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Alles zum Fernlicht – So geht Autofahrern ein Licht auf

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was zu beachten ist, wenn Sie am Auto das Fernlicht einschalten

Das Fernlicht am Auto sorgt nachts für Weitsicht.
Das Fernlicht am Auto sorgt nachts für Weitsicht.

Jeder Autofahrer, der schon einmal im Dunkeln mit dem Auto unterwegs war, weiß, wie wichtig die richtige Kfz-Beleuchtung ist. Sie erlaubt es ihm, andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu sehen und selbst von ihnen gesehen zu werden.

Wer ganz allein auf der nächtlichen Landstraße unterwegs ist, lernt vor allem das Fernlicht schätzen. Denn dieses erhellt auf über 100 Meter hinweg nach vorne die Straße, macht jede Kurve und jede Senke sichtbar und bewahrt den Autofahrer vor unliebsamen Überraschungen. Doch kaum kommt ihm ein Fahrzeug entgegen, heißt es Fernlicht ausschalten, denn die Scheinwerfer bieten wahrhaft „blendende Aussichten“.

Alles rund ums Thema Fernlicht – zum Unterschied von Fernlicht und Abblendlicht, zu den verschiedenen Fernlicht-Scheinwerfern, zum Fernlicht im Verkehrsrecht etc. – finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Fernlicht

Was ist der Unterschied zwischen Fernlicht und Abblendlicht?

Das Fernlicht dient der besseren Ausleuchtung der Fahrbahn. Im Gegensatz zum Abblendlicht darf das Fernlicht nicht immer eingeschaltet werden.

Wann darf das Fernlicht eingeschaltet werden?

Auf nicht durchgehend oder nicht ausreichend beleuchteten Straßen darf Fernlicht eingeschaltet werden. Fernlicht darf nur verwendet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was droht, wenn das Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet wird?

Wurde das Fernlicht trotz entgegenkommender Fahrzeuge nicht rechtzeitig abgeblendet, kann ein Bußgeld von 20 Euro die Folge sein. Dieses erhöht sich, wenn es infolgedessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.

Bußgeldtabelle für Verstöße zum Fernlicht

Der Bußgeldkatalog regelt die Bußgelder, die bei falscher Nutzung des Fernlichts verhängt werden. Ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen bei Verstößen zum Fernlicht nicht.

VerstoßStrafe / Bußgeld
Keine Nutzung des Fernlichts, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten20 Euro
Keine Nutzung des Fernlichts, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten + Gefährdung Anderer25 Euro
Keine Nutzung des Fernlichts, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten + Verursachung eines Unfalls35 Euro
Frontscheinwerfer sind verdeckt oder verschmutzt20 Euro
Frontscheinwerfer sind verdeckt oder verschmutzt + Gefährdung Anderer25 Euro
Frontscheinwerfer sind verdeckt oder verschmutzt + Verursachung eines Unfalls35 Euro
Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz entgegenkommender Fahrzeuge20 Euro
Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz entgegenkommender Fahrzeuge + Gefährdung Anderer25 Euro
Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz entgegenkommender Fahrzeuge + Verursachung eines Unfalls35 Euro
Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz vorausfahrender Fahrzeuge mit geringem Abstand20 Euro
Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz vorausfahrender Fahrzeuge mit geringem Abstand + Gefährdung Anderer25 Euro
Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz vorausfahrender Fahrzeuge mit geringem Abstand + Verursachung eines Unfalls35 Euro
Fahren mit Fernlicht, obwohl die Straße durchgehend ausgeleuchtet ist10 Euro
Fahren mit Fernlicht, obwohl die Straße durchgehend ausgeleuchtet ist + Gefährdung Anderer15 Euro
Fahren mit Fernlicht, obwohl die Straße durchgehend ausgeleuchtet ist + Verursachung eines Unfalls35 Euro
Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe10 Euro

Bußgeldrechner zu Verstößen bei der Beleuchtung

Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer – Was ist was?

