Der Name ist Programm: Nebelscheinwerfer und wann sie erlaubt sind
Bußgelder im Zusammenhang mit Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Verstoß
Bußgeld in Euro
Sie haben die Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug widerrechtlich benutzt
20
... und dadurch wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
25
... und dadurch kam es zu einem Unfall
35
Sie haben die Nebelschlussleuchte an Ihrem Fahrzeug benutzt, obwohl die Sichtweite mindestens 50 Meter betrug
20
... und dadurch wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
25
... und dadurch kam es zu einem Unfall
35
Sie haben die Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß angebracht oder geschaltet
15
Sie haben die Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug foliert o.ä., wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist
50
Der Bußgeldrechner zur Beleuchtung an Fahrzeugen
Symbole der Beleuchtungseinrichtungen: Kontrollleuchten
Symbol der Kontrollleuchte
Beleuchtungsart/Handlungsanweisung
Nebelscheinwerfer ist eingeschaltet. (Nur bei entsprechender Witterung erlaubt.)
Nebelschlussleuchte ist eingeschaltet. (Nur bei entsprechender Witterung erlaubt.)
Standlicht ist aktiv.
Abblendlicht ist eingeschaltet.
Fernlicht ist eingeschaltet.
Hauptlichtschalter: Sie müssen eine defekte Glühbirne der Fahrzeugbeleuchtung austauschen.
„Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten?“ Vielen ist diese Frage aus ihrer theoretischen Führerscheinprüfung in Deutschland geläufig. Und sie ist nicht nur bekannt, sondern auch wichtig. Denn: die verschiedenen Beleuchtungseinrichtungen am Auto können im Notfall Leben retten.
Ein auf der Straße gut ausgeleuchtetes Fahrzeug kann bei Dunkelheit oder schlechter Witterung wie Regen, Schnee oder Nebel weitaus schneller erkannt werden. So können Auffahrunfälle – zum Beispiel wenn Autos nach einem Unfall auf der Straße oder auf dem Seitenstreifen stehen – besser vermieden werden.
Dabei ist es dennoch manchmal verwirrend, welches Licht in welcher Situation angeschaltet werden sollte. Denn nicht jedem Autofahrer sind seine Fahrschulzeiten noch so gut im Gedächtnis, dass er die Beleuchtungseinrichtungen aus dem Effeff beherrscht.
Während die Nutzung von Abblend- oder Fernlicht den meisten Menschen noch geläufig ist, ist die Funktion des Nebelscheinwerfers – in Österreich auch Nebellicht genannt – eher unbekannt.
Wann darf man mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer fahren? Gibt es Ausnahmen von der Regel? Kann die falsche Verwendung der Nebelscheinwerfer eine Strafe hervorrufen? Wann Sie die Nebelscheinwerfer nutzen dürfen, was die Straßenverkehrsordnung(StVO) vorgibt und welche Sonderregeln beim Motorrad gelten, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Nebelscheinwerfer
Wann dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?
Nebelscheinwerfer dürfen verwendet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen erheblich beeinträchtigt ist.
Wie werden Nebelscheinwerfer verwendet?
Nebelscheinwerfer können zusammen mit dem Abblendlicht, dem Standlicht oder ganz alleine leuchten.
Welche Strafe droht bei verbotswidrig eingeschalteten Nebelscheinwerfern?
Werden Nebelscheinwerfer trotz guter Sicht eingeschaltet, kann ein Bußgeld von 20 Euro die Folge sein. Dieses erhöht sich, wenn es infolgedessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.
Nebelschlussleuchten sind mittlerweile standardmäßig an Kraftfahrzeugen verbaut. Die meisten Autofahrer aber sind unsicher, wann sie die Leuchten überhaupt anschalten dürfen oder vielleicht sogar müssen. Dank diesem Ratgeber geht Ihnen ein Licht auf. » Weiterlesen...
Sind Nebelscheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln in Deutschland erlaubt? Welche Voraussetzungen müssen solche Scheinwerfer erfüllen, um hierzulande zugelassen zu werden? Dies erfahren Sie hier im Ratgeber. » Weiterlesen...
Nebelscheinwerfer verbessern die Sicht bei Nebel, da sie den Blendeffekt reduzieren. Da sie jedoch sehr hell leuchten, dürfen sie nur in gewissen Situationen eingeschaltet werden. Welches Bußgeld droht, wenn Sie die Nebelscheinwerfer unerlaubterweise benutzen, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer müssen in Deutschland nach derzeitigem Stand nicht zwingend genutzt werden. Doch was ist, wenn beide Einrichtungen am Wagen vorhanden sind? Dürfen Sie die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einsetzen - und umgekehrt? » Weiterlesen...
