LED-Nebelscheinwerfer einbauen: Was ist erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Nebelscheinwerfer mit LED bieten einige Vorteile
Damit Fahrzeugführer ihre Kfz allzeit sicher im Straßenverkehr führen können, müssen sie natürlich eine ausreichende Sicht haben. Verschiedene Beleuchtungssysteme am Fahrzeug sorgen hier für den nötigen Weit- bzw. Durchblick. Bei Sichtbehinderungen wie Nebel, Schnee, Regen oder Staub sind Nebelscheinwerfer die beste Option – auch wenn sie in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
In diesem Zusammenhang taucht oft die Frage auf, ob LED-Leuchtmittel für Nebelscheinwerfer zulässig sind. Denn diese sind herkömmlichen Glühlampen in mancher Hinsicht überlegen. Sie haben eine höhere Lichtausbeute, eine längere Lebensdauer und eine geringere Blendwirkung. Das macht sie äußerst effizient. Aber sind LED-Nebelscheinwerfer deswegen auch legal? Dies erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: LED-Nebelscheinwerfer
Es dürfen nur Leuchtmittel als Fahrzeugbeleuchtung verwendet werden, die das ECE-Prüfzeichen, auch E-Prüfzeichen genannt, besitzen. Grundsätzlich können LED-Nebelscheinwerfer verwendet werden.
LED-Scheinwerfer müssen so angebracht sein, dass sie nicht höher sind als die Scheinwerfer für das Abblendlicht, sie dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden und müssen so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen.
LED-Nebelscheinwerfer müssen weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlen.
LED in Nebelscheinwerfer nachrüsten: Was sagt der Gesetzgeber?
LED-Nebelscheinwerfer, die bereits serienmäßig in einem in der EU zugelassenen Fahrzeug eingebaut sind, entsprechen üblicherweise den hierzulande geltenden Gesetzmäßigkeiten. Was aber ist zu beachten, wenn Sie solche Scheinwerfer nachträglich in Ihr Fahrzeug einbauen möchten?
Die Vorschriften, welche Arten von Beleuchtung am Fahrzeug zulässig sind, werden in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Nach Informationen speziell in Bezug auf LED-Nebelscheinwerfer suchen Sie hier jedoch vergeblich. Es finden sich jedoch einige allgemeine Vorschriften zu Nebelscheinwerfern, die auch beim Einbau von LED-Nebelscheinwerfern Anwendung finden.
Das E-Prüfzeichen für LED-Nebelscheinwerfer
So ist in § 22a Abs. 1 Nr. 10 StVZO der Hinweis nachzulesen, dass Nebelscheinwerfer „in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen“. Wollen Sie also neue LED-Nebelscheinwerfer in Ihr Auto einbauen, müssen Sie darauf achten, dass diese wie beinahe alle anderen Fahrzeugteile auch bestimmte gesetzliche Bestimmungen erfüllen.
Dies erkennen Sie am sogenannten ECE-Prüfzeichen, auch bekannt als E-Prüfzeichen. Ein Fahrzeugbauteil, das auf diese Weise gekennzeichnet ist, darf nicht nur in Deutschland, sondern sogar in ganz Europa verwendet werden und benötigt weder einen besonderen Eintrag in den Fahrzeugpapieren noch eine gesonderte Betriebserlaubnis. Es muss allerdings in jener Art und Weise verwendet werden, an die die Genehmigung geknüpft ist.
Wenn Sie LED-Scheinwerfer einbauen lassen, dürfen Sie diese in Deutschland also nur so verwenden, wie es die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hierzulande erlaubt.
Weitere gesetzliche Bestimmungen für Nebelscheinwerfer
Auch § 52 StVZO lohnt einen Blick, wenn Sie sich informieren wollen, welche Vorschriften generell für Nebelscheinwerfer – und damit eben auch für LED-Nebelscheinwerfer – gelten. Diese müssen u. a.
