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Tagfahrlicht – Ist dieses in Deutschland schon Pflicht?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Was genau ist das Tagfahrlicht?

Wozu dient das Tagfahrlicht und wann müssen Sie es einschalten?
Wozu dient das Tagfahrlicht und wann müssen Sie es einschalten?

Im Straßenverkehr ist es besonders wichtig, gesehen zu werden. Auch bei guten Sichtverhältnissen unterschätzen zahlreiche Fahrer, dass ihr Auto nicht immer gleich erkannt wird. Die zusätzlich bei idealen Umständen eingeschalteten Tagfahrleuchten erhöhen die Sichtbarkeit und können so am Ende auch Unfälle vermeiden.

In zahlreichen europäischen Ländern ist es bereits Pflicht auch bei guten Sichtverhältnissen das Tagfahrlicht oder alternativ das Abblendlicht einzuschalten. Doch gilt das auch schon in Deutschland? Und was ist eigentlich, wenn sich an Ihrem Fahrzeug noch kein Tagfahrlicht befindet? Können Sie dieses dann nachrüsten?

Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Tagfahrlicht, wo es Pflicht ist und welche Kfz-Leuchten Sie ersatzweise nutzen dürfen.

FAQ: Tagfahrlicht

Was ist Tagfahrlicht?

Tagfahrlicht dient der Beleuchtung eines Fahrzeugs bei guten Sichtbedingungen am Tage. Bei neueren Fahrzeugen schaltet sich dieses automatisch mit der Zündung ein und schaltet sich ab, sobald die Hauptbeleuchtung (Abblendlicht oder Fernlicht) aktiviert wird.

Ist das Tagfahrlicht in Deutschland Pflicht?

Nein, derzeit besteht für Fahrzeuge noch keine Pflicht, mit Tagfahrlicht als Beleuchtung am Tage zu fahren. Neufahrzeuge müssen allerdings mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.

Dürfen andere Beleuchtungen als Tagfahrlicht verwendet werden?

Sie können Abblendlicht als Tagfahrlicht verwenden, Nebelscheinwerfer hingegen nicht. Abblendlicht verbraucht allerdings wesentlich mehr Energie und Standlicht besitzt weniger Leuchtstärke als das Tagfahrlicht.

Spezifische Ratgeber zum Thema Tagfahrlicht:

Bußgeldrechner zur Beleuchtung am Kfz

Ist das Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland?

Das Tagfahrlicht soll die Sichtbarkeit der Fahrzeuge erhöhen, ist in Deutschland aber nicht Pflicht.
Das Tagfahrlicht soll die Sichtbarkeit der Fahrzeuge erhöhen, ist in Deutschland aber nicht Pflicht.

Die Vorschriften zum Kfz-Tagfahrlicht weichen in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil stark voneinander ab. In den einen ist dessen Nutzung Pflicht, in anderen handelt es sich lediglich um eine Nutzungsempfehlung.

In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen.

Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar.

Eine Ausnahme gilt hingegen bei Krafträdern: Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer und Co. auch bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben.

Auf dem Motorrad ist das Tagfahrlicht oder alternativ das Einschalten der Abblendscheinwerfer also Pflicht.

Woran erkennen Sie, dass das Tagfahrlicht an Ihrem Auto eingeschaltet ist? Anders als Nebelleuchten und Abblendlicht wird im Cockpit des Fahrzeugs bei eingeschaltetem Tagfahrlicht kein Symbol angezeigt. Sind in dem Auto Tagfahrleuchten verbaut, dann schalten diese sich automatisch mit der Zündung ein.

Warum ist diese Empfehlung sinnvoll?

Gute Sichtverhältnisse bedeuten nicht in jedem Fall auch sofortige Sichtbarkeit. Schattige Alleen, Dämmerung, tiefstehende Sonne, dunkle Straßenbeläge und optisch angepasste Fahrzeuge machen es für den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer nicht immer einfach, ein Fahrzeug rechtzeitig zu erkennen.

Die Tagfahrleuchten sollen diesem Defizit Abhilfe schaffen. Durch die vordere Beleuchtung wird es für andere Fahrer leichter, ein anderes Auto schnell zu erkennen und als solches zu identifizieren – auch am Tage.

Eine Studie des niederländischen Instituts für Straßenverkehrssicherheitsforschung (Institute for Road Safety Research), die von der EU in Auftrag gegeben wurde, hat ergeben, dass die Unfallzahlen sich um 5 bis 15 % verringern könnten, wenn das Tagfahrlicht regelmäßig von allen Autofahrern genutzt wird. Das entspräche etwa 5.000 Verkehrstoten weniger in Europa.

Diese Position ist jedoch nicht ganz unstrittig. Zuletzt erst schaffte Österreich die Pflicht, auch am Tage mit Licht zu fahren, 2008 wieder ab, weil sich die Kfz-Unfallzahlen im Jahr nach der Einführung erhöhten.

