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Standlicht am Auto: Wann ist es einzusetzen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Standlicht und Abblendlicht unterscheiden sich deutlich voneinander

Das Standlicht-Symbol besteht aus zwei Halbkreisen mit je drei Strahlen: Hier wird das Licht über den Blinkerhebel eingestellt.
Das Standlicht-Symbol besteht aus zwei Halbkreisen mit je drei Strahlen: Hier wird das Licht über den Blinkerhebel eingestellt.

Die Beleuchtung am Auto ist nicht nur sinnvoll, sobald es dunkel wird. Das merken Sie schon daran, dass so ein Fahrzeug weit mehr Beleuchtung als nur das Abblendlicht aufweist, das Sie normalerweise ab Beginn der Dämmerung einschalten sollten. Neben dem Abblendlicht sind Fernlicht und Standlicht die Einstellungen, die am meisten Verwendung beim Benutzen eines Fahrzeugs finden.

Viele Fahrer wissen allerdings nicht genau, unter welchen Umständen die Benutzung welches Lichts zulässig ist – Hauptsache, irgendein Licht ist eingeschaltet und andere können Sie sehen, oder? Das ist leider falsch. Erfahren Sie hier unter anderem, wie Sie das Standlicht einschalten, in welchen Situationen dies nötig bzw. zulässig ist und wie sich das Standlicht vom Abblendlicht und vom Fernlicht unterscheidet. Auch ob es in Deutschland generell zulässig ist, in der Dunkelheit oder bei schlechten Witterungsbedingungen mit Standlicht zu fahren oder es als Tagfahrlicht zu nutzen, erfahren Sie hier.

FAQ: Standlicht

Was ist Standlicht?

Standlicht wird auch Begrenzungslicht genannt und dient der Beleuchtung von stehenden Fahrzeugen. Es dient dazu, das eigene Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen.

Wann wird Standlicht benutzt?

Standlicht muss außerhalb geschlossener Ortschaften auf schlecht beleuchteten Straßen beim Halten und Parken eingeschaltet werden. Nur mit Standlicht darf nicht gefahren werden.

Was droht, wenn ich nur mit Standlicht fahre?

Fahren Sie mit Standlicht statt mit Abblendlicht, kann ein Bußgeld von 10 Euro drohen. Dieses erhöht sich, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung kommt.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Standlicht

TatbestandBußgeld in EuroPunkte in Flens­burgFahr­verbot
Sie sind nur mit Standlicht gefahren, obwohl Sie Abblendlicht verwenden sollten10-nein
... und haben dadurch jemanden gefährdet15-nein
... und haben dadurch eine Sachbeschädigung verursacht35-nein

Was ist Standlicht und wie wird es eingeschaltet?

Das Standlicht können Sie bei manchen Autos auch einschalten, indem Sie den Hauptschalter auf die richtige Stellung drehen.
Das Standlicht können Sie bei manchen Autos auch einschalten, indem Sie den Hauptschalter auf die richtige Stellung drehen.

Die Frage „Was ist Standlicht?“ können die meisten Fahrer sicherlich bereits seit ihrer Fahrschulzeit beantworten. Wie die alternative Bezeichnung als Begrenzungslicht sagt auch der Begriff „Standlicht“, wann es eingesetzt wird: Seine Funktion liegt in der Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs.

Es besteht allerdings nicht nur aus einem abgedunkelten Scheinwerfer, der nach vorne strahlt. Auch die Hinterseite des Fahrzeugs wird damit beleuchtet – schließlich sollte ein stehendes Fahrzeug im Dunkeln von allen Seiten aus sichtbar sein. In der Regel ist das Standlicht hinten mit der Rückleuchte bzw. dem Bremslicht verbunden. Zusätzlich werden üblicherweise die hintere Kennzeichenbeleuchtung sowie die Cockpitbeleuchtung aktiviert, wenn Sie an Ihrem Auto das Standlicht einschalten.

