
Lkw- & Pkw-Anhänger: Regeln zur Beleuchtung nach StVZO
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2023
FAQ: Beleuchtung am Kfz-Anhänger
Da Anhänger regelmäßig die Beleuchtung des Fahrzeuges verdecken, müssen sich an deren Rückseite regelmäßig zumindest Blinker, Nebelschluss-, Schluss- sowie Bremsleuchten wiederholen. Zusätzlich sind zwei rote dreieckige Rückstrahler erforderlich. Doch auch Begrenzungsleuchten (Standlicht) und Umrissleuchten können erforderlich sein.
Sobald der Anhänger mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeuges hinausragen, müssen auch am Anhänger Begrenzungsleuchten vorhanden sein.
Nein. Anhänger für Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 60 km/h liegt, dürfen mit Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein, müssen es aber nicht. Für Lkw- und Pkw-Anhänger sind die Leuchten allerdings Pflicht, da diese Fahrzeuge diese Höchstgeschwindigkeit regelmäßig übertreffen.
In der Regel führen Verstöße bei der Beleuchtung von Anhänger zu einem Bußgeld von 15 Euro.
Anhänger-Beleuchtung nach StVZO: Welche Leuchten müssen am Anhänger sein?
Wie auch Kraftfahrzeuge müssen Anhänger mit unterschiedlichsten Beleuchtungseinrichtungen ausgerüstet sein. Hintergrund ist, dass diese gerade bei Dämmerung oder Dunkelheit ohne zusätzliche Beleuchtung von anderen Verkehrsteilnehmern nur schwer auszumachen sind. Zudem verdecken Sie teilweise die Leuchten des Zugfahrzeugs. Ob beim Auffahren oder Überholen kann es bei mangelhafter Beleuchtung am Anhänger daher schnell zum Unfall kommen. Doch welche Anhänger-Leuchten sind erforderlich?
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog: Fehlerhafte Beleuchtung am Anhänger
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Verstoß gegen die Vorschriften über Begrenzungsleuchten | 15 € |
Verstoß gegen die Vorschriften über Umrissleuchten | 15 € |
Verstoß gegen die Vorschriften über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler | 15 € |
Verstoß gegen die Vorschriften über Nebelschlussleuchten | 15 € |
andere Beleuchtung angebracht als zulässig | 20 € |
Vordere Kfz-Anhänger-Beleuchtung

An der Vorderseite eines Anhängers dürfen in jedem Fall zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler angebracht sein. Es handelt sich hier also in jedem Fall um optionale Einrichtungen. Ebenfalls optional sind an Anhängern zwei nach vorne wirkende, weiße Spurhalteleuchten. Diese können hinten an den Längsseiten des Anhängers angebracht werden. Anders hingegen kann es sich bei Begrenzungsleuchten am Anhänger verhalten. Denn diese können sowohl optional sein als auch Pflicht, ist letztlich die Breite des Anhängers in Relation zum Zugfahrzeug.
Nach StVZO darf grundsätzlich jeder Anhänger an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten besitzen, aber nicht bei jedem ist dies auch Pflicht. Erst wenn ein Anhänger mehr als 40 cm über den äußersten Punkt der Begrenzungsleuchten vom Zugfahrzeug hinausragt, müssen bei diesem an der Vorderseite ebenfalls zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 StVZO). Das Begrenzungslicht am Anhänger soll hier also die überdeckten Leuchten des Zugfahrzeugs wiederholen und gewährleisten, dass die Breite des gesamten Gespanns für andere Verkehrsteilnehmer auch bei Dunkelheit leicht auszumachen ist.
Hintere Anhänger-Beleuchtung: Welche Rücklichter hat ein Anhänger?
Insbesondere die hintere Beleuchtung des Zugfahrzeuges wird durch einen Anhänger regelmäßig verdeckt. Aus diesem Grunde muss sich diese in weiten Teilen auch an diesem wiederholen, um für ausreichend Verkehrssicherheit zu sorgen.
Das A und O auch an einem Anhänger sind die Blinker. Über die Fahrtrichtungsanzeiger können Spurwechsel und Abbiegevorgänge angekündigt werden. Ebenso wie das Zugfahrzeug müssen auch an einem Anhänger entsprechende gelbe Beleuchtungseinrichtungen an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht und vom Fahrer steuerbar sein.

Darüber hinaus müssen an einem Anhänger folgende Rückleuchten verbaut sein:
- zwei rote Schlussleuchten (vgl. § 53 Abs. 1 StVZO)
- zwei rote Bremsleuchten (vgl. § 53 Abs. 2 StVZO)
- zwei dreieckige rote Rückstrahler (vgl. § 53 Abs. 4 StVZO)
- ein oder zwei Nebelschlussleuchten (bei Anhängern von Zugfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h müssen hiermit ausgerüstet sein, andere dürfen diese Anhänger-Beleuchtung haben; vgl. § 53d Abs. 2 StVZO)
Zudem sind bei den Rückleuchten an einem Anhänger auch ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer (weiß), die nur beim Rückwärtsfahren leuchten, zulässig.
Wichtig: Es muss sich an einem Anhänger nicht nur das Rücklicht des Zugfahrzeuges wiederholen. Auch die Kennzeichen müssen entsprechend gespiegelt werden. Damit diese erkannt werden können, ist auch die Kennzeichnungsbeleuchtung bei einem Anhänger Pflicht.
Seitliche Beleuchtung an Pkw-Anhänger & Co
An den Seiten müssen Anhängers stets mit zur Seite wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sein. Zusätzlich können zudem unter Umständen Umrissleuchten vorgeschrieben sein. Hierbei handelt es sich um Beleuchtungseinrichtungen, die auf die Breite des Anhängers aufmerksam machen sollen. Sie ergänzen somit Begrenzungs- und Schlussleuchten. Ob an einem Anhänger Umrissleuchten angebracht sein dürfen oder sogar müssen, richtet sich ebenfalls nach den Abmessungen im Einzelfall (vgl. § 51b Abs. 2,6 StVZO):
- Anhänger bis 1,80 m Breite dürfen nicht mit Umrissleuchten ausgerüstet sein.
- An einem Anhänger, der breiter als 1,80 m aber schmaler als 2,10 m ist, dürfen Umrissleuchten vorhanden sein.
- Breitere Anhänger (über 2,10 m) müssen mit dieser Anhänger-Beleuchtung ausgestattet sein (ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Anhänger).
dürfen auch Rücklichter bzw Blinker aus dem Motorradzubehör an einem PKW Anhänger montiert sein?
Frage: Darf die Beleuchtung des Anhängers auch an den Radkästen montiert werden, wenn der Anhänger noch 80 cm darüber hinaus ragt ?
Ich habe einen Anhänger bei dem meine beiden Kanadier ca. 3 Meter hinten überstehen. Ist es erlaubt eine komplette Lichtleiste hinten an den Booten anzubringen um damit über 100 km weit fahren zu dürfen.