Motorrad-Beleuchtung: Was ist laut Gesetz erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten
Die Beleuchtung am Motorrad ist gesetzlich stark reglementiert
Das Motorrad ist nicht nur ein Fahrzeug, um eine Strecke von A nach B zu überwinden. Vielmehr verbinden die Fahrer mit dem Gefährt auch ein Lebensgefühl. So symbolisiert es häufig Werte wie Freiheit, Unabhängigkeit und Wildheit. Das Kraftrad spiegelt die eigene Individualität wieder. Die gefahrene Marke bzw. das gefahrene Modell ist häufig Ausdruck der Persönlichkeit.
Um das Zweirad hat sich zudem eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene entwickelt. Darüber hinaus gibt es viele Liebhaber von Oldtimern, welche das museumsreife Fahrzeug wieder straßentauglich machen wollen. Im Fokus der Schrauber steht oftmals auch die Motorradbeleuchtung, denn mit dem Licht am Motorrad kann das äußerliche Erscheinungsbild stark modifiziert werden.
Doch was ist beim Motorrad in Sachen Beleuchtung überhaupt erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) zu? Sprich: Wie lauten die beim Motorrad und dessen Beleuchtung einzuhaltenden Vorschriften? Unser Ratgeber liefert Ihnen die notwendigen Informationen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Motorrad-Beleuchtung
Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden.
Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, einem Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.
Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bußgeldkatalog: Beleuchtung am Motorrad
Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Ein Fahrverbot wird in der Regel aber nicht vergeben. Im Folgenden finden Sie eine Bußgeldtabelle, in der Sie nachlesen können, welche Buße für welchen Verstoß fällig wird.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungs- einrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt | 20 € | ||
...mit Gefährdung | 25 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10 € | ||
...mit Gefährdung | 15 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen benutzt | |||
...innerorts | 25 € | ||
...außerorts | 60 € | 1 | |
Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren | 10 € | ||
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt (vergessen zu "blinken") | 10 € | ||
Warnblinkanlage missbraucht | 5 € | ||
Hupe und Lichthupe missbraucht | 5 € | ||
...mit Belästigung | 10 € | ||
Unerlaubte Schallzeichen eingesetzt | 10 € | ||
Nebelscheinwerfer missbräuchlich benutzt | 20 € | ||
...mit Gefährdung | 25 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gefahren, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert war | 20 € | ||
...mit Gefährdung | 25 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 35 € |
Bußgeldrechner zur Beleuchtung
Was sagt die StVZO zur Beleuchtung am Motorrad?
Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind. Aber auch Bastler können sich in dem Regelwerk informieren.
Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze – auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreirädern.
Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren. Beide Gesetze sind weitgehend identisch, allerdings gibt es bei den Details einige Unterschiede.
Mitunter kann es aber doch sehr müßig sein, sich Paragraph für Paragraph zur Beleuchtung am Motorrad zu belesen. Vorschriften lassen zwar kaum Interpretationsspielraum, oftmals ist aber nicht klar, was diese praktisch zu bedeuten haben. Daher versuchen wir im Folgenden, Ihnen verständlich sämtliche Informationen zu liefern.
Bedeutung der Regelungen der StVZO
In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall. Zu beachten ist, dass die Regeln nicht vermischt werden dürfen. Sie können sich also nicht die „Rosinen herauspicken“.
Grundregeln für die Motorradbeleuchtung
Wenn Sie beim Motorrad die Beleuchtung verändern wollen, müssen Sie einige Grundregeln befolgen bzw. diese im Hinterkopf behalten:
- Grundsätzlich darf nur die Beleuchtung am Motorrad montiert werden, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder zusätzlich erlaubt wurde.
- Leuchtstoffe und rückstrahlende Elemente gehören zur lichttechnischen Einrichtung. „Katzenaugen“ und Leuchtfarben dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen.
- Entscheidend ist das Signalbild. Andere Verkehrsteilnehmer müssen anhand der Beleuchtung das Motorrad auch als solches nachts erkennen können.
- Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden. Die Leuchtkraft der Lampen muss gleich sein.
Bei der Beleuchtung am Motorrad ist das Signalbild entscheidend!
Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Entsprechend ist anhand der Leuchten stets klar, ob es ein einspuriges oder zweispuriges Fahrzeug ist.
Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer durch z. B. Blendung behindert werden.
Am Motorrad sind diese Leuchten erlaubt
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Andere Leuchten benötigen eine gesonderte Abnahme durch ein Prüfinstitut.
Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten. Während der Fahrt darf dieser am Motorrad als Beleuchtung nicht betrieben werden.
Begrenzungsleuchten
Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben. Eine der beiden Leuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Diese Form der Lichttechnik muss gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen. Bei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert. Sie darf ebenfalls mit dem Abblend- bzw. Fernlicht leuchten. Vorgeschrieben ist das aber nicht.
Bremsleuchten
Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Entsprechend kann er ebenfalls bremsen, um ein Auffahren zu verhindern. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Sie ist aber nicht vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug vor 1988 erstmals zugelassen wurde oder das Kraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreitet.
Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem muss diese Form der Motorradbeleuchtung auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird. Sind Rück- und Bremslicht in relativer Nähe zueinander angebracht, muss die Bremsleuchte heller strahlen.
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Nicht erforderlich, aber dennoch zulässig sind die Blinker bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern. Dasselbe gilt für das Mofa.
Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein – dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig. Diese sind symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe zu montieren. Die Innenkanten müssen einen Abstand von mindestens 34 cm zueinander haben. Die Entfernung zum Scheinwerfer muss mindestens 10 cm betragen.
Kennzeichenbeleuchtung
Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein. Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken. Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist. Sobald die vorderen weißen Scheinwerfer angeschaltet sind, muss auch die Kennzeichenleuchte brennen.
Nebelscheinwerfer
Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen. Das Fernlicht darf dagegen nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen.
Nebelschlussleuchte
Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein. Wie beim PKW ist der Betrieb nur erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 Meter. Die Leuchte muss separat ein- und ausschaltbar sein und darf nur in Kombination mit den weißen Frontscheinwerfern brennen. Außerdem ist eine gelbe Kontrollleuchte, die den Fahrer über den Betrieb informiert, Pflicht.
Rückstrahler
Die gesetzlichen Regelungen schreiben nicht nur eine aktive Motoradbeleuchtung vor, sondern auch eine passive mittels Reflektoren. So muss jedes Kraftrad über einen roten Rückstrahler verfügen. Mit Beiwagen müssen es zwei sein. Zu beachten ist außerdem, dass die dreieckige Form nur bei Anhängern zulässig ist.
Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht
Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Das gilt entsprechend auch für die Scheinwerfer. Krafträder benötigen einen Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
Bei Kleinkrafträdern genügt ein Scheinwerfer für ein dauerhaftes Abblendlicht mit 15-Watt Glühbirne, vorausgesetzt die Stromversorgung reicht sonst nicht aus.
Unter Umständen können beim Motorrad auch zwei Scheinwerfer, einer für Fernlicht und einer für Abblendlicht, zulässig sein. Diese müssen dann aber eng beieinander und nah zur Längsfahrzeugmitte angebracht sein.
Aus kurzer Entfernung müssen sie bei gleichzeitigem Betrieb wie eine einzelne Leuchte wirken.
Außerdem müssen die Scheinwerfer frei justierbar und arretierbar sein. Dadurch wird ein genaues Einstellen ermöglicht und ein ungewolltes Verstellen der frontalen Beleuchtung am Fahrzeug verhindert. Werden die Scheinwerfer eingeschaltet, müssen Kennzeichenleuchte sowie Schlussleuchte ebenfalls leuchten.
Schlussleuchte
Eine rote Schlussleuchte ist bei Solofahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern mit Beiwagen müssen es zwei sein. Sie muss brennen, wenn das vordere weiße Licht leuchtet. Die Lampe befindet sich stets auf der Rückseite des Kraftrades. Gibt es einen Motorradanhänger muss dieser ebenfalls über eine Schlussleuchte verfügen.
Seitliche Rückstrahler
Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bereits zugelassene Maschinen haben Bestandsschutz, sodass eine Nachrüstung nicht notwendig ist.
Suchscheinwerfer
Nicht vorgeschrieben ist ebenfalls der weiße Suchscheinwerfer. Dieser darf schwenkbar sein und kann verwendet werden, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten, wenn das fest verbaute Licht diese nicht erfasst. Der Einsatz darf grundsätzlich nur temporär erfolgen und die Leistungsaufnahme darf 35 Watt nicht übersteigen. Der Suchscheinwerfer muss separat anschaltbar sein. Zudem müssen Schluss- und Kennzeichenleuchte mitbrennen.
