Regeln zur Anhänger-Beleuchtung bei Pkw und Lkw
Letzte Aktualisierung am: 6. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Beleuchtung am Kfz-Anhänger
Da Anhänger regelmäßig die Beleuchtung des Fahrzeuges verdecken, müssen sich an deren Rückseite regelmäßig zumindest Blinker, Nebelschluss-, Schluss- sowie Bremsleuchten wiederholen. Zusätzlich sind zwei rote dreieckige Rückstrahler erforderlich. Doch auch Begrenzungsleuchten (Standlicht) und Umrissleuchten können erforderlich sein.
Sobald der Anhänger mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeuges hinausragen, müssen auch am Anhänger Begrenzungsleuchten vorhanden sein.
Nein. Anhänger für Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 60 km/h liegt, dürfen mit Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein, müssen es aber nicht. Für alle weiteren Lkw- und Pkw-Anhänger sind die Leuchten allerdings Pflicht, da die Fahrzeuge diese Höchstgeschwindigkeit regelmäßig übertreffen.
In der Regel führen Verstöße der Vorschriften zur Beleuchtung vom Anhänger zu einem Bußgeld von 15 Euro.
Anhänger-Beleuchtung nach StVZO: Welche Leuchten müssen am Anhänger sein?
Wie auch Kraftfahrzeuge müssen Anhänger mit den unterschiedlichsten Beleuchtungseinrichtungen ausgerüstet sein. Hintergrund ist, dass diese gerade bei Dämmerung oder Dunkelheit ohne zusätzliche Beleuchtung von anderen Verkehrsteilnehmern nur schwer auszumachen sind. Zudem verdecken Sie teilweise die Leuchten des Zugfahrzeugs. Beim Auffahren oder Überholen kann es bei mangelhafter Beleuchtung am Anhänger daher schnell zu einem Unfall kommen. Doch welche Anhänger-Leuchten sind erforderlich?
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog: Fehlerhafte Beleuchtung am Anhänger
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Verstoß gegen die Vorschriften über Begrenzungsleuchten | 15 € |
Verstoß gegen die Vorschriften über Umrissleuchten | 15 € |
Verstoß gegen die Vorschriften über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler | 15 € |
Verstoß gegen die Vorschriften über Nebelschlussleuchten | 15 € |
andere Beleuchtung angebracht als zulässig | 20 € |
Vordere Kfz-Anhänger-Beleuchtung
An der Vorderseite eines Anhängers dürfen in jedem Fall zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler angebracht sein. Es handelt sich hier also in jedem Fall um optionale Einrichtungen. Ebenfalls optional sind an Anhängern zwei nach vorne wirkende, weiße Spurhalteleuchten. Diese können hinten an den Längsseiten des Anhängers angebracht werden. Anders hingegen kann es sich bei Begrenzungsleuchten am Anhänger verhalten. Denn diese können sowohl optional sein als auch Pflicht; ganz nach der Breite des Anhängers in Relation zum Zugfahrzeug.
Nach der StVZO darf grundsätzlich jeder Anhänger an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten besitzen, aber nicht bei jedem ist dies auch Pflicht. Erst wenn ein Anhänger mehr als 40 cm über den äußersten Punkt der Begrenzungsleuchten vom Zugfahrzeug hinausragt, müssen bei diesem an der Vorderseite ebenfalls zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 StVZO). Das Begrenzungslicht am Anhänger soll hier also die überdeckten Leuchten des Zugfahrzeugs wiederholen und gewährleisten, dass die Breite des gesamten Gespanns für andere Verkehrsteilnehmer auch bei Dunkelheit leicht auszumachen ist.
Hintere Anhänger-Beleuchtung: Welche Rücklichter hat ein Anhänger?
Insbesondere die hintere Beleuchtung des Zugfahrzeuges wird durch einen Anhänger regelmäßig verdeckt. Aus diesem Grunde muss sich die Heckbeleuchtung in weiten Teilen auch an diesem wiederholen. Nur das sorgt für ausreichende Verkehrssicherheit.
Das A und O an einem Anhänger sind weiterhin die Blinker. Über die Fahrtrichtungsanzeiger können Sie Spurwechsel und Abbiegevorgänge ankündigen. Ebenso wie am Zugfahrzeug sind Sie verpflichtet, auch an einem Anhänger entsprechende gelbe Beleuchtungseinrichtungen an der Rückseite anzubringen. Voraussetzung ist, dass der Fahrer sie steuern kann.