Im Alltag zwar selten benutzt, ist die Nebelschlussleuchte jedoch ein wichtiges Warnzeichen - bei gefährlichen Wetterverhältnissen garantiert sie Sichtbarkeit. Wofür diese Beleuchtung genau da ist und ab wann sie unbedingt eingeschaltet werden sollte, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Viele Autos werden laufen ohne Nebelscheinwerfer vom Band. Wie teuer ist es, die Scheinwerfer nachrüsten zu lassen? Muss eine Eintragung beim TÜV erfolgen? Kann man den Einbau selbst vornehmen? Alle Infos rund um den Einbau von Nebelscheinwerfern finden Sie hier. » Weiterlesen...
Wann darf man Nebelscheinwerfer benutzen? Das besagt die Straßenverkehrsordnung!
Viele Autofahrer, denen die Erläuterungen aus der Fahrschule nicht mehr allzu gut im Gedächtnis sind, fragen sich oft: „Wann darf ich die Nebelscheinwerfer einschalten bzw. anmachen?“ Um zu klären, ab wann Sie Nebelscheinwerfer einschalten dürfen und wann nicht, ist ein Blick in die StVO unerlässlich. Wie Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen, ist in § 17 zur Beleuchtung geregelt. Absatz 3, § 17 StVO besagt, dass nur bei erheblicher Sichteinschränkung die Nutzung der Nebelscheinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht erlaubt ist.
Darunter werden witterungsbedingte Situationen wie Regen, Schnee oder dichter Nebel gefasst. Sind an einem Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, muss das Abblendlicht nicht zusätzlich leuchten, allerdings sind dann die Begrenzungsleuchten des Autos einzuschalten.
Das Begrenzungslicht wird auch Standlicht genannt und darf zu den Nebelscheinwerfern zugeschaltet werden. Die Frage: „Wann dürfen Nebelscheinwerfer laut StVO eingeschaltet werden?“ ist also durch die Situation einer erheblichen Sichtbehinderung durch Wetterverhältnisse zu beantworten.
Aber was genau ist unter einer „erheblichen Sichtbehinderung“ zu verstehen? Laut diversen Gerichtsentscheidungen liegt diese dann vor, wenn auf Autobahnen nicht weiter als 150 Meter, auf anderen Straßen nicht mehr als 100 Meter gesehen werden kann. Im Zweifelsfall ist die Nutzung jedoch immer von der individuellen Witterungssituation abhängig. Nebelscheinwerfer ohne Nebel zu benutzen, ist unabhängig vom Namen somit trotzdem erlaubt.
Video: Fahrzeugbeleuchtung richtig nutzen
Spezifische Ratgeber zu Nebelscheinwerfern
Stand- oder Abblendlicht?
Zusätzlich zum Nebelscheinwerfer muss bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen immer auch noch ein anderes Licht leuchten. Dazu sind entweder das Stand- oder das Abblendlicht gut geeignet. Sind an einem Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, so reicht die Zuschaltung des Standlichts. Bei nur einem Nebelscheinwerfer muss das Abblendlicht zusätzlich leuchten. Sind Sie mit dem Motorrad unterwegs, so reicht lediglich der Nebelscheinwerfer ohne zusätzliche Beleuchtung. Das gilt allerdings nur für Krafträder ohne Beiwagen.
Besonderheiten beim Nebelscheinwerfer am Auto: Wie funktioniert das Licht?
Das Nebellicht am Auto ist besonders tief an der Frontseite des Fahrzeugs angebracht. So soll garantiert werden, dass es unter dem Nebel breitflächig die Fahrbahn ausleuchten kann. Zudem wird aufgrund der speziellen Funktionsweise der Nebelscheinwerfer eine Eigenblendung verhindert, die bei der Nutzung von Fernlicht oft beim Anstrahlen einer dichten Nebelwand auftritt und für ein Erschweren der Fahrverhältnisse sorgen kann.
Dafür, dass die Nebelscheinwerfer sehr breit strahlen, haben sie allerdings eine geringere Weitenwirkung und können die Fahrbahn nach vorne nicht so gut ausleuchten, wie dies bei Abblend- oder Fernlicht normalerweise der Fall ist.
Ist beim Nebelscheinwerfer eine Farbe vorgegeben?
Neben der zum Nebelscheinwerfer wichtigen Frage, wann Sie diesen einschalten dürfen, bleiben auch noch weitere offen. Beispielsweise welche Farbe das Licht haben darf, das vom Nebelscheinwerfer abgestrahlt wird. Denn nicht nur die Farbe des Lichtes, auch die Anbringung der Nebelscheinwerfer vorne am Fahrzeug ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genau geregelt.