Aber auch die Autofahrer selbst haben ein höheres Sicherheitsempfinden durch das Fahren mit Licht auch bei Tage und guter Sicht. Die AXA-Versicherung hat gemeinsam mit dem Leuchtenhersteller Hella in einer Umfrage entsprechende Ergebnisse gewonnen: Demnach sprachen sich ganze 84 % der Befragten für eine ganzjährige Tagfahrlicht-Pflicht aus. 27 % schalteten bereits täglich auch tagsüber das Licht am Auto ein.

Aufgrund der erhöhten Sichtbarkeit und der verringerten Unfallgefahr gewähren einige Kfz-Versicherer sogar Rabatte für Fahrzeuge, die bereits mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sind.

Tagfahrlicht – Standlicht – Abblendlicht: Zur Unterscheidung der Leuchten

Aufgrund der besseren Sichtbarkeit soll das Tagfahrlicht Unfälle vermeiden.
Aufgrund der besseren Sichtbarkeit soll das Tagfahrlicht Unfälle vermeiden.

An Fahrzeugen gibt es zahlreiche Beleuchtungseinrichtungen. Dabei ist Scheinwerfer nicht gleich Scheinwerfer. Die vordere Beleuchtung der Fahrzeuge integriert meist mehrere Leuchtenarten in ein einziges Bauteil. Maßgeblich hierbei sind das Tagfahrlicht, das Standlicht und das Abblendlicht.

Das Abblendlicht soll vor allem bei Dämmerung und Dunkelheit die Fahrbahn vor dem Fahrzeug ausleuchten und dem Fahrer eine bessere Sicht ermöglichen.

Das Standlicht besitzt nur etwa einen Prozent der Leuchtstärke des Abblendlichts und soll vor allem Fahrzeuge kenntlich machen, die an dunklen oder unübersichtlichen Orten abgestellt sind.

Das Tagfahrlicht bestehen häufig aus LED-Lampen, die am unteren Rand des Scheinwerfers angebracht sind und sich bei neueren Fahrzeugen automatisch mit der Zündung einschalten. Das LED-Tagfahrlicht ist nicht auf die Fahrbahn gerichtet, sondern auf den Gegenverkehr.

Es erfüllt damit einen anderen Zweck als das Abblendlicht und soll die Sichtbarkeit des Vehikels selbst erhöhen, nicht aber maßgeblich die Sicht für den Fahrer verbessern. Entsprechend gibt es auch kein Tagfahrlicht, das nach hinten wirkt.

Ihr Fahrzeug ist nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet? Alternativen

Seit 2011 dürfen in der Europäischen Union nur noch Fahrzeuge auf den Markt gebracht und neu zugelassen werden, die serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet sind. Seit 2012 gilt dies auch für Lkw. Das bedeutet nun jedoch nicht, dass Fahrer alle älteren Fahrzeuge ohne entsprechende Einrichtungen auch mit Tagfahrlicht nachrüsten müssen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch alternative Beleuchtungseinrichtungen beim Auto am Tage zu nutzen, um die eigene Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Nicht jede davon ist jedoch auch zulässig:

Dürfen Sie das Standlicht als Tagfahrlicht nutzen?

Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 StVO ist es nicht zulässig, allein das Standlicht bei der Fahrt eingeschaltet zu haben. Das bedeutet auch, dass es nicht als Ersatz für das Tagfahrlicht eingesetzt werden kann. Zusätzlich zu den Begrenzungsleuchten (wie das Standlicht offiziell genannt wird) muss dann das Abblendlicht eingeschaltet sein. Zudem ist das Tagfahrlicht wesentlich heller als das Standlicht.

Dürfen Sie das Abblendlicht als Tagfahrlicht nutzen?

Grundsätzlich ist das erlaubt. Das hat jedoch mitunter wesentliche Nachteile. Zum einen ist das Abblendlicht, wie bereits oben beschrieben, auf die Fahrbahn gerichtet und nicht wie das Tagfahrlicht auf den Gegenverkehr. Es dient eigentlich dem Zweck, die Fahrbahn vor dem Fahrzeug auszuleuchten und nicht die Sichtbarkeit dessen zu erhöhen. Am Tage absorbiert die Fahrbahn jedoch das meiste Licht, sodass das Abblendlicht nur zum Teil ein guter Ersatz für die Tagfahrleuchten darstellt.

Zum anderen erhöht das Einschalten des Abblendlichts auch bei Tage den Kraftstoffverbrauch. Da Tagfahrleuchten meist aus LED-Lampen besteht, benötigen diese weniger Energie und beeinflussen den Verbrauch des Fahrzeugs deshalb nur geringfügig (nur etwa 10 % des Verbrauchs durch das eingeschaltete Abblendlicht).

Ist die Nutzung der Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht erlaubt?

Weder Pkw noch Lkw dürfen Nebelscheinwerfer alternativ als Tagfahrlicht verwenden.
Weder Pkw noch Lkw dürfen Nebelscheinwerfer alternativ als Tagfahrlicht verwenden.

Anders als die bisher behandelten Beleuchtungseinrichtungen erfüllen die Nebelscheinwerfer einen ganz besonderen Zweck: Sie sollen bei extrem schlechten Sichtverhältnissen die Sichtbarkeit des Fahrzeuges und die Ausleuchtung der Strecke vor dem Auto verbessern.

