Nebelscheinwerfer nachrüsten: So bringen Sie Licht ins Dunkel
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
So funktioniert der Einbau neuer Nebelscheinwerfer
Nicht jedes Auto verfügt serienmäßig über Nebelscheinwerfer. Um auch bei schlechten Sichtverhältnissen den Durchblick zu behalten, entscheiden sich einige Autobesitzer dazu, Nebelscheinwerfer nachrüsten zu lassen.
Doch welche gesetzlichen Regelungen sind hierbei einzuhalten? Wie geht man am besten vor und welche Kosten entstehen?
In diesem Ratgeber erfahren Sie im Detail, was Sie beachten sollten, wenn Sie Nebelscheinwerfer nachrüsten möchten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Nebelscheinwerfer nachrüsten
Ja, jedes mehrspurige Fahrzeug darf über zwei Nebelscheinwerfer verfügen.
Es dürfen nur Leuchtmittel verwendet werden, die das ECE-Prüfzeichen besitzen, Nebelscheinwerfer dürfen nur hellgelbes oder weißes Licht ausstrahlen und dürfen nicht höher als das Abblendlicht angebracht sein.
Das kommt auf das Fahrzeug an. Wurden vom Hersteller Vorkehrungen für den Einbau von Nebelscheinwerfern getroffen, können Sie diese selbst anbringen. Bei älteren Fahrzeugen empfiehlt sich die Nachrüstung durch eine Werkstatt durchführen zu lassen.
Der Bußgeldrechner zur Beleuchtung an Fahrzeugen
Nebelscheinwerfer selbst nachrüsten oder in die Werkstatt fahren?
Viele Autohersteller bereiten den Einbau bereits vor: Suchen Sie die Stoßstange Ihres Wagens nach entsprechenden Aussparungen ab, welche durch Kappen versteckt sind. Auch die notwendigen Kabel sind mitunter schon ab Werk verlegt: In diesem Fall lassen sich Nebelscheinwerfer besonders leicht nachrüsten.
Besitzen Sie ein älteres Auto oder ein Kfz, bei welchem der Hersteller keine Vorarbeit geleistet hat, empfiehlt es sich, den Einbau in einer Werkstatt durchführen zu lassen, wenn Sie keine Vorkenntnisse in Autoelektrik und –technik haben.
Gesetzliche Vorschriften: Nebelscheinwerfer zulässig einbauen
Da Nebelscheinwerfer ein helles und kräftiges Licht aussondern, muss deren Einbau einigen genauen Vorschriften genügen. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hält folgende Bestimmungen fest:
- Das Licht der Nebelscheinwerfer muss weiß oder hellgelb sein. Gelbliches Licht wird meist als angenehmer empfunden, da es die Rückblendung durch den Nebel dämpft und auf einer nassen Straße weniger blendet.
- Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die Abblendlichter – insgesamt nicht höher als 80 cm – und nicht tiefer als 25 cm über der Straße angebracht werden.
- Die Scheinwerfer sollten maximal 40 cm von der breitesten Stelle des Kfz nach innen versetzt sein.
- Die Leuchtkraft darf bei einer Entfernung von 25 Metern nicht mehr als 1 Lux betragen.
Halten Sie diese Vorgaben ein, wenn Sie Nebelscheinwerfer nachrüsten, ist eine Eintragung beim TÜV nicht notwendig.
Nebelscheinwerfer nachrüsten: Diese Kosten entstehen
Je nachdem, wie viel Vorarbeit bereits ab Werk geleistet wurde und ob Sie das Nachrüsten der Nebelscheinwerfer selbst übernehmen, entstehen unterschiedliche Kosten. An folgender Auflistung für die einzelnen Elemente können Sie sich orientieren:
- Scheinwerfer und Leuchten: 60 – 100 Euro
- Blende/Gitter: 20 – 50 Euro
- Relais/Steuergerät: 6 – 15 Euro/30 – 80 Euro
- Kabel/Kabelbaum: 15 – 30 Euro
- Werkstatt (Arbeitskosten): 250 – 400 Euro
Beachten Sie, dass obige Auflistung lediglich als Beispiel dient. Je nach Automarke und Werkstatt können die Preise erheblich variieren.
Einen komentar habe ich nicht. Ich suche eine Antwort darauf, wie die Mindesthöhe über der Fahrbahn für einen Nebelscheinwerfer zu messen ist. Denkbar ist bis Mitte oder bis Unterkante der Lichtaustrittsfläche. Was ist richtig?
Mit freundlichem Gruß
V Röhnick
(Das steht vielleicht im BOSCH Taschenbuch?)
Wie verhält es sich wenn man einen Lichtschalter mit nsw hat aber keine Leuchte verbaut ist
Beste Grüße aus dem südlichen Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich finde den Bußgeld Katalog sehr lehrreich.
LG
Ludger
Muss beim Nebelscheinwerfer wenn diesen an sind nicht auch das Tacholicht leuchten
Möchte mein Auto mit Nebellampen E20 ausrüsten.Ist das gestattet?
Hallo Harald,
erkundigen Sie sich bitte direkt beim TÜV.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org