Das Licht, das die Scheinwerfer abstrahlen, muss entweder weiß oder beim Nebelscheinwerfer auch gelb bzw. hellgelb sein. Zudem dürfen sie nicht höher als die Abblendlichter am Fahrzeug angebracht werden.
Eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer muss unbedingt ausgeschlossen werden; aus diesem Grund darf laut StVZO in einer Entfernung von 25 Metern vom Fahrzeug die Beleuchtungsstärke eines Nebelscheinwerfers nicht mehr als 1 lx, also Lux, betragen.
Beachten Sie auch: Strahlt der Nebelscheinwerfer, deutet eine Leuchte auf dem Armaturenbrett darauf hin. So kann dieser nicht aus Versehen angeschaltet bleiben. Es ist ein grünes Zeichen, auf dem eine Leuchte zu sehen ist sowie drei nach links unten zeigende Strahlen, die durch eine vertikale Wellenlinie durchkreuzt werden.
Nebelscheinwerfer: Gelten beim Motorrad andere Vorschriften?
Hinsichtlich des Motorrads oder anderer einspuriger Kraftfahrzeuge gelten abweichende Regeln zum Nebelscheinwerfer. Wann müssen Motorräder Nebelscheinwerfer vorweisen können? Generell gilt: Auch Motorräder benötigen diese, allerdings reicht es, wenn hier nur einer vorhanden ist.
Der Unterschied zwischen dem Nebelscheinwerfer für das Motorrad und dem für das Auto ist der, dass kein zusätzliches Licht geschaltet werden muss. Ist die Sicht auf der Straße also durch Regen, Nebel oder Schneefall erheblich behindert, müssen Fahrer von einem Motorrad nur den Nebelscheinwerfer einschalten und kein zusätzliches Abblend- oder Standlicht.
Bußgeld beim falschen Einsatz?
Erfolgt die Benutzung der Nebelscheinwerfer zum Beispiel am Tag, obwohl die Sichtverhältnisse das Einschalten gar nicht erfordern, kann ein Bußgeld aufgrund der Nebelscheinwerfer gegen den entsprechenden Autofahrer verhängt werden. Fahren Sie mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer, obwohl dies wegen der Witterung nicht notwendig ist, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig.
Bei der gleichzeitigen Gefährdung Anderer oder gar einem Unfall erhöht sich dieser Betrag auf 25 bzw. 35 Euro. Sollten Sie die Nebelscheinwerfer also missbräuchlich verwenden, wird zwar ein Verwarnungsgeld fällig, dieses ist allerdings nicht allzu hoch angesetzt.
Gleiches gilt auch, wenn Sie fälschlicherweise die Nebelschlussleuchte eingeschaltet lassen. Aufgrund der Nebelscheinwerfer ein Bußgeld – also einen Geldbetrag ab 55 Euro – zahlen zu müssen, ist laut Angaben im Bußgeldkatalog normalerweise nicht vorgesehen.
Hat jedes Auto Nebelscheinwerfer?
Weiter stellt sich vielen Menschen die Frage: „Sind Nebelscheinwerfer eigentlich Pflicht?“ Grundsätzlich gilt, dass ein Auto ohne Nebelscheinwerfer nicht verboten ist. Denn diese müssen nicht an einem Fahrzeug verbaut sein, sondern können auch weggelassen werden. Anders sieht dies allerdings bei Nebelschlussleuchten aus: Sind laut StVZO Nebelscheinwerfer nicht zwingend nötig, muss hingegen mindestens eine Nebelschlussleuchte vorhanden sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die mehr als 60 km/h fahren können und Anhänger benötigen mindestens eine und wahlweise auch zwei Nebelschlussleuchten. Einspurige Krafträder sowie alle anderen Fahrzeuge müssen nur eine Nebelschlussleuchte vorweisen.
Die Frage: „Braucht man Nebelscheinwerfer?“ kann also mit: „Nein“ beantwortet werden. Allerdings können diese sinnvoll sein, weil sie im Nebel die Fahrbahn besser ausleuchten können als das Abblendlicht.
Wann darf man Nebelscheinwerfer innerorts einschalten?
Die Straßenverkehrsordnung macht keinen Unterschied zwischen der Verwendung der Nebelscheinwerfer inner- und außerorts. Das bedeutet: Sollte Ihre Sichtweite stark eingeschränkt sein, so können Sie die Nebelscheinwerfer immer anschalten, egal, ob Sie sich mit Ihrem Fahrzeug gerade auf der Autobahn oder innerhalb eines Ortes befinden. Wichtig ist nur, dass Sie vor der Fahrt darauf achten, dass die Nebelscheinwerfer auch richtig eingestellt sind und niemanden blenden können, wenn Sie sie einschalten.