Dass man die Beleuchtung einschaltet, wenn die Sicht auf den Straßen schlecht ist, ist selbstverständlich. Das gilt für Fahrten in der Nacht, in der Dämmerung oder im Tunnel ebenso wie für schlechte Wetterbedingungen wie Nebel, Regen oder Schnee. Doch das ist gar nicht so simpel, wie es sich anhört.

Denn Kraftfahrzeuge verfügen über mehrere Beleuchtungssysteme, die verschiedene Funktionen erfüllen. Darum ist es wichtig zu wissen, wo sich die Relais für Fernlicht, Abblendlicht und Co. befinden und wann sie zum Einsatz kommen.

Das Fernlicht lässt sich nicht mit dem gleichen Schalter bedienen wie die restliche Beleuchtung.
Das Fernlicht lässt sich nicht mit dem gleichen Schalter bedienen wie die restliche Beleuchtung.

Wo werden das Fernlicht und die übrigen Lichter im Auto eingeschaltet?

Die meisten Scheinwerfer der Autobeleuchtung lassen sich über ein gemeinsames Relais bedienen, das sich in der Regel in der Nähe des Lenkrads befindet, sodass es der Autofahrer auch während der Fahrt benutzen kann. Meistens besteht dieses Bedienelement aus einem Drehschalter, der auf verschiedene Symbole eingestellt werden kann: die „Aus“-Position bzw. das Tagfahrlicht, das Standlicht, das Abblendlicht und bei einigen Fahrzeugmodellen auch auf den Nebelscheinwerfer.

Das Fernlicht wiederum wird nicht über diesen Drehschalter bedient, sondern über einen separaten Hebel. Dieser befindet sich häufig am Lenkrad. In vielen Autos wird das Fernlicht auch über den Blinkerhebel eingeschaltet, indem dieser nach vorne gezogen oder nach hinten geschoben wird. Ob das Fernlicht eingeschaltet ist, erkennen Fahrzeugführer an der Kontrollleuchte.

Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Schalter nun das Fernlicht, den Nebelscheinwerfer oder ein anderes Beleuchtungssystem einschaltet, können Sie dies leicht überprüfen. Bedienen Sie dazu in Ihrem geparkten Auto immer jeweils einen Hebel bzw. eine Schalterposition für die Beleuchtung. Eine zweite Person kann dann vorne am Auto sehen, welcher Scheinwerfer eingeschaltet wird, und Ihnen dies mitteilen.

Wenn Sie keinen Helfer zur Verfügung haben, parken Sie das Auto so, dass die Scheinwerfer eine Wand anstrahlen. Anhand der Lichtintensität können Sie dann bestimmen, ob Sie das Abblendlicht oder das Fernlicht aktiviert haben.

Wann werden Abblendlicht, Fernlicht und Nebelscheinwerfer eingesetzt?

Abblendlicht: Das Abblendlicht ist die „normale“ Fahrzeugbeleuchtung. Beim Abblendlicht wird das Licht nach vorne und zur Seite ausgestrahlt und gewährleistet die optimale Ausleuchtung der Fahrbahn auf eine Distanz von 50 bis 60 Metern, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Deswegen sollte es auf vielbefahrenen Straßen und im Stadtverkehr eingesetzt werden.

Fernlicht: Das Fernlicht wiederum dient dazu (wie der Name vermuten lässt), die Straße auf eine größere Entfernung auszuleuchten – je nach Art der Fernlicht-Lampe bis zu 200 Meter. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass eine Straße nur so schnell befahren werden darf, dass der Autofahrer innerhalb des sichtbaren Streckenabschnitts gefahrlos stoppen kann. Da das Fernlicht mit größerer Reichweite leuchtet als das Abblendlicht, ermöglicht es somit, dass ein Auto bei Dunkelheit schneller fahren darf.