Entsprechend ist die Leuchtkraft der Nebelscheinwerfer mit zugleich eingeschaltetem Abblendlicht höher und die Streuung des Lichts weitläufiger.

Dürfen Sie diese Scheinwerfer aber auch einsetzen, wenn die Sicht gut ist? Hier ist ebenfalls wieder § 17 StVO heranzuführen, denn nach diesem gilt:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.” (§ 17 Absatz 3 StVO)

Das bedeutet: Nur bei schlechten Sichtverhältnissen dürfen Sie die Nebelscheinwerfer am Tage nutzen, und dann auch nur gemeinsam mit dem Abblendlicht (oder dem Standlicht). Es ist also nicht zulässig, alternativ zum Tagfahrlicht die Nebelscheinwerfer zu nutzen.

Im Übrigen ist es darüber hinaus auch nicht zulässig, den Nebelscheinwerfer mit dem Tagfahrlicht allein zusammenzuschalten. Die Nebelschlussleuchten dürfen Sie darüber hinaus nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern einschalten.

Können Sie das LED-Tagfahrlicht nachrüsten?

An Ihrem Fahrzeug ist noch kein Tagfahrlicht eingebaut, aber Sie wollen der Empfehlung, auch am Tage mit Licht zu fahren, gerne nachkommen? Dabei wollen Sie aber den zusätzlichen Kraftstoffverbrauch so gering wie möglich halten?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Tagfahrlicht noch nachträglich einbauen zu lassen. Der Markt bietet dabei unterschiedlichste Alternativen: Es gibt Einzelleuchten, Leisten, mit Xenon-Strahlern, LED-Tagfahrlicht, das flexibel ist und sich an die Form des jeweiligen Fahrzeugs anpassen kann, oder auch als Tagfahrlicht-Modul, das mehrere kleine LEDs bereits miteinander verbindet.

Besitzt Ihr Fahrzeug noch keine Tagfahrleuchten, können Sie diese auch nachrüsten.
Besitzt Ihr Fahrzeug noch keine Tagfahrleuchten, können Sie diese auch nachrüsten.

Dabei können alle genannten Varianten zulässig sein. Sie müssen jedoch die nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für das Tagfahrlicht geltenden Vorschriften beachten. Wollen Sie Tagfahrleuchten nachrüsten müssen die Bauteile der ECE-Regelung Nr. 87 entsprechen und mit dem dazugehörigen E-Prüfzeichen versehen sein. Einige Beispiele für die, wenn Sie das Tagfahrlicht nachrüsten wollen, geltenden Vorschriften:

  • Die Leuchten müssen mindestens 400 cd und dürfen maximal 1.200 cd abstrahlen. Das Kürzel cd steht für die physikalische Einheit Candela, die die Lichtstärke beschreibt.
  • Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht manipulierbar sein.
  • Die Fläche der Einrichtung muss mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² einnehmen.

Das abgestrahlte Licht muss weiß sein. Das entspricht auch den Bestimmungen in § 49a StVZO, nach denen nach vorne gerichtete Leuchten nur weißes Licht abstrahlen dürfen.

Wollen Sie das Tagfahrlicht selbst nachrüsten, achten Sie unbedingt auf die Angabe des richtigen Prüfzeichens auf dem Bauteil. Sie finden es eingeprägt auf dem Gehäuse, dem Reflektor oder einem anderen Bestandteil des Bauelements. Ein in Deutschland zugelassenes sollte z. B. das Prüfzeichen E1 (in einem Kreis) RL [Typenzahl] tragen. Die 1 steht für die Zulassung in der BRD. Das Kürzel RL steht für die englische Bezeichnung für das Tagfahrlicht: Daytime Running Light.

Achtung: Ist das Bauteil nicht mit einem entsprechenden E-Prüfzeichen versehen und damit auch nicht zugelassen, dürfen Sie es auch nicht an Ihrem Fahrzeug verbauen. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erlöschen.

Folgen Sie, wenn Sie das Tagfahrlicht nachrüsten, unbedingt die Anleitung, die dem jeweiligen Bauteil hinzugefügt ist. Je nach Ausführung – ob Einzelleuchte oder Modul – unterscheidet sich das Vorgehen. Im folgenden Video finden Sie eine beispielhafte Anleitung für den Einbau von LED-Leisten inklusive Steuermodul:

Das Nachrüsten erfordert nicht nur Geschick, sondern auch technische Kenntnisse. Da Sie das Tagfahrlicht beim Anschließen an die Zündung koppeln müssen, damit diese automatisch beim Starten eingeschaltet werden, sollten Laien die Finger von dem Vorgang lassen. Zudem ist es nicht gerade einfach, den Schaltplan für das Tagfahrlicht zu lesen. Wenden Sie sich bei Unsicherheit lieber an eine Werkstatt. Das garantiert auch den vorschriftsmäßigen Umbau und verhindert Probleme mit dem TÜV.

Beleuchtung bei Tag fürs Motorrad Pflicht!

