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LED-Nebelscheinwerfer einbauen: Was ist erlaubt?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 20. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Nebelscheinwerfer mit LED bieten einige Vorteile

Unter welchen Voraussetzungen sind LED-Nebelscheinwerfer zulässig?
Unter welchen Voraussetzungen sind LED-Nebelscheinwerfer zulässig?

Damit Fahrzeugführer ihre Kfz allzeit sicher im Straßenverkehr führen können, müssen sie natürlich eine ausreichende Sicht haben. Verschiedene Beleuchtungssysteme am Fahrzeug sorgen hier für den nötigen Weit- bzw. Durchblick. Bei Sichtbehinderungen wie Nebel, Schnee, Regen oder Staub sind Nebelscheinwerfer die beste Option – auch wenn sie in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

In diesem Zusammenhang taucht oft die Frage auf, ob LED-Leuchtmittel für Nebelscheinwerfer zulässig sind. Denn diese sind herkömmlichen Glühlampen in mancher Hinsicht überlegen. Sie haben eine höhere Lichtausbeute, eine längere Lebensdauer und eine geringere Blendwirkung. Das macht sie äußerst effizient. Aber sind LED-Nebelscheinwerfer deswegen auch legal? Dies erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: LED-Nebelscheinwerfer

Dürfen LED-Nebelscheinwerfer am Fahrzeug verwendet werden?

Es dürfen nur Leuchtmittel als Fahrzeugbeleuchtung verwendet werden, die das ECE-Prüfzeichen, auch E-Prüfzeichen genannt, besitzen. Grundsätzlich können LED-Nebelscheinwerfer verwendet werden.

Wie müssen LED-Nebelscheinwerfer angebracht werden?

LED-Scheinwerfer müssen so angebracht sein, dass sie nicht höher sind als die Scheinwerfer für das Abblendlicht, sie dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden und müssen so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen.

Welches Licht müssen LED-Nebelscheinwerfer ausstrahlen?

LED-Nebelscheinwerfer müssen weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlen.

LED in Nebelscheinwerfer nachrüsten: Was sagt der Gesetzgeber?

LED-Nebelscheinwerfer, die bereits serienmäßig in einem in der EU zugelassenen Fahrzeug eingebaut sind, entsprechen üblicherweise den hierzulande geltenden Gesetzmäßigkeiten. Was aber ist zu beachten, wenn Sie solche Scheinwerfer nachträglich in Ihr Fahrzeug einbauen möchten?

Die Vorschriften, welche Arten von Beleuchtung am Fahrzeug zulässig sind, werden in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Nach Informationen speziell in Bezug auf LED-Nebelscheinwerfer suchen Sie hier jedoch vergeblich. Es finden sich jedoch einige allgemeine Vorschriften zu Nebelscheinwerfern, die auch beim Einbau von LED-Nebelscheinwerfern Anwendung finden.

Das E-Prüfzeichen für LED-Nebelscheinwerfer

So ist in § 22a Abs. 1 Nr. 10 StVZO der Hinweis nachzulesen, dass Nebelscheinwerfer „in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen“. Wollen Sie also neue LED-Nebelscheinwerfer in Ihr Auto einbauen, müssen Sie darauf achten, dass diese wie beinahe alle anderen Fahrzeugteile auch bestimmte gesetzliche Bestimmungen erfüllen.

Dies erkennen Sie am sogenannten ECE-Prüfzeichen, auch bekannt als E-Prüfzeichen. Ein Fahrzeugbauteil, das auf diese Weise gekennzeichnet ist, darf nicht nur in Deutschland, sondern sogar in ganz Europa verwendet werden und benötigt weder einen besonderen Eintrag in den Fahrzeugpapieren noch eine gesonderte Betriebserlaubnis. Es muss allerdings in jener Art und Weise verwendet werden, an die die Genehmigung geknüpft ist.

Wenn Sie LED-Scheinwerfer einbauen lassen, dürfen Sie diese in Deutschland also nur so verwenden, wie es die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hierzulande erlaubt.

Achtung! Verbauen Sie Teile in Ihr Fahrzeug, die nicht über die entsprechende amtliche Kennung verfügen und demnach keine Betriebserlaubnis haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Weitere gesetzliche Bestimmungen für Nebelscheinwerfer

LED-Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher angebracht sein als die Scheinwerfer für das Abblendlicht.
LED-Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher angebracht sein als die Scheinwerfer für das Abblendlicht.

Auch § 52 StVZO lohnt einen Blick, wenn Sie sich informieren wollen, welche Vorschriften generell für Nebelscheinwerfer – und damit eben auch für LED-Nebelscheinwerfer – gelten. Diese müssen u. a.