Warnblinkanlage
Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein. Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können. Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss. Ihre Aufgabe ist es, andere Verkehrsteilnehmer über eine Gefahrenstelle zu informieren. In der Regel erfolgt dies bei einem Stau oder einem Unfall.
Die Motorradbeleuchtung mit Prüfsiegel
Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. Entsprechend müssen die Leuchten über ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen verfügen.
“ECE” steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Außerdem ist in der Nähe des Symbols Prüfnummer zu finden.
Durch die kann abgelesen werden, dass für ein Bauteil eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde und es ein Prüfungs- sowie Genehmigungsverfahren durchlaufen hat.
Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt. Im Rahmen des vorgegebenen Verwendungsbereiches darf das Bauteil montiert werden.
Liste der Kennzahlen (ECE-Prüfzeichen)
Ziffer | Genehmigendes Land | Ziffer | Genehmigendes Land |
---|---|---|---|
1 | Deutschland | 26 | Slowenien |
2 | Frankreich | 27 | Slowakei |
3 | Italien | 28 | Weißrussland |
4 | Niederlande | 29 | Estland |
5 | Schweden | 31 | Bosnien und Herzegowina |
6 | Belgien | 32 | Lettland |
7 | Ungarn | 34 | Bulgarien |
8 | Tschechien | 35 | Kasachstan |
9 | Spanien | 36 | Litauen |
10 | Serbien (früher Jugoslawien) | 37 | Türkei |
11 | Großbritannien | 39 | Aserbaidschan |
12 | Österreich | 40 | Mazedonien |
13 | Luxemburg | 42 | Europäische Union |
14 | Schweiz | 43 | Japan |
15 | (DDR) | 45 | Australien |
16 | Norwegen | 46 | Ukraine |
17 | Finnland | 47 | Südafrika |
18 | Dänemark | 48 | Neuseeland |
19 | Rumänien | 49 | Zypern |
20 | Polen | 50 | Malta |
21 | Portugal | 51 | Südkorea |
22 | Russische Föderation | 52 | Malaysia |
23 | Griechenland | 53 | Thailand |
24 | Irland | 56 | Montenegro |
25 | Kroatien | 58 | Tunesien |
Motorrad & Beleuchtung: Das Tuning-Zubehör muss geprüft sein
Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam. Nur mittels Teile- bzw. Einzelgutachten können Fahrzeugteile ohne ABE oder E-Nummer genehmigt werden.
So kann zwar bei Ebay und Co. LED-Technik fürs Motorrad zur Beleuchtung erworben werden. Unterbodenlicht ist im europäischen Straßenverkehr aber nie zulässig und somit illegal.
Motorrad: Welche LED-Beleuchtung ist erlaubt?
Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Das LED-Licht für das Motorrad muss entsprechend in Sachen Leuchtkraft und Ausstrahlwinkel mit dem Original übereinstimmen.
Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden. Liegt eine solche Bauartgenehmigung nicht vor, müssen Sie zu einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA).
Dort wird Ihr neues Zubehör geprüft und, soweit alles in Ordnung ist, auch zugelassen. Es kann aber passieren, dass Ihre Umbauten unzulässig waren, dann müssen Sie nachbessern.
Ich habe eine Yamaha MT-01 mit vielen dezenten feinen An- / Umbauten erworben. Ich habe für fast alles eine ABE – nur leider habe ich zwei Fragen bzw. Probleme, nämlich mit dem Rücklicht inkl. Bremslicht sowie der Kennzeichenbeleuchtung. Die Teile haben eine “E4” – aber selbst der TÜV-Prüfer, den ich wegen der Zulässigkeit befragt habe, konnte mir spontan nicht sagen, ob meine Anbauteile so okay sind.
So heißt das Rücklicht zB E4 50R-001426 ST 5089 und
die Kennzeichenbeleuchtung E4 50R-2238
Der TÜV Prüfer sagte dann noch was wie: “Rücklicht muss ein “R” haben, Bremse muss ein “S” haben und Kennzeichenbeleuchtung ein “L”
Dabei sei das “R” und “S”, dass auf meinem Rücklicht steht, wohl ggf. nicht das Korrekte sondern muss irgendwie anders drauf geprägt sein ???