Der Nachteil dessen ist aber, dass das Fernlicht aufgrund seiner Intensität in der Regel andere Verkehrsteilnehmer blendet und ihre Sicht einschränkt, wodurch wiederum die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird. Deswegen darf das Fernlicht nur bei absoluter Dunkelheit eingesetzt werden und auch nur dann, wenn keine anderen Fahrer geblendet werden können. Heißt im Klartext: Sobald ein Autofahrer entgegenkommende oder vorausfahrende Autolichter wahrnimmt, muss er auf das Abblendlicht umschalten.

Das Fernlicht ist als Bestandteil des Frontscheinwerfers gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt auch für das Fernlicht am Motorrad.

Nebelscheinwerfer: Nebelscheinwerfer strahlen kräftiger als das Abblendlicht, aber nicht so weit wie das Fernlicht. Sie dienen dazu, die gesamte Breite der Fahrbahn auszuleuchten, um den Rand der Fahrbahn gut sichtbar zu machen. Anders als der Name vermuten lässt, sollten Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern auch bei anderen Sichtbehinderungen wie Regen, Schnee oder Staub benutzt werden. Sowohl beim Auto als auch beim Motorrad darf das Fernlicht nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen.

Warum kann das Fernlicht nicht die Funktion der Nebelscheinwerfer übernehmen?

Ein Autofahrer ist nachts bei dichtem Nebel auf der Landstraße unterwegs. Weit und breit ist kein anderes Fahrzeug zu sehen. Ist es dann nicht besser, gleich das Fernlicht einzuschalten, damit er auch gut in die Ferne schauen kann?

Nein, ist es nicht. Denn Nebel, Schnee sowie starker Regen reflektieren das Fernlicht und werfen es in Richtung des Fahrers zurück. Er blendet sich damit selbst.

Video: Fahrzeugbeleuchtung richtig nutzen

Video: Wann ist welcher Kfz-Scheinwerfer einzuschalten?

Die StVO zum Fernlicht am Auto

Fernlicht auf der Autobahn ist erlaubt, solange kein Verkehrsteilnehmer geblendet wird.
Fernlicht auf der Autobahn ist erlaubt, solange kein Verkehrsteilnehmer geblendet wird.

Die rechtliche Regelung zum Fernlicht findet sich im § 17 „Beleuchtung“ der StVO. Neben den Vorschriften zum Abblenden des Fernlichts legt sie Folgendes fest:

  • Das Fernlicht darf nicht innerorts eingeschaltet werden bzw. auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Wer sein Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften mit ausreichender Beleuchtung benutzt, hat mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen.
  • Autofahrer dürfen mit Fernlicht auf der Autobahn fahren, sofern die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Ist der Mittelstreifen zwischen den Fahrtrichtungen nicht ausreichend lichtdicht, sollte jedoch generell darauf verzichtet werden, um die entgegenkommenden Fahrer nicht zu beeinträchtigen.

Sind Zusatzscheinwerfer für Fernlicht am Auto erlaubt?

Wer die Lichtstärke seines Fahrzeugs erhöhen und sein Fernlicht durch Zusatzscheinwerfer verstärken möchte, sollte einen Blick in die sog. ECE-Regelung 48 werfen. Diese ist kein Bestandteil der StVO, sondern ein Übereinkommen der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen, dass die technischen Vorschriften für Fahrzeuge und deren Zubehör festlegt.

Die Regelung besagt, dass ein Kraftfahrzeug über maximal 4 Fernlicht-Scheinwerfer, einschließlich Zusatzscheinwerfern, verfügen darf. Ausnahme sind Fahrzeuge der Klasse N3, also Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. An diesen dürfen bis zu 6 Scheinwerfer für Fernlicht montiert sein.