Nebelscheinwerfer mit Abbiegelicht
Das Fahren mit Nebelscheinwerfern funktioniert auch in Kurven. Einige Autohersteller bieten dafür das Kurvenlicht an. Dieses soll gewährleisten, dass auch im Dunkeln oder bei schlechter Witterung Kurven beim Abbiegen gut ausgeleuchtet sind. Das Abbiegelicht ist dabei statisch und unterscheidet sich somit vom dynamischen Kurvenlicht.
Beim Abbiegelicht werden ab einer Geschwindigkeit von 40 km/h und der Betätigung eines Fahrtrichtungsanzeigers (bzw. ab einem gewissen Lenkradeinschlag) die Nebelscheinwerfer hinzugeschaltet, damit diese die Kurve ausleuchten können. Je nachdem, in welche Richtung die Kurve genommen wird, schaltet sich der entsprechende Scheinwerfer links oder rechts ein.
Das in seiner Funktion davon abweichende Kurvenlicht, das dynamisch ist, wird durch das Schwenken des Hauptlichtes realisiert. Es wird also kein zusätzliches Licht dazugeschaltet, sondern der Scheinwerfer, der sonst nach vorne strahlt, geht mit in die Kurve und wirkt „mitlenkend“.
Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte?
Wie bereits erwähnt, ist die Nebelschlussleuchte im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern obligatorisch. Aber darf diese auch bei einer Sichtbehinderung durch Regen angeschaltet werden, wie dies beispielswiese beim Nebelscheinwerfer erlaubt ist? Während ein Nebelscheinwerfer bei Regen eingeschaltet werden darf, wenn die Sicht weniger als 150 bzw. 100 Meter beträgt, ist dies bei der Nebelschlussleuchte anders. Laut § 17 der StVO darf diese nur angeschaltet werden, wenn die Sicht bei Nebel unter 50 Metern liegt. Die Nebelscheinwerfer können also weitaus früher genutzt werden.
Welche Beleuchtung ist am Fahrzeug noch vorgesehen?
Neben Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte gibt es noch weitere Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug, die für den täglichen Gebrauch wichtig sind. Auf die wichtigsten Leuchten und ihre Funktionen soll im Folgenden kurz eingegangen werden:
Abblendlicht: Das Abblendlicht dient nicht nur dazu, gesehen zu werden, sondern auch selbst die Fahrbahn als Autofahrer besser überblicken zu können. Es wird eingeschaltet, wenn es dämmert oder dunkel ist bzw. die Witterungsverhältnisse ein Einschalten erfordern. Das kann zum Beispiel bei Regen oder Schneefall auch am Tag der Fall sein. Unterschreitet die Sichtweite einen bestimmten Wert, muss zum Abblendlicht der Nebelscheinwerfer hinzugeschaltet werden. Das Abblendlicht darf andere Autofahrer nicht blenden und muss je nach Fahrzeugbeladung richtig eingestellt werden.
Fernlicht: Das Fernlicht bietet einen größeren Radius als das Abblendlicht und leuchtet die Fahrbahn weitaus besser aus. Es liegt neben den Abblendscheinwerfern und darf nur dann eingeschaltet werden, wenn keinanderes Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn entgegenkommt oder sich unmittelbar vor dem Auto befindet. Zudem darf es nur eingeschaltet werden, wenn keine durchgehende Beleuchtung auf der Straße vorzufinden ist. Auch als sogenannte „Lichthupe“ ist das Fernlicht zu verwenden. Bei dieser Art der Nutzung sollen entgegenkommende Fahrzeuge auf eine Gefahr oder ähnliches hingewiesen werden. Anders als ein Nebelscheinwerfer hat das Fernlicht bei dichtem Nebel oder Schnee wenig Sinn. Denn: Es wird von der Nebelwand reflektiert und führt so zu einer Eigenblendung des Fahrers.
Standlicht: Das Standlicht oder auch Begrenzungslicht dient der Beleuchtung stehender Fahrzeuge, damit diese besser gesehen werden. Es ist beispielsweise dann hilfreich, wenn ein Auto an einer dunklen Stelle geparkt wird. Ist eine ausreichende Beleuchtung auf der Straße vorhanden, muss es allerdings nicht eingeschaltet werden.
Fahrtrichtungsanzeiger: Besser bekannt als Blinker sind die Fahrtrichtungsanzeiger dazu nötig, entgegenkommendem und nachfolgendem Verkehr anzuzeigen, in welche Richtung Ihre Fahrt fortgesetzt werden soll. Aus diesem Grund sind sie sowohl vorne als auch hinten am Fahrzeug zu finden. Auch an abknickenden Vorfahrtsstraßen oder beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist das Betätigen der Fahrtrichtungsanzeiger Pflicht. Sie leuchten in der Regel gelb bzw. orange.