Habe lange im Internet recherchiert, finde weder mein Anbauteil im Internet noch irgendwelche Aussagen dazu, wass ausser der E-Kennzeichnung noch erforderlich ist. Wer kennt sich da aus?
LED Scheinwerfer am Motorrad. Leuchtweitenregulierung notwendig?
Liebes Team.
Im Zubehörhandel werden LED Hauptscheinwerfer mit E Kennzeichen als Ersatz für den mit H4 oder H7 Glühlampen ausgerüsteten Original Scheinwerfer angeboten. Allerdings haben diese LED Scheinwerfer Helligkeiten von weit über 2000 Lumen.
(Technische Daten: Abblendlicht 18,2W (8000LM) + Fernlicht 37,5W (6000LM), 12 Volt, Lichttemperatur 6000K)
Ist deren Einsatz auch ohne Leuchtweitenregulierung erlaubt? Denn das Original hat diese natürlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
hallo,
ich würde gerne wissen, ob einer dauerhaftes Rücklicht beim Roller erlaubt ist. ich meine nicht das normale Rücklicht, sondern es gibt Blinker die auch dauerhaft rot leuchten und beim blinken gelb leuchten. danke sehr.
Ich möchte an meiner Güllepumpe gerne einen dieser Lampenschirme montieren. könnte ich Probleme bekommen?
Ich habe an meinem Motorrad zwei LED-Leuchten mit E-Prüfzeichen (sog. Positionsleuchten) unterhalb des Scheinwerfers angebracht, bin mir aber jetzt gar nicht sicher, ob diese zulässig sind. Können Sie mir da weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard K
Hallo,
Wenn bei meinem Roller das Licht kaputt ist, darf ich dann hinten eine rot- und vorne eine weiß-leuchtende Taschenlampe anbringen, wenn diese hell genug sind?
Gruß Lukas W
Guten Tag, ich habe Ihren u.a. Artikel gelesen und wüsste gerne auf welcher gesetzlichen Grundlage dieser beruht. Ich habe eine BMW (Bj.75) mit einem Steib Seitenwagen (BJ.52) in Holland gekauft und muss nun zur Vollabnahme beim TÜV. Der Seitenwagen hat keine Bremsleuchte :
Bremsleuchten
Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Entsprechend kann er ebenfalls bremsen, um ein Auffahren zu verhindern. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Sie ist aber nicht vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug vor 1988 erstmals zugelassen wurde oder das Kraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreitet.
Hallo, ich habe eine BMW R90/6 mit Steib S500 Seitenwagen in Holland gekauft. Die BMW ist von 1975, der Steib aus den 50er Jahren und daher ohne Bremslicht. Sie schreiben das Fahrzeuge vor Bj.88 am Seitenwagen kein Bremslicht benötigen. Für die anstehende Vollabnahme beim TÜV , wäre die Gesetzesgrundlage von Vorteil. Können Sie mir damit dienen? Freundlichst B.Kleinwächter
Hallo.
Ist es erlaubt Lichter an der Bekleidung/Helm des Fahrers anzubringen? Beispielsweise EL-Kabel oder LED-strips (batteriebetrieben)?
Ist eine ECE geprüfte 3.Bremsleuchte am Motorrad als Nachrüstung zulässig?
Hintergrund:
BMW R1250GS Modelljahr 2021 hat ab Werk serienmäßig das Rücklicht und Bremslicht in die Blinker integriert, somit 2 Brems-,Rücklichter. Die bisherige mittig platzierte Rücklicht-/Bremslichtkombination dient nur noch als Zusatzbremslicht (3.Bremsleuchte).
Darf ich mein 2019 Modell genau so umrüsten auf die 2021er Serie ?
Hallo!
Darf ich mir LED Blinker mit E-Nummer, welche Zeitgleich für vorne kleine Scheinwerfer sind anbauen ?
Das gleich gilt für hinten.
So hätte ich den Originalen Scheinwerfer+Die 2 in 1 Blinker vorne.
Und hinten das Originale Bremslicht mit den 2 in 1 Blinker welche zeitgleich als Bremslichter fungieren hinten.
Hallo.