Diese müssen gleichzeitig oder paarweise schaltbar sein und beim Abblenden alle gleichzeitig erlöschen. Bei den N3-Lkws dürfen nicht mehr als 2 Paar Scheinwerfer gleichzeitig eingeschaltet sein. Die gesamte Anlage für Fernlicht darf eine Lichtstärke von 300.000 Candela nicht überschreiten. Des Weiteren ist das Vorhandensein einer Kontrollleuchte für das Fernlicht vorgeschrieben.

Die Lichthupe – Wann darf das Fernlicht als Signal eingesetzt werden?

Es ist möglich, mit dem Fernlicht anderen Verkehrsteilnehmern Zeichen zu geben, indem der Autofahrer das Fernlicht nur kurz aufblitzen lässt. Der kurze und starke Lichtstrahl hat eine starke Signalwirkung und ist im allgemeinen Sprachgebrauch als Lichthupe bekannt.

Der Gebrauch der Lichthupe ist in Deutschland in folgenden Situationen erlaubt:

  • Wenn außerorts ein Autofahrer dem vorausfahrenden Fahrzeug ankündigen möchte, dass er zum Überholen ansetzt.
  • Wenn ein Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass er sich oder andere gefährdet, z. B. weil er vergessen hat, sein eigenes Fernlicht auszuschalten.

Dagegen ist es untersagt, mit der Lichthupe entgegenkommende Autofahrer zu grüßen oder vor einer nahenden Geschwindigkeitskontrolle zu warnen – auch wenn beide Fälle in der Praxis häufig vorkommen.

Eine unsachgemäße Nutzung der Lichthupe wird mit 10 Euro Bußgeld belangt.

Halogen, Xenon, LED – Welcher Fernlicht-Scheinwerfer kann was?

Es ist nicht zulässig, gedimmte Fernlicht-Scheinwerfer als Tagfahrlicht zu benutzen.
Es ist nicht zulässig, gedimmte Fernlicht-Scheinwerfer als Tagfahrlicht zu benutzen.

Interessant zu wissen: Fernlicht ist nicht gleich Fernlicht. Die Beleuchtungssysteme für Fahrzeuge werden permanent weiterentwickelt und es finden sich verschiedene Arten von Fernlicht-Scheinwerfern auf den Straßen wieder. Diese unterscheiden sich vor allem in ihrer Lichtfarbe und ihrer Reichweite.

Halogen-Scheinwerfer erzeugen ein gelbes Fernlicht und strahlen bis zu 140 Meter weit. Ein Fernlicht mit LED- oder Xenon-Scheinwerfer wirkt dagegen eher bläulich und erreicht eine Ausleuchtung von etwa 240 Metern. Neben der besseren Lichtleistung zeichnet sie sich außerdem durch einen geringeren Energieverbrauch und eine längere Haltbarkeit gegenüber einer Fernlicht-Halogen-Birne aus.

Der Nachteil eines Fernlicht-Scheinwerfers mit Xenon oder LED besteht im höheren Preis. Außerdem muss er über eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Niveauregulierung verfügen, um eine Zulassung zu erhalten.

Fahren mit Fernlicht-Assistent – Wie funktioniert automatisches Fernlicht?

Neben den Fernlicht-Scheinwerfern werden auch die Fahrerassistenzsysteme stetig weiterentwickelt. Seit 2005 ist der sog. Fernlicht-Assistent auf dem deutschen Markt, durch den das Fernlicht automatisch auf- und abgeblendet wird.

Mit einem an der Vorderseite des Innenspiegels angebrachten Kamerasensor erkennt der Fernlicht-Assistent entgegenkommende und vorausfahrende Autos und schaltet das Fernlicht entsprechend an oder aus. Die Zeiten zwischen Erfassung des Fahrzeugs und dem Abblenden sind so eingestellt, dass der andere Fahrer nicht geblendet wird und gleichzeitig die Lichtverhältnisse optimal ausgenutzt werden.

Das System funktioniert auch bei Umgebungsleuchten und blendet z. B. automatisch innerhalb von Ortschaften ab. Der Fernlicht-Assistent kann im Auto jederzeit deaktiviert werden, sodass das Fernlicht auch manuell bedient werden kann.