Das funktioniert in der Regel entweder, indem Sie den Hauptschalter auf das Standlicht-Symbol stellen oder über eine Drehfunktion am Blinkerhebel. Bei neueren Fahrzeugen leuchtet daraufhin die entsprechende Standlicht-Kontrollleuchte im Armaturenbrett auf. Sie erkennen Sie an zwei Halbkreisen, von denen jeweils drei Strahlen abgehen.

In Deutschland ist die vorgeschriebene Standlicht-Farbe vorne weiß und hinten rot. Gelbes Standlicht ist nicht zulässig, allerdings können Seitenmarkierungsleuchten in gelb oder orange angebracht sein. Diese müssen an das Standlicht gekoppelt sein.

Wann sollten Sie auf Abblendlicht verzichten und Standlicht einschalten?

Mit Standlicht statt mit Abblendlicht in der Dunkelheit zu fahren, stellt einen Verstoß dar – auch in beleuchteten Städten.
Mit Standlicht statt mit Abblendlicht in der Dunkelheit zu fahren, stellt einen Verstoß dar – auch in beleuchteten Städten.

Wann Sie die Lampen des Standlichts einschalten müssen, ist nicht nur von der Dunkelheit abhängig, sondern auch davon, wo Sie sich befinden. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine ausreichende Sicht häufig bereits durch die Straßenbeleuchtung gegeben. Unter solchen Umständen müssen Sie das Standlicht nicht aktivieren, wenn Sie parken oder halten.

Außerhalb geschlossener Ortschaften sieht das anders aus. Hier herrschen in der Regel eher schlechte Beleuchtungsverhältnisse, weswegen Sie das Standlicht beim Parken und Halten einschalten müssen. Das dient nicht nur der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch Ihrer eigenen.

Auch an einem Bahnübergang mit geschlossener Schranke sollten Sie das Abblendlicht ausschalten und zum Standlicht wechseln, wenn Sie warten müssen. Das ist zwar keine Pflicht, aber so vermeiden Sie, dass ein Autofahrer, der auf der anderen Seite der Schranke wartet, geblendet wird.

Fahren mit Standlicht: Ist das erlaubt?

Sie können unter bestimmten Umständen mit Fernlicht und mit Abblendlicht fahren – für Standlicht gilt das in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt in § 17 eindeutig:

Bei Dunkelheit dürfen Sie nicht mit Standlicht fahren – mit Fernlicht übrigens auch nicht, wenn Sie jemanden dadurch behindern.
Bei Dunkelheit dürfen Sie nicht mit Standlicht fahren – mit Fernlicht übrigens auch nicht, wenn Sie jemanden dadurch behindern.

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Verstoßen Sie gegen diese Regelung, werden Sie in der Regel mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Das darin geforderte Bußgeld hängt in seiner Höhe davon ab, ob Sie jemanden gefährdet haben oder ob es zu einer Sachbeschädigung durch das Fahren mit dem Standlicht gekommen ist. War nichts dergleichen der Fall, werden üblicherweise 10 Euro fällig. Bei zusätzlicher Gefährdung kommen 15 Euro auf Sie zu. Zieht der Verstoß eine Sachbeschädigung nach sich, weist der Bescheid in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro aus. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich der Gebühren für den Bußgeldbescheid.

Das Fahren mit Standlicht ist dennoch in bestimmten Szenarien erlaubt, nämlich in solchen, in denen Sie Nebelscheinwerfer benutzen dürfen. Das ist der Fall, wenn Nebel, Schnee oder Regen Ihre Sicht maßgeblich beeinträchtigen. In der Regel schalten Sie das Abblendlicht zusammen mit den Nebelscheinwerfern ein. Haben Sie davon allerdings zwei an Ihrem Auto, können Sie statt mit Abblendlicht auch mit Standlicht fahren.

In anderen Ländern dürfen Sie innerorts mit Standlicht fahren, wenn die Straßen ausreichend beleuchtet sind. In Deutschland ist das nicht der Fall.