Es gibt immer mehr Roller mit 3 Räder wie die MP3, Metropolis, QV3 usw.
Diese Fahrzeuge werden ab einem Radstand von 460mm als mehrspuriges Fahrzeug (L5e-A) zugelassen.
Rechtlich gesehen sind es also keine “Krafträder”.
So würden auch die Regelungen zur Motorrad-Beleuchtung bei diesen Fahrzeugen nicht gelten, oder doch ?
Ich bin MP3-Fahrer und in der 3-Rad-Community gibt es viel Unsicherheit was solche Fragen angeht.
Das Betrifft viele Themen wie die Fahrerlaubnis im Ausland, Bereifung, Beleuchtung oder Fahrverbote.
Fahrverbote für Krafträder gelten eigentlich nicht für L5e-Fahrzeuge, aber weiß das auch der Polizist in der Verkehrskontrolle ?
Eine Rubrik für 3-Radfahrer mit solchen Themen wäre sehr schön und auch einzigartig in Deutschland.
Wenn ihrerseits Interesse besteht helfen wir gerne mit Themen weiter. (Rollerfreunde Koblenz)
Viele Grüße Stefan M.
Seit wann haben Motorräder Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchten? Ich bin mit noch keinem gefahren das diese besitzt.
hallo
……Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. ….. bei den BMW modellen gibt es von hause aus als sonderausstattung zusatzscheinwerfer, die paarweise angeboten und montiert werden diese werden so auch in die fahrzeugpapiere eingetragen. verstösst hier BMW nicht gegen die StVZO, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, oder wie ist in dem fall das problem gelöst?
Hallo,
ich würde gerne bei meiner 125er das Heck ändern, ich möchte einen neuen Kennzeichenhalter verbauen. Dazu brauche ich eine neue Nummernschildleuchte und ein neues Rücklicht, die Blinker bleiben original. Nummernschildleuchte und Rücklicht haben beide eine E-Nummer. Meine Frage ist nur ob das Rücklicht an den Kennzeichenhalter montiert werden kann, wenn dieses maximal 30 Grad hat und das Rücklicht somit leicht nach oben zeigen würde? Ist das trotzdem noch erlaubt?
Hallo, muss ein Suchscheinwerfer ein E Prüfzeichen haben?
Und muss ein Standlicht weiß anstatt gelb sein?
hallo ich hab mal eine frage was sagt das Bußgeldkatalog dazu wenn ich ein scheinwerfer grill drauf montieren .
Darf ich das ? Und gibt’s da überhaupt regeln für Und mit was für ein Bussgeld hab ich zu rechnen wenn es nicht erlaubt ist
Hallo, darf man an eine BMW 310 GS links und rechts unten an den Sturzbügeln kleine LED Zusatzscheinwerfer 20E 4000 Lumen anbringen? Dadurch erhöht sich die Sichtbarkeit des relativ schlanken Motorrads erheblich. Ich finde in der StVO nichts darüber.
Grüße Stefan F.
Muß ein Motorradoldtimer Baujahr 1929 eine Beleuchtungsanlage haben?In seinem Zulassungsjahr wurden diese Fahrzeuge ohne Beleuchtungsanlage ausgeliefert bzw verkauft.
Im Beiwagen meines Motorrades ist ein PKW-Scheinwerfer verbaut, darf bei diesem das Fernlicht mitleuchten ?
Danke und viele Grüße
Peter
Hallo
ich habe ein 125er Motorrad aus Belgien gekauft . Dieses ist Bj 1958 und hat eine gelbe Birne im Frondscheinwerfer . ist diese erlaubt bei einer Vollabnahme oder muß ich eine weiße montieren ???
danke Heinz
Ich lese mit Schrecken, dass eine Zusatzbremsleuchte am Motorrad grundsätzlich verboten ist. Nun, ich hab mir bei meiner BMW C1 (zur Erinnerung, das ist der BMW-Roller mit dem Dach, den es von 2000-2003 gab) eine zusätzliche Bremsleuchte angebracht – auf Kopfhöhe. Einfach, weil das originale Bremslicht müde leuchtet und diese Maschine gerade für den Kampf im Stadtverkehr gebaut wurde – und da fahren viele Leute schon vor dem ersten Kaffee Auto. Also, so gelesen muß ich das wieder abbauen. Frage: gibt es nicht eine Möglichkeit, sich sowas vom TÜV eintragen zu lassen? Wie stellt man sowas an? Dankeschön.