Eine Weiterentwicklung dieser Technologie ist der adaptive Fernlicht-Assistent. Adaptives Fernlicht bedeutet, dass es sich seiner Umgebung anpasst. Eine Kamera erkennt ein herannahendes Fahrzeug schon aus 700 bis 800 Metern Entfernung und reguliert entsprechend die Leuchtweite: Das Fernlicht strahlt immer kürzer, sodass der Lichtkegel stets vor der Stoßstange des anderen Autos endet und dessen Fahrer nicht blendet.

Für den Fahrer mit Fernlicht ist diese Technik komfortabel, da seine Augen sich leichter an die veränderten Lichtverhältnisse gewöhnen können als beim Abblenden.

Weiterhin gibt es noch blendfreies Fernlicht, die derzeit neueste Lichttechnologie. Bei dieser bleibt das Fernlicht permanent eingeschaltet und die Scheinwerfer werden über Walzen so gesteuert, dass Verkehrsteilnehmer sich immer außerhalb des Lichtkegels befinden und nicht geblendet werden.

Fahrrad-Scheinwerfer mit Fernlicht – Ist das erlaubt?

Aber nicht nur Fahrer von Kraftfahrzeugen sind im Dunkeln unterwegs. Auch Radfahrer finden sich in Situationen wieder, in denen ihre Fahrradbeleuchtungsanlage eine hohe Lichtstärke erfordert. Doch ist Fernlicht am Fahrrad in Deutschland überhaupt erlaubt?

Ja, und zwar seit dem 1. Juni 2017. An diesem Tag trat eine Gesetzes-Novelle in Kraft, die neue Bestimmungen für das Licht an Fahrrädern festlegte. Seitdem ist sowohl Tagfahr- als auch Fernlicht am Fahrrad erlaubt.

Ferner dürfen nun auch abnehmbare Leuchten zum Einsatz kommen. Wer sein Fahrrad also mit Fernlicht ausstatten möchte, braucht kein neues Lichtsystem in sein Rad einbauen, sondern kann auch eine batteriebetriebene Lampe nehmen, deren Halterung einfach am Lenker angeschraubt werden kann.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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9 Kommentare

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  1. André
    Am 18. Juli 2020 um 21:02

    Wo steht bitte, dass Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingesetzt werden darf? Dieser Mythos ist mir schon häufiger untergekommen. Stand das früher mal in der StVO oder ist das eine von den sich selbst verselbständigten Eselsbrücken von Fahrlehrern?

    § 17 StVO sagt: “Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden”
    Da steht nichts davon, dass ich es in der geschl. Ortschaft nicht einsetzen darf. Nicht in jeder Ortschaft gibt es Straßenlaternen und nicht überhall brennen die Straßenlaternen die ganze Nacht und wenn die aus sind ist keine ausreichende Beleuchtung mehr vorhanden, also Fernlicht erlaubt. Genauso wenn alle 100m mal eine Straßenfunzel leuchtet oder die Straßenbeleuchtung nur eine Seite der Straße ausleuchtet.
    Geschlossene Ortschaft bedeutet nicht immer hell erleuchtete Innenstadt.

    • André aus Bielefeld
      Am 23. Dezember 2022 um 23:51

      Es schein heute gang und gebe zu sein, das Mitmenschen es oft nicht wert sind, das Fernlicht aus zu machen. Besonders auf dem Roller im Sommer, stelle ich auch andere überhandnehmende Rücksichtlosigkeit fest. Ist das nicht egal ob ein Auto oder ein Roller entgegenkommt?
      über gefährliche und überflüssige Überholmqnöver reden wir hier nicht. Die Nichtachtung hat aber allgemein zugenommen – Auf dem Roller nochmal Faktor 10.