Anders als bei Autos und Lkw müssen auch am Tage entweder Abblendlicht oder Tagfahrleuchten am Motorrad eingeschaltet sein (§ 17 Absatz 2a StVO). Auch hier jedoch besteht für Kraftradhalter keine Pflicht, die bestimmt, dass sie das Tagfahrlicht am Motorrad nachrüsten müssen. Alternativ ist auch durch die StVO die Nutzung vom Abblendlicht zugelassen.

Da das LED-Tagfahrlicht auch beim Motorrad mit einem geringeren Kraftstoffverbrauch einhergeht als die täglich eingeschalteten Abblendleuchten, ist die Nachrüstung sinnvoll. Auch hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass sie nur Bauteile verbauen, die auch für Ihr Fahrzeug zugelassen sind. Andernfalls kann die Betriebszulassung des gesamten Kraftrades erlöschen. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umbau deshalb in einer geeigneten Werkstatt vornehmen lassen.

Tagfahrlicht in Europa – Wo gilt die Pflicht zur Nutzung?

Die Länder in Europa regeln den Umgang mit dem Tagfahrlicht unterschiedlich.
Die Länder in Europa regeln den Umgang mit dem Tagfahrlicht unterschiedlich.

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch bei den verkehrsrechtlichen Bestimmungen zum Tagfahrlicht bei Auto, Lkw und Co. Nicht alle Länder innerhalb der EU sind sich hinsichtlich der Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen, einig.

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen im Folgenden eine Übersicht zur Verfügung, anhand derer sich ablesen lässt

  • in welchem Land das Fahren bei Licht auch am Tage Pflicht ist,
  • für welchen Zeitraum diese Pflicht gilt,
  • wo nur eine Empfehlung angedacht ist,
  • welche Bußgelder im Falle eines Verstoßes drohen.
LandTag­fahr- / Ab­blend­licht vor­ge­schrie­ben?Zeit­raum & OrtBuß­geld in € (zirka)
Bos­nien und Herze­gowinaganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts15
Bulga­rienganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts25
Däne­markganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts70
Deutsch­landem­pfoh­lenganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts-
Est­landganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­ortsbis 190
Finn­landganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts50
Frank­reichem­pfoh­lenganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts-
Is­landganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts35
Ita­lienganz­jäh­rig auf Au­to­bah­nen & au­ßer­orts40
Kroa­tien
nur Ab­blend­licht
letz­ter Sonn­tag im Ok­to­ber bis letz­ter Sonn­tag im März in­ner- & au­ßer­orts40
Lett­landganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts10
Litau­en
Tag­fahr­licht ge­dul­det
ganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts15
Mol­da­wienvon No­vem­ber bis März in­ner- & au­ßer­orts30
Mon­te­ne­groganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­ortsbis 60
Re­pu­blik Nord­ma­ze­do­nienganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts35
Nor­we­genganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­ortsbis 265
Öster­reichseit 2008 Pflicht wieder aufge­ho­benganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts-
Po­lenganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts60
Por­tugalganz­jäh­rig, aber nur stre­cken­wei­sebis 60
Ru­mä­nienganz­jäh­rig auf Au­to­bah­nen & au­ßer­orts20
Russ­landganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­ortsbis 200
Schwe­denganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts45
Schweizganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts35
Ser­bienganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts30
Slo­wa­keiganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­ortsbis 60
Slo­we­nienganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­ortsab 40
Tsche­chienganz­jäh­rig in­ner- & au­ßer­orts70
Un­garnganz­jäh­rig auf Au­to­bah­nen & au­ßer­orts30
In einigen der Länder ist alternativ auch der Einsatz des Nebelscheinwerfers möglich. Um jedoch Probleme zu vermeiden, ist die sicherere Wahl in jedem Fall der Gebrauch des Abblendlichts, wenn kein Tagfahrlicht vorhanden ist.

Auch interessant: Fahrzeugbeleuchtung richtig nutzen – im Video

Video zur Kfz-Beleuchtung
Video: Wann ist welcher Kfz-Scheinwerfer einzuschalten?

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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Tagfahrlicht – Ist dieses in Deutschland schon Pflicht?
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28 Kommentare

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  1. Karl-Heinz
    Am 21. Juni 2023 um 7:30

    An meinem Mercedes B200 war eine TFL ausgefallen. Irrtümlich ging ich davon aus, dass es mit einem Austausch der Birne getan sei – weit gefehlt.. Die komplette Einheit musste erneuert werden. Hat mal eben 210 € gekotet1

    • Franz
      Am 19. Februar 2024 um 19:14

      Deshalb haben wir bei unserem den Krempel deaktiviert ;-) Hat Eur 15 beim Kodierer gekostet und jetzt ist es aus :-) (einfach menüpunkt im Menue adden und dann den Haken per Klick entfernen. Die andere Seite fegt dann ja auch noch kaputt!

