos dazu hier! » Weiterlesen...
Nach dem Zusammenprall mit einem Wildtier ergreifen einige Autofahrer panisch die Flucht. Ob nach einem Wildunfall überhaupt eine Meldepflicht besteht und ob sie wirklich eine Strafe aufgrund von Fahrerflucht erwartet, klären wir in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Zeiten und Orte mit erhöhtem Unfallrisiko beachten
Wer oft auf den wald- und feldgesäumten Landstraßen unterwegs ist, sollte daher generell die Augen offenhalten und einige Verhaltensregeln befolgen, um Wildunfälle zu vermeiden. Es ist zudem von Vorteil, mit dem Verhalten der Wildtiere vertraut zu sein um die besonders risikoreichen Tages- und Jahreszeiten zu kennen, zu denen sich der Wildwechsel häuft.
Als Gefahrenstellen und –zeiten gelten:
- Bestimmte Pfade, von welchen das Wild in der Regel nicht abweicht (diese Pfade sind in Deutschland in der Regel durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet)
- Morgen- sowie Abenddämmerung (hier sollte Vorsicht gelten, da zu diesen Tageszeiten häufig Wild wechselt)
- die Brunftzeiten, die allerdings bei den verschiedenen Wildarten unterschiedlich sind.
- die dunklen Jahreszeiten, also Herbst- und Winterzeit
Neben diesen besonderen Gefahrenzeiten kann es natürlich das ganze Jahr über zu einem Wildunfall kommen. Es ist also generelle Vorsicht geboten sowie das richtige Verhalten einzuhalten, wenn ein Wildtier die Fahrbahn kreuzt.
Übersicht der Brunft- und Paarungszeiten der einzelnen Wildtiere
Wildtier | Beginn der Paarungszeiten | Ende der Paarungszeit |
---|---|---|
Dachs | Juli | August |
Damwild | Oktober | November |
Feldhase | Januar | August |
Fuchs | Januar | Februar |
Luchs | März | April |
Marder | Juli | August |
Marderhund | Februar | April |
Rehwild | Juli | August |
Rotwild (Hirsch) | September | Oktober |
Schwarzwild (Wildschwein) | November | Februar |
Waschbär | Februar | März |
Wildkatze | Februar | März |
Wildkaninchen | Februar | Oktober |
Drohender Wildunfall – was tun?
Kraftfahrer sollte im Wald und in Feldabschnitten ihre Geschwindigkeit anpassen und ggf. langsamer fahren. Nur so sind sie in der Lage, noch rechtzeitig bremsen zu, wenn plötzlich ein Reh oder Wildschweinhorde aus dem Wald tritt, um die Straße zu überqueren.
Der Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h beträgt bereits 55 Meter. Bei feuchtem Wetter im Herbst oder Schnee im Winter verlängert sich dieser Bremsweg natürlich noch. Sobald der Fahrer ein Wildtier am Wald- oder Feldrand entdeckt, muss er bremsen und versuchen, es durch Hupen zu verscheuchen. Es wird dringend geraten, in diesem Fall das Fernlicht auszuschalten. Die Lichtquelle blendet das Tier, sodass es sich nicht mehr richtig orientieren kann.
Riskante Ausweichmanöver nach Möglichkeit vermeiden
Befindet sich das Wild bereits auf der Straße, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Nach Möglichkeit sollte auch in diesem Fall das Fernlicht ausgestellt und die Hupe betätigt werden, um das Tier zu erschrecken.
Oft neigen Autofahrer dazu, dem Wildtier auszuweichen, um einen Zusammenstoß mit diesem zu vermeiden. Geben Sie diesem Reflex nicht nach, weil Sie anderenfalls Gefahr laufen, mit entgegenkommenden Fahrzeugen zu kollidieren oder die Kontrolle über Ihren Wagen zu verlieren. Gegen einen Baum zu fahren, ist gefährlicher als die Kollision mit einem Tier. Zudem ist nicht berechenbar, in welche Richtung das Wild flüchtet, so dass es auch bei einem Ausweichmanöver wahrscheinlich ist, das Tier zu erwischen. Halten Sie das Lenkrad stattdessen fest und bremsen Sie, um so eine kontrollierte Kollision einzuleiten.