Darüber hinaus müssen an einem Anhänger folgende Rückleuchten verbaut sein:
- zwei rote Schlussleuchten (vgl. § 53 Abs. 1 StVZO)
- zwei rote Bremsleuchten (vgl. § 53 Abs. 2 StVZO)
- zwei dreieckige rote Rückstrahler (vgl. § 53 Abs. 4 StVZO)
- ein oder zwei Nebelschlussleuchten (bei Anhängern von Zugfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h müssen hiermit ausgerüstet sein, andere dürfen diese Anhänger-Beleuchtung haben; vgl. § 53d Abs. 2 StVZO)
Zudem sind bei den Rückleuchten an einem Anhänger ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer (weiß), die nur beim Rückwärtsfahren leuchten, zulässig.
Wichtig: Es muss sich an einem Anhänger nicht nur das Rücklicht des Zugfahrzeuges wiederholen. Auch die Kennzeichen müssen entsprechend gespiegelt werden. Damit diese erkannt werden können, ist auch die Kennzeichnungsbeleuchtung bei einem Anhänger Pflicht.
Seitliche Beleuchtung an Pkw-Anhänger & Co
An den Seiten müssen Anhängers stets mit zur Seite wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sein. Zusätzlich können unter Umständen Umrissleuchten vorgeschrieben sein. Hierbei handelt es sich um Beleuchtungseinrichtungen, die auf die Breite des Anhängers aufmerksam machen sollen. Sie ergänzen somit Begrenzungs- und Schlussleuchten. Ob an einem Anhänger Umrissleuchten angebracht sein dürfen oder sogar müssen, richtet sich ebenfalls nach den Abmessungen im Einzelfall (vgl. § 51b Abs. 2,6 StVZO):
- Anhänger bis 1,80 m Breite dürfen nicht mit Umrissleuchten ausgerüstet sein.
- An einem Anhänger, der breiter als 1,80 m aber schmaler als 2,10 m ist, können Umrissleuchten vorhanden sein.
- Breitere Anhänger (über 2,10 m) müssen mit dieser Anhänger-Beleuchtung ausgestattet sein (ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Anhänger).
Hallo,
ist “Parklicht” bei Anhängern zulässig, erlaubt oder vorgeschrieben.
Ich meine tatsächlich Parklicht, also dass nur EIN Schlusslicht (links ODER rechts) leuchtet.
Ich meinte NICHT das Standlicht bei dem beide Schlusslichter und die Kennzeichenbeleuchtung leuchten?
Ich finde dazu nirgends eine Antwort.
MfG Susi
Hallo Zusammen,
ich habe eine Motorradanhänger bis max.750 KG, Erstzulassung 1991. Die Frage ist, muss dieser Anhämnger eine Nebelschlussleuchte haben? Nach meinen Informationen müssen Hänger dieser Art erst ab Zulassung 2006 eine Nebelschlussleuchte haben siehe folgender Text:
Vorschriften für die Anhängerbeleuchtung für
Anhänger bis 750 kg. Nach den
Beleuchtungsvorschriften für Anhänger
bis 750 kg müssen Anhänger ab dem
1. Juli 2006 mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten
ausgestattet sein
20.10.2021
Ist das so korrekt?
Ich habe einen 1,70 breiten Deckelanhänger (incl. Radkasten) mit 650 kg GG. Höhe 1,6m
Darf ich hier oben links und rechts Zusatzbremsleuchten bzw. oder und Rückleuchten anbringen?
Wie sieht es hier mit Blinkern aus, z.B. die 3 in 1 Leuchten? Oder ist dies < 750 gänzlich verboten.
Danke Gruß Sven
Ich habe einen Anhänger bei dem meine beiden Kanadier ca. 3 Meter hinten überstehen. Ist es erlaubt eine komplette Lichtleiste hinten an den Booten anzubringen um damit über 100 km weit fahren zu dürfen.
Frage: Darf die Beleuchtung des Anhängers auch an den Radkästen montiert werden, wenn der Anhänger noch 80 cm darüber hinaus ragt ?
dürfen auch Rücklichter bzw Blinker aus dem Motorradzubehör an einem PKW Anhänger montiert sein?