  2. albrecht w
    Am 3. Dezember 2021 um 21:59

    ab einem bestimmten Baujahr gehört das Tagfahrlicht zur Ausstattung des Fahrzeuges – Teil der ABE, d.h. Manipulationen daran und die ABE ist erloschen. Die Versicherungen sind mittlerer weile cleverer als wir alle denken – ob Unfallrelevant oder nicht ohne ABE kein Geld.
    Das gilt z.B. auch für den Ersatz von nicht zugelassen Glühlampen – mit höherer Leistung oder völlig anderer Technik. Die Diskussion mit dem TÜV Mann ist mir wohl bekannt.
    Das Tagfahrlicht hat keinen Einfluss darauf, dass der Fahrer rechtzeitig das normale Fahrlicht einzuschalten hat, damit am Tag zu fahren ist auch nicht verboten. Unfälle weil ein Fahrzeug besser erkennbar ist ……. ?
    Eine interessante Diskussion wäre doch, die einzelnen Leuchten wieder sauberer zu trennen für eine bessere Erkennbarkeit bei ungünstigen Lichtverhältnissen, oder das Abdunkeln der Stopplichter (3!) und hinteren Blinklichter bei Dunkelheit – das tut manchmal richtig weh.

  3. Karl H.
    Am 1. Oktober 2021 um 19:34

    Das größte Problem des Tagfahrlicht ist, die meisten nehmen selbst am Tag nur noch Bewegungen wahr welche irgendwie Funkel. Da muß man sagen ° Arme Fußgänger rüstet auf, auf Taglauflicht”. Ganz zu schweigen davon das den Motorradfahrern ihr Sicherheitsplus im Straßenverkehr genommen wurde, da ja alles funkelt. Meiner Meinung nach gehört es wieder abgeschaft und die Fahrzeugführer dafür sensibilisiert, das wenn sie im Auto fahren das AUTOFAHREN mit allen Sinnen das wichtigste ist (dazu gehört ständig den Verkehr zu beobachten) und nicht irgend ein digitaler Sch…. während der Fahrt. Autofahren nebenher funktioniert nicht und endet daher oft tötlich.

  4. PETER
    Am 18. Februar 2021 um 9:19

    GoMo,
    ich war grad auf’m Heimweg vom Dienst. Morgendämmerung und Nebelfelder. Die Hälfte der Fahrzeuge ohne Heckbeleuchtung!
    Unsere drei Familienautos haben auch diese Tagfahrlichtfunktion, sind aber unnütz wie ‘n Kropf. Vorn brennt eine LED in Leuchtstärke einer Grabkerze und hinten fahr ich ohne Licht durch Dämmerung und Nebel auf Autobahn, durch Wald und Stadt.
    Die meisten Fahrer werden aufgrund der beleuchteten Armatur ned wissen das sie ohne gutes Licht unterwegs sind.
    Da könnte das Bundesverkehrsministerium mal positiv punkten.

  5. Roger
    Am 8. Januar 2021 um 21:34

    mir, 67J. stellen sich hier die Haare hoch! Bei tief stehender Sonne entgegen der Fahrtrichtung sind dunkel farbige Fahrzeuge nur sehr spät zu erkennen!
    Des weiteren wird ein Fahrzeug ohne jegliches Licht in einer Kolonne mit beleuchteten Fahrzeugen auch viel schwerer erkannt, besonders gefährlich bei Überholmanövern.
    Die Leute, die vom Tagfahrlicht wahnsinnig werden(“alleine schon visuell”, als ob man Licht auch hören könnte?) oder sich in ihrer Freiheit beschnitten sehen, die sollten Ihren Hausarzt zu diesem Problem aufsuchen oder sich einem MPU Test unterziehen.
    Jeder der hier mit dem Wort Schwachsinn argumentiert……auch!

  6. Hans S.
    Am 9. Juni 2020 um 12:06

    Ich halte das Tagfahrlicht ebenfalls für Schwachsinn. Für mich gibt es keinen plausiblen Grund im Sommer bei strahlendem Sonnenschein
    und am helllichten Tag mit Licht zu fahren. Wie bekannt ist hat Österreich nach einem Probelauf von mehreren Jahren das TFL wieder
    abgeschafft, da es keinen Erfolg ( Verringerung der Unfallzahlen ) brachte. Ich fahre jetzt einen BMW, bei diesem Fahrzeug lässt sich
    das TFL nicht mehr deaktivieren. Bei meinen Vorgängerfahrzeugen war dies über den Bordcomputer leicht möglich.
    In der ECE-Regelung Nr. 87 steht u.a. es muss möglich sein die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von
    Werkzeug ein -und auszuschalten.”
    Es besteht zwar seit 2011 eine Ausrüstungspflicht, jedoch keine Betriebspflicht. Man wird von den Autoherstellern genötigt.
    Ich finde das anmaßend und als Frechheit. Habe an BMW geschrieben, jedoch keine Antwort erhalten.