Bei Kleintieren und kleineren Wildtieren wird allerdings abgeraten, eine überstürzte Vollbremsung einzuleiten. Denn sollte der nachfahrende Wagen nicht mehr reagieren können und auf den Wagen vor ihm auffahren, etwa, weil der Grund für die Vollbremsung übersehen wird, kann der Fahrer des vorausfahrenden Wagens eine Teilschuld an dem Auffahrunfall tragen, da dem Fahrer in diesem Fall eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann. Die Klärung dieses Sachverhaltes bedarf allerdings einer individuellen Einzelfallentscheidung, die notfalls von einem Gericht getroffen wird.
Zusammenfassung: So beugen Sie einem Wildunfall vor:
- An Gefahrenstellen und zu Gefahrenzeiten besonders vorsichtig fahren
- Befinden sich Tiere auf der Straße abbremsen, Fernlicht ausschalten und durch hupen, versuchen die Wildtiere zu verscheuchen.
- Lässt sich der Unfall nicht mehr vermeiden: Lenkrad festhalten, bremsen, aber nicht versuchen auszuweichen!
Verhalten bei einem Wildunfall
Auch nach den erschreckenden Sekunden des Unfalles sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Bleiben Sie vor Ort und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck. Das Entfernen von Unfallort nach einem Wildunfall stellt zwar keine Fahrerflucht dar. Wenn das Tier jedoch noch lebt, kann das unerlaubte Entfernen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Daher sollten Sie anschließend die Polizei informieren und den Wildunfall melden.
Die Polizeibeamten nehmen den Unfall dann auf und können nach dem Wildunfall den Jagdpächter alarmieren, der sich um das verletzte oder tote Tier kümmert. Auch wenn das Tier aus eigener Kraft nach dem Unfall wieder aufstehen und flüchten kann, ist es nach einer heftigeren Kollision angeraten, den Jagdpächter zu benachrichtigen. Denn das Tier kann im Schockzustand flüchten, obwohl es erhebliche Verletzungen aufweisen kann. In diesem Fall sollte sich der Jagdpächter auf die Suche nach dem verletzten Tier machen, bevor es qualvoll verendet.
Aufprallgeschwindigkeit bei großen Tieren als besondere Gefahr
Wildunfälle mit großen Tieren sind vor allem deshalb so gefährlich, weil das Aufprallgewicht um ein Vielfaches höher liegt als das Gewicht des Tieres selbst. Ausschlaggebend dabei ist die Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug mit dem Tier kollidiert.
Wie Sie der folgenden Infografik entnehmen können, liegt das Aufprallgewicht eines Wildschweins bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 60 km/h bereits bei zirka 3,5 Tonnen. Das entspricht in etwa dem Gewicht eines ausgewachsenen Nashorns. Das Aufprallgewicht eines Rothirsches läge sogar schon bei ungefähr 5 Tonnen:
Gerade hohe Geschwindigkeiten auf Landstraßen oder Autobahnen können daher eine besondere Gefahr darstellen, wenn der Bremsweg nicht ausreicht, um noch rechtzeitig vor dem Aufprall zum Stehen zu kommen. Wie lang der Bremsweg bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten ist, und ob dieser noch ausreicht bzw. hoch die Aufprallgeschwindigkeit noch wäre, wenn die Kollision sich nicht verhindern lässt, erfahren Sie in folgender Infografik:
Nach dem Unfall: Tier liegenlassen und Ruhe bewahren
Es wird dringend davon abgeraten, dem Tier selbst helfen zu wollen, wenn es schwer verletzt auf der Straße liegt. Auch wenn es schwer fällt. Denn Tiere, die nicht an Menschen gewöhnt sind, können panisch reagieren, wenn sich diese dem Tier in einer Notsituation nähern. Und in dieser Panik beginnen sich die Wildtiere nicht selten zu wehren und auszuschlagen, wodurch erhebliche Verletzungen drohen, beim Versuch, dem verunglückten Wild zu helfen.
Zudem ist kaum erkennbar, ob das Tier an Krankheiten leidet, die auf den Menschen übertragen werden können, wie etwa Tollwut. Auch wenn das Tier tot ist, sollte es liegen gelassen und Ruhe bewahrt werden, bis die Beamten erscheinen. Keinesfalls darf das Tier mitgenommen und eventuell noch zum berühmt-berüchtigten „Wildgulasch de la rue“ verarbeitet werden, denn zum einen erfüllt dies den Straftatbestand der Wilderei, zum anderen können auch in diesem Fall noch Krankheiten übertragen werden. Das Tier sollte ausschließlich von Fachleuten vom Unfallort entfernt werden. Wird diese Aufgabe nicht von Jagdpächter übernommen, kann er diese Aufgabe dem Straßenamt übertragen.