- hellgelb oder weiß leuchten.
- so angebracht sein, dass sie nicht höher sind als die Scheinwerfer für das Abblendlicht.
- so eingestellt sein, dass der äußere Rand des Lichtstrahls nicht mehr als 40 Zentimeter von der breitesten Stelle des Fahrzeugs entfernt ist, oder so geschaltet werden, dass sie nur gemeinsam mit dem Abblendlicht in Betrieb genommen werden können.
- ausreichend befestigt sein und dürfen sich nicht unbeabsichtigt verstellen lassen.
- eine Beleuchtungsstärke aufweisen, die in einer Entfernung von 25 Metern auf senkrechter Höhe der Scheinwerfer nicht mehr als 1 Lux beträgt.
- so angebracht bzw. eingestellt sein, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden.
Dürfen LED-Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwendet werden?
Anders als in vielen anderen Ländern ist es in Deutschland bisher nicht verpflichtend, mit Tagfahrlicht zu fahren. Aber vielleicht sind Sie ja einmal im Ausland unterwegs oder Sie möchten freiwillig tagsüber das Fahrzeuglicht einschalten, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden. Zwar ist in den meisten Kraftfahrzeugen, die inzwischen in der EU zugelassen werden, Tagfahrlicht bereits serienmäßig eingebaut, aber wer kein solches Auto fährt, kommt vielleicht auf die Idee, einfach seine LED-Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu benutzen.
Prinzipiell ist dies nicht erlaubt. Denn Nebelscheinwerfer dürfen gemäß § 17 Abs. 3 StVO nur verwendet werden, wenn die Sicht des Fahrzeugführers durch Nebel, Regen, Schnee, Staub o. Ä. erheblich beeinträchtigt wird. Verwenden Sie Ihre Nebelscheinwerfer missbräuchlich, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Wurden andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet oder kam es durch das Einschalten der Nebelscheinwerfer sogar zum Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 25 bzw. 35 Euro.
Wie schwierig ist es, LED-Nebelscheinwerfer einzubauen?
So mancher Autobesitzer möchte am liebsten jeden Handgriff an seinem Fahrzeug eigenhändig ausführen. Gehören Sie auch dazu, wollen Sie sicherlich Ihre LED-Nebelscheinwerfer selbst einbauen. Bei einigen Automodellen sind die notwendigen Kabel für den Anschluss von Nebelscheinwerfern bereits vorhanden. In diesem Fall müssen Sie die LED-Nebelscheinwerfer lediglich in die dafür vorgesehenen Aussparungen an der Stoßstange einsetzen und die Kabel anschließen.
Muss die Verkabelung jedoch erst noch vorgenommen werden, sollten Sie erwägen, den Umbau doch in einer Werkstatt durchführen zu lassen, denn dies kann sich etwas komplizierter gestalten. Nur wenn Sie sich gut im Bereich Autoelektrik auskennen, sollten Sie dies eigenhändig vornehmen.
Bedenken Sie auch, dass Sie das entsprechende Kontrollgerät einbauen müssen, wollen Sie die LED-Nebelscheinwerfer mit weiteren Funktionen, z. B. als Tagfahrlicht, verwenden.
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Hallo,
ich möchte bei meinem einspurigen Motorrad, welches serienmäßig mit 2 Nebelscheinwerfern ausgerüstet ist, auf LED Nebelscheinwerfer mit E-Kennzeichnung umrüsten. Laut Ihren Ausführungen ist das unzulässig. Sicher?
Sie schreiben:
“Hier ist nur ein einziger LED-Scheinwerfer für das Motorrad, das Mofa etc. erlaubt. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn Sie einen Beiwagen an Ihrem Motorrad befestigt haben.”
Es gibt in Deutschland hergestellte Motorräder mit mehr als einem LED-Scheinwerfer, z.B. von BMW.
Sind die dann alle unzulässig oder haben die eine Ausnahmegenehmigung?
MfG
Axel S