  7. Hans S.
    Am 4. Juni 2020 um 13:05

    Ich empfinde es ebenfalls als Schwachsinn bei strahlendem Sonnenschein und helllichten Tag im Sommer mit Tagfahrlicht zu fahren.
    Ich wollte das TFL deaktivieren lassen, was ich bei meinen beiden früheren Fahrzeugen selbst machen konnte, aber die Vertrags-
    Werkstätten weigern sich mit den Hinweis , dass es Pflicht wäre- was offensichtlich nicht stimmt. Wie das Beispiel Österreich beweist ,
    gab es keine Verringerung des Unfallzahlen und es wurde daher wieder abgeschafft. Die Zahl der Verkehrstoten hat sich sogar erhöht.
    Nur schade, dass man nicht weiß welche Idioten ( Politiker oder Autobauer ) das Ganze initiiert haben.

    Kann mir jemand sagen, ob man das TFL trotzdem über ein Steuergerät abschalten kann ?

  8. Mark
    Am 30. Januar 2020 um 10:04

    Moin,

    ich wollte mich gerne erkundigen, ob prinzipiell auch das Abblendlicht bzw. die Lichtanlage davon als Tagfahrlicht genutzt werden kann?
    Gegebenenfalls mit Eingriffen wie einer extra Dimmung.

    Gilt das dann nur für Fahrzeuge vor 2011, mit der Einführung des Tagfahrlichtes in der EU, oder auch für Fahrzeuge danach?

    freundliche Grüße

  9. D. Hauptmann
    Am 2. Dezember 2019 um 11:00

    Wertes Team,
    das Tagfahrlicht ist zur Gefahr geworden, denn einige Fahrzeugführer haben zwar Tagfahrlicht an, aber vergessen, das die Heckbeleuchtung nicht
    an ist. Das ist bei schlechter Sicht eine hohe Gefahrenquelle. Man sollte doch Überlegungen anstellen, das die Heckbeleuchtung mit zugeschalten
    wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    D.Hauptmann

  10. Christoph
    Am 15. Oktober 2019 um 6:59

    Ich habe nicht verstanden, wozu mein Auto Tagfahrlicht braucht? Wenn ich Licht anhaben will, mache ich Licht an. Was noch? Durch die Einführung von Tagfahrlicht hat sich die Verkehrssicherheit deutlich verschlechtert: Zum einen sind viele dieser ja extra auf den Gegenverkehr ausgerichteten TFL so hell, dass ich geblendet werde und die Situation schlechter wahrnehmen kann. Auch im Rückspiegel ist oft nur noch gleißendes Licht wahrnehmbar, sodass dieses Hilfsmittel unbrauchbar wird. Zum anderen sind seitdem Autos im Nebel an hellen Tagen nicht mehr wahrnehmbar, weil sie hinten kein Licht mehr haben.
    Ob das die Unfallzahlen senkt?
    Wäre es nicht ein guter Gedanke, wieder einfache, schnickschnackfreie Fahrzeuge zu bauen, die nur noch 60% des heutigen Fahrzeuggewichtes haben, um damit mehr Sprit einzusparen als durch Beleuchtungseinrichtungen, die zusätzlich montiert werden, um geringfügig(st) Energie zu sparen; auf Kosten der Sicherheit? Man wäre dann ja auch wieder mit 120PS sportlich unterwegs statt mit 280PS immer noch lahm.
    Das wär mal was!

  11. Marc.
    Am 18. August 2019 um 14:49

    Erstmal sollten die Leute lernen mit der Leuchtweitenregulierung umzugehen. Das bekommen sehr viele nicht hin, und blenden den Gegenverkehr so stark, als hätten sie das Fernlicht an.

    Desweiteren sollte die Höhe der Leuchten genormt werden, und nicht von bis. Als PKW-Fahrer werde ich von hinter mir fahrenden Transporter und LKW über die Spiegel geblendet.

    Und erst dann kann man über TFL diskutieren.

  12. Icke
    Am 12. August 2019 um 18:52

    Jo, die Dämmerungsfahrer sind die Schlimsten. Selbst das Abblendlicht hat ja ein Automatikmodus – Schrecklich, Nicht zu vergessen die Nicht Blinker!!! Bin Bj. 70. Die Lichtanlage Vorne UND Hinten soll meiner meinung nach auch KOMPLETT mit Starten des Motors angehen, scheiß was auf die 10% mehrverbrauch, Sicherheit ist A & O !!!

  13. Hartwig
    Am 3. März 2019 um 20:55

    TFL ist eine Neuzeitliche, aber “Sinnvolle” Erkennbarkeits Einrichtung. Ich bin davon sehr Ùberzeugt. Durch den immer dichteren Verkehr, ist es Notwendig, Erkennbar zu werden (bleiben). Einzig den Hersteller Wahn, “Exotischer Lichtgestaltung” (Formgestaltung), sei Irrtum vorgehalten. Also; Guter Gedanke, Umsetzung ….? !.