Schlussleuchten: Die Schlussleuchten sind dazu da, dass das Fahrzeug gesehen wird, wenn es das Abblend- bzw. Fernlicht eingeschaltet hat. Die Nebelschlussleuchte leuchtet weitaus stärker rot als die Schlussleuchten und ist unterhalb dieser angebracht.
Bremsleuchten: Bremsen Sie mit Ihrem Fahrzeug ab, leuchten die roten Bremsleuchten auf. Das soll nachfolgende Verkehrsteilnehmer davor warnen, dass Sie sich verlangsamen bzw. ganz anhalten. Neufahrzeuge müssen seit 1998 drei nach hinten gerichtete Bremsleuchten aufweisen.
Kennzeichenbeleuchtung: Um Ihr Kennzeichen besser sehen zu können, wird es durch eine kleine Lampe am hinteren Teil des Autos beleuchtet. Es dient lediglich der besseren Lesbarkeit, zum Beispiel wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde.
Rückstrahler: Rückstrahler sind keine eigenständigen Lichtquellen, sondern reflektieren nur das Licht, mit dem sie angeleuchtet werden. Auch, wenn ein Fahrzeug nicht beleuchtet ist, kann es so durch einen nachfolgenden Fahrer gesehen werden.
Rückfahrscheinwerfer: Rückfahrscheinwerfer sollen nachfolgende Autofahrer darauf aufmerksam machen, dass der Vordermann zurücksetzt.
Beachten Sie: Neben den genannten Scheinwerfern und Rückleuchten gibt es noch weitere Beleuchtungseinrichtungen am Auto. Dazu gehören beispielsweise das Parklicht, das Tagfahrlicht oder die Seitenmarkierungsleuchten. Da diese aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sind – bzw. das Tagfahrlicht seit 2011 erst für Neuwagen Pflicht ist – haben wir uns auf die wichtigsten Einrichtungen am Fahrzeug beschränkt. Zusätzlich ist selbstverständlich noch die Nebelschlussleuchte vorgeschrieben, wohingegen die Nebelscheinwerfer am Fahrzeug nicht verpflichtend sind, aber genau wie die anderen nicht-obligatorischen Einrichtungen bei Dunkelheit oder schlechten Wetterverhältnissen durchaus nützlich sein können.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Also wen die Nebelleuchten blenden, der hat ein Problem. Jedes LED Licht blendet mehr. Die Nebelleuchten sind so tief, die können keinen blenden ausser evtl. Bei Regen durch Spiegelung aber dann sind die ja sogar erlaubt. Die Regelung ist völliger Mumpitz. Gerade bei alten Fahrzeugen mit schlechter Standardbeleuchtung müssten die eigentlich immer an sein.
Im Foto des Drehschalters ist das falsche Symbol markiert. Markiert ist die Nebelschlussleuchte, im Untertitel und im Bild daneben wird aber der Nebelscheinwerfer beschrieben.
Habe eine alte Betriebsanleitung Passat 3B von 2000 “Nebelleuchten werden in Zusammenhang der Xenon Beleuchtung nicht mehr angeboten es gibt keinen technischen Sinn mehr. Die Ausleuchtung kann nicht weiter verbessert werden”. Nach meiner Meinung sind werden Nebelleuchten fast nur noch falsch eingeschaltet. Den Kommentator mit der Angeberei kann man sich nur anschließen. Neben der Angeberei ist die Benutzung bei Regen wegen der Beendung nicht ungefährlich. Also es gibt keine technische Notwendigkeit mehr für die Nebelleuchten und sonst werden sie meist von ….(Kollegen die besser keine Führerschein haben sollten” eingesetzt). Also sie schaden mehr als nutzen daher die Nebelbeleuchtung abschaffen. Tut mir leid für die Fahrer der älteren 3 BMW.
Deutschland sollte hinsichtlich der Nebler die österreichische Regelung übernehmen. In diesem Alpenland gibts oft schlechte Sichtverhältnisse. Die Nebler dürfen immer an sein.