Ansprüche für Fahrer und Jagdpächter nach Wildunfall
Entgegen der landläufigen Meinung ist der Jagdpächter nicht schadensersatzverpflichtet, , unabhängig davon, welche Tierart in den Unfall verwickelt war. Umgekehrt kann der Jagdpächter vom Fahrer des Unfallfahrzeuges auch keine Kostenerstattung für die Beseitigung der Tierleiche verlangen. Auch Schadenersatz steht ihm nicht zu, weil Wildtiere herrenlos sind und damit nicht in seinem Eigentum stehen.
Die Ausnahme ist, wenn der Autofahrer es versäumt, den Wildunfall zu melden, so dass eventuell verwertbares Wildbret verdirbt. In diesem Fall besteht ein Schadenersatzanspruch zugunsten des Jagdpächters. Ein Schadenersatzanspruch beziehungsweise Wildschadenersatz besteht weiterhin, wenn durch den Unfall Schäden am Grundstück des Jagdpächters entstanden sind.
War es ein Wildunfall oder nicht?
Bei Wildunfällen wird in zwei Kategorien unterschieden. Zum einen wird ein Unfall als Wildunfall gewertet, wenn das Fahrzeug bei der Kollision mit einem Wildtier beschädigt wurde.
Hiervon zu unterscheiden ist der Wildunfall, der auf einem Ausweichmanöver des Fahrers beruht, der die Kollision mit dem Wildtier so verhindern will. Wenn er bei dieser Aktion die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und beispielsweise gegen einen Baum oder ein anderes Fahrzeug prallt, so liegt die Beweislast beim Fahrer. Er muss dann beweisen, dass der Unfall auf der Kollisionsgefahr mit einem Tier beruhte. Diese Regelung gilt ausschließlich bei großen Wildtieren wie Rehen oder Wildschweinen. Bei kleineren Wildtieren wird ein Unfall, der durch ein Ausweichmanöver entstanden ist, nicht anerkannt.
Versicherung und Wildunfall – Wer zahlt?
Wie bereits erwähnt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch mit einem Reh einen Unfall zu haben. Wer zahlt jedoch bei einem Wildunfall?
Die Versicherung reguliert in der Regel die Schäden nach einem Wildunfall. Die Haftpflicht trägt allerdings keinerlei Kosten für die Reparatur des Schadens am eigenen Wagen nach einem Wildunfall. Die Teilkasko wie auch die Vollkasko sind genauer gesagt für den entstandenen Schaden zuständig. Allerdings gelten für beide Versicherungsarten unterschiedliche Konditionen bei einem Wildunfall.
Die Teilkasko zahlt nicht bei allen Tierarten den entstandenen Schaden. Diese Versicherung deckt nur die Schäden ab, die durch Wildunfälle mit sogenanntem Haarwild entstanden sind, also Rot- und Damwild sowie Schwarzwild und Hasen, Füchsen, Mardern und ähnliches. Und selbst dann unter Abzug der Selbstbeteiligung.
Die Ausnahme für Wildunfälle mit Kleintieren wie Hasen oder Füchsen besteht im Falle eines Aufpralls, der durch ein Ausweichmanöver verursacht wurde. In diesen Fall wäre die Kollision mit dem Kleintier mit weniger Schaden verbunden, die Teilkasko zahlt nicht. Haustiere sowie Vögel und Nutztiere werden nicht erfasst, in diesem Fall muss sich der Fahrer an den Besitzer wenden. Unfälle mit Seehunden deckt die Teilkasko allerdings auch ab. Fahrer mit einer Vollkasko-Versicherung bekommen den Schaden hingegen bei allen Tierarten ersetzt. Auch dann, wenn der Autofahrer den Wildunfall nicht beweisen kann, denn in diesem Fall liegt die Beweislast bei der Versicherung.
Unfallbescheinigung des Jagdpächters oder Försters erbitten
Ausschlaggebend für die Anerkennung eines Wildunfalls ist für die Teilkaskoversicherung das Vorhandensein entsprechender Belege, also der Tierkörper oder -kadaver sowie Überreste desselben am Unfallfahrzeug wie etwa Haare, Schweiß oder Federn.