  2. Blubb
    Am 15. Dezember 2019 um 5:06

    Wie ist der geringe Abstand bei einem vorausfahrenden Fahrzeug definiert? Wenn ich nach Hause fahre muss ich eine 3 km gerade und lange Strecke durch einen Wald passieren. Gestern fuhr ein Auto mit mindestens 800 m Abstand vor mir (als das Auto am Ortseingang abbremste, war ich auf Höhe eines Bushäuschens das ungefähr soweit entfernt ist). Der Fahrer des anderen Autos nötigte mich im Ort anzuhalten, indem er vor mein Auto lief um mir dann mitzuteilen, was für ein rücksichtsloser Fahrer ich sei, weil ich ihn geblendet hätte. Ich habe meinen Führerschein erst seit zwei Jahren und dachte bisher, dass solch eine Entfernung angemessen wäre. Muss ich nun mit einer Anzeige rechnen?

    • Name
      Am 13. August 2023 um 1:59

      Dein Kommentar ist zwar schon länger her, aber…

      Gesetz hin oder her – warst du schon mal vor einem PKW, der das Fernlicht an hatte? Das blendet nicht nur im Innenraum oder im Innenspiegel, sondern auch über die Außenspiegel. Daher, m. M. n., immer aus Rücksicht das Fernlicht bei anwesenden Verkehrsteilnehmern ausschalten.

      Beispiel: Ich lebe und fahre in einer größeren Stadt in Hessen, dort gibt es zwischen den verschiedenen Vororten teils sehr übersichtliche Landstraßen.

      Ich erinnere mich auf die Schnelle an folgende Situation: Ich war kurz vor dem Ende der Landstraße, laut Google Maps war der Hintermann ca. 1 – 1,5 km (!) hinter mir.

      Er hatte Fernlicht an (wahrscheinlich LED oder Xenon) und ich wurde trotz der Distanz immer noch in einem Ausmaß geblendet, dass ich davon abgelenkt war. Trotz abgedunkelter / getönter Scheiben (hintere Seitenscheiben + Heckscheibe, legal mit Typgenehmigung).

      Manche machen zum Glück auf ein indirektes Hinweis-Signal (Warnblinker kurz an oder mehrfach hintereinander kurz vorsichtig, ohne richtiges Bremsen, das Bremspedal treten, sodass die Bremsleuchten kurz aufleuchten) das Fernlicht aus – andere lassen es vehement an.

      Und wie gesagt, meine Scheiben sind hinten getönt.. wie ist das dann bloß bei PKW ohne getönte Scheiben? Vor allem jetzt, wo jedes moderne Auto LED-/Xenon-Fernlicht hat. Teils blendet ja schon das Abblendlicht massiv, wenn es falsch eingestellt ist (also bei PKW ohne automatische Leuchtweitenregulierung, z. B. auch Halogen-Scheinwerfer oder Nachrüst-LED-Birnen).

      Ansonsten hält sich hier der Großteil aber daran, das Fernlicht nur zu benutzen, wenn vorne und hinten keine PKW zu sehen sind. Ich schalte das Fernlicht immer aus, sofern ich die Rückleuchten sehe..!

      Und, auch nicht vergessen: Das Fernlicht auch ausschalten, wenn man Fahrradfahrer oder Fußgänger wahrnimmt. :-)