Entsetzlich, welch Wissen- und Gewissenlosigkeit einem da nachts auf den Strassen und hier in den Kommentaren entgegen kommt. Es ist hier von “per Definition blendfreien Einrichtungen” und unerläßlichen Hilfen zum Verbleib auf der Strasse die Rede. Leute! Die Scheißdinger dienen vor allem der Angeberei. Mich blenden die Dinger fürchterlich, denn wenn ich schon Mühe hätte dem Strassenverlauf zu folgen, wie offensichtlich einige hier, dann könnte ich wohl kaum unbeleuchtete Personen und Tiere auf der Fahrbahn zuverlässig erkennen. Wenn man also noch nicht mal ausreichend die Strasse sehen kann, bitte Fuß vom Gas! Das Unglück ist sonst vorprogrammiert! Ich sehe selbst mit uraltem Abblendlicht noch ausreichend mit meinen über 50 Jahren, solange mich keiner blendet mit falsch montierten Glühbirnen, Fernlicht, oder eben Nebellicht. Wenn Ihr das nicht kapiert, oder nicht genauso bgreift, dann geht zum Augenarzt, oder bleibt nachts zuhause, oder fahrt langsamer. Aber macht die Dinger bitte aus! Zudem rate ich jedem der Fürsprecher mal auf freier Strecke die Dinger an und auszuschalten und dabei einen weiter entfernten Punkt zu fixieren. Das geht nämlich ohne NL viel besser, da die Zone vor dem Fahrzeug nicht überhell ist, und somit auch noch eine Eigenblendung vermindert wird. Noch einmal für Gehirnamputierte: Wenn mir nachts einer mit Abblendlicht entgegen kommt, sehe ich selbst hinter seinem Fahrzeug noch meine Fahrspur und und zB. Fußgänger. Wenn einer mit Nebellichtern entgegen kommt, sieht keine Sau mehr was dahinter ist, offensichtlich viele noch nicht einmal den reechten Fahrbahnrand auch ohne Gegenverkehr. Und die wollen hier allen Ernstes über Eigenschaften von Leuchten und Sicherheit referieren? Und um das klarzustellen die Tagfahrlichter haben auch teilweise eine minimale Blendwirkung (als Zusatz zum Abblendlicht ). Das ist jedoch im Vergleich zum NL nahezu unerheblich.
Die Nebelscheinwerfer (Der Name trügt, denn eigentlich sind es nur Zusatzhilfsfunzeln) sind seit 2013 ja nun anscheinend noch präziser formuliert als Geldbringer in der STVO verankert worden. Leider darf auch ich nun die 20€ für die Nutzung einer definiert absolut blendfreien Beleuchtungseinrichtung an den lieben Staat entrichten, der so schon genügend Geld aus einem Familienvater heraus presst. Vielen Dank auch! Meine Lampen leuchten leider nur recht ungenügend den rechten Fahrbahnrand aus und wenn der weiße Streifen da fehlt, oder verschmutzt ist, dann war ich über die kleine Hilfe, die die Nebelscheinwerfer boten, immer wirklich dankbar. Toll, also fahre ich demnächst also lieber in den Straßengraben oder wenns ganz dumm kommt, jemanden um. Toller Erfolg, danke!
Welche Sesselfurzer beschließen sowas eigentlich und wieso gibt es gegen diesen Unfug keine Lobby? Womit wird dieses Gesetz gerechtfertigt? Denn es ist kein echter Grund vorhanden, außer Kasse machen zu wollen.
Leider bleibt einem normal und logisch denkenden Menschen bei den Einfällen der Beamten nur die Spucke weg.
Zu Ihrem Artikel, Absatz: Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte?
Wie bereits erwähnt, ist die Nebelschlussleuchte im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern obligatorisch. Aber darf diese auch bei einer Sichtbehinderung durch Regen angeschaltet werden, wie dies beispielswiese beim Nebelscheinwerfer erlaubt ist? Während ein Nebelscheinwerfer bei Regen eingeschaltet werden darf, wenn die Sicht weniger als 150 bzw. 100 Meter beträgt, ist dies bei der Nebelschlussleuchte anders. Laut § 17 der StVO darf diese nur angeschaltet werden, wenn die Sicht unter 50 Metern liegt
JA, Aber… in § 17 der STVO Absatz 3 heißt es doch wörtlich: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch !! Nebel !! die Sichtweite weniger als 50 m beträgt! Also nicht bei Schnee oder Regen! Dies ist anscheinend nicht gleichzusetzen mit: „erheblichen Sichtbehinderung“ wie bei dem einschalten von Nebelscheinwerfern! Was ich persönlich aber als widersprüchlich empfinde! Was ist denn nun RICHTIG?
anscheinend war unser Text nicht präzise genug formuliert, weshalb wir ihn um einen kleinen Zusatz ergänzt haben. Die Nebelschlussleuchte darf laut Gesetz nur bei Nebel und gleichzeitiger Sichtweite von weniger als 50 Metern verwendet werden.
Mich ärgert das Thema. Ich bezahle eine Strafe, wenn ich die Nebelscheinwerfer anhabe. Finde man sieht Fahrzeuge viel besser und blenden tun sie niemanden.
Aber Tagfahrlicht bei ATU kaufen und irgendwie, irgendwo am Auto anbringen ist ok ???