  14. Stephan
    Am 18. Februar 2019 um 20:40

    Ok, und was ist dann, wenn in 10 Jahren rauskommt, dass trotz Tagfahrlicht die Unfallzahlen immer noch ungefähr genauso hoch sind? Wird dann eine Huppflicht eingeführt, d.h. jedes Auto muss mindestens alle 5 Sekunden Hupen, damit es auch auffällt? Und was wenn in weiteren 10 Jahren dann die Unfallzahlen immer noch etwa genauso hoch sind? Sirenen und rotierende Lichter wie bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Notarzt und Feuerwehr auf jedes Auto? Und wenn dann immer noch die Unfallzahlen nicht sinken, merkt man vielleicht endlich, dass es gar nicht an den Autos liegt, sondern daran, dass die Leute mittlerweile einfach zu doof sind, zu schauen, weil sie lieber auf ihr Handy schauen, Kopfhörerstöpsel im Ohr, statt auf den Verkehr zu achten, und in der Verkehrserziehung nicht aufgepasst haben, als es hieß links, rechts, links schauen, bevor man über die Straße geht. Die Leute sind mittlerweile einfach alle so verrückt gemacht und von den Medien zugeballert, dass etwas, was nicht stinkt und kracht und blitzt und Lärm macht, einfach nicht mehr wahrgenommen wird. Das ist das Problem, nicht das Tagfahrlicht.

  15. Helmut
    Am 5. Januar 2019 um 21:16

    Mich würde mal interressieren warum am Motorrad das TFL abgeschaltet sein muss wenn der Hauptscheinwerfer brennt. Es geht doch hierbei rein ums “Gesehen” werden . Hätte gerne gewusst, wem diese typische deutsche Idi..envorschrift eingefallen ist.
    Mier ist das wurscht – ich werde auf jedenfall das TFL nicht abschalten. Es geht mir um meine Sicher – und Gesundheit und nicht um diese idiotische Vorschrift.

  16. PD
    Am 8. Dezember 2018 um 0:44

    Also, da hier viele schreiben das das TFL sich nicht deaktivieren lässt, bin ich froh dass sich bei meinem “neuen” über das Menü das TFL deaktivieren lässt!
    Und ja, TFL ist umstritten. Mit Recht.

    • Rincewind173
      Am 11. Januar 2019 um 13:21

      @PD: ja, TFL ist zu Recht umstritten – aber nicht weil es, wie Sie zu meinen etwas überflüssiges ist – sondern weil es schlicht schlecht umgesetzt ist. Warum nur vorn? Wie oft muss man sich über Autofahrer ärgern die trotz (oder wegen?) der dunklen Farbe ihres Autos es nicht für nötig halten z.B. bei Regen/in der Dämmerung mal das Licht einzsuchalten? Tagfahrlicht heißt ja nicht, daß auch die Heckleuchten eingeschaltet sind. Daher: einzig sinnvoll ist es wie z.B. in Schweden. Sobald der Motor läuft ist automatisch das Abblendlicht samt Rückleuchten eingeschaltet – und nicht ausschaltbar.

  17. Walid
    Am 19. November 2018 um 15:56

    wenn die Straßenbeleuchtung ausgeschaltet bleiben bedeutet das, dass genug Licht gibt. Wer einen 1.6 x 1.6 m Metall Klotz nicht erkennen kann ohne eingeschaltetes Licht soll lieber das Auto in Ruhe lassen, statt den anderen mit seinem “Licht” zu nerven. Man wird ständig von nicht beleuchteten Objekte durch diese Schwachsinnige Tagfahrlicht abgelenkt. Noch schlimmer, wenn Fußgänger und Radfahrer die Straßen überqueren. Man übersieht sie total.

  18. Alfred Q.
    Am 30. Oktober 2018 um 10:46

    Da hat wohl die Lampen-bzw. Birnen Lobby die Hände im Spiel! Meine Augen sind noch in Ordnung!
    Die Leute, die mit Licht fahren, sollten auch darauf achten, dass ihre Lampen richtig eingestellt sind bzw. defekt, da mit sie andere Fahrer nicht Blenden!
    Ganz schlimm sind die Fahrer, die in der Stadt mit Nebelleuchten fahren! Lächerlich und sehr dämlich! Besonders Opel Fahrer!!!!

  19. Paul
    Am 30. August 2018 um 6:56

    Man sollte Licht, nicht nur Tagfahrlicht generell zur Pflicht machen, fertig! Grauenvoll, wieviele schwer zu sehen sind, weil sie nicht mal Tagfahrlich haben. Zur Zeit ganz schlimm in Alleen, die mit Grün zugewuchert sind. Die Fahrzeuge “verschwinden” zum Teil einfach.

  20. Lorentz
    Am 27. August 2018 um 11:58

    Wie allgemein bekannt ist, gilt ab Stichtag 7.2.2011 eine Ausrüstungspflicht für PKWs und Transporter bis 3500 Kg, bzw. das sie mit Tagesfahrlicht ausgerüstet werden müssen. Diese Ausrüstungspflicht ist an meinem VW Golf erfüllt. Und wie allgemein bekannt ist, gilt in Deutschland, ab Stichtag 1.2.2011, auch keine generelle Lichtpflicht. In Deutschland gibt es für Autofahrer die mit PKWs fahren, laut StVO, nur die Empfehlung am Tag mit Licht zu fahren. Es gibt jedoch keine Verwendungspflicht für das Tagesfahrlicht womit der mein PKW ausgerüstet ist.