Sind diese Belege nicht vorhanden, bleibt der Autofahrer auf den Kosten für den Schaden sitzen, wenn die Teilkasko den Wildunfall die Reparaturkosten übernehmen soll. Eine Begehung des Unfallortes sowie eine genaue Besichtigung des Unfallfahrzeuges sind also notwendig, um einen Wildunfall als solchen zu erkennen.
Es ist ratsam, den Schadensnachweis aus versicherungstechnischen Gründen zusätzlich fotografisch zu dokumentieren. Der Jagdpächter oder Förster, auf dessen Gelände der Unfall geschehen ist, kann bereits eine entsprechende Bescheinigung nach Wildunfall ausstellen, die den Unfall belegt. Er ist allerdings nicht zur Ausstellung dieser Unfallbescheinigung verpflichtet. Für die Ausstellung der Unfallbescheinigung kann der Jagdpächter eine entsprechende Vergütung verlangen. Eine Gebühr ist nicht zulässig.
Beweislast bei Unfällen durch Ausweichmanöver
Aus diesem Grund ist es wirklich angeraten, auch bei einer drohenden Kollision mit größeren Wildtieren ein Ausweichmanöver zu vermeiden und auf das Tier zuzufahren. Nicht nur, dass die Schäden, die durch den Aufprall an einem Baum um einiges größer sind als bei dem Unfall selbst mit einem Reh oder Wildschwein, es wird auch nahezu unmöglich, zu beweisen, dass der Unfall im Gelände oder an einem Baum ein Wildunfall ist, da kein Nachweis dafür vorhanden ist.
Der Fahrer des Unfallwagens bleibt in diesem Fall allerdings „nur“ auf den Kosten für die Reparatur des Schadens sitzen, die durch den Unfall am eigenen Wagen verursacht wurden. Schäden, die anderen bei einem Wildunfall zugefügt wurden, etwa Beschädigungen, die auf dem Gelände des Jagdpächters oder Försters durch den Unfall entstanden sind, oder Schäden an Leitplanken oder Fahrzeugen von Dritten, reguliert in der Regel die Haftpflichtversicherung des Fahrers des Unfallwagens.
Wenn der Fahrer des Unfallwagens Glück hat, waren Zeugen zum Zeitpunkt des Wildunfalls anwesend, welche Aufschluss über den Unfallhergang geben können. Auch eine sogenannte Dashcam, eine kleine Kamera, die am Armaturenbrett befestigt wird und welche die Vorgänge aufzeichnet, die sich vor der Windschutzscheibe abspielen, kann eine Hilfe sein. Allerdings ist der Einsatz dieser Kameras aus datenschutzrechtlichen Gründen vor Gericht umstritten.
Beweismittel so lange wie nötig am Fahrzeug belassen
Ob die Versicherung nach dem Wildunfall die Unfallbescheinigung des Jagdpächters anerkennt, ist von Fall zu Fall und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Oftmals schickt bei einem Wildunfall die Versicherung eigene Gutachter, die das betroffene Fahrzeug untersuchen sollen, um sicherzugehen, dass kein Versicherungsbetrug vorliegt.
Es ist daher angeraten, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und den Zustand des Fahrzeuges sowie die Haar- und Blutspuren so lange zu belassen, bis der eventuell von der Versicherung beauftragte Gutachter das Fahrzeug untersucht und den Schaden bestätigt hat.
Wildunfall mit Motorrad
All diese Verhaltensregeln für einen Wildunfall mit dem Pkw gelten selbstverständlich auch für einen Wildunfall mit dem Motorrad. Allerdings ist ein Unfall mit Motorrad heikel, da eine Kollision mit einem Wildschwein oder Reh deutlich gravierendere Folgen für den Fahrer hat.
Die Verletzungen wären für den Beteiligten ungleich höher. Der Motorradfahrer würde sich daher im Zweifelsfall möglicherweise eher für ein Ausweichmanöver entscheiden als ein Autofahrer. Bricht die Maschine jedoch aus und endet das Ausweichmanöver in einem Unfall, gilt ebenso die Beweispflicht, um nachzuweisen, dass es ein Wildunfall war. Es ist daher für Motorradfahrer angeraten, eine noch höhere Vorsicht walten zu lassen, um drohende Verletzungen und Schaden an der Maschine zu vermeiden.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Es gibt mittlerweile auch gute Teilkasko Tarife, die alle Tiere einschließen.
Sehr ausführlich erklärt. Gut verstanden. Super.