Hallo Andreas, mich ärgert das Thema auch, eben weil mich diese unnütz eingeschalteten Lichter blenden. Insbesondere, wenn die Fahrbahn nass ist. Und das widerum ist eine Verkehrsgefährdung und gehört noch härter bestraft. Selbst angebaute Tagfahrlichter sind ordnungsgemäss angebracht zulässig. Ich habe eher den Eindruck, dass eingeschaltete Nebelscheinwerfer ohne zwingenden Grund nur cooles Beiwerk der Lichterführung ist und deshalb sollte man über das Strafmaß sicherlich nachdenken. 20€ ist sowas von lächerlich, wie auch andere Strafen (z.B. bei Blinkmuffeln) in der Durchsetzung der STvO und STvZO! Sicher werden manche nun sagen: “warum so kleinlich?”, ganz einfach, es gibt Regeln und Gesetze, die in der Fahrschulprüfung von jedem Fahrschüler anerkannt wurden. Da hat keiner gemeckert!
ich habe anfang der 70ziger in der fahrschule gelernt,wer mit nebellicht vorne fährt,darf grundsätzlich nur 50km/h fahren.gilt das heute nicht mehr?
Also wen die Nebelleuchten blenden, der hat ein Problem. Jedes LED Licht blendet mehr. Die Nebelleuchten sind so tief, die können keinen blenden ausser evtl. Bei Regen durch Spiegelung aber dann sind die ja sogar erlaubt. Die Regelung ist völliger Mumpitz. Gerade bei alten Fahrzeugen mit schlechter Standardbeleuchtung müssten die eigentlich immer an sein.
Im Foto des Drehschalters ist das falsche Symbol markiert. Markiert ist die Nebelschlussleuchte, im Untertitel und im Bild daneben wird aber der Nebelscheinwerfer beschrieben.
Hallo Grainky,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die entsprechende Stelle ausgebessert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe eine alte Betriebsanleitung Passat 3B von 2000 “Nebelleuchten werden in Zusammenhang der Xenon Beleuchtung nicht mehr angeboten es gibt keinen technischen Sinn mehr. Die Ausleuchtung kann nicht weiter verbessert werden”.
Nach meiner Meinung sind werden Nebelleuchten fast nur noch falsch eingeschaltet. Den Kommentator mit der Angeberei kann man sich nur anschließen. Neben der Angeberei ist die Benutzung bei Regen wegen der Beendung nicht ungefährlich. Also es gibt keine technische Notwendigkeit mehr für die Nebelleuchten und sonst werden sie meist von ….(Kollegen die besser keine Führerschein haben sollten” eingesetzt). Also sie schaden mehr als nutzen daher die Nebelbeleuchtung abschaffen. Tut mir leid für die Fahrer der älteren 3 BMW.
Deutschland sollte hinsichtlich der Nebler die österreichische Regelung übernehmen. In diesem Alpenland gibts oft schlechte Sichtverhältnisse. Die Nebler dürfen immer an sein.
Entsetzlich, welch Wissen- und Gewissenlosigkeit einem da nachts auf den Strassen und hier in den Kommentaren entgegen kommt. Es ist hier von “per Definition blendfreien Einrichtungen” und unerläßlichen Hilfen zum Verbleib auf der Strasse die Rede. Leute! Die Scheißdinger dienen vor allem der Angeberei. Mich blenden die Dinger fürchterlich, denn wenn ich schon Mühe hätte dem Strassenverlauf zu folgen, wie offensichtlich einige hier, dann könnte ich wohl kaum unbeleuchtete Personen und Tiere auf der Fahrbahn zuverlässig erkennen. Wenn man also noch nicht mal ausreichend die Strasse sehen kann, bitte Fuß vom Gas! Das Unglück ist sonst vorprogrammiert! Ich sehe selbst mit uraltem Abblendlicht noch ausreichend mit meinen über 50 Jahren, solange mich keiner blendet mit falsch montierten Glühbirnen, Fernlicht, oder eben Nebellicht. Wenn Ihr das nicht kapiert, oder nicht genauso bgreift, dann geht zum Augenarzt, oder bleibt nachts zuhause, oder fahrt langsamer. Aber macht die Dinger bitte aus!
Zudem rate ich jedem der Fürsprecher mal auf freier Strecke die Dinger an und auszuschalten und dabei einen weiter entfernten Punkt zu fixieren. Das geht nämlich ohne NL viel besser, da die Zone vor dem Fahrzeug nicht überhell ist, und somit auch noch eine Eigenblendung vermindert wird.