Hallo
Für meine r1 gibt es Rück/Bremslicht mit integrierten Blinkern drin.das Rücklicht hat auch eine E Nummer.
Frage.dürfen die blinker mit angeschlossen werden oder ist es nur zulässig wenn das motorrad durch seine Bauweise bzw Zulassung
Die blinker schön im rücklicht hat?
LG markus
Hallo,
Sie schreiben:“ An der Seite sind gelbe Rückstrahler zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Sind sie verbaut, müssen es stets zwei auf einer Seite sein.“
Ich habe eine Harley Baujahr 2019 und habe diese umbauen lassen, dabei wurden keine seitlichen gelben Rückstrahler mehr verbaut und der TÜV hat das Fahrzeug so abgenommen. Ich habe aber von mehreren Leuten erfahren und in vielen Foren gelesen, dass seit Baujahr 2017 seitliche Rückstrahler vorgeschrieben sind. Was ist denn jetzt richtig? Danke und Grüße Karl
Hallo Zusammen,
ich würde an meinem Motorrad gerne LED-Blinker anbringen. In den USA gibt es mittlerweile Front Blinker (Link v. Red. entfernt), welche bei normaler Fahrt eine dauerhafte Standlicht Beleuchtung haben und beim Blinken diese in Orangefarbenes Blinken wechseln. Der große Vorteil für mich liegt sowohl in der Sichtbarkeit bei Nacht/ Dunkelheit, als auch das man bei Tagfahrten durch Autofahren besser gesehen wird durch die zusätzliche helle LED-Beleuchtung.
Die Blinker sind allerdings nur durch eine Anpassung der Verkabelung in dieser Funktion nutzbar.
Deshalb ist meine Frage in diese Runde bevor ich mir die Arbeit mache:
Können diese Blinker in Deutschland ohne Probleme gefahren werden ohne das Deutsches Prüfzeichen vorliegt?
Bei meinem vorhergehenden Motorrad waren Zusatzscheinwerfer verbaut, die ein E1-Prüfzeichen hatten. Diese kosteten bei KTM ca. 460 €. Die gleichen Scheinwerfer mit haargenau den selben Leistungsspezifikationen gibt es bei anderen Herstellern für 70 €. Der Unterschied besteht darin, dass auf dem Scheinwerferglas KEINE E1, sondern eine E9, und zusätzlich noch “F3 PL 04” und eine “6668” aufgedruckt sind. Meiner Meinung nach haben diese Scheinwerfer eine spanische Zulassung und sind somit EU-weit zulässig. Liege ich damit richtig?
Hallo in die Runde!
Wie sieht das aus wenn man Kleidungstücke verwendet die mit der Fahrzeugbeleuchtung per Funk verbunden sind. Aus Frankreich kommen immer mehr solcher Produkte die teilweise sogar aktiv mit den Fahrzeug zusammen arbeiten und so die Sichtbarkeit steigern!
Die Produkte haben auch eine CE-Abnahme und sind laut Aussage der Hersteller legal.
Ist man nur hier zu Lande so engstirnig und rückständig um die Sicherheit der Motorradfahrer aktiv zu vermeiden oder kommt mir das nur so vor?
Ich kann zumindest mal kein Verbot für aktiv leuchtende Schutzbekleidung für Motorradfahrer finden!
Gruß
Ethan
Hallo,
Wie sind am Motorradbeiwagen die Abstände von der Aussenkante zur Beleuchtung (Rücklicht, Bremslicht), Blinker und das Begrenzungslicht? Gibt es auch Höhenmaße?
Mein TÜV Beamter könnte mir da leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Gruß Torsten
Hallo,
spezifische Regelungen für Motorradbeiwagen sind und an dieser Stelle leider nicht bekannt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich möchte mir Seitenkoffer für meine Trude zulegen. Jetzt stand in der Produktbeschreibung das ich das orginal Rücklicht abbauen muss . Ist das korrekt?
Hallo
ich habe noch eine Zusatzfrage. Müssen es Rückstrahler aus Kunststoff sein oder kann man auch Aufkleber verwenden ?
so wie diese hier
[Link von Redaktion entfernt]
Danke