  • hellgelb oder weiß leuchten.
  • so angebracht sein, dass sie nicht höher sind als die Scheinwerfer für das Abblendlicht.
  • so eingestellt sein, dass der äußere Rand des Lichtstrahls nicht mehr als 40 Zentimeter von der breitesten Stelle des Fahrzeugs entfernt ist, oder so geschaltet werden, dass sie nur gemeinsam mit dem Abblendlicht in Betrieb genommen werden können.
  • ausreichend befestigt sein und dürfen sich nicht unbeabsichtigt verstellen lassen.
  • eine Beleuchtungsstärke aufweisen, die in einer Entfernung von 25 Metern auf senkrechter Höhe der Scheinwerfer nicht mehr als 1 Lux beträgt.
  • so angebracht bzw. eingestellt sein, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden.
Achten Sie außerdem darauf, dass Sie an einem mehrspurigen Fahrzeug, wie z. B. einem Pkw, maximal zwei LED-Nebelscheinwerfer verbauen dürfen. Anders verhält es sich bei einspurigen Kraftfahrzeugen: Hier ist nur ein einziger LED-Scheinwerfer für das Motorrad, das Mofa etc. erlaubt. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn Sie einen Beiwagen an Ihrem Motorrad befestigt haben.

Dürfen LED-Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwendet werden?

Anders als in vielen anderen Ländern ist es in Deutschland bisher nicht verpflichtend, mit Tagfahrlicht zu fahren. Aber vielleicht sind Sie ja einmal im Ausland unterwegs oder Sie möchten freiwillig tagsüber das Fahrzeuglicht einschalten, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden. Zwar ist in den meisten Kraftfahrzeugen, die inzwischen in der EU zugelassen werden, Tagfahrlicht bereits serienmäßig eingebaut, aber wer kein solches Auto fährt, kommt vielleicht auf die Idee, einfach seine LED-Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu benutzen.

Prinzipiell ist dies nicht erlaubt. Denn Nebelscheinwerfer dürfen gemäß § 17 Abs. 3 StVO nur verwendet werden, wenn die Sicht des Fahrzeugführers durch Nebel, Regen, Schnee, Staub o. Ä. erheblich beeinträchtigt wird. Verwenden Sie Ihre Nebelscheinwerfer missbräuchlich, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Wurden andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet oder kam es durch das Einschalten der Nebelscheinwerfer sogar zum Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 25 bzw. 35 Euro.

LED-Nebelscheinwerfer können aber unter Umständen von dieser Regelung ausgenommen sein, denn viele Modelle lassen sich dimmen. Dadurch blenden sie anders als herkömmliche Nebelscheinwerfer die entgegenkommenden Fahrzeuge nicht und dürfen dementsprechend als Tagfahrlicht eingesetzt werden.

Wie schwierig ist es, LED-Nebelscheinwerfer einzubauen?

Möchten Sie LED-Nebelscheinwerfer selbst einbauen, sollten Sie ein wenig Ahnung von Elektrik haben.
Möchten Sie LED-Nebelscheinwerfer selbst einbauen, sollten Sie ein wenig Ahnung von Elektrik haben.

So mancher Autobesitzer möchte am liebsten jeden Handgriff an seinem Fahrzeug eigenhändig ausführen. Gehören Sie auch dazu, wollen Sie sicherlich Ihre LED-Nebelscheinwerfer selbst einbauen. Bei einigen Automodellen sind die notwendigen Kabel für den Anschluss von Nebelscheinwerfern bereits vorhanden. In diesem Fall müssen Sie die LED-Nebelscheinwerfer lediglich in die dafür vorgesehenen Aussparungen an der Stoßstange einsetzen und die Kabel anschließen.

Muss die Verkabelung jedoch erst noch vorgenommen werden, sollten Sie erwägen, den Umbau doch in einer Werkstatt durchführen zu lassen, denn dies kann sich etwas komplizierter gestalten. Nur wenn Sie sich gut im Bereich Autoelektrik auskennen, sollten Sie dies eigenhändig vornehmen.

Bedenken Sie auch, dass Sie das entsprechende Kontrollgerät einbauen müssen, wollen Sie die LED-Nebelscheinwerfer mit weiteren Funktionen, z. B. als Tagfahrlicht, verwenden.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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1 Kommentar

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  1. Axel S
    Am 29. Januar 2024 um 16:48

    Hallo,
    ich möchte bei meinem einspurigen Motorrad, welches serienmäßig mit 2 Nebelscheinwerfern ausgerüstet ist, auf LED Nebelscheinwerfer mit E-Kennzeichnung umrüsten. Laut Ihren Ausführungen ist das unzulässig. Sicher?
    Sie schreiben:
    “Hier ist nur ein einziger LED-Scheinwerfer für das Motorrad, das Mofa etc. erlaubt. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn Sie einen Beiwagen an Ihrem Motorrad befestigt haben.”
    Es gibt in Deutschland hergestellte Motorräder mit mehr als einem LED-Scheinwerfer, z.B. von BMW.
    Sind die dann alle unzulässig oder haben die eine Ausnahmegenehmigung?

    MfG
    Axel S

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