Noch einmal für Gehirnamputierte: Wenn mir nachts einer mit Abblendlicht entgegen kommt, sehe ich selbst hinter seinem Fahrzeug noch meine Fahrspur und und zB. Fußgänger. Wenn einer mit Nebellichtern entgegen kommt, sieht keine Sau mehr was dahinter ist, offensichtlich viele noch nicht einmal den reechten Fahrbahnrand auch ohne Gegenverkehr. Und die wollen hier allen Ernstes über Eigenschaften von Leuchten und Sicherheit referieren?
Und um das klarzustellen die Tagfahrlichter haben auch teilweise eine minimale Blendwirkung (als Zusatz zum Abblendlicht ). Das ist jedoch im Vergleich zum NL nahezu unerheblich.
Die Nebelscheinwerfer (Der Name trügt, denn eigentlich sind es nur Zusatzhilfsfunzeln) sind seit 2013 ja nun anscheinend noch präziser formuliert als Geldbringer in der STVO verankert worden. Leider darf auch ich nun die 20€ für die Nutzung einer definiert absolut blendfreien Beleuchtungseinrichtung an den lieben Staat entrichten, der so schon genügend Geld aus einem Familienvater heraus presst.
Vielen Dank auch!
Meine Lampen leuchten leider nur recht ungenügend den rechten Fahrbahnrand aus und wenn der weiße Streifen da fehlt, oder verschmutzt ist, dann war ich über die kleine Hilfe, die die Nebelscheinwerfer boten, immer wirklich dankbar.
Toll, also fahre ich demnächst also lieber in den Straßengraben oder wenns ganz dumm kommt, jemanden um. Toller Erfolg, danke!
Welche Sesselfurzer beschließen sowas eigentlich und wieso gibt es gegen diesen Unfug keine Lobby?
Womit wird dieses Gesetz gerechtfertigt? Denn es ist kein echter Grund vorhanden, außer Kasse machen zu wollen.
Leider bleibt einem normal und logisch denkenden Menschen bei den Einfällen der Beamten nur die Spucke weg.
Zu Ihrem Artikel, Absatz: Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte?
Wie bereits erwähnt, ist die Nebelschlussleuchte im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern obligatorisch. Aber darf diese auch bei einer Sichtbehinderung durch Regen angeschaltet werden, wie dies beispielswiese beim Nebelscheinwerfer erlaubt ist? Während ein Nebelscheinwerfer bei Regen eingeschaltet werden darf, wenn die Sicht weniger als 150 bzw. 100 Meter beträgt, ist dies bei der Nebelschlussleuchte anders. Laut § 17 der StVO darf diese nur angeschaltet werden, wenn die Sicht unter 50 Metern liegt
JA, Aber… in § 17 der STVO Absatz 3 heißt es doch wörtlich:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch !! Nebel !! die Sichtweite weniger als 50 m beträgt!
Also nicht bei Schnee oder Regen! Dies ist anscheinend nicht gleichzusetzen mit: „erheblichen Sichtbehinderung“ wie bei dem einschalten von Nebelscheinwerfern!
Was ich persönlich aber als widersprüchlich empfinde!
Was ist denn nun RICHTIG?
Hallo Bernhard,
anscheinend war unser Text nicht präzise genug formuliert, weshalb wir ihn um einen kleinen Zusatz ergänzt haben. Die Nebelschlussleuchte darf laut Gesetz nur bei Nebel und gleichzeitiger Sichtweite von weniger als 50 Metern verwendet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mich ärgert das Thema. Ich bezahle eine Strafe, wenn ich die Nebelscheinwerfer anhabe.
Finde man sieht Fahrzeuge viel besser und blenden tun sie niemanden.
Aber Tagfahrlicht bei ATU kaufen und irgendwie, irgendwo am Auto anbringen ist ok ???
Man sollte das mit den 20€ Strage mal überdenken.
Hallo Andreas,
mich ärgert das Thema auch, eben weil mich diese unnütz eingeschalteten Lichter blenden. Insbesondere, wenn die Fahrbahn nass ist. Und das widerum ist eine Verkehrsgefährdung und gehört noch härter bestraft.
Selbst angebaute Tagfahrlichter sind ordnungsgemäss angebracht zulässig.
Ich habe eher den Eindruck, dass eingeschaltete Nebelscheinwerfer ohne zwingenden Grund nur cooles Beiwerk der Lichterführung ist und deshalb sollte man über das Strafmaß sicherlich nachdenken. 20€ ist sowas von lächerlich, wie auch andere Strafen (z.B. bei Blinkmuffeln) in der Durchsetzung der STvO und STvZO! Sicher werden manche nun sagen: “warum so kleinlich?”, ganz einfach, es gibt Regeln und Gesetze, die in der Fahrschulprüfung von jedem Fahrschüler anerkannt wurden. Da hat keiner gemeckert!