Standlicht als Tagfahrlicht nutzen

Das Standlicht ist als Tagfahrlicht nicht zu verwenden, da es keine ausreichend große Leuchtkraft besitzt.
Das Standlicht ist als Tagfahrlicht nicht zu verwenden, da es keine ausreichend große Leuchtkraft besitzt.

Das Standlicht wird in der Regel nur durch eine 5-Watt-Glühbirne betrieben. Bei guten Lichtverhältnissen, die tagsüber in der Regel herrschen, kann damit kaum gute Sichtbarkeit erreicht werden. Für Tagfahrlicht werden üblicherweise weiße Leuchtdioden (LED) in die Hauptscheinwerfer integriert, die deutlich heller als die Begrenzungsleuchten sind. Aus diesem Grund ist eine Verwendung als Tagfahrlicht für das Standlicht ausgeschlossen. Das gilt in allen Ländern, in denen Tagfahrlichtpflicht herrscht.

Beide Beleuchtungsarten unterscheiden sich aber nicht nur in der Helligkeit. Ist Ihr Fahrzeug mit Tagfahrlicht ausgestattet, ist dieses mit der Zündung gekoppelt. Es schaltet sich also ein, sobald Sie Ihr Auto starten. Daher gibt es auch keine Kontrollleuchte im Armaturenbrett, die anzeigt, dass das Tagfahrlicht eingeschaltet ist. Gleiches gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug entsprechend nachrüsten. Ein Tagfahrlicht leuchtet immer nur nach vorne, wohingegen das Standlicht auch an der Hinterseite Ihres Fahrzeugs aktiv ist.

In der Regel ist das Tagfahrlicht so geschaltet, dass es statt des Abblend-, Stand- oder Nebellichts aktiviert ist. Lediglich wenn Sie ein adaptives Tagfahrlicht haben, wird dieses nur gedämmt, sobald Sie das Abblendlicht einschalten.

Standlichtbirne wechseln – Kann das jeder?

Ist am Fahrzeug ein Defekt aufgetreten, können Sie diesen manchmal leicht selbst beheben, ohne das Auto gleich in die Werkstatt bringen zu müssen. Ob Sie allerdings ein Standlicht, das defekt ist, selbst reparieren können, hängt von dem spezifischen Schaden sowie von Ihren persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ab.

Eine kaputte Birne beim Standlicht zu wechseln, ist auch ohne Mechaniker möglich. Allerdings ist eine solche nicht immer das Problem, wenn Ihr Standlicht nicht mehr funktioniert. Ursachen hierfür kann es viele geben: Funktioniert das Licht trotz neuer Birne weiterhin nicht, kann das beispielsweise an einem defekten Steuergerät oder Kabel liegen. In so einem Fall ist die beste Lösung, das Auto in einer Werkstatt prüfen zu lassen.

Im Zuge der Fahrschulprüfung müssen Sie unter Umständen diverse Fahrzeugbeleuchtung, darunter auch das Standlicht, benennen und prüfen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Kevin
    Am 11. August 2021 um 21:34

    Guten Tag,
    Ist es nun rechtlich erlaubt, tagsüber bei guten Lichtverhältnissen mit Standlicht zu fahren? Es ist zwar nicht als Tagfahrlicht geeignet, da es zu dunkel ist, aber in ihrem Artikel steht nicht, dass es verboten ist. Ist das korrekt?
    MfG

  2. SOTA Mods - Ibrahim E
    Am 8. Dezember 2020 um 19:50

    Vielen Dank für diesen tollen und leicht verständlichen Beitrag inkl. Quellenangabe. Im deutschen Verkehrsdschungel blickt man ja vor lauter Gesetzen kaum durch (einige davon hinterfrage ich dennoch wehement), darum bin ich umso dankbarer, dass dieses Thema hier so verstänlich erklärt wurde und ich nun etwas schlauer bin.

    Meine Erkenntnisse will ich in Zukunft auch zusammengefasst auf meiner Homepage meinen Besuchern zur Verfügung stellen, in Form einer FAQ-Sektion.

    Liebe Grüße

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