    Deswegen bin Ich bei zwei VW-Werkstätten mit der Bitte den Zwangslichtschalter für das Tagesfahrlicht manuelle ein oder auszuschalten zu können. Und das Ich selber entscheide, ob Ich das TFL benutze oder nicht. Bei beiden Werkstätten wurde Ich abgewimmelt und mit der Behauptung, dass man dies nicht machen kann und das Ich dies nicht darf. Bei der zweiten VW-Werkstatt wurde mir von irgendeinem EU Gesetz erzählt laut dem es Pflicht wäre TFL immer an zu haben, wo ich mich frage, ob bei VW die Deutschen StVO weniger gilt als irgendwelche fremden EU Gesätze, die angedeutet mehr in Pflicht wären als die Deutschen Gesetzen vorsehen. UND bei der zweiten VW-Werkstatt wurde mir gesagt das, wenn Ich das TFL abschalten würde, mein PKW kein TÜV mehr bekommen würde. Von Betriebserlaubnis wurde nichts erwähnt.

    Eigentlich ist laut DEKRA TFL Anbauvorschriften, die Einschaltkontrolle (Zwangslichtschalter) nur zulässig, nicht Pflicht.

    Für mich erinnert mich diese Zwangslichtschalter Einbau an die STASI Zeiten, wo andere entschieden was gut für die Mehrheit ist ohne Rücksicht auf die Meinung der Mehrheit oder des Einzelnen dazu, und wer nicht will der wird mit Gewalt dazu gebracht das zu akzeptieren und, von sich aus, zu erzählen, wie froh er damit ist … .

  21. Antilichtamtag
    Am 10. August 2018 um 15:38

    +1 Der grösste Schwachsinn ist dieses Tagfahrlicht ! Es ist das Resultat einer dummen EU Direktive. Der totale Witz ist, dass es sogar im Stand brennt wenn der Motor nicht läuft und der Schlüssel nur steckt. Die Hersteller weigern sich, es beim Kauf zu deaktivieren und man muss extra zu einem Kodierer fahren der sich dann um den Zulauf freut. Meines ist jetzt endlich aus und so bleibt es ;-)

  22. Alles Stewko
    Am 4. Juli 2018 um 15:41

    Völliger Schwachsinn und Fremdbestimmung.
    Siehe Österreich, wo sich die Unfallzahlen sogar erhöht haben.
    Nächste Wahlen wieder…

  23. Peter
    Am 29. Januar 2018 um 10:24

    Es gibt keinen Schwachsinn, ausser man schreibt ihn. In Amerika geht das Licht am Auto an, wenn man es startet, in Schweden übrigens auch. Nicht nur “sehen”, sondern gerade “gesehen werden” ist die Devise. Kompliziert ist es nur in Deutschland mit seinen Ausnahmen zu den Regeln. Motorrad muss, Auto kann gesehen werden. Schwachsinn.
    Natürlich ist es besser, aufzufallen. Aber dass es nur bestimmte Leuchten sein dürfen und das eine nicht an sein darf, wenn die andere an ist und dass Nebelscheinwerfer allein nicht als Tagfahrlicht gelten, ist typisch deutsch (Synonym für kompliziert bzw. Ausnahme). Schön wäre auch, wenn es stimmen würde, dass in der EU seit 2011 nur Autos mit Tagfahrlicht verkauft werden dürfen, dann hätte meines nämlich welche und ich bräuchte mich nicht mit dem TÜV rumärgern.

  24. Jules
    Am 29. September 2017 um 18:53

    +1 ! Tagfahrlicht stört mich wahnsinnig (alleine schon visuell) und es ist ein Skandal dass man es nicht ausschalten kann, wie in den USA ! Bei vielen Modellen bleibt es einfach an, wenn der Motor aus ist und leert die Batterie (hatte beim aktuellen Polo schon so ein Problem und habe dann die Birnen ausgebaut und damit war es gelöst). Kein Autobauer wird mir ein Auto verkaufen wenn er es nicht deaktiviert. So schädigt man die Wirtschaft ausserdem gibt es keinerlei Beweise dass durch Licht fahren die Sicherheit erhöht wird. Sind Fussgänger/ Radfahrer etwa auch am Tag beleuchtet ???

  25. Politischandersdenkender
    Am 5. September 2017 um 14:08

    Das Tagfahrlicht, das Tagfahrlicht, das ist der größte Schwachsinn aus meiner Sicht!

    • Rincewind173
      Am 11. Januar 2019 um 13:16

      @Politischandersdenkender: Der Aussage ist nur bedingt zuzustimmen: ja, das reine Tagfahrlicht ist Schwachsinn, vor allem weil es nur vorne am Fahrzeug leuchtet. Darum ist meiner Meinung nach das einzig sinnvolle: sobald der Motor läuft ist das Abllendlich eingeschaltet – automatisch. So ist gewährleistet daß auch die Zeitgenossen die in der Dämmerung oder bei dieseigem Wetter/Regen/Nebel meinen kein Licht einschalten zu sollen gut sichtbar sind – eben weil es bei dieser Lösung gar nicht möglich wäre bei laufendem Motor das Licht auszuschalten.

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