  3. Nadine
    Am 19. Juli 2019 um 8:34

    Hallo,

    gestern fuhr ich mit meinem Auto nachhause und sah an einer Kreuzung ein Auto das links blinkte, dieser Autofahrer kannte mich wohl, setzte den Blinker rechts und fuhr mir nach. Da ich aber schon ein paar Meter weiter vorne war, musste sie mir also ein wenig schneller hinter her fahren. (war eine Ortsschaft) Ich fuhr ganz normal dahin, bis ich bemerkte dass mich die Fahrerin blendete mit dem Fernlicht (Dauerhaft). Ich habe dann auf ihr Kennzeichen geschaut und ich kannte sie auch (sind aber keine Freunde/eher Feinde!) Die Ortsschaft war vorbei (100km/h) und sie blendete mich immer noch mit dem Fernlicht und fuhr mir sehr dicht auf. Ich gab ihr schon Signale wie Handhochhalten damit sie auhört. Sie fuhr mir fast bis zu meiner Haustüre nach immernoch mit Fernlicht und zu dicht an meinem Auto.
    Ich will sie nicht aus Rache anzeigen ich will sie anzeigen weil ich dabei abgelenkt und fast einen Unfall gebaut hätte.
    Meine Frage ist, lohnt es sich das zur Anzeige zu bringen oder soll

    MFG
    Nadine

    • Name
      Am 13. August 2023 um 2:05

      Ist zwar schon länger her und ich bin kein Jurist, aber…

      Grundsätzlich kann jeder jeden wegen alles anzeigen. Die Frage ist da eher, ob es sich “lohnt” – also ob dir Recht gegeben wird und ob das für die angezeigte Person Konsequenzen hat.

      An sich ist das mit dem Fernlicht ja “nur” eine Ordnungswidrigkeit. Interessanter hier wäre eher, dass dich die Person für längere Zeit verfolgt hat.

      Problem: Aussage gegen Aussage, keine Beweismittel, keine Zeugen..

      Am Ende wird die Person z. B. sagen, dass das Fernlicht nicht an war und / oder dass z. B. das Abblendlicht falsch eingestellt war.

      Vielleicht war es nur ein Missverständnis? Beispiel aus der Sicht der anderen Person: Hatte sich verfahren / wollte doch woanders hin / Navi hat spontan eine andere Route vorgeschlagen -> wartet auf dich, lässt sich vorbei -> blinkt rechts und fährt die gleiche Strecke wie du -> Abblendlicht war tatsächlich falsch eingestellt oder Fernlicht wurde vergessen

      Die Hand zu heben ist eher uneindeutig.

  4. Rolf
    Am 4. Mai 2019 um 13:19

    Zum adaptiven Fernlicht-Assistent:
    Einige Systeme schalten erst bei 60 km/h das Fernlicht frei, so bspw. Toyota und VW (m.E. Fehlinterpretation der ECE Nr. 48, Abschnitt 6.22.7.4.ff). Insbesondere im Tempofenster 40 – 60 km/h kann Fahren mit Abblendlicht außerorts je nach Witterung und Fahrbahnbeschaffenheit gegen das Sichtfahrgebot (§ 3 (1) StVO) verstoßen – eine für den Fahrer gefährliche und für andere Verkehrsteilnehmer gefährdende Steuerung des AFS. Zumindest beim Toyota Prius PHV ist schnelles und wiederholtes Umschalten auf manuelles Fernlicht wegen der Position des Schalters nicht möglich. Dazu sind die Systeme auch nicht gedacht. Im “Notfall” könnte kurzfristig die Lichthupe das mangelhafte Sichtfeld des Abblendlichts überbrücken.

    • Name
      Am 13. August 2023 um 2:01

      Kenne mich mit Toyota und VW nicht aus.

      Bei unseren Firmen-Mercedes-KFZ kann man dies überlisten, indem man den Lichtschalter von Position 0 (nur Tagfahrlicht bzw. komplett aus, je nach BJ) oder Position “Auto” manuell auf “Abblendlicht” schaltet.

      Dann kann man jederzeit das Fernlicht anschalten.

  5. Kai
    Am 2. Oktober 2018 um 17:58

    Mein 92er Renault 19 hat in seinen original Scheinwerfern in der seperaten Kammer für das Fernlicht einen gelben Glaskolben fest an der Lampenfassung.
    Hat das Auswirkungen auf die Betriebserlaubniss?
    Und wenn ja, womit muss ich rechnen wenn ich in eine Kontrolle komme? Gefärden kann ich damit ja auch nicht mehr als mit weißem Fernlicht.

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